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* Da ich Landesbeamter in leitender Position bin, unterliege ich dem Abstandsgebot (Mäßigungsgebot) für politische Tätigkeiten, da diese ja fast immer auch den Geschäftsbereich meines Dienstherrn (Freistaat Thüringen) berühren. | * Da ich Landesbeamter in leitender Position bin, unterliege ich dem Abstandsgebot (Mäßigungsgebot) für politische Tätigkeiten, da diese ja fast immer auch den Geschäftsbereich meines Dienstherrn (Freistaat Thüringen) berühren. |
Version vom 10. August 2012, 10:49 Uhr
Fragen an mich:
Warum arbeite ich durchgängig unter Pseudonym? (eigene Frage)
- Da ich Landesbeamter in leitender Position bin, unterliege ich dem Abstandsgebot (Mäßigungsgebot) für politische Tätigkeiten, da diese ja fast immer auch den Geschäftsbereich meines Dienstherrn (Freistaat Thüringen) berühren.
§_53 BBG (Mäßigungsgebot) Der Beamte hat bei politischer Betätigung diejenige Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren, die sich aus seiner Stellung gegenüber der Gesamtheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten seines Amtes ergeben.
- Dies ändert sich in dem Moment, in dem ich als Kandidat für ein Parlament (z.B. Bundestagsmandat) aufgestellt werde oder ein politisches Ant annehmen würde (z.B. politischer Geschäftsführer). Dann trete ich auch öffentlich unter meinem Klarnamen, als "Kandidat/Funktionsträger" der Piratenpartei auf. Bis dahin bin ich einfach "nur" ein Pirat von vielen, der als "Basisgurke" in der Sache tätig sind.
Fragen an mich:
- (eigene Fragen) Warum arbeite ich durchgängig unter Pseudonym?
- Da ich Landesbeamter in leitender Position bin, unterliege ich dem Abstandsgebot (Mäßigungsgebot) für politische Tätigkeiten, da diese ja fast immer auch den Geschäftsbereich meines Dienstherrn (Freistaat Thüringen) berühren.