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		<title>Wiki der Piraten Thueringen - Benutzerbeiträge [de]</title>
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		<title>TH:Landesparteitag 2016.1/Antragsportal/Programmantrag - 003</title>
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		<summary type="html">&lt;p&gt;Bratwurst: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Antrag&lt;br /&gt;
|parteitag=Landesparteitag&lt;br /&gt;
|jahreszahl=2016.1&lt;br /&gt;
|autor=Bernd&lt;br /&gt;
|antragstyp=Programmantrag&lt;br /&gt;
|artprogrammantrag=Leitlinie&lt;br /&gt;
|titel=Thüringen - Landesentwicklung&lt;br /&gt;
|text=Der Landesparteitag möge beschliessen, an geeigneter Stelle (http://wiki.piraten-thueringen.de/TH:Leitlinien) Folgendes in das Programm einzufügen. Die Abstimmung soll als Gesamtantrag und bei Ablehnung in einzelnen Modulen erfolgen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Modul (1)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Thüringen steht auch aufgrund der jahrelangen Folgen von Abwanderung und der demografischen Entwicklung vor besonderen Herausforderungen. Überalterung, steigende Lebenshaltungskosten und der Rückgang der Bevölkerung sind vielerorts im ländlichen Raum derart fortgeschritten, dass eine Stabilisierung und Entwicklung von ländlichen Gebieten und Stadt-Umland-Räumen unabdingbar ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Stärkung der Rechte der Einwohner und Gemeinden in Bezug auf ihr direktes Umfeld ist dabei eine Massnahme zur Steigerung der direkter Beteiligung der Bürger an demokratischen Prozessen. Entscheidungen mit direkter Relevanz für die Bürger vor Ort, wie kleinerer Bauvorhaben, sollen von lokalen Räten entschieden werden können ohne die Beteiligung der Unteren Behörden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Modul (2)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diesem Ziel steht die vorgesehenen Gebiets- und Gemeindereform in Thüringen mit dem starken Ausprägung hin zur Zentralisation und der Zusammenlegung von Gemeinden diametral entgegen. &lt;br /&gt;
Die räumliche Struktur des Landes und der Regionen sind so zu entwickeln, dass in allen Teilräumen die bestmöglichen Lebens- und Arbeitsbedingungen für die Bevölkerung in Stadt und Land erhalten oder geschaffen beziehungsweise letztendlich gleichwertige Lebensverhältnisse ermöglicht werden. Dabei sollen – unabhängig von Verwaltungsgrenzen – die natürlichen Gegebenheiten sowie die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Zusammenhänge und Erfordernisse berücksichtigt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ziel piratiger Politik  für Thüringen soll sein, dass die Bürger umfangreiche Möglichkeiten haben direkt vor Ort oder von Zuhause aus die notwendigen Verwaltungs- und Amtshandlungen zu tätigen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Modul (3)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Möglichkeit dazu stellt auch eine elektronische Bürgerakte dar, mit der jeder Einwohner Verwaltungsvorgänge selbständig erledigen kann. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verwaltungsaufgaben wie die bisher durch die unteren Behörden erbrachten, können davon unabhängig in Bearbeitungszentren kostengünstig und unabhängig von Kreisstrukturen geleistet werden. Übergroße Landkreisstrukturen verschlechtern dagegen die Erreichbarkeit von Verwaltung für die Bürger teils drastisch, insbesondere bei der oft unzureichenden ausgebauten Verkehrsinfrasturktur im ländlichen Raum.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Modul (4)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Vorschriften und Gesetze sollen grundsätzlich auch auf ihre Eignung und Folgen für unterschiedlich entwickelte Räume entwickelt und überprüft werden. Allzuoft werden Vorschriften für urbane, zentrale Räume geschaffen, die unverhältnismässige oder sogar widersinnige Folgen für die ländlichen Regionen bergen.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Modul (5)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Den Zwang sich zu Groß-/ Einheits-/ Landgemeinden oder sonstigen, künstlichen Gemeindestrukturen zu verbinden lehnen die Piraten Thüringen ab. Gemeindezusammenschlüsse sollen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung auf Wunsch der Einwohner mit 2/3 Mehrheit möglich sein.&lt;br /&gt;
|begruendung=Die Gebiets- und Gemeindereform sorgt gerade im ländlichen Raum für viel Aufregung und Sorge. Unsere bisherigen politischen Aussagen sind nun im Rahmen dieses Umstrukturierungsvorhabens detaillierter zusammengefasst.&lt;br /&gt;
|prüficon=2&lt;br /&gt;
|urltype=TH:Landesparteitag_2016.1&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{AntragAnregungHeader}}&lt;br /&gt;
{{AntragDiskussionHeader}}&lt;br /&gt;
{{Antragsdiskussions_KPT&lt;br /&gt;
|benutzer1=Käptn Nemo&lt;br /&gt;
|diskussion=Soll Modul 1 eine Beschlussfähigkeit für Ortsteilräte installieren? (§ 45 ThürKO - &lt;br /&gt;
Ortsteilverfassung, Ortsteilbürgermeister, Ortsteilrat)&lt;br /&gt;
&amp;lt;i&amp;gt;Bislang dürfen die nur Empfehlungen erarbeiten, die aber für den gemeinderat unverbindlich sind.&amp;lt;/i&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dann sollte man das auch so reinschreiben.&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{Antragsdiskussions_KPT&lt;br /&gt;
|benutzer1=Käptn Nemo&lt;br /&gt;
|diskussion=Modul 4 fordert etwas, dass es bereits gibt - die Gesetzesfolgenabschätzung. Sie ist im Gesetzgebungsvorhaben vorgeschrieben. Sie wird allerdings von den Gesetzesinitiatoren meist als lästiges Übel im Gesetzgebungsprozess betrachtet und daher meist sehr nachlässig betrieben :-(&lt;br /&gt;
Sonst würde auf allen Gesetzgebungsebenen (Land-Bund-EU) viel früher auffallen, was für ein (langfristig gesehener) Unfug da gerade beschlossen werden soll.&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{Antragsdiskussions_KPT&lt;br /&gt;
|benutzer1=Käptn Nemo&lt;br /&gt;
|diskussion=Modul 5 stellt stark auf das Solidarprinzip ab, was sich nach derzeit geltender Rechtslage leider fast überhauptnicht mit dem Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung vereinbaren läßt. &lt;br /&gt;
Letzteres präferiert nämlich die Einstellung, dass den Kommunen das Hemd näher ist als der Rock und sie daher im Kleinen Beschlüsse fassen (dürfen) die bei übergeordneter Betrachtung nur als egoistisch eingestuft werden können. Leider. :-(&lt;br /&gt;
Um dies zu ändern müßte an ganz anderer Stelle angehebelt werden (Bundesgesetzlich - Grundgesetz).&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{Antragsdiskussions_KPT&lt;br /&gt;
|benutzer1=Bratwurst&lt;br /&gt;
|argumentationstyp=Dagegen&lt;br /&gt;
|diskussion=Modul 1 Die Funktional- und Gebietsreform ist im Kern eine notwendige Umstrukturierung der Thüringer Verwaltungen. Aufgaben vom Land werden ggf. an Kommunen abgebeben, Kreisfreie Städte aufgelöst (Suhl hat nur rund 35.000 Einwohner) und erfüllende Gemeinden abgeschaft und Gemeinden, die ihrer verfassungsgemäßen Aufgaben nachkommen können werden gebildet. Dies ist zu begrüßen. Lediglich für Weimar könnte die Gebietsreform von Nachteil sein, da weniger Umlage z.B. für das DNT vom Land an Weimar gehen...&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{Antragsdiskussions_KPT&lt;br /&gt;
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|diskussion=Modul 2 Ziel piratiger Politik ist nicht &amp;quot; Bürger umfangreiche Möglichkeiten haben direkt vor Ort oder von Zuhause aus die notwendigen Verwaltungs- und Amtshandlungen zu tätigen.&amp;quot; Das sollen die Ämter/Verwaltungen selbst tätigen... oder seit wann Fordern wir die Abschaffung der öffentlichen Verwaltung?&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
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|diskussion=Modul 3 Bürgerakte? So wie bei der Stasi? Oder was ist gemeint? Schon wieder soll der Bürger selbst Verwaltungsvorgänge erledigen...&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Sachsen Anhalt gibt es Außenstellen der z.B. Kreisbehörden, dass die Entfernung für den Bürger nicht weiter ist, als vor der Gebietsreform. Mit geeigneter Hard- und Softwareausstattung ist es möglich eine &amp;quot;Mobile Behörde&amp;quot; zu haben. In Weimar habe es mit der sicheren Anbindung der mobilen Arbeitsplätzen schon vor Jahren realisiert. Regelmäßig ist das Bürgerbüro z.B. in der Mensa, damit sich Studenten an/ummelden können.&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{Antragsdiskussions_KPT&lt;br /&gt;
|benutzer1=Bratwurst&lt;br /&gt;
|argumentationstyp=Dagegen&lt;br /&gt;
|diskussion=Modul 4 Eine Benachteiligung für unterentwickelte Räume ist nicht ersichtlich auch nicht geplant. Steht u.A. auch in der Begründung im Entwurf für das Vorschaltgesetz. Es bezieht sich auf eine Verwaltungsrestrukturierung.&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{Antragsdiskussions_KPT&lt;br /&gt;
|benutzer1=Bratwurst&lt;br /&gt;
|argumentationstyp=Dagegen&lt;br /&gt;
|diskussion=Modul 5 Die Gemeinden können aktuell ihrer verfassungsgemäßen Aufgabe nicht nachkommen. Es gibt u.A. erfüllende Gemeinden, diese übernehmen Aufgaben von anderen Gemeinden, weil diese die Aufgaben nicht wahrnehmen können. Dies abzuschaffen und Gemeinden zu bilden, die auch zukünftig für die Bürger die Aufgaben wahrnehmen und erledigen ist zu begrüßen.&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{Zustimmung&lt;br /&gt;
|unterstützung=Käptn Nemo, K.S, FaWin&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{Ablehnung&lt;br /&gt;
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		<author><name>Bratwurst</name></author>	</entry>

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		<title>TH:Landesparteitag 2016.1/Antragsportal/Programmantrag - 003</title>
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		<summary type="html">&lt;p&gt;Bratwurst: &lt;/p&gt;
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|text=Der Landesparteitag möge beschliessen, an geeigneter Stelle (http://wiki.piraten-thueringen.de/TH:Leitlinien) Folgendes in das Programm einzufügen. Die Abstimmung soll als Gesamtantrag und bei Ablehnung in einzelnen Modulen erfolgen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Modul (1)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Thüringen steht auch aufgrund der jahrelangen Folgen von Abwanderung und der demografischen Entwicklung vor besonderen Herausforderungen. Überalterung, steigende Lebenshaltungskosten und der Rückgang der Bevölkerung sind vielerorts im ländlichen Raum derart fortgeschritten, dass eine Stabilisierung und Entwicklung von ländlichen Gebieten und Stadt-Umland-Räumen unabdingbar ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Stärkung der Rechte der Einwohner und Gemeinden in Bezug auf ihr direktes Umfeld ist dabei eine Massnahme zur Steigerung der direkter Beteiligung der Bürger an demokratischen Prozessen. Entscheidungen mit direkter Relevanz für die Bürger vor Ort, wie kleinerer Bauvorhaben, sollen von lokalen Räten entschieden werden können ohne die Beteiligung der Unteren Behörden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Modul (2)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diesem Ziel steht die vorgesehenen Gebiets- und Gemeindereform in Thüringen mit dem starken Ausprägung hin zur Zentralisation und der Zusammenlegung von Gemeinden diametral entgegen. &lt;br /&gt;
Die räumliche Struktur des Landes und der Regionen sind so zu entwickeln, dass in allen Teilräumen die bestmöglichen Lebens- und Arbeitsbedingungen für die Bevölkerung in Stadt und Land erhalten oder geschaffen beziehungsweise letztendlich gleichwertige Lebensverhältnisse ermöglicht werden. Dabei sollen – unabhängig von Verwaltungsgrenzen – die natürlichen Gegebenheiten sowie die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Zusammenhänge und Erfordernisse berücksichtigt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ziel piratiger Politik  für Thüringen soll sein, dass die Bürger umfangreiche Möglichkeiten haben direkt vor Ort oder von Zuhause aus die notwendigen Verwaltungs- und Amtshandlungen zu tätigen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Modul (3)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Möglichkeit dazu stellt auch eine elektronische Bürgerakte dar, mit der jeder Einwohner Verwaltungsvorgänge selbständig erledigen kann. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verwaltungsaufgaben wie die bisher durch die unteren Behörden erbrachten, können davon unabhängig in Bearbeitungszentren kostengünstig und unabhängig von Kreisstrukturen geleistet werden. Übergroße Landkreisstrukturen verschlechtern dagegen die Erreichbarkeit von Verwaltung für die Bürger teils drastisch, insbesondere bei der oft unzureichenden ausgebauten Verkehrsinfrasturktur im ländlichen Raum.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Modul (4)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Vorschriften und Gesetze sollen grundsätzlich auch auf ihre Eignung und Folgen für unterschiedlich entwickelte Räume entwickelt und überprüft werden. Allzuoft werden Vorschriften für urbane, zentrale Räume geschaffen, die unverhältnismässige oder sogar widersinnige Folgen für die ländlichen Regionen bergen.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Modul (5)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Den Zwang sich zu Groß-/ Einheits-/ Landgemeinden oder sonstigen, künstlichen Gemeindestrukturen zu verbinden lehnen die Piraten Thüringen ab. Gemeindezusammenschlüsse sollen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung auf Wunsch der Einwohner mit 2/3 Mehrheit möglich sein.&lt;br /&gt;
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In Sachsen Anhalt gibt es Außenstellen der z.B. Kreisbehörden, dass die Entfernung für den Bürger nicht weiter ist, als vor der Gebietsreform. Mit geeigneter Hard- und Softwareausstattung ist es möglich eine &amp;quot;Mobile Behörde&amp;quot; zu haben. In Weimar habe es mit der sicheren Anbindung der mobilen Arbeitsplätzen schon vor Jahren realisiert. Regelmäßig ist das Bürgerbüro z.B. in der Mensa, damit sich Studenten an/ummelden können.&lt;br /&gt;
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		<author><name>Bratwurst</name></author>	</entry>

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				<updated>2016-03-18T22:37:07Z</updated>
		
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Modul (1)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Thüringen steht auch aufgrund der jahrelangen Folgen von Abwanderung und der demografischen Entwicklung vor besonderen Herausforderungen. Überalterung, steigende Lebenshaltungskosten und der Rückgang der Bevölkerung sind vielerorts im ländlichen Raum derart fortgeschritten, dass eine Stabilisierung und Entwicklung von ländlichen Gebieten und Stadt-Umland-Räumen unabdingbar ist.&lt;br /&gt;
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Die Stärkung der Rechte der Einwohner und Gemeinden in Bezug auf ihr direktes Umfeld ist dabei eine Massnahme zur Steigerung der direkter Beteiligung der Bürger an demokratischen Prozessen. Entscheidungen mit direkter Relevanz für die Bürger vor Ort, wie kleinerer Bauvorhaben, sollen von lokalen Räten entschieden werden können ohne die Beteiligung der Unteren Behörden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Modul (2)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diesem Ziel steht die vorgesehenen Gebiets- und Gemeindereform in Thüringen mit dem starken Ausprägung hin zur Zentralisation und der Zusammenlegung von Gemeinden diametral entgegen. &lt;br /&gt;
Die räumliche Struktur des Landes und der Regionen sind so zu entwickeln, dass in allen Teilräumen die bestmöglichen Lebens- und Arbeitsbedingungen für die Bevölkerung in Stadt und Land erhalten oder geschaffen beziehungsweise letztendlich gleichwertige Lebensverhältnisse ermöglicht werden. Dabei sollen – unabhängig von Verwaltungsgrenzen – die natürlichen Gegebenheiten sowie die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Zusammenhänge und Erfordernisse berücksichtigt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
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&lt;br /&gt;
Modul (3)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
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&lt;br /&gt;
Verwaltungsaufgaben wie die bisher durch die unteren Behörden erbrachten, können davon unabhängig in Bearbeitungszentren kostengünstig und unabhängig von Kreisstrukturen geleistet werden. Übergroße Landkreisstrukturen verschlechtern dagegen die Erreichbarkeit von Verwaltung für die Bürger teils drastisch, insbesondere bei der oft unzureichenden ausgebauten Verkehrsinfrasturktur im ländlichen Raum.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Modul (4)&lt;br /&gt;
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Modul (5)&lt;br /&gt;
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Den Zwang sich zu Groß-/ Einheits-/ Landgemeinden oder sonstigen, künstlichen Gemeindestrukturen zu verbinden lehnen die Piraten Thüringen ab. Gemeindezusammenschlüsse sollen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung auf Wunsch der Einwohner mit 2/3 Mehrheit möglich sein.&lt;br /&gt;
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Dann sollte man das auch so reinschreiben.&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{Antragsdiskussions_KPT&lt;br /&gt;
|benutzer1=Käptn Nemo&lt;br /&gt;
|diskussion=Modul 4 fordert etwas, dass es bereits gibt - die Gesetzesfolgenabschätzung. Sie ist im Gesetzgebungsvorhaben vorgeschrieben. Sie wird allerdings von den Gesetzesinitiatoren meist als lästiges Übel im Gesetzgebungsprozess betrachtet und daher meist sehr nachlässig betrieben :-(&lt;br /&gt;
Sonst würde auf allen Gesetzgebungsebenen (Land-Bund-EU) viel früher auffallen, was für ein (langfristig gesehener) Unfug da gerade beschlossen werden soll.&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{Antragsdiskussions_KPT&lt;br /&gt;
|benutzer1=Käptn Nemo&lt;br /&gt;
|diskussion=Modul 5 stellt stark auf das Solidarprinzip ab, was sich nach derzeit geltender Rechtslage leider fast überhauptnicht mit dem Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung vereinbaren läßt. &lt;br /&gt;
Letzteres präferiert nämlich die Einstellung, dass den Kommunen das Hemd näher ist als der Rock und sie daher im Kleinen Beschlüsse fassen (dürfen) die bei übergeordneter Betrachtung nur als egoistisch eingestuft werden können. Leider. :-(&lt;br /&gt;
Um dies zu ändern müßte an ganz anderer Stelle angehebelt werden (Bundesgesetzlich - Grundgesetz).&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{Antragsdiskussions_KPT&lt;br /&gt;
|benutzer1=Bratwurst&lt;br /&gt;
|argumentationstyp=Dagegen&lt;br /&gt;
|diskussion=Modul 1 Die Funktional- und Gebietsreform ist im Kern eine notwendige Umstrukturierung der Thüringer Verwaltungen. Aufgaben vom Land werden ggf. an Kommunen abgebeben, Kreisfreie Städte aufgelöst (Suhl hat nur rund 35.000 Einwohner) und erfüllende Gemeinden abgeschaft und Gemeinden, die ihrer verfassungsgemäßen Aufgaben nachkommen können werden gebildet. Dies ist zu begrüßen. Lediglich für Weimar könnte die Gebietsreform von Nachteil sein, da weniger Umlage z.B. für das DNT vom Land an Weimar gehen...&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{Antragsdiskussions_KPT&lt;br /&gt;
|benutzer1=Bratwurst&lt;br /&gt;
|argumentationstyp=Dagegen&lt;br /&gt;
|diskussion=Modul 2 Ziel piratiger Politik ist nicht &amp;quot; Bürger umfangreiche Möglichkeiten haben direkt vor Ort oder von Zuhause aus die notwendigen Verwaltungs- und Amtshandlungen zu tätigen.&amp;quot; Das sollen die Ämter/Verwaltungen selbst tätigen... oder seit wann Fordern wir die Abschaffung der öffentlichen Verwaltung?&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{Antragsdiskussions_KPT&lt;br /&gt;
|benutzer1=Bratwurst&lt;br /&gt;
|argumentationstyp=Dagegen&lt;br /&gt;
|diskussion=Modul 3 Bürgerakte? So wie bei der Stasi? Oder was ist gemeint? Schon wieder soll der Bürger selbst Verwaltungsvorgänge erledigen...&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Sachsen Anhalt gibt es Außenstellen der z.B. Kreisbehörden, dass die Entfernung für den Bürger nicht weiter ist, als vor der Gebietsreform. Mit geeigneter Hard- und Softwareausstattung ist es möglich eine &amp;quot;Mobile Behörde&amp;quot; zu haben. In Weimar habe es mit der sicheren Anbindung der mobilen Arbeitsplätzen schon vor Jahren realisiert. Regelmäßig ist das Bürgerbüro z.B. in der Mensa, damit sich Studenten an/ummelden können.&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{Antragsdiskussions_KPT&lt;br /&gt;
|benutzer1=Bratwurst&lt;br /&gt;
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|diskussion=Modul 4 Eine Benachteiligung für unterentwickelte Räume ist nicht ersichtlich auch nicht geplant. Steht u.A. auch in der Begründung im Entwurf für das Vorschaltgesetz. Es bezieht sich auf eine Verwaltungsrestrukturierung.&lt;br /&gt;
|benutzer2=Bratwurst&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{Zustimmung&lt;br /&gt;
|unterstützung=Käptn Nemo, K.S, FaWin&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{Ablehnung&lt;br /&gt;
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		<author><name>Bratwurst</name></author>	</entry>

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		<id>https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:Landesparteitag_2016.1/Antragsportal/Programmantrag_-_003&amp;diff=66143</id>
		<title>TH:Landesparteitag 2016.1/Antragsportal/Programmantrag - 003</title>
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				<updated>2016-03-18T22:33:31Z</updated>
		
