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		<title>Wiki der Piraten Thueringen - Benutzerbeiträge [de]</title>
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		<id>https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2016&amp;diff=66575</id>
		<title>TH:KV Jena/Kreisparteitag 2016</title>
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				<updated>2016-08-16T21:02:50Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Cbeckstein: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;__NOTOC__&lt;br /&gt;
'''Sie sind hier:''' [[TH:KV_Jena]]-&amp;gt;{{PAGENAME}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;div style=&amp;quot;background:#000000; color:#E76B13; text-align:center; font-size:3.0em; padding-top:1px; padding-bottom:2px; box-shadow: 4px 4px 6px silver;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;amp;#35;kptj16 • Kreisparteitag KV Jena • 20. August 2016&lt;br /&gt;
&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;div style=&amp;quot;float:left; width: 49%&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;div style=&amp;quot;border:1px solid #E76B13; box-shadow: 4px 4px 6px silver; margin-top:10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;div style=&amp;quot;background:#000000; border:0px solid #E76B13; color:#E76B13; padding-bottom:1px; padding-top:1px; padding-right:10px; padding-left:10px;&amp;quot;&amp;gt;'''Wann und wo?'''&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
| [[Datei:Pictogram voting wait blue.svg|55px|link=]] &lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
* {{DPLTermin|20.08.2016|11:00 Uhr|Jena|Kreisparteitag 2016}}&lt;br /&gt;
*  Normannenhaus, Forstweg 12, 07743 Jena &lt;br /&gt;
* [https://goo.gl/maps/zAJ1wsKAGbN2 Wo kann ich euch finden?]&lt;br /&gt;
* [http://wiki.piraten-thueringen.de/TH:KV_Jena/kptj16_anreise Anreise und Parkmöglichkeiten]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* '''Twitter-Hashtag:''' #kptj16&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;div style=&amp;quot;border:1px solid #E76B13; box-shadow: 4px 4px 6px silver; margin-top:10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;div style=&amp;quot;background:#000000; border:0px solid #E76B13; color:#E76B13; padding-bottom:1px; padding-top:1px; padding-right:10px; padding-left:10px;&amp;quot;&amp;gt;'''Anträge einreichen'''&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
| [[Datei:Tango-text-x-generic with pencil.svg|55px|link=]] &lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
* Anträge an den Kreisparteitag 2016 können im [http://wiki.piraten-thueringen.de/TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2016/Antragsportal Antragsportal] eingestellt werden.&lt;br /&gt;
* Bitte die o. g. Frist zur Einreichung von Programm- und Satzungsanträgen beachten. &lt;br /&gt;
* Anträge gelten erst dann als offiziell eingereicht, wenn die entsprechende aktuelle Version des Antrags an [mailto:vorstand@piraten-jena.de vorstand@piraten-jena.de] geschickt wurde.&lt;br /&gt;
* [[TH:KV_Jena/Workflow_Antraege|Hilfestellung: Anträge und Beschlüsse - wie geht das?]]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;div style=&amp;quot;border:1px solid #E76B13; box-shadow: 4px 4px 6px silver; margin-top:10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;div style=&amp;quot;background:#000000; border:0px solid #E76B13; color:#E76B13; padding-bottom:1px; padding-top:1px; padding-right:10px; padding-left:10px;&amp;quot;&amp;gt;'''Vorstand - Tätigkeitsberichte'''&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
| [[Datei:Tango-preferences-system.svg|55px|link=]] &lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
* [[TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2016/Bericht_Vorsitzender|Vorsitzender]]: Robert Manigk&lt;br /&gt;
* [[TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2016/Bericht_GenSek|Generalsekretär]]: Robert He&amp;amp;szlig;e&lt;br /&gt;
* [[TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2016/Bericht_Schatzmeister|Schatzmeister]]: Frank Ritschel&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;div style=&amp;quot;border:1px solid #E76B13; box-shadow: 4px 4px 6px silver; margin-top:10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;div style=&amp;quot;background:#000000; border:0px solid #E76B13; color:#E76B13; padding-bottom:1px; padding-top:1px; padding-right:10px; padding-left:10px;&amp;quot;&amp;gt;'''Vorstand - Kandidaturen'''&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
| [[Datei:Pirate.svg|60px|link=]] &lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
Es werden sowohl eigene Bewerbungen als auch Vorschläge zu einer Kandidatur aufgenommen. Vorschläge sind deutlich zu kennzeichnen und namentlich zu signieren in der Form (Vorschlag [Benutzername]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* '''Vorstandsvorsitzender:'''&lt;br /&gt;
** [[Benutzer:P1ng0ut|Robert Manigk]]&lt;br /&gt;
** ?&lt;br /&gt;
** ich auch&lt;br /&gt;
* '''Stellv. Vorsitzender:'''&lt;br /&gt;
** ?&lt;br /&gt;
** ?&lt;br /&gt;
** ich auch&lt;br /&gt;
* '''Schatzmeister:'''&lt;br /&gt;
** ?&lt;br /&gt;
** ?&lt;br /&gt;
** ich auch&lt;br /&gt;
* '''Generalsekretär:'''&lt;br /&gt;
** ?&lt;br /&gt;
** ?&lt;br /&gt;
** ich auch&lt;br /&gt;
* '''Politischer Geschäftsführer:'''&lt;br /&gt;
** ?&lt;br /&gt;
** ?&lt;br /&gt;
** ich auch&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;div style=&amp;quot;border:1px solid #E76B13; box-shadow: 4px 4px 6px silver; margin-top:10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;div style=&amp;quot;background:#000000; border:0px solid #E76B13; color:#E76B13; padding-bottom:1px; padding-top:1px; padding-right:10px; padding-left:10px;&amp;quot;&amp;gt;'''Ich bin dabei ...'''&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
| [[Datei:Tango-system-users.svg|55px|link=]] &lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
'''Ich komme (Jenaer Pirat):'''&lt;br /&gt;
* [[Benutzer:P1ng0ut|Robert Manigk]]&lt;br /&gt;
* [[Benutzer:Frank11|Frank Cebulla]]&lt;br /&gt;
* [[Benutzer:Hajo_T|Heidrun Jänchen]]&lt;br /&gt;
* [[Benutzer:diescha|Clemens Beckstein]]&lt;br /&gt;
* ?&lt;br /&gt;
* ich auch&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Ich komme als Gast:'''&lt;br /&gt;
* ?&lt;br /&gt;
* ?&lt;br /&gt;
* ich auch&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Ich komme vielleicht:'''&lt;br /&gt;
* ?&lt;br /&gt;
* ?&lt;br /&gt;
* ich auch&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Ich kann leider nicht kommen:'''&lt;br /&gt;
* ?&lt;br /&gt;
* ?&lt;br /&gt;
* ich auch&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;div style=&amp;quot;float:right; width: 49%&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;div style=&amp;quot;border:1px solid #E76B13; box-shadow: 4px 4px 6px silver; padding-bottom:3px; margin-top:10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;div style=&amp;quot;background:#000000; border:0px solid #E76B13; color:#E76B13; padding-bottom:1px; padding-top:1px; padding-right:10px; padding-left:10px;&amp;quot;&amp;gt;'''Roadmap / Fristen'''&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
| [[Datei:Tango-office-calendar.svg|55px|link=]] &lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
* 23.07.2016 - Einladungsfrist an alle Mitglieder des Kreisverbandes&lt;br /&gt;
* '''06.08.2016 23:59 Uhr - Einreichungsfrist für Satzungs- und Programmanträge'''&lt;br /&gt;
* öffentliche Einladungen&lt;br /&gt;
* 23.07.2016 - Tagesordnung mit allen bis dahin eingereichten Anträgen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* '''20.08.2016 - Kreisparteitag'''&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;div style=&amp;quot;border:1px solid #E76B13; box-shadow: 4px 4px 6px silver; margin-top:10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;div style=&amp;quot;background:#000000; border:0px solid #E76B13; color:#E76B13; padding-bottom:1px; padding-top:1px; padding-right:10px; padding-left:10px;&amp;quot;&amp;gt;'''Orga / Offizielles'''&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
| [[Datei:Tango-network-wireless.svg|55px|link=]] &lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
* Pad für die: [https://kopojena.piratenpad.de/kpt2016 Orga des KPT]&lt;br /&gt;
* '''Tagesordnung:''' Hier findet sich die [[TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2016/TO|TO]]&lt;br /&gt;
* [[TH:KV_Jena/AGs_in_Jena/AG_Parteitag/GO3|Geschäftsordnung]] &lt;br /&gt;
* [http://wiki.piraten-thueringen.de/TH:Jena-Satzung Satzung des Kreisverbands]&lt;br /&gt;
* [[TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2016/Protokoll|Protokoll des Parteitags]]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;div style=&amp;quot;border:1px solid #E76B13; box-shadow: 4px 4px 6px silver; margin-top:10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;div style=&amp;quot;background:#000000; border:0px solid #E76B13; color:#E76B13; padding-bottom:1px; padding-top:1px; padding-right:10px; padding-left:10px;&amp;quot;&amp;gt;'''Versammlungsämter'''&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
{|&lt;br /&gt;
| [[Datei:Tango-system-users.svg|55px|link=]] &lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
Wer Interesse an einem Parteitagsamt hat, kann sich hier eintragen. Zu Beginn des Parteitages werden die Ämter durch Abstimmung besetzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* [[TH:KV_Jena/AGs_in_Jena/AG_Parteitag/GO3|Versammlungsleiter]]: &lt;br /&gt;
* [[pw:HowTo_Wahlleiter|Wahlleiter]]: &lt;br /&gt;
* Wahlhelfer 1: &lt;br /&gt;
* Wahlhelfer 2: &lt;br /&gt;
* Protokollant: [[Benutzer:Hajo_T|Heidrun Jänchen]]&lt;br /&gt;
* Rechnungsprüfer 1: &lt;br /&gt;
* Rechnungsprüfer 2: &lt;br /&gt;
* Kassenprüfer 1: &lt;br /&gt;
* Kassenprüfer 2:&lt;br /&gt;
|} &lt;br /&gt;
&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;div style=&amp;quot;border:1px solid #E76B13; box-shadow: 4px 4px 6px silver; margin-top:10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;div style=&amp;quot;background:#000000; border:0px solid #E76B13; color:#E76B13; padding-bottom:1px; padding-top:1px; padding-right:10px; padding-left:10px;&amp;quot;&amp;gt;'''Wer macht was?'''&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot; style=&amp;quot;width:100%&amp;quot;&lt;br /&gt;
! style=&amp;quot;background-color: rgb(255, 136, 0)&amp;quot; |&amp;lt;center&amp;gt; WER&amp;lt;/center&amp;gt;&lt;br /&gt;
! style=&amp;quot;background-color: rgb(255, 136, 0)&amp;quot; |&amp;lt;center&amp;gt; WAS &amp;lt;/center&amp;gt;&lt;br /&gt;
! style=&amp;quot;background-color: rgb(255, 136, 0)&amp;quot; |&amp;lt;center&amp;gt; STATUS &amp;lt;/center&amp;gt;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Frank C.&lt;br /&gt;
| Reservierung Raum&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;background-color: rgb(0, 144, 26)&amp;quot; |&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Vorstand&lt;br /&gt;
| aktuelle Tagesordnung&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;background-color: rgb(0, 144, 26)&amp;quot; | &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| GenSek&lt;br /&gt;
| Einladung der Mitglieder&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;background-color: rgb(0, 144, 26)&amp;quot; |&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Vorstand&lt;br /&gt;
| Pressemitteilung/Einladung&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;background-color: rgb(226, 0, 26)&amp;quot; |&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Kassenprüfer&lt;br /&gt;
| Kassenprüfung&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;background-color: rgb(226, 0, 26)&amp;quot; |  &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| LV/GenSek&lt;br /&gt;
| Vorbereitung Akkreditierung&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;background-color: rgb(0, 144, 26)&amp;quot; | &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Vorstand&lt;br /&gt;
| Generelle Einladung an alle Anderen, Mail &lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;background-color: rgb(0, 144, 26)&amp;quot; |&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| GenSek&lt;br /&gt;
| Technik / Ausstattung &lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;background-color: rgb(226, 0, 26)&amp;quot; |&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Vorstand&lt;br /&gt;
| Getränke &lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;background-color: rgb(226, 0, 26)&amp;quot; |&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| ?&lt;br /&gt;
| Foto &lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;background-color: rgb(226, 0, 26)&amp;quot; | &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| KV&lt;br /&gt;
| Rekrutierung von Wahlleiter, Wahlhelfer, Protokollant, Versammlungsleiter&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;background-color: rgb(226, 0, 26)&amp;quot; | &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Versammlungsleitung&lt;br /&gt;
| Druck von x mal Satzung, x mal Gesch&amp;amp;#228;ftsordnung &lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;background-color: rgb(226, 0, 26)&amp;quot; | &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Vorstand&lt;br /&gt;
| Druck von Anträgen zum Mitnehmen &lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;background-color: rgb(226, 0, 26)&amp;quot; | &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Vorstand&lt;br /&gt;
| Pressemitteilung f&amp;amp;#252;r danach&lt;br /&gt;
| style=&amp;quot;background-color: rgb(226, 0, 26)&amp;quot; | &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;div style=&amp;quot;border:1px solid #E76B13; box-shadow: 4px 4px 6px silver; margin-top:10px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;div style=&amp;quot;background:#000000; border:0px solid #E76B13; color:#E76B13; padding-bottom:1px; padding-top:1px; padding-right:10px; padding-left:10px;&amp;quot;&amp;gt;'''Wer bringt was mit?'''&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable&amp;quot; style=&amp;quot;width:100%&amp;quot;&lt;br /&gt;
! style=&amp;quot;background-color: rgb(255, 136, 0); width:60%&amp;quot; |&amp;lt;center&amp;gt; WAS wird ben&amp;amp;#246;tigt&amp;lt;/center&amp;gt;&lt;br /&gt;
! style=&amp;quot;background-color: rgb(255, 136, 0); width:40%&amp;quot; |&amp;lt;center&amp;gt; Wer bringt es mit&amp;lt;/center&amp;gt;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| 1 Beamer&lt;br /&gt;
| Frank&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| 1 Projektionsfläche&lt;br /&gt;
| Robert H.&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| 1 Drucker&lt;br /&gt;
| &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| 1 Laptop&lt;br /&gt;
| jeder seinen, je nach belieben&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Verl&amp;amp;#228;ngerunskabel inkl. Verteiler&lt;br /&gt;
| jeder für sich selbst&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Digicam/ Camcorder&lt;br /&gt;
| &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Wahlurne&lt;br /&gt;
| &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Klebeband&lt;br /&gt;
| KV-Inventar &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Kugelschreiber ohne Ende&lt;br /&gt;
| KV-Inventar&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Briefumschl&amp;amp;#228;ge f&amp;amp;#252;r Wahlergebnisse&lt;br /&gt;
| KV-Inventar&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Scheren&lt;br /&gt;
| KV-Inventar&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| 500 Blatt Papier&lt;br /&gt;
| &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| Tacker&lt;br /&gt;
| KV-Inventar&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Kreisparteitage]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Cbeckstein</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:Landesparteitag_2014.2/Antragsportal/Programmantrag_-_004&amp;diff=61172</id>
		<title>TH:Landesparteitag 2014.2/Antragsportal/Programmantrag - 004</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:Landesparteitag_2014.2/Antragsportal/Programmantrag_-_004&amp;diff=61172"/>
				<updated>2014-09-30T15:57:27Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Cbeckstein: Automatisch von Seite TH:Landesparteitag 2014.2/Antragsportal/Programmantrag - 004 bearbeitet.&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Antrag&lt;br /&gt;
|parteitag=Landesparteitag&lt;br /&gt;
|jahreszahl=2014.2&lt;br /&gt;
|autor=P1ng0ut&lt;br /&gt;
|antragstyp=Programmantrag&lt;br /&gt;
|artprogrammantrag=Leitlinie&lt;br /&gt;
|titel=Streichung des Punktes &amp;quot;Überarbeitung und Novellierung des Thüringer Polizeiaufgabengesetzes&amp;quot;&lt;br /&gt;
|text=Der Punkt &amp;quot;Überarbeitung und Novellierung des Thüringer Polizeiaufgabengesetzes&amp;quot; wird ersatzlos gestrichen.&lt;br /&gt;
|begruendung=Aufgrund des [http://www.thverfgh.thueringen.de/webthfj/webthfj.nsf/F595ED5CDB59A1C5C1257ABE003BFA72/$File/09-00019-U-A.pdf?OpenElement Urteils VerfGH 19/09 vom 21.11.2012] ist dieser Programmpunkt obsolet, das Polizeiaufgabengesetz wurde 2013 novelliert.&lt;br /&gt;
|prüficon=1&lt;br /&gt;
|urltype=TH:Landesparteitag_2014.2&lt;br /&gt;
|gliederung=Landesverband Thüringen&lt;br /&gt;
|zuordnprog=&amp;quot;Frei-Staat&amp;quot; Thüringen&lt;br /&gt;
|artsonstig=&lt;br /&gt;
|artsatzung=&lt;br /&gt;
|zusammenfassung=Am 21.11.2012 hat es ein Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs gegeben, das Polizeiaufgabengesetz ist novelliert.&lt;br /&gt;
|altneu=nein&lt;br /&gt;
|textalt=&lt;br /&gt;
|textneu=&lt;br /&gt;
|schlagworte=Polizeiaufgabengesetz, PAG&lt;br /&gt;
|abstimmung=1&lt;br /&gt;
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{{Zustimmung&lt;br /&gt;
|unterstützung=Käptn Nemo, AlBern, AnBe, Cbeckstein&lt;br /&gt;
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		<author><name>Cbeckstein</name></author>	</entry>

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		<title>TH:Landesparteitag 2014.2/Antragsportal/Programmantrag - 001</title>
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				<updated>2014-09-30T15:56:57Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Cbeckstein: Automatisch von Seite TH:Landesparteitag 2014.2/Antragsportal/Programmantrag - 001 bearbeitet.&lt;/p&gt;
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&lt;div&gt;{{Antrag&lt;br /&gt;
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|titel=Verbot von Wahlumfragen innerhalb eines Monates vor der Wahl und Gebot zur Veröffentlichung der Fragenkataloge bei Wahlumfragen&lt;br /&gt;
|text=Wir als Piratenpartei Thüringen setzen uns dafür ein, dass innerhalb der Monatsfrist vor einer anstehenden Wahl Meinungsumfragen zur voraussichtlichen Wahlabsicht (Sonntagsfrage) weder durchgeführt noch veröffentlicht werden dürfen. Weiterhin wollen wir erreichen, dass es zur Pflicht wird, dass Meinungsforschungsinstitute sowie deren Auftraggeber den kompletten Fragekatalog, der von den Teilnehmern abgefragt wurde, mit dem Umfrageergebnis veröffentlichen müssen.&lt;br /&gt;
|begruendung=Wahlumfragen werden immer mehr zur selbsterfüllenden Prophezeiung. So lange es Zugangsbeschänkungen in Form von Prozenthürden gibt (z.B. 5% Hürde) gibt, entscheiden sich manche Wähler ihre Stimme anderen Parteien zu geben, als den persönlich präferierten. Wie Vergangenheit und Gegenwart gezeigt haben, richten sich auch viele Medienunternehmen im Umfang ihrer Berichterstattung nach diesen Umfrageergebnissen. Somit verstärkt sich abermals der Effekt der selbsterfüllenden Prophezeiung. Hinzu kommt, dass es den Konsumenten dieser Umfrageergebnisse, auf Grund eines nicht einsehbaren Fragekatalogs, nicht möglich ist zu bewerten, unmöglich ist zu bewerten, ob die Umfrage neutral und ohne Vorauswahl bzw. Einschränkung der Antwortmöglichkeiten durchgeführt wurde. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da eine demokratische Wahl immer gleiche Ausgangsbedingungen für alle Teilnehmer sicherstellen muss, setzen wir uns für das Verbot von Umfragen innerhalb Monatsfrist vor dem eigentlichen Wahltermin ein, sowie das Gebot, dass Umfragen zu Wahlabsichten immer auch mit dem zu Grunde liegenden Fragenkatalog veröffentlicht werden müssen.&lt;br /&gt;
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|anregung=Ich würde einen Teil aus der Begründung noch in den Antragstext einfließen lassen, damit die Intention deutlicher wird. EDIT: wenn ich so drüber nachdenke, halte ich einen Monat auch für zu kurz. Eventuell zwei Monate vorher?&lt;br /&gt;
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|anregung=Das Zeitfenster könnte man an dem Zeitraum orientieren, der im Gesetz für den Wahlkampfurlaub verankert ist. (z.B. ThürAbgG §3 &amp;quot;Zur Vorbereitung ihrer Wahl ist Bewerbern auf Antrag Urlaub zu gewähren. Dieser beträgt bis zu zwei Monate vor dem Wahltag.&amp;quot;)&lt;br /&gt;
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{{AntragDiskussionHeader}}&lt;br /&gt;
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		<author><name>Cbeckstein</name></author>	</entry>

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		<title>TH:Landesparteitag 2014.2/Antragsportal/Programmantrag - 001</title>
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				<updated>2014-09-30T15:56:50Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Cbeckstein: Automatisch von Seite TH:Landesparteitag 2014.2/Antragsportal/Programmantrag - 001 bearbeitet.&lt;/p&gt;
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&lt;br /&gt;
Da eine demokratische Wahl immer gleiche Ausgangsbedingungen für alle Teilnehmer sicherstellen muss, setzen wir uns für das Verbot von Umfragen innerhalb Monatsfrist vor dem eigentlichen Wahltermin ein, sowie das Gebot, dass Umfragen zu Wahlabsichten immer auch mit dem zu Grunde liegenden Fragenkatalog veröffentlicht werden müssen.&lt;br /&gt;
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		<title>TH:Landesparteitag 2014.2/Antragsportal/Programmantrag - 001</title>
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				<updated>2014-09-30T15:56:44Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Cbeckstein: Automatisch von Seite TH:Landesparteitag 2014.2/Antragsportal/Programmantrag - 001 bearbeitet.&lt;/p&gt;
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&lt;div&gt;{{Antrag&lt;br /&gt;
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|text=Wir als Piratenpartei Thüringen setzen uns dafür ein, dass innerhalb der Monatsfrist vor einer anstehenden Wahl Meinungsumfragen zur voraussichtlichen Wahlabsicht (Sonntagsfrage) weder durchgeführt noch veröffentlicht werden dürfen. Weiterhin wollen wir erreichen, dass es zur Pflicht wird, dass Meinungsforschungsinstitute sowie deren Auftraggeber den kompletten Fragekatalog, der von den Teilnehmern abgefragt wurde, mit dem Umfrageergebnis veröffentlichen müssen.&lt;br /&gt;
|begruendung=Wahlumfragen werden immer mehr zur selbsterfüllenden Prophezeiung. So lange es Zugangsbeschänkungen in Form von Prozenthürden gibt (z.B. 5% Hürde) gibt, entscheiden sich manche Wähler ihre Stimme anderen Parteien zu geben, als den persönlich präferierten. Wie Vergangenheit und Gegenwart gezeigt haben, richten sich auch viele Medienunternehmen im Umfang ihrer Berichterstattung nach diesen Umfrageergebnissen. Somit verstärkt sich abermals der Effekt der selbsterfüllenden Prophezeiung. Hinzu kommt, dass es den Konsumenten dieser Umfrageergebnisse, auf Grund eines nicht einsehbaren Fragekatalogs, nicht möglich ist zu bewerten, unmöglich ist zu bewerten, ob die Umfrage neutral und ohne Vorauswahl bzw. Einschränkung der Antwortmöglichkeiten durchgeführt wurde. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da eine demokratische Wahl immer gleiche Ausgangsbedingungen für alle Teilnehmer sicherstellen muss, setzen wir uns für das Verbot von Umfragen innerhalb Monatsfrist vor dem eigentlichen Wahltermin ein, sowie das Gebot, dass Umfragen zu Wahlabsichten immer auch mit dem zu Grunde liegenden Fragenkatalog veröffentlicht werden müssen.&lt;br /&gt;
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		<author><name>Cbeckstein</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:Landesparteitag_2014.2/Antragsportal/Programmantrag_-_003&amp;diff=61168</id>
		<title>TH:Landesparteitag 2014.2/Antragsportal/Programmantrag - 003</title>
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				<updated>2014-09-30T15:56:02Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Cbeckstein: &lt;/p&gt;
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&lt;div&gt;{{Antrag&lt;br /&gt;
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|antragstyp=Programmantrag&lt;br /&gt;
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|titel=Parteienfinanzierung für Wahlplakate streichen&lt;br /&gt;
|text=Wir setzen uns dafür ein, dass es keine Gelder mehr aus der Parteienfinanzierung für das Aufhängen von Wahlplakaten gibt. Parteien die trotzdem nicht auf dieses Wahlkampfmittel verzichten wollen, müssen den Kommunen die ortsüblichen Preise für Plakatwerbung bezahlen. Diese Ausgaben werden jedoch auch nicht durch die Parteienfinanzierung rückerstattet. Als Ausgleich treten wir für eine zweimalig erscheinende Wahlkampfzeitung ein, in welcher alle zugelassenen Parteien jeweils den gleichen Platz zur Verfügung hat um sich selbst und ihre Kandidaten vorzustellen. Diese Wahlkampfzeitung wird vor der Wahl kostenfrei an alle Haushalte verteilt.&lt;br /&gt;
|begruendung=Immer mehr Menschen sind von der ausufernden Anzahl an Wahlplakten genervt. Bei einer zunehmenden Zahl von Parteien werden die Laternen außerdem zu Marterpfählen der Demokratie, die nur noch mehr für Verdruss sorgen. Den Menschen ist bewusst, dass diese Materialschlacht von ihren Steuergeldern bezahlt wird. Dies ist aktuell kaum noch vermittelbar. Das Werbemittel soll nicht verboten werden, aber durch die zu erwartenden und nicht rückerstatteten Kosten unattraktiv für die Parteien gemacht werden. Als Ausgleich soll es eine an alle Haushalte verteilte Wahlkampfzeitung geben, in welcher alle zugelassenen Parteien den gleichen Platz eingeräumt bekommen, um sich selbst und ihre Kandidaten zu präsentieren.&lt;br /&gt;
|prüficon=1&lt;br /&gt;
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|artsonstig=&lt;br /&gt;
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|zusammenfassung=Keine Parteienfinanzierung für Wahlkampfplakate, stattdessen finanzierte Wahlkampfzeitung an alle Haushalte, mit gleichem Platz für alle zur Wahl zugelassenen Parteien&lt;br /&gt;
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|nexturltype=TH:Landesparteitag_2014.3&lt;br /&gt;
|wikiBenutzer=Janetworkx&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{AntragAnregungHeader}}&lt;br /&gt;
{{AntragAnregung&lt;br /&gt;
|benutzer=KampfQ&lt;br /&gt;
|anregung=Ich weiss nicht warum die eigene Überzeugung hier allen aufgedrängt werden muss. Wenn eine Plakatkampagne als Verschwendung von Steuermittel angesehen wird, dann wird halt keine gemacht, sondern das Geld anders verwendet. Ich sehe den Grund nicht sich das in die Sammlung politischer Forderungen aufzunehmen. Die Thüringer Piraten haben zudem zu jeder Wahl auf exakt dieses Mittel der Öffentlichkeitsarbeit gesetzt, Alternativen lassen sich parteiintern kaum vermitteln, weshalb diese Forderung nicht glaubwürdig durch diesen Landesverband vertreten werden kann.Eine Wahlkampfzeitung in Zeiten in denen mehr Menschen keinen Grund sehen zu ihrem Briefkasten zu gehen um dort Neuigkeiten von gestern rauszufischen betrachte ich als Anachronismus.&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{AntragAnregung&lt;br /&gt;
|benutzer=Käptn Nemo&lt;br /&gt;
|anregung=Wahlkampfkostenrückerstattung ist eine &amp;quot;Falschbezeichnung&amp;quot;.Selbst wer keinen Wahlkampf macht, bekommt bei entsprechender Stimmenanzahl &amp;quot;Wahlkampfkostenrückerstattung&amp;quot;. Insofern greift der Zusammenhang nicht, dass man &amp;quot;Plakatierung&amp;quot; nicht vergüten/rückerstatten soll.Sinnvoller wäre es, in der Kommunalgesetzgebung z.B. vorzugeben, dass jede Gemeinde eine Plakatfläche zur Verfügung stellt (Bsp: http://cdn-06.wuerzburgerleben.de/wp-content/uploads/2013/08/Plakat_1.jpg http://www.goest.de/bilder13/btwahl2013.jpg), auf der jede Partei die selbe Anzahl an Freiflächen zur Plakatierung erhält (Chancengleichheit). Das Plakatieren im restlichen Gemeindegebiet ist untersagt.Einen positiven Vorschlag finde ich jedoch, dass allen Parteien die gleiche Fläche innerhalb von Presseerzeugnissen zur Selbstdarstellung zur Verfügung gestellt werden soll. Ob das eine extra Wahlzeitung sein muss ist zu diskutieren.Die Kandidatenduelle sind z.B. eine sehr gute Variante, die Kandidaten sich auch gegenseitig prüfen zu lassen.&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{AntragDiskussionHeader}}&lt;br /&gt;
{{Antragsdiskussions_KPT&lt;br /&gt;
|benutzer1=AstridG&lt;br /&gt;
|argumentationstyp=Dagegen&lt;br /&gt;
|diskussion=Die Plakatierung wird dann vor allem unattraktiv für neue und kleinere Parteien. Die größeren werden sie sich weiterhin leisten können. Das wird eher zu Benachteiligung der finanzschwächeren führen als zu allgemeinem Plakatverzicht.&lt;br /&gt;
|anwortwille=Antwort erstellen&lt;br /&gt;
|benutzer2=P1ng0ut&lt;br /&gt;
|antwort1=Die üblichen Kosten für eine Plakatierung sind 0,50 € pro Plakat und Tag! Das summiert sich schnell zu einem erheblichen Betrag und sollte auch für große Parteien ein erheblicher Kostenfaktor sein. Ich glaube schon, dass die Maßnahme geeignet ist, um das Ausmaß der Plakatierung einzudämmen.&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{Antragsdiskussions_KPT&lt;br /&gt;
|benutzer1=AstridG&lt;br /&gt;
|argumentationstyp=Dagegen&lt;br /&gt;
|diskussion=Wahlkampfzeitung an alle Haushalte? Im Internet heißt das &amp;quot;Spam&amp;quot; ;)&lt;br /&gt;
|anwortwille=on&lt;br /&gt;
|benutzer2=&lt;br /&gt;
|antwort1=&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{Antragsdiskussions_KPT&lt;br /&gt;
|benutzer1=Cbeckstein&lt;br /&gt;
|argumentationstyp=on&lt;br /&gt;
|diskussion=ICh befürchte, Dein Vorschlag wird die kleinen bzw. neuen Parteien schwächen, da gerade die grossen Parteien einen grossen Teil ihrer direkten Wahlkampfausgaben (Werbunb im öffentlichen Raum) über Spenden finanzieren, die entweder an die Kandidaten selbst oder die Parteien fliessen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zielführender würde ich eine landesweit verbindliche Regelung finden, die die Maximalzahl von Plakaten pro antretender Partei auf einen der jeweiligen Kommunengrösse angepassten Wert begrenzt. Das kann zwar schon jetzt jede Kommune für ihr Gebiet festlegen, nur wird es ärgerlicherweise häufig dann von den Kommunen nicht praktiziert, wenn es um Parteien geht, die in der Kommune zur Mehrhreit(skoalition) gehören.&lt;br /&gt;
|anwortwille=on&lt;br /&gt;
|benutzer2=&lt;br /&gt;
|antwort1=&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{Zustimmung}}&lt;br /&gt;
{{Ablehnung&lt;br /&gt;
|ablehnung=Volta, Johannes&lt;br /&gt;
}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Cbeckstein</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:Landesparteitag_2014.2/Antragsportal/Programmantrag_-_002&amp;diff=61161</id>
		<title>TH:Landesparteitag 2014.2/Antragsportal/Programmantrag - 002</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:Landesparteitag_2014.2/Antragsportal/Programmantrag_-_002&amp;diff=61161"/>
				<updated>2014-09-30T15:49:07Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Cbeckstein: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Antrag&lt;br /&gt;
|parteitag=Landesparteitag&lt;br /&gt;
|jahreszahl=2014.2&lt;br /&gt;
|autor=Janetworkx&lt;br /&gt;
|antragstyp=Programmantrag&lt;br /&gt;
|artprogrammantrag=Programmantrag&lt;br /&gt;
|titel=Regierungsmitglieder dürfen nicht gewählte Parlamentsmitglieder sein&lt;br /&gt;
|text=Wir setzen uns dafür ein, das althergebrachte System von Regierungskoalitionen und der Besetzung von Ministerien und der gesamten Regierung aus den Reihen des Parlaments zu überwinden bzw. zu ändern. Mitglieder der Landesregierung sollen vom Parlament gewählte Menschen mit entsprechender Fachkompetenz sein, die nicht aus den Reihen der gewählten Volksvertreter stammen dürfen und von der Mehrheit des Parlaments für eine Legislatur gewählt werden.&lt;br /&gt;
|begruendung=Das Bilden von Regierungskoalitionen ist immer wieder ein unnötiger Akt, der unnötige Kompromisse und die Suche nach dem kleinsten gemeinsamen Nenner provoziert. Das führt im Endeffekt nur dazu, dass auf Grund dieser Kompromisse nur ein Bruchteil des tatsächlichen Wählerwillens durch das Parlament umgesetzt wird. Wir Piraten setzen uns seit langem für Themenkoalitionen ein, die durch wechselnde Mehrheiten eine bessere Umsetzung des Bürgerwillens ermöglichen sollen. Dem stehen jedoch Regierungsbildung und etwaige Koalitionsverträge im Wege. Dies ist nicht nur kurz nach der Wahl so, sondern auch in der gesamten Legislatur. &lt;br /&gt;
Durch den Schritt, dass sich die Regierung nicht aus gewählten Volksvertretern zusammensetzen darf erhoffe ich mir, dass dieses Netz aus Sachzwängen und angeblich alternativlosen Entscheidungen endlich durchbrochen werden kann. Die gewählten Parteien und Mandatsträger werden dadurch wesentlich freier in ihren Entscheidungen. Wechselnde Mehrheiten können so viel besser den Wählerwillen abbilden, als im bisherigen System&lt;br /&gt;
|prüficon=1&lt;br /&gt;
|urltype=TH:Landesparteitag_2014.2&lt;br /&gt;
|gliederung=Landesverband Thüringen&lt;br /&gt;
|zuordnprog=&amp;quot;Frei-Staat&amp;quot; Thüringen&lt;br /&gt;
|artsonstig=&lt;br /&gt;
|artsatzung=&lt;br /&gt;
|zusammenfassung=Regierungsmitglieder dürfen nicht gewählte Volksvertreter sein, sondern müssen vom gesamten Parlament gewählte Menschen mit entsprechendem Fachwissen sein&lt;br /&gt;
|altneu=nein&lt;br /&gt;
|textalt=&lt;br /&gt;
|textneu=&lt;br /&gt;
|abstimmung=1&lt;br /&gt;
|nextjahreszahl=2014.3&lt;br /&gt;
|nexturltype=TH:Landesparteitag_2014.3&lt;br /&gt;
|wikiBenutzer=Janetworkx&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{AntragAnregungHeader}}&lt;br /&gt;
{{AntragDiskussionHeader}}&lt;br /&gt;
{{Antragsdiskussions_KPT&lt;br /&gt;
|benutzer1=Volta&lt;br /&gt;
|argumentationstyp=Dagegen&lt;br /&gt;
|diskussion=Dann muss man auch nicht wählen gehen, wenn die Vertreter der gewählten Parteien nicht in der Regierung sitzen dürfen. Ein &amp;quot;Abschaffung der parlamentarischen Demokratie hin zu Bürgerdemokratie&amp;quot; fände ich bei dieser Intention radikaler und zielführender.&lt;br /&gt;
|anwortwille=on&lt;br /&gt;
|benutzer2=&lt;br /&gt;
|antwort1=&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{Antragsdiskussions_KPT&lt;br /&gt;
|benutzer1=P1ng0ut&lt;br /&gt;
|argumentationstyp=Dagegen&lt;br /&gt;
|diskussion=Was ist wenn der Kompetenteste für den Job im Parlament sitzt? Leute die zukünftig Ministerien besetzen (sollen), kommen dann gleich aus den Lobbygruppen, die heute schon die Parlamente beeinflussen? Sprich ich stelle Strohmänner zur Wahl, die mich dann in ein Ministerium holen, wo ich in meinem Sinne schalten und walten kann wie ich möchte, oder der Konzern, für den ich arbeite.&lt;br /&gt;
|anwortwille=on&lt;br /&gt;
|benutzer2=&lt;br /&gt;
|antwort1=&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{Antragsdiskussions_KPT&lt;br /&gt;
|benutzer1=Käptn Nemo&lt;br /&gt;
|argumentationstyp=Dafür&lt;br /&gt;
|diskussion=Der wesentliche Punkt ist die Entflechtung von Legislative (Abgeordnete) und Exekutive (Minister/Staatssekretäre).&lt;br /&gt;
DasAbgeordnetengesetz enthält bereits einen solchen Passus, der aber nicht auf Staatssekretäre (Wahlbeamte) und Minister (keine Beamten/siehe Ministergesetz)angewandt wird.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
(Dritter Abschnitt&lt;br /&gt;
Unvereinbarkeit von Amt und Mandat&lt;br /&gt;
§ 33&lt;br /&gt;
Unvereinbare Ämter&lt;br /&gt;
Beamte mit Dienstbezügen, Beamte auf Zeit, hauptamtliche Wahlbeamte auf Zeit und &amp;lt;b&amp;gt;Beamte, die jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden können&amp;lt;/b&amp;gt;, können nicht Abgeordnete sein. Sie können auch nicht Mitglied eines anderen Parlaments sein, wenn das Amt nach dem dort geltenden Recht mit dem Mandat unvereinbar ist.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Antragsüberschrift könnte bereits der auch der vollständige Antrag sein, dann könnte man dafür stimmen.&lt;br /&gt;
|anwortwille=on&lt;br /&gt;
|benutzer2=&lt;br /&gt;
|antwort1=&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{Antragsdiskussions_KPT&lt;br /&gt;
|benutzer1=Cbeckstein&lt;br /&gt;
|argumentationstyp=Dagegen&lt;br /&gt;
|diskussion=Seiehe mein KOmmentar zu Deinem Beitrag auf Jenapolis zum gleichen Thema: http://www.jenapolis.de/2014/09/15/mehr-demokratie-wagen/&lt;br /&gt;
|anwortwille=on&lt;br /&gt;
|benutzer2=&lt;br /&gt;
|antwort1=&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{Zustimmung&lt;br /&gt;
|unterstützung=Manfred TH, Dogas&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{Ablehnung&lt;br /&gt;
|ablehnung=Volta, Cbeckstein&lt;br /&gt;
}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Cbeckstein</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:Landesparteitag_2014.2/Antragsportal/Programmantrag_-_002&amp;diff=61159</id>
		<title>TH:Landesparteitag 2014.2/Antragsportal/Programmantrag - 002</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:Landesparteitag_2014.2/Antragsportal/Programmantrag_-_002&amp;diff=61159"/>
				<updated>2014-09-30T15:47:19Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Cbeckstein: Automatisch von Seite TH:Landesparteitag 2014.2/Antragsportal/Programmantrag - 002 bearbeitet.&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Antrag&lt;br /&gt;
|parteitag=Landesparteitag&lt;br /&gt;
|jahreszahl=2014.2&lt;br /&gt;
|autor=Janetworkx&lt;br /&gt;
|antragstyp=Programmantrag&lt;br /&gt;
|artprogrammantrag=Programmantrag&lt;br /&gt;
|titel=Regierungsmitglieder dürfen nicht gewählte Parlamentsmitglieder sein&lt;br /&gt;
|text=Wir setzen uns dafür ein, das althergebrachte System von Regierungskoalitionen und der Besetzung von Ministerien und der gesamten Regierung aus den Reihen des Parlaments zu überwinden bzw. zu ändern. Mitglieder der Landesregierung sollen vom Parlament gewählte Menschen mit entsprechender Fachkompetenz sein, die nicht aus den Reihen der gewählten Volksvertreter stammen dürfen und von der Mehrheit des Parlaments für eine Legislatur gewählt werden.&lt;br /&gt;
|begruendung=Das Bilden von Regierungskoalitionen ist immer wieder ein unnötiger Akt, der unnötige Kompromisse und die Suche nach dem kleinsten gemeinsamen Nenner provoziert. Das führt im Endeffekt nur dazu, dass auf Grund dieser Kompromisse nur ein Bruchteil des tatsächlichen Wählerwillens durch das Parlament umgesetzt wird. Wir Piraten setzen uns seit langem für Themenkoalitionen ein, die durch wechselnde Mehrheiten eine bessere Umsetzung des Bürgerwillens ermöglichen sollen. Dem stehen jedoch Regierungsbildung und etwaige Koalitionsverträge im Wege. Dies ist nicht nur kurz nach der Wahl so, sondern auch in der gesamten Legislatur. &lt;br /&gt;
Durch den Schritt, dass sich die Regierung nicht aus gewählten Volksvertretern zusammensetzen darf erhoffe ich mir, dass dieses Netz aus Sachzwängen und angeblich alternativlosen Entscheidungen endlich durchbrochen werden kann. Die gewählten Parteien und Mandatsträger werden dadurch wesentlich freier in ihren Entscheidungen. Wechselnde Mehrheiten können so viel besser den Wählerwillen abbilden, als im bisherigen System&lt;br /&gt;
|prüficon=1&lt;br /&gt;
|urltype=TH:Landesparteitag_2014.2&lt;br /&gt;
|gliederung=Landesverband Thüringen&lt;br /&gt;
|zuordnprog=&amp;quot;Frei-Staat&amp;quot; Thüringen&lt;br /&gt;
|artsonstig=&lt;br /&gt;
|artsatzung=&lt;br /&gt;
|zusammenfassung=Regierungsmitglieder dürfen nicht gewählte Volksvertreter sein, sondern müssen vom gesamten Parlament gewählte Menschen mit entsprechendem Fachwissen sein&lt;br /&gt;
|altneu=nein&lt;br /&gt;
|textalt=&lt;br /&gt;
|textneu=&lt;br /&gt;
|abstimmung=1&lt;br /&gt;
|nextjahreszahl=2014.3&lt;br /&gt;
|nexturltype=TH:Landesparteitag_2014.3&lt;br /&gt;
|wikiBenutzer=Janetworkx&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{AntragAnregungHeader}}&lt;br /&gt;
{{AntragDiskussionHeader}}&lt;br /&gt;
{{Antragsdiskussions_KPT&lt;br /&gt;
|benutzer1=Volta&lt;br /&gt;
|argumentationstyp=Dagegen&lt;br /&gt;
|diskussion=Dann muss man auch nicht wählen gehen, wenn die Vertreter der gewählten Parteien nicht in der Regierung sitzen dürfen. Ein &amp;quot;Abschaffung der parlamentarischen Demokratie hin zu Bürgerdemokratie&amp;quot; fände ich bei dieser Intention radikaler und zielführender.&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{Antragsdiskussions_KPT&lt;br /&gt;
|benutzer1=P1ng0ut&lt;br /&gt;
|argumentationstyp=Dagegen&lt;br /&gt;
|diskussion=Was ist wenn der Kompetenteste für den Job im Parlament sitzt? Leute die zukünftig Ministerien besetzen (sollen), kommen dann gleich aus den Lobbygruppen, die heute schon die Parlamente beeinflussen? Sprich ich stelle Strohmänner zur Wahl, die mich dann in ein Ministerium holen, wo ich in meinem Sinne schalten und walten kann wie ich möchte, oder der Konzern, für den ich arbeite.&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{Antragsdiskussions_KPT&lt;br /&gt;
|benutzer1=Käptn Nemo&lt;br /&gt;
|argumentationstyp=Dafür&lt;br /&gt;
|diskussion=Der wesentliche Punkt ist die Entflechtung von Legislative (Abgeordnete) und Exekutive (Minister/Staatssekretäre).&lt;br /&gt;
DasAbgeordnetengesetz enthält bereits einen solchen Passus, der aber nicht auf Staatssekretäre (Wahlbeamte) und Minister (keine Beamten/siehe Ministergesetz)angewandt wird.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
(Dritter Abschnitt&lt;br /&gt;
Unvereinbarkeit von Amt und Mandat&lt;br /&gt;
§ 33&lt;br /&gt;
Unvereinbare Ämter&lt;br /&gt;
Beamte mit Dienstbezügen, Beamte auf Zeit, hauptamtliche Wahlbeamte auf Zeit und &amp;lt;b&amp;gt;Beamte, die jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden können&amp;lt;/b&amp;gt;, können nicht Abgeordnete sein. Sie können auch nicht Mitglied eines anderen Parlaments sein, wenn das Amt nach dem dort geltenden Recht mit dem Mandat unvereinbar ist.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Antragsüberschrift könnte bereits der auch der vollständige Antrag sein, dann könnte man dafür stimmen.&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{Zustimmung&lt;br /&gt;
|unterstützung=Manfred TH, Dogas&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{Ablehnung&lt;br /&gt;
|ablehnung=Volta, Cbeckstein&lt;br /&gt;
}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Cbeckstein</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2014.1/Antragsportal/Programmantrag_-_022&amp;diff=55461</id>
		<title>TH:KV Jena/Kreisparteitag 2014.1/Antragsportal/Programmantrag - 022</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2014.1/Antragsportal/Programmantrag_-_022&amp;diff=55461"/>
				<updated>2014-01-23T17:21:52Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Cbeckstein: Automatisch von Seite TH:KV Jena/Kreisparteitag 2014.1/Antragsportal/Programmantrag - 022 bearbeitet.&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Antrag&lt;br /&gt;
|parteitag=Kreisparteitag Jena&lt;br /&gt;
|jahreszahl=2014.1&lt;br /&gt;
|autor=Frank11&lt;br /&gt;
|antragstyp=Programmantrag&lt;br /&gt;
|artprogrammantrag=Leitlinie&lt;br /&gt;
|titel=Jena als Stadt der Bildung und Wissenschaft&lt;br /&gt;
|text=''&amp;quot;Bildung ist das, was übrig bleibt, wenn der letzte Dollar weg ist.&amp;quot;''&lt;br /&gt;
''(Mark Twain)''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Statistiken zeigen, dass die Lebensqualität und -erwartung mit dem Bildungsniveau steigt. &lt;br /&gt;
Bildung ist mehr als Ausbildung, die den Menschen als Ware auf dem Arbeitsmarkt zum Ziel hat. Bildung ist ein Menschenrecht. Bildung bedeutet auch Freiheit, denn gebildete Bürger lassen sich weniger leicht regieren und fragen öfter nach.&lt;br /&gt;
Ganz besonders liegt uns am Herzen, dass der Zugang zu Bildung unabhängig vom Einkommen für alle möglich ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
''Die PIRATEN Jena engagieren sich für:''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* eine stärkere finanzielle Förderung öffentlicher Bildungseinrichtungen außerhalb von Schulen (Volkshochschule, Musik- und Kunstschule, Ernst-Abbe-Bibliothek, Imaginata) unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Bürgerhaushalts 2011,&lt;br /&gt;
* einen freien Zugang zu öffentlichen Bildungs- und Kulturangeboten (z. B. Bibliotheken, Museen, Volkshochschule) ohne soziale Diskriminierung,&lt;br /&gt;
* ein Förderprogramm für gemeinnützige Freizeitbildungsangebote,&lt;br /&gt;
* die Entwicklunug von Medienkompetenz bei Kindern, Jugendlichen, Pädagogen und Eltern,&lt;br /&gt;
* eine transparente, öffentliche und bedarfsgerechte Planung für Kitas und Schulen unter Einbeziehung der Elternvertretungen,&lt;br /&gt;
* eine weitergehende Kooperation bei der Schulnetzplanung mit umliegenden Gemeinden,&lt;br /&gt;
* die Sanierung bestehender Einrichtungen, bevor teure Prestigebauten neu errichtet werden,&lt;br /&gt;
* die Förderung betrieblicher Kinderbetreuungsangebote in der Stadt,&lt;br /&gt;
* gleiche arbeits- und  personalrechtliche Regelungen einschließlich der betrieblichen  Mitbestimmung bei Bildungsangeboten freier Träger und der Stadt.&lt;br /&gt;
* eine sozial gerechtere Verteilung der Kita-Gebühren, wobei Gebührenerhöhungen lediglich zur Konsolidierung des Stadthaushaltes abzulehnen sind,&lt;br /&gt;
* die Sicherung der uneingeschränkten Schulwegförderung innerhalb des Stadtgebietes,&lt;br /&gt;
* das Zurückdrängen des Einflusses der Privatwirtschaft auf die Bildung durch finanzielle Stärkung der öffentlichen Bildungsträger und&lt;br /&gt;
* eine energische und öffentlichkeitswirksame Unterstützung von Universität und Fachhochschule im Kampf gegen die Kürzungspläne der Landesregierung.&lt;br /&gt;
|begruendung=erschließt sich aus dem Antragstext&lt;br /&gt;
|piratenpad=https://kopojena.piratenpad.de/Bildung&lt;br /&gt;
|prüficon=5&lt;br /&gt;
|urltype=TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2014.1&lt;br /&gt;
|gliederung=Kreisverband Jena&lt;br /&gt;
|artsonstig=&lt;br /&gt;
|artsatzung=&lt;br /&gt;
|zusammenfassung=Stärkere Förderung öffentlicher und gemeinnütziger Bildungseinrichtungen und -angebote&lt;br /&gt;
|altneu=nein&lt;br /&gt;
|textalt=&lt;br /&gt;
|textneu=&lt;br /&gt;
|schlagworte=Bildung, Kita, Schulen, Volkshochschule, Bibliothek&lt;br /&gt;
|abstimmung=1&lt;br /&gt;
|nextjahreszahl=2014.2&lt;br /&gt;
|nexturltype=TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2014.2&lt;br /&gt;
|wikiBenutzer=Frank11&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{AntragAnregungHeader}}&lt;br /&gt;
{{AntragDiskussionHeader}}&lt;br /&gt;
{{Zustimmung&lt;br /&gt;
|unterstützung=Frank11, Cbeckstein&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{Ablehnung}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Cbeckstein</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2014.1/Antragsportal/Sonstiger_Antrag_-_005&amp;diff=55460</id>
