Benutzer:Käptn Nemo/Money, Money, Money

Aus Wiki der Piraten Thueringen
Wechseln zu: Navigation, Suche

Thüringer Landeshaushalt 2012
Thüringer Landeshaushalt 2011

Bundeshaushalt 2012

Mittelfristige Finanzplanung des Bundes


DIE ZEITBOMBE Staatsverschuldung Open Knowledge Foundation Deutschland


Sparen - Ein Fremdwort in der Politik

Pensions-Lawiene

Weil der Staat lange Zeit keine Rücklagen gebildet hat, sondern das Geld lieber anderweitig "verplemperte", kommt auf ihn ein Problem zu. Deutschland droht eine "Pensionslawine"

Nach bisherigem Verständnis sind Versorgungsleistungen für Beamte aus dem laufenden Haushalt des Staates zu zahlen. Dies ergibt sich aus dem Alimentationsprinzip, nach dem der Dienstherr verpflichtet ist, Beamten während des aktiven Dienstes, bei Krankheit und Invalidität sowie nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst aus Altersgründen einen der Bedeutung und dem sozialen Status seines Amtes entsprechenden angemessenen Lebensunterhalt zu gewährleisten.

Die Finanzierung der Pensionen der Beamten ist damit in einer dem Umlageverfahren der Gesetzlichen Rentenversicherung entsprechenden Weise geregelt: es gibt keine Rücklagen für später zu zahlende Pensionen. (Wikipedia)

Richtig ist, dass auf Grund des Umlageverfahrens (Eingehende Pensionsrücklagen werden an aktuelle Pensionsberechtigte ausgezahlt) ein Problem entsteht, welches durch die Reduzierung des Beamtenapparates noch verschärft wird. Dadurch stehen dem Pensionsanspruch vieler in den Ruhestand gehender Beamten weniger Einzahlungen für aktive Beamte gegenüber. Dies ist vergleichbar mit den Auswirkungen des Demografischen Wandels auf die allgemeine Rentenversicherung.

Falsch ist, dass es sich dabei um ein Problem handelt, an welchem die Verbeamtung von Mitarbeitern des Öffentlichen Dienstes schuld ist. Solange keine Rücklagenbildung realisiert wird, bei der jeder Bürger für eine eigene Rente "anspart" (für Beamte der Pensionsrücklagenfond), trifft dieses Problem gleichermaßen auf alle Arbeitnehmer zu. Dies sind die Auswirkungen des Demografischen Wandels auf die allgemeine Rentenversicherung.

Rente oder Pension? Wenn von der Altersversorgung gesprochen wird, fallen oft beide Begriffe. 
Die Rente wird dabei an ehemalige Arbeiter und Angestellte von der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt. 
Pensionen hingegen sind die Altersversorgung für Beamte, Personen des öffentlich-rechtlichen Dienstes, Soldaten, Richter, Pfarrer und Kirchenbeamte. 
Die Pension wird also an ehemalige Beamte und vergleichbare Dienstverhältnisse als Altersversorgung ausgezahlt. 
Damit teilt sich die Rente im öffentlichen Dienst in zwei verschiedene Formen der Altersversorgung: die Pension für Beamte 
und die normale Altersrente für Angestellte des öffentlichen Dienstes.

Auch wenn Pensionen und Renten beiderseits eine Altersversorgung darstellen, unterscheiden sich die Modelle doch gravierend voneinander. 
In der allgemeinen Diskussion werden Pensionen oft als lukrativere Alterssicherung dargestellt, was aber tatsächlich nicht auf jeden ehemaligen Beamten zutrifft. 
Heute arbeiten etwa drei Millionen Arbeiter und Angestellte sowie 1,7 Millionen Beamte im Sektor des öffentlichen Dienstes.
 
Die Rente im öffentlichen Dienst von Angestellten und Arbeitern wird durch monatliche Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. 
Dieses System nennt sich Generationenvertrag und beginnt immer mehr zu kippen. Grund: Immer weniger Arbeiter und Angestellte müssen für immer 
mehr Rentner aufkommen. Das Rentenniveau wird folglich absinken. Pensionäre, die heute eine steuerlich stärkere Belastung erfahren, werden 2040 
mit Altersrentnern gleich gestellt – Rentner müssen also auch mehr Steuern bezahlen.