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|titel=Thüringen - Landesentwicklung&lt;br /&gt;
|text=Der Landesparteitag möge beschliessen, an geeigneter Stelle (http://wiki.piraten-thueringen.de/TH:Leitlinien) Folgendes in das Programm einzufügen. Die Abstimmung soll als Gesamtantrag und bei Ablehnung in einzelnen Modulen erfolgen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Modul (1)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Thüringen steht auch aufgrund der jahrelangen Folgen von Abwanderung und der demografischen Entwicklung vor besonderen Herausforderungen. Überalterung, steigende Lebenshaltungskosten und der Rückgang der Bevölkerung sind vielerorts im ländlichen Raum derart fortgeschritten, dass eine Stabilisierung und Entwicklung von ländlichen Gebieten und Stadt-Umland-Räumen unabdingbar ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Stärkung der Rechte der Einwohner und Gemeinden in Bezug auf ihr direktes Umfeld ist dabei eine Massnahme zur Steigerung der direkter Beteiligung der Bürger an demokratischen Prozessen. Entscheidungen mit direkter Relevanz für die Bürger vor Ort, wie kleinerer Bauvorhaben, sollen von lokalen Räten entschieden werden können ohne die Beteiligung der Unteren Behörden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Modul (2)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diesem Ziel steht die vorgesehenen Gebiets- und Gemeindereform in Thüringen mit dem starken Ausprägung hin zur Zentralisation und der Zusammenlegung von Gemeinden diametral entgegen. &lt;br /&gt;
Die räumliche Struktur des Landes und der Regionen sind so zu entwickeln, dass in allen Teilräumen die bestmöglichen Lebens- und Arbeitsbedingungen für die Bevölkerung in Stadt und Land erhalten oder geschaffen beziehungsweise letztendlich gleichwertige Lebensverhältnisse ermöglicht werden. Dabei sollen – unabhängig von Verwaltungsgrenzen – die natürlichen Gegebenheiten sowie die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Zusammenhänge und Erfordernisse berücksichtigt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ziel piratiger Politik  für Thüringen soll sein, dass die Bürger umfangreiche Möglichkeiten haben direkt vor Ort oder von Zuhause aus die notwendigen Verwaltungs- und Amtshandlungen zu tätigen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Modul (3)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Möglichkeit dazu stellt auch eine elektronische Bürgerakte dar, mit der jeder Einwohner Verwaltungsvorgänge selbständig erledigen kann. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verwaltungsaufgaben wie die bisher durch die unteren Behörden erbrachten, können davon unabhängig in Bearbeitungszentren kostengünstig und unabhängig von Kreisstrukturen geleistet werden. Übergroße Landkreisstrukturen verschlechtern dagegen die Erreichbarkeit von Verwaltung für die Bürger teils drastisch, insbesondere bei der oft unzureichenden ausgebauten Verkehrsinfrasturktur im ländlichen Raum.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Modul (4)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Vorschriften und Gesetze sollen grundsätzlich auch auf ihre Eignung und Folgen für unterschiedlich entwickelte Räume entwickelt und überprüft werden. Allzuoft werden Vorschriften für urbane, zentrale Räume geschaffen, die unverhältnismässige oder sogar widersinnige Folgen für die ländlichen Regionen bergen.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Modul (5)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Den Zwang sich zu Groß-/ Einheits-/ Landgemeinden oder sonstigen, künstlichen Gemeindestrukturen zu verbinden lehnen die Piraten Thüringen ab. Gemeindezusammenschlüsse sollen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung auf Wunsch der Einwohner mit 2/3 Mehrheit möglich sein.&lt;br /&gt;
|begruendung=Die Gebiets- und Gemeindereform sorgt gerade im ländlichen Raum für viel Aufregung und Sorge. Unsere bisherigen politischen Aussagen sind nun im Rahmen dieses Umstrukturierungsvorhabens detaillierter zusammengefasst.&lt;br /&gt;
|prüficon=2&lt;br /&gt;
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}}&lt;br /&gt;
{{AntragAnregungHeader}}&lt;br /&gt;
{{AntragDiskussionHeader}}&lt;br /&gt;
{{Antragsdiskussions_KPT&lt;br /&gt;
|benutzer1=Käptn Nemo&lt;br /&gt;
|diskussion=Soll Modul 1 eine Beschlussfähigkeit für Ortsteilräte installieren? (§ 45 ThürKO - &lt;br /&gt;
Ortsteilverfassung, Ortsteilbürgermeister, Ortsteilrat)&lt;br /&gt;
&amp;lt;i&amp;gt;Bislang dürfen die nur Empfehlungen erarbeiten, die aber für den gemeinderat unverbindlich sind.&amp;lt;/i&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dann sollte man das auch so reinschreiben.&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{Antragsdiskussions_KPT&lt;br /&gt;
|benutzer1=Käptn Nemo&lt;br /&gt;
|diskussion=Modul 4 fordert etwas, dass es bereits gibt - die Gesetzesfolgenabschätzung. Sie ist im Gesetzgebungsvorhaben vorgeschrieben. Sie wird allerdings von den Gesetzesinitiatoren meist als lästiges Übel im Gesetzgebungsprozess betrachtet und daher meist sehr nachlässig betrieben :-(&lt;br /&gt;
Sonst würde auf allen Gesetzgebungsebenen (Land-Bund-EU) viel früher auffallen, was für ein (langfristig gesehener) Unfug da gerade beschlossen werden soll.&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{Antragsdiskussions_KPT&lt;br /&gt;
|benutzer1=Käptn Nemo&lt;br /&gt;
|diskussion=Modul 5 stellt stark auf das Solidarprinzip ab, was sich nach derzeit geltender Rechtslage leider fast überhauptnicht mit dem Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung vereinbaren läßt. &lt;br /&gt;
Letzteres präferiert nämlich die Einstellung, dass den Kommunen das Hemd näher ist als der Rock und sie daher im Kleinen Beschlüsse fassen (dürfen) die bei übergeordneter Betrachtung nur als egoistisch eingestuft werden können. Leider. :-(&lt;br /&gt;
Um dies zu ändern müßte an ganz anderer Stelle angehebelt werden (Bundesgesetzlich - Grundgesetz).&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
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|diskussion=Modul 1 Die Funktional- und Gebietsreform ist im Kern eine notwendige Umstrukturierung der Thüringer Verwaltungen. Aufgaben vom Land werden ggf. an Kommunen abgebeben, Kreisfreie Städte aufgelöst (Suhl hat nur rund 35.000 Einwohner) und erfüllende Gemeinden abgeschaft und Gemeinden, die ihrer verfassungsgemäßen Aufgaben nachkommen können werden gebildet. Dies ist zu begrüßen. Lediglich für Weimar könnte die Gebietsreform von Nachteil sein, da weniger Umlage z.B. für das DNT vom Land an Weimar gehen...&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{Antragsdiskussions_KPT&lt;br /&gt;
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|diskussion=Modul 2 Ziel piratiger Politik ist nicht &amp;quot; Bürger umfangreiche Möglichkeiten haben direkt vor Ort oder von Zuhause aus die notwendigen Verwaltungs- und Amtshandlungen zu tätigen.&amp;quot; Das sollen die Ämter/Verwaltungen selbst tätigen... oder seit wann Fordern wir die Abschaffung der öffentlichen Verwaltung?&lt;br /&gt;
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|diskussion=Modul 3 Bürgerakte? So wie bei der Stasi? Oder was ist gemeint? Schon wieder soll der Bürger selbst Verwaltungsvorgänge erledigen...&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Sachsen Anhalt gibt es Außenstellen der z.B. Kreisbehörden, dass die Entfernung für den Bürger nicht weiter ist, als vor der Gebietsreform. Mit geeigneter Hard- und Softwareausstattung ist es möglich eine &amp;quot;Mobile Behörde&amp;quot; zu haben. In Weimar habe es mit der sicheren Anbindung der mobilen Arbeitsplätzen schon vor Jahren realisiert. Regelmäßig ist das Bürgerbüro z.B. in der Mensa, damit sich Studenten an/ummelden können. &lt;br /&gt;
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		<author><name>Bratwurst</name></author>	</entry>

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		<title>TH:Landesparteitag 2016.1/Antragsportal/Programmantrag - 003</title>
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		<summary type="html">&lt;p&gt;Bratwurst: &lt;/p&gt;
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Modul (1)&lt;br /&gt;
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Thüringen steht auch aufgrund der jahrelangen Folgen von Abwanderung und der demografischen Entwicklung vor besonderen Herausforderungen. Überalterung, steigende Lebenshaltungskosten und der Rückgang der Bevölkerung sind vielerorts im ländlichen Raum derart fortgeschritten, dass eine Stabilisierung und Entwicklung von ländlichen Gebieten und Stadt-Umland-Räumen unabdingbar ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Stärkung der Rechte der Einwohner und Gemeinden in Bezug auf ihr direktes Umfeld ist dabei eine Massnahme zur Steigerung der direkter Beteiligung der Bürger an demokratischen Prozessen. Entscheidungen mit direkter Relevanz für die Bürger vor Ort, wie kleinerer Bauvorhaben, sollen von lokalen Räten entschieden werden können ohne die Beteiligung der Unteren Behörden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Modul (2)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diesem Ziel steht die vorgesehenen Gebiets- und Gemeindereform in Thüringen mit dem starken Ausprägung hin zur Zentralisation und der Zusammenlegung von Gemeinden diametral entgegen. &lt;br /&gt;
Die räumliche Struktur des Landes und der Regionen sind so zu entwickeln, dass in allen Teilräumen die bestmöglichen Lebens- und Arbeitsbedingungen für die Bevölkerung in Stadt und Land erhalten oder geschaffen beziehungsweise letztendlich gleichwertige Lebensverhältnisse ermöglicht werden. Dabei sollen – unabhängig von Verwaltungsgrenzen – die natürlichen Gegebenheiten sowie die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Zusammenhänge und Erfordernisse berücksichtigt werden.&lt;br /&gt;
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&lt;br /&gt;
Modul (3)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Möglichkeit dazu stellt auch eine elektronische Bürgerakte dar, mit der jeder Einwohner Verwaltungsvorgänge selbständig erledigen kann. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verwaltungsaufgaben wie die bisher durch die unteren Behörden erbrachten, können davon unabhängig in Bearbeitungszentren kostengünstig und unabhängig von Kreisstrukturen geleistet werden. Übergroße Landkreisstrukturen verschlechtern dagegen die Erreichbarkeit von Verwaltung für die Bürger teils drastisch, insbesondere bei der oft unzureichenden ausgebauten Verkehrsinfrasturktur im ländlichen Raum.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Modul (4)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Vorschriften und Gesetze sollen grundsätzlich auch auf ihre Eignung und Folgen für unterschiedlich entwickelte Räume entwickelt und überprüft werden. Allzuoft werden Vorschriften für urbane, zentrale Räume geschaffen, die unverhältnismässige oder sogar widersinnige Folgen für die ländlichen Regionen bergen.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Modul (5)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Den Zwang sich zu Groß-/ Einheits-/ Landgemeinden oder sonstigen, künstlichen Gemeindestrukturen zu verbinden lehnen die Piraten Thüringen ab. Gemeindezusammenschlüsse sollen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung auf Wunsch der Einwohner mit 2/3 Mehrheit möglich sein.&lt;br /&gt;
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		<author><name>Bratwurst</name></author>	</entry>

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				<updated>2016-03-18T22:23:16Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Bratwurst: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Antrag&lt;br /&gt;
|parteitag=Landesparteitag&lt;br /&gt;
|jahreszahl=2016.1&lt;br /&gt;
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|text=Der Landesparteitag möge beschliessen, an geeigneter Stelle (http://wiki.piraten-thueringen.de/TH:Leitlinien) Folgendes in das Programm einzufügen. Die Abstimmung soll als Gesamtantrag und bei Ablehnung in einzelnen Modulen erfolgen:&lt;br /&gt;
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Modul (1)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Thüringen steht auch aufgrund der jahrelangen Folgen von Abwanderung und der demografischen Entwicklung vor besonderen Herausforderungen. Überalterung, steigende Lebenshaltungskosten und der Rückgang der Bevölkerung sind vielerorts im ländlichen Raum derart fortgeschritten, dass eine Stabilisierung und Entwicklung von ländlichen Gebieten und Stadt-Umland-Räumen unabdingbar ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Stärkung der Rechte der Einwohner und Gemeinden in Bezug auf ihr direktes Umfeld ist dabei eine Massnahme zur Steigerung der direkter Beteiligung der Bürger an demokratischen Prozessen. Entscheidungen mit direkter Relevanz für die Bürger vor Ort, wie kleinerer Bauvorhaben, sollen von lokalen Räten entschieden werden können ohne die Beteiligung der Unteren Behörden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Modul (2)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diesem Ziel steht die vorgesehenen Gebiets- und Gemeindereform in Thüringen mit dem starken Ausprägung hin zur Zentralisation und der Zusammenlegung von Gemeinden diametral entgegen. &lt;br /&gt;
Die räumliche Struktur des Landes und der Regionen sind so zu entwickeln, dass in allen Teilräumen die bestmöglichen Lebens- und Arbeitsbedingungen für die Bevölkerung in Stadt und Land erhalten oder geschaffen beziehungsweise letztendlich gleichwertige Lebensverhältnisse ermöglicht werden. Dabei sollen – unabhängig von Verwaltungsgrenzen – die natürlichen Gegebenheiten sowie die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Zusammenhänge und Erfordernisse berücksichtigt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ziel piratiger Politik  für Thüringen soll sein, dass die Bürger umfangreiche Möglichkeiten haben direkt vor Ort oder von Zuhause aus die notwendigen Verwaltungs- und Amtshandlungen zu tätigen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Modul (3)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Möglichkeit dazu stellt auch eine elektronische Bürgerakte dar, mit der jeder Einwohner Verwaltungsvorgänge selbständig erledigen kann. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verwaltungsaufgaben wie die bisher durch die unteren Behörden erbrachten, können davon unabhängig in Bearbeitungszentren kostengünstig und unabhängig von Kreisstrukturen geleistet werden. Übergroße Landkreisstrukturen verschlechtern dagegen die Erreichbarkeit von Verwaltung für die Bürger teils drastisch, insbesondere bei der oft unzureichenden ausgebauten Verkehrsinfrasturktur im ländlichen Raum.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Modul (4)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Vorschriften und Gesetze sollen grundsätzlich auch auf ihre Eignung und Folgen für unterschiedlich entwickelte Räume entwickelt und überprüft werden. Allzuoft werden Vorschriften für urbane, zentrale Räume geschaffen, die unverhältnismässige oder sogar widersinnige Folgen für die ländlichen Regionen bergen.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Modul (5)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Den Zwang sich zu Groß-/ Einheits-/ Landgemeinden oder sonstigen, künstlichen Gemeindestrukturen zu verbinden lehnen die Piraten Thüringen ab. Gemeindezusammenschlüsse sollen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung auf Wunsch der Einwohner mit 2/3 Mehrheit möglich sein.&lt;br /&gt;
|begruendung=Die Gebiets- und Gemeindereform sorgt gerade im ländlichen Raum für viel Aufregung und Sorge. Unsere bisherigen politischen Aussagen sind nun im Rahmen dieses Umstrukturierungsvorhabens detaillierter zusammengefasst.&lt;br /&gt;
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{{AntragAnregungHeader}}&lt;br /&gt;
{{AntragDiskussionHeader}}&lt;br /&gt;
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&amp;lt;i&amp;gt;Bislang dürfen die nur Empfehlungen erarbeiten, die aber für den gemeinderat unverbindlich sind.&amp;lt;/i&amp;gt;&lt;br /&gt;
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Dann sollte man das auch so reinschreiben.&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{Antragsdiskussions_KPT&lt;br /&gt;
|benutzer1=Käptn Nemo&lt;br /&gt;
|diskussion=Modul 4 fordert etwas, dass es bereits gibt - die Gesetzesfolgenabschätzung. Sie ist im Gesetzgebungsvorhaben vorgeschrieben. Sie wird allerdings von den Gesetzesinitiatoren meist als lästiges Übel im Gesetzgebungsprozess betrachtet und daher meist sehr nachlässig betrieben :-(&lt;br /&gt;
Sonst würde auf allen Gesetzgebungsebenen (Land-Bund-EU) viel früher auffallen, was für ein (langfristig gesehener) Unfug da gerade beschlossen werden soll.&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{Antragsdiskussions_KPT&lt;br /&gt;
|benutzer1=Käptn Nemo&lt;br /&gt;
|diskussion=Modul 5 stellt stark auf das Solidarprinzip ab, was sich nach derzeit geltender Rechtslage leider fast überhauptnicht mit dem Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung vereinbaren läßt. &lt;br /&gt;
Letzteres präferiert nämlich die Einstellung, dass den Kommunen das Hemd näher ist als der Rock und sie daher im Kleinen Beschlüsse fassen (dürfen) die bei übergeordneter Betrachtung nur als egoistisch eingestuft werden können. Leider. :-(&lt;br /&gt;
Um dies zu ändern müßte an ganz anderer Stelle angehebelt werden (Bundesgesetzlich - Grundgesetz).&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{Antragsdiskussions_KPT&lt;br /&gt;
|benutzer1=Bratwurst&lt;br /&gt;
|argumentationstyp=Dagegen&lt;br /&gt;
|diskussion=Modul 1 Die Funktional- und Gebietsreform ist im Kern eine notwendige Umstrukturierung der Thüringer Verwaltungen. Aufgaben vom Land werden ggf. an Kommunen abgebeben, Kreisfreie Städte aufgelöst (Suhl hat nur rund 35.000 Einwohner) und erfüllende Gemeinden abgeschaft und Gemeinden, die ihrer verfassungsgemäßen Aufgaben nachkommen können werden gebildet. Dies ist zu begrüßen. Lediglich für Weimar könnte die Gebietsreform von Nachteil sein, da weniger Umlage z.B. für das DNT vom Land an Weimar gehen...&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{Zustimmung&lt;br /&gt;
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		<author><name>Bratwurst</name></author>	</entry>

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		<id>https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:Landesparteitag_2016.1/Antragsportal/Programmantrag_-_003&amp;diff=66140</id>
		<title>TH:Landesparteitag 2016.1/Antragsportal/Programmantrag - 003</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:Landesparteitag_2016.1/Antragsportal/Programmantrag_-_003&amp;diff=66140"/>
				<updated>2016-03-18T22:10:13Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Bratwurst: Automatisch von Seite TH:Landesparteitag 2016.1/Antragsportal/Programmantrag - 003 bearbeitet.&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Antrag&lt;br /&gt;
|parteitag=Landesparteitag&lt;br /&gt;
|jahreszahl=2016.1&lt;br /&gt;
|autor=Bernd&lt;br /&gt;
|antragstyp=Programmantrag&lt;br /&gt;
|artprogrammantrag=Leitlinie&lt;br /&gt;
|titel=Thüringen - Landesentwicklung&lt;br /&gt;
|text=Der Landesparteitag möge beschliessen, an geeigneter Stelle (http://wiki.piraten-thueringen.de/TH:Leitlinien) Folgendes in das Programm einzufügen. Die Abstimmung soll als Gesamtantrag und bei Ablehnung in einzelnen Modulen erfolgen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Modul (1)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Thüringen steht auch aufgrund der jahrelangen Folgen von Abwanderung und der demografischen Entwicklung vor besonderen Herausforderungen. Überalterung, steigende Lebenshaltungskosten und der Rückgang der Bevölkerung sind vielerorts im ländlichen Raum derart fortgeschritten, dass eine Stabilisierung und Entwicklung von ländlichen Gebieten und Stadt-Umland-Räumen unabdingbar ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Stärkung der Rechte der Einwohner und Gemeinden in Bezug auf ihr direktes Umfeld ist dabei eine Massnahme zur Steigerung der direkter Beteiligung der Bürger an demokratischen Prozessen. Entscheidungen mit direkter Relevanz für die Bürger vor Ort, wie kleinerer Bauvorhaben, sollen von lokalen Räten entschieden werden können ohne die Beteiligung der Unteren Behörden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Modul (2)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diesem Ziel steht die vorgesehenen Gebiets- und Gemeindereform in Thüringen mit dem starken Ausprägung hin zur Zentralisation und der Zusammenlegung von Gemeinden diametral entgegen. &lt;br /&gt;
Die räumliche Struktur des Landes und der Regionen sind so zu entwickeln, dass in allen Teilräumen die bestmöglichen Lebens- und Arbeitsbedingungen für die Bevölkerung in Stadt und Land erhalten oder geschaffen beziehungsweise letztendlich gleichwertige Lebensverhältnisse ermöglicht werden. Dabei sollen – unabhängig von Verwaltungsgrenzen – die natürlichen Gegebenheiten sowie die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Zusammenhänge und Erfordernisse berücksichtigt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ziel piratiger Politik  für Thüringen soll sein, dass die Bürger umfangreiche Möglichkeiten haben direkt vor Ort oder von Zuhause aus die notwendigen Verwaltungs- und Amtshandlungen zu tätigen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Modul (3)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Möglichkeit dazu stellt auch eine elektronische Bürgerakte dar, mit der jeder Einwohner Verwaltungsvorgänge selbständig erledigen kann. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verwaltungsaufgaben wie die bisher durch die unteren Behörden erbrachten, können davon unabhängig in Bearbeitungszentren kostengünstig und unabhängig von Kreisstrukturen geleistet werden. Übergroße Landkreisstrukturen verschlechtern dagegen die Erreichbarkeit von Verwaltung für die Bürger teils drastisch, insbesondere bei der oft unzureichenden ausgebauten Verkehrsinfrasturktur im ländlichen Raum.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Modul (4)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Vorschriften und Gesetze sollen grundsätzlich auch auf ihre Eignung und Folgen für unterschiedlich entwickelte Räume entwickelt und überprüft werden. Allzuoft werden Vorschriften für urbane, zentrale Räume geschaffen, die unverhältnismässige oder sogar widersinnige Folgen für die ländlichen Regionen bergen.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Modul (5)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Den Zwang sich zu Groß-/ Einheits-/ Landgemeinden oder sonstigen, künstlichen Gemeindestrukturen zu verbinden lehnen die Piraten Thüringen ab. Gemeindezusammenschlüsse sollen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung auf Wunsch der Einwohner mit 2/3 Mehrheit möglich sein.&lt;br /&gt;
|begruendung=Die Gebiets- und Gemeindereform sorgt gerade im ländlichen Raum für viel Aufregung und Sorge. Unsere bisherigen politischen Aussagen sind nun im Rahmen dieses Umstrukturierungsvorhabens detaillierter zusammengefasst.&lt;br /&gt;
|prüficon=2&lt;br /&gt;
|urltype=TH:Landesparteitag_2016.1&lt;br /&gt;
|gliederung=Landesverband Thüringen&lt;br /&gt;
|altneu=nein&lt;br /&gt;
|abstimmung=1&lt;br /&gt;
|nextjahreszahl=2016.2&lt;br /&gt;
|nexturltype=TH:Landesparteitag_2016.2&lt;br /&gt;
|wikiBenutzer=Bernd&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{AntragAnregungHeader}}&lt;br /&gt;
{{AntragDiskussionHeader}}&lt;br /&gt;
{{Antragsdiskussions_KPT&lt;br /&gt;
|benutzer1=Käptn Nemo&lt;br /&gt;
|diskussion=Soll Modul 1 eine Beschlussfähigkeit für Ortsteilräte installieren? (§ 45 ThürKO - &lt;br /&gt;
Ortsteilverfassung, Ortsteilbürgermeister, Ortsteilrat)&lt;br /&gt;
&amp;lt;i&amp;gt;Bislang dürfen die nur Empfehlungen erarbeiten, die aber für den gemeinderat unverbindlich sind.&amp;lt;/i&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dann sollte man das auch so reinschreiben.&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{Antragsdiskussions_KPT&lt;br /&gt;
|benutzer1=Käptn Nemo&lt;br /&gt;
|diskussion=Modul 4 fordert etwas, dass es bereits gibt - die Gesetzesfolgenabschätzung. Sie ist im Gesetzgebungsvorhaben vorgeschrieben. Sie wird allerdings von den Gesetzesinitiatoren meist als lästiges Übel im Gesetzgebungsprozess betrachtet und daher meist sehr nachlässig betrieben :-(&lt;br /&gt;
Sonst würde auf allen Gesetzgebungsebenen (Land-Bund-EU) viel früher auffallen, was für ein (langfristig gesehener) Unfug da gerade beschlossen werden soll.&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{Antragsdiskussions_KPT&lt;br /&gt;
|benutzer1=Käptn Nemo&lt;br /&gt;
|diskussion=Modul 5 stellt stark auf das Solidarprinzip ab, was sich nach derzeit geltender Rechtslage leider fast überhauptnicht mit dem Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung vereinbaren läßt. &lt;br /&gt;
Letzteres präferiert nämlich die Einstellung, dass den Kommunen das Hemd näher ist als der Rock und sie daher im Kleinen Beschlüsse fassen (dürfen) die bei übergeordneter Betrachtung nur als egoistisch eingestuft werden können. Leider. :-(&lt;br /&gt;
Um dies zu ändern müßte an ganz anderer Stelle angehebelt werden (Bundesgesetzlich - Grundgesetz).&lt;br /&gt;
|benutzer2=Käptn Nemo&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{Zustimmung&lt;br /&gt;
|unterstützung=Käptn Nemo, K.S, FaWin&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{Ablehnung&lt;br /&gt;
|ablehnung=, Bratwurst&lt;br /&gt;
}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Bratwurst</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:Landesparteitag_2015.2/Kandidatenliste&amp;diff=65323</id>
		<title>TH:Landesparteitag 2015.2/Kandidatenliste</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:Landesparteitag_2015.2/Kandidatenliste&amp;diff=65323"/>
				<updated>2015-10-23T21:33:33Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Bratwurst: /* Politische*r Geschäftsführer*in */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Vorlage:Navigationsleiste Landesparteitag 2015.2}}&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Landesparteitag 2015.2]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= '''Allgemeine Informationen'''  =&lt;br /&gt;
= '''Vorstand''' =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;center&amp;gt; --&amp;gt; {{#formlink:form=Kandidat|link text=Einen Kandidat oder sich selbst für den Landesvorstand vorschlagen|query string=Kandidat[urltype]=TH:Landesparteitag 2015.2/Kandidatenliste&amp;amp;Kandidat[gliederung]=Landesverband Thüringen&amp;amp;Kandidat[jahreszahl]=2015.2&amp;amp;Kandidat[parteitag]=Landesparteitag&amp;amp;Kandidat[bereich]=Thüringen}} &amp;lt;-- &amp;lt;/center&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Vorsitzender ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;dpl&amp;gt;&lt;br /&gt;
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&lt;br /&gt;
== stellvertretende*r Vorsitzende*r ==&lt;br /&gt;
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&lt;br /&gt;
= '''Schiedsgericht''' =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;center&amp;gt; {{#formlink:form=Kandidat|link text=Einen Kandidat oder sich selbst für das Landesschiedsgericht vorschlagen|query string=Kandidat[urltype]=TH:Landesparteitag 2015.2/Kandidatenliste&amp;amp;Kandidat[gliederung]=Landesverband Thüringen&amp;amp;Kandidat[jahreszahl]=2015.2&amp;amp;Kandidat[parteitag]=Landesparteitag&amp;amp;Kandidat[bereich]=Thüringen&amp;amp;Kandidat[AmtMandatBeschreibung]=Schiedsrichter}} &amp;lt;/center&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Schiedsrichter==&lt;br /&gt;
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		<author><name>Bratwurst</name></author>	</entry>