		<title>TH:KV Jena/Kreisparteitag 2014.1/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 005</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2014.1/Antragsportal/Sonstiger_Antrag_-_005&amp;diff=55460"/>
				<updated>2014-01-23T17:12:18Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Cbeckstein: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Antrag&lt;br /&gt;
|parteitag=Kreisparteitag Jena&lt;br /&gt;
|jahreszahl=2014.1&lt;br /&gt;
|autor=Cbeckstein&lt;br /&gt;
|antragstyp=Sonstiger Antrag&lt;br /&gt;
|titel=Kein Zwang zum Einbau kostenpflichtiger &amp;quot;intelligenter&amp;quot; Zähler für Kunden der Jenaer Stadtwerke&lt;br /&gt;
|text=Die Piraten Jena lehnen einen Zwang (egal ob durch den Gesetzgeber oder den Netzbetreiber Stadtwerke Jena-Pößneck) zum Einbau &amp;quot;intelligenter&amp;quot; &amp;quot;Zähler&amp;quot;, der sich vielleicht sogar auf Bestandskunden mit &amp;quot;dummen&amp;quot; Zählern erstreckt und den Stadtwerken die Möglichkeit bietet, sämtliche erneuerbare Energiequellen ferngesteuert abzuregeln, strikt ab.&lt;br /&gt;
Solche Zähler sind für den typischen Privatverbraucher wirtschaftlich nicht sinnvoll, stellen eine Bedrohung für dessen Privatsphäre dar und befördern lediglich weiter den gläsernen Bürger.&lt;br /&gt;
|begruendung=Laut Wikipedia ist ein intelligenter Zähler ein &amp;quot;Zähler für Energie,&lt;br /&gt;
(Strom oder Gas), der entsprechend der Definition des § 21d EnWG&lt;br /&gt;
(Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung) dem jeweiligen&lt;br /&gt;
Anschlussnutzer den tatsächlichen Energieverbrauch und die&lt;br /&gt;
tatsächliche Nutzungszeit anzeigt und in ein Kommunikationsnetz&lt;br /&gt;
eingebunden ist.&amp;quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Bundesregierung will im Kontext der Novelle des&lt;br /&gt;
Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) die Verbreitung intelligenter&lt;br /&gt;
Zähler beschleunigen und für den Einbau und den Betrieb dieser Zähler&lt;br /&gt;
beim Kunden eine neue Zwangsumlage erheben.  CDU, CSU und SPD wollen&lt;br /&gt;
daher gemäß ihrem Koalitionsvertrag gesetzliche &amp;quot;Regelungen im&lt;br /&gt;
Zusammenhang mit dem Einbau von intelligenten Zählern zur Ermöglichung&lt;br /&gt;
von intelligentem Last- und Erzeugungsmanagement&amp;quot; festlegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was der Koalitionsvertrag &amp;quot;Last- und Erzeugungsmanagement&amp;quot; nennt ist&lt;br /&gt;
natürlich insbesondere eine nette Formulierung dafür, dass die&lt;br /&gt;
Netzbetreiber ihre Kunden mit Hilfe der intelligenten Zähler nach&lt;br /&gt;
bestimmten Regeln schnell und problemlos ferngesteuert vom Netz trennen&lt;br /&gt;
können wollen --- z.B. weil der Kunde eine Photovoltaikanlage oder ein&lt;br /&gt;
Windrad betreibt und gegen Vergütung Strom einspeisen will, das Netz&lt;br /&gt;
aus Betreibersicht aber gerade &amp;quot;voll&amp;quot; ist oder auch, wenn der Kunde&lt;br /&gt;
seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt (dazu heißt es,&lt;br /&gt;
ausgerechnet im Vertrags-Abschnitt &amp;quot;Zusammenhalt der Gesellschaft&amp;quot;&lt;br /&gt;
und von der Formulierung her an Zynismus nicht zu überbieten: &amp;quot;Wir&lt;br /&gt;
wollen Regelungen für einen besseren Schutz vor Strom- und Gassperren,&lt;br /&gt;
zum Beispiel durch den Einsatz von intelligenten Strom&amp;quot;zählern&amp;quot; mit&lt;br /&gt;
Prepaid-Funktion.&amp;quot;)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Deutschland sind intelligente Zähler aktuell in Neubauten und bei&lt;br /&gt;
Grundsanierungen Pflicht. Mit der jüngsten Überarbeitung von&lt;br /&gt;
Energiewirtschafts- und Erneuerbare-Energien-Gesetz müssen&lt;br /&gt;
auch Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 6000&lt;br /&gt;
kWh sowie Betreiber von Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von&lt;br /&gt;
über 7 kW (solche Anlagen finden sich typischerweise auf den Dächern&lt;br /&gt;
großer Einfamilien- oder kleinerer Zweifamilienhäuser) so einen&lt;br /&gt;
Zähler installieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach Spiegel-Informationen hat das Bundeswirtschaftsministerium in&lt;br /&gt;
diesem Zusammenhang letztes Jahr ein Konzept vorgestellt, wonach&lt;br /&gt;
zunächst JEDER Haushalt acht Euro im Jahr bezahlen soll, auch wenn er&lt;br /&gt;
noch mit einem &amp;quot;dummen&amp;quot; Stromzähler ausgestattet ist. In Neubauten und&lt;br /&gt;
bei Modernisierungen hingegen müsste grundsätzlich ein intelligenter&lt;br /&gt;
Zähler eingebaut werden, dessen Betrieb dann bis zu 72 Euro im Jahr&lt;br /&gt;
kosten soll. Gleiches sei für die etwa zwei Millionen Haus- und&lt;br /&gt;
Wohnungseigentümer geplant, die bereits über Solaranlagen, Wärmepumpen&lt;br /&gt;
oder Mini-Blockheizkraftwerke verfügen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Den Bürgern werden die intelligenten Stromzähler mit dem Argument&lt;br /&gt;
schmackhaft gemacht, dass sie Verbrauchstransparenz schaffen und so&lt;br /&gt;
Einsparmöglichkeiten durch die Nutzung von zeit- und lastabhängigen&lt;br /&gt;
Tarifen ermöglichen würden. Tatsächlich kommt aber eine Auftragsstudie&lt;br /&gt;
von Ernst &amp;amp; Young für das Bundeswirtschaftsministerium zu dem&lt;br /&gt;
Ergebnis, dass vor allem bei privaten Stromkunden mit geringem&lt;br /&gt;
Jahresverbrauch die Einsparmöglichkeiten durch den Einbau solcher&lt;br /&gt;
Zähler die Kosten für die Zähler nicht wettmachen oder gar übersteigen&lt;br /&gt;
würden (für Details konsultiere man den, diesen Antrag ausgelöst habenden Beitrag&lt;br /&gt;
http://www.daten-speicherung.de/index.php/smart-meter-einbauzwang-stromkunden-drohen-jaehrliche-mehrkosten-von-100-euro/).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unabhängig vom fragwürdigen Nutzen für die Anschlussinhaber &lt;br /&gt;
eröffnen intelligente Zähler natürlich eine ganze Reihe von Datenschutz- und&lt;br /&gt;
Privatsphäre-Problemen, die auch schon an anderer Stelle von der&lt;br /&gt;
Piratenpartei moniert wurden (siehe&lt;br /&gt;
http://www.golem.de/news/intelligente-stromzaehler-rasen-maehen-bei-vollmond-1311-102986-3.html).&lt;br /&gt;
Das gilt erst recht, wenn --- wie das in der Studie von Ernst &amp;amp;&lt;br /&gt;
Young in erfreulicher Offenheit angeregt wird --- Zählerdaten nicht nur für das Netzmanagement zwangsweise viertelstündlich an den Versorger weitergegeben, sondern darüber hinaus auch noch in einer&lt;br /&gt;
&amp;quot;weitergehenden Nutzung durch Dritte vermarktet&amp;quot; werden sollen (Google&lt;br /&gt;
und RWE lassen grüßen:&lt;br /&gt;
http://blogs.faz.net/adhoc/2014/01/14/rwe-google-und-nest-die-heizung-im-internet-der-dinge-767/).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einen Zwang zum Einbau &amp;quot;intelligenter&amp;quot; Zähler, egal ob durch den&lt;br /&gt;
Gesetzgeber oder den jeweiligen Netzbetreiber, der sich auch auf&lt;br /&gt;
Bestandskunden mit &amp;quot;dummen&amp;quot; Zählern erstrecken soll und dem&lt;br /&gt;
Netzbetreiber die Möglichkeit bietet, sämtliche erneuerbare&lt;br /&gt;
Energiequellen ferngesteuert abzuregeln, lehnen wir daher strikt ab.&lt;br /&gt;
Solche Zähler sind für den typischen Privatverbraucher wirtschaftlich nicht&lt;br /&gt;
sinnvoll, stellen eine Bedrohung für dessen Privatsphäre dar und&lt;br /&gt;
befördern lediglich weiter den gläsernen Bürger.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Österreich wurde ein bereits bestehender Zwang zu flächendeckendem Einbau und&lt;br /&gt;
abgabenpflichtiger Nutzung intelligenter Zähler auf massiven&lt;br /&gt;
öffentlichen Druck hin wieder aufgehoben.  Intelligente Zähler sind&lt;br /&gt;
dort seit kurzem nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Benötigt ein&lt;br /&gt;
Kunde keinen intelligenten Zähler (eigentlich nie, wenn er nicht&lt;br /&gt;
selber Energieproduzent ist), dann kann er selber entscheiden, ob er&lt;br /&gt;
einen solchen Zähler trotzdem eingebaut haben will und welche der&lt;br /&gt;
Funktionen, die ein solcher Zähler prinzipiell realisieren kann&lt;br /&gt;
(Messung von Eigenverbrauch, eingespeister Energie und Fernsteuerung&lt;br /&gt;
der eigenen Energieproduktion) er dann ggf. kostenpflichtig scharf geschaltet haben&lt;br /&gt;
möchte.  Netzbetreiber in Österreich müssen diesen Wunsch nun wieder&lt;br /&gt;
grundsätzlich respektieren. Der Gesetzgeber und die Netzbetreiber in&lt;br /&gt;
Deutschland sollten sich hier dem Vorbild Österreichs anschließen.&lt;br /&gt;
|prüficon=5&lt;br /&gt;
|urltype=TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2014.1&lt;br /&gt;
|gliederung=Kreisverband Jena&lt;br /&gt;
|zuordnprog=&lt;br /&gt;
|artsonstig=Positionspapier&lt;br /&gt;
|artsatzung=&lt;br /&gt;
|zusammenfassung=Sofern es der Gesetzgeber nicht doch noch gesetzlich festschreibt, sollen die Stadtwerke ihre Kunden nicht zum Einbau (ggf. kostenpflichtiger) &amp;quot;intelligenter&amp;quot; Zähler nötigen.&lt;br /&gt;
|altneu=on&lt;br /&gt;
|textalt=&lt;br /&gt;
|textneu=&lt;br /&gt;
|schlagworte=Erneuerbare Energien&lt;br /&gt;
|abstimmung=1&lt;br /&gt;
|nextjahreszahl=2014.2&lt;br /&gt;
|nexturltype=TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2014.2&lt;br /&gt;
|wikiBenutzer=Cbeckstein&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{AntragAnregungHeader}}&lt;br /&gt;
{{AntragDiskussionHeader}}&lt;br /&gt;
{{Zustimmung&lt;br /&gt;
|unterstützung=, Cbeckstein&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{Ablehnung}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Cbeckstein</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2014.1/Antragsportal/Sonstiger_Antrag_-_005&amp;diff=55459</id>
		<title>TH:KV Jena/Kreisparteitag 2014.1/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 005</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2014.1/Antragsportal/Sonstiger_Antrag_-_005&amp;diff=55459"/>
				<updated>2014-01-23T17:08:34Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Cbeckstein: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Antrag&lt;br /&gt;
|parteitag=Kreisparteitag Jena&lt;br /&gt;
|jahreszahl=2014.1&lt;br /&gt;
|autor=Cbeckstein&lt;br /&gt;
|antragstyp=Sonstiger Antrag&lt;br /&gt;
|titel=Kein Zwang zum Einbau kostenpflichtiger &amp;quot;intelligenter&amp;quot; Zähler für Kunden der Jenaer Stadtwerke&lt;br /&gt;
|text=Die Piraten Jena lehnen einen Zwang (egal ob durch den Gesetzgeber oder den Netzbetreiber Stadtwerke Jena-Pößneck) zum Einbau &amp;quot;intelligenter&amp;quot; &amp;quot;Zähler&amp;quot;, der sich vielleicht sogar auf Bestandskunden mit &amp;quot;dummen&amp;quot; Zählern erstreckt und den Stadtwerken die Möglichkeit bietet, sämtliche erneuerbare Energiequellen ferngesteuert abzuregeln, strikt ab.&lt;br /&gt;
Solche Zähler sind für den typischen Privatverbraucher wirtschaftlich nicht sinnvoll, stellen eine Bedrohung für dessen Privatsphäre dar und befördern lediglich weiter den gläsernen Bürger.&lt;br /&gt;
|begruendung=Laut Wikipedia ist ein intelligenter Zähler ein &amp;quot;Zähler für Energie,&lt;br /&gt;
(Strom oder Gas), der entsprechend der Definition des § 21d EnWG&lt;br /&gt;
(Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung) dem jeweiligen&lt;br /&gt;
Anschlussnutzer den tatsächlichen Energieverbrauch und die&lt;br /&gt;
tatsächliche Nutzungszeit anzeigt und in ein Kommunikationsnetz&lt;br /&gt;
eingebunden ist.&amp;quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Bundesregierung will im Kontext der Novelle des&lt;br /&gt;
Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) die Verbreitung intelligenter&lt;br /&gt;
Zähler beschleunigen und für den Einbau und den Betrieb dieser Zähler&lt;br /&gt;
beim Kunden eine neue Zwangsumlage erheben.  CDU, CSU und SPD wollen&lt;br /&gt;
daher gemäß ihrem Koalitionsvertrag gesetzliche &amp;quot;Regelungen im&lt;br /&gt;
Zusammenhang mit dem Einbau von intelligenten Zählern zur Ermöglichung&lt;br /&gt;
von intelligentem Last- und Erzeugungsmanagement&amp;quot; festlegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was der Koalitionsvertrag &amp;quot;Last- und Erzeugungsmanagement&amp;quot; nennt ist&lt;br /&gt;
natürlich insbesondere eine nette Formulierung dafür, dass die&lt;br /&gt;
Netzbetreiber ihre Kunden mit Hilfe der intelligenten Zähler nach&lt;br /&gt;
bestimmten Regeln schnell und problemlos ferngesteuert vom Netz trennen&lt;br /&gt;
können wollen --- z.B. weil der Kunde eine Photovoltaikanlage oder ein&lt;br /&gt;
Windrad betreibt und gegen Vergütung Strom einspeisen will, das Netz&lt;br /&gt;
aus Betreibersicht aber gerade &amp;quot;voll&amp;quot; ist oder auch, wenn der Kunde&lt;br /&gt;
seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt (dazu heißt es,&lt;br /&gt;
ausgerechnet im Vertrags-Abschnitt &amp;quot;Zusammenhalt der Gesellschaft&amp;quot;&lt;br /&gt;
und von der Formulierung her an Zynismus nicht zu überbieten: &amp;quot;Wir&lt;br /&gt;
wollen Regelungen für einen besseren Schutz vor Strom- und Gassperren,&lt;br /&gt;
zum Beispiel durch den Einsatz von intelligenten Strom&amp;quot;zählern&amp;quot; mit&lt;br /&gt;
Prepaid-Funktion.&amp;quot;)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Deutschland sind intelligente Zähler aktuell in Neubauten und bei&lt;br /&gt;
Grundsanierungen Pflicht. Mit der jüngsten Überarbeitung von&lt;br /&gt;
Energiewirtschafts- und Erneuerbare-Energien-Gesetz müssen&lt;br /&gt;
auch Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 6000&lt;br /&gt;
kWh sowie Betreiber von Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von&lt;br /&gt;
über 7 kW (solche Anlagen finden sich typischerweise auf den Dächern&lt;br /&gt;
großer Einfamilien- oder kleinerer Zweifamilienhäuser) so einen&lt;br /&gt;
Zähler installieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach Spiegel-Informationen hat das Bundeswirtschaftsministerium in&lt;br /&gt;
diesem Zusammenhang letztes Jahr ein Konzept vorgestellt, wonach&lt;br /&gt;
zunächst JEDER Haushalt acht Euro im Jahr bezahlen soll, auch wenn er&lt;br /&gt;
noch mit einem &amp;quot;dummen&amp;quot; Stromzähler ausgestattet ist. In Neubauten und&lt;br /&gt;
bei Modernisierungen hingegen müsste grundsätzlich ein intelligenter&lt;br /&gt;
Zähler eingebaut werden, dessen Betrieb dann bis zu 72 Euro im Jahr&lt;br /&gt;
kosten soll. Gleiches sei für die etwa zwei Millionen Haus- und&lt;br /&gt;
Wohnungseigentümer geplant, die bereits über Solaranlagen, Wärmepumpen&lt;br /&gt;
oder Mini-Blockheizkraftwerke verfügen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Den Bürgern werden die intelligenten Stromzähler mit dem Argument&lt;br /&gt;
schmackhaft gemacht, dass sie Verbrauchstransparenz schaffen und so&lt;br /&gt;
Einsparmöglichkeiten durch die Nutzung von zeit- und lastabhängigen&lt;br /&gt;
Tarifen ermöglichen würden. Tatsächlich kommt aber eine Auftragsstudie&lt;br /&gt;
von Ernst &amp;amp; Young für das Bundeswirtschaftsministerium zu dem&lt;br /&gt;
Ergebnis, dass vor allem bei privaten Stromkunden mit geringem&lt;br /&gt;
Jahresverbrauch die Einsparmöglichkeiten durch den Einbau solcher&lt;br /&gt;
Zähler die Kosten für die Zähler nicht wettmachen oder gar übersteigen&lt;br /&gt;
würden (für Details konsultiere man den, diesen Antrag ausgelöst habenden Beitrag&lt;br /&gt;
http://www.daten-speicherung.de/index.php/smart-meter-einbauzwang-stromkunden-drohen-jaehrliche-mehrkosten-von-100-euro/).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unabhängig vom fragwürdigen Nutzen für die Anschlussinhaber &lt;br /&gt;
eröffnen diese Zähler natürlich eine ganze Reihe von Datenschutz- und&lt;br /&gt;
Privatsphäre-Problemen, die auch schon an anderer Stelle von der&lt;br /&gt;
Piratenpartei moniert wurden (siehe&lt;br /&gt;
http://www.golem.de/news/intelligente-stromzaehler-rasen-maehen-bei-vollmond-1311-102986-3.html), &lt;br /&gt;
und das erst recht, wenn --- wie das in der Studie von Ernst &amp;amp;&lt;br /&gt;
Young angeregt wird --- nicht &amp;quot;nur&amp;quot; Zählerdaten zwangsweise viertelstündlich an&lt;br /&gt;
den Versorger weitergegeben, sondern darüber hinaus auch noch in einer&lt;br /&gt;
&amp;quot;weitergehenden Nutzung durch Dritte vermarktet&amp;quot; werden sollen (Google&lt;br /&gt;
und RWE lassen grüßen:&lt;br /&gt;
http://blogs.faz.net/adhoc/2014/01/14/rwe-google-und-nest-die-heizung-im-internet-der-dinge-767/).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einen Zwang zum Einbau &amp;quot;intelligenter&amp;quot; Zähler, egal ob durch den&lt;br /&gt;
Gesetzgeber oder den jeweiligen Netzbetreiber, der sich auch auf&lt;br /&gt;
Bestandskunden mit &amp;quot;dummen&amp;quot; Zählern erstrecken soll und dem&lt;br /&gt;
Netzbetreiber die Möglichkeit bietet, sämtliche erneuerbare&lt;br /&gt;
Energiequellen ferngesteuert abzuregeln, lehnen wir daher strikt ab.&lt;br /&gt;
Solche Zähler sind für den typischen Privatverbraucher wirtschaftlich nicht&lt;br /&gt;
sinnvoll, stellen eine Bedrohung für dessen Privatsphäre dar und&lt;br /&gt;
befördern lediglich weiter den gläsernen Bürger.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Österreich wurde ein bereits bestehender Zwang zu flächendeckendem Einbau und&lt;br /&gt;
abgabenpflichtiger Nutzung intelligenter Zähler auf massiven&lt;br /&gt;
öffentlichen Druck hin wieder aufgehoben.  Intelligente Zähler sind&lt;br /&gt;
dort seit kurzem nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Benötigt ein&lt;br /&gt;
Kunde keinen intelligenten Zähler (eigentlich nie, wenn er nicht&lt;br /&gt;
selber Energieproduzent ist), dann kann er selber entscheiden, ob er&lt;br /&gt;
einen solchen Zähler trotzdem eingebaut haben will und welche der&lt;br /&gt;
Funktionen, die ein solcher Zähler prinzipiell realisieren kann&lt;br /&gt;
(Messung von Eigenverbrauch, eingespeister Energie und Fernsteuerung&lt;br /&gt;
der eigenen Energieproduktion) er dann ggf. kostenpflichtig scharf geschaltet haben&lt;br /&gt;
möchte.  Netzbetreiber in Österreich müssen diesen Wunsch nun wieder&lt;br /&gt;
grundsätzlich respektieren. Der Gesetzgeber und die Netzbetreiber in&lt;br /&gt;
Deutschland sollten sich hier dem Vorbild Österreichs anschließen.&lt;br /&gt;
|prüficon=5&lt;br /&gt;
|urltype=TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2014.1&lt;br /&gt;
|gliederung=Kreisverband Jena&lt;br /&gt;
|zuordnprog=&lt;br /&gt;
|artsonstig=Positionspapier&lt;br /&gt;
|artsatzung=&lt;br /&gt;
|zusammenfassung=Sofern es der Gesetzgeber nicht doch noch gesetzlich festschreibt, sollen die Stadtwerke ihre Kunden nicht zum Einbau (ggf. kostenpflichtiger) &amp;quot;intelligenter&amp;quot; Zähler nötigen.&lt;br /&gt;
|altneu=on&lt;br /&gt;
|textalt=&lt;br /&gt;
|textneu=&lt;br /&gt;
|schlagworte=Erneuerbare Energien&lt;br /&gt;
|abstimmung=1&lt;br /&gt;
|nextjahreszahl=2014.2&lt;br /&gt;
|nexturltype=TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2014.2&lt;br /&gt;
|wikiBenutzer=Cbeckstein&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{AntragAnregungHeader}}&lt;br /&gt;
{{AntragDiskussionHeader}}&lt;br /&gt;
{{Zustimmung&lt;br /&gt;
|unterstützung=, Cbeckstein&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{Ablehnung}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Cbeckstein</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2014.1/Antragsportal/Sonstiger_Antrag_-_005&amp;diff=55458</id>
		<title>TH:KV Jena/Kreisparteitag 2014.1/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 005</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2014.1/Antragsportal/Sonstiger_Antrag_-_005&amp;diff=55458"/>
				<updated>2014-01-23T17:05:50Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Cbeckstein: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Antrag&lt;br /&gt;
|parteitag=Kreisparteitag Jena&lt;br /&gt;
|jahreszahl=2014.1&lt;br /&gt;
|autor=Cbeckstein&lt;br /&gt;
|antragstyp=Sonstiger Antrag&lt;br /&gt;
|titel=Kein Zwang zum Einbau kostenpflichtiger &amp;quot;intelligenter&amp;quot; Zähler für Kunden der Jenaer Stadtwerke&lt;br /&gt;
|text=Die Piraten Jena lehnen einen Zwang (egal ob durch den Gesetzgeber oder den Netzbetreiber Stadtwerke Jena-Pößneck) zum Einbau &amp;quot;intelligenter&amp;quot; &amp;quot;Zähler&amp;quot;, der sich vielleicht sogar auf Bestandskunden mit &amp;quot;dummen&amp;quot; Zählern erstreckt und den Stadtwerken die Möglichkeit bietet, sämtliche erneuerbare Energiequellen ferngesteuert abzuregeln, strikt ab.&lt;br /&gt;
Solche Zähler sind für den typischen Privatverbraucher wirtschaftlich nicht sinnvoll, stellen eine Bedrohung für dessen Privatsphäre dar und befördern lediglich weiter den gläsernen Bürger.&lt;br /&gt;
|begruendung=Laut Wikipedia ist ein intelligenter Zähler ein &amp;quot;Zähler für Energie,&lt;br /&gt;
(Strom oder Gas), der entsprechend der Definition des § 21d EnWG&lt;br /&gt;
(Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung) dem jeweiligen&lt;br /&gt;
Anschlussnutzer den tatsächlichen Energieverbrauch und die&lt;br /&gt;
tatsächliche Nutzungszeit anzeigt und in ein Kommunikationsnetz&lt;br /&gt;
eingebunden ist.&amp;quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Bundesregierung will im Kontext der Novelle des&lt;br /&gt;
Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) die Verbreitung intelligenter&lt;br /&gt;
Zähler beschleunigen und für den Einbau und den Betrieb dieser Zähler&lt;br /&gt;
beim Kunden eine neue Zwangsumlage erheben.  CDU, CSU und SPD wollen&lt;br /&gt;
daher gemäß ihrem Koalitionsvertrag gesetzliche &amp;quot;Regelungen im&lt;br /&gt;
Zusammenhang mit dem Einbau von intelligenten Zählern zur Ermöglichung&lt;br /&gt;
von intelligentem Last- und Erzeugungsmanagement&amp;quot; festlegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was der Koalitionsvertrag &amp;quot;Last- und Erzeugungsmanagement&amp;quot; nennt ist&lt;br /&gt;
natürlich insbesondere eine nette Formulierung dafür, dass die&lt;br /&gt;
Netzbetreiber ihre Kunden mit Hilfe der intelligenten Zähler nach&lt;br /&gt;
bestimmten Regeln schnell und problemlos ferngesteuert vom Netz trennen&lt;br /&gt;
können wollen --- z.B. weil der Kunde eine Photovoltaikanlage oder ein&lt;br /&gt;
Windrad betreibt und gegen Vergütung Strom einspeisen will, das Netz&lt;br /&gt;
aus Betreibersicht aber gerade &amp;quot;voll&amp;quot; ist oder auch, wenn der Kunde&lt;br /&gt;
seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt (dazu heißt es,&lt;br /&gt;
ausgerechnet im Vertrags-Abschnitt &amp;quot;Zusammenhalt der Gesellschaft&amp;quot;&lt;br /&gt;
und von der Formulierung her an Zynismus nicht zu überbieten: &amp;quot;Wir&lt;br /&gt;
wollen Regelungen für einen besseren Schutz vor Strom- und Gassperren,&lt;br /&gt;
zum Beispiel durch den Einsatz von intelligenten Strom&amp;quot;zählern&amp;quot; mit&lt;br /&gt;
Prepaid-Funktion.&amp;quot;)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Deutschland sind intelligente Zähler aktuell in Neubauten und bei&lt;br /&gt;
Grundsanierungen Pflicht. Mit der jüngsten Novelle des&lt;br /&gt;
Energiewirtschaftsgesetzes und dem Erneuerbare-Energien-Gesetz müssen&lt;br /&gt;
auch Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 6000&lt;br /&gt;
kWh sowie Betreiber von Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von&lt;br /&gt;
über 7 kW (solche Anlagen finden sich typischerweise auf den Dächern&lt;br /&gt;
großer Einfamilien- oder kleinerer Zweifamilienhäuser) so einen&lt;br /&gt;
Zähler installieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach Spiegel-Informationen hat das Bundeswirtschaftsministerium in&lt;br /&gt;
diesem Zusammenhang letztes Jahr ein Konzept vorgestellt, wonach&lt;br /&gt;
zunächst JEDER Haushalt acht Euro im Jahr bezahlen soll, auch wenn er&lt;br /&gt;
noch mit einem &amp;quot;dummen&amp;quot; Stromzähler ausgestattet ist. In Neubauten und&lt;br /&gt;
bei Modernisierungen hingegen müsste grundsätzlich ein intelligenter&lt;br /&gt;
Zähler eingebaut werden, dessen Betrieb dann bis zu 72 Euro im Jahr&lt;br /&gt;
kosten soll. Gleiches sei für die etwa zwei Millionen Haus- und&lt;br /&gt;
Wohnungseigentümer geplant, die bereits über Solaranlagen, Wärmepumpen&lt;br /&gt;
oder Mini-Blockheizkraftwerke verfügen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Den Bürgern werden die intelligenten Stromzähler mit dem Argument&lt;br /&gt;
schmackhaft gemacht, dass sie Verbrauchstransparenz schaffen und so&lt;br /&gt;
Einsparmöglichkeiten durch die Nutzung von zeit- und lastabhängigen&lt;br /&gt;
Tarifen ermöglichen würden. Tatsächlich kommt aber eine Auftragsstudie&lt;br /&gt;
von Ernst &amp;amp; Young für das Bundeswirtschaftsministerium zu dem&lt;br /&gt;
Ergebnis, dass vor allem bei privaten Stromkunden mit geringem&lt;br /&gt;
Jahresverbrauch die Einsparmöglichkeiten durch den Einbau solcher&lt;br /&gt;
Zähler die Kosten für die Zähler nicht wettmachen oder gar übersteigen&lt;br /&gt;
würden (für Details konsultiere man den, diesen Antrag ausgelöst habenden Beitrag&lt;br /&gt;
http://www.daten-speicherung.de/index.php/smart-meter-einbauzwang-stromkunden-drohen-jaehrliche-mehrkosten-von-100-euro/).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unabhängig vom fragwürdigen Nutzen für die Anschlussinhaber &lt;br /&gt;
eröffnen diese Zähler natürlich eine ganze Reihe von Datenschutz- und&lt;br /&gt;
Privatsphäre-Problemen, die auch schon an anderer Stelle von der&lt;br /&gt;
Piratenpartei moniert wurden (siehe&lt;br /&gt;
http://www.golem.de/news/intelligente-stromzaehler-rasen-maehen-bei-vollmond-1311-102986-3.html), &lt;br /&gt;
und das erst recht, wenn --- wie das in der Studie von Ernst &amp;amp;&lt;br /&gt;
Young angeregt wird --- nicht &amp;quot;nur&amp;quot; Zählerdaten zwangsweise viertelstündlich an&lt;br /&gt;
den Versorger weitergegeben, sondern darüber hinaus auch noch in einer&lt;br /&gt;
&amp;quot;weitergehenden Nutzung durch Dritte vermarktet&amp;quot; werden sollen (Google&lt;br /&gt;
und RWE lassen grüßen:&lt;br /&gt;
http://blogs.faz.net/adhoc/2014/01/14/rwe-google-und-nest-die-heizung-im-internet-der-dinge-767/).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einen Zwang zum Einbau &amp;quot;intelligenter&amp;quot; Zähler, egal ob durch den&lt;br /&gt;
Gesetzgeber oder den jeweiligen Netzbetreiber, der sich auch auf&lt;br /&gt;
Bestandskunden mit &amp;quot;dummen&amp;quot; Zählern erstrecken soll und dem&lt;br /&gt;
Netzbetreiber die Möglichkeit bietet, sämtliche erneuerbare&lt;br /&gt;
Energiequellen ferngesteuert abzuregeln, lehnen wir daher strikt ab.&lt;br /&gt;
Solche Zähler sind für den typischen Privatverbraucher wirtschaftlich nicht&lt;br /&gt;
sinnvoll, stellen eine Bedrohung für dessen Privatsphäre dar und&lt;br /&gt;
befördern lediglich weiter den gläsernen Bürger.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Österreich wurde ein bereits bestehender Zwang zu flächendeckendem Einbau und&lt;br /&gt;
abgabenpflichtiger Nutzung intelligenter Zähler auf massiven&lt;br /&gt;
öffentlichen Druck hin wieder aufgehoben.  Intelligente Zähler sind&lt;br /&gt;
dort seit kurzem nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Benötigt ein&lt;br /&gt;
Kunde keinen intelligenten Zähler (eigentlich nie, wenn er nicht&lt;br /&gt;
selber Energieproduzent ist), dann kann er selber entscheiden, ob er&lt;br /&gt;
einen solchen Zähler trotzdem eingebaut haben will und welche der&lt;br /&gt;
Funktionen, die ein solcher Zähler prinzipiell realisieren kann&lt;br /&gt;
(Messung von Eigenverbrauch, eingespeister Energie und Fernsteuerung&lt;br /&gt;
der eigenen Energieproduktion) er dann ggf. kostenpflichtig scharf geschaltet haben&lt;br /&gt;
möchte.  Netzbetreiber in Österreich müssen diesen Wunsch nun wieder&lt;br /&gt;
grundsätzlich respektieren. Der Gesetzgeber und die Netzbetreiber in&lt;br /&gt;
Deutschland sollten sich hier dem Vorbild Österreichs anschließen.&lt;br /&gt;
|prüficon=5&lt;br /&gt;
|urltype=TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2014.1&lt;br /&gt;
|gliederung=Kreisverband Jena&lt;br /&gt;
|zuordnprog=&lt;br /&gt;
|artsonstig=Positionspapier&lt;br /&gt;
|artsatzung=&lt;br /&gt;
|zusammenfassung=Sofern es der Gesetzgeber nicht doch noch gesetzlich festschreibt, sollen die Stadtwerke ihre Kunden nicht zum Einbau (ggf. kostenpflichtiger) &amp;quot;intelligenter&amp;quot; Zähler nötigen.&lt;br /&gt;
|altneu=on&lt;br /&gt;
|textalt=&lt;br /&gt;
|textneu=&lt;br /&gt;
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|wikiBenutzer=Cbeckstein&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{AntragAnregungHeader}}&lt;br /&gt;
{{AntragDiskussionHeader}}&lt;br /&gt;
{{Zustimmung&lt;br /&gt;
|unterstützung=, Cbeckstein&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{Ablehnung}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Cbeckstein</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2014.1/Antragsportal/Sonstiger_Antrag_-_005&amp;diff=55455</id>
		<title>TH:KV Jena/Kreisparteitag 2014.1/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 005</title>
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				<updated>2014-01-23T09:15:21Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Cbeckstein: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Antrag&lt;br /&gt;
|parteitag=Kreisparteitag Jena&lt;br /&gt;
|jahreszahl=2014.1&lt;br /&gt;
|autor=Cbeckstein&lt;br /&gt;
|antragstyp=Sonstiger Antrag&lt;br /&gt;
|titel=Kein Zwang zum Einbau kostenpflichtiger &amp;quot;intelligenter&amp;quot; Zähler für Kunden der Jenaer Stadtwerke&lt;br /&gt;
|text=Die Piraten Jena lehnen einen Zwang (egal ob durch den Gesetzgeber oder den Netzbetreiber Stadtwerke Jena-Pößneck) zum Einbau &amp;quot;intelligenter&amp;quot; &amp;quot;Zähler&amp;quot;, der sich vielleicht sogar auf Bestandskunden mit &amp;quot;dummen&amp;quot; Zählern erstreckt und den Stadtwerken die Möglichkeit bietet, sämtliche erneuerbare Energiequellen ferngesteuert abzuregeln, strikt ab.&lt;br /&gt;
Solche Zähler sind für den typischen Privatverbraucher wirtschaftlich nicht sinnvoll, stellen eine Bedrohung für dessen Privatsphäre dar und befördern lediglich weiter den gläsernen Bürger.&lt;br /&gt;
|begruendung=Laut Wikipedia ist ein intelligenter Zähler ein &amp;quot;Zähler für Energie,&lt;br /&gt;
(Strom oder Gas), der entsprechend der Definition des § 21d EnWG&lt;br /&gt;
(Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung) dem jeweiligen&lt;br /&gt;
Anschlussnutzer den tatsächlichen Energieverbrauch und die&lt;br /&gt;
tatsächliche Nutzungszeit anzeigt und in ein Kommunikationsnetz&lt;br /&gt;
eingebunden ist.&amp;quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Bundesregierung will im Kontext der Novelle des&lt;br /&gt;
Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) die Verbreitung intelligenter&lt;br /&gt;
Zähler beschleunigen und für den Einbau und den Betrieb dieser Zähler&lt;br /&gt;
beim Kunden eine neue Zwangsumlage erheben.  CDU, CSU und SPD wollen&lt;br /&gt;
daher gemäß ihrem Koalitionsvertrag gesetzliche &amp;quot;Regelungen im&lt;br /&gt;
Zusammenhang mit dem Einbau von intelligenten Zählern zur Ermöglichung&lt;br /&gt;
von intelligentem Last- und Erzeugungsmanagement&amp;quot; festlegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was der Koalitionsvertrag &amp;quot;Last- und Erzeugungsmanagement&amp;quot; nennt ist&lt;br /&gt;
natürlich insbesondere eine nette Formulierung dafür, dass die&lt;br /&gt;
Netzbetreiber ihre Kunden mit Hilfe der intelligenten Zähler nach&lt;br /&gt;
bestimmten Regeln schnell und problemlos ferngesteuert vom Netz trennen&lt;br /&gt;
können wollen --- z.B. weil der Kunde eine Photovoltaikanlage oder ein&lt;br /&gt;
Windrad betreibt und gegen Vergütung Strom einspeisen will, das Netz&lt;br /&gt;
aus Betreibersicht aber gerade &amp;quot;voll&amp;quot; ist oder auch, wenn der Kunde&lt;br /&gt;
seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt (dazu heißt es,&lt;br /&gt;
ausgerechnet im Vertrags-Abschnitt &amp;quot;Zusammenhalt det Gesellschaft&amp;quot;&lt;br /&gt;
und von der Formulierung her an Zynismus nicht zu überbieten: &amp;quot;Wir&lt;br /&gt;
wollen Regelungen für einen besseren Schutz vor Strom- und Gassperren,&lt;br /&gt;
zum Beispiel durch den Einsatz von intelligenten Strom&amp;quot;zählern&amp;quot; mit&lt;br /&gt;
Prepaid-Funktion.&amp;quot;)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Deutschland sind intelligente Zähler aktuell in Neubauten und bei&lt;br /&gt;
Grundsanierungen Pflicht. Mit der jüngsten Novelle des&lt;br /&gt;
Energiewirtschaftsgesetzes und dem Erneuerbare-Energien-Gesetz müssen&lt;br /&gt;
auch Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 6000&lt;br /&gt;
kWh sowie Betreiber von Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von&lt;br /&gt;
über 7 kW (solche Anlagen finden sich typsicherweise auf den Dächern&lt;br /&gt;
großer Einfamilien- oder kleinerer Zweifamilienhäuser) so einen&lt;br /&gt;
Zähler installieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach Spiegel-Informationen hat das Bundeswirtschaftsministerium in&lt;br /&gt;
diesem Zusammenhang letztes Jahr ein Konzept vorgestellt, wonach&lt;br /&gt;
zunächst JEDER Haushalt acht Euro im Jahr bezahlen soll, auch wenn er&lt;br /&gt;
noch mit einem &amp;quot;dummen&amp;quot; Stromzähler ausgestattet ist. In Neubauten und&lt;br /&gt;
bei Modernisierungen hingegen müsste grundsätzlich ein intelligenter&lt;br /&gt;
Zähler eingebaut werden, dessen Betrieb dann bis zu 72 Euro im Jahr&lt;br /&gt;
kosten soll. Gleiches sei für die etwa zwei Millionen Haus- und&lt;br /&gt;
Wohnungseigentümer geplant, die bereits über Solaranlagen, Wärmepumpen&lt;br /&gt;
oder Mini-Blockheizkraftwerke verfügen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Den Bürgern werden die intelligenten Stromzähler mit dem Argument&lt;br /&gt;
schmackhaft gemacht, dass sie Verbrauchstransparenz schaffen und so&lt;br /&gt;
Einsparmöglichkeiten durch die Nutzung von zeit- und lastabhängigen&lt;br /&gt;
Tarifen ermöglichen würden. Tatsächlich kommt aber eine Auftragsstudie&lt;br /&gt;
von Ernst &amp;amp; Young für das Bundeswirtschaftsministerium zu dem&lt;br /&gt;
Ergebnis, dass vor allem bei privaten Stromkunden mit geringem&lt;br /&gt;
Jahresverbrauch die Einsparmöglichkeiten durch den Einbau solcher&lt;br /&gt;
Zähler die Kosten für die Zähler nicht decken oder gar übersteigen&lt;br /&gt;
würden (für Details konsultiere man den, diesen Antrag ausgelöst habenden Beitrag&lt;br /&gt;
http://www.daten-speicherung.de/index.php/smart-meter-einbauzwang-stromkunden-drohen-jaehrliche-mehrkosten-von-100-euro/).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unabhängig vom fragwürdigen Nutzen der Zähler für die Anschlussinhaber &lt;br /&gt;
eröffnen diese natürlich eine ganze Reihe von Datenschutz- und&lt;br /&gt;
Privatsphäre-Problemen, die auch schon an anderer Stelle von der&lt;br /&gt;
Piratenpartei moniert wurden (siehe&lt;br /&gt;
http://www.golem.de/news/intelligente-stromzaehler-rasen-maehen-bei-vollmond-1311-102986-3.html), &lt;br /&gt;
und das erst recht, wenn --- wie das ebenfalls in der Studie von Ernst &amp;amp;&lt;br /&gt;
Young angeregt wird --- nicht &amp;quot;nur&amp;quot; Zählerdaten zwangsweise viertelstündlich an&lt;br /&gt;
den Versorger weitergegeben, sondern darüber hinaus auch noch in einer&lt;br /&gt;
&amp;quot;weitergehenden Nutzung durch Dritte vermarktet&amp;quot; werden sollen (Google&lt;br /&gt;
und RWE lassen grüßen:&lt;br /&gt;
http://blogs.faz.net/adhoc/2014/01/14/rwe-google-und-nest-die-heizung-im-internet-der-dinge-767/).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einen Zwang zum Einbau &amp;quot;intelligenter&amp;quot; Zähler, egal ob durch den&lt;br /&gt;
Gesetzgeber oder den jeweiligen Netzbetreiber, der sich auch auf&lt;br /&gt;
Bestandskunden mit &amp;quot;dummen&amp;quot; Zählern erstrecken soll und dem&lt;br /&gt;
Netzbetreiber die Möglichkeit bietet, sämtliche erneuerbare&lt;br /&gt;
Energiequellen ferngesteuert abzuregeln, lehnen wir daher strikt ab.&lt;br /&gt;
Solche Zähler sind für den typischen Privatverbraucher wirtschaftlich nicht&lt;br /&gt;
sinnvoll, stellen eine Bedrohung für dessen Privatsphäre dar und&lt;br /&gt;
befördern lediglich weiter den gläsernen Bürger.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Österreich wurde ein bereits bestehender Zwang zu flächendeckendem Einbau und&lt;br /&gt;
abgabenpflichtiger Nutzung intelligenter Zähler auf massiven&lt;br /&gt;
öffentlichen Druck hin wieder aufgehoben.  Intelligente Zähler sind&lt;br /&gt;
dort seit kurzem nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Benötigt ein&lt;br /&gt;
Kunde keinen intelligenten Zähler (eigentlich nie, wenn er nicht&lt;br /&gt;
selber Energieproduzent ist), dann kann er selber entscheiden, ob er&lt;br /&gt;
einen solchen Zähler trotzdem eingebaut haben will und welche der&lt;br /&gt;
Funktionen, die ein solcher Zähler prinzipiell realisieren kann&lt;br /&gt;
(Messung von Eigenverbrauch, eingespeister Energie und Fernsteuerung&lt;br /&gt;
der eigenen Energieproduktion) er dann ggf. kostenpflichtig scharf geschaltet haben&lt;br /&gt;
möchte.  Netzbetreiber in Österreich müssen diesen Wunsch nun wieder&lt;br /&gt;
grundsätzlich respektieren. Der Gesetzgeber und die Netzbetreiber in&lt;br /&gt;
Deutschland sollten sich hier dem Vorbild Österreichs anschließen.&lt;br /&gt;
|prüficon=5&lt;br /&gt;
|urltype=TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2014.1&lt;br /&gt;
|gliederung=Kreisverband Jena&lt;br /&gt;
|zuordnprog=&lt;br /&gt;
|artsonstig=Positionspapier&lt;br /&gt;
|artsatzung=&lt;br /&gt;
|zusammenfassung=Sofern es der Gesetzgeber nicht doch noch gesetzlich festschreibt, sollen die Stadtwerke ihre Kunden nicht zum Einbau (ggf. kostenpflichtiger) &amp;quot;intelligenter&amp;quot; Zähler nötigen.&lt;br /&gt;
|altneu=on&lt;br /&gt;
|textalt=&lt;br /&gt;
|textneu=&lt;br /&gt;
|schlagworte=Erneuerbare Energien&lt;br /&gt;
|abstimmung=1&lt;br /&gt;
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|nexturltype=TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2014.2&lt;br /&gt;
|wikiBenutzer=Cbeckstein&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{AntragAnregungHeader}}&lt;br /&gt;
{{AntragDiskussionHeader}}&lt;br /&gt;
{{Zustimmung&lt;br /&gt;
|unterstützung=, Cbeckstein&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{Ablehnung}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Cbeckstein</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2014.1/Antragsportal/Sonstiger_Antrag_-_005&amp;diff=55454</id>
		<title>TH:KV Jena/Kreisparteitag 2014.1/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 005</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2014.1/Antragsportal/Sonstiger_Antrag_-_005&amp;diff=55454"/>
				<updated>2014-01-23T09:12:18Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Cbeckstein: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Antrag&lt;br /&gt;
|parteitag=Kreisparteitag Jena&lt;br /&gt;
|jahreszahl=2014.1&lt;br /&gt;
|autor=Cbeckstein&lt;br /&gt;
|antragstyp=Sonstiger Antrag&lt;br /&gt;
|titel=Kein Zwang zum Einbau kostenpflichtiger &amp;quot;intelligenter&amp;quot; Zähler für Kunden der Jenaer Stadtwerke&lt;br /&gt;
|text=Die Piraten Jena lehnen einen Zwang (egal ob durch den Gesetzgeber oder den Netzbetreiber Stadtwerke Jena-Pößneck) zum Einbau &amp;quot;intelligenter&amp;quot; &amp;quot;Zähler&amp;quot;, der sich vielleicht sogar auf Bestandskunden mit &amp;quot;dummen&amp;quot; Zählern erstreckt und den Stadtwerken die Möglichkeit bietet, sämtliche erneuerbare Energiequellen ferngesteuert abzuregeln, strikt ab.&lt;br /&gt;
Solche Zähler sind für den typischen Privatverbraucher wirtschaftlich nicht sinnvoll, stellen eine Bedrohung für dessen Privatsphäre dar und fördern lediglich weiter den gläsernen Bürger.&lt;br /&gt;
|begruendung=Laut Wikipedia ist ein intelligenter Zähler ein &amp;quot;Zähler für Energie,&lt;br /&gt;
(Strom oder Gas), der entsprechend der Definition des § 21d EnWG&lt;br /&gt;
(Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung) dem jeweiligen&lt;br /&gt;
Anschlussnutzer den tatsächlichen Energieverbrauch und die&lt;br /&gt;
tatsächliche Nutzungszeit anzeigt und in ein Kommunikationsnetz&lt;br /&gt;
eingebunden ist.&amp;quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Bundesregierung will im Kontext der Novelle des&lt;br /&gt;
Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) die Verbreitung intelligenter&lt;br /&gt;
Zähler beschleunigen und für den Einbau und den Betrieb dieser Zähler&lt;br /&gt;
beim Kunden eine neue Zwangsumlage erheben.  CDU, CSU und SPD wollen&lt;br /&gt;
daher gemäß ihrem Koalitionsvertrag gesetzliche &amp;quot;Regelungen im&lt;br /&gt;
Zusammenhang mit dem Einbau von intelligenten Zählern zur Ermöglichung&lt;br /&gt;
von intelligentem Last- und Erzeugungsmanagement&amp;quot; festlegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was der Koalitionsvertrag &amp;quot;Last- und Erzeugungsmanagement&amp;quot; nennt ist&lt;br /&gt;
natürlich insbesondere eine nette Formulierung dafür, dass die&lt;br /&gt;
Netzbetreiber ihre Kunden mit Hilfe der intelligenten Zähler nach&lt;br /&gt;
bestimmten Regeln schnell und problemlos ferngesteuert vom Netz trennen&lt;br /&gt;
können wollen --- z.B. weil der Kunde eine Photovoltaikanlage oder ein&lt;br /&gt;
Windrad betreibt und gegen Vergütung Strom einspeisen will, das Netz&lt;br /&gt;
aus Betreibersicht aber gerade &amp;quot;voll&amp;quot; ist oder auch, wenn der Kunde&lt;br /&gt;
seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt (dazu heißt es,&lt;br /&gt;
ausgerechnet im Vertrags-Abschnitt &amp;quot;Zusammenhalt det Gesellschaft&amp;quot;&lt;br /&gt;
und von der Formulierung her an Zynismus nicht zu überbieten: &amp;quot;Wir&lt;br /&gt;
wollen Regelungen für einen besseren Schutz vor Strom- und Gassperren,&lt;br /&gt;
zum Beispiel durch den Einsatz von intelligenten Strom&amp;quot;zählern&amp;quot; mit&lt;br /&gt;
Prepaid-Funktion.&amp;quot;)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Deutschland sind intelligente Zähler aktuell in Neubauten und bei&lt;br /&gt;
Grundsanierungen Pflicht. Mit der jüngsten Novelle des&lt;br /&gt;
Energiewirtschaftsgesetzes und dem Erneuerbare-Energien-Gesetz müssen&lt;br /&gt;
auch Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 6000&lt;br /&gt;
kWh sowie Betreiber von Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von&lt;br /&gt;
über 7 kW (solche Anlagen finden sich typsicherweise auf den Dächern&lt;br /&gt;
großer Einfamilien- oder kleinerer Zweifamilienhäuser) so einen&lt;br /&gt;
Zähler installieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach Spiegel-Informationen hat das Bundeswirtschaftsministerium in&lt;br /&gt;
diesem Zusammenhang letztes Jahr ein Konzept vorgestellt, wonach&lt;br /&gt;
zunächst JEDER Haushalt acht Euro im Jahr bezahlen soll, auch wenn er&lt;br /&gt;
noch mit einem &amp;quot;dummen&amp;quot; Stromzähler ausgestattet ist. In Neubauten und&lt;br /&gt;
bei Modernisierungen hingegen müsste grundsätzlich ein intelligenter&lt;br /&gt;
Zähler eingebaut werden, dessen Betrieb dann bis zu 72 Euro im Jahr&lt;br /&gt;
kosten soll. Gleiches sei für die etwa zwei Millionen Haus- und&lt;br /&gt;
Wohnungseigentümer geplant, die bereits über Solaranlagen, Wärmepumpen&lt;br /&gt;
oder Mini-Blockheizkraftwerke verfügen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Den Bürgern werden die intelligenten Stromzähler mit dem Argument&lt;br /&gt;
schmackhaft gemacht, dass sie Verbrauchstransparenz schaffen und so&lt;br /&gt;
Einsparmöglichkeiten durch die Nutzung von zeit- und lastabhängigen&lt;br /&gt;
Tarifen ermöglichen würden. Tatsächlich kommt aber eine Auftragsstudie&lt;br /&gt;
von Ernst &amp;amp; Young für das Bundeswirtschaftsministerium zu dem&lt;br /&gt;
Ergebnis, dass vor allem bei privaten Stromkunden mit geringem&lt;br /&gt;
Jahresverbrauch die Einsparmöglichkeiten durch den Einbau solcher&lt;br /&gt;
Zähler die Kosten für die Zähler nicht decken oder gar übersteigen&lt;br /&gt;
würden (für Details konsultiere man den, diesen Antrag ausgelöst habenden Beitrag&lt;br /&gt;
http://www.daten-speicherung.de/index.php/smart-meter-einbauzwang-stromkunden-drohen-jaehrliche-mehrkosten-von-100-euro/).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unabhängig vom fragwürdigen Nutzen der Zähler für die Anschlussinhaber &lt;br /&gt;
eröffnen diese natürlich eine ganze Reihe von Datenschutz- und&lt;br /&gt;
Privatsphäre-Problemen, die auch schon an anderer Stelle von der&lt;br /&gt;
Piratenpartei moniert wurden (siehe&lt;br /&gt;
http://www.golem.de/news/intelligente-stromzaehler-rasen-maehen-bei-vollmond-1311-102986-3.html), &lt;br /&gt;
und das erst recht, wenn --- wie das ebenfalls in der Studie von Ernst &amp;amp;&lt;br /&gt;
Young angeregt wird --- nicht &amp;quot;nur&amp;quot; Zählerdaten zwangsweise viertelstündlich an&lt;br /&gt;
den Versorger weitergegeben, sondern darüber hinaus auch noch in einer&lt;br /&gt;
&amp;quot;weitergehenden Nutzung durch Dritte vermarktet&amp;quot; werden sollen (Google&lt;br /&gt;
und RWE lassen grüßen:&lt;br /&gt;
http://blogs.faz.net/adhoc/2014/01/14/rwe-google-und-nest-die-heizung-im-internet-der-dinge-767/).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einen Zwang zum Einbau &amp;quot;intelligenter&amp;quot; Zähler, egal ob durch den&lt;br /&gt;
Gesetzgeber oder den jeweiligen Netzbetreiber, der sich auch auf&lt;br /&gt;
Bestandskunden mit &amp;quot;dummen&amp;quot; Zählern erstrecken soll und dem&lt;br /&gt;
Netzbetreiber die Möglichkeit bietet, sämtliche erneuerbare&lt;br /&gt;
Energiequellen ferngesteuert abzuregeln, lehnen wir daher strikt ab.&lt;br /&gt;
Solche Zähler sind für den typischen Privatverbraucher wirtschaftlich nicht&lt;br /&gt;
sinnvoll, stellen eine Bedrohung für dessen Privatsphäre dar und&lt;br /&gt;
fördern lediglich weiter den gläsernen Bürger.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Österreich wurde ein bereits bestehender Zwang zu flächendeckendem Einbau und&lt;br /&gt;
abgabenpflichtiger Nutzung intelligenter Zähler auf massiven&lt;br /&gt;
öffentlichen Druck hin wieder aufgehoben.  Intelligente Zähler sind&lt;br /&gt;
dort seit kurzem nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Benötigt ein&lt;br /&gt;
Kunde keinen intelligenten Zähler (eigentlich nie, wenn er nicht&lt;br /&gt;
selber Energieproduzent ist), dann kann er selber entscheiden, ob er&lt;br /&gt;
einen solchen Zähler trotzdem eingebaut haben will und welche der&lt;br /&gt;
Funktionen, die ein solcher Zähler prinzipiell realisieren kann&lt;br /&gt;
(Messung von Eigenverbrauch, eingespeister Energie und Fernsteuerung&lt;br /&gt;
der eigenen Energieproduktion) er dann ggf. kostenpflichtig scharf geschaltet haben&lt;br /&gt;
möchte.  Netzbetreiber in Österreich müssen diesen Wunsch nun wieder&lt;br /&gt;
grundsätzlich respektieren. Der Gesetzgeber und die Netzbetreiber in&lt;br /&gt;
Deutschland sollten sich hier dem Vorbild Österreichs anschließen.&lt;br /&gt;
|prüficon=5&lt;br /&gt;
|urltype=TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2014.1&lt;br /&gt;
|gliederung=Kreisverband Jena&lt;br /&gt;
|zuordnprog=&lt;br /&gt;
|artsonstig=Positionspapier&lt;br /&gt;
