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K (Gern verbreitete Irrtümer)
K (Gern verbreitete Irrtümer)
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'''Irrtum 2: Durchschnittspension und -rente sind direkt vergleichbar'''
 
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Falsch: Durchschnittliche Pensionen belaufen sich auf 2600 Euro, die gesetzliche Rente bei Durchschnittsverdienern mit 40 bzw. 45 Beitragsjahren aber nur auf 1088 bzw. 1224 Euro. Also liegt die durchschnittliche Beamtenpension um mehr als das Doppelte über der gesetzlichen Rente.
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Falsch: Durchschnittliche Pensionen belaufen sich auf 2600 Euro, die gesetzliche Rente bei Durchschnittsverdienern mit 40 bzw. 45 Beitragsjahren aber nur auf 1088 bzw. 1224 Euro.  
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Also liegt die durchschnittliche Beamtenpension um mehr als das Doppelte über der gesetzlichen Rente.
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Richtig: In den Bruttopensionen ist quasi schon eine Betriebsrente enthalten, da die Beamtenversorgung bifunktional ausgestaltet ist. Daher muss der bifunktionalen Beamtenpension
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die Gesamtrente, also die Summe von gesetzlicher Rente und Betriebsrente, gegenübergestellt werden.
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Außerdem muss ein fairer Vergleich von einem gleich hohen Bruttoendgehalt ausgehen.
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Richtig: In den Bruttopensionen ist quasi schon eine Betriebsrente enthalten, da die Beamtenversorgung bifunktional ausgestaltet ist. Daher muss der bifunktionalen Beamtenpension die Gesamtrente, also die Summe von gesetzlicher Rente und Betriebsrente, gegenübergestellt werden. Außerdem muss ein fairer Vergleich von einem gleich hohen Bruttoendgehalt ausgehen.
 
  
 
Beispiel: Bruttogehalt 3.000 Euro, Bruttopension 2.177 Euro, Bruttogesamtrente 1.892 Euro (verheiratet) bzw. 1.692 Euro (alleinstehend) bei 40 Beschäftigungsjahren als Angestellter im öffentlichen Dienst. In diesem Fall kommt zu der gesetzlichen Rente von 1277 Euro noch die Zusatzrente in Höhe von 615 bzw. 415 Euro hinzu, falls der Rentenbeginn für den Jahrgang 1945 im Jahr 2010 erfolgt.
 
Beispiel: Bruttogehalt 3.000 Euro, Bruttopension 2.177 Euro, Bruttogesamtrente 1.892 Euro (verheiratet) bzw. 1.692 Euro (alleinstehend) bei 40 Beschäftigungsjahren als Angestellter im öffentlichen Dienst. In diesem Fall kommt zu der gesetzlichen Rente von 1277 Euro noch die Zusatzrente in Höhe von 615 bzw. 415 Euro hinzu, falls der Rentenbeginn für den Jahrgang 1945 im Jahr 2010 erfolgt.
 
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Version vom 4. Mai 2012, 13:02 Uhr

Thüringer Landeshaushalt 2012
Thüringer Landeshaushalt 2011

Bundeshaushalt 2012

Mittelfristige Finanzplanung des Bundes


DIE ZEITBOMBE Staatsverschuldung Open Knowledge Foundation Deutschland


Sparen - Ein Fremdwort in der Politik

Der Öffentliche Dienst

2006 hatte der Öffentliche Dienst ca 4,58 Mio. Beschäftigte
davon:
Arbeitnehmer (Angestellte & Arbeiter) 2,59 Mio. 
Beamte                                1.59 Mio.    
Richter                                  22.000 
Berufs- oder Zeitsoldaten               184.000

Schwankungsbreite der monatlichen Bezüge

Lagen die durchschnittlichen Brutto-Monatsbezüge der Beamten bzw. der Berufs- und Zeitsoldaten des höheren Dienstes bei 4.210 bzw. 4.580 Euro,
waren die entsprechenden Bezüge der Beschäftigten im einfachen Dienst mit 2.070 bzw. 1.770 Euro deutlich geringer.
(Statistisches Budnesamt)