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		<title>TH:Landesparteitag 2015.2/Kandidatenliste/Kandidat003</title>
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		<summary type="html">&lt;p&gt;Bratwurst: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Kandidat&lt;br /&gt;
|name=Michael Kurt Bahr&lt;br /&gt;
|gliederung=Landesverband Thüringen&lt;br /&gt;
|AmtMandatBeschreibung=Schatzmeister&lt;br /&gt;
|ArtBewerbung=Eigeniniative&lt;br /&gt;
|bestätigt=bestätigt&lt;br /&gt;
|Kandidatenbild=Michael_kurt_bahr.jpg&lt;br /&gt;
|alter=52&lt;br /&gt;
|wohnort=Weimar&lt;br /&gt;
|beruf=Dozent in der Erwachsenenbildung&lt;br /&gt;
|familienstand=geschieden 2 Kinder&lt;br /&gt;
|parteitätigkeiten=Schatzmeister KV Weimar&amp;amp;Weimarer Land 2012/13, 2014/2015&lt;br /&gt;
Schatzmeister LV Thüringen seid 2013&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Direktkandidat LTW 2014 Wahlkreis Stadt Weimar, Listenkandidat 5&lt;br /&gt;
|vorstellungstext=Ich kandidiere als Schatzmeister, weil ich mich ein weiteres Jahr für dieses Amt in Thüringen einsetzen möchte und weil ich gerne an den finanztechnischen Veränderungen im Bund weiter mitarbeiten möchte .&lt;br /&gt;
|parteitag=Landesparteitag&lt;br /&gt;
|jahreszahl=2015.2&lt;br /&gt;
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|urltype=TH:Landesparteitag 2015.2/Kandidatenliste&lt;br /&gt;
|vorschlag=Michael Kurt Bahr&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{KandidatenFragenHeader}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Bratwurst</name></author>	</entry>

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		<id>https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:Landesparteitag_2015.2/Kandidatenliste/Kandidat008&amp;diff=65321</id>
		<title>TH:Landesparteitag 2015.2/Kandidatenliste/Kandidat008</title>
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				<updated>2015-10-23T21:25:43Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Bratwurst: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Kandidat&lt;br /&gt;
|name=Michael Kurt Bahr&lt;br /&gt;
|gliederung=Landesverband Thüringen&lt;br /&gt;
|AmtMandatBeschreibung=Vorsitzender&lt;br /&gt;
|ArtBewerbung=Eigeniniative&lt;br /&gt;
|bestätigt=bestätigt&lt;br /&gt;
|Kandidatenbild=Michael_kurt_bahr.jpg&lt;br /&gt;
|alter=52&lt;br /&gt;
|wohnort=Weimar&lt;br /&gt;
|beruf=Selbständig in der Erwachsenbildung&lt;br /&gt;
|familienstand=geschieden, 2 Kinder (Friedrich 19, Charlotte 17)&lt;br /&gt;
|parteitätigkeiten=Schatzmeister KV Weimar&amp;amp;Weimarer Land 2012/2013&lt;br /&gt;
Schatzmeister Landesverband seit 2013&lt;br /&gt;
Direktkandidat LTW14 Wahlkreis Weimar 2&lt;br /&gt;
Listenkandidat LTW14 Platz 5&lt;br /&gt;
|vorstellungstext=Ich kandidiere als 1. Vorsitzender, da ich gerne die Kontinuität der Vorstandsarbeit fortsetzen möchte. Ich bin seit 3 ½ Jahren in der Piratenpartei und 3 Jahre davon in Vorständen, zuerst im Gründungsvorstand des KV Weimar&amp;amp;Weimarer Land und seit 2013 als Schatzmeister im Landesverband. Ich habe in den letzten 2 ½ Jahren viele Piraten bundesweit kennen lernen dürfen und engagiere mich aktuell in der Neuordnung der Finanzen der Bundespartei. Ich lebe und arbeite seit 23 Jahren in Thüringen, seit 2 ½ selbständig mit einem eigenen Büro in Weimar in der Erwachsenenbildung. Ich bin über die Piraten hinaus in verschiedenen karitativen Vereinigungen tätig. Ich bin in Thüringen gut vernetzt. Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass wir vor großen Aufgaben in unserer Gesellschaft stehen und dass die politischen Parteien einen wesentlichen Anteil an der Gestaltung dieser Veränderungen haben werden. Ich möchte mich als Vorsitzender des Landesverbandes Thüringen der Piratenpartei dafür einsetzen, dass wir unsere Stimme als Piraten erheben und unsere wesentlichen politischen Überzeugungen mit einbringen können: Digitale Teilhabe, Bürgerbeteiligung und soziale Umgestaltung-BGE.&lt;br /&gt;
|parteitag=Landesparteitag&lt;br /&gt;
|jahreszahl=2015.2&lt;br /&gt;
|bereich=Thüringen&lt;br /&gt;
|urltype=TH:Landesparteitag 2015.2/Kandidatenliste&lt;br /&gt;
|vorschlag=Michael Kurt Bahr&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{KandidatenFragenHeader}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Bratwurst</name></author>	</entry>

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		<id>https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:Landesparteitag_2015.2/Kandidatenliste&amp;diff=65320</id>
		<title>TH:Landesparteitag 2015.2/Kandidatenliste</title>
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				<updated>2015-10-23T21:21:31Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Bratwurst: /* Vorsitzender */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Vorlage:Navigationsleiste Landesparteitag 2015.2}}&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Landesparteitag 2015.2]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= '''Allgemeine Informationen'''  =&lt;br /&gt;
= '''Vorstand''' =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;center&amp;gt; --&amp;gt; {{#formlink:form=Kandidat|link text=Einen Kandidat oder sich selbst für den Landesvorstand vorschlagen|query string=Kandidat[urltype]=TH:Landesparteitag 2015.2/Kandidatenliste&amp;amp;Kandidat[gliederung]=Landesverband Thüringen&amp;amp;Kandidat[jahreszahl]=2015.2&amp;amp;Kandidat[parteitag]=Landesparteitag&amp;amp;Kandidat[bereich]=Thüringen}} &amp;lt;-- &amp;lt;/center&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Vorsitzender ==&lt;br /&gt;
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		<author><name>Bratwurst</name></author>	</entry>

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		<title>Benutzer:Bratwurst</title>
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				<updated>2015-05-12T10:01:39Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Bratwurst: E-Maildadresse angepasst&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;[[Datei:Bratwurst.jpg]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Piratenprofil&lt;br /&gt;
|foto            = Bratwurst1.jpg&lt;br /&gt;
|name            = Sebastian Beitlich&lt;br /&gt;
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|beruf           = Dipl. Inf. (FH)&lt;br /&gt;
|tätigkeit       =&lt;br /&gt;
|familienstand   = verheiratet&lt;br /&gt;
|geburtstag      = 1977&lt;br /&gt;
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}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Bratwust der Pirat ==&lt;br /&gt;
* dabei seit der LV Gründung 2009&lt;br /&gt;
* Hauptthemen: Datenschutz, Informationelle Selbstbestimmung, Pazifismus, Laizismus, E-Government, Finanztransaktionssteuer, Familie und co.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Aktivitäten==&lt;br /&gt;
* Mitarbeit und ChefSchranze in der  [[TH:AG_Technik|AG Technik]] von Anfang an bis 04.2013&lt;br /&gt;
** Aufbau der IT Infrastruktur in Thüringen - u.a. dieses Wiki &lt;br /&gt;
* Aufbau des [[TH:Kreisverband Gotha]]&lt;br /&gt;
* Mitarbeit am [[TH:Kreisverband Gotha/Programm | Gotharer Programm]]&lt;br /&gt;
* Mitarbeit an den [[TH:Leitlinien | Leetlinien ]] des Landesverbandes&lt;br /&gt;
** u.a. Anträge zu Pazifismus und Laizimus&lt;br /&gt;
* Unterstützung der Bundesverwaltung z.B. der Akkreditierung der Bundesparteitage &lt;br /&gt;
* Mitarbeit in der [[TH:AG Presse- und Öffentlichkeitsarbeit]]&lt;br /&gt;
* Mitorganisation der Landesparteitage (allgemeine Orga, Technik und Akkreditierung)&lt;br /&gt;
* seit dem LPT 2012.1 einer der beiden Moderatoren der ML TH&lt;br /&gt;
* Mitgründer und Maskottchen und Eintreiber der AG Dicke Piraten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Kandidatur zum stellvertretenden Landesvorsitz==&lt;br /&gt;
Vielen Dank für die Bitten und den Vorschlag für den LaVo zu kandidieren. Das greife auf und kündige hiermit meine Kandidatur zum stellvertretenden Landesvorsitz an. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich kandidiere, weil wir jetzt noch die Weichen stellen können. &lt;br /&gt;
Die Bundestagswahl ist unser Prüfstein für die Kommunalwahlen und die Landtagswahl 2014 bei uns in Thüringen. &lt;br /&gt;
Diese Herausvorderungen vorzubereiten, zu organisieren und diese gemeinsam zu meistern ist die Hauptaufgabe des zu wählenden Vorstandes und da möchte ich mich gerne an vorderster Front einbringen. Das Potential der Thüringer Piraten kenne ich. Auch wenn uns die Medien schlecht reden wollen, wir selbst mürbe und müde sind, möchte ich meinen Betrag leisten, die Kreativität, das Selbstverständnis und die Leidenschaft bei uns neu zu entfachen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Natürlich darf dabei das Alltagsgeschäft nicht hinten runterfallen. Auch ist die Entwicklung der Partei voranzutreiben (dezentrale Parteitage usw.); wir haben nicht das Ziel Wahlen zu gewinnen, sondern das System umkrempeln! Wer ich bin, was ich gemacht habe und für welche Werte ich einstehe, könnt Ihr in der [[Benutzer:Bratwurst/Kandidatenvorstellung|Kandidatenvorstellung]] zur Bundestagswahl lesen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich kann ziemlich gut einschätzen, was diese Kandidatur in Hinblick auf Arbeit, Stress und Zeit bedeutet, ich muss mich also nicht erst probieren. Wählt Bratwurst!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Benutzer_Diskussion:Bratwurst/Fragen|Fragen]]? Her damit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Kandidatur zur Bundestagswahl 2013==&lt;br /&gt;
* [[Benutzer:Bratwurst/Kandidatenvorstellung|Kandidatenvorstellung]]&lt;br /&gt;
* [[Benutzer:Bratwurst/Fragen|Fragen]]&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
{|cellpadding=&amp;quot;4&amp;quot; cellspacing=&amp;quot;0&amp;quot;  style=&amp;quot;width:60%; border:1px solid #000000;&amp;quot; &lt;br /&gt;
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| valign=&amp;quot;center&amp;quot; align=&amp;quot;center&amp;quot; | &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|{{Pirat kein Ninja}}&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;!--{{Navigationsleiste Gothaer Piraten}}--&amp;gt;&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Benutzer aus Thüringen|Bratwurst]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Benutzer aus Gotha|Bratwurst]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Benutzer ist PIRAT|Bratwurst]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Benutzer_ehrt_Kodex|Bratwurst]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Bratwurst</name></author>	</entry>

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		<id>https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=Benutzer:Bratwurst&amp;diff=64616</id>
		<title>Benutzer:Bratwurst</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=Benutzer:Bratwurst&amp;diff=64616"/>
				<updated>2015-05-12T10:00:44Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Bratwurst: Link zu PGP Key hinzugefügt&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;[[Datei:Bratwurst.jpg]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Piratenprofil&lt;br /&gt;
|foto            = Bratwurst1.jpg&lt;br /&gt;
|name            = Sebastian Beitlich&lt;br /&gt;
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}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Bratwust der Pirat ==&lt;br /&gt;
* dabei seit der LV Gründung 2009&lt;br /&gt;
* Hauptthemen: Datenschutz, Informationelle Selbstbestimmung, Pazifismus, Laizismus, E-Government, Finanztransaktionssteuer, Familie und co.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Aktivitäten==&lt;br /&gt;
* Mitarbeit und ChefSchranze in der  [[TH:AG_Technik|AG Technik]] von Anfang an bis 04.2013&lt;br /&gt;
** Aufbau der IT Infrastruktur in Thüringen - u.a. dieses Wiki &lt;br /&gt;
* Aufbau des [[TH:Kreisverband Gotha]]&lt;br /&gt;
* Mitarbeit am [[TH:Kreisverband Gotha/Programm | Gotharer Programm]]&lt;br /&gt;
* Mitarbeit an den [[TH:Leitlinien | Leetlinien ]] des Landesverbandes&lt;br /&gt;
** u.a. Anträge zu Pazifismus und Laizimus&lt;br /&gt;
* Unterstützung der Bundesverwaltung z.B. der Akkreditierung der Bundesparteitage &lt;br /&gt;
* Mitarbeit in der [[TH:AG Presse- und Öffentlichkeitsarbeit]]&lt;br /&gt;
* Mitorganisation der Landesparteitage (allgemeine Orga, Technik und Akkreditierung)&lt;br /&gt;
* seit dem LPT 2012.1 einer der beiden Moderatoren der ML TH&lt;br /&gt;
* Mitgründer und Maskottchen und Eintreiber der AG Dicke Piraten&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Kandidatur zum stellvertretenden Landesvorsitz==&lt;br /&gt;
Vielen Dank für die Bitten und den Vorschlag für den LaVo zu kandidieren. Das greife auf und kündige hiermit meine Kandidatur zum stellvertretenden Landesvorsitz an. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich kandidiere, weil wir jetzt noch die Weichen stellen können. &lt;br /&gt;
Die Bundestagswahl ist unser Prüfstein für die Kommunalwahlen und die Landtagswahl 2014 bei uns in Thüringen. &lt;br /&gt;
Diese Herausvorderungen vorzubereiten, zu organisieren und diese gemeinsam zu meistern ist die Hauptaufgabe des zu wählenden Vorstandes und da möchte ich mich gerne an vorderster Front einbringen. Das Potential der Thüringer Piraten kenne ich. Auch wenn uns die Medien schlecht reden wollen, wir selbst mürbe und müde sind, möchte ich meinen Betrag leisten, die Kreativität, das Selbstverständnis und die Leidenschaft bei uns neu zu entfachen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Natürlich darf dabei das Alltagsgeschäft nicht hinten runterfallen. Auch ist die Entwicklung der Partei voranzutreiben (dezentrale Parteitage usw.); wir haben nicht das Ziel Wahlen zu gewinnen, sondern das System umkrempeln! Wer ich bin, was ich gemacht habe und für welche Werte ich einstehe, könnt Ihr in der [[Benutzer:Bratwurst/Kandidatenvorstellung|Kandidatenvorstellung]] zur Bundestagswahl lesen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ich kann ziemlich gut einschätzen, was diese Kandidatur in Hinblick auf Arbeit, Stress und Zeit bedeutet, ich muss mich also nicht erst probieren. Wählt Bratwurst!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Benutzer_Diskussion:Bratwurst/Fragen|Fragen]]? Her damit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Kandidatur zur Bundestagswahl 2013==&lt;br /&gt;
* [[Benutzer:Bratwurst/Kandidatenvorstellung|Kandidatenvorstellung]]&lt;br /&gt;
* [[Benutzer:Bratwurst/Fragen|Fragen]]&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
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|-&lt;br /&gt;
|{{Pirat kein Ninja}}&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;!--{{Navigationsleiste Gothaer Piraten}}--&amp;gt;&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Benutzer aus Thüringen|Bratwurst]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Benutzer aus Gotha|Bratwurst]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Benutzer ist PIRAT|Bratwurst]]&lt;br /&gt;
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		<author><name>Bratwurst</name></author>	</entry>

