TH:Altenburg: Unterschied zwischen den Versionen
Sulati (Diskussion | Beiträge) |
Sulati (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 27: | Zeile 27: | ||
}} | }} | ||
{{Vorlage:SL:Box|Geschäftsordnung|__NOTOC__ | {{Vorlage:SL:Box|Geschäftsordnung|__NOTOC__ | ||
− | ''' | + | '''KV Altenburger Land/Vorstand |
+ | Geschäftsordnung | ||
+ | Vorstands-Geschäftsordnung des KV Altenburger Land | ||
+ | Inhaltsverzeichnis | ||
+ | • 1. Vorstandssitzungen | ||
+ | • 1.1 § 1 Einladung zu Vorstandssitzungen | ||
+ | • 1.2 § 2 Anträge zu einer Vorstandssitzung | ||
+ | • 1.3 § 3 Öffentlichkeit und deren Ausschluss | ||
+ | • 1.4 § 4 Leitung der Vorstandssitzungen | ||
+ | • 1.5 § 5 Abstimmungen | ||
+ | • 1.6 § 6 Protokollführung | ||
+ | • 1.7 § Beurkundung von Beschlüssen des Vorstandes | ||
+ | • 1.8 § Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und | ||
+ | Sicherung | ||
+ | • 2. Aufgabenverteilung | ||
+ | • 3. Tätigkeitsbericht | ||
+ | • 4. Umlaufbeschlüsse | ||
+ | • 5. Inkrafttreten und sonstige Regelungen | ||
+ | 1. Vorstandssitzungen | ||
+ | § 1 Einladung zu Vorstandssitzungen | ||
+ | (1) Der Termin und Ort für die nächste Vorstandssitzung wird während der laufenden | ||
+ | Vorstandssitzung beschlossen und wird nach Sitzungsende unverzüglich vom Protokollant | ||
+ | veröffentlicht. | ||
+ | (2) Zu außerordentlichen Vorstandssitzungen per Telefonkonferenz, Internettelefonie oder | ||
+ | Echtwelttreffen wird in der Regel mit einer Frist von 2 Tagen per E-Mail eingeladen. Sobald ein | ||
+ | Termin feststeht, wird er zusammen mit einer vorläufigen Tagesordnung veröffentlicht, damit | ||
+ | Eingaben zu den behandelten Themen möglich sind. Die Tagesordnung wird spätestens vor | ||
+ | Beginn der Sitzung aufgestellt, Änderungen sind während der Sitzung auf Antrag möglich. | ||
+ | § 2 Anträge zu einer Vorstandssitzung | ||
+ | (1) Anträge zu einer Vorstandssitzung des Kreisvorstandes können gemäß §3(6) der | ||
+ | Kreisverbandssatzung in der Fassung vom 14.01.2012 an den Kreisvorstand gerichtet werden | ||
+ | und werden möglichst auf der nächsten Sitzung behandelt. Sollten diese nicht behandelt | ||
+ | werden, ist eine entsprechende Begründung im Protokoll aufzunehmen. Der Antrag selbst, das | ||
+ | Abstimmungsergebnis, sowie eine kurze Begründung für Zustimmung oder Ablehnung des | ||
+ | Antrags werden in das Protokoll der Sitzung aufgenommen und damit unverzüglich nach Ende | ||
+ | der Sitzung veröffentlicht. | ||
+ | (2) Antragsberechtigt sind Erstens alle Mitglieder des Kreisverbandes Altenburger Land der | ||
+ | Piratenpartei Deutschland, Zweitens der Landesvorstand und Drittens der Bundesvorstand. | ||
+ | § 3 Öffentlichkeit und deren Ausschluss | ||
+ | Piraten können an den Sitzungen des Kreisvorstandes teilnehmen. Bei Mehrheitsbeschluss der | ||
+ | anwesenden Vorstandsmitglieder kann einzelnen Gästen das Rederecht entzogen werden. | ||
+ | Ebenso kann nach Mehrheitsbeschluss die Teilnahme an der Sitzung die Unterzeichnung einer | ||
+ | Verschwiegenheitserklärung erfordern. Auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden | ||
+ | Vorstandsmitglieder kann ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist | ||
+ | zu begründen. Gäste, die die Vorstandssitzungen stören, können von der Sitzung | ||
+ | ausgeschlossen werden. | ||
+ | § 4 Leitung der Vorstandssitzungen | ||
+ | Die Vorstandssitzungen werden durch einen durch den Vorsitzenden oder bei dessen | ||
+ | Verhinderung durch den anwesenden Vorstand zu benennenden Sitzungsleiter geleitet. | ||
+ | § 5 Abstimmungen | ||
+ | Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Kreisvorstandes. Falls keine anderen Regeln Vorrang | ||
+ | haben, gilt die einfache Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder. Das | ||
+ | Abstimmungsverhalten ist namentlich im Protokoll zu vermerken. Ausnahmen sind per | ||
+ | Mehrheitsbeschluss des Vorstandes möglich. | ||