|artsatzung=&lt;br /&gt;
|zusammenfassung=Sofern es der Gesetzgeber nicht doch noch gesetzlich festschreibt, sollen die Stadtwerke ihre Kunden nicht zum Einbau (ggf. kostenpflichtiger) &amp;quot;intelligenter&amp;quot; Zähler nötigen.&lt;br /&gt;
|altneu=on&lt;br /&gt;
|textalt=&lt;br /&gt;
|textneu=&lt;br /&gt;
|schlagworte=Erneuerbare Energien&lt;br /&gt;
|abstimmung=1&lt;br /&gt;
|nextjahreszahl=2014.2&lt;br /&gt;
|nexturltype=TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2014.2&lt;br /&gt;
|wikiBenutzer=Cbeckstein&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{AntragAnregungHeader}}&lt;br /&gt;
{{AntragDiskussionHeader}}&lt;br /&gt;
{{Zustimmung&lt;br /&gt;
|unterstützung=, Cbeckstein&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{Ablehnung}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Cbeckstein</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2014.1/Antragsportal/Sonstiger_Antrag_-_004&amp;diff=55453</id>
		<title>TH:KV Jena/Kreisparteitag 2014.1/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 004</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2014.1/Antragsportal/Sonstiger_Antrag_-_004&amp;diff=55453"/>
				<updated>2014-01-23T09:10:32Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Cbeckstein: Automatisch von Seite TH:KV Jena/Kreisparteitag 2014.1/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 004 bearbeitet.&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Antrag&lt;br /&gt;
|parteitag=Kreisparteitag Jena&lt;br /&gt;
|jahreszahl=2014.1&lt;br /&gt;
|autor=KeinPlan86m&lt;br /&gt;
|antragstyp=Sonstiger Antrag&lt;br /&gt;
|titel=Ein Solarkataster für Jena&lt;br /&gt;
|text=Die Jenaer Piraten fordern die Erarbeitung eines Solarkatasters, wie er z.B. in Erfurt den Bürgern zur Verfügung gestellt wird. Dieser sollte kostenlos allen Interessierten online wie offline zugänglich sein.&lt;br /&gt;
|begruendung=Was ist ein Solarkataster? Wiki:&lt;br /&gt;
Ein Solarkataster ist in der Regel öffentlich im Internet verfügbar. Meist werden Gebäude- bw. Dachflächen bewertet in Abhängigkeit von Ausrichtung, Neigung und Sonneneinstrahlung. Solaratlanten werden von Kommunen, Energieunternehmen oder Bundesländern eingeführt mit der Zielsetzung, Hauseigentümer darüber zu informieren, ob oder dass ihr Gebäude für eine Nutzung wirtschaftlich geeignet ist. Der erste Solaratlas in Deutschland entstand in Kassel.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Seit März 2012 gibt es einen Antrag von Stadtrat Martin Michel (Die Guten), der folgenden Inhalt hat:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
001 Die Stadt erstellt ein Solarkataster, in welchem das Solarpotential von Gebäuden und Dächern kostenlos online und offline eingesehen werden kann.&lt;br /&gt;
002 Die entsprechenden Daten werden unter einer Creative Commons Lizenz veröffentlicht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Ganze ging am 7.6.2012 in den Stadtentwicklungsausschuss.&lt;br /&gt;
(http://egov1.kommunenonline.de/sessionnet/buergerinfo/to0040.php?__ksinr=4168)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu den Kosten: Für ein einfaches Modell, das allerdings stark fehlerbehaftet ist, entstehen etwa 40 000 Euro Kosten. “Für eine fehlerfreie oder nahezu korrekte Bearbeitung wäre der Zugriff auf Laserdaten notwendig. Hierfür sind die Kosten unbekannt und diese Daten sind zur Zeit auch nicht verfügbar.”, so Fehrmann im Ausschuss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es gab auch rechtliche Bedenken wegen des Datenschutzes und Einwände das man dies der Privatwirtschaft überlassen sollte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Herr Michel mochte nicht, dass der Ausschuss in der Sitzung über die Vorlage&lt;br /&gt;
abstimmte. Er beabsichtigt, die Vorlage zu überarbeiten und diese erneut über das Stadtratsbüro&lt;br /&gt;
in die Gremien einzubringen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In keinem der folgenden öffentlichen Protokolle ist dies verzeichnet und ich habe auch sonst keine weiteren Informationen dazu gefunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Thüringer Datenschutzbeauftragten, Dr. Lutz Hasse, hat mittlerweile das Erfurter Solarkataster als datenschutzrechtlich nicht bedenklich eingestuft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Erfurter Solarkataster:&lt;br /&gt;
http://www.erfurt.de/ef/de/leben/oekoumwelt/klimaschutz/energieerzeugung/solarkataster/&lt;br /&gt;
|prüficon=5&lt;br /&gt;
|urltype=TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2014.1&lt;br /&gt;
|gliederung=Kreisverband Jena&lt;br /&gt;
|zuordnprog=&lt;br /&gt;
|artsonstig=Positionspapier&lt;br /&gt;
|artsatzung=&lt;br /&gt;
|zusammenfassung=Ein Solaratlas, auch Solarkataster genannt, ist eine auf Karten oder Luftbildern auf der Grundlage georeferenzierter Daten basierende Darstellung der für die Nutzung von Sonnenenergie, sowohl Solarthermie als auch Photovoltaik, geeigneten Flächen.&lt;br /&gt;
|altneu=nein&lt;br /&gt;
|textalt=&lt;br /&gt;
|textneu=&lt;br /&gt;
|schlagworte=Umwelt, Energie, Solar&lt;br /&gt;
|abstimmung=1&lt;br /&gt;
|nextjahreszahl=2014.2&lt;br /&gt;
|nexturltype=TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2014.2&lt;br /&gt;
|wikiBenutzer=KeinPlan86m&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{AntragAnregungHeader}}&lt;br /&gt;
{{AntragDiskussionHeader}}&lt;br /&gt;
{{Zustimmung&lt;br /&gt;
|unterstützung=, Cbeckstein&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{Ablehnung}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Cbeckstein</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2014.1/Antragsportal/Sonstiger_Antrag_-_005&amp;diff=55451</id>
		<title>TH:KV Jena/Kreisparteitag 2014.1/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 005</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2014.1/Antragsportal/Sonstiger_Antrag_-_005&amp;diff=55451"/>
				<updated>2014-01-23T09:08:33Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Cbeckstein: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Antrag&lt;br /&gt;
|parteitag=Kreisparteitag Jena&lt;br /&gt;
|jahreszahl=2014.1&lt;br /&gt;
|autor=Cbeckstein&lt;br /&gt;
|antragstyp=Sonstiger Antrag&lt;br /&gt;
|titel=Kein Zwang zum Einbau kostenpflichtiger &amp;quot;intelligenter&amp;quot; Zähler für Kunden der Jenaer Stadtwerke&lt;br /&gt;
|text=Die Piraten Jena lehnen einen Zwang zum Einbau &amp;quot;intelligenter&amp;quot; Zähler (egal ob durch den Gesetzgeber oder den Netzbetreiber Stadtwerke Jena-Pößneck), der sich vielleicht sogar auf Bestandskunden mit &amp;quot;dummen&amp;quot; Zählern erstreckt und den Stadtwerken die Möglichkeit bietet, sämtliche erneuerbare Energiequellen ferngesteuert abzuregeln, strikt ab.&lt;br /&gt;
Solche Zähler sind für den typischen Privatverbraucher wirtschaftlich nicht sinnvoll, stellen eine Bedrohung für dessen Privatsphäre dar und fördern lediglich weiter den gläsernen Bürger.&lt;br /&gt;
|begruendung=Laut Wikipedia ist ein intelligenter Zähler ein &amp;quot;Zähler für Energie,&lt;br /&gt;
(Strom oder Gas), der entsprechend der Definition des § 21d EnWG&lt;br /&gt;
(Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung) dem jeweiligen&lt;br /&gt;
Anschlussnutzer den tatsächlichen Energieverbrauch und die&lt;br /&gt;
tatsächliche Nutzungszeit anzeigt und in ein Kommunikationsnetz&lt;br /&gt;
eingebunden ist.&amp;quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Bundesregierung will im Kontext der Novelle des&lt;br /&gt;
Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) die Verbreitung intelligenter&lt;br /&gt;
Zähler beschleunigen und für den Einbau und den Betrieb dieser Zähler&lt;br /&gt;
beim Kunden eine neue Zwangsumlage erheben.  CDU, CSU und SPD wollen&lt;br /&gt;
daher gemäß ihrem Koalitionsvertrag gesetzliche &amp;quot;Regelungen im&lt;br /&gt;
Zusammenhang mit dem Einbau von intelligenten Zählern zur Ermöglichung&lt;br /&gt;
von intelligentem Last- und Erzeugungsmanagement&amp;quot; festlegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was der Koalitionsvertrag &amp;quot;Last- und Erzeugungsmanagement&amp;quot; nennt ist&lt;br /&gt;
natürlich insbesondere eine nette Formulierung dafür, dass die&lt;br /&gt;
Netzbetreiber ihre Kunden mit Hilfe der intelligenten Zähler nach&lt;br /&gt;
bestimmten Regeln schnell und problemlos ferngesteuert vom Netz trennen&lt;br /&gt;
können wollen --- z.B. weil der Kunde eine Photovoltaikanlage oder ein&lt;br /&gt;
Windrad betreibt und gegen Vergütung Strom einspeisen will, das Netz&lt;br /&gt;
aus Betreibersicht aber gerade &amp;quot;voll&amp;quot; ist oder auch, wenn der Kunde&lt;br /&gt;
seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt (dazu heißt es,&lt;br /&gt;
ausgerechnet im Vertrags-Abschnitt &amp;quot;Zusammenhalt det Gesellschaft&amp;quot;&lt;br /&gt;
und von der Formulierung her an Zynismus nicht zu überbieten: &amp;quot;Wir&lt;br /&gt;
wollen Regelungen für einen besseren Schutz vor Strom- und Gassperren,&lt;br /&gt;
zum Beispiel durch den Einsatz von intelligenten Strom&amp;quot;zählern&amp;quot; mit&lt;br /&gt;
Prepaid-Funktion.&amp;quot;)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Deutschland sind intelligente Zähler aktuell in Neubauten und bei&lt;br /&gt;
Grundsanierungen Pflicht. Mit der jüngsten Novelle des&lt;br /&gt;
Energiewirtschaftsgesetzes und dem Erneuerbare-Energien-Gesetz müssen&lt;br /&gt;
auch Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 6000&lt;br /&gt;
kWh sowie Betreiber von Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von&lt;br /&gt;
über 7 kW (solche Anlagen finden sich typsicherweise auf den Dächern&lt;br /&gt;
großer Einfamilien- oder kleinerer Zweifamilienhäuser) so einen&lt;br /&gt;
Zähler installieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach Spiegel-Informationen hat das Bundeswirtschaftsministerium in&lt;br /&gt;
diesem Zusammenhang letztes Jahr ein Konzept vorgestellt, wonach&lt;br /&gt;
zunächst JEDER Haushalt acht Euro im Jahr bezahlen soll, auch wenn er&lt;br /&gt;
noch mit einem &amp;quot;dummen&amp;quot; Stromzähler ausgestattet ist. In Neubauten und&lt;br /&gt;
bei Modernisierungen hingegen müsste grundsätzlich ein intelligenter&lt;br /&gt;
Zähler eingebaut werden, dessen Betrieb dann bis zu 72 Euro im Jahr&lt;br /&gt;
kosten soll. Gleiches sei für die etwa zwei Millionen Haus- und&lt;br /&gt;
Wohnungseigentümer geplant, die bereits über Solaranlagen, Wärmepumpen&lt;br /&gt;
oder Mini-Blockheizkraftwerke verfügen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Den Bürgern werden die intelligenten Stromzähler mit dem Argument&lt;br /&gt;
schmackhaft gemacht, dass sie Verbrauchstransparenz schaffen und so&lt;br /&gt;
Einsparmöglichkeiten durch die Nutzung von zeit- und lastabhängigen&lt;br /&gt;
Tarifen ermöglichen würden. Tatsächlich kommt aber eine Auftragsstudie&lt;br /&gt;
von Ernst &amp;amp; Young für das Bundeswirtschaftsministerium zu dem&lt;br /&gt;
Ergebnis, dass vor allem bei privaten Stromkunden mit geringem&lt;br /&gt;
Jahresverbrauch die Einsparmöglichkeiten durch den Einbau solcher&lt;br /&gt;
Zähler die Kosten für die Zähler nicht decken oder gar übersteigen&lt;br /&gt;
würden (für Details konsultiere man den, diesen Antrag ausgelöst habenden Beitrag&lt;br /&gt;
http://www.daten-speicherung.de/index.php/smart-meter-einbauzwang-stromkunden-drohen-jaehrliche-mehrkosten-von-100-euro/).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unabhängig vom fragwürdigen Nutzen der Zähler für die Anschlussinhaber &lt;br /&gt;
eröffnen diese natürlich eine ganze Reihe von Datenschutz- und&lt;br /&gt;
Privatsphäre-Problemen, die auch schon an anderer Stelle von der&lt;br /&gt;
Piratenpartei moniert wurden (siehe&lt;br /&gt;
http://www.golem.de/news/intelligente-stromzaehler-rasen-maehen-bei-vollmond-1311-102986-3.html), &lt;br /&gt;
und das erst recht, wenn --- wie das ebenfalls in der Studie von Ernst &amp;amp;&lt;br /&gt;
Young angeregt wird --- nicht &amp;quot;nur&amp;quot; Zählerdaten zwangsweise viertelstündlich an&lt;br /&gt;
den Versorger weitergegeben, sondern darüber hinaus auch noch in einer&lt;br /&gt;
&amp;quot;weitergehenden Nutzung durch Dritte vermarktet&amp;quot; werden sollen (Google&lt;br /&gt;
und RWE lassen grüßen:&lt;br /&gt;
http://blogs.faz.net/adhoc/2014/01/14/rwe-google-und-nest-die-heizung-im-internet-der-dinge-767/).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einen Zwang zum Einbau &amp;quot;intelligenter&amp;quot; Zähler, egal ob durch den&lt;br /&gt;
Gesetzgeber oder den jeweiligen Netzbetreiber, der sich auch auf&lt;br /&gt;
Bestandskunden mit &amp;quot;dummen&amp;quot; Zählern erstrecken soll und dem&lt;br /&gt;
Netzbetreiber die Möglichkeit bietet, sämtliche erneuerbare&lt;br /&gt;
Energiequellen ferngesteuert abzuregeln, lehnen wir daher strikt ab.&lt;br /&gt;
Solche Zähler sind für den typischen Privatverbraucher wirtschaftlich nicht&lt;br /&gt;
sinnvoll, stellen eine Bedrohung für dessen Privatsphäre dar und&lt;br /&gt;
fördern lediglich weiter den gläsernen Bürger.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Österreich wurde ein bereits bestehender Zwang zu flächendeckendem Einbau und&lt;br /&gt;
abgabenpflichtiger Nutzung intelligenter Zähler auf massiven&lt;br /&gt;
öffentlichen Druck hin wieder aufgehoben.  Intelligente Zähler sind&lt;br /&gt;
dort seit kurzem nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Benötigt ein&lt;br /&gt;
Kunde keinen intelligenten Zähler (eigentlich nie, wenn er nicht&lt;br /&gt;
selber Energieproduzent ist), dann kann er selber entscheiden, ob er&lt;br /&gt;
einen solchen Zähler trotzdem eingebaut haben will und welche der&lt;br /&gt;
Funktionen, die ein solcher Zähler prinzipiell realisieren kann&lt;br /&gt;
(Messung von Eigenverbrauch, eingespeister Energie und Fernsteuerung&lt;br /&gt;
der eigenen Energieproduktion) er dann ggf. kostenpflichtig scharf geschaltet haben&lt;br /&gt;
möchte.  Netzbetreiber in Österreich müssen diesen Wunsch nun wieder&lt;br /&gt;
grundsätzlich respektieren. Der Gesetzgeber und die Netzbetreiber in&lt;br /&gt;
Deutschland sollten sich hier dem Vorbild Österreichs anschließen.&lt;br /&gt;
|prüficon=5&lt;br /&gt;
|urltype=TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2014.1&lt;br /&gt;
|gliederung=Kreisverband Jena&lt;br /&gt;
|zuordnprog=&lt;br /&gt;
|artsonstig=Positionspapier&lt;br /&gt;
|artsatzung=&lt;br /&gt;
|zusammenfassung=Sofern es der Gesetzgeber nicht doch noch gesetzlich festschreibt, sollen die Stadtwerke ihre Kunden nicht zum Einbau (ggf. kostenpflichtiger) &amp;quot;intelligenter&amp;quot; Zähler nötigen.&lt;br /&gt;
|altneu=on&lt;br /&gt;
|textalt=&lt;br /&gt;
|textneu=&lt;br /&gt;
|schlagworte=Erneuerbare Energien&lt;br /&gt;
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|wikiBenutzer=Cbeckstein&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{AntragAnregungHeader}}&lt;br /&gt;
{{AntragDiskussionHeader}}&lt;br /&gt;
{{Zustimmung&lt;br /&gt;
|unterstützung=, Cbeckstein&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{Ablehnung}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Cbeckstein</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2014.1/Antragsportal/Sonstiger_Antrag_-_005&amp;diff=55450</id>
		<title>TH:KV Jena/Kreisparteitag 2014.1/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 005</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2014.1/Antragsportal/Sonstiger_Antrag_-_005&amp;diff=55450"/>
				<updated>2014-01-23T09:06:57Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Cbeckstein: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Antrag&lt;br /&gt;
|parteitag=Kreisparteitag Jena&lt;br /&gt;
|jahreszahl=2014.1&lt;br /&gt;
|autor=Cbeckstein&lt;br /&gt;
|antragstyp=Sonstiger Antrag&lt;br /&gt;
|titel=Kein Zwang zum Einbau kostenpflichtiger &amp;quot;intelligenter&amp;quot; Zähler für Kunden der Jenaer Stadtwerke&lt;br /&gt;
|text=Die Piraten Jena lehnen einen Zwang zum Einbau &amp;quot;intelligenter&amp;quot; Zähler (egal ob durch den Gesetzgeber oder den Netzbetreiber Stadtwerke Jena-Pößneck), der sich vielleicht sogar auf Bestandskunden mit &amp;quot;dummen&amp;quot; Zählern erstreckt und den Stadtwerken die Möglichkeit bietet, sämtliche erneuerbare Energiequellen ferngesteuert abzuregeln, strikt ab.&lt;br /&gt;
Solche Zähler sind für den typischen Privatverbraucher wirtschaftlich nicht sinnvoll, stellen eine Bedrohung für dessen Privatsphäre dar und fördern lediglich weiter den gläsernen Bürger.&lt;br /&gt;
|begruendung=Laut Wikipedia ist ein intelligenter Zähler ein &amp;quot;Zähler für Energie,&lt;br /&gt;
(Strom oder Gas), der entsprechend der Definition des § 21d EnWG&lt;br /&gt;
(Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung) dem jeweiligen&lt;br /&gt;
Anschlussnutzer den tatsächlichen Energieverbrauch und die&lt;br /&gt;
tatsächliche Nutzungszeit anzeigt und in ein Kommunikationsnetz&lt;br /&gt;
eingebunden ist.&amp;quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Bundesregierung will im Kontext der Novelle des&lt;br /&gt;
Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) die Verbreitung intelligenter&lt;br /&gt;
Zähler beschleunigen und für den Einbau und den Betrieb dieser Zähler&lt;br /&gt;
beim Kunden eine neue Zwangsumlage erheben.  CDU, CSU und SPD wollen&lt;br /&gt;
daher gemäß ihrem Koalitionsvertrag gesetzliche &amp;quot;Regelungen im&lt;br /&gt;
Zusammenhang mit dem Einbau von intelligenten Zählern zur Ermöglichung&lt;br /&gt;
von intelligentem Last- und Erzeugungsmanagement&amp;quot; festlegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was der Koalitionsvertrag &amp;quot;Last- und Erzeugungsmanagement&amp;quot; nennt ist&lt;br /&gt;
natürlich insbesondere eine nette Formulierung dafür, dass die&lt;br /&gt;
Netzbetreiber ihre Kunden mit Hilfe der intelligenten Zähler nach&lt;br /&gt;
bestimmten Regeln schnell und problemlos ferngesteuert vom Netz trennen&lt;br /&gt;
können wollen --- z.B. weil der Kunde eine Photovoltaikanlage oder ein&lt;br /&gt;
Windrad betreibt und gegen Vergütung Strom einspeisen will, das Netz&lt;br /&gt;
aus Betreibersicht aber gerade &amp;quot;voll&amp;quot; ist oder auch, wenn der Kunde&lt;br /&gt;
seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt (dazu heißt es,&lt;br /&gt;
ausgerechnet im Vertrags-Abschnitt &amp;quot;Zusammenhalt det Gesellschaft&amp;quot;&lt;br /&gt;
und von der Formulierung her an Zynismus nicht zu überbieten: &amp;quot;Wir&lt;br /&gt;
wollen Regelungen für einen besseren Schutz vor Strom- und Gassperren,&lt;br /&gt;
zum Beispiel durch den Einsatz von intelligenten Stromzählern mit&lt;br /&gt;
Prepaid-Funktion.&amp;quot;)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Deutschland sind intelligente Zähler aktuell in Neubauten und bei&lt;br /&gt;
Grundsanierungen Pflicht. Mit der jüngsten Novelle des&lt;br /&gt;
Energiewirtschaftsgesetzes und dem Erneuerbare-Energien-Gesetz müssen&lt;br /&gt;
auch Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 6000&lt;br /&gt;
kWh sowie Betreiber von Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von&lt;br /&gt;
über 7 kW (solche Anlagen finden sich typsicherweise auf den Dächern&lt;br /&gt;
großer Einfamilien- oder kleinerer Zweifamilienhäuser) so einen&lt;br /&gt;
Zähler installieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach Spiegel-Informationen hat das Bundeswirtschaftsministerium in&lt;br /&gt;
diesem Zusammenhang letztes Jahr ein Konzept vorgestellt, wonach&lt;br /&gt;
zunächst JEDER Haushalt acht Euro im Jahr bezahlen soll, auch wenn er&lt;br /&gt;
noch mit einem &amp;quot;dummen&amp;quot; Stromzähler ausgestattet ist. In Neubauten und&lt;br /&gt;
bei Modernisierungen hingegen müsste grundsätzlich ein intelligenter&lt;br /&gt;
Zähler eingebaut werden, dessen Betrieb dann bis zu 72 Euro im Jahr&lt;br /&gt;
kosten soll. Gleiches sei für die etwa zwei Millionen Haus- und&lt;br /&gt;
Wohnungseigentümer geplant, die bereits über Solaranlagen, Wärmepumpen&lt;br /&gt;
oder Mini-Blockheizkraftwerke verfügen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Den Bürgern werden die intelligenten Stromzähler mit dem Argument&lt;br /&gt;
schmackhaft gemacht, dass sie Verbrauchstransparenz schaffen und so&lt;br /&gt;
Einsparmöglichkeiten durch die Nutzung von zeit- und lastabhängigen&lt;br /&gt;
Tarifen ermöglichen würden. Tatsächlich kommt aber eine Auftragsstudie&lt;br /&gt;
von Ernst &amp;amp; Young für das Bundeswirtschaftsministerium zu dem&lt;br /&gt;
Ergebnis, dass vor allem bei privaten Stromkunden mit geringem&lt;br /&gt;
Jahresverbrauch die Einsparmöglichkeiten durch den Einbau solcher&lt;br /&gt;
Zähler die Kosten für die Zähler nicht decken oder gar übersteigen&lt;br /&gt;
würden (für Details konsultiere man den, diesen Antrag ausgelöst habenden Beitrag&lt;br /&gt;
http://www.daten-speicherung.de/index.php/smart-meter-einbauzwang-stromkunden-drohen-jaehrliche-mehrkosten-von-100-euro/).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unabhängig vom fragwürdigen Nutzen der Zähler für die Anschlussinhaber &lt;br /&gt;
eröffnen diese natürlich eine ganze Reihe von Datenschutz- und&lt;br /&gt;
Privatsphäre-Problemen, die auch schon an anderer Stelle von der&lt;br /&gt;
Piratenpartei moniert wurden (siehe&lt;br /&gt;
http://www.golem.de/news/intelligente-stromzaehler-rasen-maehen-bei-vollmond-1311-102986-3.html), &lt;br /&gt;
und das erst recht, wenn --- wie das ebenfalls in der Studie von Ernst &amp;amp;&lt;br /&gt;
Young angeregt wird --- nicht &amp;quot;nur&amp;quot; Zählerdaten zwangsweise viertelstündlich an&lt;br /&gt;
den Versorger weitergegeben, sondern darüber hinaus auch noch in einer&lt;br /&gt;
&amp;quot;weitergehenden Nutzung durch Dritte vermarktet&amp;quot; werden sollen (Google&lt;br /&gt;
und RWE lassen grüßen:&lt;br /&gt;
http://blogs.faz.net/adhoc/2014/01/14/rwe-google-und-nest-die-heizung-im-internet-der-dinge-767/).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einen Zwang zum Einbau &amp;quot;intelligenter&amp;quot; Zähler, egal ob durch den&lt;br /&gt;
Gesetzgeber oder den jeweiligen Netzbetreiber, der sich auch auf&lt;br /&gt;
Bestandskunden mit &amp;quot;dummen&amp;quot; Zählern erstrecken soll und dem&lt;br /&gt;
Netzbetreiber die Möglichkeit bietet, sämtliche erneuerbare&lt;br /&gt;
Energiequellen ferngesteuert abzuregeln, lehnen wir daher strikt ab.&lt;br /&gt;
Solche Zähler sind für den typischen Privatverbraucher wirtschaftlich nicht&lt;br /&gt;
sinnvoll, stellen eine Bedrohung für dessen Privatsphäre dar und&lt;br /&gt;
fördern lediglich weiter den gläsernen Bürger.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Österreich wurde ein bereits bestehender Zwang zu flächendeckendem Einbau und&lt;br /&gt;
abgabenpflichtiger Nutzung intelligenter Zähler auf massiven&lt;br /&gt;
öffentlichen Druck hin wieder aufgehoben.  Intelligente Zähler sind&lt;br /&gt;
dort seit kurzem nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Benötigt ein&lt;br /&gt;
Kunde keinen intelligenten Zähler (eigentlich nie, wenn er nicht&lt;br /&gt;
selber Energieproduzent ist), dann kann er selber entscheiden, ob er&lt;br /&gt;
einen solchen Zähler trotzdem eingebaut haben will und welche der&lt;br /&gt;
Funktionen, die ein solcher Zähler prinzipiell realisieren kann&lt;br /&gt;
(Messung von Eigenverbrauch, eingespeister Energie und Fernsteuerung&lt;br /&gt;
der eigenen Energieproduktion) er dann ggf. kostenpflichtig scharf geschaltet haben&lt;br /&gt;
möchte.  Netzbetreiber in Österreich müssen diesen Wunsch nun wieder&lt;br /&gt;
grundsätzlich respektieren. Der Gesetzgeber und die Netzbetreiber in&lt;br /&gt;
Deutschland sollten sich hier dem Vorbild Österreichs anschließen.&lt;br /&gt;
|prüficon=5&lt;br /&gt;
|urltype=TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2014.1&lt;br /&gt;
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|artsonstig=Positionspapier&lt;br /&gt;
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|zusammenfassung=Sofern es der Gesetzgeber nicht doch noch gesetzlich festschreibt, sollen die Stadtwerke ihre Kunden nicht zum Einbau (ggf. kostenpflichtiger) &amp;quot;intelligenter&amp;quot; Zähler nötigen.&lt;br /&gt;
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|schlagworte=Erneuerbare Energien&lt;br /&gt;
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|nexturltype=TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2014.2&lt;br /&gt;
|wikiBenutzer=Cbeckstein&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{AntragAnregungHeader}}&lt;br /&gt;
{{AntragDiskussionHeader}}&lt;br /&gt;
{{Zustimmung&lt;br /&gt;
|unterstützung=, Cbeckstein&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{Ablehnung}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Cbeckstein</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2014.1/Antragsportal/Sonstiger_Antrag_-_006&amp;diff=55448</id>
		<title>TH:KV Jena/Kreisparteitag 2014.1/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 006</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2014.1/Antragsportal/Sonstiger_Antrag_-_006&amp;diff=55448"/>
				<updated>2014-01-23T08:58:20Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Cbeckstein: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Antrag&lt;br /&gt;
|parteitag=Kreisparteitag Jena&lt;br /&gt;
|jahreszahl=2014.1&lt;br /&gt;
|autor=Cbeckstein&lt;br /&gt;
|antragstyp=Sonstiger Antrag&lt;br /&gt;
|titel=Schluss mit der ökologisch verheerenden Preispolitik der Stadtwerke Jena für das Einspeisemanagement von PV-Anlagen&lt;br /&gt;
|text=Wir fordern die Stadt auf, ihre Entgelte für das ferngesteuerte Einspeisemanagement zu überarbeiten, d.h. die entsprechenden Monatspreise in ein angemessenes Verhältnis zu der durch die Stadtwerke tatsächlich erbrachten Dienstleistung zu setzen --- und damit drastisch zu senken.  Denn erst dann können auch in Jena die Betreiber der typischen (&amp;quot;kleinen&amp;quot;) Anlagen auf Ein- oder Mehrfamilienhäusern die dort installierte PV-Kapazität ökologisch sinnvoll und in Übereinstimmung mit dem EEG, dank dann erschwinglichem, ferngesteuertem Einspeisemanagement, zu 100% für die Erzeugung erneuerbarer Energien nutzen.&lt;br /&gt;
|begruendung=Der (Bundes-)Gesetzgeber hat 2009 mit dem Artikel 6 des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) festgelegt, dass sich Photovoltaikanlagenbetreiber am Einspeise- und Netzsicherheitsmanagement beteiligen und sogenannte Netzdienstleistungen erbringen müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dabei wurde speziell für Betreiber von (kleinen bis mittleren) Photovoltaik-Anlagen bis 30 kWp (eine typische Anlage auf dem Dach eines Ein- oder Zweifamilienhauses hat selten eine Nennleistung von mehr als 7 kWp) festgelegt, dass dies entweder durch eine durch den Netzbetreiber ferngesteuerte (Einspeise-)Leistungsbegrenzung (und Blindleistungsbereitstellung ab 3,68 kWp Nennleistung) oder durch eine fixe Leistungsbegrenzung auf 70% der auf dem Dach installierten Nennleistung (wieder und Blindleistungsbereitstellung ab 3,68kWp) zu geschehen hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Falle der fixen 70%-Begrenzung gehen die damit ggf. verbundenen Verluste bei der Einspeisevergütung zu Lasten des Anlagenbetreibers, bei der Fernsteuerung durch den Netzbetreiber werden diese durch den Netzbetreiber rückvergütet.  In beiden Fällen hat der Anlagenbetreiber die Kosten für die zum Management benötigte elektronische Infrastruktur (Regelungseinheiten, &amp;quot;intelligenter&amp;quot; Zähler, bei Fernsteuerung zus. ein Funkrundsteuerempfänger) zu tragen.  Bei Wahl der Fernsteuerung fallen beim Anlagenbetreiber darüberhinaus monatliche Kosten für das dann vom Netzbetreiber geleistete Einspeisemanagement an. Details dazu sind in der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV, erlassen von der Bundesregierung und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie mit Zustimmung des Bundesrates) geregelt --- insbesondere, dass die Netzbetreiber bei den Anlagenbetreibern jeweils &amp;quot;die Erstattung der bei wirtschaftlicher effizienter Betriebsführung notwendigen Kosten verlangen&amp;quot;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Welche der beiden Varianten für den Anlagenbetreiber wirtschaftlich besser ist, hängt maßgeblich von den Entgelten ab, die der Netzbetreiber für &amp;quot;Messung, Ablesung, Datenbereitstellung und Abrechnung bei Nutzung der Netzinfrastruktur&amp;quot; verrechnet.  Bei den Stadtwerken Energie Jena-Pößneck GmbH sind das (unabhängig von der Anlagengröße) für die registrierende viertelstündige Leistungsmessung von Entnahme oder Einspeisung im Vergleich zu anderen Städten (etwa in Bayern) exorbitante (monatliche!) Kosten von 1) anlagentypabhängig zwischen 20,11 Euro und 33,24 Euro für den Messstellenbetrieb, 2) 23,88 Euro für die eigentliche Messdienstleistung und 3) 21,25 Euro für die Abrechnung dieser Leistung. Das ist pro Monat in etwa so viel, wie die für die gleiche Leistung von der Großen Koalition derzeit geplante Zwangsabgabe für intelligente Zähler im ganzen Jahr!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Selbst wenn man die im Vergleich zur fixen 70%-Leistungsbegrenzung sehr hohen einmaligen Investitionskosten zur Schaffung der&lt;br /&gt;
anlagenbetreiberseitigen Voraussetzungen für eine Fernsteuerung (in Jena in der Größenordnung von sage und schreibe 1.000 Euro!) ignoriert, sind damit ausgerechnet im schwarz-rot-GRUEN regierten Jena die Kosten für ein ferngesteuertes Einspeisemanagement von typischen Anlagen auf Ein- oder Zweifamilienhäusern so hoch, dass sie vom Anlagenbetreiber auch nicht im Ansatz durch die bestenfalls 30% zusätzlicher Einspeisevergütung aufgewogen werden können.  Diese Anlagenbetreiber wären also töricht, wenn sie angesichts dieser Preise trotzdem das ferngesteuerte Einspeisemanagement wählten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was diese rein wirtschaftliche Abwägung zudem leider nicht berücksichtigt, ist die Tatsache, dass die Herstellung von PV-Modulen&lt;br /&gt;
sehr energieaufwendig ist: je höher die installierte Nennleistung, desto mehr Energie wird dafür benötigt.  Man kann es also nur als&lt;br /&gt;
öko-politischen Irrsinn bezeichnen, dass auf den wenigen Dächern der Jenaer Wohnhäuser mit Photovoltaikanlagen von den jeweils 100%&lt;br /&gt;
installierter Nennleistung aufgrund der Preispolitik der Stadtwerke Jena regelmäßig nur 70% einen Beitrag zur erneuerbaren Energiebilanz leisten --- für 30% der installierten Leistung kann der zu ihrer Bereitstellung benötigte hohe Energieaufwand beim Hersteller der PV-Module nicht durch einen späteren, langjährigen Betrieb der Module zur ökologischen Energieerzeugung wieder wettgemacht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die 70%-Festabregelung hilft also nicht der Umwelt. sie schadet ihr sogar. Von ihr profitieren lediglich die Netzbetreiber weil sie den privaten Erzeugern erneuerbarer Energie insbesondere in Spitzenzeiten weniger Strom abnehmen und vergüten müssen und dafür selber mehr teuren Strom verkaufen können (die Einspeisevergütung für PV-Strom liegt derzeit bei etwa der Hälfte des Preises, den die Netzbetreiber momentan typischerweise von ihren Endkunden für die Bereitstellung von Strom verlangen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir fordern daher die Stadt auf, ihre Entgelte für das ferngesteuerte Einspeisemanagement zu überarbeiten, d.h. die entsprechenden&lt;br /&gt;
Monatspreise in ein angemessenes Verhältnis zu der durch die Stadtwerke tatsächlich erbrachten Dienstleistung zu setzen --- und&lt;br /&gt;
damit drastisch zu senken.  Denn erst dann können auch in Jena die Betreiber der typischen (&amp;quot;kleinen&amp;quot;) Anlagen auf Ein- oder&lt;br /&gt;
Mehrfamilienhäusern die dort installierte PV-Kapazität ökologisch sinnvoll und in Übereinstimmung mit dem EEG, dank dann erschwinglichem, ferngesteuertem Einspeisemanagement, zu 100% für die Erzeugung erneuerbarer Energien nutzen.&lt;br /&gt;
|prüficon=5&lt;br /&gt;
|urltype=TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2014.1&lt;br /&gt;
|gliederung=Kreisverband Jena&lt;br /&gt;
|zuordnprog=&lt;br /&gt;
|artsonstig=Positionspapier&lt;br /&gt;
|artsatzung=&lt;br /&gt;
|zusammenfassung=Die Stadt soll ihre überzogenen Entgelte für das Einspeisemanagement von PV-Anlagen drastisch senken, damit die Betreiber typischer privater Anlagen nicht zur ökologisch verheerenden fixen Leistungsbegrenzung ihrer Anlagen gezwungen werden.&lt;br /&gt;
|altneu=on&lt;br /&gt;
|textalt=&lt;br /&gt;
|textneu=&lt;br /&gt;
|abstimmung=1&lt;br /&gt;
|nextjahreszahl=2014.2&lt;br /&gt;
|nexturltype=TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2014.2&lt;br /&gt;
|wikiBenutzer=Cbeckstein&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{AntragAnregungHeader}}&lt;br /&gt;
{{AntragDiskussionHeader}}&lt;br /&gt;
{{Zustimmung&lt;br /&gt;
|unterstützung=, Cbeckstein&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{Ablehnung}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Cbeckstein</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2014.1/Antragsportal/Sonstiger_Antrag_-_006&amp;diff=55447</id>
		<title>TH:KV Jena/Kreisparteitag 2014.1/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 006</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2014.1/Antragsportal/Sonstiger_Antrag_-_006&amp;diff=55447"/>
				<updated>2014-01-23T08:57:19Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Cbeckstein: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Antrag&lt;br /&gt;
|parteitag=Kreisparteitag Jena&lt;br /&gt;
|jahreszahl=2014.1&lt;br /&gt;
|autor=Cbeckstein&lt;br /&gt;
|antragstyp=Sonstiger Antrag&lt;br /&gt;
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|text=Wir fordern die Stadt auf, ihre Entgelte für das ferngesteuerte Einspeisemanagement zu überarbeiten, d.h. die entsprechenden Monatspreise in ein angemessenes Verhältnis zu der durch die Stadtwerke tatsächlich erbrachten Dienstleistung zu setzen --- und damit drastisch zu senken.  Denn erst dann können auch in Jena die Betreiber der typischen (&amp;quot;kleinen&amp;quot;) Anlagen auf Ein- oder Mehrfamilienhäusern die dort installierte PV-Kapazität ökologisch sinnvoll und in Übereinstimmung mit dem EEG, dank dann erschwinglichem, ferngesteuertem Einspeisemanagement, zu 100% für die Erzeugung erneuerbarer Energien nutzen.&lt;br /&gt;
|begruendung=Der (Bundes-)Gesetzgeber hat 2009 mit dem Artikel 6 des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) festgelegt, dass sich Photovoltaikanlagenbetreiber am Einspeise- und Netzsicherheitsmanagement beteiligen und sogenannte Netzdienstleistungen erbringen müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dabei wurde speziell für Betreiber von (kleinen bis mittleren) Photovoltaik-Anlagen bis 30 kWp (eine typische Anlage auf dem Dach eines Ein- oder Zweifamilienhauses hat selten eine Nennleistung von mehr als 7 kWp) festgelegt, dass dies entweder durch eine durch den Netzbetreiber ferngesteuerte (Einspeise-)Leistungsbegrenzung (und Blindleistungsbereitstellung ab 3,68 kWp Nennleistung) oder durch eine fixe Leistungsbegrenzung auf 70% der auf dem Dach installierten Nennleistung (wieder und Blindleistungsbereitstellung ab 3,68kWp) zu geschehen hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Falle der fixen 70%-Begrenzung gehen die damit ggf. verbundenen Verluste bei der Einspeisevergütung zu Lasten des Anlagenbetreibers, bei der Fernsteuerung durch den Netzbetreiber werden diese durch den Netzbetreiber rückvergütet.  In beiden Fällen hat der Anlagenbetreiber die Kosten für die zum Management benötigte elektronische Infrastruktur (Regelungseinheiten, &amp;quot;intelligenter&amp;quot; Zähler, bei Fernsteuerung zus. ein Funkrundsteuerempfänger) zu tragen.  Bei Wahl der Fernsteuerung fallen beim Anlagenbetreiber darüberhinaus monatliche Kosten für das dann vom Netzbetreiber geleistete Einspeisemanagement an. Details dazu sind in der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV, erlassen von der Bundesregierung und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie mit Zustimmung des Bundesrates) geregelt --- insbesondere, dass die Netzbetreiber bei den Anlagenbetreibern jeweils &amp;quot;die Erstattung der bei wirtschaftlicher effizienter Betriebsführung notwendigen Kosten verlangen&amp;quot;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Welche der beiden Varianten für den Anlagenbetreiber wirtschaftlich besser ist, hängt maßgeblich von den Entgelten ab, die der Netzbetreiber für &amp;quot;Messung, Ablesung, Datenbereitstellung und Abrechnung bei Nutzung der Netzinfrastruktur&amp;quot; verrechnet.  Bei den Stadtwerken Energie Jena-Pößneck GmbH sind das (unabhängig von der Anlagengröße) für die registrierende viertelstündige Leistungsmessung von Entnahme oder Einspeisung im Vergleich zu anderen Städten (etwa in Bayern) exorbitante (monatliche!) Kosten von 1) anlagentypabhängig zwischen 20,11 Euro und 33,24 Euro für den Messstellenbetrieb, 2) 23,88 Euro für die eigentliche Messdienstleistung und 3) 21,25 Euro für die Abrechnung dieser Leistung. Das ist pro Monat in etwa so viel, wie die für die gleiche Leistung von der Großen Koalition derzeit geplante Zwangsabgabe für intelligente Zähler im ganzen Jahr!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Selbst wenn man die im Vergleich zur fixen 70%-Leistungsbegrenzung sehr hohen einmaligen Investitionskosten zur Schaffung der&lt;br /&gt;
anlagenbetreiberseitigen Voraussetzungen für eine Fernsteuerung (in Jena in der Größenordnung von sage und schreibe 1.000 Euro!) ignoriert, sind damit ausgerechnet im schwarz-rot-GRUEN regierten Jena die Kosten für ein ferngesteuertes Einspeisemanagement von typischen Anlagen auf Ein- oder Zweifamilienhäusern so hoch, dass sie vom Anlagenbetreiber auch nicht im Ansatz durch die bestenfalls 30% zusätzlicher Einspeisevergütung aufgewogen werden können.  Diese Anlagenbetreiber wären also töricht, wenn sie angesichts dieser Preise trotzdem das ferngesteuerte Einspeisemanagement wählten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was diese rein wirtschaftliche Abwägung zudem leider nicht berücksichtigt, ist die Tatsache, dass die Herstellung von PV-Modulen&lt;br /&gt;
sehr energieaufwendig ist: je höher die installierte Nennleistung, desto mehr Energie wird dafür benötigt.  Man kann es also nur als&lt;br /&gt;
öko-politischen Irrsinn bezeichnen, dass auf den wenigen Dächern der Jenaer Wohnhäuser mit Photovoltaikanlagen von den jeweils 100%&lt;br /&gt;
installierter Nennleistung aufgrund der Preispolitik der Stadtwerke Jena regelmäßig nur 70% einen Beitrag zur erneuerbaren Energiebilanz leisten --- für 30% der installierten Leistung kann der zu ihrer Bereitstellung benötigte hohe Energieaufwand beim Hersteller der PV-Module nicht durch einen späteren, langjährigen Betrieb der Module zur ökologischen Energieerzeugung wieder wettgemacht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die 70%-Festabregelung hilft also nicht der Umwelt. sie schadet ihr sogar. Von ihr profitieren lediglich die Netzbetreiber weil sie den privaten Erzeugern erneuerbarer Energie insbesondere in Spitzenzeiten weniger Strom abnehmen und vergüten müssen und dafür selber mehr teuren Strom verkaufen können (die Einspeisevergütung für PV-Strom liegt derzeit bei etwa der Hälfte der Preise, die die Netzbetreiber von ihren Endkunden für die Bereitstellung von Strom verlangen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir fordern daher die Stadt auf, ihre Entgelte für das ferngesteuerte Einspeisemanagement zu überarbeiten, d.h. die entsprechenden&lt;br /&gt;
Monatspreise in ein angemessenes Verhältnis zu der durch die Stadtwerke tatsächlich erbrachten Dienstleistung zu setzen --- und&lt;br /&gt;
damit drastisch zu senken.  Denn erst dann können auch in Jena die Betreiber der typischen (&amp;quot;kleinen&amp;quot;) Anlagen auf Ein- oder&lt;br /&gt;
Mehrfamilienhäusern die dort installierte PV-Kapazität ökologisch sinnvoll und in Übereinstimmung mit dem EEG, dank dann erschwinglichem, ferngesteuertem Einspeisemanagement, zu 100% für die Erzeugung erneuerbarer Energien nutzen.&lt;br /&gt;
|prüficon=5&lt;br /&gt;
|urltype=TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2014.1&lt;br /&gt;
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|zusammenfassung=Die Stadt soll ihre überzogenen Entgelte für das Einspeisemanagement von PV-Anlagen drastisch senken, damit die Betreiber typischer privater Anlagen nicht zur ökologisch verheerenden fixen Leistungsbegrenzung ihrer Anlagen gezwungen werden.&lt;br /&gt;
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|titel=Schluss mit der ökologisch verheerenden Preispolitik der Stadtwerke Jena für das Einspeisemanagement von PV-Anlagen&lt;br /&gt;
|text=Wir fordern die Stadt auf, ihre Entgelte für das ferngesteuerte Einspeisemanagement zu überarbeiten, d.h. die entsprechenden Monatspreise in ein angemessenes Verhältnis zu der durch die Stadtwerke tatsächlich erbrachten Dienstleistung zu setzen --- und damit drastisch zu senken.  Denn erst dann können auch in Jena die Betreiber der typischen (&amp;quot;kleinen&amp;quot;) Anlagen auf Ein- oder Mehrfamilienhäusern die dort installierte PV-Kapazität ökologisch sinnvoll und in Übereinstimmung mit dem EEG, dank dann erschwinglichem, ferngesteuertem Einspeisemanagement, zu 100% für die Erzeugung erneuerbarer Energien nutzen.&lt;br /&gt;
|begruendung=Der (Bundes-)Gesetzgeber hat 2009 mit dem Artikel 6 des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) festgelegt, dass sich Photovoltaikanlagenbetreiber am Einspeise- und Netzsicherheitsmanagement beteiligen und sogenannte Netzdienstleistungen erbringen müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dabei wurde speziell für Betreiber von (kleinen bis mittleren) Photovoltaik-Anlagen bis 30 kWp (eine typische Anlage auf dem Dach eines Ein- oder Zweifamilienhauses hat selten eine Nennleistung von mehr als 7 kWp) festgelegt, dass dies entweder durch eine durch den Netzbetreiber ferngesteuerte (Einspeise-)Leistungsbegrenzung (und Blindleistungsbereitstellung ab 3,68 kWp Nennleistung) oder durch eine fixe Leistungsbegrenzung auf 70% der auf dem Dach installierten Nennleistung (wieder und Blindleistungsbereitstellung ab 3,68kWp) zu geschehen hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Falle der fixen 70%-Begrenzung gehen die damit ggf. verbundenen Verluste bei der Einspeisevergütung zu Lasten des Anlagenbetreibers, bei der Fernsteuerung durch den Netzbetreiber werden diese durch den Netzbetreiber rückvergütet.  In beiden Fällen hat der Anlagenbetreiber die Kosten für die zum Management benötigte elektronische Infrastruktur (Regelungseinheiten, &amp;quot;intelligenter&amp;quot; Zähler, bei Fernsteuerung zus. ein Funkrundsteuerempfänger) zu tragen.  Bei Wahl der Fernsteuerung fallen beim Anlagenbetreiber darüberhinaus monatliche Kosten für das dann vom Netzbetreiber geleistete Einspeisemanagement an. Details dazu sind in der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV, erlassen von der Bundesregierung und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie mit Zustimmung des Bundesrates) geregelt --- insbesondere, dass die Netzbetreiber bei den Anlagenbetreibern jeweils &amp;quot;die Erstattung der bei wirtschaftlicher effizienter Betriebsführung notwendigen Kosten verlangen&amp;quot;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Welche der beiden Varianten für den Anlagenbetreiber wirtschaftlich besser ist, hängt maßgeblich von den Entgelten ab, die der Netzbetreiber für &amp;quot;Messung, Ablesung, Datenbereitstellung und Abrechnung bei Nutzung der Netzinfrastruktur&amp;quot; verrechnet.  Bei den Stadtwerken Energie Jena-Pößneck GmbH sind das (unabhängig von der Anlagengröße) für die registrierende viertelstündige Leistungsmessung von Entnahme oder Einspeisung im Vergleich zu anderen Städten (etwa in Bayern) exorbitante (monatliche!) Kosten von 1) anlagentypabhängig zwischen 20,11 Euro und 33,24 Euro für den Messstellenbetrieb, 2) 23,88 Euro für die eigentliche Messdienstleistung und 3) 21,25 Euro für die Abrechnung dieser Leistung. Das ist pro Monat in etwa so viel, wie die für die gleiche Leistung von der Großen Koalition derzeit geplante Zwangsabgabe für intelligente Zähler im ganzen Jahr!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Selbst wenn man die im Vergleich zur fixen 70%-Leistungsbegrenzung sehr hohen einmaligen Investitionskosten zur Schaffung der&lt;br /&gt;
anlagenbetreiberseitigen Voraussetzungen für eine Fernsteuerung (in Jena in der Größenordnung von sage und schreibe 1.000 Euro!) ignoriert, sind damit ausgerechnet im schwarz-rot-GRUEN regierten Jena die Kosten für ein ferngesteuertes Einspeisemanagement von typischen Anlagen auf Ein- oder Zweifamilienhäusern so hoch, dass sie vom Anlagenbetreiber auch nicht im Ansatz durch die bestenfalls 30% zusätzlicher Einspeisevergütung aufgewogen werden können.  Diese Anlagenbetreiber wären also töricht, wenn sie angesichts dieser Preise trotzdem das ferngesteuerte Einspeisemanagement wählten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was diese rein wirtschaftliche Abwägung zudem leider nicht berücksichtigt, ist die Tatsache, dass die Herstellung von PV-Modulen&lt;br /&gt;
sehr energieaufwendig ist: je höher die installierte Nennleistung, desto mehr Energie wird dafür benötigt.  Man kann es also nur als&lt;br /&gt;
öko-politischen Irrsinn bezeichnen, dass auf den wenigen Dächern der Jenaer Wohnhäuser mit Photovoltaikanlagen von den jeweils 100%&lt;br /&gt;
installierter Nennleistung aufgrund der Preispolitik der Stadtwerke Jena regelmäßig nur 70% einen Beitrag zur erneuerbaren Energiebilanz leisten --- für 30% der installierten Leistung kann der zu ihrer Bereitstellung benötigte hohe Energieaufwand beim Hersteller der PV-Module nicht durch einen späteren, langjährigen Betrieb der Module zur ökologischen Energieerzeugung wieder wettgemacht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die 70%-Festabregelung hilft also nicht der Umwelt. sie schadet ihr sogar. Von ihr profitieren lediglich die Netzbetreiber weil sie den privaten Erzeugern erneuerbarer Energie insbesondere in Spitzenzeiten weniger Strom abnehmen und vergüten müssen und dafür selber mehr teuren Strom verkaufen können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir fordern daher die Stadt auf, ihre Entgelte für das ferngesteuerte Einspeisemanagement zu überarbeiten, d.h. die entsprechenden&lt;br /&gt;
Monatspreise in ein angemessenes Verhältnis zu der durch die Stadtwerke tatsächlich erbrachten Dienstleistung zu setzen --- und&lt;br /&gt;
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Mehrfamilienhäusern die dort installierte PV-Kapazität ökologisch sinnvoll und in Übereinstimmung mit dem EEG, dank dann erschwinglichem, ferngesteuertem Einspeisemanagement, zu 100% für die Erzeugung erneuerbarer Energien nutzen.&lt;br /&gt;
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|zusammenfassung=Die Stadt soll ihre überzogenen Entgelte für das Einspeisemanagement von PV-Anlagen drastisch senken, damit die Betreiber typischer privater Anlagen nicht zur ökologisch verheerenden fixen Leistungsbegrenzung ihrer Anlagen gezwungen werden.&lt;br /&gt;