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		<id>https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:Landesparteitag_2015.1/Kandidatenliste/Kandidat004&amp;diff=64576</id>
		<title>TH:Landesparteitag 2015.1/Kandidatenliste/Kandidat004</title>
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				<updated>2015-05-09T08:17:31Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Bratwurst: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Kandidat&lt;br /&gt;
|name=Bernhard Koim&lt;br /&gt;
|gliederung=Landesverband Thüringen&lt;br /&gt;
|AmtMandatBeschreibung=Schiedsrichter&lt;br /&gt;
|ArtBewerbung=Vorschlag&lt;br /&gt;
|bestätigt=bestätigt&lt;br /&gt;
|Kandidatenbild=pirate.svg&lt;br /&gt;
|wohnort=Gotha&lt;br /&gt;
|parteitätigkeiten=Kreistagsabgeordneter im Kreis Gotha&lt;br /&gt;
|parteitag=Landesparteitag&lt;br /&gt;
|jahreszahl=2015.1&lt;br /&gt;
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|urltype=TH:Landesparteitag 2015.1/Kandidatenliste&lt;br /&gt;
|vorschlag=ZatannaFan&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{KandidatenFragenHeader}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Bratwurst</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:Landesparteitag_2015.1/Kandidatenliste&amp;diff=64575</id>
		<title>TH:Landesparteitag 2015.1/Kandidatenliste</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:Landesparteitag_2015.1/Kandidatenliste&amp;diff=64575"/>
				<updated>2015-05-09T08:14:58Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Bratwurst: /* Schiedsrichter*in */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Vorlage:Navigationsleiste Landesparteitag 2015.1}}&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Landesparteitag 2015.1]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= '''Allgemeine Informationen'''  =&lt;br /&gt;
= '''Vorstand''' =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;center&amp;gt; --&amp;gt; {{#formlink:form=Kandidat|link text=Einen Kandidat oder sich selbst für den Landesvorstand vorschlagen|query string=Kandidat[urltype]=TH:Landesparteitag 2015.1/Kandidatenliste&amp;amp;Kandidat[gliederung]=Landesverband Thüringen&amp;amp;Kandidat[jahreszahl]=2015.1&amp;amp;Kandidat[parteitag]=Landesparteitag&amp;amp;Kandidat[bereich]=Thüringen}} &amp;lt;-- &amp;lt;/center&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;!--&lt;br /&gt;
== Vorsitzende*r ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;dpl&amp;gt;&lt;br /&gt;
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category = Kandidat Landesparteitag Thüringen 2015.1&lt;br /&gt;
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&lt;br /&gt;
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		<author><name>Bratwurst</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:Landesverband_Th%C3%BCringen_Vorstand/GO1415&amp;diff=62621</id>
		<title>TH:Landesverband Thüringen Vorstand/GO1415</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:Landesverband_Th%C3%BCringen_Vorstand/GO1415&amp;diff=62621"/>
				<updated>2014-11-13T21:10:54Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Bratwurst: Die Seite wurde neu angelegt: „(Stand 17.04.2014) ==      § 1 Der Vorstand besteht aus den folgenden Piraten: == * Vorsitzender: Sebastian Beitlich * Schatzmeister: Michael Kurt Bahr * Gene…“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;(Stand 17.04.2014)&lt;br /&gt;
==      § 1 Der Vorstand besteht aus den folgenden Piraten: ==&lt;br /&gt;
* Vorsitzender: Sebastian Beitlich&lt;br /&gt;
* Schatzmeister: Michael Kurt Bahr&lt;br /&gt;
* Generalsekretär: Christian Fischer&lt;br /&gt;
* Politischer Geschäftsführer: Jan Hacke&lt;br /&gt;
* Beisitzer: Felix Kalbe, Thomas Hupel&lt;br /&gt;
* JungePiratenvertreter: n.n.&lt;br /&gt;
==      § 2 Organisation der Vorstandssitzungen ==&lt;br /&gt;
# Die Vorstandssitzungen werden durch einen von den anwesenden Vorstandsmitgliedern bestimmten Sitzungsleiter geleitet.&lt;br /&gt;
# Termin und Ort für die nächste Vorstandssitzung werden in der Regel während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen. Eingeladen wird  mit einer Frist von 7 Tagen und dies über die öffentliche Mailingliste bekanntgegeben. Das Protokoll ist ebenfalls über die öffentliche Mailingliste (THML) des Landesverbands zu veröffentlichen.&lt;br /&gt;
Zu außerordentlichen Vorstandssitzungen wird in der Regel mit einer Frist von 2 Tagen per E-Mail an die Vorstandsmitglieder eingeladen. Die Tagesordnung wird spätestens vor Beginn der Sitzung aufgestellt, Änderungen sind während der Sitzung auf Antrag möglich. &lt;br /&gt;
# Die Teilnahme an Vorstandssitzungen kann auch fernmündlich erfolgen. &lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
==      § 3 Anträge zu einer Vorstandssitzung ==&lt;br /&gt;
# Anträge können gemäß §6a (6) der Satzung in der Fassung vom 03.11.2013 an den Landesvorstand gerichtet werden und sind möglichst zur nächsten Sitzung zu behandeln. Zur Zulassung von Anträgen bedarf es folgender Textform: Der Antragsteller muss mit bürgerlichem Namen benannt sein, der Antragstext deutlich erkennbar, eine Antragsbegründung zum Antrag muss enthalten sein oder kann mündlich während der VoSi geschehen. Außerdem muss der Antrag in der Regel, um bei der nächsten Vorstandssitzung behandelt werden zu können, 24 Stunden vor Beginn der Sitzung eingereicht sein. Anträge können per E-Mail an vorstand@piraten-thueringen.de eingereicht werden.&lt;br /&gt;
# Der Antrag selbst, das Abstimmungsergebnis sowie eine kurze Begründung für Zustimmung oder Ablehnung des Antrags werden in das Protokoll der Sitzung aufgenommen und damit unverzüglich nach Ende der Sitzung veröffentlicht.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
==      § 4 Öffentlichkeit und deren Ausschluss  ==&lt;br /&gt;
Piraten und sonstige Gäste können den Sitzungen des Landesvorstandes beiwohnen. Ein Rederecht haben sie nach Aufforderung durch ein Vorstandsmitglied. Auf Antrag eines anwesenden Vorstandsmitglieds kann ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
==      § 5 Protokollführung ==&lt;br /&gt;
# Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Ergebnisprotokoll angefertigt, das geeignet zu veröffentlichen ist und per Vorstandsbeschluss in der nachfolgenden Sitzung genehmigt werden muss. &lt;br /&gt;
# Zu Beginn der Sitzung wird hierzu ein Protokollant und evtl. Helfer bestimmt. Alternativ kann eine Regelung unter den Vorstandsmitgliedern abgestimmt werden.&lt;br /&gt;
# Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse, Stellungnahmen, Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes sowie die Anzahl der anwesenden Gäste und Namen der anwesenden Vorstandsmitglieder enthalten. Darüber hinaus sind die aktuell bekannten Kennzahlen zu Mitgliederanzahl, Kontostand und Barkasse festzuhalten. &lt;br /&gt;
# Nichtöffentliche Sitzungsteile, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt werden, sind ebenfalls zu protokollieren, werden allerdings nicht veröffentlicht. Sie stehen nur dem gewählten Vorstand und auf Antrag dem zuständigen Schiedsgericht zur Einsichtnahme zur Verfügung.&lt;br /&gt;
# Als zusätzliches Protokoll wird eine Audioaufnahme jeder Vorstandssitzung angefertigt und veröffentlicht. Nichtöffentliche Sitzungsteile werden nicht aufgezeichnet.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
==      § 6 Beschlussfassung ==&lt;br /&gt;
# Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Landesvorstandes. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder.  &lt;br /&gt;
# Das Abstimmungsverhalten ist namentlich festzuhalten. Ausnahmen sind per Mehrheitsbeschluss des anwesenden Vorstands möglich. Verschlusssachen werden abweichend hiervon separat protokolliert und den Mitgliedern des Landesvorstandes zugestellt.&lt;br /&gt;
# Beschlüsse können im Umlaufverfahren gefasst werden. Umlaufbeschlüsse können von jedem Vorstandsmitglied initiiert werden und sind geeignet zu veröffentlichen. Der zu beschließende Antrag ist umgehend allen Vorstandsmitgliedern in Textform zugänglich zu machen. Die Vorstandsmitglieder haben ab Antragstellung einen Tag Zeit, über den Antrag abzustimmen. Ein Umlaufbeschluss gilt als gefasst, wenn &lt;br /&gt;
## entweder nach Ablauf dieser Frist eine Mehrheit des gesamten Vorstands dem Antrag zustimmt hat&lt;br /&gt;
## oder vor Ablauf dieser Frist vier von sechs Vorstandsmitglieder über den Antrag abgestimmt haben. &lt;br /&gt;
# Beschlüsse zu folgenden Anträgen können nicht im Umlaufverfahren, sondern nur in einer Vorstandssitzung gefasst werden: &lt;br /&gt;
## Ausgaben, die 500,- € überschreiten&lt;br /&gt;
## Einberufung eines Landesparteitages oder Plenums&lt;br /&gt;
# Umlaufbeschlüsse sind bei der nächsten Vorstandssitzung ins Protokoll aufzunehmen und auf Nachfrage zu rechtfertigen. Laufende Umlaufbeschlüsse können in einer regulären Vorstandssitzung behandelt werden. &lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
==      § 7 Finanzen  ==&lt;br /&gt;
# Bei Beschlüssen zu den Finanzen des Landesverbandes muss der Schatzmeister mit abgestimmt haben. Er hat darüber hinaus gemäß seiner Amtseigenschaft ein generelles Veto-Recht in Finanzangelegenheiten. Ermäßigungen von Mitgliedsbeiträgen kann der Schatzmeister eigenständig gewähren, gibt diese aber bei der nächsten Vorstandssitzung zu Protokoll.&lt;br /&gt;
# Der Landesschatzmeister hat ein monatliches Budget von 100,-€ für Ausgaben ohne vorherigen Beschluss. Getätigte Ausgaben werden jeweils in der folgenden Vorstandssitzung veröffentlicht.&lt;br /&gt;
# Jedes Vorstandsmitglied hat im Rahmen seines Tätigkeitsbereichs ein Budget von 100,-€ pro Quartal, über das es allein entscheiden kann. &lt;br /&gt;
# Jedes Vorstandsmitglied hat darüber hinaus je Quartal ein Reisekostenbuget von 300,-€. Die Abrechnung erfolgt nur auf Basis einer Reisekostenabrechnung. Reisekostenabrechnungen sind i.d.R. bis zum Ende eines jeden Monats beim Schatzmeister einzureichen.&lt;br /&gt;
==      § 8 Mitgliederverwaltung==&lt;br /&gt;
# Mitgliederverwalter des Landesverbandes sind der Generalsekretär und Schatzmeister als Vertreter. Die Mitgliederverwalter der Kreisverbände können, insofern sie keinen eigenständigen Zugriff auf die Mitgliederdatenbank besitzen, beim Generalsekretär und dem Schatzmeister Mitgliederlisten anfordern. Dafür nötig ist eine vorliegende Datenschutzverpflichtung sowie die Teilnahme an einer Schulung zur sicheren Datenaufbewahrung.&lt;br /&gt;
# Diese Mitgliederlisten sind an ihren Verwendungszweck gebunden, dürfen nur verschlüsselt verschickt und gespeichert werden und müssen nach der Verwendung unverzüglich wieder gelöscht werden. Sie enthalten nur die für ihren Verwendungszweck nötigen Daten.&lt;br /&gt;
# Die Verwendung der Mitgliederlisten zum Versenden von Serienmails ist untersagt. Diese dürfen nur über die zentrale Verwaltungssoftware versendet werden. Besteht kein Zugriff auf die Verwaltungssoftware, versendet der Landesgeneralsekretär/der Landesschatzmeister die Serienmails.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
==      § 9 Aufgabenverteilung ==&lt;br /&gt;
Die Einzelvertretung obliegt der Person (1). Ohne Nummerierung obliegen die Aufgaben mehreren Personen. &lt;br /&gt;
* Vertretung der Partei nach außen, Führung der laufenden Geschäfte:  Sebastian; vertretungsweise durch: Michael&lt;br /&gt;
* Vertretung der Partei nach innen: Sebastian, Jan&lt;br /&gt;
* Koordination und strategische Planung Öffentlichkeitsarbeit: Sebastian, Felix&lt;br /&gt;
* Öffentlichkeits- und Pressearbeit: Sebastian, Felix&lt;br /&gt;
* Management der sozialen Netzwerke (Web 2.0): Felix, Christian&lt;br /&gt;
* Politische Geschäftsführung: Jan, Thomas&lt;br /&gt;
* Koordination Kommunalpolitiker: Thomas, Jan&lt;br /&gt;
* Innerparteiliche Meinungsbildung: Jan, Christian&lt;br /&gt;
* Einberufung der Vorstandssitzungen: Jan, Christian&lt;br /&gt;
* Technische Infrastruktur, Koordination &amp;amp; Gesamtverantwortung (im IT-Bereich):  Christian, Sebastian&lt;br /&gt;
* Organisatorische Vorbereitung der Landesparteitage/Plenen:  Thomas, Felix &lt;br /&gt;
* Inhaltliche Vorbereitung der Landesparteitage: Thomas&lt;br /&gt;
* Koordination der Erarbeitung einer geeigneten Programmatik für die folgenden Wahlen: Jan, Felix, Thomas&lt;br /&gt;
* Einberufung der Mitgliederversammlungen: Christian (1), Michael (2) &lt;br /&gt;
* Mitgliederverwaltung: Christian (1), Michael (2) &lt;br /&gt;
* Finanzplanung, Buchführung, Kontakt zum Steuerberater: Michael (1), Christian (2) &lt;br /&gt;
*  Laufende Meldungen für das Finanzamt und andere Behörden und  Träger,  behördliche Kontakte und Genehmigungen: Michael(1), Christian (2) &lt;br /&gt;
* Spendenwesen/Fundraising: Michael (1), Felix (2)&lt;br /&gt;
* Transparenz nach Innen: Protokolle, Jahresberichte, Dokumentation, Kalender: Jan, Felix&lt;br /&gt;
*  Dokumentation zum Zwecke der Einarbeitung und  Nachvollziehbarkeit  bzgl.  technische Infrastruktur, Inventar, Verträge, Aufgaben,  Beauftragungen,  Risiken, Gefahren, Lösungsmöglichkeiten für bekannte  Probleme:  Christian, Michael&lt;br /&gt;
* Verwaltung der Kontakte zu Kreisverbänden/Regionen in Thüringen: Christian (1), Michael (2) &lt;br /&gt;
* Mitgliederkommunikation: Christian (1), Michael (2)&lt;br /&gt;
* Vertrauenspiraten, Streitschlichtung: Jan, Thomas&lt;br /&gt;
* Ansprechpartner für Neumitglieder:  Christian, Felix, Jan, Thomas&lt;br /&gt;
* Kommunikation mit dem Bundesvorstand und anderen Landesverbänden (Marina usw.): Sebastian, Jan&lt;br /&gt;
* Organisation der Tätigkeit des Vorstandes, Verteilung der laufenden Aufgaben: Sebastian&lt;br /&gt;
* Ansprechpartner für JuPi-Angelegenheiten: Felix&lt;br /&gt;
==      § 10 Tätigkeitsberichte==&lt;br /&gt;
# Während einer Vorstandssitzung gibt jedes Vorstandsmitglied einen kurzen Tätigkeitsbericht ab, welcher den Zeitraum zwischen der letzten und der aktuellen Sitzung umfasst.&lt;br /&gt;
# Der Tätigkeitsbericht zum Ende der Amtszeit muss in Schriftform erstellt und unterschrieben werden. Er umfasst die Anzahl der Vorstandssitzungen, an denen teilgenommen  wurde und die konkreten Tätigkeiten und Aktionen, die auf Grundlage der Aufgabenbeschreibung in der Geschäftsordnung ausgeführt bzw. umgesetzt wurden. &lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
==      § 11 Änderung der Geschäftsordnung ==&lt;br /&gt;
Geschäftsordnungsänderungsanträge bedürfen einer 2/3 Mehrheit aller Vorstandsmitglieder.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
==      § 12 Inkrafttreten und sonstige Regelungen ==&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Diese Geschäftsordnung tritt am 13. November 2014 in Kraft.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Bratwurst</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:Landesverband_Th%C3%BCringen_Vorstand&amp;diff=62620</id>
		<title>TH:Landesverband Thüringen Vorstand</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:Landesverband_Th%C3%BCringen_Vorstand&amp;diff=62620"/>
				<updated>2014-11-13T21:09:22Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Bratwurst: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;[[Kategorie:Landesverband Thüringen]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Vorstand]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Landesvorstand]]&lt;br /&gt;
'''Sie sind hier:''' [[Landesverband_Thüringen]]-&amp;gt;{{PAGENAME}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&amp;lt;!-- left side--&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;div style=&amp;quot;width:60&amp;amp;#37;; float:left; margin-right:20px;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;!-- Vorstandsseite --&amp;gt;&lt;br /&gt;
{{Vorlage:SL:Box|Vorstandsseite Thüringen|&lt;br /&gt;
:&amp;lt;big&amp;gt;'''Willkommen'''&amp;lt;/big&amp;gt;&lt;br /&gt;
::im Wiki-Portal des&lt;br /&gt;
:&amp;lt;big&amp;gt;'''Vorstands des LV Thüringen'''&amp;lt;/big&amp;gt;&lt;br /&gt;
::Fragen an den Vorstand? Einfach per Mail an [mailto:vorstand@piraten-thueringen.de  vorstand@piraten-thueringen.de] &lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{Vorlage:SL:Box|Meetings und Protokolle|__NOTOC__&lt;br /&gt;
{{RCBox-lightgrey&lt;br /&gt;
|Der Vorstand trifft sich jeden Donnerstag um 20:30 Uhr im Mumble NRW, im Raum Thüringen/Vorstand, abwechselnd zur offiziellen Vorstandssitzung mit fester TO (Beschlussfassungen, Tagesgeschäft) oder zur inoffiziellen JourFixe-Sitzung. Letztere dient als Arbeitssitzung mit lockerer TO sowie zur ausführlicheren Kommunikation mit den Kreisverbänden über strategische Themen. Mehr Informationen über JourFixe-Sitzungen findest du [http://de.wikipedia.org/wiki/Jour_fixe hier].&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{RCBox-lightgrey&lt;br /&gt;
|Informationen zu Mumble finden sich hier: [[TH:Mumble | http://wiki.piraten-thueringen.de/TH:Mumble]]  &lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Tagesordnungen und Protokolle der Vorstandssitzungen:'''&lt;br /&gt;
aktuelles PAD: https://thueringen.piratenpad.de/4? &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:*[[TH:Vorstand/Vorstandssitzung/2014-11-13-Protokoll|Tagungsordnung und Protokoll vom 13.11.2014]]&lt;br /&gt;
:** [http://www.mixcloud.com/JanH78/mumble-2014-11-13-20-31-52-mumblepiratenpartei-nrwde-mixdown/ Aufzeichnung]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
&amp;lt;!-- Schatztruhe--&amp;gt;&lt;br /&gt;
{{Vorlage:SL:Box|Schatztruhe|&lt;br /&gt;
Inhalt der Schatztruhe der PIRATEN Thüringen: &lt;br /&gt;
*[[TH:Schatztruhe|Schatztruhe]]&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
&amp;lt;!-- Wichtiges --&amp;gt;&lt;br /&gt;
{{Vorlage:SL:Box|Wichtiges|&lt;br /&gt;
*[[Satzung des Landesverband Thueringen | Satzung]]&lt;br /&gt;
*[[TH:Landesverband_Th%C3%BCringen_Vorstand/GO1415 | Geschäftsordung]] &lt;br /&gt;
*[[TH:Landesverband_Thüringen_Vorstand/Beschlüsse2013-2014 | Beschlüsse des Vorstandes (Umlauf und Sitzungen)]]&lt;br /&gt;
*[http://vorstand.piraten-thueringen.de/ Vorstandsblog]&lt;br /&gt;
*[[TH:Landesverband_Thüringen_Vorstand/Unterstuetzer|Unterstützer]]&lt;br /&gt;
*[[TH:Verwaltung | Verwaltung]]&lt;br /&gt;
*[[TH:Landesverband_Th%C3%BCringen_Vorstand/Postfach | Aus unserem Postfach]]&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
&amp;lt;!-- Dokumente --&amp;gt;&lt;br /&gt;
{{Vorlage:SL:Box|Dokumente |&lt;br /&gt;
*[[Datei:VorlageBankeinzug.pdf | Bankeinzugsformular]]&lt;br /&gt;
*[[Datei:Reisekostenformular.odt | Reisekostenabrechnung]]&lt;br /&gt;
*[[Datei:Beitragsminderung 1.pdf | Formular auf Beitragsermäßigung]]&lt;br /&gt;
*[[Datei:Formular_Auslagen.pdf | Erstattung von Auslagen ]]&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
&amp;lt;!-- Sonstiges--&amp;gt;&lt;br /&gt;
{{Vorlage:SL:Box|Sonstiges|&lt;br /&gt;
:[[TH:Landesverband Thüringen Vorstand/Wahl2014 Ideen | Ideen 2014]]&lt;br /&gt;
:[[TH:Landesverband Thüringen Vorstand/Archiv | Vorstandsarchiv 2009-2014]]&lt;br /&gt;
:[[TH:Mitgliederstatistik | Mitgliederstatistik]]&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
&amp;lt;/div&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;!--left side end--&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;!-- right side--&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;!-- right side--&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;div style=&amp;quot;width:35&amp;amp;#37;; float:left;&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;!-- Mitglieder --&amp;gt;&lt;br /&gt;
{{Vorlage:SL:Box|Vorstandsmitglieder|&lt;br /&gt;
[[TH:Landesverband_Thüringen_Vorstand/Vorsitzender | '''Vorsitzender:''']]&lt;br /&gt;
:[[Benutzer:Bratwurst|Sebastian Beitlich]]&lt;br /&gt;
[[TH:Landesverband_Thüringen_Vorstand/Schatzmeister | '''Schatzmeister''']]:&lt;br /&gt;
:[[Benutzer:Michael_Kurt_Bahr|Michael Kurt Bahr]]&lt;br /&gt;
[[TH:Landesverband_Thüringen_Vorstand/Generalsekretär | '''Generalsekretär''']]: &lt;br /&gt;
:[[Benutzer:Dogas|Christian Fischer]]&lt;br /&gt;