+ | § 6 Protokollführung | ||
+ | Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muß | ||
+ | Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsgebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des | ||
+ | Sitzungsverlaufes enthalten. Zu Beginn der Sitzung wird aus den Anwesenden ein Protokollant | ||
+ | bestimmt. Das vorläufige Protokoll wird nach Sitzungsende zeitnah online veröffentlicht. | ||
+ | Protokolle werden per Vorstandsbeschluss in der nächsten Sitzung bestätigt. | ||
+ | § 7 Beurkundung von Beschlüssen des Vorstandes | ||
+ | Beschlüsse des Kreisvorstandes sind im Rahmen des Vorstandssitzungsprotokolls zu | ||
+ | veröffentlichen. Sie sind vom Vorstandsvorsitzenden bzw. stellvertretenden | ||
+ | Vorstandsvorsitzenden, sowie einem weiteren Vorstandsmitglied zu unterzeichnen. | ||
+ | § 8 Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung | ||
+ | Die Mitgliederdaten der Piraten werden in einer zentralen Datenbank gepflegt. Diese wird | ||
+ | vom Generalsekretär verwaltet. | ||
+ | Zugriffsrecht auf die Mitgliederdaten des Kreisverbandes Altenburger Land hat nur der | ||
+ | Generalsekretär. Jeder Zugriffsberichtigte ist dazu verpflichtet seine Zugangsdaten und | ||
+ | die Mitgliederdaten nach bestem Wissen und Gewissen zu schützen. Dies umfasst | ||
+ | insbesondere, dass entsprechende Dateien nicht unverschlüsselt gespeichert werden | ||
+ | dürfen. Nicht mehr benötigte Daten sind unverzüglich vollständig zu löschen. | ||
+ | Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht Zugriffsberechtigte ist untersagt. | ||
+ | 2. Aufgabenverteilung | ||
+ | • Vorsitzender | ||
+ | • Vertretung der Partei nach Außen | ||
+ | • Leitung der Vorstandssitzungen | ||
+ | • Einberufung der Mitgliederversammlung | ||
+ | • Behördliche Kontakte und Genehmigungen | ||
+ | • Öffentlichkeitsarbeit | ||
+ | • Verwaltung der Kontakte der Gebietsverbände | ||
+ | • stellvertretender Vorsitzender | ||
+ | • Planung des Jahresprogramms des Vorstandes | ||
+ | • Vertretung des Vorsitzenden bei allen Punkten | ||
+ | • Schatzmeister | ||
+ | • Finanzplanung, Buchführung, Controlling, Steuerberater | ||
+ | • Spendenwesen, Zuschüsse | ||
+ | • Laufende Meldungen Finanzamt und andere Behörden und Träger | ||
+ | • Behördliche Kontakte und Genehmigungen | ||
+ | • Generalsekretär | ||
+ | • Protokolle, Jahresberichte, Dokumentation | ||
+ | • Mitgliederverwaltung | ||
+ | • Mitgliedergewinnung | ||
+ | • Behördliche Kontakte und Genehmigungen | ||
+ | • Erstellung und Kontrolle der Organisationsstruktur | ||
+ | • politischer Geschäftsführer | ||
+ | • übernimmt die Stellvertretung für den Generalsekretär | ||
+ | • Politische Geschäftsführung und Wahlvorbereitungen | ||
+ | • Öffentlichkeitsarbeit | ||
+ | • gibt Impulse in die Partei bezüglich Programmarbeit und politische Ausrichtung | ||
+ | • Zusammenarbeit zwischen Kreisverbänden, sowie Ortsverbänden | ||
+ | • internationale Zusammenarbeit | ||
+ | 3. Tätigkeitsbericht | ||
+ | Der Tätigkeitsbericht muss in Textform erstellt und handschriftlich unterschrieben werden. Sie | ||
+ | umfassen die Anzahl der Vorstandssitzungen, an denen teilgenommen wurde und die | ||
+ | konkreten Tätigkeiten und Aktionen, die auf Grundlage der Aufgabenbeschreibung in der | ||
+ | Geschäftsordnung ausgeführt bzw. umgesetzt wurden. Sie sind einmal jährlich vor der | ||
+ | nächsten Wahl zu erstellen. | ||
+ | 4. Umlaufbeschlüsse | ||
+ | (1) Umlaufbeschlüsse können von jedem Vorstandsmitglied initiiert werden. Sobald sich eine | ||
+ | Mehrheit der Vorstandsmitglieder nachweisbar ausschließlich positiv oder negativ zu einem | ||
+ | Antrag geäußert hat, gilt dieser als angenommen oder abgelehnt. Im Protokoll der | ||
+ | darauffolgenden Vorstandssitzung sind Alle seit der letzten Vorstandssitzung gefällten | ||
+ | Umlaufbeschlüsse offen zu legen. | ||