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		<author><name>Cbeckstein</name></author>	</entry>

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		<title>TH:KV Jena/Kreisparteitag 2014.1/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 006</title>
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|begruendung=Der (Bundes-)Gesetzgeber hat 2009 mit dem Artikel 6 des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) festgelegt, dass sich Photovoltaikanlagenbetreiber am Einspeise- und Netzsicherheitsmanagement beteiligen und sogenannte Netzdienstleistungen erbringen müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dabei wurde speziell für Betreiber von (kleinen bis mittleren) Photovoltaik-Anlagen bis 30 kWp (eine typische Anlage auf dem Dach eines Ein- oder Zweifamilienhauses hat selten eine Nennleistung von mehr als 7 kWp) festgelegt, dass dies entweder durch eine durch den Netzbetreiber ferngesteuerte (Einspeise-)Leistungsbegrenzung (und Blindleistungsbereitstellung ab 3,68 kWp Nennleistung) oder durch eine fixe Leistungsbegrenzung auf 70% der auf dem Dach installierten Nennleistung (wieder und Blindleistungsbereitstellung ab 3,68kWp) zu geschehen hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Falle der fixen 70%-Begrenzung gehen die damit ggf. verbundenen Verluste bei der Einspeisevergütung zu Lasten des Anlagenbetreibers, bei der Fernsteuerung durch den Netzbetreiber werden diese durch den Netzbetreiber rückvergütet.  In beiden Fällen hat der Anlagenbetreiber die Kosten für die zum Management benötigte elektronische Infrastruktur (Regelungseinheiten, &amp;quot;intelligenter&amp;quot; Zähler, bei Fernsteuerung zus. ein Funkrundsteuerempfänger) zu tragen.  Bei Wahl der Fernsteuerung fallen beim Anlagenbetreiber darüberhinaus monatliche Kosten für das dann vom Netzbetreiber geleistete Einspeisemanagement an. Details dazu sind in der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV, erlassen von der Bundesregierung und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie mit Zustimmung des Bundesrates) geregelt --- insbesondere, dass die Netzbetreiber bei den Anlagenbetreibern jeweils &amp;quot;die Erstattung der bei wirtschaftlicher effizienter Betriebsführung notwendigen Kosten verlangen&amp;quot;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Welche der beiden Varianten für den Anlagenbetreiber wirtschaftlich besser ist, hängt maßgeblich von den Entgelten ab, die der Netzbetreiber für &amp;quot;Messung, Ablesung, Datenbereitstellung und Abrechnung bei Nutzung der Netzinfrastruktur&amp;quot; verrechnet.  Bei den Stadtwerken Energie Jena-Pößneck GmbH sind das (unabhängig von der Anlagengröße) für die registrierende viertelstündige Leistungsmessung von Entnahme oder Einspeisung im Vergleich zu anderen Städten (etwa in Bayern) exorbitante (monatliche!) Kosten von 1) anlagentypabhängig zwischen 20,11 Euro und 33,24 Euro für den Messstellenbetrieb, 2) 23,88 Euro für die eigentliche Messdienstleistung und 3) 21,25 Euro für die Abrechnung dieser Leistung. Das ist pro Monat in etwa so viel, wie die für die gleiche Leistung von der Großen Koalition derzeit geplante Zwangsabgabe für intelligente Zähler im ganzen Jahr!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Selbst wenn man die im Vergleich zur fixen 70%-Leistungsbegrenzung sehr hohen einmaligen Investitionskosten zur Schaffung der&lt;br /&gt;
anlagenbetreiberseitigen Voraussetzungen für eine Fernsteuerung (in Jena in der Größenordnung von sage und schreibe 1.000 Euro!) ignoriert, sind damit ausgerechnet im schwarz-rot-GRUEN regierten Jena die Kosten für ein ferngesteuertes Einspeisemanagement von typischen Anlagen auf Ein- oder Zweifamilienhäusern so hoch, dass sie vom Anlagenbetreiber auch nicht im Ansatz durch die bestenfalls 30% zusätzlicher Einspeisevergütung aufgewogen werden können.  Diese Anlagenbetreiber wären also töricht, wenn sie angesichts dieser Preise trotzdem das ferngesteuerte Einspeisemanagement wählten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was diese rein wirtschaftliche Abwägung zudem leider nicht berücksichtigt, ist die Tatsache, dass die Herstellung von PV-Modulen&lt;br /&gt;
sehr energieaufwendig ist: je höher die installierte Nennleistung, desto mehr Energie wird dafür benötigt.  Man kann es also nur als&lt;br /&gt;
öko-politischen Irrsinn bezeichnen, dass auf den wenigen Dächern der Jenaer Wohnhäuser mit Photovoltaikanlagen von den jeweils 100%&lt;br /&gt;
installierter Nennleistung aufgrund der Preispolitik der Stadtwerke Jena regelmäßig nur 70% einen Beitrag zur erneuerbaren Energiebilanz leisten --- für 30% der installierten Leistung kann der zu ihrer Bereitstellung benötigte hohe Energieaufwand beim Hersteller der PV-Module nicht durch einen späteren, langjährigen Betrieb der Module zur ökologischen Energieerzeugung wieder wettgemacht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die 70%-Festabregelung hilft also nicht der Umwelt. sie schadet ihr sogar. Von ihr profitieren lediglich die Netzbetreiber weil sie den privaten Erzeugern erneuerbarer Energie insbesondere in Spitzenzeiten weniger Strom abnehmen und damit auch weniger vergüten müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir fordern daher die Stadt auf, ihre Entgelte für das ferngesteuerte Einspeisemanagement zu überarbeiten, d.h. die entsprechenden&lt;br /&gt;
Monatspreise in ein angemessenes Verhältnis zu der durch die Stadtwerke tatsächlich erbrachten Dienstleistung zu setzen --- und&lt;br /&gt;
damit drastisch zu senken.  Denn erst dann können auch in Jena die Betreiber der typischen (&amp;quot;kleinen&amp;quot;) Anlagen auf Ein- oder&lt;br /&gt;
Mehrfamilienhäusern die dort installierte PV-Kapazität ökologisch sinnvoll und in Übereinstimmung mit dem EEG, dank dann erschwinglichem, ferngesteuertem Einspeisemanagement, zu 100% für die Erzeugung erneuerbarer Energien nutzen.&lt;br /&gt;
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		<author><name>Cbeckstein</name></author>	</entry>

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&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Antrag&lt;br /&gt;
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|jahreszahl=2014.1&lt;br /&gt;
|autor=Cbeckstein&lt;br /&gt;
|antragstyp=Sonstiger Antrag&lt;br /&gt;
|titel=Schluss mit der ökologisch verheerenden Preispolitik der Stadtwerke Jena für das Einspeisemanagement von PV-Anlagen&lt;br /&gt;
|text=Wir fordern die Stadt auf, ihre Entgelte für das ferngesteuerte Einspeisemanagement zu überarbeiten, d.h. die entsprechenden Monatspreise in ein angemessenes Verhältnis zu der durch die Stadtwerke tatsächlich erbrachten Dienstleistung zu setzen --- und damit drastisch zu senken.  Denn erst dann können auch in Jena die Betreiber der typischen (&amp;quot;kleinen&amp;quot;) Anlagen auf Ein- oder Mehrfamilienhäusern die dort installierte PV-Kapazität ökologisch sinnvoll und in Übereinstimmung mit dem EEG, dank dann erschwinglichem, ferngesteuertem Einspeisemanagement, zu 100% für die Erzeugung erneuerbarer Energien nutzen.&lt;br /&gt;
|begruendung=Der (Bundes-)Gesetzgeber hat 2009 mit dem Artikel 6 des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) festgelegt, dass sich Photovoltaikanlagenbetreiber am Einspeise- und Netzsicherheitsmanagement beteiligen und sogenannte Netzdienstleistungen erbringen müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dabei wurde speziell für Betreiber von (kleinen bis mittleren) Photovoltaik-Anlagen bis 30 kWp (eine typische Anlage auf dem Dach eines Ein- oder Zweifamilienhauses hat selten eine Nennleistung von mehr als 7 kWp) festgelegt, dass dies entweder durch eine durch den Netzbetreiber ferngesteuerte (Einspeise-)Leistungsbegrenzung (und Blindleistungsbereitstellung ab 3,68 kWp Nennleistung) oder durch eine fixe Leistungsbegrenzung auf 70% der auf dem Dach installierten Nennleistung (wieder und Blindleistungsbereitstellung ab 3,68kWp) zu geschehen hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Falle der fixen 70%-Begrenzung gehen die damit ggf. verbundenen Verluste bei der Einspeisevergütung zu Lasten des Anlagenbetreibers, bei der Fernsteuerung durch den Netzbetreiber werden diese durch den Netzbetreiber rückvergütet.  In beiden Fällen hat der Anlagenbetreiber die Kosten für die zum Management benötigte elektronische Infrastruktur (Regelungseinheiten, &amp;quot;intelligenter&amp;quot; Zähler, bei Fernsteuerung zus. ein Funkrundsteuerempfänger) zu tragen.  Bei Wahl der Fernsteuerung fallen beim Anlagenbetreiber darüberhinaus monatliche Kosten für das dann vom Netzbetreiber geleistete Einspeisemanagement an. Details dazu sind in der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV, erlassen von der Bundesregierung und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie mit Zustimmung des Bundesrates) geregelt --- insbesondere, dass die Netzbetreiber bei den Anlagenbetreibern jeweils &amp;quot;die Erstattung der bei wirtschaftlicher effizienter Betriebsführung notwendigen Kosten verlangen&amp;quot;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Welche der beiden Varianten für den Anlagenbetreiber wirtschaftlich besser ist, hängt maßgeblich von den Entgelten ab, die der Netzbetreiber für &amp;quot;Messung, Ablesung, Datenbereitstellung und Abrechnung bei Nutzung der Netzinfrastruktur&amp;quot; verrechnet.  Bei den Stadtwerken Energie Jena-Pößneck GmbH sind das (unabhängig von der Anlagengröße) für die registrierende viertelstündige Leistungsmessung von Entnahme oder Einspeisung im Vergleich zu anderen Städten (etwa in Bayern) exorbitante (monatliche!) Kosten von 1) anlagentypabhängig zwischen 20,11 Euro und 33,24 Euro für den Messstellenbetrieb, 2) 23,88 Euro für die eigentliche Messdienstleistung und 3) 21,25 Euro für die Abrechnung dieser Leistung. Das ist pro Monat in etwa so viel, wie die für die gleiche Leistung von der Großen Koalition derzeit geplante Zwangsabgabe für intelligente Zähler im ganzen Jahr!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Selbst wenn man die im Vergleich zur fixen 70%-Leistungsbegrenzung sehr hohen einmaligen Investitionskosten zur Schaffung der&lt;br /&gt;
anlagenbetreiberseitigen Voraussetzungen für eine Fernsteuerung (in Jena in der Größenordnung von sage und schreibe 1.000 Euro!) ignoriert, sind damit ausgerechnet im schwarz-rot-GRUEN regierten Jena die Kosten für ein ferngesteuertes Einspeisemanagement von typischen Anlagen auf Ein- oder Zweifamilienhäusern so hoch, dass sie vom Anlagenbetreiber auch nicht im Ansatz durch die bestenfalls 30% zusätzlicher Einspeisevergütung aufgewogen werden können.  Diese Anlagenbetreiber wären also töricht, wenn sie angesichts dieser Preise trotzdem das ferngesteuerte Einspeisemanagement wählten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was diese rein wirtschaftliche Abwägung leider nicht berücksichtigt, ist die Tatsache, dass die Herstellung von PV-Modulen&lt;br /&gt;
sehr energieaufwendig ist: je höher die installierte Nennleistung, desto mehr Energie wird dafür benötigt.  Man kann es also nur als&lt;br /&gt;
öko-politischen Irrsinn bezeichnen, dass auf den wenigen Dächern der Jenaer Wohnhäuser mit Photovoltaikanlagen von den jeweils 100%&lt;br /&gt;
installierter Nennleistung aufgrund der Preispolitik der Stadtwerke Jena regelmäßig nur 70% einen Beitrag zur erneuerbaren Energiebilanz leisten --- für 30% der installierten Leistung kann der zu ihrer Bereitstellung benötigte hohe Energieaufwand beim Hersteller der PV-Module nicht durch einen späteren, langjährigen Betrieb der Module zur ökologischen Energieerzeugung wieder wettgemacht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die 70%-Festabregelung hilft also nicht der Umwelt. sie schadet ihr sogar. Von ihr profitieren lediglich die Netzbetreiber weil sie den privaten Erzeugern erneuerbarer Energie insbesondere in Spitzenzeiten weniger Strom abnehmen und damit auch weniger vergüten müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir fordern daher die Stadt auf, ihre Entgelte für das ferngesteuerte Einspeisemanagement zu überarbeiten, d.h. die entsprechenden&lt;br /&gt;
Monatspreise in ein angemessenes Verhältnis zu der durch die Stadtwerke tatsächlich erbrachten Dienstleistung zu setzen --- und&lt;br /&gt;
damit drastisch zu senken.  Denn erst dann können auch in Jena die Betreiber der typischen (&amp;quot;kleinen&amp;quot;) Anlagen auf Ein- oder&lt;br /&gt;
Mehrfamilienhäusern die dort installierte PV-Kapazität ökologisch sinnvoll und in Übereinstimmung mit dem EEG, dank dann erschwinglichem, ferngesteuertem Einspeisemanagement, zu 100% für die Erzeugung erneuerbarer Energien nutzen.&lt;br /&gt;
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|text=Wir fordern die Stadt auf, ihre Entgelte für das ferngesteuerte Einspeisemanagement zu überarbeiten, d.h. die entsprechenden Monatspreise in ein angemessenes Verhältnis zu der durch die Stadtwerke tatsächlich erbrachten Dienstleistung zu setzen --- und damit drastisch zu senken.  Denn erst dann können auch in Jena die Betreiber der typischen (&amp;quot;kleinen&amp;quot;) Anlagen auf Ein- oder Mehrfamilienhäusern die dort installierte PV-Kapazität ökologisch sinnvoll und in Übereinstimmung mit dem EEG, dank dann erschwinglichem, ferngesteuertem Einspeisemanagement, zu 100% für die Erzeugung erneuerbarer Energien nutzen.&lt;br /&gt;
|begruendung=Der (Bundes-)Gesetzgeber hat 2009 mit dem Artikel 6 des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) festgelegt, dass sich Photovoltaikanlagenbetreiber am Einspeise- und Netzsicherheitsmanagement beteiligen und sogenannte Netzdienstleistungen erbringen müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dabei wurde speziell für Betreiber von (kleinen bis mittleren) Photovoltaik-Anlagen bis 30 kWp (eine typische Anlage auf dem Dach eines Ein- oder Zweifamilienhauses hat selten eine Nennleistung von mehr als 7 kWp) festgelegt, dass dies entweder durch eine durch den Netzbetreiber ferngesteuerte (Einspeise-)Leistungsbegrenzung (und Blindleistungsbereitstellung ab 3,68 kWp Nennleistung) oder durch eine fixe Leistungsbegrenzung auf 70% der auf dem Dach installierten Nennleistung (wieder und Blindleistungsbereitstellung ab 3,68kWp) zu geschehen hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Falle der fixen 70%-Begrenzung gehen die damit ggf. verbundenen Verluste bei der Einspeisevergütung zu Lasten des Anlagenbetreibers, bei der Fernsteuerung durch den Netzbetreiber werden diese durch den Netzbetreiber rückvergütet.  In beiden Fällen hat der Anlagenbetreiber die Kosten für die zum Management benötigte elektronische Infrastruktur (Regelungseinheiten, &amp;quot;intelligenter&amp;quot; Zähler, bei Fernsteuerung zus. ein Funkrundsteuerempfänger) zu tragen.  Bei Wahl der Fernsteuerung fallen beim Anlagenbetreiber darüberhinaus monatliche Kosten für das dann vom Netzbetreiber geleistete Einspeisemanagement an. Details dazu sind in der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV, erlassen von der Bundesregierung und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie mit Zustimmung des Bundesrates) geregelt --- insbesondere, dass die Netzbetreiber bei den Anlagenbetreibern jeweils &amp;quot;die Erstattung der bei wirtschaftlicher effizienter Betriebsführung notwendigen Kosten verlangen&amp;quot;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Welche der beiden Varianten für den Anlagenbetreiber wirtschaftlich besser ist, hängt maßgeblich von den Entgelten ab, die der Netzbetreiber für &amp;quot;Messung, Ablesung, Datenbereitstellung und Abrechnung bei Nutzung der Netzinfrastruktur&amp;quot; verrechnet.  Bei den Stadtwerken Energie Jena-Pößneck GmbH sind das (unabhängig von der Anlagengröße) für die registrierende viertelstündige Leistungsmessung von Entnahme oder Einspeisung im Vergleich zu anderen Städten (etwa in Bayern) exorbitante (monatliche!) Kosten von 1) anlagentypabhängig zwischen 20,11 Euro und 33,24 Euro für den Messstellenbetrieb, 2) 23,88 Euro für die eigentliche Messdienstleistung und 3) 21,25 Euro für die Abrechnung dieser Leistung. Das ist pro Monat in etwa so viel, wie die für die gleiche Leistung von der Großen Koalition derzeit geplante Zwangsabgabe für intelligente Zähler im ganzen Jahr!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Selbst wenn man die im Vergleich zur fixen 70%-Leistungsbegrenzung sehr hohen einmaligen Investitionskosten zur Schaffung der&lt;br /&gt;
anlagenbetreiberseitigen Voraussetzungen für eine Fernsteuerung (in Jena in der Größenordnung von sage und schreibe 1.000 Euro!) ignoriert, sind damit ausgerechnet im schwarz-rot-GRUEN regierten Jena die Kosten für ein ferngesteuertes Einspeisemanagement von typischen Anlagen auf Ein- oder Zweifamilienhäusern so hoch, dass sie auch nicht im Ansatz durch die bestenfalls 30% zusätzlicher Einspeisevergütung aufgewogen werden können.  Diese Anlagenbetreiber wären also töricht, wenn sie angesichts dieser Preise trotzdem das ferngesteuerte Einspeisemanagement wählten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was diese rein wirtschaftliche Abwägung leider nicht berücksichtigt, ist die Tatsache, dass die Herstellung von PV-Modulen&lt;br /&gt;
sehr energieaufwendig ist: je höher die installierte Nennleistung, desto mehr Energie wird dafür benötigt.  Man kann es also nur als&lt;br /&gt;
öko-politischen Irrsinn bezeichnen, dass auf den wenigen Dächern der Jenaer Wohnhäuser mit Photovoltaikanlagen von den jeweils 100%&lt;br /&gt;
installierter Nennleistung aufgrund der Preispolitik der Stadtwerke Jena regelmäßig nur 70% einen Beitrag zur erneuerbaren Energiebilanz leisten --- für 30% der installierten Leistung kann der zu ihrer Bereitstellung benötigte hohe Energieaufwand beim Hersteller der PV-Module nicht durch einen späteren, langjährigen Betrieb der Module zur ökologischen Energieerzeugung wieder wettgemacht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die 70%-Festabregelung hilft also nicht der Umwelt. sie schadet ihr sogar. Von ihr profitieren lediglich die Netzbetreiber weil sie den privaten Erzeugern erneuerbarer Energie insbesondere in Spitzenzeiten weniger Strom abnehmen und damit auch weniger vergüten müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir fordern daher die Stadt auf, ihre Entgelte für das ferngesteuerte Einspeisemanagement zu überarbeiten, d.h. die entsprechenden&lt;br /&gt;
Monatspreise in ein angemessenes Verhältnis zu der durch die Stadtwerke tatsächlich erbrachten Dienstleistung zu setzen --- und&lt;br /&gt;
damit drastisch zu senken.  Denn erst dann können auch in Jena die Betreiber der typischen (&amp;quot;kleinen&amp;quot;) Anlagen auf Ein- oder&lt;br /&gt;
Mehrfamilienhäusern die dort installierte PV-Kapazität ökologisch sinnvoll und in Übereinstimmung mit dem EEG, dank dann erschwinglichem, ferngesteuertem Einspeisemanagement, zu 100% für die Erzeugung erneuerbarer Energien nutzen.&lt;br /&gt;
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|begruendung=Der (Bundes-)Gesetzgeber hat 2009 mit dem Artikel 6 des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) festgelegt, dass sich Photovoltaikanlagenbetreiber am Einspeise- und Netzsicherheitsmanagement beteiligen und sogenannte Netzdienstleistungen erbringen müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dabei wurde speziell für Betreiber von (kleinen bis mittleren) Photovoltaik-Anlagen bis 30 kWp (eine typische Anlage auf dem Dach eines Ein- oder Zweifamilienhauses hat selten eine Nennleistung von mehr als 7 kWp) festgelegt, dass dies entweder durch eine durch den Netzbetreiber ferngesteuerte (Einspeise-)Leistungsbegrenzung (und Blindleistungsbereitstellung ab 3,68 kWp Nennleistung) oder durch eine fixe Leistungsbegrenzung auf 70% der auf dem Dach installierten Nennleistung (wieder und Blindleistungsbereitstellung ab 3,68kWp) zu geschehen hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Falle der fixen 70%-Begrenzung gehen die damit ggf. verbundenen Verluste bei der Einspeisevergütung zu Lasten des Anlagenbetreibers, bei der Fernsteuerung durch den Netzbetreiber werden diese durch den Netzbetreiber rückvergütet.  In beiden Fällen hat der Anlagenbetreiber die Kosten für die zum Management benötigte elektronische Infrastruktur (Regelungseinheiten, &amp;quot;intelligenter&amp;quot; Zähler, bei Fernsteuerung zus. ein Funkrundsteuerempfänger) zu tragen.  Bei Wahl der Fernsteuerung fallen beim Anlagenbetreiber darüberhinaus monatliche Kosten für das dann vom Netzbetreiber geleistete Einspeisemanagement an. Details dazu sind in der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV, erlassen von der Bundesregierung und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie mit Zustimmung des Bundesrates) geregelt --- insbesondere, dass die Netzbetreiber bei den Anlagenbetreibern jeweils &amp;quot;die Erstattung der bei wirtschaftlicher effizienter Betriebsführung notwendigen Kosten verlangen&amp;quot;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Welche der beiden Varianten für den Anlagenbetreiber wirtschaftlich besser ist, hängt maßgeblich von den Entgelten ab, die der Netzbetreiber für &amp;quot;Messung, Ablesung, Datenbereitstellung und Abrechnung bei Nutzung der Netzinfrastruktur&amp;quot; verrechnet.  Bei den Stadtwerken Energie Jena-Pößneck GmbH sind das (unabhängig von der Anlagengröße) für die registrierende viertelstündige Leistungsmessung von Entnahme oder Einspeisung im Vergleich zu anderen Städten (etwa in Bayern) exorbitante (monatliche!) Kosten von 1) anlagentypabhängig zwischen 20,11 Euro und 33,24 Euro für den Messstellenbetrieb, 2) 23,88 Euro für die eigentliche Messdienstleistung und 3) 21,25 Euro für die Abrechnung dieser Leistung. Das ist pro Monat in etwa so viel, wie die für die gleiche Leistung von der Großen Koalition derzeit geplante Zwangsabgabe für intelligente Zähler im ganzen Jahr!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Selbst wenn man die im Vergleich zur fixen 70%-Leistungsbegrenzung sehr hohen einmaligen Investitionskosten zur Schaffung der&lt;br /&gt;
anlagenbetreiberseitigen Voraussetzungen für eine Fernsteuerung (in der Größenordnung von 1.000 Euro!) ignoriert, sind damit ausgerechnet im schwarz-rot-GRUEN regierten Jena die Kosten für ein ferngesteuertes Einspeisemanagement von typischen Anlagen auf Ein- oder Zweifamilienhäusern so hoch, dass sie auch nicht im Ansatz durch die bestenfalls 30% zusätzlicher Einspeisevergütung aufgewogen werden können.  Diese Anlagenbetreiber wären also töricht, wenn sie angesichts dieser Preise trotzdem das ferngesteuerte Einspeisemanagement wählten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was diese rein wirtschaftliche Abwägung leider nicht berücksichtigt, ist die Tatsache, dass die Herstellung von PV-Modulen&lt;br /&gt;
sehr energieaufwendig ist: je höher die installierte Nennleistung, desto mehr Energie wird dafür benötigt.  Man kann es also nur als&lt;br /&gt;
öko-politischen Irrsinn bezeichnen, dass auf den wenigen Dächern der Jenaer Wohnhäuser mit Photovoltaikanlagen von den jeweils 100%&lt;br /&gt;
installierter Nennleistung aufgrund der Preispolitik der Stadtwerke Jena regelmäßig nur 70% einen Beitrag zur erneuerbaren Energiebilanz leisten --- für 30% der installierten Leistung kann der zu ihrer Bereitstellung benötigte hohe Energieaufwand beim Hersteller der PV-Module nicht durch einen späteren, langjährigen Betrieb der Module zur ökologischen Energieerzeugung wieder wettgemacht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die 70%-Festabregelung hilft also nicht der Umwelt. sie schadet ihr sogar. Von ihr profitieren lediglich die Netzbetreiber weil sie den privaten Erzeugern erneuerbarer Energie insbesondere in Spitzenzeiten weniger Strom abnehmen und damit auch weniger vergüten müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir fordern daher die Stadt auf, ihre Entgelte für das ferngesteuerte Einspeisemanagement zu überarbeiten, d.h. die entsprechenden&lt;br /&gt;
Monatspreise in ein angemessenes Verhältnis zu der durch die Stadtwerke tatsächlich erbrachten Dienstleistung zu setzen --- und&lt;br /&gt;
damit drastisch zu senken.  Denn erst dann können auch in Jena die Betreiber der typischen (&amp;quot;kleinen&amp;quot;) Anlagen auf Ein- oder&lt;br /&gt;
Mehrfamilienhäusern die dort installierte PV-Kapazität ökologisch sinnvoll und in Übereinstimmung mit dem EEG, dank dann erschwinglichem, ferngesteuertem Einspeisemanagement, zu 100% für die Erzeugung erneuerbarer Energien nutzen.&lt;br /&gt;
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				<updated>2014-01-23T08:46:33Z</updated>
		
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|parteitag=Kreisparteitag Jena&lt;br /&gt;
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|autor=Cbeckstein&lt;br /&gt;
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|titel=Schluss mit der ökologisch verheerenden Preispolitik der Stadtwerke Jena für das Einspeisemanagement von PV-Anlagen&lt;br /&gt;
|text=Wir fordern die Stadt auf, ihre Entgelte für das ferngesteuerte Einspeisemanagement zu überarbeiten, d.h. die entsprechenden Monatspreise in ein angemessenes Verhältnis zu der durch die Stadtwerke tatsächlich erbrachten Dienstleistung zu setzen --- und damit drastisch zu senken.  Denn erst dann können auch in Jena die Betreiber der typischen (&amp;quot;kleinen&amp;quot;) Anlagen auf Ein- oder Mehrfamilienhäusern die dort installierte PV-Kapazität ökologisch sinnvoll und in Übereinstimmung mit dem EEG, dank dann erschwinglichem, ferngesteuertem Einspeisemanagement, zu 100% für die Erzeugung erneuerbarer Energien nutzen.&lt;br /&gt;
|begruendung=Der (Bundes-)Gesetzgeber hat 2009 mit dem Artikel 6 des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) festgelegt, dass sich Photovoltaikanlagenbetreiber am Einspeise- und Netzsicherheitsmanagement beteiligen und sogenannte Netzdienstleistungen erbringen müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dabei wurde speziell für Betreiber von (kleinen bis mittleren) Photovoltaik-Anlagen bis 30 kWp (eine typische Anlage auf dem Dach eines Ein- oder Zweifamilienhauses hat selten eine Nennleistung von mehr als 7 kWp) festgelegt, dass dies entweder durch eine durch den Netzbetreiber ferngesteuerte (Einspeise-)Leistungsbegrenzung (und Blindleistungsbereitstellung ab 3,68 kWp Nennleistung) oder durch eine fixe Leistungsbegrenzung auf 70% der auf dem Dach installierten Nennleistung (wieder und Blindleistungsbereitstellung ab 3,68kWp) zu geschehen hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Falle der fixen 70%-Begrenzung gehen die damit ggf. verbundenen Verluste bei der Einspeisevergütung zu Lasten des Anlagenbetreibers, bei der Fernsteuerung durch den Netzbetreiber werden diese durch den Netzbetreiber rückvergütet.  In beiden Fällen hat der Anlagenbetreiber die Kosten für die zum Management benötigte elektronische Infrastruktur (Regelungseinheiten, &amp;quot;intelligenter Zähler&amp;quot;, bei Fernsteuerung zus. ein Funkrundsteuerempfänger) zu tragen.  Bei Wahl der Fernsteuerung fallen beim Anlagenbetreiber darüberhinaus monatliche Kosten für das dann vom Netzbetreiber geleistete Einspeisemanagement an. Details dazu sind in der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV, erlassen von der Bundesregierung und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie mit Zustimmung des Bundesrates) geregelt --- insbesondere, dass die Netzbetreiber bei den Anlagenbetreibern jeweils &amp;quot;die Erstattung der bei wirtschaftlicher effizienter Betriebsführung notwendigen Kosten verlangen&amp;quot;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Welche der beiden Varianten für den Anlagenbetreiber wirtschaftlich besser ist, hängt maßgeblich von den Entgelten ab, die der Netzbetreiber für &amp;quot;Messung, Ablesung, Datenbereitstellung und Abrechnung bei Nutzung der Netzinfrastruktur&amp;quot; verrechnet.  Bei den Stadtwerken Energie Jena-Pößneck GmbH sind das (unabhängig von der Anlagengröße) für die registrierende viertelstündige Leistungsmessung von Entnahme oder Einspeisung im Vergleich zu anderen Städten (etwa in Bayern) exorbitante (monatliche!) Kosten von 1) anlagentypabhängig zwischen 20,11 Euro und 33,24 Euro für den Messstellenbetrieb, 2) 23,88 Euro für die eigentliche Messdienstleistung und 3) 21,25 Euro für die Abrechnung dieser Leistung. Das ist pro Monat in etwa so viel, wie die für die gleiche Leistung von der Großen Koalition derzeit geplante Zwangsabgabe für intelligente Zähler im ganzen Jahr!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Selbst wenn man die im Vergleich zur fixen 70%-Leistungsbegrenzung sehr hohen einmaligen Investitionskosten zur Schaffung der&lt;br /&gt;
anlagenbetreiberseitigen Voraussetzungen für eine Fernsteuerung (in der Größenordnung von 1.000 Euro!) ignoriert, sind damit ausgerechnet im schwarz-rot-GRUEN regierten Jena die Kosten für ein ferngesteuertes Einspeisemanagement von typischen Anlagen auf Ein- oder Zweifamilienhäusern so hoch, dass sie auch nicht im Ansatz durch die bestenfalls 30% zusätzlicher Einspeisevergütung aufgewogen werden können.  Diese Anlagenbetreiber wären also töricht, wenn sie angesichts dieser Preise trotzdem das ferngesteuerte Einspeisemanagement wählten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was diese rein wirtschaftliche Abwägung leider nicht berücksichtigt, ist die Tatsache, dass die Herstellung von PV-Modulen&lt;br /&gt;
sehr energieaufwendig ist: je höher die installierte Nennleistung, desto mehr Energie wird dafür benötigt.  Man kann es also nur als&lt;br /&gt;
öko-politischen Irrsinn bezeichnen, dass auf den wenigen Dächern der Jenaer Wohnhäuser mit Photovoltaikanlagen von den jeweils 100%&lt;br /&gt;
installierter Nennleistung aufgrund der Preispolitik der Stadtwerke Jena regelmäßig nur 70% einen Beitrag zur erneuerbaren Energiebilanz leisten --- für 30% der installierten Leistung kann der zu ihrer Bereitstellung benötigte hohe Energieaufwand beim Hersteller der PV-Module nicht durch einen späteren, langjährigen Betrieb der Module zur ökologischen Energieerzeugung wieder wettgemacht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die 70%-Festabregelung hilft also nicht der Umwelt. sie schadet ihr sogar. Von ihr profitieren lediglich die Netzbetreiber weil sie den privaten Erzeugern erneuerbarer Energie insbesondere in Spitzenzeiten weniger Strom abnehmen und damit auch weniger vergüten müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir fordern daher die Stadt auf, ihre Entgelte für das ferngesteuerte Einspeisemanagement zu überarbeiten, d.h. die entsprechenden&lt;br /&gt;
Monatspreise in ein angemessenes Verhältnis zu der durch die Stadtwerke tatsächlich erbrachten Dienstleistung zu setzen --- und&lt;br /&gt;
damit drastisch zu senken.  Denn erst dann können auch in Jena die Betreiber der typischen (&amp;quot;kleinen&amp;quot;) Anlagen auf Ein- oder&lt;br /&gt;
Mehrfamilienhäusern die dort installierte PV-Kapazität ökologisch sinnvoll und in Übereinstimmung mit dem EEG, dank dann erschwinglichem, ferngesteuertem Einspeisemanagement, zu 100% für die Erzeugung erneuerbarer Energien nutzen.&lt;br /&gt;
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|zusammenfassung=Die Stadt soll ihre überzogenen Entgelte für das Einspeisemanagement von PV-Anlagen drastisch senken, damit die Betreiber typischer privater Anlagen nicht zur ökologisch verheerenden fixen Leistungsbegrenzung ihrer Anlagen gezwungen werden.&lt;br /&gt;
|altneu=on&lt;br /&gt;
|textalt=&lt;br /&gt;
|textneu=&lt;br /&gt;
|abstimmung=1&lt;br /&gt;
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|nexturltype=TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2014.2&lt;br /&gt;
|wikiBenutzer=Cbeckstein&lt;br /&gt;
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{{AntragAnregungHeader}}&lt;br /&gt;
{{AntragDiskussionHeader}}&lt;br /&gt;
{{Zustimmung&lt;br /&gt;
|unterstützung=, Cbeckstein&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
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		<author><name>Cbeckstein</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2014.1/Antragsportal/Sonstiger_Antrag_-_006&amp;diff=55440</id>
		<title>TH:KV Jena/Kreisparteitag 2014.1/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 006</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2014.1/Antragsportal/Sonstiger_Antrag_-_006&amp;diff=55440"/>
				<updated>2014-01-23T08:43:47Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Cbeckstein: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Antrag&lt;br /&gt;
|parteitag=Kreisparteitag Jena&lt;br /&gt;
|jahreszahl=2014.1&lt;br /&gt;
|autor=Cbeckstein&lt;br /&gt;
|antragstyp=Sonstiger Antrag&lt;br /&gt;
|titel=Schluss mit der ökologisch verheerenden Preispolitik der Stadtwerke Jena für das Einspeisemanagement von PV-Anlagen&lt;br /&gt;
|text=Wir fordern die Stadt auf, ihre Entgelte für das ferngesteuerte Einspeisemanagement zu überarbeiten, d.h. die entsprechenden Monatspreise in ein angemessenes Verhältnis zu der durch die Stadtwerke tatsächlich erbrachten Dienstleistung zu setzen --- und damit drastisch zu senken.  Denn erst dann können auch in Jena die Betreiber der typischen (&amp;quot;kleinen&amp;quot;) Anlagen auf Ein- oder Mehrfamilienhäusern die dort installierte PV-Kapazität ökologisch sinnvoll und in Übereinstimmung mit dem EEG, dank dann erschwinglichem, ferngesteuertem Einspeisemanagement, zu 100% für die Erzeugung erneuerbarer Energien nutzen.&lt;br /&gt;
|begruendung=Der (Bundes-)Gesetzgeber hat 2009 mit dem Artikel 6 des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) festgelegt, dass sich Photovoltaikanlagenbetreiber am Einspeise- und Netzsicherheitsmanagement beteiligen und sogenannte Netzdienstleistungen erbringen müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dabei wurde speziell für Betreiber von (kleinen bis mittleren) Photovoltaik-Anlagen bis 30 kWp (eine typische Anlage auf dem Dach eines Ein- oder Zweifamilienhauses hat selten eine Nennleistung von mehr als 7 kWp) festgelegt, dass dies entweder durch eine durch den Netzbetreiber ferngesteuerte (Einspeise-)Leistungsbegrenzung (und Blindleistungsbereitstellung ab 3,68 kWp Nennleistung) oder durch eine fixe Leistungsbegrenzung auf 70% der auf dem Dach installierten Nennleistung (wieder und Blindleistungsbereitstellung ab 3,68kWp) zu geschehen hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Falle der fixen 70%-Begrenzung gehen die damit ggf. verbundenen Verluste bei der Einspeisevergütung zu Lasten des Anlagenbetreibers, bei der Fernsteuerung durch den Netzbetreiber werden diese durch den Netzbetreiber rückvergütet.  In beiden Fällen hat der Anlagenbetreiber die Kosten für die zum Management benötigte elektronische Infrastruktur (Regelungseinheiten, Zähler, bei Fernsteuerung zus. ein Funkrundsteuerempfänger) zu tragen.  Bei Wahl der Fernsteuerung fallen beim Anlagenbetreiber darüberhinaus monatliche Kosten für das dann vom Netzbetreiber geleistete Einspeisemanagement an. Details dazu sind in der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV, erlassen von der Bundesregierung und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie mit Zustimmung des Bundesrates) geregelt --- insbesondere, dass die Netzbetreiber bei den Anlagenbetreibern jeweils &amp;quot;die Erstattung der bei wirtschaftlicher effizienter Betriebsführung notwendigen Kosten verlangen&amp;quot;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Welche der beiden Varianten für den Anlagenbetreiber wirtschaftlich besser ist, hängt maßgeblich von den Entgelten ab, die der Netzbetreiber für &amp;quot;Messung, Ablesung, Datenbereitstellung und Abrechnung bei Nutzung der Netzinfrastruktur&amp;quot; verrechnet.  Bei den Stadtwerken Energie Jena-Pößneck GmbH sind das (unabhängig von der Anlagengröße) für die registrierende viertelstündige Leistungsmessung von Entnahme oder Einspeisung im Vergleich zu anderen Städten (etwa in Bayern) exorbitante (monatliche!) Kosten von 1) anlagentypabhängig zwischen 20,11 Euro und 33,24 Euro für den Messstellenbetrieb, 2) 23,88 Euro für die eigentliche Messdienstleistung und 3) 21,25 Euro für die Abrechnung dieser Leistung. Das ist pro Monat in etwa so viel, wie die für die gleiche Leistung von der Großen Koalition derzeit geplante Zwangsabgabe für intelligente Zähler im ganzen Jahr!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Selbst wenn man die im Vergleich zur fixen 70%-Leistungsbegrenzung sehr hohen einmaligen Investitionskosten zur Schaffung der&lt;br /&gt;
anlagenbetreiberseitigen Voraussetzungen für eine Fernsteuerung (in der Größenordnung von 1.000 Euro!) ignoriert, sind damit ausgerechnet im schwarz-rot-GRUEN regierten Jena die Kosten für ein ferngesteuertes Einspeisemanagement von typischen Anlagen auf Ein- oder Zweifamilienhäusern so hoch, dass sie auch nicht im Ansatz durch die bestenfalls 30% zusätzlicher Einspeisevergütung aufgewogen werden können.  Diese Anlagenbetreiber wären also töricht, wenn sie angesichts dieser Preise trotzdem das ferngesteuerte Einspeisemanagement wählten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was diese rein wirtschaftliche Abwägung leider nicht berücksichtigt, ist die Tatsache, dass die Herstellung von PV-Modulen&lt;br /&gt;
sehr energieaufwendig ist: je höher die installierte Nennleistung, desto mehr Energie wird dafür benötigt.  Man kann es also nur als&lt;br /&gt;
öko-politischen Irrsinn bezeichnen, dass auf den wenigen Dächern der Jenaer Wohnhäuser mit Photovoltaikanlagen von den jeweils 100%&lt;br /&gt;
installierter Nennleistung aufgrund der Preispolitik der Stadtwerke Jena regelmäßig nur 70% einen Beitrag zur erneuerbaren Energiebilanz leisten --- für 30% der installierten Leistung kann der zu ihrer Bereitstellung benötigte hohe Energieaufwand beim Hersteller der PV-Module nicht durch einen späteren, langjährigen Betrieb der Module zur ökologischen Energieerzeugung wieder wettgemacht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die 70%-Festabregelung hilft also nicht der Umwelt. sie schadet ihr sogar. Von ihr profitieren lediglich die Netzbetreiber weil sie den privaten Erzeugern erneuerbarer Energie insbesondere in Spitzenzeiten weniger Strom abnehmen und damit auch weniger vergüten müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir fordern daher die Stadt auf, ihre Entgelte für das ferngesteuerte Einspeisemanagement zu überarbeiten, d.h. die entsprechenden&lt;br /&gt;
Monatspreise in ein angemessenes Verhältnis zu der durch die Stadtwerke tatsächlich erbrachten Dienstleistung zu setzen --- und&lt;br /&gt;
damit drastisch zu senken.  Denn erst dann können auch in Jena die Betreiber der typischen (&amp;quot;kleinen&amp;quot;) Anlagen auf Ein- oder&lt;br /&gt;
Mehrfamilienhäusern die dort installierte PV-Kapazität ökologisch sinnvoll und in Übereinstimmung mit dem EEG, dank dann erschwinglichem, ferngesteuertem Einspeisemanagement, zu 100% für die Erzeugung erneuerbarer Energien nutzen.&lt;br /&gt;
|prüficon=5&lt;br /&gt;
|urltype=TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2014.1&lt;br /&gt;
|gliederung=Kreisverband Jena&lt;br /&gt;
|zuordnprog=&lt;br /&gt;
|artsonstig=Positionspapier&lt;br /&gt;
|artsatzung=&lt;br /&gt;
|zusammenfassung=Die Stadt soll ihre überzogenen Entgelte für das Einspeisemanagement von PV-Anlagen drastisch senken, damit die Betreiber typischer privater Anlagen nicht zur ökologisch verheerenden fixen Leistungsbegrenzung ihrer Anlagen gezwungen werden.&lt;br /&gt;
|altneu=on&lt;br /&gt;
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}}&lt;br /&gt;
{{AntragAnregungHeader}}&lt;br /&gt;
{{AntragDiskussionHeader}}&lt;br /&gt;
{{Zustimmung&lt;br /&gt;
|unterstützung=, Cbeckstein&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{Ablehnung}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Cbeckstein</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2014.1/Antragsportal/Sonstiger_Antrag_-_006&amp;diff=55439</id>
		<title>TH:KV Jena/Kreisparteitag 2014.1/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 006</title>
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				<updated>2014-01-23T08:42:41Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Cbeckstein: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Antrag&lt;br /&gt;
|parteitag=Kreisparteitag Jena&lt;br /&gt;
|jahreszahl=2014.1&lt;br /&gt;
|autor=Cbeckstein&lt;br /&gt;
|antragstyp=Sonstiger Antrag&lt;br /&gt;
|titel=Schluss mit der ökologisch verheerenden Preispolitik der Stadtwerke Jena für das Einspeisemanagement von PV-Anlagen&lt;br /&gt;
|text=Wir fordern die Stadt auf, ihre Entgelte für das ferngesteuerte Einspeisemanagement zu überarbeiten, d.h. die entsprechenden Monatspreise in ein angemessenes Verhältnis zu der durch die Stadtwerke tatsächlich erbrachten Dienstleistung zu setzen --- und damit drastisch zu senken.  Denn erst dann können auch in Jena die Betreiber der typischen (&amp;quot;kleinen&amp;quot;) Anlagen auf Ein- oder Mehrfamilienhäusern die dort installierte PV-Kapazität ökologisch sinnvoll und in Übereinstimmung mit dem EEG, dank dann erschwinglichem, ferngesteuertem Einspeisemanagement, zu 100% für die Erzeugung erneuerbarer Energien nutzen.&lt;br /&gt;
|begruendung=Der (Bundes-)Gesetzgeber hat 2009 mit dem Artikel 6 des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) festgelegt, dass sich Photovoltaikanlagenbetreiber am Einspeise- und Netzsicherheitsmanagement beteiligen und sogenannte Netzdienstleistungen erbringen müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dabei wurde speziell für Betreiber von (kleinen bis mittleren) Photovoltaik-Anlagen bis 30 kWp (eine typische Anlage auf dem Dach eines Ein- oder Zweifamilienhauses hat selten eine Nennleistung von mehr als 7 kWp) festgelegt, dass dies entweder durch eine durch den Netzbetreiber ferngesteuerte (Einspeise-)Leistungsbegrenzung (und Blindleistungsbereitstellung ab 3,68 kWp Nennleistung) oder durch eine fixe Leistungsbegrenzung auf 70% der Nennleistung (wieder und Blindleistungsbereitstellung ab 3,68kWp) zu geschehen hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Falle der fixen 70%-Begrenzung gehen die damit ggf. verbundenen Verluste bei der Einspeisevergütung zu Lasten des Anlagenbetreibers, bei der Fernsteuerung durch den Netzbetreiber werden diese durch den Netzbetreiber rückvergütet.  In beiden Fällen hat der Anlagenbetreiber die Kosten für die zum Management benötigte elektronische Infrastruktur (Regelungseinheiten, Zähler, bei Fernsteuerung zus. ein Funkrundsteuerempfänger) zu tragen.  Bei Wahl der Fernsteuerung fallen beim Anlagenbetreiber darüberhinaus monatliche Kosten für das dann vom Netzbetreiber geleistete Einspeisemanagement an. Details dazu sind in der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV, erlassen von der Bundesregierung und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie mit Zustimmung des Bundesrates) geregelt --- insbesondere, dass die Netzbetreiber bei den Anlagenbetreibern jeweils &amp;quot;die Erstattung der bei wirtschaftlicher effizienter Betriebsführung notwendigen Kosten verlangen&amp;quot;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Welche der beiden Varianten für den Anlagenbetreiber wirtschaftlich besser ist, hängt maßgeblich von den Entgelten ab, die der Netzbetreiber für &amp;quot;Messung, Ablesung, Datenbereitstellung und Abrechnung bei Nutzung der Netzinfrastruktur&amp;quot; verrechnet.  Bei den Stadtwerken Energie Jena-Pößneck GmbH sind das (unabhängig von der Anlagengröße) für die registrierende viertelstündige Leistungsmessung von Entnahme oder Einspeisung im Vergleich zu anderen Städten (etwa in Bayern) exorbitante (monatliche!) Kosten von 1) anlagentypabhängig zwischen 20,11 Euro und 33,24 Euro für den Messstellenbetrieb, 2) 23,88 Euro für die eigentliche Messdienstleistung und 3) 21,25 Euro für die Abrechnung dieser Leistung. Das ist pro Monat in etwa so viel, wie die für die gleiche Leistung von der Großen Koalition derzeit geplante Zwangsabgabe für intelligente Zähler im ganzen Jahr!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Selbst wenn man die im Vergleich zur fixen 70%-Leistungsbegrenzung sehr hohen einmaligen Investitionskosten zur Schaffung der&lt;br /&gt;
anlagenbetreiberseitigen Voraussetzungen für eine Fernsteuerung (in der Größenordnung von 1.000 Euro!) ignoriert, sind damit ausgerechnet im schwarz-rot-GRUEN regierten Jena die Kosten für ein ferngesteuertes Einspeisemanagement von typischen Anlagen auf Ein- oder Zweifamilienhäusern so hoch, dass sie auch nicht im Ansatz durch die bestenfalls 30% zusätzlicher Einspeisevergütung aufgewogen werden können.  Diese Anlagenbetreiber wären also töricht, wenn sie angesichts dieser Preise trotzdem das ferngesteuerte Einspeisemanagement wählten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was diese rein wirtschaftliche Abwägung leider nicht berücksichtigt, ist die Tatsache, dass die Herstellung von PV-Modulen&lt;br /&gt;
sehr energieaufwendig ist: je höher die installierte Nennleistung, desto mehr Energie wird dafür benötigt.  Man kann es also nur als&lt;br /&gt;
öko-politischen Irrsinn bezeichnen, dass auf den wenigen Dächern der Jenaer Wohnhäuser mit Photovoltaikanlagen von den jeweils 100%&lt;br /&gt;
installierter Nennleistung aufgrund der Preispolitik der Stadtwerke Jena regelmäßig nur 70% einen Beitrag zur erneuerbaren Energiebilanz leisten --- für 30% der installierten Leistung kann der zu ihrer Bereitstellung benötigte hohe Energieaufwand beim Hersteller der PV-Module nicht durch einen späteren, langjährigen Betrieb der Module zur ökologischen Energieerzeugung wieder wettgemacht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die 70%-Festabregelung hilft also nicht der Umwelt. sie schadet ihr sogar. Von ihr profitieren lediglich die Netzbetreiber weil sie den privaten Erzeugern erneuerbarer Energie insbesondere in Spitzenzeiten weniger Strom abnehmen und damit auch weniger vergüten müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir fordern daher die Stadt auf, ihre Entgelte für das ferngesteuerte Einspeisemanagement zu überarbeiten, d.h. die entsprechenden&lt;br /&gt;
Monatspreise in ein angemessenes Verhältnis zu der durch die Stadtwerke tatsächlich erbrachten Dienstleistung zu setzen --- und&lt;br /&gt;
damit drastisch zu senken.  Denn erst dann können auch in Jena die Betreiber der typischen (&amp;quot;kleinen&amp;quot;) Anlagen auf Ein- oder&lt;br /&gt;
Mehrfamilienhäusern die dort installierte PV-Kapazität ökologisch sinnvoll und in Übereinstimmung mit dem EEG, dank dann erschwinglichem, ferngesteuertem Einspeisemanagement, zu 100% für die Erzeugung erneuerbarer Energien nutzen.&lt;br /&gt;
|prüficon=5&lt;br /&gt;
|urltype=TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2014.1&lt;br /&gt;
|gliederung=Kreisverband Jena&lt;br /&gt;
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|artsonstig=Positionspapier&lt;br /&gt;
|artsatzung=&lt;br /&gt;
|zusammenfassung=Die Stadt soll ihre überzogenen Entgelte für das Einspeisemanagement von PV-Anlagen drastisch senken, damit die Betreiber typischer privater Anlagen nicht zur ökologisch verheerenden fixen Leistungsbegrenzung ihrer Anlagen gezwungen werden.&lt;br /&gt;