[[TH:Landesverband_Thüringen_Vorstand/polGeschäftsführer | '''Politischer Geschäftsführer''' ]]&lt;br /&gt;
:[[Benutzer:Prtjn|Jan Hacke]]&lt;br /&gt;
[[TH:Landesverband_Thüringen_Vorstand/Beisitzer | '''Beisitzer''']]:&lt;br /&gt;
:[[Benutzer:Kaelbchen19| Felix Kalbe]]&lt;br /&gt;
:[[Benutzer:ZatannaFan|Thomas Hupel]]&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
&amp;lt;!-- Bestellungen --&amp;gt;&lt;br /&gt;
{{Vorlage:SL:Box|Bestellungen|&lt;br /&gt;
Bestellter Datenschutzbeauftragter gem. BDSG § 4f :&lt;br /&gt;
* [https://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:SirThomasMarc Thomas Marc Göbel]&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
&amp;lt;!-- Themenansprechpartner --&amp;gt;&lt;br /&gt;
{{Vorlage:SL:Box|Themenansprechpartner|&lt;br /&gt;
* umweltpolitischer Ansprechpartner: [[Benutzer: BerndSchreiner | Bernd Schreiner]]&lt;br /&gt;
* bildungspolitischer Ansprechpartner: [[Benutzer:Piet | Peter Städter]]&lt;br /&gt;
* urheberrechtspolitische(r) Ansprechpartner: [[Benutzer:Manfred_TH | Manfred Schubert]], [[Benutzer:Tim_Staupendahl | Tim Staupendahl]]&lt;br /&gt;
* netzpolitische(r) Ansprechpartner: [[Benutzer: Herr_Schmidt | Bastian Ebert]], [[Benutzer:Rezzler|Reinhard Schneider]], [[Benutzer:Käptn_Nemo | Andreas Kaßbohm]]&lt;br /&gt;
* Ansprechpartner Soziales: [[Benutzer:Gerald|Gerald Albe]], [[Benutzer:K.S|Klaus Sommerfeld]]&lt;br /&gt;
* Themenkoordinator Breitband: [[Benutzer: Herr_Schmidt | Bastian Ebert]]&lt;br /&gt;
* Themenbeauftragte &amp;quot;Neue Energie in Thüringen&amp;quot;: [[Benutzer: BerndSchreiner | Bernd Schreiner]] &amp;amp; [[Benutzer:SteffenO | Steffen Ortmann]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* queerpolitische(r) Ansprechpartner: [[Benutzer:Schorsch | Georg Müller]]&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
&amp;lt;!-- Beauftragungen--&amp;gt;&lt;br /&gt;
{{Vorlage:SL:Box|Beauftragungen|&lt;br /&gt;
Die aktuelle Beauftragungen durch den Landesvorstand&lt;br /&gt;
* Leitung der Landesgeschäftsstelle: [[Benutzer:Dogas | Christian Fischer]]&lt;br /&gt;
&amp;lt;!--* Presse: [[Benutzer:DaWi|Wilm Schumacher]]--&amp;gt;&lt;br /&gt;
* Veröffentlichung von Blogposts &amp;amp; Versendung von PMs: [[Benutzer:Bernd | Bernd Schreiner]], [[Benutzer:janetworkx|Andreas Jacob]]&lt;br /&gt;
* Kontakt zur SG Presse: [[Benutzer:Herr_Schmidt | Bastian Ebert]]&lt;br /&gt;
* Lager: [[Benutzer:Piet | Peter Städter]]&lt;br /&gt;
* IT-Wiki: [[Benutzer:Schorsch | Georg Müller]], [[Benutzer:AlBern|Alexandra Bernhardt]]&lt;br /&gt;
* IT-Core: [[Benutzer: Herr_Schmidt | Bastian Ebert]], [[Benutzer: BerndSchreiner | Bernd Schreiner]], [[Benutzer:Dogas | Christian Fischer]]&lt;br /&gt;
* Kalenderpflege: [[Benutzer:Prtjn | Jan Hacke]]&lt;br /&gt;
* Antragskommision:[[Benutzer:AlBern|Alexandra Bernhardt]], [[Benutzer:Possi26|Sylvia Poßenau]], [[Benutzer:AnBe|André Bernhardt]]&lt;br /&gt;
* Neupiratenbetreuung: [[Benutzer:Gerald|Gerald Albe]]&lt;br /&gt;
* Verbindungspirat zu &amp;quot;Mehr Demokratie e.V.&amp;quot; und &amp;quot;Bündnis für mehr Demokratie&amp;quot;: [[Benutzer:Piet | Peter Städter]]&lt;br /&gt;
* Vertrauenspirat: [[Benutzer:Manfred_TH | Manfred Schubert]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kreiswahlausschuss Wahlkreis 192: [[Benutzer:Michael_Kurt_Bahr|Michael Bahr]], Stellvertreter [[Benutzer:Tim_Staupendahl | Tim Staupendahl]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weitere Beauftragungen folgen oder müssen noch vom Vorstand bestätigt werden. Du willst dem Vorstand Arbeit abnehmen? Wir suchen noch [[TH:Landesverband_Thüringen_Vorstand/Unterstuetzer|Unterstützer]]. &lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;/div&amp;gt;&amp;lt;!--rightside end--&amp;gt;&lt;br /&gt;
{{#set_internal:Vorstand&lt;br /&gt;
|Gliederung=Landesverband Thüringen&lt;br /&gt;
|Vorstandsmitglieder#list=Vorsitzender,stellvertretender Vorsitzender, Schatzmeister, Generalsekretär, Politischer Geschäftsführer, Beisitzer}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Bratwurst</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:Landesparteitag_2014.2/Kandidatenliste/Kandidat018&amp;diff=62107</id>
		<title>TH:Landesparteitag 2014.2/Kandidatenliste/Kandidat018</title>
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				<updated>2014-10-31T06:07:34Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Bratwurst: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Kandidat|name=Sebastian Beitlich&lt;br /&gt;
|gliederung=Landesverband Thüringen&lt;br /&gt;
|AmtMandatBeschreibung=Vorsitzender&lt;br /&gt;
|ArtBewerbung=Eigeniniative&lt;br /&gt;
|bestätigt=bestätigt&lt;br /&gt;
|Kandidatenbild=Bratwurst1.jpg&lt;br /&gt;
|alter=37&lt;br /&gt;
|wohnort=Gotha&lt;br /&gt;
|beruf=Informatiker&lt;br /&gt;
|parteitag=Landesparteitag&lt;br /&gt;
|jahreszahl=2014.2&lt;br /&gt;
|bereich=Thüringen&lt;br /&gt;
|urltype=TH:Landesparteitag 2014.2/Kandidatenliste&lt;br /&gt;
|vorschlag=Bratwurst&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{KandidatenFragen&lt;br /&gt;
|benutzer1=ZatannaFan&lt;br /&gt;
|diskussion=Nach einem Jahr voller Wahlen und Erfolgen wie Misserfolgen. Wo siehst Du da primär die Arbeit die der LaVo für die Amtszeit 14/15 machen sollte. Mehrheitlich nach innen oder nach außen?&lt;br /&gt;
|anwortwille=Antwort erstellen&lt;br /&gt;
|benutzer2=Bratwurst&lt;br /&gt;
|antwort1=Auf diese Frage werde ich selbstverständlich in der Vorstellung eingehen.&lt;br /&gt;
|datum=now&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{KandidatenFragenHeader}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Bratwurst</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:Landesparteitag_2014.2/Kandidatenliste/Kandidat018&amp;diff=61479</id>
		<title>TH:Landesparteitag 2014.2/Kandidatenliste/Kandidat018</title>
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				<updated>2014-10-07T19:10:51Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Bratwurst: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Kandidat&lt;br /&gt;
|name=Sebastian Beitlich&lt;br /&gt;
|gliederung=Landesverband Thüringen&lt;br /&gt;
|AmtMandatBeschreibung=Vorsitzender&lt;br /&gt;
|ArtBewerbung=Eigeniniative&lt;br /&gt;
|bestätigt=bestätigt&lt;br /&gt;
|Kandidatenbild=Bratwurst1.jpg&lt;br /&gt;
|alter=37&lt;br /&gt;
|wohnort=Gotha&lt;br /&gt;
|beruf=Informatiker&lt;br /&gt;
|parteitag=Landesparteitag&lt;br /&gt;
|jahreszahl=2014.2&lt;br /&gt;
|bereich=Thüringen&lt;br /&gt;
|urltype=TH:Landesparteitag 2014.2/Kandidatenliste&lt;br /&gt;
|vorschlag=Bratwurst&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{KandidatenFragenHeader}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Bratwurst</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:Landesparteitag_2014.2/Kandidatenliste/Kandidat018&amp;diff=61478</id>
		<title>TH:Landesparteitag 2014.2/Kandidatenliste/Kandidat018</title>
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				<updated>2014-10-07T19:07:31Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Bratwurst: Die Seite wurde neu angelegt: „{{Kandidat |name=Sebastian Beitlich |gliederung=Landesverband Thüringen |AmtMandatBeschreibung=Vorsitzender |ArtBewerbung=Eigeniniative |bestätigt=bestätigt…“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Kandidat&lt;br /&gt;
|name=Sebastian Beitlich&lt;br /&gt;
|gliederung=Landesverband Thüringen&lt;br /&gt;
|AmtMandatBeschreibung=Vorsitzender&lt;br /&gt;
|ArtBewerbung=Eigeniniative&lt;br /&gt;
|bestätigt=bestätigt&lt;br /&gt;
|Kandidatenbild=pirate.svg&lt;br /&gt;
|alter=37&lt;br /&gt;
|wohnort=Gotha&lt;br /&gt;
|beruf=Informatiker&lt;br /&gt;
|parteitag=Landesparteitag&lt;br /&gt;
|jahreszahl=2014.2&lt;br /&gt;
|bereich=Thüringen&lt;br /&gt;
|urltype=TH:Landesparteitag 2014.2/Kandidatenliste&lt;br /&gt;
|vorschlag=Bratwurst&lt;br /&gt;
}}&lt;br /&gt;
{{KandidatenFragenHeader}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Bratwurst</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=Vorlage:Navigationsleiste_Landesparteitag_2014.2&amp;diff=61477</id>
		<title>Vorlage:Navigationsleiste Landesparteitag 2014.2</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=Vorlage:Navigationsleiste_Landesparteitag_2014.2&amp;diff=61477"/>
				<updated>2014-10-07T19:02:39Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Bratwurst: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Navigationsleiste&lt;br /&gt;
|BILD=&lt;br /&gt;
|TITEL=&amp;lt;b style=&amp;quot;font-size: 100%&amp;quot;&amp;gt;Wikiseiten für den Landesparteitag 2014.2&amp;lt;/b&amp;gt;&lt;br /&gt;
|INHALT=&lt;br /&gt;
[[TH:Landesparteitag_2014.2|Hauptseite]] &amp;amp;nbsp;&amp;amp;#124; [[TH:Landesparteitag_2014.2/Location|Location, Anfahrt &amp;amp; Übernachtung]] &amp;amp;nbsp;&amp;amp;#124; [[TH:Landesparteitag_2014.2/Mitfahrgelegenheiten|Mitfahrgelegenheiten]] &amp;amp;nbsp;&amp;amp;#124; &lt;br /&gt;
 &amp;lt;br&amp;gt;[[TH:Landesparteitag_2014.2/Tagesordnung|Tagesordnung]] &amp;amp;nbsp;&amp;amp;#124; [[TH:Landesparteitag 2014.2/GO | Geschäftsordnung]] &amp;amp;nbsp;&amp;amp;#124; [[TH:Landesparteitag_2014.2/Versammlungsaemter| Versammlungsämter]] &amp;amp;nbsp;&amp;amp;#124; [[TH:Landesparteitag 2014.2/Antragsportal | Antragsportal]] &amp;amp;nbsp;&amp;amp;#124; [[TH:Landesparteitag 2014.2/Kandidatenliste | Kandidatenliste]]&lt;br /&gt;
}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Bratwurst</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:Landesparteitag_2014.2/Kandidatenliste&amp;diff=61475</id>
		<title>TH:Landesparteitag 2014.2/Kandidatenliste</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:Landesparteitag_2014.2/Kandidatenliste&amp;diff=61475"/>
				<updated>2014-10-07T18:55:41Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Bratwurst: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Vorlage:Navigationsleiste Landesparteitag 2014.2}}&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Landesparteitag 2014.2]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= '''Allgemeine Informationen'''  =&lt;br /&gt;
= '''Vorstand''' =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;center&amp;gt; --&amp;gt; {{#formlink:form=Kandidat|link text=Einen Kandidat oder sich selbst für den Landesvorstand vorschlagen|query string=Kandidat[urltype]=TH:Landesparteitag 2014.2/Kandidatenliste&amp;amp;Kandidat[gliederung]=Landesverband Thüringen&amp;amp;Kandidat[jahreszahl]=2014.2&amp;amp;Kandidat[parteitag]=Landesparteitag&amp;amp;Kandidat[bereich]=Thüringen}} &amp;lt;-- &amp;lt;/center&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Vorsitzender ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;dpl&amp;gt;&lt;br /&gt;
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= '''Schiedsgericht''' =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;center&amp;gt; --&amp;gt; {{#formlink:form=Kandidat|link text=Einen Kandidat oder sich selbst für das Landesschiedsgericht vorschlagen|query string=Kandidat[urltype]=TH:Landesparteitag 2014.2/Kandidatenliste&amp;amp;Kandidat[gliederung]=Landesverband Thüringen&amp;amp;Kandidat[jahreszahl]=2014.2&amp;amp;Kandidat[parteitag]=Landesparteitag&amp;amp;Kandidat[bereich]=Thüringen&amp;amp;Kandidat[AmtMandatBeschreibung]=Schiedsrichter}} &amp;lt;-- &amp;lt;/center&amp;gt;&lt;br /&gt;
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		<author><name>Bratwurst</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:Landesparteitag_2014.1/LTW2014-Landesliste&amp;diff=57785</id>
		<title>TH:Landesparteitag 2014.1/LTW2014-Landesliste</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:Landesparteitag_2014.1/LTW2014-Landesliste&amp;diff=57785"/>
				<updated>2014-03-22T23:34:41Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Bratwurst: /* gewählte Landesliste (AV am 22.03.2014 in Erfurt/Schmira) */ Jens korrigiert und ergänzt&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&lt;br /&gt;
= ... in Progress ... (noch in Bearbeitung) =&lt;br /&gt;
== Bewerber zur Landesliste ==&lt;br /&gt;
=== '''Allgemeine Informationen'''  ===&lt;br /&gt;
'''Fragen an die Kandidaten auf die jeweiligen Kandidatenseiten und sonstige Meinungsäußerungen bitte auf die Diskussionsseite!'''&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Solltest du Hilfe bei der Eintragung benötigen, wende dich an [mailto:vorstand@piraten-thueringen.de kaeptn-nemo@de-postfach.net].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dies ist eine vorläufige Liste, die Interessenten an einer Kandidatur für den Landtag Thüringen 2014 sammeln und bekanntmachen soll. So können längerfristig vorher schon entsprechende Fragen und Diskussionen an die potentiellen Kandidaten herangetragen werden. Die letztendliche Aufstellung der Offenen Liste zur Kommunalwahl erfolgt natürlich zur entsprechenden Aufstellungsversammlung.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Um sich in die Liste einzutragen oder jemanden vorzuschlagen:'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
# als Wiki-Benutzer anmelden oder neu registrieren, falls noch kein Benutzerprofil vorhanden ist&lt;br /&gt;
# den Link &amp;quot;Einen Kandidat oder sich selbst für den Stadtrat vorschlagen&amp;quot; auswählen und das folgende Formular entsprechend mit den eigenen Daten ausfüllen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Erstes Tab: Grunddaten&lt;br /&gt;
&amp;lt;code&amp;gt;&amp;lt;pre&amp;gt;&lt;br /&gt;
Vor- und Nachname         = Name, Vorname &lt;br /&gt;
Angestrebter Listenplatz  = bevorzugte Position auf der späteren Liste auswählen (kann auch freibleiben)&lt;br /&gt;
Art der Bewerbung         = Eigeniniative oder Vorschlag eines Kandidaten&lt;br /&gt;
Bestätigung der Bewerbung = Bestätigung der Kandidatur&lt;br /&gt;
Bild                      = Zum Beispiel: KandidatXYZ.jpg Es kann auch ein Bild direkt hochgeladen werden.&lt;br /&gt;
Alter, Wohnort, Beruf, &lt;br /&gt;
Familienstand             = Kurzinformationen zur Person&lt;br /&gt;
Bisherige Tätigkeiten     = Bisherige Ämter, Beauftragungen, Mitarbeit in AGs, polit. Aktivitäten &lt;br /&gt;
&amp;lt;/pre&amp;gt;&amp;lt;/code&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Zweites Tab: Vorstellungstext&lt;br /&gt;
&amp;lt;code&amp;gt;&amp;lt;pre&amp;gt;&lt;br /&gt;
Vorstellungstext          = Eigenes Statement zur Kandidatur. Warum sollte man gerade dich wählen?&lt;br /&gt;
Zitat                     = kein Pflichtfeld&lt;br /&gt;
&amp;lt;/pre&amp;gt;&amp;lt;/code&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
'''Drittes Tab: Media&lt;br /&gt;
&amp;lt;code&amp;gt;&amp;lt;pre&amp;gt;&lt;br /&gt;
Webseite, Twitter, Blogs, Interviews, weitere eventuelle (Social-)Media-Informationen zum Kandidaten.&lt;br /&gt;
&amp;lt;/pre&amp;gt;&amp;lt;/code&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schlägst du jemanden lediglich vor, dann lass einfach sämtliche Felder außer &amp;quot;Vor- und Nachname&amp;quot; und &amp;quot;Art der Bewerbung&amp;quot; leer. Bei &amp;quot;Vor-und Nachname&amp;quot; fügst du den Namen deines Vorschlags ein, bei &amp;quot;Art der Bewerbung&amp;quot; das Wort &amp;quot;Vorschlag&amp;quot;. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn die vorgeschlagene Person der Kandidatur zustimmt, kann sie dann selbst ihre Daten einfügen und das Feld &amp;quot;Bestätigung der Bewerbung&amp;quot; auf &amp;quot;bestätigt&amp;quot; setzen. Bei einer Ablehnung der Kandidatur dementsprechend auf &amp;quot;abgelehnt&amp;quot;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Listenkandidaten für die Plätze 1-4 (bei 5% sicher drin [4,55% nötig]) ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;center&amp;gt; --&amp;gt; {{#formlink:form=Mandat|link text=Einen Kandidat oder sich selbst für den Landtag vorschlagen|query string=Mandat[urltype]=TH:Landesparteitag 2014.1/LTW2014-Landesliste&amp;amp;Mandat[gliederung]=Landesverband Thüringen&amp;amp;Mandat[jahreszahl]=2014&amp;amp;Mandat[AmtMandatBeschreibung]=Landtagswahl&amp;amp;Mandat[parteitag]=Aufstellungsversammlung&amp;amp;Mandat[Listenplatz]=1-4&amp;amp;Mandat[parteimitglied]=ja&amp;amp;Mandat[bereich]=Thüringen}} &amp;lt;-- &amp;lt;/center&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;dpl&amp;gt;&lt;br /&gt;
debug = 0&lt;br /&gt;
category = Kandidat Aufstellungsversammlung Landtagswahl Thüringen 2014&lt;br /&gt;
includesubpages = true&lt;br /&gt;
uses = Template:Mandat&lt;br /&gt;
include={Mandat}.table&lt;br /&gt;
includematch=/Listenplatz=1/&lt;br /&gt;
replaceintitle = /(TH:)*([üäa-zA-Z0-9 _.-]+\/)*/, &lt;br /&gt;
table = class=&amp;quot;wikitable sortable&amp;quot; valign=&amp;quot;top&amp;quot; cellpadding=2 width=95% style=&amp;quot;background-color:white; vertical-align: middle;text-align:left;border-color:#333; border-style:solid; border-width:1px; -moz-border-radius:9px;-webkit-border-radius:9px;border-radius:9px;-moz-box-shadow: 5px 5px 9px #999;-webkit-box-shadow: 5px 5px 9px #999;box-shadow: 5px 5px 9px #999; margin-left:1em; padding-left: 1em; padding-right: 1em; padding-bottom: 1em; ;margin-bottom:1em;&amp;quot;,-,style=&amp;quot;background-color: #FF8800&amp;quot;¦&amp;lt;font color=#FFFFFF&amp;gt;Name/Bild&amp;lt;/font&amp;gt;,style=&amp;quot;background-color: #FF8800&amp;quot;¦&amp;lt;font color=#FFFFFF&amp;gt;Kurzinfo&amp;lt;/font&amp;gt;,style=&amp;quot;background-color: #FF8800&amp;quot;¦&amp;lt;font color=#FFFFFF&amp;gt;Parteitätigkeiten&amp;lt;/font&amp;gt;,style=&amp;quot;background-color: #FF8800&amp;quot;¦&amp;lt;font color=#FFFFFF&amp;gt;Media&amp;lt;/font&amp;gt;,style=&amp;quot;background-color: #FF8800&amp;quot;¦&amp;lt;font color=#FFFFFF&amp;gt;Kandidiert?&amp;lt;/font&amp;gt;&lt;br /&gt;
tablerow =align=center¦%%,align=center¦%%,align=center¦%%&lt;br /&gt;
format  = [[%PAGE%|%TITLE%]],,&lt;br /&gt;
tablesortcol = 1&lt;br /&gt;
&amp;lt;/dpl&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Listenkandidaten für die Plätze 5-X ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;center&amp;gt; --&amp;gt; {{#formlink:form=Mandat|link text=Einen Kandidat oder sich selbst für den Landtag vorschlagen|query string=Mandat[urltype]=Benutzer:Käptn_Nemo/Enter-Crew/Landtagswahlen/2014/Landesliste&amp;amp;Mandat[gliederung]=Landesverband Thüringen&amp;amp;Mandat[jahreszahl]=2014&amp;amp;Mandat[AmtMandatBeschreibung]=Landtagswahl&amp;amp;Mandat[parteitag]=Aufstellungsversammlung&amp;amp;Mandat[Listenplatz]=5-x&amp;amp;Mandat[parteimitglied]=ja&amp;amp;Mandat[bereich]=Thüringen}} &amp;lt;-- &amp;lt;/center&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;dpl&amp;gt;&lt;br /&gt;
debug = 0&lt;br /&gt;
category = Kandidat Aufstellungsversammlung Landtagswahl Thüringen 2014&lt;br /&gt;
includesubpages = true&lt;br /&gt;
uses = Template:Mandat&lt;br /&gt;
include={Mandat}.table&lt;br /&gt;
includematch=/Listenplatz=5/&lt;br /&gt;
includematch=/Listenplatz=1-x/&lt;br /&gt;
replaceintitle = /(TH:)*([üäa-zA-Z0-9 _.-]+\/)*/, &lt;br /&gt;
table = class=&amp;quot;wikitable sortable&amp;quot; valign=&amp;quot;top&amp;quot; cellpadding=2 width=95% style=&amp;quot;background-color:white; vertical-align: middle;text-align:left;border-color:#333; border-style:solid; border-width:1px; -moz-border-radius:9px;-webkit-border-radius:9px;border-radius:9px;-moz-box-shadow: 5px 5px 9px #999;-webkit-box-shadow: 5px 5px 9px #999;box-shadow: 5px 5px 9px #999; margin-left:1em; padding-left: 1em; padding-right: 1em; padding-bottom: 1em; ;margin-bottom:1em;&amp;quot;,-,style=&amp;quot;background-color: #FF8800&amp;quot;¦&amp;lt;font color=#FFFFFF&amp;gt;Name/Bild&amp;lt;/font&amp;gt;,style=&amp;quot;background-color: #FF8800&amp;quot;¦&amp;lt;font color=#FFFFFF&amp;gt;Kurzinfo&amp;lt;/font&amp;gt;,style=&amp;quot;background-color: #FF8800&amp;quot;¦&amp;lt;font color=#FFFFFF&amp;gt;Parteitätigkeiten&amp;lt;/font&amp;gt;,style=&amp;quot;background-color: #FF8800&amp;quot;¦&amp;lt;font color=#FFFFFF&amp;gt;Media&amp;lt;/font&amp;gt;,style=&amp;quot;background-color: #FF8800&amp;quot;¦&amp;lt;font color=#FFFFFF&amp;gt;Kandidiert?&amp;lt;/font&amp;gt;&lt;br /&gt;
