Bedingungsloses Grundeinkommen: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 29. Oktober 2010, 15:46 Uhr

Definition

Das bedingungslose Grundeinkommen (BGE) ist ein sozial-, gesellschafts- und wirtschaftspolitisches Konzept, bei dem jeder Bürger einer Gemeinschaft unabhängig von seiner wirtschaftlichen Lage eine gesetzlich festgelegte und für jeden gleiche finanzielle Zuwendung von der Gemeinschaft erhält, für die keine Gegenleistung erbracht werden muss.

Ein Grundeinkommen soll dabei vier Kriterien erfüllen. Es soll

  • die Existenz sichern und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen,
  • einen individuellen Rechtsanspruch darstellen,
  • ohne Bedürftigkeitsprüfung ausgezahlt werden,
  • keinen Zwang zur Arbeit bedeuten. [1]

Einzelnachweise

  1. Netzwerk Grundeinkommen, Stand vom 29.10.2010, http://www.grundeinkommen.de/die-idee