Pensions-Lawiene

Weil der Staat lange Zeit keine Rücklagen gebildet hat, sondern das Geld lieber anderweitig "verplemperte", kommt auf ihn ein Problem zu. Deutschland droht eine "Pensionslawine"

Nach bisherigem Verständnis sind Versorgungsleistungen für Beamte aus dem laufenden Haushalt des Staates zu zahlen. Dies ergibt sich aus dem Alimentationsprinzip, nach dem der Dienstherr verpflichtet ist, Beamten während des aktiven Dienstes, bei Krankheit und Invalidität sowie nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst aus Altersgründen einen der Bedeutung und dem sozialen Status seines Amtes entsprechenden angemessenen Lebensunterhalt zu gewährleisten.

Die Finanzierung der Pensionen der Beamten ist damit in einer dem Umlageverfahren der Gesetzlichen Rentenversicherung entsprechenden Weise geregelt: es gibt keine Rücklagen für später zu zahlende Pensionen. (Wikipedia)

Richtig ist, dass auf Grund des Umlageverfahrens (Eingehende Pensionsrücklagen werden an aktuelle Pensionsberechtigte ausgezahlt) ein Problem entsteht, welches durch die Reduzierung des Beamtenapparates noch verschärft wird. Dadurch stehen dem Pensionsanspruch vieler in den Ruhestand gehender Beamten weniger Einzahlungen für aktive Beamte gegenüber. Dies ist vergleichbar mit den Auswirkungen des Demografischen Wandels auf die allgemeine Rentenversicherung.

Falsch ist, dass es sich dabei um ein Problem handelt, an welchem die Verbeamtung von Mitarbeitern des Öffentlichen Dienstes schuld ist. Solange keine Rücklagenbildung realisiert wird, bei der jeder Bürger für eine eigene Rente "anspart" (für Beamte der Pensionsrücklagenfond), trifft dieses Problem gleichermaßen auf alle Arbeitnehmer zu. Dies sind die Auswirkungen des Demografischen Wandels auf die allgemeine Rentenversicherung.

Rente oder Pension? 

Wenn von der Altersversorgung gesprochen wird, fallen oft beide Begriffe. 
Die Rente wird dabei an ehemalige Arbeiter und Angestellte von der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt. 
Pensionen hingegen sind die Altersversorgung für Beamte, Personen des öffentlich-rechtlichen Dienstes, Soldaten, Richter, Pfarrer und Kirchenbeamte. 
Die Pension wird also an ehemalige Beamte und vergleichbare Dienstverhältnisse als Altersversorgung ausgezahlt. 
Damit teilt sich die Rente im öffentlichen Dienst in zwei verschiedene Formen der Altersversorgung: die Pension für Beamte 
und die normale Altersrente für Angestellte des öffentlichen Dienstes.

Auch wenn Pensionen und Renten beiderseits eine Altersversorgung darstellen, unterscheiden sich die Modelle doch gravierend voneinander. 
In der allgemeinen Diskussion werden Pensionen oft als lukrativere Alterssicherung dargestellt, was aber tatsächlich nicht auf jeden ehemaligen Beamten zutrifft. 
Heute arbeiten etwa drei Millionen Arbeiter und Angestellte sowie 1,7 Millionen Beamte im Sektor des öffentlichen Dienstes.
 
Die Rente im öffentlichen Dienst von Angestellten und Arbeitern wird durch monatliche Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. 
Dieses System nennt sich Generationenvertrag und beginnt immer mehr zu kippen. Grund: Immer weniger Arbeiter und Angestellte müssen für immer 
mehr Rentner aufkommen. Das Rentenniveau wird folglich absinken. Pensionäre, die heute eine steuerlich stärkere Belastung erfahren, werden 2040 
mit Altersrentnern gleich gestellt – Rentner müssen also auch mehr Steuern bezahlen.