tablerow =align=center¦%%,align=center¦%%,align=center¦%%&lt;br /&gt;
format  = [[%PAGE%|%TITLE%]],,&lt;br /&gt;
tablesortcol = 1&lt;br /&gt;
&amp;lt;/dpl&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== gewählte Landesliste (AV am 22.03.2014 in Erfurt/Schmira)==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|  class=&amp;quot;prettytable sortable&amp;quot;  border=1  &lt;br /&gt;
! width=&amp;quot;2%&amp;quot;  class=&amp;quot;hintergrundfarbe5&amp;quot; | Platz&lt;br /&gt;
! width=&amp;quot;20%&amp;quot; class=&amp;quot;hintergrundfarbe5&amp;quot; | Name/Wiki&lt;br /&gt;
! width=&amp;quot;10%&amp;quot; class=&amp;quot;hintergrundfarbe5&amp;quot; | Alter&lt;br /&gt;
! width=&amp;quot;10%&amp;quot; class=&amp;quot;hintergrundfarbe5&amp;quot; | Wohnort&lt;br /&gt;
! width=&amp;quot;10%&amp;quot; class=&amp;quot;hintergrundfarbe5&amp;quot; | Mail&lt;br /&gt;
! width=&amp;quot;10%&amp;quot; class=&amp;quot;hintergrundfarbe5&amp;quot; | Twitter&lt;br /&gt;
! width=&amp;quot;5%&amp;quot;  class=&amp;quot;hintergrundfarbe5&amp;quot; | ab %&lt;br /&gt;
! width=&amp;quot;10%&amp;quot; class=&amp;quot;hintergrundfarbe5&amp;quot; | DK in&lt;br /&gt;
! width=&amp;quot;50%&amp;quot; class=&amp;quot;hintergrundfarbe5&amp;quot; |Fachgebiete&lt;br /&gt;
|----- bgcolor=&amp;quot;lightgreen&amp;quot;&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;center&amp;quot; | '''1'''&lt;br /&gt;
| [[Benutzer:AlBern | '''Alexandra Bernhardt''']]&lt;br /&gt;
| 32&lt;br /&gt;
| Erfurt&lt;br /&gt;
| [mailto:alexandra.bernhardt@piraten-erfurt.de alexandra.bernhardt@piraten-erfurt.de]&lt;br /&gt;
| {{Twitter|pirat_albern.}}&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;right&amp;quot;  | 1,14%&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;center&amp;quot; | WK ...&lt;br /&gt;
| &lt;br /&gt;
|----- bgcolor=&amp;quot;lightgreen&amp;quot;&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;center&amp;quot; | '''2'''&lt;br /&gt;
| [[Benutzer:Bernd | '''Bernd Schreiner''']]&lt;br /&gt;
| 46&lt;br /&gt;
| Westhausen (HBN)&lt;br /&gt;
| [mailto:bernd.schreiner@piraten-thueringen.de bernd.schreiner@piraten-thueringen.de]&lt;br /&gt;
| {{Twitter|BerndSchreiner}}&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;right&amp;quot;  | 2,27%&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;center&amp;quot; | WK ...&lt;br /&gt;
| &lt;br /&gt;
|----- bgcolor=&amp;quot;lightgreen&amp;quot;&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;center&amp;quot; | '''3'''&lt;br /&gt;
| [[Benutzer:Piet | '''Peter Städter''']]&lt;br /&gt;
| 42&lt;br /&gt;
| Erfurt-Daberstedt &lt;br /&gt;
| [mailto:peter.staedter@piraten-thueringen.de peter.staedter@piraten-thueringen.de]&lt;br /&gt;
| {{Twitter|Piet_TH}}&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;right&amp;quot;  | 3,41%&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;center&amp;quot; | WK ...&lt;br /&gt;
| &lt;br /&gt;
|----- bgcolor=&amp;quot;lightgreen&amp;quot;&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;center&amp;quot; | '''4'''&lt;br /&gt;
| [[Benutzer:Manfred_TH | '''Manfred Schubert''']]&lt;br /&gt;
| 43&lt;br /&gt;
| Erfurt&lt;br /&gt;
| [mailto:manfred.schubert@piraten-erfurt.de manfred.schubert@piraten-erfurt.de]&lt;br /&gt;
| {{Twitter|Manfred_TH}}&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;right&amp;quot;  | 4,55%&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;center&amp;quot; | WK ...&lt;br /&gt;
| &lt;br /&gt;
|----- bgcolor=&amp;quot;yellow&amp;quot;&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;center&amp;quot; | '''5'''&lt;br /&gt;
| [[Benutzer:Michael_Kurt_Bahr | '''Michael Kurt Bahr''']]&lt;br /&gt;
| 51&lt;br /&gt;
| Weimar&lt;br /&gt;
| [mailto:michael.kurt.bahr@gmx.de michael.kurt.bahr@gmx.de]&lt;br /&gt;
| {{Twitter|@MiBa2812}}&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;right&amp;quot;  | 5,68%&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;center&amp;quot; | WK ...&lt;br /&gt;
| &lt;br /&gt;
|----- bgcolor=&amp;quot;yellow&amp;quot;&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;center&amp;quot; | '''6'''&lt;br /&gt;
| [[Benutzer:K.S | '''Klaus Sommerfeld''']]&lt;br /&gt;
| 57&lt;br /&gt;
| Erfurt&lt;br /&gt;
| [mailto:klaus.sommerfeld@piraten-thueringen.de klaus.sommerfeld@piraten-thueringen.de]&lt;br /&gt;
| {{Twitter|Klausch_TH.}}&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;right&amp;quot;  | 6,82%&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;center&amp;quot; | WK ...&lt;br /&gt;
| &lt;br /&gt;
|----- bgcolor=&amp;quot;gold&amp;quot;&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;center&amp;quot; | '''7'''&lt;br /&gt;
| [[Benutzer:janetworkx | '''Andreas Jacob''']]&lt;br /&gt;
| 37&lt;br /&gt;
| Weilar (WAK)&lt;br /&gt;
| [mailto:andreas.jacob@piraten-thueringen.de andreas.jacob@piraten-thueringen.de]&lt;br /&gt;
| {{Twitter|janetworkx}}&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;right&amp;quot;  | 7,95%&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;center&amp;quot; | WK ...&lt;br /&gt;
| &lt;br /&gt;
|----- bgcolor=&amp;quot;gold&amp;quot;&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;center&amp;quot; | '''8'''&lt;br /&gt;
| [[Benutzer:DoGaS | '''Christian Fischer''']]&lt;br /&gt;
| 34&lt;br /&gt;
| Erfurt&lt;br /&gt;
| [mailto:christian.fischer@piraten-thueringen.de christian.fischer@piraten-thueringen.de]&lt;br /&gt;
| {{Twitter|DoGaS}}&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;right&amp;quot;  | 9,09%&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;center&amp;quot; | WK ...&lt;br /&gt;
| &lt;br /&gt;
|----- bgcolor=&amp;quot;coral&amp;quot;&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;center&amp;quot; | '''9'''&lt;br /&gt;
| [[Benutzer:Silent_John|'''Jens-Uwe Scharke''']]&lt;br /&gt;
| 52&lt;br /&gt;
| Warza (GTH)&lt;br /&gt;
| &lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;right&amp;quot;  | 10,23%&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;center&amp;quot; | WK ...&lt;br /&gt;
| &lt;br /&gt;
|----- bgcolor=&amp;quot;coral&amp;quot;&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;center&amp;quot; | '''10'''&lt;br /&gt;
| [[Benutzer:Roland | '''Roland Spitzer''']]&lt;br /&gt;
| 55&lt;br /&gt;
| Erfurt&lt;br /&gt;
| &lt;br /&gt;
| {{Twitter|Spiro0815}}&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;right&amp;quot;  | 11,36%&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;center&amp;quot; | WK ...&lt;br /&gt;
| &lt;br /&gt;
|----- bgcolor=&amp;quot;coral&amp;quot;&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;center&amp;quot; | '''11'''&lt;br /&gt;
| [[Benutzer:KampfQ | '''Benjamin Ißleib''']]&lt;br /&gt;
| 24&lt;br /&gt;
| Weimar&lt;br /&gt;
| [mailto:benjamin.issleib@piraten-thueringen.de benjamin.issleib@piraten-thueringen.de]&lt;br /&gt;
| {{Twitter|kampfq}}&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;right&amp;quot;  | 12,50%&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;center&amp;quot; | WK ...&lt;br /&gt;
| &lt;br /&gt;
|----- bgcolor=&amp;quot;coral&amp;quot;&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;center&amp;quot; | '''12'''&lt;br /&gt;
| '''Michael Gruner'''&lt;br /&gt;
| 37&lt;br /&gt;
| Jena&lt;br /&gt;
| &lt;br /&gt;
| &lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;right&amp;quot;  | 13,64%&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;center&amp;quot; | WK ...&lt;br /&gt;
| &lt;br /&gt;
|----- bgcolor=&amp;quot;coral&amp;quot;&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;center&amp;quot; | '''13'''&lt;br /&gt;
| [[Benutzer:Onlineflow | '''Florian Böhm''']]&lt;br /&gt;
| 28&lt;br /&gt;
| Eisenach&lt;br /&gt;
| [mailto:florian.boehm@wartburgpiraten.de florian.boehm@wartburgpiraten.de]&lt;br /&gt;
| {{Twitter|onlineflow}}&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;right&amp;quot;  | 15,91%&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;center&amp;quot; | WK ...&lt;br /&gt;
| &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
----&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Listenkandidaten der Wettbewerber ==&lt;br /&gt;
=== [http://www.fdp-thueringen.de/download.php?id=924 FDP (AV 23.11.2013)] ===&lt;br /&gt;
Vertreterversammlung ......&lt;br /&gt;
{|  class=&amp;quot;prettytable sortable&amp;quot;  border=1  											&lt;br /&gt;
|----- bgcolor=&amp;quot;#efefef&amp;quot;											&lt;br /&gt;
! Partei !! Listenplatz	!!nötige Stimmen!! Kandidat !! Funktion !!Wahlkreis/KV !! Beruf &lt;br /&gt;
|-											&lt;br /&gt;
|FDP|| 1.||  || Uwe Barth ||   ||  || ||  ||  ||  &lt;br /&gt;
|----- bgcolor=&amp;quot;#ffffff&amp;quot;											&lt;br /&gt;
|FDP|| 2.||  || Franka Hitzing ||   ||  || ||  ||  ||  &lt;br /&gt;
|----- bgcolor=&amp;quot;#ffffff&amp;quot;											&lt;br /&gt;
|FDP|| 3.||  || Dirk Bergner ||   ||  || ||  ||  ||  &lt;br /&gt;
|----- bgcolor=&amp;quot;#ffffff&amp;quot;											&lt;br /&gt;
|FDP|| 4.||  || Thomas L. Kemmerich ||   ||  || ||  ||  ||  &lt;br /&gt;
|----- bgcolor=&amp;quot;#ffffff&amp;quot;											&lt;br /&gt;
|FDP|| 5.||  || Marian Koppe ||   ||  || ||  ||  ||  &lt;br /&gt;
|----- bgcolor=&amp;quot;#dddddd&amp;quot;											&lt;br /&gt;
|FDP|| 6.||  || Heinz Untermann ||   ||  || ||  ||  ||  &lt;br /&gt;
|----- bgcolor=&amp;quot;#dddddd&amp;quot;											&lt;br /&gt;
|FDP|| 7.||  || Sandra Scherf-Michel ||   ||  || ||  ||  ||  &lt;br /&gt;
|----- bgcolor=&amp;quot;#dddddd&amp;quot;											&lt;br /&gt;
|FDP|| 8.||  || Dr. Thomas Nitzsche ||   ||  || ||  ||  ||  &lt;br /&gt;
|----- bgcolor=&amp;quot;#dddddd&amp;quot;											&lt;br /&gt;
|FDP|| 9.||  || Matthias Bollwahn ||   ||  || ||  ||  ||  &lt;br /&gt;
|----- bgcolor=&amp;quot;#dddddd&amp;quot;											&lt;br /&gt;
|FDP|| 10.||  || Fred Leise ||   ||  || ||  ||  ||  &lt;br /&gt;
|----- bgcolor=&amp;quot;#dddddd&amp;quot;											&lt;br /&gt;
|FDP|| 11.||  || Heike von Sternfeld ||   ||  || ||  ||  ||  &lt;br /&gt;
|----- bgcolor=&amp;quot;#dddddd&amp;quot;											&lt;br /&gt;
|FDP|| 12.||  ||Jan Siegemund  ||   ||  || ||  ||  ||  &lt;br /&gt;
|----- bgcolor=&amp;quot;#dddddd&amp;quot;											&lt;br /&gt;
|FDP|| 13.||  || Uwe Schäfer ||   ||  || ||  ||  ||  &lt;br /&gt;
|----- bgcolor=&amp;quot;#dddddd&amp;quot;											&lt;br /&gt;
|FDP|| 14.||  ||Paul Gellner  ||   ||  || ||  ||  ||  &lt;br /&gt;
|----- bgcolor=&amp;quot;#dddddd&amp;quot;											&lt;br /&gt;
|FDP|| 15.||  || Christian Poloczek ||   ||  || ||  ||  ||  &lt;br /&gt;
|----- bgcolor=&amp;quot;#dddddd&amp;quot;											&lt;br /&gt;
|FDP|| 16.||  || Julia Flöricke ||   ||  || ||  ||  ||  &lt;br /&gt;
|----- bgcolor=&amp;quot;#dddddd&amp;quot;											&lt;br /&gt;
|FDP|| 17.||  || Birgit Enke ||   ||  || ||  ||  ||  &lt;br /&gt;
|----- bgcolor=&amp;quot;#dddddd&amp;quot;											&lt;br /&gt;
|FDP|| 18.||  || Claus-Peter Roßberg ||   ||  || ||  ||  ||  &lt;br /&gt;
|----- bgcolor=&amp;quot;#dddddd&amp;quot;											&lt;br /&gt;
|FDP|| 19.||  || Manuel Thume ||   ||  || ||  ||  ||  &lt;br /&gt;
|----- bgcolor=&amp;quot;#dddddd&amp;quot;											&lt;br /&gt;
|FDP|| 20.||  || Martin Mölders ||   ||  || ||  ||  ||  &lt;br /&gt;
|----- bgcolor=&amp;quot;#dddddd&amp;quot;											&lt;br /&gt;
|FDP|| 21.||  ||Helmut Hempel  ||   ||  || ||  ||  ||  &lt;br /&gt;
|----- bgcolor=&amp;quot;#dddddd&amp;quot;											&lt;br /&gt;
|FDP|| 22.||  ||Daniel Scheidel  ||   ||  || ||  ||  ||  &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Die Grünen ===&lt;br /&gt;
Vertreterversammlung 30.11.2013&lt;br /&gt;
{|  class=&amp;quot;prettytable sortable&amp;quot;  border=1  											&lt;br /&gt;
|----- bgcolor=&amp;quot;#efefef&amp;quot;											&lt;br /&gt;
! Partei !! Listenplatz	!!nötige Stimmen!! Kandidat !! Funktion !!Wahlkreis/KV !! Beruf &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|GRÜNEN|| 1.|| ||Anja Siegesmund  || Fraktionsvorsitzende  || Jena  || MdL ||&lt;br /&gt;
|----- bgcolor=&amp;quot;#ffffff&amp;quot;						&lt;br /&gt;
|GRÜNEN|| 2.||  || Dirk Adams  ||  || Erfurt  || MdL ||&lt;br /&gt;
|----- bgcolor=&amp;quot;#ffffff&amp;quot;											&lt;br /&gt;
|GRÜNEN|| 3.||  || Astrid Rothe-Beinlich ||  || Weimar   || MdL ||&lt;br /&gt;
|----- bgcolor=&amp;quot;#ffffff&amp;quot;											&lt;br /&gt;
|GRÜNEN|| 4.||  ||Roberto Kobelt  ||  || Weimar  || Architekt ||&lt;br /&gt;
|----- bgcolor=&amp;quot;#dddddd&amp;quot;								&lt;br /&gt;
|GRÜNEN|| 5.||  ||  Madeleine Henfling || || Ilmenau   || Geschäftsführerin des Landesfrauenrats ||&lt;br /&gt;
|----- bgcolor=&amp;quot;#dddddd&amp;quot;								&lt;br /&gt;
|GRÜNEN|| 6.||  || Olaf Möller ||  ||Saale-Holzland   ||  Geschäftsführer des Trägervereins einer Waldorfschule in Jena||&lt;br /&gt;
|----- bgcolor=&amp;quot;#dddddd&amp;quot;								&lt;br /&gt;
|GRÜNEN|| 7.||  || Babette Pfefferlein ||ex-Landes-Sprecherin  ||  ||   ||&lt;br /&gt;
|----- bgcolor=&amp;quot;#dddddd&amp;quot;								&lt;br /&gt;
|GRÜNEN|| 8.||  || Olaf Müller ||Schatzmeister LV TH  || Jena   || ||&lt;br /&gt;
|----- bgcolor=&amp;quot;#dddddd&amp;quot;								&lt;br /&gt;
|GRÜNEN|| 9.||  || Stephanie Erben || Landessprecherin ||Saalfeld-Rudolstadt ||   ||&lt;br /&gt;
|----- bgcolor=&amp;quot;#dddddd&amp;quot;&lt;br /&gt;
|GRÜNEN|| 10.||  || Rainer Wernicke  ||  || Saalfeld-Rudolstadt  ||   ||&lt;br /&gt;
|----- bgcolor=&amp;quot;#dddddd&amp;quot;&lt;br /&gt;
|GRÜNEN|| 11.||  || Katharina Spiel  || Fraktionsvorsitzende Weimar || Weimar ||   ||&lt;br /&gt;
|----- bgcolor=&amp;quot;#dddddd&amp;quot;&lt;br /&gt;
|GRÜNEN|| 12.||  || Johannes Brink || Schatzmeister Grüne Jugend Thüringen  || Saale-Orla  ||   ||&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== CDU ===&lt;br /&gt;
Vertreterversammlung 14.02.2014&lt;br /&gt;
{|  class=&amp;quot;prettytable sortable&amp;quot;  border=1  											&lt;br /&gt;
|----- bgcolor=&amp;quot;#efefef&amp;quot; 											&lt;br /&gt;
! Partei !! Listenplatz	!!nötige Stimmen!! Kandidat !! Funktion !!Wahlkreis/KV !! Beruf !! !! Kommentare&amp;amp;Zitate!!&lt;br /&gt;
|-	&lt;br /&gt;
|CDU|| 1.||   ||Christine Lieberknecht||Ministerpräsidentin||   ||   ||   ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|CDU|| 2.||   ||Mike Mohring||Fraktionsvorsitzender||   ||   ||   ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|CDU|| 3.||   ||Birgit Diezel||Landtagspräsidentin||   ||   ||   ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|CDU|| 4.||   ||Christian Carius||Verkehrs/Bauminister||   ||   ||   ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|CDU|| 5.||   ||Christina Tasch||||   ||   ||   ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|CDU|| 6.||   ||Michael Heym||||   ||   ||   ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|CDU|| 7.||   ||Mario Voigt||CDU(TH)-Generalsekretär||   ||   ||   ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|CDU|| 8.||   ||Wolfgang Voß||Finanzminister||   ||   ||   ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|CDU|| 9.||   ||Annette Lehmann||||   ||   ||   ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|CDU|| 10.||   ||Stefan Gruhner||Vors. JU TH||   ||   ||   ||  || [[http://www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/politik/detail/-/specific/Stefan-Gruhner-Guttenberg-ist-fuer-alle-Aemter-geeignet-540995485 TA:]]&amp;quot;Stefan Gruhner, Vors.d. JU Thüringen: Zu Guttenberg ist die Lebensversicherung für die Zukunft der Union. In der Vergangenheit hat er sehr klare Entscheidungen getroffen, und in der Zukunft ist er für alle Ämter geeignet.&amp;quot; &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|CDU|| 11.||   ||Jörg Geibert||Innenminister||   ||   ||   ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|CDU|| 12.||   ||Beate Meißner||||   ||   ||   ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|CDU|| 13.||   ||Volker Emde||||   ||   ||   ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|CDU|| 14.||   ||Egon Primas||||   ||   ||   ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|CDU|| 15.||   ||Inge Klaan||Staatssekretärin Bau/Verkehr  || ||   ||   ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|CDU|| 16.||   ||Thadäus König||||   ||   ||   ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|CDU|| 17.||   ||Dietmar Schuchardt||||   ||   ||   ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|CDU|| 18.||   ||Evelin Groß||||   ||   ||   ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|CDU|| 19.||   ||Jürgen Reinholz||Landwirtschafts/Umweltminister||   ||   ||   ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|CDU|| 20.||   ||Christian Klein||||   ||   ||   ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|CDU|| 21.||   ||Marion Walsmann||Ministerin a.D.||   ||   ||   ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|CDU|| 22.||   ||Raymond Walk||||   ||   ||   ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|CDU|| 23.||   ||Henry Worm||||   ||   ||   ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|CDU|| 24.||   ||Gudrun Holbe||||   ||   ||   ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|CDU|| 25.||   ||Maik Kowalleck||||   ||   ||   ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|CDU|| 26.||   ||Manfred Scherer||Innenminister a.D.||   ||   ||   ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|CDU|| 27.||   ||Elke Holzapfel||||   ||   ||   ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|CDU|| 28.||   ||Jörg Kellner||||   ||   ||   ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|CDU|| 29.||   ||Marcus Malsch||||   ||   ||   ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|CDU|| 30.||   ||Christian Tischner||||   ||   ||   ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|CDU|| 31.||   ||Johanna Arenhövel||||   ||   ||   ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|CDU|| 32.||   ||Guntram Wothly||||   ||   ||   ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|CDU|| 33.||   ||Michael Panse||||   ||   ||   ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|CDU|| 34.||   ||Christina Liebetrau||||   ||   ||   ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|CDU|| 35.||   ||Andreas Bühl||||   ||   ||   ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|CDU|| 36.||   ||Jörg Thamm||||   ||   ||   ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|CDU|| 37.||   ||Kristin Floßmann||||   ||   ||   ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|CDU|| 38.||   ||Andreas Horn||||   ||   ||   ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|CDU|| 39.||   ||Simone Schulze||||   ||   ||   ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|CDU|| 40.||   ||Christian Herrgott||||   ||   ||   ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|CDU|| 41.||   ||Christoph Zippel||||   ||   ||   ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|CDU|| 42.||   ||Herbert Wirkner||||   ||   ||   ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|CDU|| 43.||   ||Claudia Krumbein||||   ||   ||   ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|CDU|| 44.||   || Torsten Widder||||   ||   ||   ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|CDU|| 45.||   ||Matthias Wittig ||||   ||   ||   ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|CDU|| 46.||   ||Sarah Boost ||||   ||   ||   ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|CDU|| 47.||   ||Heiko Steinecke ||||   ||   ||   ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|CDU|| 48.||   ||Gerd Albrecht ||||   ||   ||   ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|CDU|| 49.||   ||Ariane Friedrich ||||   ||   ||   ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|CDU|| 50.||   ||David Möller ||||   ||   ||   ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|CDU|| 51.||   ||Elisabeth Wackernagel ||||   ||   ||   ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|CDU|| 52.