+ | (2)Zum Parteitag ist eine aktuelle Liste aller gefassten Umlaufbeschlüsse von einer Mehrheit | ||
+ | der Vorstandsmitglieder unterschrieben vorzulegen und auf Nachfrage zu verteidigen. | ||
+ | 5. Finanzen | ||
+ | Das Konto wird bei der Skatbank eröffnet. Der Vorstandsvorsitzender, der Schatzmeister und | ||
+ | der Generalsekretär erhalten jeweils eine Einzelvollmacht. | ||
+ | 6. Inkrafttreten und sonstige Regelungen | ||
+ | Diese Geschäftsordnung tritt am 25. Januar 2012 in Kraft. | ||
---- | ---- | ||
Version vom 15. März 2012, 19:52 Uhr
Sie sind hier: Landesverband_Thüringen->TH:Altenburg
- Willkommen
- im Wiki-Portal der
- Piraten Altenburg/Altenburger Land
Der nächste Stammtisch, findet am 21.März 2012 um 20Uhr, in der Gaststätte Brühl 7 ,in Altenburg statt.
22.03.2012 Kanditatengespräche in der Altenburger Destille um 19 Uhr
29.03.2012 Stadtratssitzung zum Thema Haushalt!!! im Rathaus Altenburg um 18Uhr
KV Altenburger Land/Vorstand Geschäftsordnung Vorstands-Geschäftsordnung des KV Altenburger Land Inhaltsverzeichnis • 1. Vorstandssitzungen • 1.1 § 1 Einladung zu Vorstandssitzungen • 1.2 § 2 Anträge zu einer Vorstandssitzung • 1.3 § 3 Öffentlichkeit und deren Ausschluss • 1.4 § 4 Leitung der Vorstandssitzungen • 1.5 § 5 Abstimmungen • 1.6 § 6 Protokollführung • 1.7 § Beurkundung von Beschlüssen des Vorstandes • 1.8 § Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung • 2. Aufgabenverteilung • 3. Tätigkeitsbericht • 4. Umlaufbeschlüsse • 5. Inkrafttreten und sonstige Regelungen 1. Vorstandssitzungen § 1 Einladung zu Vorstandssitzungen (1) Der Termin und Ort für die nächste Vorstandssitzung wird während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen und wird nach Sitzungsende unverzüglich vom Protokollant veröffentlicht. (2) Zu außerordentlichen Vorstandssitzungen per Telefonkonferenz, Internettelefonie oder Echtwelttreffen wird in der Regel mit einer Frist von 2 Tagen per E-Mail eingeladen. Sobald ein Termin feststeht, wird er zusammen mit einer vorläufigen Tagesordnung veröffentlicht, damit Eingaben zu den behandelten Themen möglich sind. Die Tagesordnung wird spätestens vor Beginn der Sitzung aufgestellt, Änderungen sind während der Sitzung auf Antrag möglich. § 2 Anträge zu einer Vorstandssitzung (1) Anträge zu einer Vorstandssitzung des Kreisvorstandes können gemäß §3(6) der Kreisverbandssatzung in der Fassung vom 14.01.2012 an den Kreisvorstand gerichtet werden und werden möglichst auf der nächsten Sitzung behandelt. Sollten diese nicht behandelt werden, ist eine entsprechende Begründung im Protokoll aufzunehmen. Der Antrag selbst, das Abstimmungsergebnis, sowie eine kurze Begründung für Zustimmung oder Ablehnung des Antrags werden in das Protokoll der Sitzung aufgenommen und damit unverzüglich nach Ende der Sitzung veröffentlicht. (2) Antragsberechtigt sind Erstens alle Mitglieder des Kreisverbandes Altenburger Land der Piratenpartei Deutschland, Zweitens der Landesvorstand und Drittens der Bundesvorstand. § 3 Öffentlichkeit und deren Ausschluss Piraten können an den Sitzungen des Kreisvorstandes teilnehmen. Bei Mehrheitsbeschluss der anwesenden Vorstandsmitglieder kann einzelnen Gästen das Rederecht entzogen werden. Ebenso kann nach Mehrheitsbeschluss die Teilnahme an der Sitzung die Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung erfordern. Auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder kann ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen. Gäste, die die Vorstandssitzungen stören, können von der Sitzung ausgeschlossen werden. § 4 Leitung der Vorstandssitzungen Die Vorstandssitzungen werden durch einen durch den Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung durch den anwesenden Vorstand zu benennenden Sitzungsleiter geleitet. § 5 Abstimmungen Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Kreisvorstandes. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder. Das Abstimmungsverhalten ist namentlich im Protokoll zu vermerken. Ausnahmen sind per Mehrheitsbeschluss des Vorstandes möglich. § 6 Protokollführung Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muß Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsgebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten. Zu Beginn der Sitzung wird aus den Anwesenden ein Protokollant bestimmt. Das vorläufige Protokoll wird nach Sitzungsende zeitnah online veröffentlicht. Protokolle werden per Vorstandsbeschluss in der nächsten Sitzung bestätigt. § 7 Beurkundung von Beschlüssen des Vorstandes Beschlüsse des Kreisvorstandes sind im Rahmen des Vorstandssitzungsprotokolls zu veröffentlichen. Sie sind vom Vorstandsvorsitzenden bzw. stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden, sowie einem weiteren Vorstandsmitglied zu unterzeichnen. § 8 Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung Die Mitgliederdaten der Piraten werden in einer zentralen Datenbank gepflegt. Diese wird vom Generalsekretär verwaltet. Zugriffsrecht auf die Mitgliederdaten des Kreisverbandes Altenburger Land hat nur der Generalsekretär. Jeder Zugriffsberichtigte ist dazu verpflichtet seine Zugangsdaten und die Mitgliederdaten nach bestem Wissen und Gewissen zu schützen. Dies umfasst insbesondere, dass entsprechende Dateien nicht unverschlüsselt gespeichert werden dürfen. Nicht mehr benötigte Daten sind unverzüglich vollständig zu löschen. Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht Zugriffsberechtigte ist untersagt. 2. Aufgabenverteilung • Vorsitzender • Vertretung der Partei nach Außen • Leitung der Vorstandssitzungen • Einberufung der Mitgliederversammlung • Behördliche Kontakte und Genehmigungen • Öffentlichkeitsarbeit • Verwaltung der Kontakte der Gebietsverbände • stellvertretender Vorsitzender • Planung des Jahresprogramms des Vorstandes • Vertretung des Vorsitzenden bei allen Punkten • Schatzmeister • Finanzplanung, Buchführung, Controlling, Steuerberater • Spendenwesen, Zuschüsse • Laufende Meldungen Finanzamt und andere Behörden und Träger • Behördliche Kontakte und Genehmigungen • Generalsekretär • Protokolle, Jahresberichte, Dokumentation • Mitgliederverwaltung • Mitgliedergewinnung • Behördliche Kontakte und Genehmigungen • Erstellung und Kontrolle der Organisationsstruktur • politischer Geschäftsführer • übernimmt die Stellvertretung für den Generalsekretär • Politische Geschäftsführung und Wahlvorbereitungen • Öffentlichkeitsarbeit • gibt Impulse in die Partei bezüglich Programmarbeit und politische Ausrichtung • Zusammenarbeit zwischen Kreisverbänden, sowie Ortsverbänden • internationale Zusammenarbeit 3. Tätigkeitsbericht Der Tätigkeitsbericht muss in Textform erstellt und handschriftlich unterschrieben werden. Sie umfassen die Anzahl der Vorstandssitzungen, an denen teilgenommen wurde und die konkreten Tätigkeiten und Aktionen, die auf Grundlage der Aufgabenbeschreibung in der Geschäftsordnung ausgeführt bzw. umgesetzt wurden. Sie sind einmal jährlich vor der nächsten Wahl zu erstellen. 4. Umlaufbeschlüsse (1) Umlaufbeschlüsse können von jedem Vorstandsmitglied initiiert werden. Sobald sich eine Mehrheit der Vorstandsmitglieder nachweisbar ausschließlich positiv oder negativ zu einem Antrag geäußert hat, gilt dieser als angenommen oder abgelehnt. Im Protokoll der darauffolgenden Vorstandssitzung sind Alle seit der letzten Vorstandssitzung gefällten Umlaufbeschlüsse offen zu legen. (2)Zum Parteitag ist eine aktuelle Liste aller gefassten Umlaufbeschlüsse von einer Mehrheit der Vorstandsmitglieder unterschrieben vorzulegen und auf Nachfrage zu verteidigen. 5. Finanzen Das Konto wird bei der Skatbank eröffnet. Der Vorstandsvorsitzender, der Schatzmeister und der Generalsekretär erhalten jeweils eine Einzelvollmacht. 6. Inkrafttreten und sonstige Regelungen Diese Geschäftsordnung tritt am 25. Januar 2012 in Kraft.
Füge deinem Profil
[[Kategorie:Benutzer aus Altenburg]]
hinzu um auch in dieser Liste zu stehen.