Diskussion:Antragsfabrik/Moderatorenwahl: Unterschied zwischen den Versionen

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Zu  §3 Pflichten der Mitglieder
 
  
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''(2) Beleidigungen und Dohungen gegenüber anderen Listenmitgliedern sind nicht gestattet und werden sanktioniert. Ob eine Beleidigungen und/oder Bedrohungen vorliegt, '''entscheidet ein Moderator.'''''
 
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Wieso nur Moderatoren? Ob eine Beleidigung vorliegt ist manchmal eine subjektive Einschätzung. Inwieweit wird die Meinung des Beleidigten mit berücksichtigt?
 

Aktuelle Version vom 18. März 2010, 20:03 Uhr