||   ||Kjell Eberhardt ||Staatssekretär Kultus||   ||   ||   ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|CDU|| 53.||   ||Stephan Weinrich ||||   ||   ||   ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|CDU|| 54.||   ||Silvana Schäffer ||||   ||   ||   ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|CDU|| 55.||   ||Juri Goldstein ||||   ||   ||   ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|CDU|| 56.||   ||Uwe Heimowski ||||   ||   ||   ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|CDU|| 57.||   ||Beatrice Gebhardt ||||   ||   ||   ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|CDU|| 58.||   ||Thomas Herrmann ||||   ||   ||   ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|CDU|| 59.||   ||Paulus Nettelnstroth ||||   ||   ||   ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|CDU|| 60.||   ||Heike Zimmermann ||||   ||   ||   ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|CDU|| 61.||   ||Michael Pabst ||||   ||   ||   ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|CDU|| 62.||   ||Hardy Herbert ||||   ||   ||   ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|CDU|| 63.||   ||Marie-Christin Ringel ||||   ||   ||   ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|CDU|| 64.||   ||Volker Pöhler ||||   ||   ||   ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|CDU|| 65.||   ||Hermann Schmitt ||||   ||   ||   ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|CDU|| 66.||   ||Birgit Scholz ||||   ||   ||   ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|CDU|| 67.||   ||Jörg Schiemann ||||   ||   ||   ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|CDU|| 68.||   ||Jörg Orschewsky ||||   ||   ||   ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|CDU|| 69.||   ||Anja Lemm ||||   ||   ||   ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|CDU|| 70.||   ||Andreas Kinder ||||   ||   ||   ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|CDU|| 71.||   ||Reinhard Mascher ||||   ||   ||   ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|CDU|| 72.||   ||Karla Kreyer ||||   ||   ||   ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|CDU|| 73.||   ||Martin Friedrich ||||   ||   ||   ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|CDU|| 74.||   ||Tobias Kühler ||||   ||   ||   ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|CDU|| 75.||   ||Evelyn Keferstein ||||   ||   ||   ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|CDU|| 76.||   ||Peter Forelle ||Leiter Ministerbüro Bau/Verkehr|||   ||   ||   ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|CDU|| 77.||   ||Dominik Kordon ||||   ||   ||   ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|CDU|| 78.||   ||Martina Reinhardt ||||   ||   ||   ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|CDU|| 79.||   ||Rico Chmelik ||||   ||   ||   ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|CDU|| 80.||   ||Johann Waschnewski ||||   ||   ||   ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|CDU|| 81.||   ||Sabine Volquardsen ||||   ||   ||   ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|CDU|| 82.||   ||Jürgen Gnauck ||Minister i.d.Staatskanzlei||   ||   ||   ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|CDU|| 83.||   ||Roland Richwien ||Staatssekretär Landwirtschaft/Umwelt||   ||   ||   ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|CDU|| 84.||   ||Hildigund Neubert ||||   ||   ||   ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|CDU|| 85.||   ||Dirk Diedrichs ||||   ||   ||   ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|CDU|| 86.||   ||Uwe Homberger ||||   ||   ||   ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|CDU|| 87.||   ||Ute Karger ||||   ||   ||   ||  || &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|CDU|| 88.||   ||Andreas Minschke ||Wahlkampfmanager 2009||   ||   ||   ||  || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== SPD ===&lt;br /&gt;
Vertreterversammlung ......&lt;br /&gt;
{|  class=&amp;quot;prettytable sortable&amp;quot;  border=1  											&lt;br /&gt;
|----- bgcolor=&amp;quot;#efefef&amp;quot;											&lt;br /&gt;
! Partei !! Listenplatz	!!nötige Stimmen!! Kandidat	!! Funktion !!Kreisverband !! Beruf&lt;br /&gt;
|-											&lt;br /&gt;
|SPD|| 1.||   ||Heike Taubert ||Sozialministerin ||  ||   ||   ||   || &lt;br /&gt;
|-											&lt;br /&gt;
|SPD|| 2.||   || ||  ||   ||   ||   ||   || &lt;br /&gt;
|-											&lt;br /&gt;
|SPD|| 3.||   || ||  ||   ||   ||   ||   || &lt;br /&gt;
|-											&lt;br /&gt;
|SPD|| 4.||   || ||  ||   ||   ||   ||   || &lt;br /&gt;
|-											&lt;br /&gt;
|SPD|| 5.||   || ||  ||   ||   ||   ||   || &lt;br /&gt;
|-											&lt;br /&gt;
|SPD|| 6.||   || ||  ||   ||   ||   ||   || &lt;br /&gt;
|-											&lt;br /&gt;
|SPD|| 7.||   || ||  ||   ||   ||   ||   || &lt;br /&gt;
|-											&lt;br /&gt;
|SPD|| 8.||   || ||  ||   ||   ||   ||   || &lt;br /&gt;
|-											&lt;br /&gt;
|SPD|| 9.||   || ||  ||   ||   ||   ||   || &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Die Linke ===&lt;br /&gt;
Vertreterversammlung ......&lt;br /&gt;
{|  class=&amp;quot;prettytable sortable&amp;quot;  border=1  											&lt;br /&gt;
|----- bgcolor=&amp;quot;#efefef&amp;quot;											&lt;br /&gt;
! Partei !! Listenplatz	!!nötige Stimmen!! Kandidat !! Funktion !!Kreisverband !! Beruf&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|LINKE|| 1.||  ||Bodo Ramelow   ||  ||   ||    ||  ||   ||   &lt;br /&gt;
|-											&lt;br /&gt;
|LINKE|| 1.||  ||   ||  ||   ||    ||  ||   ||   &lt;br /&gt;
|----- bgcolor=&amp;quot;#dddddd&amp;quot;										&lt;br /&gt;
|LINKE|| 1.||  ||   ||  ||   ||    ||  ||   ||   &lt;br /&gt;
|-											&lt;br /&gt;
|LINKE|| 1.||  ||   ||  ||   ||    ||  ||   ||   &lt;br /&gt;
|----- bgcolor=&amp;quot;#dddddd&amp;quot;								&lt;br /&gt;
|LINKE|| 1.||  ||   ||  ||   ||    ||  ||   ||   &lt;br /&gt;
|----- bgcolor=&amp;quot;#dddddd&amp;quot;								&lt;br /&gt;
|LINKE|| 1.||  ||   ||  ||   ||    ||  ||   ||   &lt;br /&gt;
|----- bgcolor=&amp;quot;#dddddd&amp;quot;								&lt;br /&gt;
|LINKE|| 1.||  ||   ||  ||   ||    ||  ||   ||   &lt;br /&gt;
|----- bgcolor=&amp;quot;#dddddd&amp;quot;								&lt;br /&gt;
|LINKE|| 1.||  ||   ||  ||   ||    ||  ||   ||   &lt;br /&gt;
|----- bgcolor=&amp;quot;#dddddd&amp;quot;								&lt;br /&gt;
|LINKE|| 1.||  ||   ||  ||   ||    ||  ||   ||   &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
=== AfD ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|  class=&amp;quot;prettytable sortable&amp;quot;  border=1  											&lt;br /&gt;
|----- bgcolor=&amp;quot;#efefef&amp;quot;											&lt;br /&gt;
! Partei !! Listenplatz	!!nötige Stimmen!! Kandidat !! Funktion !!Kreisverband !! Beruf&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
|AfD|| 1.||  ||Björn Höcke ||  ||   ||    || Eichsfeld || Lehrer  ||   &lt;br /&gt;
|-											&lt;br /&gt;
|AfD|| 1.||  ||Oskar Helmerich   ||  ||   ||    ||Erfurt  ||Rechtsanwalt   ||   &lt;br /&gt;
|----- bgcolor=&amp;quot;#dddddd&amp;quot;										&lt;br /&gt;
|AfD|| 1.||  || Corinna Herold  ||  ||   ||    ||  ||   ||   &lt;br /&gt;
|-											&lt;br /&gt;
|AfD|| 1.||  ||   ||  ||   ||    ||  ||   ||   &lt;br /&gt;
|----- bgcolor=&amp;quot;#dddddd&amp;quot;								&lt;br /&gt;
|AfD|| 1.||  ||   ||  ||   ||    ||  ||   ||   &lt;br /&gt;
|----- bgcolor=&amp;quot;#dddddd&amp;quot;								&lt;br /&gt;
|AfD|| 1.||  ||   ||  ||   ||    ||  ||   ||   &lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= Direktkandidaten =&lt;br /&gt;
== Kandidaturen als Direktkandidaten in den einzelnen Wahlkreisen ==&lt;br /&gt;
http://www.wahlen.thueringen.de/landtagswahlen/LW/2014/LTWkreise2014.gif (Stand 01.01.2014)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;prettytable&amp;quot; border=&amp;quot;1&amp;quot;&lt;br /&gt;
|+ class=&amp;quot;hintergrundfarbe6&amp;quot; style=&amp;quot;font-weight:normal; text-align:left; padding:0.3em; border:1px solid #aaaaaa;&amp;quot; | Landtagswahlkreise in Thüringen &lt;br /&gt;
! width=&amp;quot;2%&amp;quot; class=&amp;quot;hintergrundfarbe5&amp;quot; | Nr.&lt;br /&gt;
! width=&amp;quot;15%&amp;quot; class=&amp;quot;hintergrundfarbe5&amp;quot; | Wahlkreis&lt;br /&gt;
! width=&amp;quot;15%&amp;quot; class=&amp;quot;hintergrundfarbe5&amp;quot; | Gebiet&lt;br /&gt;
! width=&amp;quot;15%&amp;quot; class=&amp;quot;hintergrundfarbe5&amp;quot; | Bewerber&lt;br /&gt;
! width=&amp;quot;2%&amp;quot; class=&amp;quot;hintergrundfarbe5&amp;quot; | Nr.&lt;br /&gt;
! width=&amp;quot;15%&amp;quot; class=&amp;quot;hintergrundfarbe5&amp;quot; | Wahlkreis&lt;br /&gt;
! width=&amp;quot;15%&amp;quot; class=&amp;quot;hintergrundfarbe5&amp;quot; | Gebiet&lt;br /&gt;
! width=&amp;quot;15%&amp;quot; class=&amp;quot;hintergrundfarbe5&amp;quot; | Bewerber&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;center&amp;quot; | 1&lt;br /&gt;
| [[Wahlkreis Eichsfeld I|Eichsfeld I]]&lt;br /&gt;
| [[Landkreis Eichsfeld]] (westlicher Teil um [[Heilbad Heiligenstadt]])&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;center&amp;quot; | 23&lt;br /&gt;
| [[Wahlkreis Ilm-Kreis II|Ilm-Kreis II]]&lt;br /&gt;
| [[Ilm-Kreis]] (nördlicher Teil um [[Arnstadt]])&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;center&amp;quot; | 2&lt;br /&gt;
| [[Wahlkreis Eichsfeld II|Eichsfeld II]]&lt;br /&gt;
| [[Landkreis Eichsfeld]] (östlicher Teil um [[Leinefelde-Worbis]])&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;center&amp;quot; | 24&lt;br /&gt;
| [[Wahlkreis Erfurt I|Erfurt I]]&lt;br /&gt;
| [[Erfurt]] ([[Erfurt-Nord]] ohne [[Berliner Platz]], [[Hohenwinden]] sowie dörfliche Ortsteile im Norden und Osten)&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;center&amp;quot; | 3&lt;br /&gt;
| [[Wahlkreis Nordhausen I|Nordhausen I]]&lt;br /&gt;
| [[Landkreis Nordhausen]] (alle Gemeinden außer Nordhausen)&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;center&amp;quot; | 25&lt;br /&gt;
| [[Wahlkreis Erfurt II|Erfurt II]]&lt;br /&gt;
| [[Erfurt]] ([[Andreasvorstadt]], [[Berliner Platz]], [[Brühlervorstadt]], [[Ilversgehofen]], [[Johannesplatz]] und dörfliche Ortsteile im Westen)&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;center&amp;quot; | 4&lt;br /&gt;
| [[Wahlkreis Nordhausen II|Nordhausen II]]&lt;br /&gt;
| [[Landkreis Nordhausen]] (Stadt [[Nordhausen]])&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;center&amp;quot; | 26&lt;br /&gt;
| [[Wahlkreis Erfurt III|Erfurt III]]&lt;br /&gt;
| [[Erfurt]] ([[Erfurt-Altstadt|Altstadt]], [[Johannesvorstadt]], [[Krämpfervorstadt]], [[Löbervorstadt]] sowie dörfliche Ortsteile im Südwesten)&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;center&amp;quot; | 5&lt;br /&gt;
| [[Wahlkreis Wartburgkreis I|Wartburgkreis I]]&lt;br /&gt;
| [[Wartburgkreis]] (südlicher Teil um [[Bad Salzungen]])&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;center&amp;quot; | 27&lt;br /&gt;
| [[Wahlkreis Erfurt IV|Erfurt IV]]&lt;br /&gt;
| [[Erfurt]] ([[Daberstedt]], [[Erfurt-Herrenberg|Herrenberg]], [[Melchendorf]], [[Wiesenhügel]] sowie dörfliche Ortsteile im Südosten)&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;center&amp;quot; | 6&lt;br /&gt;
| [[Wahlkreis Wartburgkreis II – Eisenach|Wartburgkreis II – Eisenach]]&lt;br /&gt;
| [[Wartburgkreis]] (westlicher Teil um [[Gerstungen]]), [[Eisenach]]&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;center&amp;quot; | 28&lt;br /&gt;
| [[Wahlkreis Saalfeld-Rudolstadt I|Saalfeld-Rudolstadt I]]&lt;br /&gt;
| [[Landkreis Saalfeld-Rudolstadt]] (westlicher Teil um [[Rudolstadt]] und das Schwarzatal)&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;center&amp;quot; | 7&lt;br /&gt;
| [[Wahlkreis Wartburgkreis III|Wartburgkreis III]]&lt;br /&gt;
| [[Wartburgkreis]] (östliche und nördliche Teile von [[Barchfeld]] über [[Wutha-Farnroda]] bis nach [[Treffurt]])&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;center&amp;quot; | 29&lt;br /&gt;
| [[Wahlkreis Saalfeld-Rudolstadt II|Saalfeld-Rudolstadt II]]&lt;br /&gt;
| [[Landkreis Saalfeld-Rudolstadt]] (östlicher und südlicher Teil um [[Saalfeld/Saale|Saalfeld]])&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;center&amp;quot; | 8&lt;br /&gt;
| [[Wahlkreis Unstrut-Hainich-Kreis I|Unstrut-Hainich-Kreis I]]&lt;br /&gt;
| [[Unstrut-Hainich-Kreis]] (nordwestlicher Teil um [[Mühlhausen/Thüringen|Mühlhausen]])&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;center&amp;quot; | 30&lt;br /&gt;
| [[Wahlkreis Weimarer Land I – Saalfeld-Rudolstadt III|Weimarer Land I – Saalfeld-Rudolstadt III]]&lt;br /&gt;
| [[Landkreis Saalfeld-Rudolstadt]] (Gemeinden [[Uhlstädt-Kirchhasel]] und [[Remda-Teichel]]), [[Landkreis Weimarer Land]] (südlicher Teil um [[Blankenhain]] und [[Bad Berka]] und westlicher Teil im Grammetal)&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;center&amp;quot; | 9&lt;br /&gt;
| [[Wahlkreis Unstrut-Hainich-Kreis II|Unstrut-Hainich-Kreis II]]&lt;br /&gt;
| [[Unstrut-Hainich-Kreis]] (südöstlicher Teil um [[Bad Langensalza]])&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;center&amp;quot; | 31&lt;br /&gt;
| [[Wahlkreis Weimarer Land II|Weimarer Land II]]&lt;br /&gt;
| [[Landkreis Weimarer Land]] (nordöstlicher Teil um [[Apolda]])&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;center&amp;quot; | 10&lt;br /&gt;
| [[Wahlkreis Kyffhäuserkreis I|Kyffhäuserkreis I]]&lt;br /&gt;
| [[Kyffhäuserkreis]] (westlicher Teil um [[Sondershausen]])&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;center&amp;quot; | 32&lt;br /&gt;
| [[Wahlkreis Weimar|Weimar]]&lt;br /&gt;
| [[Weimar]]&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;center&amp;quot; | 11&lt;br /&gt;
| [[Wahlkreis Kyffhäuserkreis II|Kyffhäuserkreis II]]&lt;br /&gt;
| [[Kyffhäuserkreis]] (östlicher Teil um [[Bad Frankenhausen]] und [[Artern]])&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;center&amp;quot; | 33&lt;br /&gt;
| [[Wahlkreis Saale-Orla-Kreis I|Saale-Orla-Kreis I]]&lt;br /&gt;
| [[Saale-Orla-Kreis]] (südlicher Teil um [[Schleiz]] und [[Bad Lobenstein]])&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;center&amp;quot; | 12&lt;br /&gt;
| [[Wahlkreis Schmalkalden-Meiningen I|Schmalkalden-Meiningen I]]&lt;br /&gt;
| [[Landkreis Schmalkalden-Meiningen]] (südlicher Teil um [[Meiningen]])&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;center&amp;quot; | 34&lt;br /&gt;
| [[Wahlkreis Saale-Orla-Kreis II|Saale-Orla-Kreis II]]&lt;br /&gt;
| [[Saale-Orla-Kreis]] (nördlicher Teil um [[Pößneck]] und [[Neustadt an der Orla]])&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;center&amp;quot; | 13&lt;br /&gt;
| [[Wahlkreis Schmalkalden-Meiningen II|Schmalkalden-Meiningen II]]&lt;br /&gt;
| [[Landkreis Schmalkalden-Meiningen]] (nördlicher Teil um [[Schmalkalden]] ohne Zella-Mehlis und Oberhof)&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;center&amp;quot; | 35&lt;br /&gt;
| [[Wahlkreis Saale-Holzland-Kreis I|Saale-Holzland-Kreis I]]&lt;br /&gt;
| [[Saale-Holzland-Kreis]] (südlicher Teil um [[Kahla]] und [[Stadtroda]])&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;center&amp;quot; | 14&lt;br /&gt;
| [[Wahlkreis Gotha I|Gotha I]]&lt;br /&gt;
| [[Landkreis Gotha]] (südlicher Teil um [[Waltershausen]] und [[Ohrdruf]])&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;center&amp;quot; | 36&lt;br /&gt;
| [[Wahlkreis Saale-Holzland-Kreis II|Saale-Holzland-Kreis II]]&lt;br /&gt;
| [[Saale-Holzland-Kreis]] (nördlicher Teil um [[Eisenberg (Thüringen)|Eisenberg]] und [[Camburg]])&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;center&amp;quot; | 15&lt;br /&gt;
| [[Wahlkreis Gotha II|Gotha II]]&lt;br /&gt;
| [[Landkreis Gotha]] (Stadt [[Gotha]] und westlich angrenzende Gemeinden)&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;center&amp;quot; | 37&lt;br /&gt;
| [[Wahlkreis Jena I|Jena I]]&lt;br /&gt;
| [[Jena]] (Stadtteile westlich der Saale)&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;center&amp;quot; | 16&lt;br /&gt;
| [[Wahlkreis Sömmerda I – Gotha III|Sömmerda I – Gotha III]]&lt;br /&gt;
| [[Landkreis Gotha]] (nördliche und östliche Teile), [[Landkreis Sömmerda]] (südlicher Teil)&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;center&amp;quot; | 38&lt;br /&gt;
| [[Wahlkreis Jena II|Jena II]]&lt;br /&gt;
| [[Jena]] (Stadtteile östlich der Saale)&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;center&amp;quot; | 17&lt;br /&gt;
| [[Wahlkreis Sömmerda II|Sömmerda II]]&lt;br /&gt;
| [[Landkreis Sömmerda]] (nördlicher Teil um [[Sömmerda]] und [[Kölleda]])&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;center&amp;quot; | 39&lt;br /&gt;
| [[Wahlkreis Greiz I|Greiz I]]&lt;br /&gt;
| [[Landkreis Greiz]] (westlicher Teil um [[Zeulenroda-Triebes]] und [[Weida]])&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;center&amp;quot; | 18&lt;br /&gt;
| [[Wahlkreis Hildburghausen I|Hildburghausen I]]&lt;br /&gt;
| [[Landkreis Hildburghausen]] (südlicher Teil um [[Hildburghausen]])&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;center&amp;quot; | 40&lt;br /&gt;
| [[Wahlkreis Greiz II|Greiz II]]&lt;br /&gt;
| [[Landkreis Greiz]] (östlicher Teil um [[Greiz]] und [[Ronneburg (Thüringen)|Ronneburg]])&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;center&amp;quot; | 19&lt;br /&gt;
| [[Wahlkreis Sonneberg I|Sonneberg I]]&lt;br /&gt;
| [[Landkreis Sonneberg]] (südlicher Teil um [[Sonneberg]])&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;center&amp;quot; | 41&lt;br /&gt;
| [[Wahlkreis Gera I|Gera I]]&lt;br /&gt;
| [[Gera]] (nördliche Stadtteile)&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;center&amp;quot; | 20&lt;br /&gt;
| [[Wahlkreis Hildburghausen II – Sonneberg II|Hildburghausen II – Sonneberg II]]&lt;br /&gt;
| [[Landkreis Sonneberg]] (nördlicher Teil um [[Neuhaus am Rennweg]]), [[Landkreis Hildburghausen]] (nördlicher Teil um [[Schleusingen]])&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;center&amp;quot; | 42&lt;br /&gt;
| [[Wahlkreis Gera II|Gera II]]&lt;br /&gt;
| [[Gera]] (südliche Stadtteile mit [[Lusan]])&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;center&amp;quot; | 21&lt;br /&gt;
| [[Wahlkreis Suhl – Schmalkalden-Meiningen III|Suhl – Schmalkalden-Meiningen III]]&lt;br /&gt;
| [[Suhl]], [[Landkreis Schmalkalden-Meiningen]] (Stadt [[Zella-Mehlis]] und Stadt [[Oberhof]])&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;center&amp;quot; | 43&lt;br /&gt;
| [[Wahlkreis Altenburger Land I|Altenburger Land I]]&lt;br /&gt;
| [[Landkreis Altenburger Land]] (westlicher Teil um [[Schmölln]] und [[Meuselwitz]])&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;center&amp;quot; | 22&lt;br /&gt;
| [[Wahlkreis Ilm-Kreis I|Ilm-Kreis I]]&lt;br /&gt;
| [[Ilm-Kreis]] (südlicher Teil um [[Ilmenau]])&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
| align=&amp;quot;center&amp;quot; | 44&lt;br /&gt;
| [[Wahlkreis Altenburger Land II|Altenburger Land II]]&lt;br /&gt;
| [[Landkreis Altenburger Land]] (östlicher Teil um [[Altenburg]])&lt;br /&gt;
|&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Direktkandidaten der Wettbewerber==&lt;br /&gt;
[http://wiki.piraten-thueringen.de/Benutzer:Käptn_Nemo/Enter-Crew/Landtagswahlen/2014/Direktkandidaten Direktkandidaten in den Wahlkreisen]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Bratwurst</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:AV-Gotha_2014/GO&amp;diff=55121</id>
		<title>TH:AV-Gotha 2014/GO</title>
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				<updated>2014-01-18T11:32:57Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Bratwurst: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;* [[TH:AV-Gotha_2014/GO-KPT| GO KPT]]&lt;br /&gt;
* [[TH:AV-Gotha_2014/GO-AV| GO AV]] (Vorschlag von Bratwust)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Bratwurst</name></author>	</entry>