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|wikiBenutzer=Cbeckstein&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{AntragAnregungHeader}}&lt;br /&gt;
{{AntragDiskussionHeader}}&lt;br /&gt;
{{Zustimmung&lt;br /&gt;
|unterstützung=, Cbeckstein&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{Ablehnung}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Cbeckstein</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2014.1/Antragsportal/Sonstiger_Antrag_-_005&amp;diff=55438</id>
		<title>TH:KV Jena/Kreisparteitag 2014.1/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 005</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2014.1/Antragsportal/Sonstiger_Antrag_-_005&amp;diff=55438"/>
				<updated>2014-01-23T08:39:52Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Cbeckstein: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Antrag&lt;br /&gt;
|parteitag=Kreisparteitag Jena&lt;br /&gt;
|jahreszahl=2014.1&lt;br /&gt;
|autor=Cbeckstein&lt;br /&gt;
|antragstyp=Sonstiger Antrag&lt;br /&gt;
|titel=Kein Zwang zum Einbau kostenpflichtiger &amp;quot;intelligenter&amp;quot; Zähler für Kunden der Jenaer Stadtwerke&lt;br /&gt;
|text=Die Piraten Jena lehnen einen Zwang zum Einbau &amp;quot;intelligenter&amp;quot; Zähler (egal ob durch den Gesetzgeber oder den Netzbetreiber Stadtwerke Jena-Pößneck), der sich vielleicht sogar auf Bestandskunden mit &amp;quot;dummen&amp;quot; Zählern erstreckt und den Stadtwerken die Möglichkeit bietet, sämtliche erneuerbare Energiequellen ferngesteuert abzuregeln, strikt ab.&lt;br /&gt;
Solche Zähler sind für den typischen Privatverbraucher wirtschaftlich nicht sinnvoll, stellen eine Bedrohung für dessen Privatsphäre dar und fördern lediglich weiter den gläsernen Bürger.&lt;br /&gt;
|begruendung=Laut Wikipedia ist ein intelligenter Zähler ein &amp;quot;Zähler für Energie,&lt;br /&gt;
(Strom oder Gas), der entsprechend der Definition des § 21d EnWG&lt;br /&gt;
(Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung) dem jeweiligen&lt;br /&gt;
Anschlussnutzer den tatsächlichen Energieverbrauch und die&lt;br /&gt;
tatsächliche Nutzungszeit anzeigt und in ein Kommunikationsnetz&lt;br /&gt;
eingebunden ist.&amp;quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Bundesregierung will im Kontext der Novelle des&lt;br /&gt;
Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) die Verbreitung intelligenter&lt;br /&gt;
Zähler beschleunigen und für den Einbau und den Betrieb dieser Zähler&lt;br /&gt;
beim Kunden eine neue Zwangsumlage erheben.  CDU, CSU und SPD wollen&lt;br /&gt;
daher gemäß ihrem Koalitionsvertrag gesetzliche &amp;quot;Regelungen im&lt;br /&gt;
Zusammenhang mit dem Einbau von intelligenten Zählern zur Ermöglichung&lt;br /&gt;
von intelligentem Last- und Erzeugungsmanagement&amp;quot; festlegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was der Koalitionsvertrag &amp;quot;Last- und Erzeugungsmanagement&amp;quot; nennt ist&lt;br /&gt;
natürlich insbesondere eine nette Formulierung dafür, dass die&lt;br /&gt;
Netzbetreiber ihre Kunden mit Hilfe der intelligenten Zähler nach&lt;br /&gt;
bestimmten Regeln schnell und problemlos ferngesteuert vom Netz trennen&lt;br /&gt;
können wollen --- z.B. weil der Kunde eine Photovoltaikanlage oder ein&lt;br /&gt;
Windrad betreibt und gegen Vergütung Strom einspeisen will, das Netz&lt;br /&gt;
aus Betreibersicht aber gerade &amp;quot;voll&amp;quot; ist oder auch, wenn der Kunde&lt;br /&gt;
seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt (dazu heißt es,&lt;br /&gt;
ausgerechnet im Vertrags-Abschnitt &amp;quot;Zusammenhalt det Gesellschaft&amp;quot;&lt;br /&gt;
und von der Formulierung her an Zynismus nicht zu überbieten: &amp;quot;Wir&lt;br /&gt;
wollen Regelungen für einen besseren Schutz vor Strom- und Gassperren,&lt;br /&gt;
zum Beispiel durch den Einsatz von intelligenten Stromzählern mit&lt;br /&gt;
Prepaid-Funktion.&amp;quot;)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Deutschland sind intelligente Zähler aktuell in Neubauten und bei&lt;br /&gt;
Grundsanierungen Pflicht. Mit der jüngsten Novelle des&lt;br /&gt;
Energiewirtschaftsgesetzes und dem Erneuerbare-Energien-Gesetz müssen&lt;br /&gt;
auch Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 6000&lt;br /&gt;
kWh sowie Betreiber von Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von&lt;br /&gt;
über 7 kW (solche Anlagen finden sich typsicherweise auf den Dächern&lt;br /&gt;
großer Einfamilien- oder kleinerer Zweifamilienhäuser) so einen&lt;br /&gt;
Zähler installieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach Spiegel-Informationen hat das Bundeswirtschaftsministerium in&lt;br /&gt;
diesem Zusammenhang letztes Jahr ein Konzept vorgestellt, wonach&lt;br /&gt;
zunächst JEDER Haushalt acht Euro im Jahr bezahlen soll, auch wenn er&lt;br /&gt;
noch mit einem &amp;quot;dummen&amp;quot; Stromzähler ausgestattet ist. In Neubauten und&lt;br /&gt;
bei Modernisierungen hingegen müsste grundsätzlich ein intelligenter&lt;br /&gt;
Zähler eingebaut werden, dessen Betrieb dann bis zu 72 Euro im Jahr&lt;br /&gt;
kosten soll. Gleiches sei für die etwa zwei Millionen Haus- und&lt;br /&gt;
Wohnungseigentümer geplant, die bereits über Solaranlagen, Wärmepumpen&lt;br /&gt;
oder Mini-Blockheizkraftwerke verfügen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Den Bürgern werden die intelligenten Stromzähler mit dem Argument&lt;br /&gt;
schmackhaft gemacht, dass sie Verbrauchstransparenz schaffen und so&lt;br /&gt;
Einsparmöglichkeiten durch die Nutzung von zeit- und lastabhängigen&lt;br /&gt;
Tarifen ermöglichen würden. Tatsächlich kommt aber eine Auftragsstudie&lt;br /&gt;
von Ernst &amp;amp; Young für das Bundeswirtschaftsministerium zu dem&lt;br /&gt;
Ergebnis, dass vor allem bei privaten Stromkunden mit geringem&lt;br /&gt;
Jahresverbrauch die Einsparmöglichkeiten durch den Einbau solcher&lt;br /&gt;
Zähler die Kosten für die Zähler nicht decken oder gar übersteigen&lt;br /&gt;
würden (für Details konsultiere man den, diesen Antrag ausgelöst habenden Beitrag&lt;br /&gt;
http://www.daten-speicherung.de/index.php/smart-meter-einbauzwang-stromkunden-drohen-jaehrliche-mehrkosten-von-100-euro/).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unabhängig vom fragwürdigen Nutzen der Zähler für die Anschlussinhaber &lt;br /&gt;
eröffnen diese natürlich eine ganze Reihe von Datenschutz- und&lt;br /&gt;
Privatsphäre-Problemen, die auch schon an anderer Stelle von der&lt;br /&gt;
Piratenpartei moniert wurden (siehe&lt;br /&gt;
http://www.golem.de/news/intelligente-stromzaehler-rasen-maehen-bei-vollmond-1311-102986-3.html), &lt;br /&gt;
und das nicht nur wenn --- wie das ebenfalls in der Studie von Ernst &amp;amp;&lt;br /&gt;
Young angeregt wird --- Zählerdaten zwangsweise viertelstündlich an&lt;br /&gt;
den Versorger weitergegeben, sondern darüber hinaus auch noch in einer&lt;br /&gt;
&amp;quot;weitergehenden Nutzung durch Dritte vermarktet&amp;quot; werden sollen (Google&lt;br /&gt;
und RWE lassen grüßen:&lt;br /&gt;
http://blogs.faz.net/adhoc/2014/01/14/rwe-google-und-nest-die-heizung-im-internet-der-dinge-767/).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einen Zwang zum Einbau &amp;quot;intelligenter&amp;quot; Zähler, egal ob durch den&lt;br /&gt;
Gesetzgeber oder den jeweiligen Netzbetreiber, der sich auch auf&lt;br /&gt;
Bestandskunden mit &amp;quot;dummen&amp;quot; Zählern erstrecken soll und dem&lt;br /&gt;
Netzbetreiber die Möglichkeit bietet, sämtliche erneuerbare&lt;br /&gt;
Energiequellen ferngesteuert abzuregeln, lehnen wir daher strikt ab.&lt;br /&gt;
Solche Zähler sind für den typischen Privatverbraucher wirtschaftlich nicht&lt;br /&gt;
sinnvoll, stellen eine Bedrohung für dessen Privatsphäre dar und&lt;br /&gt;
fördern lediglich weiter den gläsernen Bürger.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Österreich wurde ein bereits bestehender Zwang zu flächendeckendem Einbau und&lt;br /&gt;
abgabenpflichtiger Nutzung intelligenter Zähler auf massiven&lt;br /&gt;
öffentlichen Druck hin wieder aufgehoben.  Intelligente Zähler sind&lt;br /&gt;
dort seit kurzem nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Benötigt ein&lt;br /&gt;
Kunde keinen intelligenten Zähler (eigentlich nie, wenn er nicht&lt;br /&gt;
selber Energieproduzent ist), dann kann er selber entscheiden, ob er&lt;br /&gt;
einen solchen Zähler trotzdem eingebaut haben will und welche der&lt;br /&gt;
Funktionen, die ein solcher Zähler prinzipiell realisieren kann&lt;br /&gt;
(Messung von Eigenverbrauch, eingespeister Energie und Fernsteuerung&lt;br /&gt;
der eigenen Energieproduktion) er dann ggf. kostenpflichtig scharf geschaltet haben&lt;br /&gt;
möchte.  Netzbetreiber in Österreich müssen diesen Wunsch nun wieder&lt;br /&gt;
grundsätzlich respektieren. Der Gesetzgeber und die Netzbetreiber in&lt;br /&gt;
Deutschland sollten sich hier dem Vorbild Österreichs anschließen.&lt;br /&gt;
|prüficon=5&lt;br /&gt;
|urltype=TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2014.1&lt;br /&gt;
|gliederung=Kreisverband Jena&lt;br /&gt;
|zuordnprog=&lt;br /&gt;
|artsonstig=Positionspapier&lt;br /&gt;
|artsatzung=&lt;br /&gt;
|zusammenfassung=Sofern es der Gesetzgeber nicht doch noch gesetzlich festschreibt, sollen die Stadtwerke ihre Kunden nicht zum Einbau (ggf. kostenpflichtiger) &amp;quot;intelligenter&amp;quot; Zähler nötigen.&lt;br /&gt;
|altneu=on&lt;br /&gt;
|textalt=&lt;br /&gt;
|textneu=&lt;br /&gt;
|schlagworte=Erneuerbare Energien&lt;br /&gt;
|abstimmung=1&lt;br /&gt;
|nextjahreszahl=2014.2&lt;br /&gt;
|nexturltype=TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2014.2&lt;br /&gt;
|wikiBenutzer=Cbeckstein&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{AntragAnregungHeader}}&lt;br /&gt;
{{AntragDiskussionHeader}}&lt;br /&gt;
{{Zustimmung&lt;br /&gt;
|unterstützung=, Cbeckstein&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{Ablehnung}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Cbeckstein</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2014.1/Antragsportal/Sonstiger_Antrag_-_005&amp;diff=55437</id>
		<title>TH:KV Jena/Kreisparteitag 2014.1/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 005</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2014.1/Antragsportal/Sonstiger_Antrag_-_005&amp;diff=55437"/>
				<updated>2014-01-23T08:38:00Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Cbeckstein: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Antrag&lt;br /&gt;
|parteitag=Kreisparteitag Jena&lt;br /&gt;
|jahreszahl=2014.1&lt;br /&gt;
|autor=Cbeckstein&lt;br /&gt;
|antragstyp=Sonstiger Antrag&lt;br /&gt;
|titel=Kein Zwang zum Einbau kostenpflichtiger &amp;quot;intelligenter&amp;quot; Zähler für Kunden der Jenaer Stadtwerke&lt;br /&gt;
|text=Die Piraten Jena lehnen einen Zwang zum Einbau &amp;quot;intelligenter&amp;quot; Zähler (egal ob durch den Gesetzgeber oder den Netzbetreiber Stadtwerke Jena-Pößneck), der sich vielleicht sogar auf Bestandskunden mit &amp;quot;dummen&amp;quot; Zählern erstreckt und den Stadtwerken die Möglichkeit bietet, sämtliche erneuerbare Energiequellen ferngesteuert abzuregeln, strikt ab.&lt;br /&gt;
Solche Zähler sind für den typischen Privatverbraucher wirtschaftlich nicht sinnvoll, stellen eine Bedrohung für dessen Privatsphäre dar und fördern lediglich weiter den gläsernen Bürger.&lt;br /&gt;
|begruendung=Laut Wikipedia ist ein intelligenter Zähler ein &amp;quot;Zähler für Energie,&lt;br /&gt;
(Strom oder Gas), der entsprechend der Definition des § 21d EnWG&lt;br /&gt;
(Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung) dem jeweiligen&lt;br /&gt;
Anschlussnutzer den tatsächlichen Energieverbrauch und die&lt;br /&gt;
tatsächliche Nutzungszeit anzeigt und in ein Kommunikationsnetz&lt;br /&gt;
eingebunden ist.&amp;quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Bundesregierung will im Kontext der Novelle des&lt;br /&gt;
Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) die Verbreitung intelligenter&lt;br /&gt;
Zähler beschleunigen und für den Einbau und den Betrieb dieser Zähler&lt;br /&gt;
beim Kunden eine neue Zwangsumlage erheben.  CDU, CSU und SPD wollen&lt;br /&gt;
daher gemäß ihrem Koalitionsvertrag gesetzliche &amp;quot;Regelungen im&lt;br /&gt;
Zusammenhang mit dem Einbau von intelligenten Zählern zur Ermöglichung&lt;br /&gt;
von intelligentem Last- und Erzeugungsmanagement&amp;quot; festlegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was der Koalitionsvertrag &amp;quot;Last- und Erzeugungsmanagement&amp;quot; nennt ist&lt;br /&gt;
natürlich insbesondere eine nette Formulierung dafür, dass die&lt;br /&gt;
Netzbetreiber ihre Kunden mit Hilfe der intelligenten Zähler nach&lt;br /&gt;
bestimmten Regeln schnell und problemlos ferngesteuert vom Netz trennen&lt;br /&gt;
können wollen --- z.B. weil der Kunde eine Photovoltaikanlage oder ein&lt;br /&gt;
Windrad betreibt und gegen Vergütung Strom einspeisen will, das Netz&lt;br /&gt;
aus Betreibersicht aber gerade &amp;quot;voll&amp;quot; ist oder auch, wenn der Kunde&lt;br /&gt;
seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt (dazu heißt es,&lt;br /&gt;
ausgerechnet im Vertrags-Abschnitt &amp;quot;Zusammenhalt det Gesellschaft&amp;quot;&lt;br /&gt;
und von der Formulierung her an Zynismus nicht zu überbieten: &amp;quot;Wir&lt;br /&gt;
wollen Regelungen für einen besseren Schutz vor Strom- und Gassperren,&lt;br /&gt;
zum Beispiel durch den Einsatz von intelligenten Stromzählern mit&lt;br /&gt;
Prepaid-Funktion.&amp;quot;)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Deutschland sind intelligente Zähler aktuell in Neubauten und bei&lt;br /&gt;
Grundsanierungen Pflicht. Mit der jüngsten Novelle des&lt;br /&gt;
Energiewirtschaftsgesetzes und dem Erneuerbare-Energien-Gesetz müssen&lt;br /&gt;
auch Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 6000&lt;br /&gt;
kWh sowie Betreiber von Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von&lt;br /&gt;
über 7 kW (solche Anlagen finden sich typsicherweise auf den Dächern&lt;br /&gt;
großer Einfamilien- oder kleinerer Zweifamilienhäuser) so einen&lt;br /&gt;
Zähler installieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach Spiegel-Informationen hat das Bundeswirtschaftsministerium in&lt;br /&gt;
diesem Zusammenhang letztes Jahr ein Konzept vorgestellt, wonach&lt;br /&gt;
zunächst JEDER Haushalt acht Euro im Jahr bezahlen soll, auch wenn er&lt;br /&gt;
noch mit einem &amp;quot;dummen&amp;quot; Stromzähler ausgestattet ist. In Neubauten und&lt;br /&gt;
bei Modernisierungen hingegen müsste grundsätzlich ein intelligenter&lt;br /&gt;
Zähler eingebaut werden, dessen Betrieb dann bis zu 72 Euro im Jahr&lt;br /&gt;
kosten soll. Gleiches sei für die etwa zwei Millionen Haus- und&lt;br /&gt;
Wohnungseigentümer geplant, die bereits über Solaranlagen, Wärmepumpen&lt;br /&gt;
oder Mini-Blockheizkraftwerke verfügen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Den Bürgern werden die intelligenten Stromzähler mit dem Argument&lt;br /&gt;
schmackhaft gemacht, dass sie Verbrauchstransparenz schaffen und so&lt;br /&gt;
Einsparmöglichkeiten durch die Nutzung von zeit- und lastabhängigen&lt;br /&gt;
Tarifen ermöglichen würden. Tatsächlich kommt aber eine Auftragsstudie&lt;br /&gt;
von Ernst &amp;amp; Young für das Bundeswirtschaftsministerium zu dem&lt;br /&gt;
Ergebnis, dass vor allem bei privaten Stromkunden mit geringem&lt;br /&gt;
Jahresverbrauch die Einsparmöglichkeiten durch den Einbau solcher&lt;br /&gt;
Zähler die Kosten für die Zähler nicht decken oder gar übersteigen&lt;br /&gt;
würden (für Details konsultiere man den, diesen Antrag ausgelöst habenden Beitrag&lt;br /&gt;
http://www.daten-speicherung.de/index.php/smart-meter-einbauzwang-stromkunden-drohen-jaehrliche-mehrkosten-von-100-euro/).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unabhängig vom fragwürdigen Nutzen der Zähler für die Anschlussinhaber &lt;br /&gt;
eröffnen diese natürlich eine ganze Reihe von Datenschutz- und&lt;br /&gt;
Privatsphäre-Problemen, die auch schon an anderer Stelle von der&lt;br /&gt;
Piratenpartei moniert wurden (siehe&lt;br /&gt;
http://www.golem.de/news/intelligente-stromzaehler-rasen-maehen-bei-vollmond-1311-102986-3.html), &lt;br /&gt;
und das nicht nur wenn --- wie das ebenfalls in der Studie von Ernst &amp;amp;&lt;br /&gt;
Young angeregt wird --- Zählerdaten zwangsweise viertelstündlich an&lt;br /&gt;
den Versorger weitergegeben, sondern darüber hinaus auch noch in einer&lt;br /&gt;
&amp;quot;weitergehenden Nutzung durch Dritte vermarktet&amp;quot; werden sollen (Google&lt;br /&gt;
und RWE lassen grüßen:&lt;br /&gt;
http://blogs.faz.net/adhoc/2014/01/14/rwe-google-und-nest-die-heizung-im-internet-der-dinge-767/).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einen Zwang zum Einbau &amp;quot;intelligenter&amp;quot; Zähler, egal ob durch den&lt;br /&gt;
Gesetzgeber oder den jeweiligen Netzbetreiber, der sich auch auf&lt;br /&gt;
Bestandskunden mit &amp;quot;dummen&amp;quot; Zählern erstrecken soll und dem&lt;br /&gt;
Netzbetreiber die Möglichkeit bietet, sämtliche erneuerbare&lt;br /&gt;
Energiequellen ferngesteuert abzuregeln, lehnen wir daher strikt ab.&lt;br /&gt;
Solche Zähler sind für den typischen Privatverbraucher wirtschaftlich nicht&lt;br /&gt;
sinnvoll, stellen eine Bedrohung für dessen Privatsphäre dar und&lt;br /&gt;
fördern lediglich weiter den gläsernen Bürger.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Österreich wurde ein bereits bestehender Zwang zu Einbau und&lt;br /&gt;
abgabenpflichtiger Nutzung intelligenter Zähler auf massiven&lt;br /&gt;
öffentlichen Druck hin wieder aufgehoben.  Intelligente Zähler sind&lt;br /&gt;
dort seit kurzem nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Benötigt ein&lt;br /&gt;
Kunde keinen intelligenten Zähler (eigentlich nie, wenn er nicht&lt;br /&gt;
selber Energieproduzent ist), dann kann er selber entscheiden, ob er&lt;br /&gt;
einen solchen Zähler trotzdem eingebaut haben will und welche der&lt;br /&gt;
Funktionen, die ein solcher Zähler prinzipiell realisieren kann&lt;br /&gt;
(Messung von Eigenverbrauch, eingespeister Energie und Fernsteuerung&lt;br /&gt;
der eigenen Energieproduktion) er dann ggf. kostenpflichtig scharf geschaltet haben&lt;br /&gt;
möchte.  Netzbetreiber in Österreich müssen diesen Wunsch nun wieder&lt;br /&gt;
grundsätzlich respektieren. Der Gesetzgeber und die Netzbetreiber in&lt;br /&gt;
Deutschland sollten sich hier dem Vorbild Österreichs anschließen.&lt;br /&gt;
|prüficon=5&lt;br /&gt;
|urltype=TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2014.1&lt;br /&gt;
|gliederung=Kreisverband Jena&lt;br /&gt;
|zuordnprog=&lt;br /&gt;
|artsonstig=Positionspapier&lt;br /&gt;
|artsatzung=&lt;br /&gt;
|zusammenfassung=Sofern es der Gesetzgeber nicht doch noch gesetzlich festschreibt, sollen die Stadtwerke ihre Kunden nicht zum Einbau (ggf. kostenpflichtiger) &amp;quot;intelligenter&amp;quot; Zähler nötigen.&lt;br /&gt;
|altneu=on&lt;br /&gt;
|textalt=&lt;br /&gt;
|textneu=&lt;br /&gt;
|schlagworte=Erneuerbare Energien&lt;br /&gt;
|abstimmung=1&lt;br /&gt;
|nextjahreszahl=2014.2&lt;br /&gt;
|nexturltype=TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2014.2&lt;br /&gt;
|wikiBenutzer=Cbeckstein&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{AntragAnregungHeader}}&lt;br /&gt;
{{AntragDiskussionHeader}}&lt;br /&gt;
{{Zustimmung&lt;br /&gt;
|unterstützung=, Cbeckstein&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{Ablehnung}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Cbeckstein</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2014.1/Antragsportal/Sonstiger_Antrag_-_005&amp;diff=55409</id>
		<title>TH:KV Jena/Kreisparteitag 2014.1/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 005</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2014.1/Antragsportal/Sonstiger_Antrag_-_005&amp;diff=55409"/>
				<updated>2014-01-22T20:04:37Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Cbeckstein: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Antrag&lt;br /&gt;
|parteitag=Kreisparteitag Jena&lt;br /&gt;
|jahreszahl=2014.1&lt;br /&gt;
|autor=Cbeckstein&lt;br /&gt;
|antragstyp=Sonstiger Antrag&lt;br /&gt;
|titel=Kein Zwang zum Einbau kostenpflichtiger &amp;quot;intelligenter&amp;quot; Zähler für Kunden der Jenaer Stadtwerke&lt;br /&gt;
|text=Die Piraten Jena lehnen einen Zwang zum Einbau &amp;quot;intelligenter&amp;quot; Zähler (egal ob durch den Gesetzgeber oder den Netzbetreiber Stadtwerke Jena-Pößneck), der sich vielleicht sogar auf Bestandskunden mit &amp;quot;dummen&amp;quot; Zählern erstreckt und den Stadtwerken die Möglichkeit bietet, sämtliche erneuerbare Energiequellen ferngesteuert abzuregeln, strikt ab.&lt;br /&gt;
Solche Zähler sind für den typischen Privatverbraucher wirtschaftlich nicht sinnvoll, stellen eine Bedrohung für dessen Privatsphäre dar und fördern lediglich weiter den gläsernen Bürger.&lt;br /&gt;
|begruendung=Laut Wikipedia ist ein intelligenter Zähler ein &amp;quot;Zähler für Energie,&lt;br /&gt;
(Strom oder Gas), der entsprechend der Definition des § 21d EnWG&lt;br /&gt;
(Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung) dem jeweiligen&lt;br /&gt;
Anschlussnutzer den tatsächlichen Energieverbrauch und die&lt;br /&gt;
tatsächliche Nutzungszeit anzeigt und in ein Kommunikationsnetz&lt;br /&gt;
eingebunden ist.&amp;quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Bundesregierung will im Kontext der Novelle des&lt;br /&gt;
Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) die Verbreitung intelligenter&lt;br /&gt;
Zähler beschleunigen und für den Einbau und den Betrieb dieser Zähler&lt;br /&gt;
beim Kunden eine neue Zwangsumlage erheben.  CDU, CSU und SPD wollen&lt;br /&gt;
daher gemäß ihrem Koalitionsvertrag gesetzliche &amp;quot;Regelungen im&lt;br /&gt;
Zusammenhang mit dem Einbau von intelligenten Zählern zur Ermöglichung&lt;br /&gt;
von intelligentem Last- und Erzeugungsmanagement&amp;quot; festlegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was der Koalitionsvertrag &amp;quot;Last- und Erzeugungsmanagement&amp;quot; nennt ist&lt;br /&gt;
natürlich insbesondere eine nette Formulierung dafür, dass die&lt;br /&gt;
Netzbetreiber ihre Kunden mit Hilfe der intelligenten Zähler nach&lt;br /&gt;
bestimmten Regeln schnell und problemlos ferngesteuert vom Netz trennen&lt;br /&gt;
können wollen --- z.B. weil der Kunde eine Photovoltaikanlage oder ein&lt;br /&gt;
Windrad betreibt und gegen Vergütung Strom einspeisen will, das Netz&lt;br /&gt;
aus Betreibersicht aber gerade &amp;quot;voll&amp;quot; ist oder auch, wenn der Kunde&lt;br /&gt;
seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt (dazu heißt es,&lt;br /&gt;
ausgerechnet im Vertrags-Abschnitt &amp;quot;Zusammenhalt det Gesellschaft&amp;quot;&lt;br /&gt;
und von der Formulierung her an Zynismus nicht zu überbieten: &amp;quot;Wir&lt;br /&gt;
wollen Regelungen für einen besseren Schutz vor Strom- und Gassperren,&lt;br /&gt;
zum Beispiel durch den Einsatz von intelligenten Stromzählern mit&lt;br /&gt;
Prepaid-Funktion.&amp;quot;)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Deutschland sind intelligente Zähler aktuell in Neubauten und bei&lt;br /&gt;
Grundsanierungen Pflicht. Mit der jüngsten Novelle des&lt;br /&gt;
Energiewirtschaftsgesetzes und dem Erneuerbare-Energien-Gesetz müssen&lt;br /&gt;
auch Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 6000&lt;br /&gt;
kWh sowie Betreiber von Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von&lt;br /&gt;
über 7 kW (solche Anlagen finden sich typsicherweise auf den Dächern&lt;br /&gt;
großer Einfamilien- oder kleinerer Zweifamilienhäuser) so einen&lt;br /&gt;
Zähler installieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach Spiegel-Informationen hat das Bundeswirtschaftsministerium in&lt;br /&gt;
diesem Zusammenhang letztes Jahr ein Konzept vorgestellt, wonach&lt;br /&gt;
zunächst JEDER Haushalt acht Euro im Jahr bezahlen soll, auch wenn er&lt;br /&gt;
noch mit einem &amp;quot;dummen&amp;quot; Stromzähler ausgestattet ist. In Neubauten und&lt;br /&gt;
bei Modernisierungen hingegen müsste grundsätzlich ein intelligenter&lt;br /&gt;
Zähler eingebaut werden, dessen Betrieb dann bis zu 72 Euro im Jahr&lt;br /&gt;
kosten soll. Gleiches sei für die etwa zwei Millionen Haus- und&lt;br /&gt;
Wohnungseigentümer geplant, die bereits über Solaranlagen, Wärmepumpen&lt;br /&gt;
oder Mini-Blockheizkraftwerke verfügen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Den Bürgern werden die intelligenten Stromzähler mit dem Argument&lt;br /&gt;
schmackhaft gemacht, dass sie Verbrauchstransparenz schaffen und so&lt;br /&gt;
Einsparmöglichkeiten durch die Nutzung von zeit- und lastabhängigen&lt;br /&gt;
Tarifen ermöglichen würden. Tatsächlich kommt aber eine Auftragsstudie&lt;br /&gt;
von Ernst &amp;amp; Young für das Bundeswirtschaftsministerium zu dem&lt;br /&gt;
Ergebnis, dass vor allem bei privaten Stromkunden mit geringem&lt;br /&gt;
Jahresverbrauch die Einsparmöglichkeiten durch den Einbau solcher&lt;br /&gt;
Zähler die Kosten für die Zähler nicht decken oder gar übersteigen&lt;br /&gt;
würden (für Details konsultiere man den, diesen Antrag ausgelöst habenden Beitrag&lt;br /&gt;
http://www.daten-speicherung.de/index.php/smart-meter-einbauzwang-stromkunden-drohen-jaehrliche-mehrkosten-von-100-euro/).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unabhängig vom fragwürdigen privatwirtschaftlichen Nutzen der Zähler&lt;br /&gt;
eröffnen diese natürlich eine ganze Reihe von Datenschutz- und&lt;br /&gt;
Privatsphäre-Problemen, die auch schon an anderer Stelle von der&lt;br /&gt;
Piratenpartei moniert wurden (siehe&lt;br /&gt;
http://www.golem.de/news/intelligente-stromzaehler-rasen-maehen-bei-vollmond-1311-102986-3.html), &lt;br /&gt;
und das nicht nur wenn --- wie das ebenfalls in der Studie von Ernst &amp;amp;&lt;br /&gt;
Young angeregt wird --- Zählerdaten zwangsweise viertelstündlich an&lt;br /&gt;
den Versorger weitergegeben, sondern darüber hinaus auch noch in einer&lt;br /&gt;
&amp;quot;weitergehenden Nutzung durch Dritte vermarktet&amp;quot; werden sollen (Google&lt;br /&gt;
und RWE lassen grüßen:&lt;br /&gt;
http://blogs.faz.net/adhoc/2014/01/14/rwe-google-und-nest-die-heizung-im-internet-der-dinge-767/).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einen Zwang zum Einbau &amp;quot;intelligenter&amp;quot; Zähler, egal ob durch den&lt;br /&gt;
Gesetzgeber oder den jeweiligen Netzbetreiber, der sich auch auf&lt;br /&gt;
Bestandskunden mit &amp;quot;dummen&amp;quot; Zählern erstrecken soll und dem&lt;br /&gt;
Netzbetreiber die Möglichkeit bietet, sämtliche erneuerbare&lt;br /&gt;
Energiequellen ferngesteuert abzuregeln, lehnen wir daher strikt ab.&lt;br /&gt;
Solche Zähler sind für den typischen Privatverbraucher wirtschaftlich nicht&lt;br /&gt;
sinnvoll, stellen eine Bedrohung für dessen Privatsphäre dar und&lt;br /&gt;
fördern lediglich weiter den gläsernen Bürger.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Österreich wurde ein bereits bestehender Zwang zu Einbau und&lt;br /&gt;
abgabenpflichtiger Nutzung intelligenter Zähler auf massiven&lt;br /&gt;
öffentlichen Druck hin wieder aufgehoben.  Intelligente Zähler sind&lt;br /&gt;
dort seit kurzem nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Benötigt ein&lt;br /&gt;
Kunde keinen intelligenten Zähler (eigentlich nie, wenn er nicht&lt;br /&gt;
selber Energieproduzent ist), dann kann er selber entscheiden, ob er&lt;br /&gt;
einen solchen Zähler trotzdem eingebaut haben will und welche der&lt;br /&gt;
Funktionen, die ein solcher Zähler prinzipiell realisieren kann&lt;br /&gt;
(Messung von Eigenverbrauch, eingespeister Energie und Fernsteuerung&lt;br /&gt;
der eigenen Energieproduktion) er dann ggf. kostenpflichtig scharf geschaltet haben&lt;br /&gt;
möchte.  Netzbetreiber in Österreich müssen diesen Wunsch nun wieder&lt;br /&gt;
grundsätzlich respektieren. Der Gesetzgeber und die Netzbetreiber in&lt;br /&gt;
Deutschland sollten sich hier dem Vorbild Österreichs anschließen.&lt;br /&gt;
|prüficon=3&lt;br /&gt;
|urltype=TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2014.1&lt;br /&gt;
|gliederung=Kreisverband Jena&lt;br /&gt;
|zuordnprog=&lt;br /&gt;
|artsonstig=Positionspapier&lt;br /&gt;
|artsatzung=&lt;br /&gt;
|zusammenfassung=Sofern es der Gesetzgeber nicht doch noch gesetzlich festschreibt, sollen die Stadtwerke ihre Kunden nicht zum Einbau (ggf. kostenpflichtiger) &amp;quot;intelligenter&amp;quot; Zähler nötigen.&lt;br /&gt;
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|schlagworte=Erneuerbare Energien&lt;br /&gt;
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|wikiBenutzer=Cbeckstein&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{AntragAnregungHeader}}&lt;br /&gt;
{{AntragDiskussionHeader}}&lt;br /&gt;
{{Zustimmung&lt;br /&gt;
|unterstützung=, Cbeckstein&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{Ablehnung}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Cbeckstein</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2014.1/Antragsportal/Sonstiger_Antrag_-_007&amp;diff=55408</id>
		<title>TH:KV Jena/Kreisparteitag 2014.1/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 007</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2014.1/Antragsportal/Sonstiger_Antrag_-_007&amp;diff=55408"/>
				<updated>2014-01-22T20:02:02Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Cbeckstein: Automatisch von Seite TH:KV Jena/Kreisparteitag 2014.1/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 007 bearbeitet.&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Antrag&lt;br /&gt;
|parteitag=Kreisparteitag Jena&lt;br /&gt;
|jahreszahl=2014.1&lt;br /&gt;
|autor=Frank11&lt;br /&gt;
|antragstyp=Sonstiger Antrag&lt;br /&gt;
|titel=Ablehnung einer Verbotskultur im öffentlichen Raum&lt;br /&gt;
|text=Die PIRATEN Jena sprechen sich gegen pauschale Verbote des Alkohol- oder Tabakkonsums auf offener Straße, auf städtischen Plätzen oder an gesondert ausgewiesenen Orten im Freien aus. Eventuelles und eher seltenes Fehlverhalten Einzelner darf nicht als Begründung dienen, die Handlungsfreiheit aller Bürger der Stadt einzuschränken. Öffentlicher Raum sollte so unreglementiert wie möglich Menschen für Aufenthalt, Freizeitbetätigung, Erholung und Genußkultur zur Verfügung stehen. In bestimmten Fällen notwendige Einschränkungen und Vorgaben (etwa bei Veranstaltungen, Konzerten o.ä.) oder als Reaktion auf Gefahren (z.B. bei erhöhter Waldbrandgefahr) bleiben davon unberührt.&lt;br /&gt;
|begruendung=In einigen Städten - u.a. Erfurt - gibt oder gab es Bemühungen, den Konsum von Alkohol auf öffentlichen Plätzen oder in den Innenstädten einzuschränken, um damit eine erhöhte Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten. In Jena läuft derzeit eine Kampagne, die sich für rauchfreie Haltestellen des ÖPNV einsetzt. Von einigen Parteien begrüßt und befördert, setzt sich in der Gesellschaft eine Verbotskultur durch, die unliebsame Erscheinungen des öffentlichen Lebens mit allgemeinen Einschränkungen der persönlichen Freiheit entgegentreten will. Dies wird im Positionspapier ausdrücklich abgelehnt.&lt;br /&gt;
Auch wenn es derzeit in Jena z.B. in Bezug auf Alkohol keine derartigen Bestrebungen gibt, zeigen wir schonmal, was wir dazu denken.&lt;br /&gt;
Die Landesregierung hat im übrigen entsprechende gesetzliche Regelungen geschaffen, die es den Kommunen erlauben, derartige Einschränkungen vorzunehmen.&lt;br /&gt;
Siehe dazu:&lt;br /&gt;
* [https://dl.dropboxusercontent.com/u/14216933/Drucksache-139.pdf Drucksache]&lt;br /&gt;
* [http://landesrecht.thueringen.de/jportal/portal/t/2rim/page/bsthueprod.psml?pid=Dokumentanzeige&amp;amp;showdoccase=1&amp;amp;js_peid=Trefferliste&amp;amp;documentnumber=1&amp;amp;numberofresults=1&amp;amp;fromdoctodoc=yes&amp;amp;doc.id=jlr-OBGTHV5P27a#focuspoint § 27a Ordnungsbehördengesetz]&lt;br /&gt;
|prüficon=5&lt;br /&gt;
|urltype=TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2014.1&lt;br /&gt;
|gliederung=Kreisverband Jena&lt;br /&gt;
|zuordnprog=&lt;br /&gt;
|artsonstig=Positionspapier&lt;br /&gt;
|artsatzung=&lt;br /&gt;
|zusammenfassung=Ablehnung von Konsumverboten von Alkohol und Tabak im öffentlichen Raum&lt;br /&gt;
|altneu=nein&lt;br /&gt;
|textalt=&lt;br /&gt;
|textneu=&lt;br /&gt;
|schlagworte=Alkohol, Konsum, Verbot, Nikotin&lt;br /&gt;
|abstimmung=1&lt;br /&gt;
|nextjahreszahl=2014.2&lt;br /&gt;
|nexturltype=TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2014.2&lt;br /&gt;
|wikiBenutzer=Frank11&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{AntragAnregungHeader}}&lt;br /&gt;
{{AntragDiskussionHeader}}&lt;br /&gt;
{{Antragsdiskussions_KPT&lt;br /&gt;
|benutzer1=Wieland&lt;br /&gt;
|argumentationstyp=Dagegen&lt;br /&gt;
|diskussion=Aber, Aber ... die Kinder. Kann nicht einmal jemand an die Kinder denken?   :-D&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{Zustimmung&lt;br /&gt;
|unterstützung=, Cbeckstein&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{Ablehnung}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Cbeckstein</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2014.1/Antragsportal/Sonstiger_Antrag_-_001&amp;diff=55407</id>
		<title>TH:KV Jena/Kreisparteitag 2014.1/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 001</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2014.1/Antragsportal/Sonstiger_Antrag_-_001&amp;diff=55407"/>
				<updated>2014-01-22T20:00:29Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Cbeckstein: Automatisch von Seite TH:KV Jena/Kreisparteitag 2014.1/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 001 bearbeitet.&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Antrag&lt;br /&gt;
|parteitag=Kreisparteitag Jena&lt;br /&gt;
|jahreszahl=2014.1&lt;br /&gt;
|autor=Frank11&lt;br /&gt;
|antragstyp=Sonstiger Antrag&lt;br /&gt;
|titel=Verkehrssicherheit statt Bürgerabzocke&lt;br /&gt;
|text=Die PIRATEN Jena betrachten das routinemäßige Abkassieren von Autofahrern über stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen nicht als sinnvolles Konzept zur Förderung der Verkehrssicherheit in Jena. Nach Wahl in den Stadtrat wird eine Piratenfraktion einen Antrag mit folgendem Inhalt stellen:&lt;br /&gt;
* Beenden der Geschwindigkeitsüberwachung durch stationäre Blitzer in der Stadtrodaer Straße und in der Eisenberger Straße&lt;br /&gt;
* Veränderung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit am Löbdergraben auf 30 km/h&lt;br /&gt;
Die Geschwindigkeitsüberwachung am Löbdergraben und in der Rudolstädter Straße wird beibehalten. Die Möglichkeit der Errichtung von Geschwindkeitsmessanlagen an ausgewiesenen Brennpunkten (vor Schulen und Kindergärten, in Wohngebieten usw.) bleibt davon unberührt.&lt;br /&gt;
|begruendung=Immer mehr Städte und Gemeinden gehen dazu über, mit Einnahmen aus Blitzanlagen und Radarfallen ihre Haushalte zu sanieren bzw. aufzubessern. Dabei konzentriert man sich nicht auf nachgewiesene Unfallstellen oder kritische Brennpunkte (Schulen, Kindergärten, Wohngebiete), sondern auf Standorte, die möglichst viele Einnahmen generieren. &lt;br /&gt;
In Zusammenarbeit mit gewinnorientierten privaten Firmen werden darüber hinaus Geschäftsmodelle entwickelt, die bei geringstmöglichen Investitionen hohe Einnahmen versprechen (Miete, Leasing, Inkasso-Service inklusive usw.). Jena erzielt auf diese Weise pro Jahr ca. 1,8 Mio Euro. Argumente der Verkehrssicherheit und angebliche Unfallschwerpunkte, die durch nichts belegt sind, werden vorgeschoben, um routinemäßig und automatisiert Geld in die Haushaltskassen zu spülen. Wirkliche Unfallschwerpunkte bleiben dagegen häufig unbeachtet.&lt;br /&gt;
Die Standorte in der Eisenberger Straße und besonders in der Stadtrodaer Straße können als solche Einnahmequellen gelten und haben daher in einem sinnvollen Konzept der Verkehrssicherheit in der Stadt keine Berechtigung. Die extreme Geschwindigkeitsbegrenzung am Löbdergraben auf 20 km/h ist überzogen und führt nicht zu mehr Verkehrsberuhigung oder höherer Sicherheit an dieser Stelle.&lt;br /&gt;
Die Standorte Löbdergraben und Rudolstädter Straße sind berechtigt, da an diesen Stellen Knotenpunkte für den Nahverkehr bestehen und viele Menschen unterwegs sind und die Straßen überqueren.&lt;br /&gt;
* Siehe auch [http://www.blitzerabzocke.de www.blitzerabzocke.de]&lt;br /&gt;
|prüficon=5&lt;br /&gt;
|urltype=TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2014.1&lt;br /&gt;
|gliederung=Kreisverband Jena&lt;br /&gt;
|zuordnprog=&lt;br /&gt;
|artsonstig=Positionspapier&lt;br /&gt;
|artsatzung=&lt;br /&gt;
|zusammenfassung=Piraten setzen sich für Beendigung der Blitzerabzocke ein&lt;br /&gt;
|altneu=nein&lt;br /&gt;
|textalt=&lt;br /&gt;
|textneu=&lt;br /&gt;
|schlagworte=Blitzer, Geschwindigkeitsmessung, Autofahrer&lt;br /&gt;
|abstimmung=1&lt;br /&gt;
|nextjahreszahl=2014.2&lt;br /&gt;
|nexturltype=TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2014.2&lt;br /&gt;
|wikiBenutzer=Frank11&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{AntragAnregungHeader}}&lt;br /&gt;
{{AntragDiskussionHeader}}&lt;br /&gt;
{{Zustimmung&lt;br /&gt;
|unterstützung=Frank11, Cbeckstein&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{Ablehnung}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Cbeckstein</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2014.1/Antragsportal/Sonstiger_Antrag_-_006&amp;diff=55406</id>
		<title>TH:KV Jena/Kreisparteitag 2014.1/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 006</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2014.1/Antragsportal/Sonstiger_Antrag_-_006&amp;diff=55406"/>
				<updated>2014-01-22T19:52:56Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Cbeckstein: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Antrag&lt;br /&gt;
|parteitag=Kreisparteitag Jena&lt;br /&gt;
|jahreszahl=2014.1&lt;br /&gt;
|autor=Cbeckstein&lt;br /&gt;
|antragstyp=Sonstiger Antrag&lt;br /&gt;
|titel=Schluss mit der ökologisch verheerenden Preispolitik der Stadtwerke Jena für das Einspeisemanagement von PV-Anlagen&lt;br /&gt;
|text=Wir fordern die Stadt auf, ihre Entgelte für das ferngesteuerte Einspeisemanagement zu überarbeiten, d.h. die entsprechenden Monatspreise in ein angemessenes Verhältnis zu der durch die Stadtwerke tatsächlich erbrachten Dienstleistung zu setzen --- und damit drastisch zu senken.  Denn erst dann können auch in Jena die Betreiber der typischen (&amp;quot;kleinen&amp;quot;) Anlagen auf Ein- oder Mehrfamilienhäusern die dort installierte PV-Kapazität ökologisch sinnvoll und in Übereinstimmung mit dem EEG, dank dann erschwinglichem, ferngesteuertem Einspeisemanagement, zu 100% für die Erzeugung erneuerbarer Energien nutzen.&lt;br /&gt;
|begruendung=Der (Bundes-)Gesetzgeber hat 2009 mit dem Artikel 6 des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) festgelegt, dass sich Photovoltaikanlagenbetreiber am Einspeise- und Netzsicherheitsmanagement beteiligen und sogenannte Netzdienstleistungen erbringen müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dabei wurde speziell für Betreiber von (&amp;quot;kleinen&amp;quot;) Photovoltaik-Anlagen bis 30 kWp (eine typische Anlage auf dem Dach eines Ein- oder Zweifamilienhauses hat selten eine Nennleistung von mehr als 7 kWp) festgelegt, dass dies entweder durch eine durch den Netzbetreiber ferngesteuerte (Einspeise-)Leistungsbegrenzung (und Blindleistungsbereitstellung ab 3,68 kWp Nennleistung) oder durch eine fixe Leistungsbegrenzung auf 70% der Nennleistung (wieder und Blindleistungsbereitstellung ab 3,68kWp) zu geschehen hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Falle der fixen 70%-Begrenzung gehen die damit ggf. verbundenen Verluste bei der Einspeisevergütung zu Lasten des Anlagenbetreibers, bei der Fernsteuerung durch den Netzbetreiber werden diese durch den Netzbetreiber rückvergütet.  In beiden Fällen hat der Anlagenbetreiber die Kosten für die zum Management benötigte elektronische Infrastruktur (Regelungseinheiten, Zähler, bei Fernsteuerung zus. ein Funkrundsteuerempfänger) zu tragen.  Bei Wahl der Fernsteuerung fallen beim Anlagenbetreiber darüberhinaus monatliche Kosten für das dann vom Netzbetreiber geleistete Einspeisemanagement an. Details dazu sind in der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV, erlassen von der Bundesregierung und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie mit Zustimmung des Bundesrates) geregelt --- insbesondere, dass die Netzbetreiber bei den Anlagenbetreibern jeweils &amp;quot;die Erstattung der bei wirtschaftlicher effizienter Betriebsführung notwendigen Kosten verlangen&amp;quot;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Welche der beiden Varianten für den Anlagenbetreiber wirtschaftlich besser ist, hängt maßgeblich von den Entgelten ab, die der Netzbetreiber für &amp;quot;Messung, Ablesung, Datenbereitstellung und Abrechnung bei Nutzung der Netzinfrastruktur&amp;quot; verrechnet.  Bei den Stadtwerken Energie Jena-Pößneck GmbH sind das (unabhängig von der Anlagengröße) für die registrierende viertelstündige Leistungsmessung von Entnahme oder Einspeisung im Vergleich zu anderen Städten (etwa in Bayern) exorbitante (monatliche!) Kosten von 1) anlagentypabhängig zwischen 20,11 Euro und 33,24 Euro für den Messstellenbetrieb, 2) 23,88 Euro für die eigentliche Messdienstleistung und 3) 21,25 Euro für die Abrechnung dieser Leistung. Das ist pro Monat in etwa so viel, wie die für die gleiche Leistung von der Großen Koalition derzeit geplante Zwangsabgabe für intelligente Zähler im ganzen Jahr!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Selbst wenn man die im Vergleich zur fixen 70%-Leistungsbegrenzung sehr hohen einmaligen Investitionskosten zur Schaffung der&lt;br /&gt;
anlagenbetreiberseitigen Voraussetzungen für eine Fernsteuerung (in der Größenordnung von 1.000 Euro!) ignoriert, sind damit ausgerechnet im schwarz-rot-GRUEN regierten Jena die Kosten für ein ferngesteuertes Einspeisemanagement von typischen Anlagen auf Ein- oder Zweifamilienhäusern so hoch, dass sie auch nicht im Ansatz durch die bestenfalls 30% zusätzlicher Einspeisevergütung aufgewogen werden können.  Diese Anlagenbetreiber wären also töricht, wenn sie angesichts dieser Preise trotzdem das ferngesteuerte Einspeisemanagement wählten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was diese rein wirtschaftliche Abwägung leider nicht berücksichtigt, ist die Tatsache, dass die Herstellung von PV-Modulen&lt;br /&gt;
sehr energieaufwendig ist: je höher die installierte Nennleistung, desto mehr Energie wird dafür benötigt.  Man kann es also nur als&lt;br /&gt;
öko-politischen Irrsinn bezeichnen, dass auf den wenigen Dächern der Jenaer Wohnhäuser mit Photovoltaikanlagen von den jeweils 100%&lt;br /&gt;
installierter Nennleistung aufgrund der Preispolitik der Stadtwerke Jena regelmäßig nur 70% einen Beitrag zur erneuerbaren Energiebilanz leisten --- für 30% der installierten Leistung kann der zu ihrer Bereitstellung benötigte hohe Energieaufwand beim Hersteller der PV-Module nicht durch einen späteren, langjährigen Betrieb der Module zur ökologischen Energieerzeugung wieder wettgemacht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die 70%-Festabregelung hilft also nicht der Umwelt. sie schadet ihr sogar. Von ihr profitieren lediglich die Netzbetreiber weil sie den privaten Erzeugern erneuerbarer Energie insbesondere in Spitzenzeiten weniger Strom abnehmen und damit auch weniger vergüten müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir fordern daher die Stadt auf, ihre Entgelte für das ferngesteuerte Einspeisemanagement zu überarbeiten, d.h. die entsprechenden&lt;br /&gt;
Monatspreise in ein angemessenes Verhältnis zu der durch die Stadtwerke tatsächlich erbrachten Dienstleistung zu setzen --- und&lt;br /&gt;
damit drastisch zu senken.  Denn erst dann können auch in Jena die Betreiber der typischen (&amp;quot;kleinen&amp;quot;) Anlagen auf Ein- oder&lt;br /&gt;
Mehrfamilienhäusern die dort installierte PV-Kapazität ökologisch sinnvoll und in Übereinstimmung mit dem EEG, dank dann erschwinglichem, ferngesteuertem Einspeisemanagement, zu 100% für die Erzeugung erneuerbarer Energien nutzen.&lt;br /&gt;
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|urltype=TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2014.1&lt;br /&gt;
|gliederung=Kreisverband Jena&lt;br /&gt;
|zuordnprog=&lt;br /&gt;
|artsonstig=Positionspapier&lt;br /&gt;
|artsatzung=&lt;br /&gt;
|zusammenfassung=Die Stadt soll ihre überzogenen Entgelte für das Einspeisemanagement von PV-Anlagen drastisch senken, damit die Betreiber typischer privater Anlagen nicht zur ökologisch verheerenden fixen Leistungsbegrenzung ihrer Anlagen gezwungen werden.&lt;br /&gt;
|altneu=on&lt;br /&gt;
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|abstimmung=1&lt;br /&gt;
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		<author><name>Cbeckstein</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2014.1/Antragsportal/Sonstiger_Antrag_-_006&amp;diff=55405</id>
		<title>TH:KV Jena/Kreisparteitag 2014.1/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 006</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2014.1/Antragsportal/Sonstiger_Antrag_-_006&amp;diff=55405"/>
				<updated>2014-01-22T19:52:05Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Cbeckstein: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Antrag&lt;br /&gt;
|parteitag=Kreisparteitag Jena&lt;br /&gt;
|jahreszahl=2014.1&lt;br /&gt;
|autor=Cbeckstein&lt;br /&gt;
|antragstyp=Sonstiger Antrag&lt;br /&gt;
|titel=Schluss mit der ökologisch verheerenden Preispolitik der Stadtwerke Jena für das Einspeisemanagement von PV-Anlagen&lt;br /&gt;
|text=Wir fordern die Stadt auf, ihre Entgelte für das ferngesteuerte Einspeisemanagement zu überarbeiten, d.h. die entsprechenden Monatspreise in ein angemessenes Verhältnis zu der durch die Stadtwerke tatsächlich erbrachten Dienstleistung zu setzen --- und damit drastisch zu senken.  Denn erst dann können auch in Jena die Betreiber der typischen (&amp;quot;kleinen&amp;quot;) Anlagen auf Ein- oder Mehrfamilienhäusern die dort installierte PV-Kapazität ökologisch sinnvoll und in Übereinstimmung mit dem EEG, dank erschwinglichem &lt;br /&gt;
ferngesteuertem Einspeisemanagement, zu 100% für die Erzeugung erneuerbarer Energien nutzen.&lt;br /&gt;