Rente im öffentlichen Dienst für Beamte: 
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Grundsätzlich lässt sich sagen, dass nur besser verdienende Beamte als Rentner einmal von ihrem Status profitieren, 
während Beamte mit geringen Bezügen oft sogar weniger Pension rausbekommen als vergleichbare Rentner. 
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Angestellte und Beamte im öffentlichen Dienst können sich jederzeit bei der zuständigen Niederlassung der gesetzlichen Rentenversicherung, 
bei der Versorgungsanstalt (Zusatzversorgung) und bei ihrer Beamtenversorgung über den Versorgungsstatus im Rentenalter informieren.

(http://www.cecu.de/rente-im-oeffentlichen-dienst.html)
Die Pensionäre mußten in den vergangenen Jahren etliche Einbußen hinnehmen. So wurde etwa beim Weihnachtsgeld gespart. Außerdem senkte die Bundesregierung das Versorgungsniveau der Pensionäre von ehemals 75 auf jetzt 71,75 Prozent des letzten Gehalts.

Gern verbreitete Irrtümer

Irrtum 1: Die Pension ist doppelt und dreifach so hoch wie die Rente

Falsch: Die Pensionen liegen doppelt und dreifach so hoch wie die Renten. Erstes Beispiel ist die Studie des DIW (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung) von Januar 2010: Pensionsansprüche haben einen Gegenwartswert von 400.000 Euro, Rentenansprüche aber nur von 200.000 Euro. Zweites Beispiel BDA (Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände) aus dem Jahr 2004: Die durchschnittliche Pension entspricht dem Dreifachen einer Durchschnittsrente.

Richtig: Nur ein Vergleich von aktuellen Nettopensionen mit aktuellen Nettogesamtrenten (aus gesetzlicher Rente und Betriebsrente) macht Sinn. 
Bei einem solchen fairen Vergleich errechnet sich beispielsweise ein finanzielles Plus von 6 bis 16 Prozent (bei 40 Beschäftigungsjahren) 
je nach Familienstand zu Gunsten der Pension, 

sofern ein monatliches Bruttoendgehalt von 3000 Euro und die Zusatzrente im öffentlichen Dienst für einen Rentner des Jahrgangs 1945 zugrunde gelegt wird. 
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Bei 45 Beschäftigungsjahren schmilzt der finanzielle Vorsprung bei der Nettopension gegenüber der Nettogesamtrente auf 2 bis 4 Prozent.

Irrtum 2: Durchschnittspension und -rente sind direkt vergleichbar

Falsch: Durchschnittliche Pensionen belaufen sich auf 2600 Euro, die gesetzliche Rente bei Durchschnittsverdienern mit 40 bzw. 45 Beitragsjahren aber nur auf 1088 bzw. 1224 Euro. 
Also liegt die durchschnittliche Beamtenpension um mehr als das Doppelte über der gesetzlichen Rente.

Richtig: In den Bruttopensionen ist quasi schon eine Betriebsrente enthalten, da die Beamtenversorgung bifunktional ausgestaltet ist. Daher muss der bifunktionalen Beamtenpension 
die Gesamtrente, also die Summe von gesetzlicher Rente und Betriebsrente, gegenübergestellt werden. 

Außerdem muss ein fairer Vergleich von einem gleich hohen Bruttoendgehalt ausgehen. 



Beispiel: Bruttogehalt 3.000 Euro, Bruttopension 2.177 Euro, Bruttogesamtrente 1.892 Euro (verheiratet) bzw. 1.692 Euro (alleinstehend) bei 40 Beschäftigungsjahren als Angestellter im öffentlichen Dienst. In diesem Fall kommt zu der gesetzlichen Rente von 1277 Euro noch die Zusatzrente in Höhe von 615 bzw. 415 Euro hinzu, falls der Rentenbeginn für den Jahrgang 1945 im Jahr 2010 erfolgt.