TH:Kreisverband Gotha/Satzung/Kommentare
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Kommentare für die Änderung des Satzungsentwurfs r0.9 > r0.10
§1
-  (4) Die in den PIRATEN Gotha organisierten Mitglieder werden geschlechtsneutral als Piraten bezeichnet.
- hinzugefügt um klarzustellen für wen diese Satzung gilt
 
 
§2
-  1,2,3 gelöscht
- Da Doppelung aus der Bundessatzung alle wiederholten Punkte gelöscht und einen Verweis auf die Bundessatzung formuliert.
 
 
§3, §4, §5 gelöscht und in §2 mit als Verweis auf die Bundessatzung aufgenommen
§ 4 – Organe des Kreisverbandes Gotha
-  Die Organe sind der Vorstand und der Kreisparteitag. 
- neuer Paragraph
 
 
§ 5 – Der Kreisvorstand
-  (1) Dem Kreisvorstand gehören der Vorsitzende sowie der Schatzmeister und mindestens ein, maximal drei stellvertretende Vorsitzende an. Der wählende Kreisparteitag bestimmt die Anzahl der stellvertrentenden Vorsitzenden. 
- neuer Paragraph: Vorstand (3-5), Vorsitzender, Schatzi und Stellvertreter
 
 -  (4) Frist auf fünf geändert
 -  (5) Frist auf sieben Tage geändert
- von "14 drei"
 
 -  (7):
- Inhalt der GO konsolidiert.
 - "Befugnissen des Kreisparteitages" gelöscht
 - die GO des Vorstandes regelt nur dessen Zusammenarbeit im Innenverhältnis
 
 
§6
-  (3)
- ", er kann Aufgaben an PIRATEN delegieren, soweit er nicht nach dieser Geschäftsordnung allein verantwortlich ist. " gelöscht weil falsch und unnötig. Delegationen gehen immer
 
 -  (4)
- innerhalb des Zuständigkeitsbereiches -> raus. ist eh klar
 - Einladungsregelungen wieder rein (waren gestrichen)
 
 -  (7) gelöscht
- Vorstandsbeschluss erforderlich wie in §2 (2) geregelt
 
 -  (8) gelöscht
- Im Vereinsgesetz geregelt
 
 -  (9) gelöscht
- Im §5 geregelt
 
 -  (10) gelöscht
- im Vereinsgesetz geregelt
 
 -  (11) gelöscht
- Im §5 geregelt
 
 - (14)/(15) zusammengefasst in (9)
 
§10
- (2) Textform rausgenommen, geregelt in (5)
 -  (7) gelöscht
- überflüssig
 
 
§11
-  (2)  gelöscht
- überflüssig
 
 
§12
-  (1) korrigiert
- "im Westentlichen" gelöscht
 
 -  (2)/(3)
- Verschoben in §5 (13)
 
 -  neu (2) - (4) Spendenregelung
- aus Thüringen übernommen
 - Grenze für Spenden auf 5000 Euro begrenzt!