|begruendung=Der (Bundes-)Gesetzgeber hat 2009 mit dem Artikel 6 des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) festgelegt, dass sich Photovoltaikanlagenbetreiber am Einspeise- und Netzsicherheitsmanagement beteiligen und sogenannte Netzdienstleistungen erbringen müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dabei wurde speziell für Betreiber von (&amp;quot;kleinen&amp;quot;) Photovoltaik-Anlagen bis 30 kWp (eine typische Anlage auf dem Dach eines Ein- oder Zweifamilienhauses hat selten eine Nennleistung von mehr als 7 kWp) festgelegt, dass dies entweder durch eine durch den Netzbetreiber ferngesteuerte (Einspeise-)Leistungsbegrenzung (und Blindleistungsbereitstellung ab 3,68 kWp Nennleistung) oder durch eine fixe Leistungsbegrenzung auf 70% der Nennleistung (wieder und Blindleistungsbereitstellung ab 3,68kWp) zu geschehen hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Falle der fixen 70%-Begrenzung gehen die damit ggf. verbundenen Verluste bei der Einspeisevergütung zu Lasten des Anlagenbetreibers, bei der Fernsteuerung durch den Netzbetreiber werden diese durch den Netzbetreiber rückvergütet.  In beiden Fällen hat der Anlagenbetreiber die Kosten für die zum Management benötigte elektronische Infrastruktur (Regelungseinheiten, Zähler, bei Fernsteuerung zus. ein Funkrundsteuerempfänger) zu tragen.  Bei Wahl der Fernsteuerung fallen beim Anlagenbetreiber darüberhinaus monatliche Kosten für das dann vom Netzbetreiber geleistete Einspeisemanagement an. Details dazu sind in der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV, erlassen von der Bundesregierung und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie mit Zustimmung des Bundesrates) geregelt --- insbesondere, dass die Netzbetreiber bei den Anlagenbetreibern jeweils &amp;quot;die Erstattung der bei wirtschaftlicher effizienter Betriebsführung notwendigen Kosten verlangen&amp;quot;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Welche der beiden Varianten für den Anlagenbetreiber wirtschaftlich besser ist, hängt maßgeblich von den Entgelten ab, die der Netzbetreiber für &amp;quot;Messung, Ablesung, Datenbereitstellung und Abrechnung bei Nutzung der Netzinfrastruktur&amp;quot; verrechnet.  Bei den Stadtwerken Energie Jena-Pößneck GmbH sind das (unabhängig von der Anlagengröße) für die registrierende viertelstündige Leistungsmessung von Entnahme oder Einspeisung im Vergleich zu anderen Städten (etwa in Bayern) exorbitante (monatliche!) Kosten von 1) anlagentypabhängig zwischen 20,11 Euro und 33,24 Euro für den Messstellenbetrieb, 2) 23,88 Euro für die eigentliche Messdienstleistung und 3) 21,25 Euro für die Abrechnung dieser Leistung. Das ist pro Monat in etwa so viel, wie die für die gleiche Leistung von der Großen Koalition derzeit geplante Zwangsabgabe für intelligente Zähler im ganzen Jahr!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Selbst wenn man die im Vergleich zur fixen 70%-Leistungsbegrenzung sehr hohen einmaligen Investitionskosten zur Schaffung der&lt;br /&gt;
anlagenbetreiberseitigen Voraussetzungen für eine Fernsteuerung (in der Größenordnung von 1.000 Euro!) ignoriert, sind damit ausgerechnet im schwarz-rot-GRUEN regierten Jena die Kosten für ein ferngesteuertes Einspeisemanagement von typischen Anlagen auf Ein- oder Zweifamilienhäusern so hoch, dass sie auch nicht im Ansatz durch die bestenfalls 30% zusätzlicher Einspeisevergütung aufgewogen werden können.  Diese Anlagenbetreiber wären also töricht, wenn sie angesichts dieser Preise trotzdem das ferngesteuerte Einspeisemanagement wählten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was diese rein wirtschaftliche Abwägung leider nicht berücksichtigt, ist die Tatsache, dass die Herstellung von PV-Modulen&lt;br /&gt;
sehr energieaufwendig ist: je höher die installierte Nennleistung, desto mehr Energie wird dafür benötigt.  Man kann es also nur als&lt;br /&gt;
öko-politischen Irrsinn bezeichnen, dass auf den wenigen Dächern der Jenaer Wohnhäuser mit Photovoltaikanlagen von den jeweils 100%&lt;br /&gt;
installierter Nennleistung aufgrund der Preispolitik der Stadtwerke Jena regelmäßig nur 70% einen Beitrag zur erneuerbaren Energiebilanz leisten --- für 30% der installierten Leistung kann der zu ihrer Bereitstellung benötigte hohe Energieaufwand beim Hersteller der PV-Module nicht durch einen späteren, langjährigen Betrieb der Module zur ökologischen Energieerzeugung wieder wettgemacht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die 70%-Festabregelung hilft also nicht der Umwelt. sie schadet ihr sogar. Von ihr profitieren lediglich die Netzbetreiber weil sie den privaten Erzeugern erneuerbarer Energie insbesondere in Spitzenzeiten weniger Strom abnehmen und damit auch weniger vergüten müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir fordern daher die Stadt auf, ihre Entgelte für das ferngesteuerte Einspeisemanagement zu überarbeiten, d.h. die entsprechenden&lt;br /&gt;
Monatspreise in ein angemessenes Verhältnis zu der durch die Stadtwerke tatsächlich erbrachten Dienstleistung zu setzen --- und&lt;br /&gt;
damit drastisch zu senken.  Denn erst dann können auch in Jena die Betreiber der typischen (&amp;quot;kleinen&amp;quot;) Anlagen auf Ein- oder&lt;br /&gt;
Mehrfamilienhäusern die dort installierte PV-Kapazität ökologisch sinnvoll und in Übereinstimmung mit dem EEG, dank erschwinglichem &lt;br /&gt;
ferngesteuertem Einspeisemanagement, zu 100% für die Erzeugung erneuerbarer Energien nutzen.&lt;br /&gt;
|prüficon=3&lt;br /&gt;
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|zusammenfassung=Die Stadt soll ihre überzogenen Entgelte für das Einspeisemanagement von PV-Anlagen drastisch senken, damit die Betreiber typischer privater Anlagen nicht zur ökologisch verheerenden fixen Leistungsbegrenzung ihrer Anlagen gezwungen werden.&lt;br /&gt;
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}}&lt;br /&gt;
{{AntragAnregungHeader}}&lt;br /&gt;
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}}&lt;br /&gt;
{{Ablehnung}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Cbeckstein</name></author>	</entry>

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		<id>https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2014.1/Antragsportal/Sonstiger_Antrag_-_006&amp;diff=55404</id>
		<title>TH:KV Jena/Kreisparteitag 2014.1/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 006</title>
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				<updated>2014-01-22T19:51:12Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Cbeckstein: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Antrag&lt;br /&gt;
|parteitag=Kreisparteitag Jena&lt;br /&gt;
|jahreszahl=2014.1&lt;br /&gt;
|autor=Cbeckstein&lt;br /&gt;
|antragstyp=Sonstiger Antrag&lt;br /&gt;
|titel=Schluss mit der ökologisch verheerenden Preispolitik der Stadtwerke Jena für das Einspeisemanagement von PV-Anlagen&lt;br /&gt;
|text=Wir fordern die Stadt auf, ihre Entgelte für das ferngesteuerte Einspeisemanagement zu überarbeiten, d.h. die entsprechenden Monatspreise in ein angemessenes Verhältnis zu der durch die Stadtwerke tatsächlich erbrachten Dienstleistung zu setzen --- und damit drastisch zu senken.  Denn erst dann können auch in Jena die Betreiber der typischen (&amp;quot;kleinen&amp;quot;) Anlagen auf Ein- oder Mehrfamilienhäusern die dort installierte PV-Kapazität ökologisch sinnvoll und in Übereinstimmung mit dem EEG, dank&lt;br /&gt;
ferngesteuertem Einspeisemanagement, zu 100% für die Erzeugung erneuerbarer Energien nutzen.&lt;br /&gt;
|begruendung=Der (Bundes-)Gesetzgeber hat 2009 mit dem Artikel 6 des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) festgelegt, dass sich Photovoltaikanlagenbetreiber am Einspeise- und Netzsicherheitsmanagement beteiligen und sogenannte Netzdienstleistungen erbringen müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dabei wurde speziell für Betreiber von (&amp;quot;kleinen&amp;quot;) Photovoltaik-Anlagen bis 30 kWp (eine typische Anlage auf dem Dach eines Ein- oder Zweifamilienhauses hat selten eine Nennleistung von mehr als 7 kWp) festgelegt, dass dies entweder durch eine durch den Netzbetreiber ferngesteuerte (Einspeise-)Leistungsbegrenzung (und Blindleistungsbereitstellung ab 3,68 kWp Nennleistung) oder durch eine fixe Leistungsbegrenzung auf 70% der Nennleistung (wieder und Blindleistungsbereitstellung ab 3,68kWp) zu geschehen hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Falle der fixen 70%-Begrenzung gehen die damit ggf. verbundenen Verluste bei der Einspeisevergütung zu Lasten des Anlagenbetreibers, bei der Fernsteuerung durch den Netzbetreiber werden diese durch den Netzbetreiber rückvergütet.  In beiden Fällen hat der Anlagenbetreiber die Kosten für die zum Management benötigte elektronische Infrastruktur (Regelungseinheiten, Zähler, bei Fernsteuerung zus. ein Funkrundsteuerempfänger) zu tragen.  Bei Wahl der Fernsteuerung fallen beim Anlagenbetreiber darüberhinaus monatliche Kosten für das dann vom Netzbetreiber geleistete Einspeisemanagement an. Details dazu sind in der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV, erlassen von der Bundesregierung und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie mit Zustimmung des Bundesrates) geregelt --- insbesondere, dass die Netzbetreiber bei den Anlagenbetreibern jeweils &amp;quot;die Erstattung der bei wirtschaftlicher effizienter Betriebsführung notwendigen Kosten verlangen&amp;quot;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Welche der beiden Varianten für den Anlagenbetreiber wirtschaftlich besser ist, hängt maßgeblich von den Entgelten ab, die der Netzbetreiber für &amp;quot;Messung, Ablesung, Datenbereitstellung und Abrechnung bei Nutzung der Netzinfrastruktur&amp;quot; verrechnet.  Bei den Stadtwerken Energie Jena-Pößneck GmbH sind das (unabhängig von der Anlagengröße) für die registrierende viertelstündige Leistungsmessung von Entnahme oder Einspeisung im Vergleich zu anderen Städten (etwa in Bayern) exorbitante (monatliche!) Kosten von 1) anlagentypabhängig zwischen 20,11 Euro und 33,24 Euro für den Messstellenbetrieb, 2) 23,88 Euro für die eigentliche Messdienstleistung und 3) 21,25 Euro für die Abrechnung dieser Leistung. Das ist pro Monat in etwa so viel, wie die für die gleiche Leistung von der Großen Koalition derzeit geplante Zwangsabgabe für intelligente Zähler im ganzen Jahr!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Selbst wenn man die im Vergleich zur fixen 70%-Leistungsbegrenzung sehr hohen einmaligen Investitionskosten zur Schaffung der&lt;br /&gt;
anlagenbetreiberseitigen Voraussetzungen für eine Fernsteuerung (in der Größenordnung von 1.000 Euro!) ignoriert, sind damit ausgerechnet im schwarz-rot-GRUEN regierten Jena die Kosten für ein ferngesteuertes Einspeisemanagement von typischen Anlagen auf Ein- oder Zweifamilienhäusern so hoch, dass sie auch nicht im Ansatz durch die bestenfalls 30% zusätzlicher Einspeisevergütung aufgewogen werden können.  Diese Anlagenbetreiber wären also töricht, wenn sie angesichts dieser Preise trotzdem das ferngesteuerte Einspeisemanagement wählten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was diese rein wirtschaftliche Abwägung leider nicht berücksichtigt, ist die Tatsache, dass die Herstellung von PV-Modulen&lt;br /&gt;
sehr energieaufwendig ist: je höher die installierte Nennleistung, desto mehr Energie wird dafür benötigt.  Man kann es also nur als&lt;br /&gt;
öko-politischen Irrsinn bezeichnen, dass auf den wenigen Dächern der Jenaer Wohnhäuser mit Photovoltaikanlagen von den jeweils 100%&lt;br /&gt;
installierter Nennleistung aufgrund der Preispolitik der Stadtwerke Jena regelmäßig nur 70% einen Beitrag zur erneuerbaren Energiebilanz leisten --- für 30% der installierten Leistung kann der zu ihrer Bereitstellung benötigte hohe Energieaufwand beim Hersteller der PV-Module nicht durch einen späteren, langjährigen Betrieb der Module zur ökologischen Energieerzeugung wieder wettgemacht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die 70%-Festabregelung hilft also nicht der Umwelt. sie schadet ihr sogar. Von ihr profitieren lediglich die Netzbetreiber weil sie den privaten Erzeugern erneuerbarer Energie insbesondere in Spitzenzeiten weniger Strom abnehmen und damit auch weniger vergüten müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir fordern daher die Stadt auf, ihre Entgelte für das ferngesteuerte Einspeisemanagement zu überarbeiten, d.h. die entsprechenden&lt;br /&gt;
Monatspreise in ein angemessenes Verhältnis zu der durch die Stadtwerke tatsächlich erbrachten Dienstleistung zu setzen --- und&lt;br /&gt;
damit drastisch zu senken.  Denn erst dann können auch in Jena die Betreiber der typischen (&amp;quot;kleinen&amp;quot;) Anlagen auf Ein- oder&lt;br /&gt;
Mehrfamilienhäusern die dort installierte PV-Kapazität ökologisch sinnvoll und in Übereinstimmung mit dem EEG, dank&lt;br /&gt;
ferngesteuertem Einspeisemanagement, zu 100% für die Erzeugung erneuerbarer Energien nutzen.&lt;br /&gt;
|prüficon=3&lt;br /&gt;
|urltype=TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2014.1&lt;br /&gt;
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|zuordnprog=&lt;br /&gt;
|artsonstig=Positionspapier&lt;br /&gt;
|artsatzung=&lt;br /&gt;
|zusammenfassung=Die Stadt soll ihre überzogenen Entgelte für das Einspeisemanagement von PV-Anlagen drastisch senken, damit die Betreiber typischer privater Anlagen nicht zur ökologisch verheerenden fixen Leistungsbegrenzung ihrer Anlagen gezwungen werden.&lt;br /&gt;
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		<author><name>Cbeckstein</name></author>	</entry>

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		<title>TH:KV Jena/Kreisparteitag 2014.1/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 006</title>
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|autor=Cbeckstein&lt;br /&gt;
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|titel=Schluss mit der ökologisch verheerenden Preispolitik der Stadtwerke Jena für das Einspeisemanagement von PV-Anlagen&lt;br /&gt;
|text=Wir fordern die Stadt auf, ihre Entgelte für das ferngesteuerte Einspeisemanagement zu überarbeiten, d.h. die entsprechenden Monatspreise in ein angemessenes Verhältnis zu der durch die Stadtwerke tatsächlich erbrachten Dienstleistung zu setzen --- und damit drastisch zu senken.  Denn erst dann können auch in Jena die Betreiber der typischen (&amp;quot;kleinen&amp;quot;) Anlagen auf Ein- oder Mehrfamilienhäusern die dort installierte PV-Kapazität ökologisch sinnvoll und in Übereinstimmung mit dem EEG, dank&lt;br /&gt;
ferngesteuertem Einspeisemanagement, zu 100% für die Erzeugung erneuerbarer Energien nutzen.&lt;br /&gt;
|begruendung=Der (Bundes-)Gesetzgeber hat 2009 mit dem Artikel 6 des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) festgelegt, dass sich Photovoltaikanlagenbetreiber am Einspeise- und Netzsicherheitsmanagement beteiligen und sogenannte Netzdienstleistungen erbringen müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dabei wurde speziell für Betreiber von (&amp;quot;kleinen&amp;quot;) Photovoltaik-Anlagen bis 30 kWp (eine typische Anlage auf dem Dach eines Ein- oder Zweifamilienhauses hat selten eine Nennleistung von mehr als 7 kWp) festgelegt, dass dies entweder durch eine durch den Netzbetreiber ferngesteuerte (Einspeise-)Leistungsbegrenzung (und Blindleistungsbereitstellung ab 3,68 kWp Nennleistung) oder durch eine fixe Leistungsbegrenzung auf 70% der Nennleistung (wieder und Blindleistungsbereitstellung ab 3,68kWp) zu geschehen hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Falle der fixen 70%-Begrenzung gehen die damit ggf. verbundenen Verluste bei der Einspeisevergütung zu Lasten des Anlagenbetreibers, bei der Fernsteuerung durch den Netzbetreiber werden diese durch den Netzbetreiber rückvergütet.  In beiden Fällen hat der Anlagenbetreiber die Kosten für die zum Management benötigte elektronische Infrastruktur (Regelungseinheiten, Zähler, bei Fernsteuerung zus. ein Funkrundsteuerempfänger) zu tragen.  Bei Wahl der Fernsteuerung fallen beim Anlagenbetreiber darüberhinaus monatliche Kosten für das dann vom Netzbetreiber geleistete Einspeisemanagement an. Details dazu sind in der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV, erlassen von der Bundesregierung und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie mit Zustimmung des Bundesrates) geregelt --- insbesondere, dass die Netzbetreiber bei den Anlagenbetreibern jeweils &amp;quot;die Erstattung der bei wirtschaftlicher effizienter Betriebsführung notwendigen Kosten verlangen&amp;quot;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Welche der beiden Varianten für den Anlagenbetreiber wirtschaftlich besser ist, hängt maßgeblich von den Entgelten ab, die der Netzbetreiber für &amp;quot;Messung, Ablesung, Datenbereitstellung und Abrechnung bei Nutzung der Netzinfrastruktur&amp;quot; verrechnet.  Bei den Stadtwerken Energie Jena-Pößneck GmbH sind das (unabhängig von der Anlagengröße) für die registrierende viertelstündige Leistungsmessung von Entnahme oder Einspeisung im Vergleich zu anderen Städten (etwa in Bayern) exorbitante (monatliche!) Kosten von 1) anlagentypabhängig zwischen 20,11 Euro und 33,24 Euro für den Messstellenbetrieb, 2) 23,88 Euro für die eigentliche Messdienstleistung und 3) 21,25 Euro für die Abrechnung dieser Leistung. Das ist pro Monat in etwa so viel, wie die für die gleiche Leistung von der Großen Koalition derzeit geplante Zwangsabgabe für intelligente Zähler im ganzen Jahr!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Selbst wenn man die im Vergleich zur fixen 70%-Leistungsbegrenzung sehr hohen einmaligen Investitionskosten zur Schaffung der&lt;br /&gt;
anlagenbetreiberseitigen Voraussetzungen für eine Fernsteuerung (in der Größenordnung von 1.000 Euro!) ignoriert, sind damit ausgerechnet im schwarz-rot-GRUEN regierten Jena die Kosten für ein ferngesteuertes Einspeisemanagement von typischen Anlagen auf Ein- oder Zweifamilienhäusern so hoch, dass sie auch nicht im Ansatz durch die bestenfalls 30% zusätzlicher Einspeisevergütung aufgewogen werden können.  Diese Anlagenbetreiber wären also töricht, wenn sie angesichts dieser Preise trotzdem das ferngesteuerte Einspeisemanagement wählten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was diese rein wirtschaftliche Abwägung leider nicht berücksichtigt, ist die Tatsache, dass die Herstellung von PV-Modulen&lt;br /&gt;
sehr energieaufwendig ist: je höher die installierte Nennleistung, desto mehr Energie wird dafür benötigt.  Man kann es also nur als&lt;br /&gt;
öko-politischen Irrsinn bezeichnen, dass auf den wenigen Dächern der Jenaer Wohnhäuser mit Photovoltaikanlagen von den jeweils 100%&lt;br /&gt;
installierter Nennleistung aufgrund der Preispolitik der Stadtwerke Jena regelmäßig nur 70% einen Beitrag zur erneuerbaren Energiebilanz leisten --- für 30% der installierten Leistung kann der zu ihrer Bereitstellung benötigte hohe Energieaufwand beim Hersteller der PV-Module nicht durch einen späteren, langjährigen Betrieb der Module zur ökologischen Energieerzeugung wieder wettgemacht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die 70%-Festabregelung hilft also nicht der Umwelt. sie schadet ihr sogar. Von ihr profitieren lediglich die Netzbetreiber weil sie den privaten Erzeugern erneuerbarer Energie insbesondere in Spitzenzeiten weniger Strom abnehmen und damit auch weniger vergüten müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir fordern daher die Stadt auf, ihre Entgelte für das ferngesteuerte Einspeisemanagement zu überarbeiten, d.h. die entsprechenden&lt;br /&gt;
Monatspreise in ein angemessenes Verhältnis zu der durch die Stadtwerke tatsächlich erbrachten Dienstleistung zu setzen --- und&lt;br /&gt;
damit drastisch zu senken.  Denn erst dann können auch in Jena die Betreiber der typischen (&amp;quot;kleinen&amp;quot;) Anlagen auf Ein- oder&lt;br /&gt;
Mehrfamilienhäusern Anlagen die dort installierte PV-Kapazität ökologisch sinnvoll und in Übereinstimmung mit dem EEG, dank&lt;br /&gt;
ferngesteuertem Einspeisemanagement, zu 100% für die Erzeugung erneuerbarer Energien nutzen.&lt;br /&gt;
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|zusammenfassung=Die Stadt soll ihre überzogenen Entgelte für das Einspeisemanagement von PV-Anlagen drastisch senken, damit die Betreiber typischer privater Anlagen nicht zur ökologisch verheerenden fixen Leistungsbegrenzung ihrer Anlagen gezwungen werden.&lt;br /&gt;
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		<title>TH:KV Jena/Kreisparteitag 2014.1/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 006</title>
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|titel=Schluss mit der ökologisch verheerenden Preispolitik der Stadtwerke Jena für das Einspeisemanagement von PV-Anlagen&lt;br /&gt;
|text=Wir fordern die Stadt auf, ihre Entgelte für das ferngesteuerte Einspeisemanagement zu überarbeiten, d.h. die entsprechenden Monatspreise in ein angemessenes Verhältnis zu der durch die Stadtwerke tatsächlich erbrachten Dienstleistung zu setzen --- und damit drastisch zu senken.  Denn erst dann können auch in Jena die Betreiber der typischen (&amp;quot;kleinen&amp;quot;) Anlagen auf Ein- oder Mehrfamilienhäusern die dort installierte PV-Kapazität ökologisch sinnvoll und in Übereinstimmung mit dem EEG, dank&lt;br /&gt;
ferngesteuertem Einspeisemanagement, zu 100% für die Erzeugung erneuerbarer Energien nutzen.&lt;br /&gt;
|begruendung=Der (Bundes-)Gesetzgeber hat 2009 mit dem Artikel 6 des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) festgelegt, dass sich Photovoltaikanlagenbetreiber am Einspeise- und Netzsicherheitsmanagement beteiligen und sogenannte Netzdienstleistungen erbringen müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dabei wurde speziell für Betreiber von (&amp;quot;kleinen&amp;quot;) Photovoltaik-Anlagen bis 30 kWp (eine typische Anlage auf dem Dach eines Ein- oder Zweifamilienhauses hat selten eine Nennleistung von mehr als 7 kWp) festgelegt, dass dies entweder durch eine durch den Netzbetreiber ferngesteuerte (Einspeise-)Leistungsbegrenzung (und Blindleistungsbereitstellung ab 3,68 kWp Nennleistung) oder durch eine fixe Leistungsbegrenzung auf 70% der Nennleistung (wieder und Blindleistungsbereitstellung ab 3,68kWp) zu geschehen hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Falle der fixen 70%-Begrenzung gehen die damit ggf. verbundenen Verluste bei der Einspeisevergütung zu Lasten des Anlagenbetreibers, bei der Fernsteuerung durch den Netzbetreiber werden diese durch den Netzbetreiber rückvergütet.  In beiden Fällen hat der Anlagenbetreiber die Kosten für die zum Management benötigte elektronische Infrastruktur (Regelungseinheiten, Zähler, bei Fernsteuerung zus. ein Funkrundsteuerempfänger) zu tragen.  Bei Wahl der Fernsteuerung fallen beim Anlagenbetreiber darüberhinaus monatliche Kosten für das dann vom Netzbetreiber geleistete Einspeisemanagement an. Details dazu sind in der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV, erlassen von der Bundesregierung und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie mit Zustimmung des Bundesrates) geregelt --- insbesondere, dass die Netzbetreiber bei den Anlagenbetreibern jeweils &amp;quot;die Erstattung der bei wirtschaftlicher effizienter Betriebsführung notwendigen Kosten verlangen&amp;quot;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Welche der beiden Varianten für den Anlagenbetreiber wirtschaftlich besser ist, hängt maßgeblich von den Entgelten ab, die der Netzbetreiber für &amp;quot;Messung, Ablesung, Datenbereitstellung und Abrechnung bei Nutzung der Netzinfrastruktur&amp;quot; verrechnet.  Bei den Stadtwerken Energie Jena-Pößneck GmbH sind das (unabhängig von der Anlagengröße) für die registrierende viertelstündige Leistungsmessung von Entnahme oder Einspeisung im Vergleich zu anderen Städten (etwa in Bayern) exorbitante (monatliche!) Kosten von 1) anlagentypabhängig zwischen 20,11 Euro und 33,24 Euro für den Messstellenbetrieb, 2) 23,88 Euro für die eigentliche Messdienstleistung und 3) 21,25 Euro für die Abrechnung dieser Leistung. Das ist pro Monat in etwa so viel, wie die für die gleiche Leistung von der Großen Koalition derzeit geplante Zwangsabgabe für intelligente Zähler im ganzen Jahr!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Selbst wenn man die im Vergleich zur fixen 70%-Leistungsbegrenzung sehr hohen einmaligen Investitionskosten zur Schaffung der&lt;br /&gt;
anlagenbetreiberseitigen Voraussetzungen für eine Fernsteuerung (in der Größenordnung von 1.000 Euro!) ignoriert, sind damit ausgerechnet im schwarz-rot-GRUEN regierten Jena die Kosten für ein ferngesteuertes Einspeisemanagement von typischen Anlagen auf Ein- oder Zweifamilienhäusern so hoch, dass sie auch nicht im Ansatz durch die bestenfalls 30% zusätzlicher Einspeisevergütung aufgewogen werden können.  Diese Anlagenbetreiber wären also töricht, wenn sie angesichts dieser Preise trotzdem das ferngesteuerte Einspeisemanagement wählten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was diese rein wirtschaftliche Abwägung allerdings nicht berücksichtigt, ist die Tatsache, dass die Herstellung von PV-Modulen&lt;br /&gt;
sehr energieaufwendig ist: je höher die installierte Nennleistung, desto mehr Energie wird dafür benötigt.  Man kann es also nur als&lt;br /&gt;
öko-politischen Irrsinn bezeichnen, dass auf den wenigen Dächern der Jenaer Wohnhäuser mit Photovoltaikanlagen von den jeweils 100%&lt;br /&gt;
installierter Nennleistung aufgrund der Preispolitik der Stadtwerke Jena regelmäßig nur 70% einen Beitrag zur erneuerbaren Energiebilanz leisten --- für 30% der installierten Leistung kann der zu ihrer Bereitstellung benötigte hohe Energieaufwand beim Hersteller der PV-Module nicht durch einen späteren, langjährigen Betrieb der Module zur ökologischen Energieerzeugung wieder wettgemacht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die 70%-Festabregelung hilft also nicht der Umwelt. sie schadet ihr sogar. Von ihr profitieren lediglich die Netzbetreiber weil sie den privaten Erzeugern erneuerbarer Energie insbesondere in Spitzenzeiten weniger Strom abnehmen und damit auch weniger vergüten müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir fordern daher die Stadt auf, ihre Entgelte für das ferngesteuerte Einspeisemanagement zu überarbeiten, d.h. die entsprechenden&lt;br /&gt;
Monatspreise in ein angemessenes Verhältnis zu der durch die Stadtwerke tatsächlich erbrachten Dienstleistung zu setzen --- und&lt;br /&gt;
damit drastisch zu senken.  Denn erst dann können auch in Jena die Betreiber der typischen (&amp;quot;kleinen&amp;quot;) Anlagen auf Ein- oder&lt;br /&gt;
Mehrfamilienhäusern Anlagen die dort installierte PV-Kapazität ökologisch sinnvoll und in Übereinstimmung mit dem EEG, dank&lt;br /&gt;
ferngesteuertem Einspeisemanagement, zu 100% für die Erzeugung erneuerbarer Energien nutzen.&lt;br /&gt;
|prüficon=3&lt;br /&gt;
|urltype=TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2014.1&lt;br /&gt;
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{{AntragAnregungHeader}}&lt;br /&gt;
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		<author><name>Cbeckstein</name></author>	</entry>

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		<id>https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2014.1/Antragsportal/Sonstiger_Antrag_-_006&amp;diff=55401</id>
		<title>TH:KV Jena/Kreisparteitag 2014.1/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 006</title>
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				<updated>2014-01-22T19:47:07Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Cbeckstein: &lt;/p&gt;
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&lt;div&gt;{{Antrag&lt;br /&gt;
|parteitag=Kreisparteitag Jena&lt;br /&gt;
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|autor=Cbeckstein&lt;br /&gt;
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|titel=Schluss mit der ökologisch verheerenden Preispolitik der Stadtwerke Jena für das Einspeisemanagement von PV-Anlagen&lt;br /&gt;
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ferngesteuertem Einspeisemanagement, zu 100% für die Erzeugung erneuerbarer Energien nutzen.&lt;br /&gt;
|begruendung=Der (Bundes-)Gesetzgeber hat 2009 mit dem Artikel 6 des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) festgelegt, dass sich Photovoltaikanlagenbetreiber am Einspeise- und Netzsicherheitsmanagement beteiligen und sogenannte Netzdienstleistungen erbringen müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dabei wurde speziell für Betreiber von (&amp;quot;kleinen&amp;quot;) Photovoltaik-Anlagen bis 30 kWp (eine typische Anlage auf dem Dach eines Ein- oder Zweifamilienhauses hat selten eine Nennleistung von mehr als 7 kWp) festgelegt, dass dies entweder durch eine durch den Netzbetreiber ferngesteuerte (Einspeise-)Leistungsbegrenzung (und Blindleistungsbereitstellung ab 3,68 kWp Nennleistung) oder durch eine fixe Leistungsbegrenzung auf 70% der Nennleistung (wieder und Blindleistungsbereitstellung ab 3,68kWp) zu geschehen hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Falle der fixen 70%-Begrenzung gehen die damit ggf. verbundenen Verluste bei der Einspeisevergütung zu Lasten des Anlagenbetreibers, bei der Fernsteuerung durch den Netzbetreiber werden diese durch den Netzbetreiber rückvergütet.  In beiden Fällen hat der Anlagenbetreiber die Kosten für die zum Management benötigte elektronische Infrastruktur (Regelungseinheiten, Zähler, bei Fernsteuerung zus. ein Funkrundsteuerempfänger) zu tragen.  Bei Wahl der Fernsteuerung fallen beim Anlagenbetreiber darüberhinaus monatliche Kosten für das dann vom Netzbetreiber geleistete Einspeisemanagement an. Details dazu sind in der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV, erlassen von der Bundesregierung und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie mit Zustimmung des Bundesrates) geregelt --- insbesondere, dass die Netzbetreiber bei den Anlagenbetreibern jeweils &amp;quot;die Erstattung der bei wirtschaftlicher effizienter Betriebsführung notwendigen Kosten verlangen&amp;quot;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Welche der beiden Varianten für den Anlagenbetreiber wirtschaftlich besser ist, hängt maßgeblich von den Entgelten ab, die der Netzbetreiber für &amp;quot;Messung, Ablesung, Datenbereitstellung und Abrechnung bei Nutzung der Netzinfrastruktur&amp;quot; verrechnet.  Bei den Stadtwerken Energie Jena-Pößneck GmbH sind das (unabhängig von der Anlagengröße) für die registrierende viertelstündige Leistungsmessung von Entnahme oder Einspeisung im Vergleich zu anderen Städten (etwa in Bayern) exorbitante (monatliche!) Kosten von 1) anlagentypabhängig zwischen 20,11 Euro und 33,24 Euro für den Messstellenbetrieb, 2) 23,88 Euro für die eigentliche Messdienstleistung und 3) 21,25 Euro für die Abrechnung dieser Leistung. Das ist pro Monat in etwa so viel, wie die für die gleiche Leistung von der Großen Koalition geplante Zwangsabgabe für intelligente Zähler im ganzen Jahr!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Selbst wenn man die im Vergleich zur fixen 70%-Leistungsbegrenzung sehr hohen einmaligen Investitionskosten zur Schaffung der&lt;br /&gt;
anlagenbetreiberseitigen Voraussetzungen für eine Fernsteuerung (in der Größenordnung von 1.000 Euro!) ignoriert, sind damit ausgerechnet im schwarz-rot-GRUEN regierten Jena die Kosten für ein ferngesteuertes Einspeisemanagement von typischen Anlagen auf Ein- oder Zweifamilienhäusern so hoch, dass sie auch nicht im Ansatz durch die bestenfalls 30% zusätzlicher Einspeisevergütung aufgewogen werden können.  Diese Anlagenbetreiber wären also töricht, wenn sie angesichts dieser Preise trotzdem das ferngesteuerte Einspeisemanagement wählten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was diese rein wirtschaftliche Abwägung allerdings nicht berücksichtigt, ist die Tatsache, dass die Herstellung von PV-Modulen&lt;br /&gt;
sehr energieaufwendig ist: je höher die installierte Nennleistung, desto mehr Energie wird dafür benötigt.  Man kann es also nur als&lt;br /&gt;
öko-politischen Irrsinn bezeichnen, dass auf den wenigen Dächern der Jenaer Wohnhäuser mit Photovoltaikanlagen von den jeweils 100%&lt;br /&gt;
installierter Nennleistung aufgrund der Preispolitik der Stadtwerke Jena regelmäßig nur 70% einen Beitrag zur erneuerbaren Energiebilanz leisten --- für 30% der installierten Leistung kann der zu ihrer Bereitstellung benötigte hohe Energieaufwand beim Hersteller der PV-Module nicht durch einen späteren, langjährigen Betrieb der Module zur ökologischen Energieerzeugung wieder wettgemacht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die 70%-Festabregelung hilft also nicht der Umwelt. sie schadet ihr sogar. Von ihr profitieren lediglich die Netzbetreiber weil sie den privaten Erzeugern erneuerbarer Energie insbesondere in Spitzenzeiten weniger Strom abnehmen und damit auch weniger vergüten müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wir fordern daher die Stadt auf, ihre Entgelte für das ferngesteuerte Einspeisemanagement zu überarbeiten, d.h. die entsprechenden&lt;br /&gt;
Monatspreise in ein angemessenes Verhältnis zu der durch die Stadtwerke tatsächlich erbrachten Dienstleistung zu setzen --- und&lt;br /&gt;
damit drastisch zu senken.  Denn erst dann können auch in Jena die Betreiber der typischen (&amp;quot;kleinen&amp;quot;) Anlagen auf Ein- oder&lt;br /&gt;
Mehrfamilienhäusern Anlagen die dort installierte PV-Kapazität ökologisch sinnvoll und in Übereinstimmung mit dem EEG, dank&lt;br /&gt;
ferngesteuertem Einspeisemanagement, zu 100% für die Erzeugung erneuerbarer Energien nutzen.&lt;br /&gt;
|prüficon=3&lt;br /&gt;
|urltype=TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2014.1&lt;br /&gt;
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|artsonstig=Positionspapier&lt;br /&gt;
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|zusammenfassung=Die Stadt soll ihre überzogenen Entgelte für das Einspeisemanagement von PV-Anlagen drastisch senken, damit die Betreiber typischer privater Anlagen nicht zur ökologisch verheerenden fixen Leistungsbegrenzung ihrer Anlagen gezwungen werden.&lt;br /&gt;
|altneu=on&lt;br /&gt;
|textalt=&lt;br /&gt;
|textneu=&lt;br /&gt;
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|nexturltype=TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2014.2&lt;br /&gt;
|wikiBenutzer=Cbeckstein&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{AntragAnregungHeader}}&lt;br /&gt;
{{AntragDiskussionHeader}}&lt;br /&gt;
{{Zustimmung&lt;br /&gt;
|unterstützung=, Cbeckstein&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{Ablehnung}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Cbeckstein</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2014.1/Antragsportal/Sonstiger_Antrag_-_005&amp;diff=55400</id>
		<title>TH:KV Jena/Kreisparteitag 2014.1/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 005</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2014.1/Antragsportal/Sonstiger_Antrag_-_005&amp;diff=55400"/>
				<updated>2014-01-22T19:46:03Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Cbeckstein: Automatisch von Seite TH:KV Jena/Kreisparteitag 2014.1/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 005 bearbeitet.&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Antrag&lt;br /&gt;
|parteitag=Kreisparteitag Jena&lt;br /&gt;
|jahreszahl=2014.1&lt;br /&gt;
|autor=Cbeckstein&lt;br /&gt;
|antragstyp=Sonstiger Antrag&lt;br /&gt;
|titel=Kein Zwang zum Einbau kostenpflichtiger &amp;quot;intelligenter&amp;quot; Zähler für Kunden der Jenaer Stadtwerke&lt;br /&gt;
|text=Die Piraten Jena lehnen einen Zwang zum Einbau &amp;quot;intelligenter&amp;quot; Zähler (egal ob durch den Gesetzgeber oder den Netzbetreiber Stadtwerke Jena-Pößneck), der sich vielleicht sogar auf Bestandskunden mit &amp;quot;dummen&amp;quot; Zählern erstreckt und den Stadtwerken die Möglichkeit bietet, sämtliche erneuerbare Energiequellen ferngesteuert abzuregeln, strikt ab.&lt;br /&gt;
Er ist für den typischen Privatverbraucher wirtschaftlich nicht sinnvoll, stellt eine Bedrohung für dessen Privatsphäre dar und fördert lediglich weiter den gläsernen Bürger.&lt;br /&gt;
|begruendung=Laut Wikipedia ist ein intelligenter Zähler ein &amp;quot;Zähler für Energie,&lt;br /&gt;
(Strom oder Gas), der entsprechend der Definition des § 21d EnWG&lt;br /&gt;
(Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung) dem jeweiligen&lt;br /&gt;
Anschlussnutzer den tatsächlichen Energieverbrauch und die&lt;br /&gt;
tatsächliche Nutzungszeit anzeigt und in ein Kommunikationsnetz&lt;br /&gt;
eingebunden ist.&amp;quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Bundesregierung will im Kontext der Novelle des&lt;br /&gt;
Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) die Verbreitung intelligenter&lt;br /&gt;
Zähler beschleunigen und für den Einbau und den Betrieb dieser Zähler&lt;br /&gt;
beim Kunden eine neue Zwangsumlage erheben.  CDU, CSU und SPD wollen&lt;br /&gt;
daher gemäß ihrem Koalitionsvertrag gesetzliche &amp;quot;Regelungen im&lt;br /&gt;
Zusammenhang mit dem Einbau von intelligenten Zählern zur Ermöglichung&lt;br /&gt;
von intelligentem Last- und Erzeugungsmanagement&amp;quot; festlegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was der Koalitionsvertrag &amp;quot;Last- und Erzeugungsmanagement&amp;quot; nennt ist&lt;br /&gt;
natürlich insbesondere eine nette Formulierung dafür, dass die&lt;br /&gt;
Netzbetreiber ihre Kunden mit Hilfe der intelligenten Zähler nach&lt;br /&gt;
bestimmten Regeln schnell und problemlos ferngesteuert vom Netz trennen&lt;br /&gt;
können wollen --- z.B. weil der Kunde eine Photovoltaikanlage oder ein&lt;br /&gt;
Windrad betreibt und gegen Vergütung Strom einspeisen will, das Netz&lt;br /&gt;
aus Betreibersicht aber gerade &amp;quot;voll&amp;quot; ist oder auch, wenn der Kunde&lt;br /&gt;
seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt (dazu heißt es,&lt;br /&gt;
ausgerechnet im Vertrags-Abschnitt &amp;quot;Zusammenhalt det Gesellschaft&amp;quot;&lt;br /&gt;
und von der Formulierung her an Zynismus nicht zu überbieten: &amp;quot;Wir&lt;br /&gt;
wollen Regelungen für einen besseren Schutz vor Strom- und Gassperren,&lt;br /&gt;
zum Beispiel durch den Einsatz von intelligenten Stromzählern mit&lt;br /&gt;
Prepaid-Funktion.&amp;quot;)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Deutschland sind intelligente Zähler aktuell in Neubauten und bei&lt;br /&gt;
Grundsanierungen Pflicht. Mit der jüngsten Novelle des&lt;br /&gt;
Energiewirtschaftsgesetzes und dem Erneuerbare-Energien-Gesetz müssen&lt;br /&gt;
auch Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 6000&lt;br /&gt;
kWh sowie Betreiber von Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von&lt;br /&gt;
über 7 kW (solche Anlagen finden sich typsicherweise auf den Dächern&lt;br /&gt;
großer Einfamilien- oder kleinerer Zweifamilienhäuser) so einen&lt;br /&gt;
Zähler installieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach Spiegel-Informationen hat das Bundeswirtschaftsministerium in&lt;br /&gt;
diesem Zusammenhang letztes Jahr ein Konzept vorgestellt, wonach&lt;br /&gt;
zunächst JEDER Haushalt acht Euro im Jahr bezahlen soll, auch wenn er&lt;br /&gt;
noch mit einem &amp;quot;dummen&amp;quot; Stromzähler ausgestattet ist. In Neubauten und&lt;br /&gt;
bei Modernisierungen hingegen müsste grundsätzlich ein intelligenter&lt;br /&gt;
Zähler eingebaut werden, dessen Betrieb dann bis zu 72 Euro im Jahr&lt;br /&gt;
kosten soll. Gleiches sei für die etwa zwei Millionen Haus- und&lt;br /&gt;
Wohnungseigentümer geplant, die bereits über Solaranlagen, Wärmepumpen&lt;br /&gt;
oder Mini-Blockheizkraftwerke verfügen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Den Bürgern werden die intelligenten Stromzähler mit dem Argument&lt;br /&gt;
schmackhaft gemacht, dass sie Verbrauchstransparenz schaffen und so&lt;br /&gt;
Einsparmöglichkeiten durch die Nutzung von zeit- und lastabhängigen&lt;br /&gt;
Tarifen ermöglichen würden. Tatsächlich kommt aber eine Auftragsstudie&lt;br /&gt;
von Ernst &amp;amp; Young für das Bundeswirtschaftsministerium zu dem&lt;br /&gt;
Ergebnis, dass vor allem bei privaten Stromkunden mit geringem&lt;br /&gt;
Jahresverbrauch die Einsparmöglichkeiten durch den Einbau solcher&lt;br /&gt;
Zähler die Kosten für die Zähler nicht decken oder gar übersteigen&lt;br /&gt;
würden (für Details konsultiere man den, diesen Antrag ausgelöst habenden Beitrag&lt;br /&gt;
http://www.daten-speicherung.de/index.php/smart-meter-einbauzwang-stromkunden-drohen-jaehrliche-mehrkosten-von-100-euro/).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unabhängig vom fragwürdigen privatwirtschaftlichen Nutzen der Zähler&lt;br /&gt;
eröffnen diese natürlich eine ganze Reihe von Datenschutz- und&lt;br /&gt;
Privatsphäre-Problemen, die auch schon an anderer Stelle von der&lt;br /&gt;
Piratenpartei moniert wurden (siehe&lt;br /&gt;
http://www.golem.de/news/intelligente-stromzaehler-rasen-maehen-bei-vollmond-1311-102986-3.html), &lt;br /&gt;
und das nicht nur wenn --- wie das ebenfalls in der Studie von Ernst &amp;amp;&lt;br /&gt;
Young angeregt wird --- Zählerdaten zwangsweise viertelstündlich an&lt;br /&gt;
den Versorger weitergegeben, sondern darüber hinaus auch noch in einer&lt;br /&gt;
&amp;quot;weitergehenden Nutzung durch Dritte vermarktet&amp;quot; werden sollen (Google&lt;br /&gt;
und RWE lassen grüßen:&lt;br /&gt;
http://blogs.faz.net/adhoc/2014/01/14/rwe-google-und-nest-die-heizung-im-internet-der-dinge-767/).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einen Zwang zum Einbau &amp;quot;intelligenter&amp;quot; Zähler, egal ob durch den&lt;br /&gt;
Gesetzgeber oder den jeweiligen Netzbetreiber, der sich auch auf&lt;br /&gt;
Bestandskunden mit &amp;quot;dummen&amp;quot; Zählern erstrecken soll und dem&lt;br /&gt;
Netzbetreiber die Möglichkeit bietet, sämtliche erneuerbare&lt;br /&gt;
Energiequellen ferngesteuert abzuregeln, lehnen wir daher strikt ab.&lt;br /&gt;
Er ist für den typischen Privatverbraucher wirtschaftlich nicht&lt;br /&gt;
sinnvoll, stellt eine Bedrohung für dessen Privatsphäre dar und&lt;br /&gt;
fördert lediglich weiter den gläsernen Bürger.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Österreich wurde ein bereits bestehender Zwang zu Einbau und&lt;br /&gt;
abgabenpflichtiger Nutzung intelligenter Zähler auf massiven&lt;br /&gt;
öffentlichen Druck hin wieder aufgehoben.  Intelligente Zähler sind&lt;br /&gt;
dort seit kurzem nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Benötigt ein&lt;br /&gt;
Kunde keinen intelligenten Zähler (eigentlich nie, wenn er nicht&lt;br /&gt;
selber Energieproduzent ist), dann kann er selber entscheiden, ob er&lt;br /&gt;
einen solchen Zähler trotzdem eingebaut haben will und welche der&lt;br /&gt;
Funktionen, die ein solcher Zähler prinzipiell realisieren kann&lt;br /&gt;
(Messung von Eigenverbrauch, eingespeister Energie und Fernsteuerung&lt;br /&gt;
der eigenen Energieproduktion) er dann ggf. kostenpflichtig scharf geschaltet haben&lt;br /&gt;
möchte.  Netzbetreiber in Österreich müssen diesen Wunsch nun wieder&lt;br /&gt;
grundsätzlich respektieren. Der Gesetzgeber und die Netzbetreiber in&lt;br /&gt;
Deutschland sollten sich hier dem Vorbild Österreichs anschließen.&lt;br /&gt;
|prüficon=3&lt;br /&gt;
|urltype=TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2014.1&lt;br /&gt;
|gliederung=Kreisverband Jena&lt;br /&gt;
|zuordnprog=&lt;br /&gt;
|artsonstig=Positionspapier&lt;br /&gt;
|artsatzung=&lt;br /&gt;
|zusammenfassung=Sofern es der Gesetzgeber nicht doch noch gesetzlich festschreibt, sollen die Stadtwerke ihre Kunden nicht zum Einbau (ggf. kostenpflichtiger) &amp;quot;intelligenter&amp;quot; Zähler nötigen.&lt;br /&gt;
|altneu=on&lt;br /&gt;
|textalt=&lt;br /&gt;
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|schlagworte=Erneuerbare Energien&lt;br /&gt;
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}}&lt;br /&gt;
{{AntragAnregungHeader}}&lt;br /&gt;
{{AntragDiskussionHeader}}&lt;br /&gt;
{{Zustimmung&lt;br /&gt;
|unterstützung=, Cbeckstein&lt;br /&gt;
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{{Ablehnung}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Cbeckstein</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2014.1/Antragsportal/Sonstiger_Antrag_-_005&amp;diff=55399</id>
		<title>TH:KV Jena/Kreisparteitag 2014.1/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 005</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2014.1/Antragsportal/Sonstiger_Antrag_-_005&amp;diff=55399"/>
				<updated>2014-01-22T19:45:24Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Cbeckstein: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Antrag&lt;br /&gt;
|gliederung=Kreisverband Jena&lt;br /&gt;
|parteitag=Kreisparteitag Jena&lt;br /&gt;
|jahreszahl=2014.1&lt;br /&gt;
|autor=Cbeckstein&lt;br /&gt;
|antragstyp=Sonstiger Antrag&lt;br /&gt;
|artprogrammantrag=&lt;br /&gt;
|zuordnprog=&lt;br /&gt;
|artsonstig=Positionspapier&lt;br /&gt;
|artsatzung=&lt;br /&gt;
|titel=Kein Zwang zum Einbau kostenpflichtiger &amp;quot;intelligenter&amp;quot; Zähler für Kunden der Jenaer Stadtwerke&lt;br /&gt;
|zusammenfassung=Sofern es der Gesetzgeber nicht doch noch gesetzlich festschreibt, sollen die Stadtwerke ihre Kunden nicht zum Einbau (ggf. kostenpflichtiger) &amp;quot;intelligenter&amp;quot; Zähler nötigen.&lt;br /&gt;
|altneu=on&lt;br /&gt;
|textalt=&lt;br /&gt;
|textneu=&lt;br /&gt;
|begruendung=&lt;br /&gt;
|text=Die Piraten Jena lehnen einen Zwang zum Einbau &amp;quot;intelligenter&amp;quot; Zähler (egal ob durch den Gesetzgeber oder den Netzbetreiber Stadtwerke Jena-Pößneck), der sich vielleicht sogar auf Bestandskunden mit &amp;quot;dummen&amp;quot; Zählern erstreckt und den Stadtwerken die Möglichkeit bietet, sämtliche erneuerbare Energiequellen ferngesteuert abzuregeln, strikt ab.&lt;br /&gt;
Er ist für den typischen Privatverbraucher wirtschaftlich nicht sinnvoll, stellt eine Bedrohung für dessen Privatsphäre dar und fördert lediglich weiter den gläsernen Bürger.&lt;br /&gt;
|begruendung=Laut Wikipedia ist ein intelligenter Zähler ein &amp;quot;Zähler für Energie,&lt;br /&gt;
(Strom oder Gas), der entsprechend der Definition des § 21d EnWG&lt;br /&gt;
(Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung) dem jeweiligen&lt;br /&gt;
Anschlussnutzer den tatsächlichen Energieverbrauch und die&lt;br /&gt;
tatsächliche Nutzungszeit anzeigt und in ein Kommunikationsnetz&lt;br /&gt;
eingebunden ist.&amp;quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Bundesregierung will im Kontext der Novelle des&lt;br /&gt;
Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) die Verbreitung intelligenter&lt;br /&gt;
Zähler beschleunigen und für den Einbau und den Betrieb dieser Zähler&lt;br /&gt;
beim Kunden eine neue Zwangsumlage erheben.  CDU, CSU und SPD wollen&lt;br /&gt;
daher gemäß ihrem Koalitionsvertrag gesetzliche &amp;quot;Regelungen im&lt;br /&gt;
Zusammenhang mit dem Einbau von intelligenten Zählern zur Ermöglichung&lt;br /&gt;
von intelligentem Last- und Erzeugungsmanagement&amp;quot; festlegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was der Koalitionsvertrag &amp;quot;Last- und Erzeugungsmanagement&amp;quot; nennt ist&lt;br /&gt;
natürlich insbesondere eine nette Formulierung dafür, dass die&lt;br /&gt;
Netzbetreiber ihre Kunden mit Hilfe der intelligenten Zähler nach&lt;br /&gt;
bestimmten Regeln schnell und problemlos ferngesteuert vom Netz trennen&lt;br /&gt;
können wollen --- z.B. weil der Kunde eine Photovoltaikanlage oder ein&lt;br /&gt;
Windrad betreibt und gegen Vergütung Strom einspeisen will, das Netz&lt;br /&gt;
aus Betreibersicht aber gerade &amp;quot;voll&amp;quot; ist oder auch, wenn der Kunde&lt;br /&gt;
seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt (dazu heißt es,&lt;br /&gt;
ausgerechnet im Vertrags-Abschnitt &amp;quot;Zusammenhalt det Gesellschaft&amp;quot;&lt;br /&gt;
und von der Formulierung her an Zynismus nicht zu überbieten: &amp;quot;Wir&lt;br /&gt;
wollen Regelungen für einen besseren Schutz vor Strom- und Gassperren,&lt;br /&gt;
zum Beispiel durch den Einsatz von intelligenten Stromzählern mit&lt;br /&gt;
Prepaid-Funktion.&amp;quot;)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Deutschland sind intelligente Zähler aktuell in Neubauten und bei&lt;br /&gt;
Grundsanierungen Pflicht. Mit der jüngsten Novelle des&lt;br /&gt;
Energiewirtschaftsgesetzes und dem Erneuerbare-Energien-Gesetz müssen&lt;br /&gt;
auch Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 6000&lt;br /&gt;
kWh sowie Betreiber von Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von&lt;br /&gt;
über 7 kW (solche Anlagen finden sich typsicherweise auf den Dächern&lt;br /&gt;
großer Einfamilien- oder kleinerer Zweifamilienhäuser) so einen&lt;br /&gt;
Zähler installieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach Spiegel-Informationen hat das Bundeswirtschaftsministerium in&lt;br /&gt;
diesem Zusammenhang letztes Jahr ein Konzept vorgestellt, wonach&lt;br /&gt;
zunächst JEDER Haushalt acht Euro im Jahr bezahlen soll, auch wenn er&lt;br /&gt;
noch mit einem &amp;quot;dummen&amp;quot; Stromzähler ausgestattet ist. In Neubauten und&lt;br /&gt;
bei Modernisierungen hingegen müsste grundsätzlich ein intelligenter&lt;br /&gt;
Zähler eingebaut werden, dessen Betrieb dann bis zu 72 Euro im Jahr&lt;br /&gt;
kosten soll. Gleiches sei für die etwa zwei Millionen Haus- und&lt;br /&gt;
Wohnungseigentümer geplant, die bereits über Solaranlagen, Wärmepumpen&lt;br /&gt;
oder Mini-Blockheizkraftwerke verfügen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Den Bürgern werden die intelligenten Stromzähler mit dem Argument&lt;br /&gt;
schmackhaft gemacht, dass sie Verbrauchstransparenz schaffen und so&lt;br /&gt;
Einsparmöglichkeiten durch die Nutzung von zeit- und lastabhängigen&lt;br /&gt;
Tarifen ermöglichen würden. Tatsächlich kommt aber eine Auftragsstudie&lt;br /&gt;
von Ernst &amp;amp; Young für das Bundeswirtschaftsministerium zu dem&lt;br /&gt;
Ergebnis, dass vor allem bei privaten Stromkunden mit geringem&lt;br /&gt;
Jahresverbrauch die Einsparmöglichkeiten durch den Einbau solcher&lt;br /&gt;
Zähler die Kosten für die Zähler nicht decken oder gar übersteigen&lt;br /&gt;
würden (für Details konsultiere man den, diesen Antrag ausgelöst habenden Beitrag&lt;br /&gt;
http://www.daten-speicherung.de/index.php/smart-meter-einbauzwang-stromkunden-drohen-jaehrliche-mehrkosten-von-100-euro/).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unabhängig vom fragwürdigen privatwirtschaftlichen Nutzen der Zähler&lt;br /&gt;
eröffnen diese natürlich eine ganze Reihe von Datenschutz- und&lt;br /&gt;
Privatsphäre-Problemen, die auch schon an anderer Stelle von der&lt;br /&gt;
Piratenpartei moniert wurden (siehe&lt;br /&gt;
http://www.golem.de/news/intelligente-stromzaehler-rasen-maehen-bei-vollmond-1311-102986-3.html), &lt;br /&gt;
und das nicht nur wenn --- wie das ebenfalls in der Studie von Ernst &amp;amp;&lt;br /&gt;
Young angeregt wird --- Zählerdaten zwangsweise viertelstündlich an&lt;br /&gt;
den Versorger weitergegeben, sondern darüber hinaus auch noch in einer&lt;br /&gt;
&amp;quot;weitergehenden Nutzung durch Dritte vermarktet&amp;quot; werden sollen (Google&lt;br /&gt;
und RWE lassen grüßen:&lt;br /&gt;
http://blogs.faz.net/adhoc/2014/01/14/rwe-google-und-nest-die-heizung-im-internet-der-dinge-767/).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einen Zwang zum Einbau &amp;quot;intelligenter&amp;quot; Zähler, egal ob durch den&lt;br /&gt;
Gesetzgeber oder den jeweiligen Netzbetreiber, der sich auch auf&lt;br /&gt;
Bestandskunden mit &amp;quot;dummen&amp;quot; Zählern erstrecken soll und dem&lt;br /&gt;
Netzbetreiber die Möglichkeit bietet, sämtliche erneuerbare&lt;br /&gt;
Energiequellen ferngesteuert abzuregeln, lehnen wir daher strikt ab.&lt;br /&gt;
Er ist für den typischen Privatverbraucher wirtschaftlich nicht&lt;br /&gt;
sinnvoll, stellt eine Bedrohung für dessen Privatsphäre dar und&lt;br /&gt;
fördert lediglich weiter den gläsernen Bürger.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Österreich wurde ein bereits bestehender Zwang zu Einbau und&lt;br /&gt;
abgabenpflichtiger Nutzung intelligenter Zähler auf massiven&lt;br /&gt;
öffentlichen Druck hin wieder aufgehoben.  Intelligente Zähler sind&lt;br /&gt;
dort seit kurzem nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Benötigt ein&lt;br /&gt;
Kunde keinen intelligenten Zähler (eigentlich nie, wenn er nicht&lt;br /&gt;
selber Energieproduzent ist), dann kann er selber entscheiden, ob er&lt;br /&gt;
einen solchen Zähler trotzdem eingebaut haben will und welche der&lt;br /&gt;
Funktionen, die ein solcher Zähler prinzipiell realisieren kann&lt;br /&gt;
(Messung von Eigenverbrauch, eingespeister Energie und Fernsteuerung&lt;br /&gt;
der eigenen Energieproduktion) er dann ggf. kostenpflichtig scharf geschaltet haben&lt;br /&gt;
möchte.  Netzbetreiber in Österreich müssen diesen Wunsch nun wieder&lt;br /&gt;
grundsätzlich respektieren. Der Gesetzgeber und die Netzbetreiber in&lt;br /&gt;
Deutschland sollten sich hier dem Vorbild Österreichs anschließen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|schlagworte=Erneuerbare Energien&lt;br /&gt;
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{{AntragAnregungHeader}}&lt;br /&gt;
{{AntragDiskussionHeader}}&lt;br /&gt;
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		<author><name>Cbeckstein</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2014.1/Antragsportal/Sonstiger_Antrag_-_005&amp;diff=55398</id>
		<title>TH:KV Jena/Kreisparteitag 2014.1/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 005</title>
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				<updated>2014-01-22T19:44:10Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Cbeckstein: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Antrag&lt;br /&gt;
|gliederung=Kreisverband Jena&lt;br /&gt;
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|titel=Kein Zwang zum Einbau kostenpflichtiger &amp;quot;intelligenter&amp;quot; Zähler für Kunden der Jenaer Stadtwerke&lt;br /&gt;
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|text=Die Piraten Jena lehnen einen Zwang zum Einbau &amp;quot;intelligenter&amp;quot; Zähler (egal ob durch den Gesetzgeber oder den Netzbetreiber Stadtwerke Jena-Pößneck), der sich vielleicht sogar auf Bestandskunden mit &amp;quot;dummen&amp;quot; Zählern erstreckt und den Stadtwerken die Möglichkeit bietet, sämtliche erneuerbare Energiequellen ferngesteuert abzuregeln, strikt ab.&lt;br /&gt;
Er ist für den typischen Privatverbraucher wirtschaftlich nicht sinnvoll, stellt eine Bedrohung für dessen Privatsphäre dar und fördert lediglich weiter den gläsernen Bürger.&lt;br /&gt;
|begruendung=Laut Wikipedia ist ein intelligenter Zähler ein &amp;quot;Zähler für Energie,&lt;br /&gt;
(Strom oder Gas), der entsprechend der Definition des § 21d EnWG&lt;br /&gt;
(Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung) dem jeweiligen&lt;br /&gt;
Anschlussnutzer den tatsächlichen Energieverbrauch und die&lt;br /&gt;
tatsächliche Nutzungszeit anzeigt und in ein Kommunikationsnetz&lt;br /&gt;
eingebunden ist.&amp;quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Bundesregierung will im Kontext der Novelle des&lt;br /&gt;
Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) die Verbreitung intelligenter&lt;br /&gt;
Zähler beschleunigen und für den Einbau und den Betrieb dieser Zähler&lt;br /&gt;
beim Kunden eine neue Zwangsumlage erheben.  CDU, CSU und SPD wollen&lt;br /&gt;
daher gemäß ihrem Koalitionsvertrag gesetzliche &amp;quot;Regelungen im&lt;br /&gt;
Zusammenhang mit dem Einbau von intelligenten Zählern zur Ermöglichung&lt;br /&gt;
von intelligentem Last- und Erzeugungsmanagement&amp;quot; festlegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was der Koalitionsvertrag &amp;quot;Last- und Erzeugungsmanagement&amp;quot; nennt ist&lt;br /&gt;
natürlich insbesondere eine nette Formulierung dafür, dass die&lt;br /&gt;
Netzbetreiber ihre Kunden mit Hilfe der intelligenten Zähler nach&lt;br /&gt;
bestimmten Regeln schnell und problemlos ferngesteuert vom Netz trennen&lt;br /&gt;
können wollen --- z.B. weil der Kunde eine Photovoltaikanlage oder ein&lt;br /&gt;
Windrad betreibt und gegen Vergütung Strom einspeisen will, das Netz&lt;br /&gt;
aus Betreibersicht aber gerade &amp;quot;voll&amp;quot; ist oder auch, wenn der Kunde&lt;br /&gt;
seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt (dazu heißt es,&lt;br /&gt;
ausgerechnet im Vertrags-Abschnitt &amp;quot;Zusammenhalt det Gesellschaft&amp;quot;&lt;br /&gt;
und von der Formulierung her an Zynismus nicht zu überbieten: &amp;quot;Wir&lt;br /&gt;
wollen Regelungen für einen besseren Schutz vor Strom- und Gassperren,&lt;br /&gt;
zum Beispiel durch den Einsatz von intelligenten Stromzählern mit&lt;br /&gt;
Prepaid-Funktion.&amp;quot;)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Deutschland sind intelligente Zähler aktuell in Neubauten und bei&lt;br /&gt;
Grundsanierungen Pflicht. Mit der jüngsten Novelle des&lt;br /&gt;
Energiewirtschaftsgesetzes und dem Erneuerbare-Energien-Gesetz müssen&lt;br /&gt;
auch Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 6000&lt;br /&gt;
kWh sowie Betreiber von Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von&lt;br /&gt;
über 7 kW (solche Anlagen finden sich typsicherweise auf den Dächern&lt;br /&gt;
großer Einfamilien- oder kleinerer Zweifamilienhäuser) so einen&lt;br /&gt;
Zähler installieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach Spiegel-Informationen hat das Bundeswirtschaftsministerium in&lt;br /&gt;
diesem Zusammenhang letztes Jahr ein Konzept vorgestellt, wonach&lt;br /&gt;
zunächst JEDER Haushalt acht Euro im Jahr bezahlen soll, auch wenn er&lt;br /&gt;
noch mit einem &amp;quot;dummen&amp;quot; Stromzähler ausgestattet ist. In Neubauten und&lt;br /&gt;
bei Modernisierungen hingegen müsste grundsätzlich ein intelligenter&lt;br /&gt;
Zähler eingebaut werden, dessen Betrieb dann bis zu 72 Euro im Jahr&lt;br /&gt;
kosten soll. Gleiches sei für die etwa zwei Millionen Haus- und&lt;br /&gt;
Wohnungseigentümer geplant, die bereits über Solaranlagen, Wärmepumpen&lt;br /&gt;
oder Mini-Blockheizkraftwerke verfügen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Den Bürgern werden die intelligenten Stromzähler mit dem Argument&lt;br /&gt;
schmackhaft gemacht, dass sie Verbrauchstransparenz schaffen und so&lt;br /&gt;
Einsparmöglichkeiten durch die Nutzung von zeit- und lastabhängigen&lt;br /&gt;
Tarifen ermöglichen würden. Tatsächlich kommt aber eine Auftragsstudie&lt;br /&gt;
von Ernst &amp;amp; Young für das Bundeswirtschaftsministerium zu dem&lt;br /&gt;
Ergebnis, dass vor allem bei privaten Stromkunden mit geringem&lt;br /&gt;
Jahresverbrauch die Einsparmöglichkeiten durch den Einbau solcher&lt;br /&gt;
Zähler die Kosten für die Zähler nicht decken oder gar übersteigen&lt;br /&gt;
würden (für Details konsultiere man den, diesen Antrag ausgelöst habenden Beitrag&lt;br /&gt;
http://www.daten-speicherung.de/index.php/smart-meter-einbauzwang-stromkunden-drohen-jaehrliche-mehrkosten-von-100-euro/).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unabhängig vom fragwürdigen privatwirtschaftlichen Nutzen der Zähler&lt;br /&gt;
eröffnen diese natürlich eine ganze Reihe von Datenschutz- und&lt;br /&gt;
Privatsphäre-Problemen, die auch schon an anderer Stelle von der&lt;br /&gt;
Piratenpartei moniert wurden (siehe&lt;br /&gt;
http://www.golem.de/news/intelligente-stromzaehler-rasen-maehen-bei-vollmond-1311-102986-3.html), &lt;br /&gt;
und das nicht nur wenn --- wie das ebenfalls in der Studie von Ernst &amp;amp;&lt;br /&gt;
Young angeregt wird --- Zählerdaten zwangsweise viertelstündlich an&lt;br /&gt;
den Versorger weitergegeben, sondern darüber hinaus auch noch in einer&lt;br /&gt;
&amp;quot;weitergehenden Nutzung durch Dritte vermarktet&amp;quot; werden sollen (Google&lt;br /&gt;
und RWE lassen grüßen:&lt;br /&gt;
http://blogs.faz.net/adhoc/2014/01/14/rwe-google-und-nest-die-heizung-im-internet-der-dinge-767/).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einen Zwang zum Einbau &amp;quot;intelligenter&amp;quot; Zähler, egal ob durch den&lt;br /&gt;
Gesetzgeber oder den jeweiligen Netzbetreiber, der sich auch auf&lt;br /&gt;
Bestandskunden mit &amp;quot;dummen&amp;quot; Zählern erstrecken soll und dem&lt;br /&gt;
Netzbetreiber die Möglichkeit bietet, sämtliche erneuerbare&lt;br /&gt;
Energiequellen ferngesteuert abzuregeln, lehnen wir daher strikt ab.&lt;br /&gt;
Er ist für den typischen Privatverbraucher wirtschaftlich nicht&lt;br /&gt;
sinnvoll, stellt eine Bedrohung für dessen Privatsphäre dar und&lt;br /&gt;
fördert lediglich weiter den gläsernen Bürger.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Österreich wurde ein bereits bestehender Zwang zu Einbau und&lt;br /&gt;
abgabenpflichtiger Nutzung intelligenter Zählern auf massiven&lt;br /&gt;
öffentlichen Druck hin wieder aufgehoben.  Intelligente Zähler sind&lt;br /&gt;
dort seit kurzem nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Benötigt ein&lt;br /&gt;
Kunde keinen intelligenten Zähler (eigentlich nie, wenn er nicht&lt;br /&gt;
selber Energieproduzent ist), dann kann er selber entscheiden, ob er&lt;br /&gt;
einen solchen Zähler trotzdem eingebaut haben will und welche der&lt;br /&gt;
Funktionen, die ein solcher Zähler prinzipiell realisieren kann&lt;br /&gt;
(Messung von Eigenverbrauch, eingespeister Energie und Fernsteuerung&lt;br /&gt;
der eigenen Energieproduktion) er dann ggf. kostenpflichtig scharf geschaltet haben&lt;br /&gt;
möchte.  Netzbetreiber in Österreich müssen diesen Wunsch nun wieder&lt;br /&gt;
grundsätzlich respektieren. Der Gesetzgeber und die Netzbetreiber in&lt;br /&gt;
Deutschland sollten sich hier dem Vorbild Österreichs anschließen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|schlagworte=Erneuerbare Energien&lt;br /&gt;
|prüficon=3&lt;br /&gt;
|urltype=TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2014.1&lt;br /&gt;
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|wikiBenutzer=Cbeckstein&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{AntragAnregungHeader}}&lt;br /&gt;
{{AntragDiskussionHeader}}&lt;br /&gt;
{{Zustimmung}}&lt;br /&gt;
{{Ablehnung}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Cbeckstein</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2014.1/Antragsportal/Sonstiger_Antrag_-_005&amp;diff=55397</id>
		<title>TH:KV Jena/Kreisparteitag 2014.1/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 005</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2014.1/Antragsportal/Sonstiger_Antrag_-_005&amp;diff=55397"/>
				<updated>2014-01-22T19:42:48Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Cbeckstein: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Antrag&lt;br /&gt;
|gliederung=Kreisverband Jena&lt;br /&gt;
|parteitag=Kreisparteitag Jena&lt;br /&gt;
|jahreszahl=2014.1&lt;br /&gt;
|autor=Cbeckstein&lt;br /&gt;
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|artprogrammantrag=&lt;br /&gt;
|zuordnprog=&lt;br /&gt;
|artsonstig=Positionspapier&lt;br /&gt;
|artsatzung=&lt;br /&gt;
|titel=Kein Zwang zum Einbau kostenpflichtiger &amp;quot;intelligenter&amp;quot; Zähler für Kunden der Jenaer Stadtwerke&lt;br /&gt;
|zusammenfassung=Sofern es der Gesetzgeber nicht doch noch gesetzlich festschreibt, sollen die Stadtwerke ihre Kunden nicht zum Einbau (ggf. kostenpflichtiger) &amp;quot;intelligenter&amp;quot; Zähler nötigen.&lt;br /&gt;
|altneu=on&lt;br /&gt;
|textalt=&lt;br /&gt;
|textneu=&lt;br /&gt;
|begruendung=&lt;br /&gt;
|text=Die Piraten Jena lehnen einen Zwang zum Einbau &amp;quot;intelligenter&amp;quot; Zähler (egal ob durch den Gesetzgeber oder den Netzbetreiber Stadtwerke Jena-Pößneck), der sich vielleicht sogar auf Bestandskunden mit &amp;quot;dummen&amp;quot; Zählern erstreckt und den Stadtwerken die Möglichkeit bietet, sämtliche erneuerbare Energiequellen ferngesteuert abzuregeln, strikt ab.&lt;br /&gt;
Er ist für den typischen Privatverbraucher wirtschaftlich nicht sinnvoll, stellt eine Bedrohung für dessen Privatsphäre dar und fördert lediglich weiter den gläsernen Bürger.&lt;br /&gt;
|begruendung=Laut Wikipedia ist ein intelligenter Zähler ein &amp;quot;Zähler für Energie,&lt;br /&gt;
(Strom oder Gas), der entsprechend der Definition des § 21d EnWG&lt;br /&gt;
(Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung) dem jeweiligen&lt;br /&gt;
Anschlussnutzer den tatsächlichen Energieverbrauch und die&lt;br /&gt;
tatsächliche Nutzungszeit anzeigt und in ein Kommunikationsnetz&lt;br /&gt;
eingebunden ist.&amp;quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Bundesregierung will im Kontext der Novelle des&lt;br /&gt;
Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) die Verbreitung intelligenter&lt;br /&gt;
Zähler beschleunigen und für den Einbau und den Betrieb dieser Zähler&lt;br /&gt;
beim Kunden eine neue Zwangsumlage erheben.  CDU, CSU und SPD wollen&lt;br /&gt;
daher gemäß ihrem Koalitionsvertrag gesetzliche &amp;quot;Regelungen im&lt;br /&gt;
Zusammenhang mit dem Einbau von intelligenten Zählern zur Ermöglichung&lt;br /&gt;
von intelligentem Last- und Erzeugungsmanagement&amp;quot; festlegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was der Koalitionsvertrag &amp;quot;Last- und Erzeugungsmanagement&amp;quot; nennt ist&lt;br /&gt;
natürlich insbesondere eine nette Formulierung dafür, dass die&lt;br /&gt;
Netzbetreiber ihre Kunden mit Hilfe der intelligenten Zähler nach&lt;br /&gt;
bestimmten Regeln schnell und problemlos ferngesteuert vom Netz trennen&lt;br /&gt;
können wollen --- z.B. weil der Kunde eine Photovoltaikanlage oder ein&lt;br /&gt;
Windrad betreibt und gegen Vergütung Strom einspeisen will, das Netz&lt;br /&gt;
aus Betreibersicht aber gerade &amp;quot;voll&amp;quot; ist oder auch, wenn der Kunde&lt;br /&gt;
seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt (dazu heißt es,&lt;br /&gt;
ausgerechnet im Vertrags-Abschnitt &amp;quot;Zusammenhalt det Gesellschaft&amp;quot;&lt;br /&gt;
und von der Formulierung her an Zynismus nicht zu überbieten: &amp;quot;Wir&lt;br /&gt;
wollen Regelungen für einen besseren Schutz vor Strom- und Gassperren,&lt;br /&gt;
zum Beispiel durch den Einsatz von intelligenten Stromzählern mit&lt;br /&gt;
Prepaid-Funktion.&amp;quot;)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Deutschland sind intelligente Zähler aktuell in Neubauten und bei&lt;br /&gt;
Grundsanierungen Pflicht. Mit der jüngsten Novelle des&lt;br /&gt;
Energiewirtschaftsgesetzes und dem Erneuerbare-Energien-Gesetz müssen&lt;br /&gt;
auch Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 6000&lt;br /&gt;
kWh sowie Betreiber von Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von&lt;br /&gt;
über 7 kW (solche Anlagen finden sich typsicherweise auf den Dächern&lt;br /&gt;
großer Einfamilien- oder kleinerer Zweifamilienhäuser) so einen&lt;br /&gt;
Zähler installieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach Spiegel-Informationen hat das Bundeswirtschaftsministerium in&lt;br /&gt;
diesem Zusammenhang letztes Jahr ein Konzept vorgestellt, wonach&lt;br /&gt;
zunächst JEDER Haushalt acht Euro im Jahr bezahlen soll, auch wenn er&lt;br /&gt;
noch mit einem &amp;quot;dummen&amp;quot; Stromzähler ausgestattet ist. In Neubauten und&lt;br /&gt;
bei Modernisierungen hingegen müsste grundsätzlich ein intelligenter&lt;br /&gt;
Zähler eingebaut werden, dessen Betrieb dann bis zu 72 Euro im Jahr&lt;br /&gt;
kosten soll. Gleiches sei für die etwa zwei Millionen Haus- und&lt;br /&gt;
Wohnungseigentümer geplant, die bereits über Solaranlagen, Wärmepumpen&lt;br /&gt;
oder Mini-Blockheizkraftwerke verfügen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Den Bürgern werden die intelligenten Stromzähler mit dem Argument&lt;br /&gt;
schmackhaft gemacht, dass sie Verbrauchstransparenz schaffen und so&lt;br /&gt;
Einsparmöglichkeiten durch die Nutzung von zeit- und lastabhängigen&lt;br /&gt;
Tarifen ermöglichen würden. Tatsächlich kommt aber eine Auftragsstudie&lt;br /&gt;
von Ernst &amp;amp; Young für das Bundeswirtschaftsministerium zu dem&lt;br /&gt;
Ergebnis, dass vor allem bei privaten Stromkunden mit geringem&lt;br /&gt;
Jahresverbrauch die Einsparmöglichkeiten durch den Einbau solcher&lt;br /&gt;
Zähler die Kosten für die Zähler nicht decken oder gar überstiegen&lt;br /&gt;
würden (für Details konsultiere man den, diesen Antrag ausgelöst habenden Beitrag&lt;br /&gt;
http://www.daten-speicherung.de/index.php/smart-meter-einbauzwang-stromkunden-drohen-jaehrliche-mehrkosten-von-100-euro/).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unabhängig vom fragwürdigen privatwirtschaftlichen Nutzen der Zähler&lt;br /&gt;
eröffnen diese natürlich eine ganze Reihe von Datenschutz- und&lt;br /&gt;
Privatsphäre-Problemen, die auch schon an anderer Stelle von der&lt;br /&gt;
Piratenpartei moniert wurden (siehe&lt;br /&gt;
http://www.golem.de/news/intelligente-stromzaehler-rasen-maehen-bei-vollmond-1311-102986-3.html), &lt;br /&gt;
und das nicht nur wenn --- wie das ebenfalls in der Studie von Ernst &amp;amp;&lt;br /&gt;
Young angeregt wird --- Zählerdaten zwangsweise viertelstündlich an&lt;br /&gt;
den Versorger weitergegeben, sondern darüber hinaus auch noch in einer&lt;br /&gt;
&amp;quot;weitergehenden Nutzung durch Dritte vermarktet&amp;quot; werden sollen (Google&lt;br /&gt;
und RWE lassen grüßen:&lt;br /&gt;
http://blogs.faz.net/adhoc/2014/01/14/rwe-google-und-nest-die-heizung-im-internet-der-dinge-767/).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einen Zwang zum Einbau &amp;quot;intelligenter&amp;quot; Zähler, egal ob durch den&lt;br /&gt;
Gesetzgeber oder den jeweiligen Netzbetreiber, der sich auch auf&lt;br /&gt;
Bestandskunden mit &amp;quot;dummen&amp;quot; Zählern erstrecken soll und dem&lt;br /&gt;
Netzbetreiber die Möglichkeit bietet, sämtliche erneuerbare&lt;br /&gt;
Energiequellen ferngesteuert abzuregeln, lehnen wir daher strikt ab.&lt;br /&gt;
Er ist für den typischen Privatverbraucher wirtschaftlich nicht&lt;br /&gt;
sinnvoll, stellt eine Bedrohung für dessen Privatsphäre dar und&lt;br /&gt;
fördert lediglich weiter den gläsernen Bürger.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Österreich wurde ein bereits bestehender Zwang zu Einbau und&lt;br /&gt;
abgabenpflichtiger Nutzung intelligenter Zählern auf massiven&lt;br /&gt;
öffentlichen Druck hin wieder aufgehoben.  Intelligente Zähler sind&lt;br /&gt;
dort seit kurzem nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Benötigt ein&lt;br /&gt;
Kunde keinen intelligenten Zähler (eigentlich nie, wenn er nicht&lt;br /&gt;
selber Energieproduzent ist), dann kann er selber entscheiden, ob er&lt;br /&gt;
einen solchen Zähler trotzdem eingebaut haben will und welche der&lt;br /&gt;
Funktionen, die ein solcher Zähler prinzipiell realisieren kann&lt;br /&gt;
(Messung von Eigenverbrauch, eingespeister Energie und Fernsteuerung&lt;br /&gt;
der eigenen Energieproduktion) er dann ggf. kostenpflichtig scharf geschaltet haben&lt;br /&gt;
möchte.  Netzbetreiber in Österreich müssen diesen Wunsch nun wieder&lt;br /&gt;
grundsätzlich respektieren. Der Gesetzgeber und die Netzbetreiber in&lt;br /&gt;
Deutschland sollten sich hier dem Vorbild Österreichs anschließen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|schlagworte=Erneuerbare Energien&lt;br /&gt;
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|wikiBenutzer=Cbeckstein&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{AntragAnregungHeader}}&lt;br /&gt;
{{AntragDiskussionHeader}}&lt;br /&gt;
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		<author><name>Cbeckstein</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2014.1/Antragsportal/Sonstiger_Antrag_-_005&amp;diff=55396</id>
		<title>TH:KV Jena/Kreisparteitag 2014.1/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 005</title>
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				<updated>2014-01-22T19:42:08Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Cbeckstein: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Antrag&lt;br /&gt;
|gliederung=Kreisverband Jena&lt;br /&gt;
|parteitag=Kreisparteitag Jena&lt;br /&gt;
|jahreszahl=2014.1&lt;br /&gt;
|autor=Cbeckstein&lt;br /&gt;
|antragstyp=Sonstiger Antrag&lt;br /&gt;
|artprogrammantrag=&lt;br /&gt;
|zuordnprog=&lt;br /&gt;
|artsonstig=Positionspapier&lt;br /&gt;
|artsatzung=&lt;br /&gt;
|titel=Kein Zwang zum Einbau kostenpflichtiger &amp;quot;intelligenter&amp;quot; Zähler für Kunden der Jenaer Stadtwerke&lt;br /&gt;
|zusammenfassung=Sofern es der Gesetzgeber nicht doch noch gesetzlich festschreibt, sollen die Stadtwerke ihre Kunden nicht zum Einbau (ggf. kostenpflichtiger) &amp;quot;intelligenter&amp;quot; Zähler nötigen.&lt;br /&gt;
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|text=Die Piraten Jena lehnen einen Zwang zum Einbau &amp;quot;intelligenter&amp;quot; Zähler (egal ob durch den Gesetzgeber oder die Stadtwerke Jena-Pößneck), der sich vielleicht sogar auf Bestandskunden mit &amp;quot;dummen&amp;quot; Zählern erstreckt und den Stadtwerken die Möglichkeit bietet, sämtliche erneuerbare Energiequellen ferngesteuert abzuregeln, strikt ab.&lt;br /&gt;
Er ist für den typischen Privatverbraucher wirtschaftlich nicht sinnvoll, stellt eine Bedrohung für dessen Privatsphäre dar und fördert lediglich weiter den gläsernen Bürger.&lt;br /&gt;
|begruendung=Laut Wikipedia ist ein intelligenter Zähler ein &amp;quot;Zähler für Energie,&lt;br /&gt;
(Strom oder Gas), der entsprechend der Definition des § 21d EnWG&lt;br /&gt;
(Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung) dem jeweiligen&lt;br /&gt;
Anschlussnutzer den tatsächlichen Energieverbrauch und die&lt;br /&gt;
tatsächliche Nutzungszeit anzeigt und in ein Kommunikationsnetz&lt;br /&gt;
eingebunden ist.&amp;quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Bundesregierung will im Kontext der Novelle des&lt;br /&gt;
Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) die Verbreitung intelligenter&lt;br /&gt;
Zähler beschleunigen und für den Einbau und den Betrieb dieser Zähler&lt;br /&gt;
beim Kunden eine neue Zwangsumlage erheben.  CDU, CSU und SPD wollen&lt;br /&gt;
daher gemäß ihrem Koalitionsvertrag gesetzliche &amp;quot;Regelungen im&lt;br /&gt;
Zusammenhang mit dem Einbau von intelligenten Zählern zur Ermöglichung&lt;br /&gt;
von intelligentem Last- und Erzeugungsmanagement&amp;quot; festlegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was der Koalitionsvertrag &amp;quot;Last- und Erzeugungsmanagement&amp;quot; nennt ist&lt;br /&gt;
natürlich insbesondere eine nette Formulierung dafür, dass die&lt;br /&gt;
Netzbetreiber ihre Kunden mit Hilfe der intelligenten Zähler nach&lt;br /&gt;
bestimmten Regeln schnell und problemlos ferngesteuert vom Netz trennen&lt;br /&gt;
können wollen --- z.B. weil der Kunde eine Photovoltaikanlage oder ein&lt;br /&gt;
Windrad betreibt und gegen Vergütung Strom einspeisen will, das Netz&lt;br /&gt;
aus Betreibersicht aber gerade &amp;quot;voll&amp;quot; ist oder auch, wenn der Kunde&lt;br /&gt;
seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt (dazu heißt es,&lt;br /&gt;
ausgerechnet im Vertrags-Abschnitt &amp;quot;Zusammenhalt det Gesellschaft&amp;quot;&lt;br /&gt;
und von der Formulierung her an Zynismus nicht zu überbieten: &amp;quot;Wir&lt;br /&gt;
wollen Regelungen für einen besseren Schutz vor Strom- und Gassperren,&lt;br /&gt;
zum Beispiel durch den Einsatz von intelligenten Stromzählern mit&lt;br /&gt;
Prepaid-Funktion.&amp;quot;)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Deutschland sind intelligente Zähler aktuell in Neubauten und bei&lt;br /&gt;
Grundsanierungen Pflicht. Mit der jüngsten Novelle des&lt;br /&gt;
Energiewirtschaftsgesetzes und dem Erneuerbare-Energien-Gesetz müssen&lt;br /&gt;
auch Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 6000&lt;br /&gt;
kWh sowie Betreiber von Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von&lt;br /&gt;
über 7 kW (solche Anlagen finden sich typsicherweise auf den Dächern&lt;br /&gt;
großer Einfamilien- oder kleinerer Zweifamilienhäuser) so einen&lt;br /&gt;
Zähler installieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach Spiegel-Informationen hat das Bundeswirtschaftsministerium in&lt;br /&gt;
diesem Zusammenhang letztes Jahr ein Konzept vorgestellt, wonach&lt;br /&gt;
zunächst JEDER Haushalt acht Euro im Jahr bezahlen soll, auch wenn er&lt;br /&gt;
noch mit einem &amp;quot;dummen&amp;quot; Stromzähler ausgestattet ist. In Neubauten und&lt;br /&gt;
bei Modernisierungen hingegen müsste grundsätzlich ein intelligenter&lt;br /&gt;
Zähler eingebaut werden, dessen Betrieb dann bis zu 72 Euro im Jahr&lt;br /&gt;
kosten soll. Gleiches sei für die etwa zwei Millionen Haus- und&lt;br /&gt;
Wohnungseigentümer geplant, die bereits über Solaranlagen, Wärmepumpen&lt;br /&gt;
oder Mini-Blockheizkraftwerke verfügen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Den Bürgern werden die intelligenten Stromzähler mit dem Argument&lt;br /&gt;
schmackhaft gemacht, dass sie Verbrauchstransparenz schaffen und so&lt;br /&gt;
Einsparmöglichkeiten durch die Nutzung von zeit- und lastabhängigen&lt;br /&gt;
Tarifen ermöglichen würden. Tatsächlich kommt aber eine Auftragsstudie&lt;br /&gt;
von Ernst &amp;amp; Young für das Bundeswirtschaftsministerium zu dem&lt;br /&gt;
Ergebnis, dass vor allem bei privaten Stromkunden mit geringem&lt;br /&gt;
Jahresverbrauch die Einsparmöglichkeiten durch den Einbau solcher&lt;br /&gt;
Zähler die Kosten für die Zähler nicht decken oder gar überstiegen&lt;br /&gt;
würden (für Details konsultiere man den, diesen Antrag ausgelöst habenden Beitrag&lt;br /&gt;
http://www.daten-speicherung.de/index.php/smart-meter-einbauzwang-stromkunden-drohen-jaehrliche-mehrkosten-von-100-euro/).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unabhängig vom fragwürdigen privatwirtschaftlichen Nutzen der Zähler&lt;br /&gt;
eröffnen diese natürlich eine ganze Reihe von Datenschutz- und&lt;br /&gt;
Privatsphäre-Problemen, die auch schon an anderer Stelle von der&lt;br /&gt;
Piratenpartei moniert wurden (siehe&lt;br /&gt;
http://www.golem.de/news/intelligente-stromzaehler-rasen-maehen-bei-vollmond-1311-102986-3.html), &lt;br /&gt;
und das nicht nur wenn --- wie das ebenfalls in der Studie von Ernst &amp;amp;&lt;br /&gt;
Young angeregt wird --- Zählerdaten zwangsweise viertelstündlich an&lt;br /&gt;
den Versorger weitergegeben, sondern darüber hinaus auch noch in einer&lt;br /&gt;
&amp;quot;weitergehenden Nutzung durch Dritte vermarktet&amp;quot; werden sollen (Google&lt;br /&gt;
und RWE lassen grüßen:&lt;br /&gt;
http://blogs.faz.net/adhoc/2014/01/14/rwe-google-und-nest-die-heizung-im-internet-der-dinge-767/).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einen Zwang zum Einbau &amp;quot;intelligenter&amp;quot; Zähler, egal ob durch den&lt;br /&gt;
Gesetzgeber oder den jeweiligen Netzbetreiber, der sich auch auf&lt;br /&gt;
Bestandskunden mit &amp;quot;dummen&amp;quot; Zählern erstrecken soll und dem&lt;br /&gt;
Netzbetreiber die Möglichkeit bietet, sämtliche erneuerbare&lt;br /&gt;
Energiequellen ferngesteuert abzuregeln, lehnen wir daher strikt ab.&lt;br /&gt;
Er ist für den typischen Privatverbraucher wirtschaftlich nicht&lt;br /&gt;
sinnvoll, stellt eine Bedrohung für dessen Privatsphäre dar und&lt;br /&gt;
fördert lediglich weiter den gläsernen Bürger.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Österreich wurde ein bereits bestehender Zwang zu Einbau und&lt;br /&gt;
abgabenpflichtiger Nutzung intelligenter Zählern auf massiven&lt;br /&gt;
öffentlichen Druck hin wieder aufgehoben.  Intelligente Zähler sind&lt;br /&gt;
dort seit kurzem nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Benötigt ein&lt;br /&gt;
Kunde keinen intelligenten Zähler (eigentlich nie, wenn er nicht&lt;br /&gt;
selber Energieproduzent ist), dann kann er selber entscheiden, ob er&lt;br /&gt;
einen solchen Zähler trotzdem eingebaut haben will und welche der&lt;br /&gt;
Funktionen, die ein solcher Zähler prinzipiell realisieren kann&lt;br /&gt;
(Messung von Eigenverbrauch, eingespeister Energie und Fernsteuerung&lt;br /&gt;
der eigenen Energieproduktion) er dann ggf. kostenpflichtig scharf geschaltet haben&lt;br /&gt;
möchte.  Netzbetreiber in Österreich müssen diesen Wunsch nun wieder&lt;br /&gt;
grundsätzlich respektieren. Der Gesetzgeber und die Netzbetreiber in&lt;br /&gt;
Deutschland sollten sich hier dem Vorbild Österreichs anschließen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|schlagworte=Erneuerbare Energien&lt;br /&gt;
|prüficon=3&lt;br /&gt;
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{{AntragAnregungHeader}}&lt;br /&gt;
{{AntragDiskussionHeader}}&lt;br /&gt;
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		<author><name>Cbeckstein</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2014.1/Antragsportal/Sonstiger_Antrag_-_005&amp;diff=55395</id>
		<title>TH:KV Jena/Kreisparteitag 2014.1/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 005</title>
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|textneu=&lt;br /&gt;
|begruendung=&lt;br /&gt;
|text=Die Piraten Jena lehnen einen Zwang zum Einbau &amp;quot;intelligenter&amp;quot; Zähler (egal ob durch den Gesetzgeber oder die Stadtwerke Jena-Pößneck), der sich vielleicht sogar auf Bestandskunden mit &amp;quot;dummen&amp;quot; Zählern erstreckt und den Stadtwerken die Möglichkeit bietet, sämtliche erneuerbare Energiequellen ferngesteuert abzuregeln, strikt ab.&lt;br /&gt;
Er ist für den typischen Privatverbraucher wirtschaftlich nicht sinnvoll, stellt eine Bedrohung für dessen Privatsphäre dar und fördert lediglich weiter den gläsernen Bürger.&lt;br /&gt;
|begruendung=Laut Wikipedia ist ein intelligenter Zähler ein &amp;quot;Zähler für Energie,&lt;br /&gt;
(Strom oder Gas), der entsprechend der Definition des § 21d EnWG&lt;br /&gt;
(Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung) dem jeweiligen&lt;br /&gt;
Anschlussnutzer den tatsächlichen Energieverbrauch und die&lt;br /&gt;
tatsächliche Nutzungszeit anzeigt und in ein Kommunikationsnetz&lt;br /&gt;
eingebunden ist.&amp;quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Bundesregierung will im Kontext der Novelle des&lt;br /&gt;
Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) die Verbreitung intelligenter&lt;br /&gt;
Zähler beschleunigen und für den Einbau und den Betrieb dieser Zähler&lt;br /&gt;
beim Kunden eine neue Zwangsumlage erheben.  CDU, CSU und SPD wollen&lt;br /&gt;
daher gemäß ihrem Koalitionsvertrag gesetzliche &amp;quot;Regelungen im&lt;br /&gt;
Zusammenhang mit dem Einbau von intelligenten Zählern zur Ermöglichung&lt;br /&gt;
von intelligentem Last- und Erzeugungsmanagement&amp;quot; festlegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was der Koalitionsvertrag &amp;quot;Last- und Erzeugungsmanagement&amp;quot; nennt ist&lt;br /&gt;
natürlich insbesondere eine nette Formulierung dafür, dass die&lt;br /&gt;
Netzbetreiber ihre Kunden mit Hilfe der intelligenten Zähler nach&lt;br /&gt;
bestimmten Regeln schnell und problemlos ferngesteuert vom Netz trennen&lt;br /&gt;
können wollen --- z.B. weil der Kunde eine Photovoltaikanlage oder ein&lt;br /&gt;
Windrad betreibt und gegen Vergütung Strom einspeisen will, das Netz&lt;br /&gt;
aus Betreibersicht aber gerade &amp;quot;voll&amp;quot; ist oder auch, wenn der Kunde&lt;br /&gt;
seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt (dazu heißt es,&lt;br /&gt;
ausgerechnet im Vertrags-Abschnitt &amp;quot;Zusammenhalt det Gesellschaft&amp;quot;&lt;br /&gt;
und von der Formulierung her an Zynismus nicht zu überbieten: &amp;quot;Wir&lt;br /&gt;
wollen Regelungen für einen besseren Schutz vor Strom- und Gassperren,&lt;br /&gt;
zum Beispiel durch den Einsatz von intelligenten Stromzählern mit&lt;br /&gt;
Prepaid-Funktion.&amp;quot;)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Deutschland sind intelligente Zähler aktuell in Neubauten und bei&lt;br /&gt;
Grundsanierungen Pflicht. Mit der jüngsten Novelle des&lt;br /&gt;
Energiewirtschaftsgesetzes und dem Erneuerbare-Energien-Gesetz müssen&lt;br /&gt;
auch Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 6000&lt;br /&gt;
kWh sowie Betreiber von Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von&lt;br /&gt;
über 7 kW (solche Anlagen finden sich typsicherweise auf den Dächern&lt;br /&gt;
großer Einfamilien- oder kleinerer Zweifamilienhäuser) so einen&lt;br /&gt;
Zähler installieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach Spiegel-Informationen hat das Bundeswirtschaftsministerium in&lt;br /&gt;
diesem Zusammenhang letztes Jahr ein Konzept vorgestellt, wonach&lt;br /&gt;
zunächst JEDER Haushalt acht Euro im Jahr bezahlen soll, auch wenn er&lt;br /&gt;
noch mit einem &amp;quot;dummen&amp;quot; Stromzähler ausgestattet ist. In Neubauten und&lt;br /&gt;
bei Modernisierungen hingegen müsste grundsätzlich ein intelligenter&lt;br /&gt;
Zähler eingebaut werden, dessen Betrieb dann bis zu 72 Euro im Jahr&lt;br /&gt;
kosten soll. Gleiches sei für die etwa zwei Millionen Haus- und&lt;br /&gt;
Wohnungseigentümer geplant, die bereits über Solaranlagen, Wärmepumpen&lt;br /&gt;
oder Mini-Blockheizkraftwerke verfügen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Den Bürgern werden die intelligenten Stromzähler mit dem Argument&lt;br /&gt;
schmackhaft gemacht, dass sie Verbrauchstransparenz schaffen und so&lt;br /&gt;
Einsparmöglichkeiten durch die Nutzung von zeit- und lastabhängigen&lt;br /&gt;
Tarifen ermöglichen würden. Tatsächlich kommt aber eine Auftragsstudie&lt;br /&gt;
von Ernst &amp;amp; Young für des Bundeswirtschaftsministerium zu dem&lt;br /&gt;
Ergebnis, dass vor allem bei privaten Stromkunden mit geringem&lt;br /&gt;
Jahresverbrauch die Einsparmöglichkeiten durch den Einbau solcher&lt;br /&gt;
Zähler die Kosten für die Zähler nicht decken oder gar überstiegen&lt;br /&gt;
würden (für weitere interessante Details konsultiere man den, diesen&lt;br /&gt;
Antrag ausgelöst habenden, Beitrag&lt;br /&gt;
http://www.daten-speicherung.de/index.php/smart-meter-einbauzwang-stromkunden-drohen-jaehrliche-mehrkosten-von-100-euro/).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unabhängig vom fragwürdigen privatwirtschaftlichen Nutzen der Zähler&lt;br /&gt;
eröffnen diese natürlich eine ganze Reihe von Datenschutz- und&lt;br /&gt;
Privatsphäre-Problemen, die auch schon an anderer Stelle von der&lt;br /&gt;
Piratenpartei moniert wurden ( siehe&lt;br /&gt;
http://www.golem.de/news/intelligente-stromzaehler-rasen-maehen-bei-vollmond-1311-102986-3.html)&lt;br /&gt;
und das nicht nur wenn --- wie das ebenfalls in der Studie von Ernst &amp;amp;&lt;br /&gt;
Young angeregt wird --- Zählerdaten zwangsweise viertelstündlich an&lt;br /&gt;
den Versorger weitergegeben, sondern darüber hinaus auch noch in einer&lt;br /&gt;
&amp;quot;weitergehenden Nutzung durch Dritte vermarktet&amp;quot; werden sollen (Google&lt;br /&gt;
und RWE lassen grüßen:&lt;br /&gt;
http://blogs.faz.net/adhoc/2014/01/14/rwe-google-und-nest-die-heizung-im-internet-der-dinge-767/).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einen Zwang zum Einbau &amp;quot;intelligenter&amp;quot; Zähler, egal ob durch den&lt;br /&gt;
Gesetzgeber oder den jeweiligen Netzbetreiber, der sich auch auf&lt;br /&gt;
Bestandskunden mit &amp;quot;dummen&amp;quot; Zählern erstrecken soll und dem&lt;br /&gt;
Netzbetreiber die Möglichkeit bietet, sämtliche erneuerbare&lt;br /&gt;
Energiequellen ferngesteuert abzuregeln, lehnen wir daher strikt ab.&lt;br /&gt;
Er ist für den typischen Privatverbraucher wirtschaftlich nicht&lt;br /&gt;
sinnvoll, stellt eine Bedrohung für dessen Privatsphäre dar und&lt;br /&gt;
fördert lediglich weiter den gläsernen Bürger.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Österreich wurde ein bereits bestehender Zwang zu Einbau und&lt;br /&gt;
abgabenpflichtiger Nutzung intelligenter Zählern auf massiven&lt;br /&gt;
öffentlichen Druck hin wieder aufgehoben.  Intelligente Zähler sind&lt;br /&gt;
dort seit kurzem nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Benötigt ein&lt;br /&gt;
Kunde keinen intelligenten Zähler (eigentlich nie, wenn er nicht&lt;br /&gt;
selber Energieproduzent ist), dann kann er selber entscheiden, ob er&lt;br /&gt;
einen solchen Zähler trotzdem eingebaut haben will und welche der&lt;br /&gt;
Funktionen, die ein solcher Zähler prinzipiell realisieren kann&lt;br /&gt;
(Messung von Eigenverbrauch, eingespeister Energie und Fernsteuerung&lt;br /&gt;
der eigenen Energieproduktion) er dann ggf. scharf geschaltet haben&lt;br /&gt;
möchte.  Netzbetreiber in Österreich müssen diesen Wunsch nun wieder&lt;br /&gt;
grundsätzlich respektieren. Der Gesetzgeber und die Netzbetreiber in&lt;br /&gt;
Deutschland sollten sich hier dem Vorbild Österreichs anschließen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|schlagworte=Erneuerbare Energien&lt;br /&gt;
|prüficon=3&lt;br /&gt;
|urltype=TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2014.1&lt;br /&gt;
|abstimmung=1&lt;br /&gt;
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|nexturltype=TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2014.2&lt;br /&gt;
|wikiBenutzer=Cbeckstein&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{AntragAnregungHeader}}&lt;br /&gt;
{{AntragDiskussionHeader}}&lt;br /&gt;
{{Zustimmung}}&lt;br /&gt;
{{Ablehnung}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Cbeckstein</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2014.1/Antragsportal/Sonstiger_Antrag_-_005&amp;diff=55394</id>
		<title>TH:KV Jena/Kreisparteitag 2014.1/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 005</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2014.1/Antragsportal/Sonstiger_Antrag_-_005&amp;diff=55394"/>
				<updated>2014-01-22T19:35:13Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Cbeckstein: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Antrag&lt;br /&gt;
|gliederung=Kreisverband Jena&lt;br /&gt;
|parteitag=Kreisparteitag Jena&lt;br /&gt;
|jahreszahl=2014.1&lt;br /&gt;
|autor=Cbeckstein&lt;br /&gt;
|antragstyp=Sonstiger Antrag&lt;br /&gt;
|artprogrammantrag=&lt;br /&gt;
|zuordnprog=&lt;br /&gt;
|artsonstig=Positionspapier&lt;br /&gt;
|artsatzung=&lt;br /&gt;
|titel=Kein Zwang zum Einbau kostenpflichtiger &amp;quot;intelligenter&amp;quot; Zähler für Kunden der Jenaer Stadtwerke&lt;br /&gt;
|zusammenfassung=Sofern es der Gesetzgeber nicht doch noch gesetzlich festschreibt, sollen die Stadtwerke ihre Kunden nicht zum Einbau (ggf. kostenpflichtiger) &amp;quot;intelligenter&amp;quot; Zähler nötigen.&lt;br /&gt;
|altneu=on&lt;br /&gt;
|textalt=&lt;br /&gt;
|textneu=&lt;br /&gt;
|begruendung=&lt;br /&gt;
|text=Die Piraten Jena lehnen einen Zwang zum Einbau &amp;quot;intelligenter&amp;quot; Zähler (egal ob durch den Gesetzgeber oder die Stadtwerke Jena-Pößneck), der sich vielleicht sogar auf Bestandskunden mit &amp;quot;dummen&amp;quot; Zählern erstreckt und den Stadtwerken die Möglichkeit bietet, sämtliche erneuerbare Energiequellen ferngesteuert abzuregeln, strikt ab.&lt;br /&gt;
Er ist für den typischen Privatverbraucher wirtschaftlich nicht sinnvoll, stellt eine Bedrohung für dessen Privatsphäre dar und&lt;br /&gt;
fördert lediglich weiter den gläsernen Bürger.&lt;br /&gt;
|begruendung=Laut Wikipedia ist ein intelligenter Zähler ein &amp;quot;Zähler für Energie,&lt;br /&gt;
(Strom oder Gas), der entsprechend der Definition des § 21d EnWG&lt;br /&gt;
(Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung) dem jeweiligen&lt;br /&gt;
Anschlussnutzer den tatsächlichen Energieverbrauch und die&lt;br /&gt;
tatsächliche Nutzungszeit anzeigt und in ein Kommunikationsnetz&lt;br /&gt;
eingebunden ist.&amp;quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Bundesregierung will im Kontext der Novelle des&lt;br /&gt;
Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) die Verbreitung intelligenter&lt;br /&gt;
Zähler beschleunigen und für den Einbau und den Betrieb dieser Zähler&lt;br /&gt;
beim Kunden eine neue Zwangsumlage erheben.  CDU, CSU und SPD wollen&lt;br /&gt;
daher gemäß ihrem Koalitionsvertrag gesetzliche &amp;quot;Regelungen im&lt;br /&gt;
Zusammenhang mit dem Einbau von intelligenten Zählern zur Ermöglichung&lt;br /&gt;
von intelligentem Last- und Erzeugungsmanagement&amp;quot; festlegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was der Koalitionsvertrag &amp;quot;Last- und Erzeugungsmanagement&amp;quot; nennt ist&lt;br /&gt;
natürlich insbesondere eine nette Formulierung dafür, dass die&lt;br /&gt;
Netzbetreiber ihre Kunden mit Hilfe der intelligenten Zähler nach&lt;br /&gt;
bestimmten Regeln schnell und problemlos ferngesteuert vom Netz trennen&lt;br /&gt;
können wollen --- z.B. weil der Kunde eine Photovoltaikanlage oder ein&lt;br /&gt;
Windrad betreibt und gegen Vergütung Strom einspeisen will, das Netz&lt;br /&gt;
aus Betreibersicht aber gerade &amp;quot;voll&amp;quot; ist oder auch, wenn der Kunde&lt;br /&gt;
seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt (dazu heißt es,&lt;br /&gt;
ausgerechnet im Vertrags-Abschnitt &amp;quot;Zusammenhalt det Gesellschaft&amp;quot;&lt;br /&gt;
und von der Formulierung her an Zynismus nicht zu überbieten: &amp;quot;Wir&lt;br /&gt;
wollen Regelungen für einen besseren Schutz vor Strom- und Gassperren,&lt;br /&gt;
zum Beispiel durch den Einsatz von intelligenten Stromzählern mit&lt;br /&gt;
Prepaid-Funktion.&amp;quot;)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Deutschland sind intelligente Zähler aktuell in Neubauten und bei&lt;br /&gt;
Grundsanierungen Pflicht. Mit der jüngsten Novelle des&lt;br /&gt;
Energiewirtschaftsgesetzes und dem Erneuerbare-Energien-Gesetz müssen&lt;br /&gt;
auch Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 6000&lt;br /&gt;
kWh sowie Betreiber von Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von&lt;br /&gt;
über 7 kW (solche Anlagen finden sich typsicherweise auf den Dächern&lt;br /&gt;
großer Einfamilien- oder kleinerer Zweifamilienhäuser) so einen&lt;br /&gt;
Zähler installieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach Spiegel-Informationen hat das Bundeswirtschaftsministerium in&lt;br /&gt;
diesem Zusammenhang letztes Jahr ein Konzept vorgestellt, wonach&lt;br /&gt;
zunächst JEDER Haushalt acht Euro im Jahr bezahlen soll, auch wenn er&lt;br /&gt;
noch mit einem &amp;quot;dummen&amp;quot; Stromzähler ausgestattet ist. In Neubauten und&lt;br /&gt;
bei Modernisierungen hingegen müsste grundsätzlich ein intelligenter&lt;br /&gt;
Zähler eingebaut werden, dessen Betrieb dann bis zu 72 Euro im Jahr&lt;br /&gt;
kosten soll. Gleiches sei für die etwa zwei Millionen Haus- und&lt;br /&gt;
Wohnungseigentümer geplant, die bereits über Solaranlagen, Wärmepumpen&lt;br /&gt;
oder Mini-Blockheizkraftwerke verfügen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Den Bürgern werden die intelligenten Stromzähler mit dem Argument&lt;br /&gt;
schmackhaft gemacht, dass sie Verbrauchstransparenz schaffen und so&lt;br /&gt;
Einsparmöglichkeiten durch die Nutzung von zeit- und lastabhängigen&lt;br /&gt;
Tarifen ermöglichen würden. Tatsächlich kommt aber eine Auftragsstudie&lt;br /&gt;
von Ernst &amp;amp; Young für des Bundeswirtschaftsministerium zu dem&lt;br /&gt;
Ergebnis, dass vor allem bei privaten Stromkunden mit geringem&lt;br /&gt;
Jahresverbrauch die Einsparmöglichkeiten durch den Einbau solcher&lt;br /&gt;
Zähler die Kosten für die Zähler nicht decken oder gar überstiegen&lt;br /&gt;
würden (für weitere interessante Details konsultiere man den, diesen&lt;br /&gt;
Antrag ausgelöst habenden, Beitrag&lt;br /&gt;
http://www.daten-speicherung.de/index.php/smart-meter-einbauzwang-stromkunden-drohen-jaehrliche-mehrkosten-von-100-euro/).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unabhängig vom fragwürdigen privatwirtschaftlichen Nutzen der Zähler&lt;br /&gt;
eröffnen diese natürlich eine ganze Reihe von Datenschutz- und&lt;br /&gt;
Privatsphäre-Problemen, die auch schon an anderer Stelle von der&lt;br /&gt;
Piratenpartei moniert wurden ( siehe&lt;br /&gt;
http://www.golem.de/news/intelligente-stromzaehler-rasen-maehen-bei-vollmond-1311-102986-3.html)&lt;br /&gt;
und das nicht nur wenn --- wie das ebenfalls in der Studie von Ernst &amp;amp;&lt;br /&gt;
Young angeregt wird --- Zählerdaten zwangsweise viertelstündlich an&lt;br /&gt;
den Versorger weitergegeben, sondern darüber hinaus auch noch in einer&lt;br /&gt;
&amp;quot;weitergehenden Nutzung durch Dritte vermarktet&amp;quot; werden sollen (Google&lt;br /&gt;
und RWE lassen grüßen:&lt;br /&gt;
http://blogs.faz.net/adhoc/2014/01/14/rwe-google-und-nest-die-heizung-im-internet-der-dinge-767/).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einen Zwang zum Einbau &amp;quot;intelligenter&amp;quot; Zähler, egal ob durch den&lt;br /&gt;
Gesetzgeber oder den jeweiligen Netzbetreiber, der sich auch auf&lt;br /&gt;
Bestandskunden mit &amp;quot;dummen&amp;quot; Zählern erstrecken soll und dem&lt;br /&gt;
Netzbetreiber die Möglichkeit bietet, sämtliche erneuerbare&lt;br /&gt;
Energiequellen ferngesteuert abzuregeln, lehnen wir daher strikt ab.&lt;br /&gt;
Er ist für den typischen Privatverbraucher wirtschaftlich nicht&lt;br /&gt;
sinnvoll, stellt eine Bedrohung für dessen Privatsphäre dar und&lt;br /&gt;
fördert lediglich weiter den gläsernen Bürger.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Österreich wurde ein bereits bestehender Zwang zu Einbau und&lt;br /&gt;
abgabenpflichtiger Nutzung intelligenter Zählern auf massiven&lt;br /&gt;
öffentlichen Druck hin wieder aufgehoben.  Intelligente Zähler sind&lt;br /&gt;
dort seit kurzem nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Benötigt ein&lt;br /&gt;
Kunde keinen intelligenten Zähler (eigentlich nie, wenn er nicht&lt;br /&gt;
selber Energieproduzent ist), dann kann er selber entscheiden, ob er&lt;br /&gt;
einen solchen Zähler trotzdem eingebaut haben will und welche der&lt;br /&gt;
Funktionen, die ein solcher Zähler prinzipiell realisieren kann&lt;br /&gt;
(Messung von Eigenverbrauch, eingespeister Energie und Fernsteuerung&lt;br /&gt;
der eigenen Energieproduktion) er dann ggf. scharf geschaltet haben&lt;br /&gt;
möchte.  Netzbetreiber in Österreich müssen diesen Wunsch nun wieder&lt;br /&gt;
grundsätzlich respektieren. Der Gesetzgeber und die Netzbetreiber in&lt;br /&gt;
Deutschland sollten sich hier dem Vorbild Österreichs anschließen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|schlagworte=Erneuerbare Energien&lt;br /&gt;
|prüficon=3&lt;br /&gt;
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{{AntragAnregungHeader}}&lt;br /&gt;
{{AntragDiskussionHeader}}&lt;br /&gt;
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		<author><name>Cbeckstein</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2014.1/Antragsportal/Sonstiger_Antrag_-_005&amp;diff=55393</id>
		<title>TH:KV Jena/Kreisparteitag 2014.1/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 005</title>
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				<updated>2014-01-22T19:34:22Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Cbeckstein: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Antrag&lt;br /&gt;
|gliederung=Kreisverband Jena&lt;br /&gt;
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|jahreszahl=2014.1&lt;br /&gt;
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|text=Die Piraten Jena lehnen einen Zwang zum Einbau &amp;quot;intelligenter&amp;quot; Zähler (egal ob durch den&lt;br /&gt;
Gesetzgeber oder die Stadtwerke Jena-Pößneck), der sich vielleicht sogar auf&lt;br /&gt;
Bestandskunden mit &amp;quot;dummen&amp;quot; Zählern erstreckt und den Stadtwerken die Möglichkeit bietet, sämtliche erneuerbare&lt;br /&gt;
Energiequellen ferngesteuert abzuregeln, strikt ab.&lt;br /&gt;
Er ist für den typischen Privatverbraucher wirtschaftlich nicht&lt;br /&gt;
sinnvoll, stellt eine Bedrohung für dessen Privatsphäre dar und&lt;br /&gt;
fördert lediglich weiter den gläsernen Bürger.&lt;br /&gt;
|begruendung=Laut Wikipedia ist ein intelligenter Zähler ein &amp;quot;Zähler für Energie,&lt;br /&gt;
(Strom oder Gas), der entsprechend der Definition des § 21d EnWG&lt;br /&gt;
(Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung) dem jeweiligen&lt;br /&gt;
Anschlussnutzer den tatsächlichen Energieverbrauch und die&lt;br /&gt;
tatsächliche Nutzungszeit anzeigt und in ein Kommunikationsnetz&lt;br /&gt;
eingebunden ist.&amp;quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Bundesregierung will im Kontext der Novelle des&lt;br /&gt;
Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) die Verbreitung intelligenter&lt;br /&gt;
Zähler beschleunigen und für den Einbau und den Betrieb dieser Zähler&lt;br /&gt;
beim Kunden eine neue Zwangsumlage erheben.  CDU, CSU und SPD wollen&lt;br /&gt;
daher gemäß ihrem Koalitionsvertrag gesetzliche &amp;quot;Regelungen im&lt;br /&gt;
Zusammenhang mit dem Einbau von intelligenten Zählern zur Ermöglichung&lt;br /&gt;
von intelligentem Last- und Erzeugungsmanagement&amp;quot; festlegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was der Koalitionsvertrag &amp;quot;Last- und Erzeugungsmanagement&amp;quot; nennt ist&lt;br /&gt;
natürlich insbesondere eine nette Formulierung dafür, dass die&lt;br /&gt;
Netzbetreiber ihre Kunden mit Hilfe der intelligenten Zähler nach&lt;br /&gt;
bestimmten Regeln schnell und problemlos ferngesteuert vom Netz trennen&lt;br /&gt;
können wollen --- z.B. weil der Kunde eine Photovoltaikanlage oder ein&lt;br /&gt;
Windrad betreibt und gegen Vergütung Strom einspeisen will, das Netz&lt;br /&gt;
aus Betreibersicht aber gerade &amp;quot;voll&amp;quot; ist oder auch, wenn der Kunde&lt;br /&gt;
seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt (dazu heißt es,&lt;br /&gt;
ausgerechnet im Vertrags-Abschnitt &amp;quot;Zusammenhalt det Gesellschaft&amp;quot;&lt;br /&gt;
und von der Formulierung her an Zynismus nicht zu überbieten: &amp;quot;Wir&lt;br /&gt;
wollen Regelungen für einen besseren Schutz vor Strom- und Gassperren,&lt;br /&gt;
zum Beispiel durch den Einsatz von intelligenten Stromzählern mit&lt;br /&gt;
Prepaid-Funktion.&amp;quot;)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Deutschland sind intelligente Zähler aktuell in Neubauten und bei&lt;br /&gt;
Grundsanierungen Pflicht. Mit der jüngsten Novelle des&lt;br /&gt;
Energiewirtschaftsgesetzes und dem Erneuerbare-Energien-Gesetz müssen&lt;br /&gt;
auch Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 6000&lt;br /&gt;
kWh sowie Betreiber von Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von&lt;br /&gt;
über 7 kW (solche Anlagen finden sich typsicherweise auf den Dächern&lt;br /&gt;
großer Einfamilien- oder kleinerer Zweifamilienhäuser) so einen&lt;br /&gt;
Zähler installieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach Spiegel-Informationen hat das Bundeswirtschaftsministerium in&lt;br /&gt;
diesem Zusammenhang letztes Jahr ein Konzept vorgestellt, wonach&lt;br /&gt;
zunächst JEDER Haushalt acht Euro im Jahr bezahlen soll, auch wenn er&lt;br /&gt;
noch mit einem &amp;quot;dummen&amp;quot; Stromzähler ausgestattet ist. In Neubauten und&lt;br /&gt;
bei Modernisierungen hingegen müsste grundsätzlich ein intelligenter&lt;br /&gt;
Zähler eingebaut werden, dessen Betrieb dann bis zu 72 Euro im Jahr&lt;br /&gt;
kosten soll. Gleiches sei für die etwa zwei Millionen Haus- und&lt;br /&gt;
Wohnungseigentümer geplant, die bereits über Solaranlagen, Wärmepumpen&lt;br /&gt;
oder Mini-Blockheizkraftwerke verfügen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Den Bürgern werden die intelligenten Stromzähler mit dem Argument&lt;br /&gt;
schmackhaft gemacht, dass sie Verbrauchstransparenz schaffen und so&lt;br /&gt;
Einsparmöglichkeiten durch die Nutzung von zeit- und lastabhängigen&lt;br /&gt;
Tarifen ermöglichen würden. Tatsächlich kommt aber eine Auftragsstudie&lt;br /&gt;
von Ernst &amp;amp; Young für des Bundeswirtschaftsministerium zu dem&lt;br /&gt;
Ergebnis, dass vor allem bei privaten Stromkunden mit geringem&lt;br /&gt;
Jahresverbrauch die Einsparmöglichkeiten durch den Einbau solcher&lt;br /&gt;
Zähler die Kosten für die Zähler nicht decken oder gar überstiegen&lt;br /&gt;
würden (für weitere interessante Details konsultiere man den, diesen&lt;br /&gt;
Antrag ausgelöst habenden, Beitrag&lt;br /&gt;
http://www.daten-speicherung.de/index.php/smart-meter-einbauzwang-stromkunden-drohen-jaehrliche-mehrkosten-von-100-euro/).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unabhängig vom fragwürdigen privatwirtschaftlichen Nutzen der Zähler&lt;br /&gt;
eröffnen diese natürlich eine ganze Reihe von Datenschutz- und&lt;br /&gt;
Privatsphäre-Problemen, die auch schon an anderer Stelle von der&lt;br /&gt;
Piratenpartei moniert wurden ( siehe&lt;br /&gt;
http://www.golem.de/news/intelligente-stromzaehler-rasen-maehen-bei-vollmond-1311-102986-3.html)&lt;br /&gt;
und das nicht nur wenn --- wie das ebenfalls in der Studie von Ernst &amp;amp;&lt;br /&gt;
Young angeregt wird --- Zählerdaten zwangsweise viertelstündlich an&lt;br /&gt;
den Versorger weitergegeben, sondern darüber hinaus auch noch in einer&lt;br /&gt;
&amp;quot;weitergehenden Nutzung durch Dritte vermarktet&amp;quot; werden sollen (Google&lt;br /&gt;
und RWE lassen grüßen:&lt;br /&gt;
http://blogs.faz.net/adhoc/2014/01/14/rwe-google-und-nest-die-heizung-im-internet-der-dinge-767/).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einen Zwang zum Einbau &amp;quot;intelligenter&amp;quot; Zähler, egal ob durch den&lt;br /&gt;
Gesetzgeber oder den jeweiligen Netzbetreiber, der sich auch auf&lt;br /&gt;
Bestandskunden mit &amp;quot;dummen&amp;quot; Zählern erstrecken soll und dem&lt;br /&gt;
Netzbetreiber die Möglichkeit bietet, sämtliche erneuerbare&lt;br /&gt;
Energiequellen ferngesteuert abzuregeln, lehnen wir daher strikt ab.&lt;br /&gt;
Er ist für den typischen Privatverbraucher wirtschaftlich nicht&lt;br /&gt;
sinnvoll, stellt eine Bedrohung für dessen Privatsphäre dar und&lt;br /&gt;
fördert lediglich weiter den gläsernen Bürger.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Österreich wurde ein bereits bestehender Zwang zu Einbau und&lt;br /&gt;
abgabenpflichtiger Nutzung intelligenter Zählern auf massiven&lt;br /&gt;
öffentlichen Druck hin wieder aufgehoben.  Intelligente Zähler sind&lt;br /&gt;
dort seit kurzem nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Benötigt ein&lt;br /&gt;
Kunde keinen intelligenten Zähler (eigentlich nie, wenn er nicht&lt;br /&gt;
selber Energieproduzent ist), dann kann er selber entscheiden, ob er&lt;br /&gt;
einen solchen Zähler trotzdem eingebaut haben will und welche der&lt;br /&gt;
Funktionen, die ein solcher Zähler prinzipiell realisieren kann&lt;br /&gt;
(Messung von Eigenverbrauch, eingespeister Energie und Fernsteuerung&lt;br /&gt;
der eigenen Energieproduktion) er dann ggf. scharf geschaltet haben&lt;br /&gt;
möchte.  Netzbetreiber in Österreich müssen diesen Wunsch nun wieder&lt;br /&gt;
grundsätzlich respektieren. Der Gesetzgeber und die Netzbetreiber in&lt;br /&gt;
Deutschland sollten sich hier dem Vorbild Österreichs anschließen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|schlagworte=Erneuerbare Energien&lt;br /&gt;
|prüficon=3&lt;br /&gt;
|urltype=TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2014.1&lt;br /&gt;
|abstimmung=1&lt;br /&gt;
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|nexturltype=TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2014.2&lt;br /&gt;
|wikiBenutzer=Cbeckstein&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{AntragAnregungHeader}}&lt;br /&gt;
{{AntragDiskussionHeader}}&lt;br /&gt;
{{Zustimmung}}&lt;br /&gt;
{{Ablehnung}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Cbeckstein</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2014.1/Antragsportal/Sonstiger_Antrag_-_005&amp;diff=55392</id>
		<title>TH:KV Jena/Kreisparteitag 2014.1/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 005</title>
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				<updated>2014-01-22T19:32:30Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Cbeckstein: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Antrag&lt;br /&gt;
|gliederung=Kreisverband Jena&lt;br /&gt;
|parteitag=Kreisparteitag Jena&lt;br /&gt;
|jahreszahl=2014.1&lt;br /&gt;
|autor=Cbeckstein&lt;br /&gt;
|antragstyp=Sonstiger Antrag&lt;br /&gt;
|artprogrammantrag=&lt;br /&gt;
|zuordnprog=&lt;br /&gt;
|artsonstig=Positionspapier&lt;br /&gt;
|artsatzung=&lt;br /&gt;
|titel=Kein Zwang zum Einbau kostenpflichtiger &amp;quot;intelligenter&amp;quot; Zähler für Kunden der Jenaer Stadtwerke&lt;br /&gt;
|zusammenfassung=Sofern es der Gesetzgeber nicht doch noch gesetzlich festschreibt, sollen die Stadtwerke ihre Kunden nicht zum Einbau (ggf. kostenpflichtiger) &amp;quot;intelligenter&amp;quot; Zähler nötigen.&lt;br /&gt;
|altneu=on&lt;br /&gt;
|textalt=&lt;br /&gt;
|textneu=&lt;br /&gt;
|begruendung=&lt;br /&gt;
|text=Die Piraten Jena lehnen einen Zwang zum Einbau &amp;quot;intelligenter&amp;quot; Zähler (egal ob durch den&lt;br /&gt;
Gesetzgeber oder die Stadtwerke Jena-Pößneck), der sich auch auf&lt;br /&gt;
Bestandskunden mit &amp;quot;dummen&amp;quot; Zählern erstrecken soll und den Stadtwerken die Möglichkeit bietet, sämtliche erneuerbare&lt;br /&gt;
Energiequellen ferngesteuert abzuregeln, strikt ab.&lt;br /&gt;
Er ist für den typischen Privatverbraucher wirtschaftlich nicht&lt;br /&gt;
sinnvoll, stellt eine Bedrohung für dessen Privatsphäre dar und&lt;br /&gt;
fördert lediglich weiter den gläsernen Bürger.&lt;br /&gt;
|begruendung=Laut Wikipedia ist ein intelligenter Zähler ein &amp;quot;Zähler für Energie,&lt;br /&gt;
(Strom oder Gas), der entsprechend der Definition des § 21d EnWG&lt;br /&gt;
(Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung) dem jeweiligen&lt;br /&gt;
Anschlussnutzer den tatsächlichen Energieverbrauch und die&lt;br /&gt;
tatsächliche Nutzungszeit anzeigt und in ein Kommunikationsnetz&lt;br /&gt;
eingebunden ist.&amp;quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Bundesregierung will im Kontext der Novelle des&lt;br /&gt;
Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) die Verbreitung intelligenter&lt;br /&gt;
Zähler beschleunigen und für den Einbau und den Betrieb dieser Zähler&lt;br /&gt;
beim Kunden eine neue Zwangsumlage erheben.  CDU, CSU und SPD wollen&lt;br /&gt;
daher gemäß ihrem Koalitionsvertrag gesetzliche &amp;quot;Regelungen im&lt;br /&gt;
Zusammenhang mit dem Einbau von intelligenten Zählern zur Ermöglichung&lt;br /&gt;
von intelligentem Last- und Erzeugungsmanagement&amp;quot; festlegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was der Koalitionsvertrag &amp;quot;Last- und Erzeugungsmanagement&amp;quot; nennt ist&lt;br /&gt;
natürlich insbesondere eine nette Formulierung dafür, dass die&lt;br /&gt;
Netzbetreiber ihre Kunden mit Hilfe der intelligenten Zähler nach&lt;br /&gt;
bestimmten Regeln schnell und problemlos ferngesteuert vom Netz trennen&lt;br /&gt;
können wollen --- z.B. weil der Kunde eine Photovoltaikanlage oder ein&lt;br /&gt;
Windrad betreibt und gegen Vergütung Strom einspeisen will, das Netz&lt;br /&gt;
aus Betreibersicht aber gerade &amp;quot;voll&amp;quot; ist oder auch, wenn der Kunde&lt;br /&gt;
seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt (dazu heißt es,&lt;br /&gt;
ausgerechnet im Vertrags-Abschnitt &amp;quot;Zusammenhalt det Gesellschaft&amp;quot;&lt;br /&gt;
und von der Formulierung her an Zynismus nicht zu überbieten: &amp;quot;Wir&lt;br /&gt;
wollen Regelungen für einen besseren Schutz vor Strom- und Gassperren,&lt;br /&gt;
zum Beispiel durch den Einsatz von intelligenten Stromzählern mit&lt;br /&gt;
Prepaid-Funktion.&amp;quot;)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Deutschland sind intelligente Zähler aktuell in Neubauten und bei&lt;br /&gt;
Grundsanierungen Pflicht. Mit der jüngsten Novelle des&lt;br /&gt;
Energiewirtschaftsgesetzes und dem Erneuerbare-Energien-Gesetz müssen&lt;br /&gt;
auch Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 6000&lt;br /&gt;
kWh sowie Betreiber von Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von&lt;br /&gt;
über 7 kW (solche Anlagen finden sich typsicherweise auf den Dächern&lt;br /&gt;
großer Einfamilien- oder kleinerer Zweifamilienhäuser) so einen&lt;br /&gt;
Zähler installieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach Spiegel-Informationen hat das Bundeswirtschaftsministerium in&lt;br /&gt;
diesem Zusammenhang letztes Jahr ein Konzept vorgestellt, wonach&lt;br /&gt;
zunächst JEDER Haushalt acht Euro im Jahr bezahlen soll, auch wenn er&lt;br /&gt;
noch mit einem &amp;quot;dummen&amp;quot; Stromzähler ausgestattet ist. In Neubauten und&lt;br /&gt;
bei Modernisierungen hingegen müsste grundsätzlich ein intelligenter&lt;br /&gt;
Zähler eingebaut werden, dessen Betrieb dann bis zu 72 Euro im Jahr&lt;br /&gt;
kosten soll. Gleiches sei für die etwa zwei Millionen Haus- und&lt;br /&gt;
Wohnungseigentümer geplant, die bereits über Solaranlagen, Wärmepumpen&lt;br /&gt;
oder Mini-Blockheizkraftwerke verfügen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Den Bürgern werden die intelligenten Stromzähler mit dem Argument&lt;br /&gt;
schmackhaft gemacht, dass sie Verbrauchstransparenz schaffen und so&lt;br /&gt;
Einsparmöglichkeiten durch die Nutzung von zeit- und lastabhängigen&lt;br /&gt;
Tarifen ermöglichen würden. Tatsächlich kommt aber eine Auftragsstudie&lt;br /&gt;
von Ernst &amp;amp; Young für des Bundeswirtschaftsministerium zu dem&lt;br /&gt;
Ergebnis, dass vor allem bei privaten Stromkunden mit geringem&lt;br /&gt;
Jahresverbrauch die Einsparmöglichkeiten durch den Einbau solcher&lt;br /&gt;
Zähler die Kosten für die Zähler nicht decken oder gar überstiegen&lt;br /&gt;
würden (für weitere interessante Details konsultiere man den, diesen&lt;br /&gt;
Antrag ausgelöst habenden, Beitrag&lt;br /&gt;
http://www.daten-speicherung.de/index.php/smart-meter-einbauzwang-stromkunden-drohen-jaehrliche-mehrkosten-von-100-euro/).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unabhängig vom fragwürdigen privatwirtschaftlichen Nutzen der Zähler&lt;br /&gt;
eröffnen diese natürlich eine ganze Reihe von Datenschutz- und&lt;br /&gt;
Privatsphäre-Problemen, die auch schon an anderer Stelle von der&lt;br /&gt;
Piratenpartei moniert wurden ( siehe&lt;br /&gt;
http://www.golem.de/news/intelligente-stromzaehler-rasen-maehen-bei-vollmond-1311-102986-3.html)&lt;br /&gt;
und das nicht nur wenn --- wie das ebenfalls in der Studie von Ernst &amp;amp;&lt;br /&gt;
Young angeregt wird --- Zählerdaten zwangsweise viertelstündlich an&lt;br /&gt;
den Versorger weitergegeben, sondern darüber hinaus auch noch in einer&lt;br /&gt;
&amp;quot;weitergehenden Nutzung durch Dritte vermarktet&amp;quot; werden sollen (Google&lt;br /&gt;
und RWE lassen grüßen:&lt;br /&gt;
http://blogs.faz.net/adhoc/2014/01/14/rwe-google-und-nest-die-heizung-im-internet-der-dinge-767/).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einen Zwang zum Einbau &amp;quot;intelligenter&amp;quot; Zähler, egal ob durch den&lt;br /&gt;
Gesetzgeber oder den jeweiligen Netzbetreiber, der sich auch auf&lt;br /&gt;
Bestandskunden mit &amp;quot;dummen&amp;quot; Zählern erstrecken soll und dem&lt;br /&gt;
Netzbetreiber die Möglichkeit bietet, sämtliche erneuerbare&lt;br /&gt;
Energiequellen ferngesteuert abzuregeln, lehnen wir daher strikt ab.&lt;br /&gt;
Er ist für den typischen Privatverbraucher wirtschaftlich nicht&lt;br /&gt;
sinnvoll, stellt eine Bedrohung für dessen Privatsphäre dar und&lt;br /&gt;
fördert lediglich weiter den gläsernen Bürger.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Österreich wurde ein bereits bestehender Zwang zu Einbau und&lt;br /&gt;
abgabenpflichtiger Nutzung intelligenter Zählern auf massiven&lt;br /&gt;
öffentlichen Druck hin wieder aufgehoben.  Intelligente Zähler sind&lt;br /&gt;
dort seit kurzem nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Benötigt ein&lt;br /&gt;
Kunde keinen intelligenten Zähler (eigentlich nie, wenn er nicht&lt;br /&gt;
selber Energieproduzent ist), dann kann er selber entscheiden, ob er&lt;br /&gt;
einen solchen Zähler trotzdem eingebaut haben will und welche der&lt;br /&gt;
Funktionen, die ein solcher Zähler prinzipiell realisieren kann&lt;br /&gt;
(Messung von Eigenverbrauch, eingespeister Energie und Fernsteuerung&lt;br /&gt;
der eigenen Energieproduktion) er dann ggf. scharf geschaltet haben&lt;br /&gt;
möchte.  Netzbetreiber in Österreich müssen diesen Wunsch nun wieder&lt;br /&gt;
grundsätzlich respektieren. Der Gesetzgeber und die Netzbetreiber in&lt;br /&gt;
Deutschland sollten sich hier dem Vorbild Österreichs anschließen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|schlagworte=Erneuerbare Energien&lt;br /&gt;
|prüficon=3&lt;br /&gt;
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|nexturltype=TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2014.2&lt;br /&gt;
|wikiBenutzer=Cbeckstein&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{AntragAnregungHeader}}&lt;br /&gt;
{{AntragDiskussionHeader}}&lt;br /&gt;
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{{Ablehnung}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Cbeckstein</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2014.1/Antragsportal/Sonstiger_Antrag_-_005&amp;diff=55391</id>
		<title>TH:KV Jena/Kreisparteitag 2014.1/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 005</title>
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				<updated>2014-01-22T19:30:10Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Cbeckstein: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Antrag&lt;br /&gt;
|gliederung=Kreisverband Jena&lt;br /&gt;
|parteitag=Kreisparteitag Jena&lt;br /&gt;
|jahreszahl=2014.1&lt;br /&gt;
|autor=Cbeckstein&lt;br /&gt;
|antragstyp=Sonstiger Antrag&lt;br /&gt;
|artprogrammantrag=&lt;br /&gt;
|zuordnprog=&lt;br /&gt;
|artsonstig=Positionspapier&lt;br /&gt;
|artsatzung=&lt;br /&gt;
|titel=Kein Zwang zum Einbau kostenpflichtiger &amp;quot;intelligenter&amp;quot; Zähler für Kunden der Jenaer Stadtwerke&lt;br /&gt;
|zusammenfassung=Sofern es der Gesetzgeber nicht doch noch gesetzlich festschreibt, sollen die Stadtwerke ihre Kunden nicht zum Einbau (ggf. kostenpflichtiger) &amp;quot;intelligenter&amp;quot; Zähler nötigen.&lt;br /&gt;
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|begruendung=Laut Wikipedia ist ein intelligenter Zähler ein &amp;quot;Zähler für Energie,&lt;br /&gt;
(Strom oder Gas), der entsprechend der Definition des § 21d EnWG&lt;br /&gt;
(Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung) dem jeweiligen&lt;br /&gt;
Anschlussnutzer den tatsächlichen Energieverbrauch und die&lt;br /&gt;
tatsächliche Nutzungszeit anzeigt und in ein Kommunikationsnetz&lt;br /&gt;
eingebunden ist.&amp;quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Bundesregierung will im Kontext der Novelle des&lt;br /&gt;
Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) die Verbreitung intelligenter&lt;br /&gt;
Zähler beschleunigen und für den Einbau und den Betrieb dieser Zähler&lt;br /&gt;
beim Kunden eine neue Zwangsumlage erheben.  CDU, CSU und SPD wollen&lt;br /&gt;
daher gemäß ihrem Koalitionsvertrag gesetzliche &amp;quot;Regelungen im&lt;br /&gt;
Zusammenhang mit dem Einbau von intelligenten Zählern zur Ermöglichung&lt;br /&gt;
von intelligentem Last- und Erzeugungsmanagement&amp;quot; festlegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was der Koalitionsvertrag &amp;quot;Last- und Erzeugungsmanagement&amp;quot; nennt ist&lt;br /&gt;
natürlich insbesondere eine nette Formulierung dafür, dass die&lt;br /&gt;
Netzbetreiber ihre Kunden mit Hilfe der intelligenten Zähler nach&lt;br /&gt;
bestimmten Regeln schnell und problemlos ferngesteuert vom Netz trennen&lt;br /&gt;
können wollen --- z.B. weil der Kunde eine Photovoltaikanlage oder ein&lt;br /&gt;
Windrad betreibt und gegen Vergütung Strom einspeisen will, das Netz&lt;br /&gt;
aus Betreibersicht aber gerade &amp;quot;voll&amp;quot; ist oder auch, wenn der Kunde&lt;br /&gt;
seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt (dazu heißt es,&lt;br /&gt;
ausgerechnet im Vertrags-Abschnitt &amp;quot;Zusammenhalt det Gesellschaft&amp;quot;&lt;br /&gt;
und von der Formulierung her an Zynismus nicht zu überbieten: &amp;quot;Wir&lt;br /&gt;
wollen Regelungen für einen besseren Schutz vor Strom- und Gassperren,&lt;br /&gt;
zum Beispiel durch den Einsatz von intelligenten Stromzählern mit&lt;br /&gt;
Prepaid-Funktion.&amp;quot;)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Deutschland sind intelligente Zähler aktuell in Neubauten und bei&lt;br /&gt;
Grundsanierungen Pflicht. Mit der jüngsten Novelle des&lt;br /&gt;
Energiewirtschaftsgesetzes und dem Erneuerbare-Energien-Gesetz müssen&lt;br /&gt;
auch Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 6000&lt;br /&gt;
kWh sowie Betreiber von Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von&lt;br /&gt;
über 7 kW (solche Anlagen finden sich typsicherweise auf den Dächern&lt;br /&gt;
großer Einfamilien- oder kleinerer Zweifamilienhäuser) so einen&lt;br /&gt;
Zähler installieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach Spiegel-Informationen hat das Bundeswirtschaftsministerium in&lt;br /&gt;
diesem Zusammenhang letztes Jahr ein Konzept vorgestellt, wonach&lt;br /&gt;
zunächst JEDER Haushalt acht Euro im Jahr bezahlen soll, auch wenn er&lt;br /&gt;
noch mit einem &amp;quot;dummen&amp;quot; Stromzähler ausgestattet ist. In Neubauten und&lt;br /&gt;
bei Modernisierungen hingegen müsste grundsätzlich ein intelligenter&lt;br /&gt;
Zähler eingebaut werden, dessen Betrieb dann bis zu 72 Euro im Jahr&lt;br /&gt;
kosten soll. Gleiches sei für die etwa zwei Millionen Haus- und&lt;br /&gt;
Wohnungseigentümer geplant, die bereits über Solaranlagen, Wärmepumpen&lt;br /&gt;
oder Mini-Blockheizkraftwerke verfügen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Den Bürgern werden die intelligenten Stromzähler mit dem Argument&lt;br /&gt;
schmackhaft gemacht, dass sie Verbrauchstransparenz schaffen und so&lt;br /&gt;
Einsparmöglichkeiten durch die Nutzung von zeit- und lastabhängigen&lt;br /&gt;
Tarifen ermöglichen würden. Tatsächlich kommt aber eine Auftragsstudie&lt;br /&gt;
von Ernst &amp;amp; Young für des Bundeswirtschaftsministerium zu dem&lt;br /&gt;
Ergebnis, dass vor allem bei privaten Stromkunden mit geringem&lt;br /&gt;
Jahresverbrauch die Einsparmöglichkeiten durch den Einbau solcher&lt;br /&gt;
Zähler die Kosten für die Zähler nicht decken oder gar überstiegen&lt;br /&gt;
würden (für weitere interessante Details konsultiere man den, diesen&lt;br /&gt;
Antrag ausgelöst habenden, Beitrag&lt;br /&gt;
http://www.daten-speicherung.de/index.php/smart-meter-einbauzwang-stromkunden-drohen-jaehrliche-mehrkosten-von-100-euro/).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unabhängig vom fragwürdigen privatwirtschaftlichen Nutzen der Zähler&lt;br /&gt;
eröffnen diese natürlich eine ganze Reihe von Datenschutz- und&lt;br /&gt;
Privatsphäre-Problemen, die auch schon an anderer Stelle von der&lt;br /&gt;
Piratenpartei moniert wurden ( siehe&lt;br /&gt;
http://www.golem.de/news/intelligente-stromzaehler-rasen-maehen-bei-vollmond-1311-102986-3.html)&lt;br /&gt;
und das nicht nur wenn --- wie das ebenfalls in der Studie von Ernst &amp;amp;&lt;br /&gt;
Young angeregt wird --- Zählerdaten zwangsweise viertelstündlich an&lt;br /&gt;
den Versorger weitergegeben, sondern darüber hinaus auch noch in einer&lt;br /&gt;
&amp;quot;weitergehenden Nutzung durch Dritte vermarktet&amp;quot; werden sollen (Google&lt;br /&gt;
und RWE lassen grüßen:&lt;br /&gt;
http://blogs.faz.net/adhoc/2014/01/14/rwe-google-und-nest-die-heizung-im-internet-der-dinge-767/).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einen Zwang zum Einbau &amp;quot;intelligenter&amp;quot; Zähler, egal ob durch den&lt;br /&gt;
Gesetzgeber oder den jeweiligen Netzbetreiber, der sich auch auf&lt;br /&gt;
Bestandskunden mit &amp;quot;dummen&amp;quot; Zählern erstrecken soll und dem&lt;br /&gt;
Netzbetreiber die Möglichkeit bietet, sämtliche erneuerbare&lt;br /&gt;
Energiequellen ferngesteuert abzuregeln, lehnen wir daher strikt ab.&lt;br /&gt;
Er ist für den typischen Privatverbraucher wirtschaftlich nicht&lt;br /&gt;
sinnvoll, stellt eine Bedrohung für dessen Privatsphäre dar und&lt;br /&gt;
fördert lediglich weiter den gläsernen Bürger.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Österreich wurde ein bereits bestehender Zwang zu Einbau und&lt;br /&gt;
abgabenpflichtiger Nutzung intelligenter Zählern auf massiven&lt;br /&gt;
öffentlichen Druck hin wieder aufgehoben.  Intelligente Zähler sind&lt;br /&gt;
dort seit kurzem nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Benötigt ein&lt;br /&gt;
Kunde keinen intelligenten Zähler (eigentlich nie, wenn er nicht&lt;br /&gt;
selber Energieproduzent ist), dann kann er selber entscheiden, ob er&lt;br /&gt;
einen solchen Zähler trotzdem eingebaut haben will und welche der&lt;br /&gt;
Funktionen, die ein solcher Zähler prinzipiell realisieren kann&lt;br /&gt;
(Messung von Eigenverbrauch, eingespeister Energie und Fernsteuerung&lt;br /&gt;
der eigenen Energieproduktion) er dann ggf. scharf geschaltet haben&lt;br /&gt;
möchte.  Netzbetreiber in Österreich müssen diesen Wunsch nun wieder&lt;br /&gt;
grundsätzlich respektieren. Der Gesetzgeber und die Netzbetreiber in&lt;br /&gt;
Deutschland sollten sich hier dem Vorbild Österreichs anschließen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|schlagworte=Erneuerbare Energien&lt;br /&gt;
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{{AntragAnregungHeader}}&lt;br /&gt;
{{AntragDiskussionHeader}}&lt;br /&gt;
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		<author><name>Cbeckstein</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2014.1/Antragsportal/Sonstiger_Antrag_-_005&amp;diff=55390</id>
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|textalt=&lt;br /&gt;
|textneu=&lt;br /&gt;
|begruendung=&lt;br /&gt;
|text=&lt;br /&gt;
|begruendung=Laut Wikipedia ist ein intelligenter Zähler ein &amp;quot;Zähler für Energie,&lt;br /&gt;
(Strom oder Gas), der entsprechend der Definition des § 21d EnWG&lt;br /&gt;
(Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung) dem jeweiligen&lt;br /&gt;
Anschlussnutzer den tatsächlichen Energieverbrauch und die&lt;br /&gt;
tatsächliche Nutzungszeit anzeigt und in ein Kommunikationsnetz&lt;br /&gt;
eingebunden ist.&amp;quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Bundesregierung will im Kontext der Novelle des&lt;br /&gt;
Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) die Verbreitung intelligenter&lt;br /&gt;
Zähler beschleunigen und für den Einbau und den Betrieb dieser Zähler&lt;br /&gt;
beim Kunden eine neue Zwangsumlage erheben.  CDU, CSU und SPD wollen&lt;br /&gt;
daher gemäß ihrem Koalitionsvertrag gesetzliche &amp;quot;Regelungen im&lt;br /&gt;
Zusammenhang mit dem Einbau von intelligenten Zählern zur Ermöglichung&lt;br /&gt;
von intelligentem Last- und Erzeugungsmanagement&amp;quot; festlegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was der Koalitionsvertrag &amp;quot;Last- und Erzeugungsmanagement&amp;quot; nennt ist&lt;br /&gt;
natürlich insbesondere eine nette Formulierung dafür, dass die&lt;br /&gt;
Netzbetreiber ihre Kunden mit Hilfe der intelligenten Zähler nach&lt;br /&gt;
bestimmten Regeln schnell und problemlos ferngesteuert vom Netz trennen&lt;br /&gt;
können wollen --- z.B. weil der Kunde eine Photovoltaikanlage oder ein&lt;br /&gt;
Windrad betreibt und gegen Vergütung Strom einspeisen will, das Netz&lt;br /&gt;
aus Betreibersicht aber gerade &amp;quot;voll&amp;quot; ist oder auch, wenn der Kunde&lt;br /&gt;
seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt (dazu heißt es,&lt;br /&gt;
ausgerechnet im Vertrags-Abschnitt &amp;quot;Zusammenhalt det Gesellschaft&amp;quot;&lt;br /&gt;
und von der Formulierung her an Zynismus nicht zu überbieten: &amp;quot;Wir&lt;br /&gt;
wollen Regelungen für einen besseren Schutz vor Strom- und Gassperren,&lt;br /&gt;
zum Beispiel durch den Einsatz von intelligenten Stromzählern mit&lt;br /&gt;
Prepaid-Funktion.&amp;quot;)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Deutschland sind intelligente Zähler aktuell in Neubauten und bei&lt;br /&gt;
Grundsanierungen Pflicht. Mit der jüngsten Novelle des&lt;br /&gt;
Energiewirtschaftsgesetzes und dem Erneuerbare-Energien-Gesetz müssen&lt;br /&gt;
auch Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 6000&lt;br /&gt;
kWh sowie Betreiber von Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von&lt;br /&gt;
über 7 kW (solche Anlagen finden sich typsicherweise auf den Dächern&lt;br /&gt;
großer Einfamilien- oder kleinerer Zweifamilienhäuser) so einen&lt;br /&gt;
Zähler installieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach Spiegel-Informationen hat das Bundeswirtschaftsministerium in&lt;br /&gt;
diesem Zusammenhang letztes Jahr ein Konzept vorgestellt, wonach&lt;br /&gt;
zunächst JEDER Haushalt acht Euro im Jahr bezahlen soll, auch wenn er&lt;br /&gt;
noch mit einem &amp;quot;dummen&amp;quot; Stromzähler ausgestattet ist. In Neubauten und&lt;br /&gt;
bei Modernisierungen hingegen müsste grundsätzlich ein intelligenter&lt;br /&gt;
Zähler eingebaut werden, dessen Betrieb dann bis zu 72 Euro im Jahr&lt;br /&gt;
kosten soll. Gleiches sei für die etwa zwei Millionen Haus- und&lt;br /&gt;
Wohnungseigentümer geplant, die bereits über Solaranlagen, Wärmepumpen&lt;br /&gt;
oder Mini-Blockheizkraftwerke verfügen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Den Bürgern werden die intelligenten Stromzähler mit dem Argument&lt;br /&gt;
schmackhaft gemacht, dass sie Verbrauchstransparenz schaffen und so&lt;br /&gt;
Einsparmöglichkeiten durch die Nutzung von zeit- und lastabhängigen&lt;br /&gt;
Tarifen ermöglichen würden. Tatsächlich kommt aber eine Auftragsstudie&lt;br /&gt;
von Ernst &amp;amp; Young für des Bundeswirtschaftsministerium zu dem&lt;br /&gt;
Ergebnis, dass vor allem bei privaten Stromkunden mit geringem&lt;br /&gt;
Jahresverbrauch die Einsparmöglichkeiten durch den Einbau solcher&lt;br /&gt;
Zähler die Kosten für die Zähler nicht decken oder gar überstiegen&lt;br /&gt;
würden (für weitere interessante Details konsultiere man den, diesen&lt;br /&gt;
Antrag ausgelöst habenden, Beitrag&lt;br /&gt;
http://www.daten-speicherung.de/index.php/smart-meter-einbauzwang-stromkunden-drohen-jaehrliche-mehrkosten-von-100-euro/).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unabhängig vom fragwürdigen privatwirtschaftlichen Nutzen der Zähler&lt;br /&gt;
eröffnen diese natürlich eine ganze Reihe von Datenschutz- und&lt;br /&gt;
Privatsphäre-Problemen, die auch schon an anderer Stelle von der&lt;br /&gt;
Piratenpartei moniert wurden ( siehe&lt;br /&gt;
http://www.golem.de/news/intelligente-stromzaehler-rasen-maehen-bei-vollmond-1311-102986-3.html)&lt;br /&gt;
und das nicht nur wenn --- wie das ebenfalls in der Studie von Ernst &amp;amp;&lt;br /&gt;
Young angeregt wird --- Zählerdaten zwangsweise viertelstündlich an&lt;br /&gt;
den Versorger weitergegeben, sondern darüber hinaus auch noch in einer&lt;br /&gt;
&amp;quot;weitergehenden Nutzung durch Dritte vermarktet&amp;quot; werden sollen (Google&lt;br /&gt;
und RWE lassen grüßen:&lt;br /&gt;
http://blogs.faz.net/adhoc/2014/01/14/rwe-google-und-nest-die-heizung-im-internet-der-dinge-767/).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einen Zwang zum Einbau &amp;quot;intelligenter&amp;quot; Zähler, egal ob durch den&lt;br /&gt;
Gesetzgeber oder den jeweiligen Netzbetreiber, der sich auch auf&lt;br /&gt;
Bestandskunden mit &amp;quot;dummen&amp;quot; Zählern erstrecken soll und dem&lt;br /&gt;
Netzbetreiber die Möglichkeit bietet, sämtliche erneuerbare&lt;br /&gt;
Energiequellen ferngesteuert abzuregeln, lehnen wir daher strikt ab.&lt;br /&gt;
Er ist für den typischen Privatverbraucher wirtschaftlich nicht&lt;br /&gt;
sinnvoll, stellt eine Bedrohung für dessen Privatsphäre dar und&lt;br /&gt;
fördert lediglich weiter den gläsernen Bürger.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Österreich wurde ein bereits bestehender Zwang zu Einbau und&lt;br /&gt;
abgabenpflichtiger Nutzung intelligenter Zählern auf massiven&lt;br /&gt;
öffentlichen Druck hin wieder aufgehoben.  Intelligente Zähler sind&lt;br /&gt;
dort seit kurzem nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Benötigt ein&lt;br /&gt;
Kunde keinen intelligenten Zähler (eigentlich nie, wenn er nicht&lt;br /&gt;
selber Energieproduzent ist), dann kann er selber entscheiden, ob er&lt;br /&gt;
einen solchen Zähler trotzdem eingebaut haben will und welche der&lt;br /&gt;
Funktionen, die ein solcher Zähler prinzipiell realisieren kann&lt;br /&gt;
(Messung von Eigenverbrauch, eingespeister Energie und Fernsteuerung&lt;br /&gt;
der eigenen Energieproduktion) er dann ggf. scharf geschaltet haben&lt;br /&gt;
möchte.  Netzbetreiber in Österreich müssen diesen Wunsch nun wieder&lt;br /&gt;
grundsätzlich respektieren. Der Gesetzgeber und die Netzbetreiber in&lt;br /&gt;
Deutschland sollten sich hier dem Vorbild Österreichs anschließen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
|schlagworte=Erneuerbare Energien&lt;br /&gt;
|prüficon=3&lt;br /&gt;
|urltype=TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2014.1&lt;br /&gt;
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|nextjahreszahl=2014.2&lt;br /&gt;
|nexturltype=TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2014.2&lt;br /&gt;
|wikiBenutzer=Cbeckstein&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{AntragAnregungHeader}}&lt;br /&gt;
{{AntragDiskussionHeader}}&lt;br /&gt;
{{Zustimmung}}&lt;br /&gt;
{{Ablehnung}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Cbeckstein</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2014.1/Antragsportal/Sonstiger_Antrag_-_005&amp;diff=55389</id>
		<title>TH:KV Jena/Kreisparteitag 2014.1/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 005</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:KV_Jena/Kreisparteitag_2014.1/Antragsportal/Sonstiger_Antrag_-_005&amp;diff=55389"/>
				<updated>2014-01-22T19:28:46Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Cbeckstein: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Antrag&lt;br /&gt;
|gliederung=Kreisverband Jena&lt;br /&gt;
|parteitag=Kreisparteitag Jena&lt;br /&gt;
|jahreszahl=2014.1&lt;br /&gt;
|autor=Cbeckstein&lt;br /&gt;
|antragstyp=Sonstiger Antrag&lt;br /&gt;
|artprogrammantrag=&lt;br /&gt;
|zuordnprog=&lt;br /&gt;
|artsonstig=Positionspapier&lt;br /&gt;
|artsatzung=&lt;br /&gt;
|titel=Kein Zwang zum Einbau kostenpflichtiger &amp;quot;intelligenter&amp;quot; Zähler für Betreiber von erneuerbaren Energiequellen&lt;br /&gt;
|zusammenfassung=Sofern es der Gesetzgeber nicht doch noch gesetzlich festschreibt, sollen die Stadtwerke ihre Kunden mit erneuerbaren Energiequellen nicht zum Einbau (kostenpflichtiger) &amp;quot;intelligenter&amp;quot; Zähler nötigen.&lt;br /&gt;
|altneu=on&lt;br /&gt;
|textalt=&lt;br /&gt;
|textneu=&lt;br /&gt;
|begruendung=&lt;br /&gt;
|text=&lt;br /&gt;
|begruendung=Laut Wikipedia ist ein intelligenter Zähler ein &amp;quot;Zähler für Energie,&lt;br /&gt;
(Strom oder Gas), der entsprechend der Definition des § 21d EnWG&lt;br /&gt;
(Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung) dem jeweiligen&lt;br /&gt;
Anschlussnutzer den tatsächlichen Energieverbrauch und die&lt;br /&gt;
tatsächliche Nutzungszeit anzeigt und in ein Kommunikationsnetz&lt;br /&gt;
eingebunden ist.&amp;quot;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Bundesregierung will im Kontext der Novelle des&lt;br /&gt;
Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) die Verbreitung intelligenter&lt;br /&gt;
Zähler beschleunigen und für den Einbau und den Betrieb dieser Zähler&lt;br /&gt;
beim Kunden eine neue Zwangsumlage erheben.  CDU, CSU und SPD wollen&lt;br /&gt;
daher gemäß ihrem Koalitionsvertrag gesetzliche &amp;quot;Regelungen im&lt;br /&gt;
Zusammenhang mit dem Einbau von intelligenten Zählern zur Ermöglichung&lt;br /&gt;
von intelligentem Last- und Erzeugungsmanagement&amp;quot; festlegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Was der Koalitionsvertrag &amp;quot;Last- und Erzeugungsmanagement&amp;quot; nennt ist&lt;br /&gt;
natürlich insbesondere eine nette Formulierung dafür, dass die&lt;br /&gt;
Netzbetreiber ihre Kunden mit Hilfe der intelligenten Zähler nach&lt;br /&gt;
bestimmten Regeln schnell und problemlos ferngesteuert vom Netz trennen&lt;br /&gt;
können wollen --- z.B. weil der Kunde eine Photovoltaikanlage oder ein&lt;br /&gt;
Windrad betreibt und gegen Vergütung Strom einspeisen will, das Netz&lt;br /&gt;
aus Betreibersicht aber gerade &amp;quot;voll&amp;quot; ist oder auch, wenn der Kunde&lt;br /&gt;
seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt (dazu heißt es,&lt;br /&gt;
ausgerechnet im Vertrags-Abschnitt &amp;quot;Zusammenhalt det Gesellschaft&amp;quot;&lt;br /&gt;
und von der Formulierung her an Zynismus nicht zu überbieten: &amp;quot;Wir&lt;br /&gt;
wollen Regelungen für einen besseren Schutz vor Strom- und Gassperren,&lt;br /&gt;
zum Beispiel durch den Einsatz von intelligenten Stromzählern mit&lt;br /&gt;
Prepaid-Funktion.&amp;quot;)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Deutschland sind intelligente Zähler aktuell in Neubauten und bei&lt;br /&gt;
Grundsanierungen Pflicht. Mit der jüngsten Novelle des&lt;br /&gt;
Energiewirtschaftsgesetzes und dem Erneuerbare-Energien-Gesetz müssen&lt;br /&gt;
auch Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 6000&lt;br /&gt;
kWh sowie Betreiber von Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von&lt;br /&gt;
über 7 kW (solche Anlagen finden sich typsicherweise auf den Dächern&lt;br /&gt;
großer Einfamilien- oder kleinerer Zweifamilienhäuser) so einen&lt;br /&gt;
Zähler installieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach Spiegel-Informationen hat das Bundeswirtschaftsministerium in&lt;br /&gt;
diesem Zusammenhang letztes Jahr ein Konzept vorgestellt, wonach&lt;br /&gt;
zunächst JEDER Haushalt acht Euro im Jahr bezahlen soll, auch wenn er&lt;br /&gt;
noch mit einem &amp;quot;dummen&amp;quot; Stromzähler ausgestattet ist. In Neubauten und&lt;br /&gt;
bei Modernisierungen hingegen müsste grundsätzlich ein intelligenter&lt;br /&gt;
Zähler eingebaut werden, dessen Betrieb dann bis zu 72 Euro im Jahr&lt;br /&gt;
kosten soll. Gleiches sei für die etwa zwei Millionen Haus- und&lt;br /&gt;
Wohnungseigentümer geplant, die bereits über Solaranlagen, Wärmepumpen&lt;br /&gt;
oder Mini-Blockheizkraftwerke verfügen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Den Bürgern werden die intelligenten Stromzähler mit dem Argument&lt;br /&gt;
schmackhaft gemacht, dass sie Verbrauchstransparenz schaffen und so&lt;br /&gt;
Einsparmöglichkeiten durch die Nutzung von zeit- und lastabhängigen&lt;br /&gt;
Tarifen ermöglichen würden. Tatsächlich kommt aber eine Auftragsstudie&lt;br /&gt;
von Ernst &amp;amp; Young für des Bundeswirtschaftsministerium zu dem&lt;br /&gt;
Ergebnis, dass vor allem bei privaten Stromkunden mit geringem&lt;br /&gt;
Jahresverbrauch die Einsparmöglichkeiten durch den Einbau solcher&lt;br /&gt;
Zähler die Kosten für die Zähler nicht decken oder gar überstiegen&lt;br /&gt;
würden (für weitere interessante Details konsultiere man den, diesen&lt;br /&gt;
Antrag ausgelöst habenden, Beitrag&lt;br /&gt;
http://www.daten-speicherung.de/index.php/smart-meter-einbauzwang-stromkunden-drohen-jaehrliche-mehrkosten-von-100-euro/).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unabhängig vom fragwürdigen privatwirtschaftlichen Nutzen der Zähler&lt;br /&gt;
eröffnen diese natürlich eine ganze Reihe von Datenschutz- und&lt;br /&gt;
Privatsphäre-Problemen, die auch schon an anderer Stelle von der&lt;br /&gt;
Piratenpartei moniert wurden ( siehe&lt;br /&gt;
http://www.golem.de/news/intelligente-stromzaehler-rasen-maehen-bei-vollmond-1311-102986-3.html)&lt;br /&gt;
und das nicht nur wenn --- wie das ebenfalls in der Studie von Ernst &amp;amp;&lt;br /&gt;
Young angeregt wird --- Zählerdaten zwangsweise viertelstündlich an&lt;br /&gt;
den Versorger weitergegeben, sondern darüber hinaus auch noch in einer&lt;br /&gt;
&amp;quot;weitergehenden Nutzung durch Dritte vermarktet&amp;quot; werden sollen (Google&lt;br /&gt;
und RWE lassen grüßen:&lt;br /&gt;
http://blogs.faz.net/adhoc/2014/01/14/rwe-google-und-nest-die-heizung-im-internet-der-dinge-767/).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einen Zwang zum Einbau &amp;quot;intelligenter&amp;quot; Zähler, egal ob durch den&lt;br /&gt;
Gesetzgeber oder den jeweiligen Netzbetreiber, der sich auch auf&lt;br /&gt;
Bestandskunden mit &amp;quot;dummen&amp;quot; Zählern erstrecken soll und dem&lt;br /&gt;
Netzbetreiber die Möglichkeit bietet, sämtliche erneuerbare&lt;br /&gt;
Energiequellen ferngesteuert abzuregeln, lehnen wir daher strikt ab.&lt;br /&gt;
Er ist für den typischen Privatverbraucher wirtschaftlich nicht&lt;br /&gt;
sinnvoll, stellt eine Bedrohung für dessen Privatsphäre dar und&lt;br /&gt;
fördert lediglich weiter den gläsernen Bürger.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Österreich wurde ein bereits bestehender Zwang zu Einbau und&lt;br /&gt;
abgabenpflichtiger Nutzung intelligenter Zählern auf massiven&lt;br /&gt;
öffentlichen Druck hin wieder aufgehoben.  Intelligente Zähler sind&lt;br /&gt;
dort seit kurzem nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Benötigt ein&lt;br /&gt;
Kunde keinen intelligenten Zähler (eigentlich nie, wenn er nicht&lt;br /&gt;
selber Energieproduzent ist), dann kann er selber entscheiden, ob er&lt;br /&gt;
einen solchen Zähler trotzdem eingebaut haben will und welche der&lt;br /&gt;
Funktionen, die ein solcher Zähler prinzipiell realisieren kann&lt;br /&gt;
(Messung von Eigenverbrauch, eingespeister Energie und Fernsteuerung&lt;br /&gt;
der eigenen Energieproduktion) er dann ggf. scharf geschaltet haben&lt;br /&gt;
möchte.  Netzbetreiber in Österreich müssen diesen Wunsch nun wieder&lt;br /&gt;
grundsätzlich respektieren. Der Gesetzgeber und die Netzbetreiber in&lt;br /&gt;
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&lt;br /&gt;
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