	<entry>
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		<title>TH:AV-Gotha 2014/GO</title>
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		<summary type="html">&lt;p&gt;Bratwurst: Der Seiteninhalt wurde durch einen anderen Text ersetzt: „*  GO KPT
*  GO AV (Vorschlag von Bratwust)“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;* [[GO-KPT| GO KPT]]&lt;br /&gt;
* [[GO-AV| GO AV]] (Vorschlag von Bratwust)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Bratwurst</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:AV-Gotha_2014/GO-AV&amp;diff=55119</id>
		<title>TH:AV-Gotha 2014/GO-AV</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:AV-Gotha_2014/GO-AV&amp;diff=55119"/>
				<updated>2014-01-18T11:29:00Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Bratwurst: /* Wahlgang */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;__NOTOC__&lt;br /&gt;
{{Navigationsleiste_AV_Gotha}}&lt;br /&gt;
&amp;lt;big&amp;gt;'''Geschäfts- und Wahlordnung der PIRATEN KV Gotha'''&amp;lt;/big&amp;gt;&lt;br /&gt;
== § 1 Allgemeines ==&lt;br /&gt;
=== Allgemeines===&lt;br /&gt;
(1) Nimmt ein Pirat laut Satzung gar nicht oder nicht an der gesamten Versammlung teil, so entstehen hieraus keine rückwirkenden Rechte; insbesondere ergibt sich daraus keine Rechtfertigung für eine Anfechtung von Wahlergebnissen oder Beschlüssen.&lt;br /&gt;
(2) Ämter und Befugnisse der Versammlung enden mit dem Ende der Versammlung.&lt;br /&gt;
(3) Das Protokoll der Versammlung, das mindestens:&lt;br /&gt;
:* gestellte Anträge (nicht GO-Anträge) im Wortlaut,&lt;br /&gt;
:* Ergebnisse aller Abstimmungen über die Anträge (nicht GO-Anträge) und&lt;br /&gt;
:* das Wahlprotokoll (falls Wahlen stattfinden)&lt;br /&gt;
:* Wechsel des Versammlungsleiters&lt;br /&gt;
zu enthalten hat, wird durch Unterschrift eines Versammlungsleiters, des Wahlleiters und des am Ende der Versammlung amtierenden Vorsitzenden oder dessen Stellvertreters beurkundet. Es ist den Piraten (im Sinne der Satzung) durch Veröffentlichung auf üblichen Kommunikationswegen unverzüglich zugänglich zu machen.&lt;br /&gt;
===Akkreditierung===&lt;br /&gt;
(1) Die Teilnehmer werden vom Kreisvorstand oder einem Beauftragten akkreditiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Die Akkreditierungspiraten erstellen vor Beginn der Versammlung eine Anwesenheitsliste, kontrollieren die Wahlberechtigung und teilen Stimmkarten aus. Dabei erhält jeder stimmberechtigte Pirat nach Satzung, im folgenden Kreispirat genannt, eine Stimmkarte. Eine Akkreditierung ist während der gesamten Versammlung möglich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 2 Versammlungsämter ==&lt;br /&gt;
===Versammlungsleiter===&lt;br /&gt;
(1) Die Versammlung wird durch mindestens einen Versammlungsleiter geleitet, der zu Beginn von dieser gewählt wird. Bis zu dessen Wahl fungiert der Kreisvorstandsvorsitzende als vorläufiger Versammlungsleiter, sofern er nicht einen anderen Piraten mit dieser Aufgabe beauftragt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Dem Versammlungsleiter obliegt die Einhaltung der Tagesordnung inkl. Zeitplan. Dazu teilt er Rederecht inkl. Redezeit zu bzw. entzieht diese. Eine angemessene inhaltliche wie personale Diskussion und Beteiligung der einzelnen Kreispiraten muss sichergestellt werden. Jedem Kreispiraten ist auf Verlangen eine angemessene Redezeit einzuräumen. Sind Gäste zugelassen, so kann der Versammlungsleiter diesen ein Rederecht einräumen, sofern es keinen Widerspruch gibt. Jeder Kreispirat kann das Rederecht für einen Gast beantragen.&lt;br /&gt;
'''{GO-Antrag auf Zulassung des Gastredners XY}'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Der Versammlungsleiter kündigt Beginn und Ende von Sitzungsunterbrechungen sowie den Zeitpunkt der Neuaufnahme der Versammlung nach einer Vertagung an.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Der Versammlungsleiter kann freiwillige Kreispiraten dazu ernennen, ihn bei seiner Arbeit zu unterstützen. Diese sind der Versammlung durch den Versammlungsleiter sofort bekannt zu machen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Der Versammlungsleiter nimmt während der Versammlung Anträge entgegen, die er nach kurzer Prüfung auf Zulässigkeit und Dringlichkeit der Versammlung angemessen bekannt macht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(6) Grundsätzlich stellt der Versammlungsleiter die Ergebnisse von Abstimmungen fest, sofern dafür nicht der Wahlleiter ausdrücklich vorgesehen ist. Er kann den Wahlleiter grundsätzlich oder für konkrete Abstimmungen beauftragen, ihn bei der Feststellung von Abstimmungsergebnissen zu unterstützen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(7) Werden mehrere Versammlungsleiter gewählt, gelten die Regelungen entsprechend. Zu einer Zeit ist immer nur ein gewählter Versammlungsleiter tätig, ein Wechsel ist der Versammlung mit zu teilen. Ein Versammlungsleiter ist für seine Tätigkeit in der Zeit allein verantwortlich, in der er die Aufgaben als Versammlungsleiter tatsächlich wahrnimmt. Wechsel werden im Protokoll vermerkt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Wahlleiter===&lt;br /&gt;
(1) Die Versammlung wählt zur Durchführung von Wahlen zu Einzel- bzw. Listenkandidaten, mindestens einen Wahlleiter. Diese dürfen nicht Kandidat für ein Mandat bzw. eine Liste sein, deren Wahl sie durchzuführen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Die Durchführung umfasst&lt;br /&gt;
:* die Ankündigung einer Wahl,&lt;br /&gt;
:* Hinweise auf die Modalitäten der Wahl,&lt;br /&gt;
:* die Eröffnung und die Beendigung der Wahl,&lt;br /&gt;
:* das Sicherstellen der Einhaltung der Wahlordnung und Satzung, insbesondere der geheimen Wahl.&lt;br /&gt;
:* das Entgegennehmen der Stimmergebnisse aus den einzelnen Wahllokalen und deren Aufsummierung,&lt;br /&gt;
:* Feststellung der Anzahl abgegeben, der gültigen, der ungültigen und der jeweils auf die Kandidaten entfallenen Stimmen und der daraus resultierenden Wahl,&lt;br /&gt;
:* Frage an die gewählten Kandidaten, ob diese jeweils ihre Ämter antreten und&lt;br /&gt;
:* Erstellung eines Wahlprotokolls.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Zur Entgegennahme der Stimmzettel werden im Versammlungsraum Wahlurnen aufgestellt, denen je zwei Wahlhelfer zugeordnet sind. Die Wahlhelfer beaufsichtigen die Abgabe der Stimmzettel, zählen die Ergebnisse aus und melden sie dem Wahlleiter. Wahlhelfer dürfen nicht ein Kandidat für ein Amt sein, dessen Wahl sie durchzuführen haben. Wahlhelfer stehen unter der Aufsicht des Wahlleiters und können auch von der Versammlung mit Mehrheit abgelehnt werden.&lt;br /&gt;
'''{GO-Antrag auf Ablehnung des Wahlhelfers XY}'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Der Wahlleiter fertigt ein Wahlprotokoll über alle Wahlen der Versammlung an, das von ihm selbst und mindestens zwei Wahlhelfern zu unterschreiben und somit zu beurkunden ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Protokollant ===&lt;br /&gt;
(1) Der Protokollant ist verantwortlich für das Erstellen eines schriftlichen Protokolls der Versammlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Zweifelt ein Mitglied der Versammlung die Mitgliedschaft, die Vollmacht oder das Wahlrecht eines anderen, Akkreditierungsmaterial besitzenden Teilnehmers an, so ist hierüber und über die vom Versammlungsleiter getroffene Entscheidung eine Niederschrift anzufertigen. Diese ist von der Versammlungsleitung und allen Schriftführern zu unterzeichnen und der Niederschrift beizufügen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Über jeden Wahlgang ist eine Niederschrift anzufertigen, welche&lt;br /&gt;
:* Wahlverfahren&lt;br /&gt;
:* Kandidaten&lt;br /&gt;
:* Anzahl der Akkreditierten&lt;br /&gt;
:* Anzahl der abgegeben, gültigen, ungültigen und enthaltene Stimmen&lt;br /&gt;
:* Anzahl der Stimmen, die für und gegen jeden der Kandidaten abgegeben wurden&lt;br /&gt;
:* Ergebnis des Wahlgangs&lt;br /&gt;
:* Annahme der Wahl durch die gewählten Kandidaten &lt;br /&gt;
beinhalten muss. Diese ist von der Wahlleitung und den Wahlhelfern zu unterzeichnen und der Niederschrift der Versammlung beizufügen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Über Einwendungen gegen Wahlergebnisse sowie ihre Annahme oder Zurückweisung durch die Versammlung wird jeweils eine Niederschrift angefertigt. Diese wird jeweils von der Versammlungsleitung und den Schriftführern unterzeichnet und der Niederschrift der Aufstellungsversammlung als Anlage beigefügt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Der Versammlungsleiter und zwei Zeugen unterzeichnen am Ende der Aufstellungsversammlung das Protokoll.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Schriftführer ===&lt;br /&gt;
(1) Es wird vom Schriftführer eine Niederschrift über die Aufstellungsversammlung gemäß § 15 ThürKWG angefertigt. Es wird von der Versammlungsleitung und dem Schriftführer unterzeichnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Zweifelt ein Mitglied der Versammlung die Mitgliedschaft, die Vollmacht oder das Wahlrecht eines anderen, Akkreditierungsmaterial besitzenden Teilnehmers an, so ist hierüber und über die vom Versammlungsleiter getroffene Entscheidung eine Niederschrift anzufertigen. Diese ist von der Versammlungsleitung und allen Schriftführern zu unterzeichnen und der Niederschrift beizufügen.&lt;br /&gt;
(2) Über den Wahlgang ist eine Niederschrift anzufertigen, die&lt;br /&gt;
:* Ort und Zeit der Versammlung&lt;br /&gt;
:* Form der Einladung&lt;br /&gt;
:* Wahlverfahren&lt;br /&gt;
:* Anzahl der Akkreditierten&lt;br /&gt;
:* Kandidaten&lt;br /&gt;
:* Anzahl der abgegeben, gültigen, ungültigen und enthaltene Stimmen&lt;br /&gt;
:* Anzahl der Stimmen, die für und gegen jeden der Kandidaten abgegeben wurden&lt;br /&gt;
:* Ergebnis des Wahlgangs inklusive Reihenfolge der Bewerber&lt;br /&gt;
:* Annahme der Wahl durch die gewählten Kandidaten &lt;br /&gt;
beinhalten muss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Über Einwendungen gegen Wahlergebnisse sowie ihre Annahme oder Zurückweisung durch die Versammlung wird jeweils eine Niederschrift angefertigt. Diese wird jeweils von der Versammlungsleitung und den Schriftführern unterzeichnet und der Niederschrift der Aufstellungsversammlung als Anlage beigefügt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Der Versammlungsleiter und zwei Zeugen unterzeichnen am Ende der Aufstellungsversammlung eine Versicherung an Eides Statt gemäß § 15 ThürKWG. Diese ist der Niederschrift beizufügen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 3 Kandidatur ==&lt;br /&gt;
(1) Für die Wahlen kann sich jeder Kreispirat aufstellen oder aufstellen lassen, sofern dem nicht Gesetze oder die Satzung entgegenstehen.&lt;br /&gt;
(2) Der Wahlleiter ruft vor der Wahl zur Kandidatenaufstellung auf und gibt den Kandidaten Zeit, sich zu melden.&lt;br /&gt;
(3) Vor der Schließung der Kandidatenaufstellung ist diese vom Wahlleiter bekannt zu geben. Daraufhin ist ein letzter Aufruf zu starten. Meldet sich innerhalb angemessener Zeit kein neuer Kandidat, so wird die Liste geschlossen.&lt;br /&gt;
(4) Wurde die Kandidatenliste geschlossen, so kann sich keiner mehr aufstellen oder seine Kandidatur zurückziehen.&lt;br /&gt;
== § 4 Wahlordnung ==&lt;br /&gt;
===Allgemeines===&lt;br /&gt;
(1) Alle Abstimmungen und Wahlen finden mit einfacher Mehrheit und grundsätzlich öffentlich statt, sofern nicht die Satzung, diese GO oder ein Gesetz ein anderes bestimmt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Jeder Stimmberechtigte kann eine geheime Abstimmung beantragen. '''{GO-Antrag auf geheime Abstimmung}'''; abweichend hiervon wird über Geschäftsordnungsanträge immer öffentlich abgestimmt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Wird geheim gewählt, so wird der Versammlung nach Abschluß der Auszählung das vollständige Ergebnis der Wahl oder Abstimmung durch den Wahlleiter mitgeteilt. Dieses besteht aus der Anzahl der Stimmberechtigten für diese Wahl oder Abstimmung, die Anzahl der ungültigen Stimmen und Enthaltungen und die Anzahl der auf jede mögliche Option entfallenen Stimmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Alle Kreispiraten, insbesondere jedoch die Wahlhelfer, sind verpflichtet, Vorkommnisse, die die Rechtmäßigkeit der Wahl oder Abstimmung in Frage stellen, sofort dem Wahlleiter bekannt zu machen, der unverzüglich die Versammlung darüber in Kenntnis zu setzen hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Auf Verlangen der Versammlung findet eine Wiederholung der Wahl oder Abstimmung statt '''{GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl/Abstimmung}'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(6) Findet die Wiederholung der Wahl oder Abstimmung nicht unmittelbar nach der ursprünglichen Wahl statt, so muß die Beteiligung an der Wahl oder Abstimmung (gemessen an der Summe der Zustimmenden und Ablehnenden Stimmen) bei mindestens 90% der ursprünglichen Wahl oder Abstimmung liegen, damit das neue Ergebnis rechtskräftig wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(7) Als Wahlverfahren für Alternativanträge und Personenwahlen mit mehreren Kandidaten wird eine Akzeptanzwahl durchgeführt. Jeder Teilnehmer hat so viele Stimmen wie Anträge zur Auswahl stehen, keinem Antrag darf mehr als eine Stimme gegeben werden, es müssen nicht alle Stimmen verteilt werden. Danach wird für den Antrag mit den meisten Stimmen mit einfacher Mehrheit erneut abgestimmt, ob er angenommen wird oder nicht. Sollte in einer Akzeptanzwahl Stimmengleichheit zwischen mehreren Anträgen herrschen, wird über diese erneut abgestimmt, bis ein Antrag feststeht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge===&lt;br /&gt;
(1) Über Geschäftsordnungsanträge wird durch Zeigen einer Stimmkarte abgestimmt. Es entscheidet die einfache Mehrheit der sich nicht enthaltenden Abstimmenden. Enthaltungen werden nicht gezählt.&lt;br /&gt;
(2) Die Mehrheitsverhältnisse werden grundsätzlich nach Augenmaß des Versammlungsleiters festgestellt, bei unklaren Verhältnissen oder auf Antrag der Versammlung erfolgt eine genaue Auszählung. '''{GO-Antrag auf Auszählung}'''&lt;br /&gt;
===Wahlen===&lt;br /&gt;
(1) Ein Kandidat wird mit absoluter Mehrheit der sich nicht enthaltenden Abstimmenden gewählt.&lt;br /&gt;
(2) Es werden getrennte Wahlgänge durchgeführt. Die Abstimmungsreihenfolge bestimmt der Wahlleiter. Die Versammlung kann eine davon abweichende Reihenfolge bestimmen. '''{GO-Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge}'''&lt;br /&gt;
===Wahlen zu Versammlungsämtern===&lt;br /&gt;
(1) Es wird grundsätzlich entsprechend der Regelungen aus §4.1.2 [Abstimmungen über allgemeine Anträge] gewählt.&lt;br /&gt;
(2) Stehen mindestens zwei Kandidaten für die Wahl zu einem Amt zur Verfügung, und erhalten beide die erforderliche Mehrheit, so ist Wahlsieger derjenige, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt hat. Werden Ämter mehrfach besetzt, werden die einzelnen Posten gewählt als seien es einzelne Ämter.&lt;br /&gt;
===Wahlen zu Parteitagsämtern===&lt;br /&gt;
(1) Vor Beginn der öffentlichen Wahl hat der Wahlleiter die Versammlung zu befragen, ob eine geheime Abstimmung erwünscht ist.&lt;br /&gt;
(2) Im übrigen gelten die Regelungen aus §4.2.1 [Wahlen zu Versammlungsämtern].&lt;br /&gt;
== § 5 Wahl der Liste zum Kreistag bzw. Stadtrat bzw. Gemeinderat ==&lt;br /&gt;
(1) Das Vorschlagsrecht für eine Kandidatur hat jedes stimmberechtigte Mitglied. Es ist möglich, sich selbst vorzuschlagen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Wählbar als Kandidat für eine Liste zur Wahl des Kreitags, Stadtrats bzw. Gemeinderats ist, wer:&lt;br /&gt;
* am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat,&lt;br /&gt;
* seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde gemeldet ist (bei Meldung in mehreren Gemeinden muss Erfurt der Hauptwohnsitz sein),&lt;br /&gt;
* nicht gemäß § 2 ThürKWG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist,&lt;br /&gt;
* nur in diesem einen Wahlvorschlag aufgestellt wird und seine schriftliche Zustimmung dazu erteilt hat (Die Zustimmung kann gemäß § 14 ThürKWG nach Ablauf der Einreichungsfrist (§ 17 Abs. 1 Satz 2) nicht mehr zurückgenommen werden).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Alle Wahlgänge finden geheim statt.&lt;br /&gt;
=== Vorbereitung===&lt;br /&gt;
Der Wahlleiter erklärt der Versammlung, wer vorschlagsberechtigt und wer wählbar ist, und erläutert das Verfahren. &lt;br /&gt;
===  Wahlverfahren=== &lt;br /&gt;
(1) Jede Liste wird durch einen Wahlgang pro Listenplatz erstellt.&lt;br /&gt;
=== Kandidatenvorstellung===&lt;br /&gt;
(1) Der Wahlleiter öffnet die Kandidatenliste. Von jedem vorgeschlagenen Kandidaten wird daraufhin die Wählbarkeit durch den Wahlleiter und seine Helfer geprüft. Nach angemessener Zeit schließt der Wahlleiter die Kandidatenliste. Vor der Schließung der Kandidatenaufstellung ist diese vom Wahlleiter bekannt zu geben.  Daraufhin ist ein letzter Aufruf zu starten. Meldet sich innerhalb angemessener Zeit kein neuer Kandidat, so wird die Liste geschlossen. Wurde die Kandidatenliste geschlossen, so kann sich keiner mehr aufstellen oder seine Kandidatur zurückziehen Sie kann nicht wieder eröffnet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Alle Kandidaten erhalten die Möglichkeit, sich und ihr Wahlprogramm in angemessener Zeit vorzustellen. Die Vorstellung sollte nicht länger als 10 Minuten dauern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Die Vorstellung erfolgt in alphabetischer Reihenfolge des Vornamens.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Im Anschluss der Kandidatenvorstellung ist den Versammlungsteilnehmern die Möglichkeit einzuräumen, Fragen an den Kandidaten zu stellen und Wortmeldung (Meinungen) abzugeben. Dem Kandidaten ist nach jedem Redebeitrag eine kurze Erwiderung zu gewähren. Diese muss sich auf den vorangegangen Redebeitrag beziehen und ist möglichst kompakt zu gestalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Fragen müssen deutlich als solche gestellt werden und den Adressaten enthalten. Dem Fragesteller muss die Möglichkeit eingeräumt werden, bis zu zwei Rückfragen zu stellen. Diese müssen sich klar auf die Ausgangsfrage beziehen und sind möglichst kompakt zu gestalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(6) Die Fragen und Wortmeldungen sollen keine inhaltliche Wiederholung darstellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(7) Nach Ende der Rednerliste wird dem Kandidaten noch einmal Zeit eingeräumt, eine abschließende Stellungnahme abzugeben. Zeitlich darf diese die Dauer der Vorstellung nicht überschreiten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(8) Nach Abschluss der letzten Kandidatenvorstellung erfolgt die Wahl per Zustimmungswahl.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Wahlgang ===&lt;br /&gt;
(1) Pro Kandidat kann eine Ja-Stimme vergeben werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Ein leerer Stimmzettel bedeutet eine Ablehnung für alle Kandidaten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Ein gültiger Stimmzettel ist ein Stimmzettel, bei dem mindestens für einen Kandidaten eine gültige Stimmabgabe erkennbar ist. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Gewählt ist der Kandidat, der ein Quorum von mehr als 50% der Ja-Stimmen erreicht hat und die meisten Stimmen auf sich vereint hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Bei Stimmengleichheit entscheidet erfolgt eine Stichwahl zwischen den zwei Kandidaten die die meisten Stimmen auf sich vereint haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 6 Anträge ==&lt;br /&gt;
===Allgemeine Anträge an die Versammlung===&lt;br /&gt;
(1) Vor Behandlung eines neuen Antrags ruft die Versammlungsleitung zu Redebeiträgen auf. Der Antragsteller hat das Recht, seinen Antrag in kompakter Rede vorzustellen. Redebeiträge können zeitlich begrenzt werden wobei dem Antragssteller relativ zu einzelnen weiteren Redebeiträgen mehr Zeit einzuräumen ist. Die Reihenfolge der Reden nach dem Antragssteller wird von der Versammlungsleitung fest gelegt. Nach Beginn der Redebeiträge gilt die Redeliste als geschlossen, nicht betroffen davon sind Fragen und Wortmeldungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Im Anschluss der Reden ist die Möglichkeit einzuräumen, Fragen an die Redner zu stellen. Fragen müssen deutlich als solche gestellt werden und den Adressaten enthalten. Auf Fragen kann der Adressat antworten, Widerreden von Fragenden können abgelehnt werden wenn dies zur Einhaltung der Tagesordnung geboten ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Neben Fragen an die Redner können sonstige Wortmeldung (Meinungen) abgegeben werden. Sie sollen keine inhaltliche Wiederholung darstellen. Antworten und Widerreden darauf sind nicht nötig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Zur Einhaltung der Tagesordnung kann die Versammlungsleitung die Liste für Fragen und sonstige Wortmeldungen schließen und Redezeiten begrenzen, nachdem darauf deutlich hingewiesen worden ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Anträge zur Geschäftsordnung===&lt;br /&gt;
(1) Jeder Kreispirat kann jederzeit einen GO-Antrag stellen. Dazu begibt er sich an das dafür vorgesehene Rednerstelle im Saal und hebt beide Hände. Solch einer Wortmeldung ist nach der aktuellen Wortmeldung Vorrang zu geben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Die Geschäftsordnungsanträge&lt;br /&gt;
:*Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung&lt;br /&gt;
:*Änderung der Tagesordnung&lt;br /&gt;
müssen schriftlich beim Versammlungsleiter oder dem von ihm damit beauftragten Kreispirat gestellt werden. Ist ein solcher Antrag gestellt, wird er vom Versammlungsleiter spätestens mit Beendigung des aktuellen Tagesordnungspunktes behandelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Wurde ein Antrag gestellt, so kann jeder Kreispirat entsprechend Abs 1 einen Alternativantrag stellen. '''{GO-Antrag auf Alternativantrag}''' Andere Anträge sind bis zum Beschluß über den Antrag oder dessen Rückziehung nicht zulässig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Jeder Kreispirat kann daraufhin eine Für- oder Gegenrede für einen Antrag halten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Unterbleibt eine Gegenrede und wurde kein Alternativantrag gestellt, so ist der Antrag angenommen. Gibt es mindestens eine Gegenrede oder gibt es mindestens einen Alternativantrag, so wird über den Antrag bzw. die Anträge abgestimmt. In letzteren Fall gilt §4.2.1 [Wahlen zu Versammlungsämtern] Abs 2 entsprechend.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(6) Es sind nur die folgenden Anträge als Geschäftsordnungsanträge zulässig:&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Zulassung des Gastredners XY&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Ablehnung des Wahlhelfers XY&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf geheime Abstimmung&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl/Abstimmung&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Auszählung&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf getrennte Wahlgänge&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Alternativantrag&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Ende der Rednerliste&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Unterbrechung der Sitzung&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung (nur schriftlich)&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung (nur schriftlich)&lt;br /&gt;
Versucht ein Teilnehmer, einen nicht zulässigen GO-Antrag oder einen GO-Antrag in einer nicht zulässigen Form zu stellen, entzieht ihm der Versammlungsleiter unverzüglich das Wort.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Antrag auf Ende der Rednerliste===&lt;br /&gt;
(1) Jeder Kreispirat kann einen Antrag auf Ende der Rednerliste stellen. '''{GO-Antrag auf Ende der Rednerliste}'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Der Antragsteller&lt;br /&gt;
:*darf sich selbst bisher nicht an der Diskussion zum aktuellen Thema beteiligt haben,&lt;br /&gt;
:*darf nicht auf der Rednerliste stehen und sich nicht auf die Rednerliste stellen lassen und&lt;br /&gt;
:*darf sich zum Thema auch dann nicht mehr äußern, wenn der GO-Antrag abgelehnt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Wurde ein Antrag auf Ende der Rednerliste angenommen, so müssen sich alle Redner unverzüglich melden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Antrag auf Änderung der Tagesordnung===&lt;br /&gt;
(1) Eine Änderung der Tagesordnung kann sein&lt;br /&gt;
:*das Hinzufügen eines Punktes,&lt;br /&gt;
:*das Entfernen eines Punktes,&lt;br /&gt;
:*das Heraustrennen eines Punktes aus einem anderen Punkt der Tagesordnung,&lt;br /&gt;
:*das Ändern der Reihenfolge von Punkten.&lt;br /&gt;
(2) Anträge auf Änderung der Tagesordnung müssen schriftlich beim Versammlungsleiter oder dem von ihm beauftragten Kreispirat gestellt werden. Sie müssen sämtliche zur Änderung vorgesehene Tagesordnungspunkte enthalten. Bei Hinzufügung, Verschiebung, Heraustrennung und der Änderung der Reihenfolge von Tagesordnungspunkten müssen eindeutige Angaben enthalten sein, wann die betreffenden Anträge behandelt werden sollen.&lt;br /&gt;
''{GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung} ''&lt;br /&gt;
===Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung===&lt;br /&gt;
(1) Ein Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung muss schriftlich beim Versammlungsleiter oder dem von ihm beauftragten Kreispirat gestellt werden. Der Antrag muß die Änderungen im Wortlaut enthalten.&lt;br /&gt;
'''{GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung}'''&lt;br /&gt;
===Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes===&lt;br /&gt;
(1) Jeder Kreispirat hat das Recht, ein Meinungsbild einzufordern.'' {GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes}'' §5.4 [Anträge zur Geschäftsordnung] Abs 2 bis 4 finden keine Anwendung, über den GO-Antrag wird nicht abgestimmt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Die Abstimmung wird auch bei knappen Ergebnis nicht ausgezählt. Im übrigen richtet sich die Abstimmung nach §4.1.1 [Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Antrag auf Begrenzung der Redezeit===&lt;br /&gt;
(1) Der Antrag muss die gewünschte maximale Dauer (in Sekunden) zukünftiger Redebeiträge enthalten und die Angabe machen, wie lange diese Beschränkung gelten soll (z.B. bis zur Beschlußfassung über oder Vertagung des aktuellen Antrages). '''{GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit}'''&lt;br /&gt;
===Antrag auf Unterbrechung der Sitzung===&lt;br /&gt;
(1) Der Antrag ''kann'' die Dauer der Unterbrechung beinhalten, muss aber nicht. Falls die Dauer nicht bestimmt ist, obliegt es dem Versammlungsleiter die Dauer zu bestimmen. &lt;br /&gt;
== § 7 Gültigkeit ==&lt;br /&gt;
# Diese Geschäftsordnung behält seine Gültigkeit für folgende Aufstellungsversammlungen, bis sie durch eine neue Geschäftsordnung ersetzt wird.&lt;br /&gt;
# Diese Geschäftsordnung tritt am 18.01.2014 in Kraft.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Bratwurst</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:AV-Gotha_2014/GO-AV&amp;diff=55118</id>
		<title>TH:AV-Gotha 2014/GO-AV</title>
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				<updated>2014-01-18T11:27:45Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Bratwurst: /* Wahlgang */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;__NOTOC__&lt;br /&gt;
{{Navigationsleiste_AV_Gotha}}&lt;br /&gt;
&amp;lt;big&amp;gt;'''Geschäfts- und Wahlordnung der PIRATEN KV Gotha'''&amp;lt;/big&amp;gt;&lt;br /&gt;
== § 1 Allgemeines ==&lt;br /&gt;
=== Allgemeines===&lt;br /&gt;
(1) Nimmt ein Pirat laut Satzung gar nicht oder nicht an der gesamten Versammlung teil, so entstehen hieraus keine rückwirkenden Rechte; insbesondere ergibt sich daraus keine Rechtfertigung für eine Anfechtung von Wahlergebnissen oder Beschlüssen.&lt;br /&gt;
(2) Ämter und Befugnisse der Versammlung enden mit dem Ende der Versammlung.&lt;br /&gt;
(3) Das Protokoll der Versammlung, das mindestens:&lt;br /&gt;
:* gestellte Anträge (nicht GO-Anträge) im Wortlaut,&lt;br /&gt;
:* Ergebnisse aller Abstimmungen über die Anträge (nicht GO-Anträge) und&lt;br /&gt;
:* das Wahlprotokoll (falls Wahlen stattfinden)&lt;br /&gt;
:* Wechsel des Versammlungsleiters&lt;br /&gt;
zu enthalten hat, wird durch Unterschrift eines Versammlungsleiters, des Wahlleiters und des am Ende der Versammlung amtierenden Vorsitzenden oder dessen Stellvertreters beurkundet. Es ist den Piraten (im Sinne der Satzung) durch Veröffentlichung auf üblichen Kommunikationswegen unverzüglich zugänglich zu machen.&lt;br /&gt;
===Akkreditierung===&lt;br /&gt;
(1) Die Teilnehmer werden vom Kreisvorstand oder einem Beauftragten akkreditiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Die Akkreditierungspiraten erstellen vor Beginn der Versammlung eine Anwesenheitsliste, kontrollieren die Wahlberechtigung und teilen Stimmkarten aus. Dabei erhält jeder stimmberechtigte Pirat nach Satzung, im folgenden Kreispirat genannt, eine Stimmkarte. Eine Akkreditierung ist während der gesamten Versammlung möglich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 2 Versammlungsämter ==&lt;br /&gt;
===Versammlungsleiter===&lt;br /&gt;
(1) Die Versammlung wird durch mindestens einen Versammlungsleiter geleitet, der zu Beginn von dieser gewählt wird. Bis zu dessen Wahl fungiert der Kreisvorstandsvorsitzende als vorläufiger Versammlungsleiter, sofern er nicht einen anderen Piraten mit dieser Aufgabe beauftragt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Dem Versammlungsleiter obliegt die Einhaltung der Tagesordnung inkl. Zeitplan. Dazu teilt er Rederecht inkl. Redezeit zu bzw. entzieht diese. Eine angemessene inhaltliche wie personale Diskussion und Beteiligung der einzelnen Kreispiraten muss sichergestellt werden. Jedem Kreispiraten ist auf Verlangen eine angemessene Redezeit einzuräumen. Sind Gäste zugelassen, so kann der Versammlungsleiter diesen ein Rederecht einräumen, sofern es keinen Widerspruch gibt. Jeder Kreispirat kann das Rederecht für einen Gast beantragen.&lt;br /&gt;
'''{GO-Antrag auf Zulassung des Gastredners XY}'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Der Versammlungsleiter kündigt Beginn und Ende von Sitzungsunterbrechungen sowie den Zeitpunkt der Neuaufnahme der Versammlung nach einer Vertagung an.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Der Versammlungsleiter kann freiwillige Kreispiraten dazu ernennen, ihn bei seiner Arbeit zu unterstützen. Diese sind der Versammlung durch den Versammlungsleiter sofort bekannt zu machen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Der Versammlungsleiter nimmt während der Versammlung Anträge entgegen, die er nach kurzer Prüfung auf Zulässigkeit und Dringlichkeit der Versammlung angemessen bekannt macht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(6) Grundsätzlich stellt der Versammlungsleiter die Ergebnisse von Abstimmungen fest, sofern dafür nicht der Wahlleiter ausdrücklich vorgesehen ist. Er kann den Wahlleiter grundsätzlich oder für konkrete Abstimmungen beauftragen, ihn bei der Feststellung von Abstimmungsergebnissen zu unterstützen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(7) Werden mehrere Versammlungsleiter gewählt, gelten die Regelungen entsprechend. Zu einer Zeit ist immer nur ein gewählter Versammlungsleiter tätig, ein Wechsel ist der Versammlung mit zu teilen. Ein Versammlungsleiter ist für seine Tätigkeit in der Zeit allein verantwortlich, in der er die Aufgaben als Versammlungsleiter tatsächlich wahrnimmt. Wechsel werden im Protokoll vermerkt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Wahlleiter===&lt;br /&gt;
(1) Die Versammlung wählt zur Durchführung von Wahlen zu Einzel- bzw. Listenkandidaten, mindestens einen Wahlleiter. Diese dürfen nicht Kandidat für ein Mandat bzw. eine Liste sein, deren Wahl sie durchzuführen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Die Durchführung umfasst&lt;br /&gt;
:* die Ankündigung einer Wahl,&lt;br /&gt;
:* Hinweise auf die Modalitäten der Wahl,&lt;br /&gt;
:* die Eröffnung und die Beendigung der Wahl,&lt;br /&gt;
:* das Sicherstellen der Einhaltung der Wahlordnung und Satzung, insbesondere der geheimen Wahl.&lt;br /&gt;
:* das Entgegennehmen der Stimmergebnisse aus den einzelnen Wahllokalen und deren Aufsummierung,&lt;br /&gt;
:* Feststellung der Anzahl abgegeben, der gültigen, der ungültigen und der jeweils auf die Kandidaten entfallenen Stimmen und der daraus resultierenden Wahl,&lt;br /&gt;
:* Frage an die gewählten Kandidaten, ob diese jeweils ihre Ämter antreten und&lt;br /&gt;
:* Erstellung eines Wahlprotokolls.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Zur Entgegennahme der Stimmzettel werden im Versammlungsraum Wahlurnen aufgestellt, denen je zwei Wahlhelfer zugeordnet sind. Die Wahlhelfer beaufsichtigen die Abgabe der Stimmzettel, zählen die Ergebnisse aus und melden sie dem Wahlleiter. Wahlhelfer dürfen nicht ein Kandidat für ein Amt sein, dessen Wahl sie durchzuführen haben. Wahlhelfer stehen unter der Aufsicht des Wahlleiters und können auch von der Versammlung mit Mehrheit abgelehnt werden.&lt;br /&gt;
'''{GO-Antrag auf Ablehnung des Wahlhelfers XY}'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Der Wahlleiter fertigt ein Wahlprotokoll über alle Wahlen der Versammlung an, das von ihm selbst und mindestens zwei Wahlhelfern zu unterschreiben und somit zu beurkunden ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Protokollant ===&lt;br /&gt;
(1) Der Protokollant ist verantwortlich für das Erstellen eines schriftlichen Protokolls der Versammlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Zweifelt ein Mitglied der Versammlung die Mitgliedschaft, die Vollmacht oder das Wahlrecht eines anderen, Akkreditierungsmaterial besitzenden Teilnehmers an, so ist hierüber und über die vom Versammlungsleiter getroffene Entscheidung eine Niederschrift anzufertigen. Diese ist von der Versammlungsleitung und allen Schriftführern zu unterzeichnen und der Niederschrift beizufügen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Über jeden Wahlgang ist eine Niederschrift anzufertigen, welche&lt;br /&gt;
:* Wahlverfahren&lt;br /&gt;
:* Kandidaten&lt;br /&gt;
:* Anzahl der Akkreditierten&lt;br /&gt;
:* Anzahl der abgegeben, gültigen, ungültigen und enthaltene Stimmen&lt;br /&gt;
:* Anzahl der Stimmen, die für und gegen jeden der Kandidaten abgegeben wurden&lt;br /&gt;
:* Ergebnis des Wahlgangs&lt;br /&gt;
:* Annahme der Wahl durch die gewählten Kandidaten &lt;br /&gt;
beinhalten muss. Diese ist von der Wahlleitung und den Wahlhelfern zu unterzeichnen und der Niederschrift der Versammlung beizufügen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Über Einwendungen gegen Wahlergebnisse sowie ihre Annahme oder Zurückweisung durch die Versammlung wird jeweils eine Niederschrift angefertigt. Diese wird jeweils von der Versammlungsleitung und den Schriftführern unterzeichnet und der Niederschrift der Aufstellungsversammlung als Anlage beigefügt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Der Versammlungsleiter und zwei Zeugen unterzeichnen am Ende der Aufstellungsversammlung das Protokoll.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Schriftführer ===&lt;br /&gt;
(1) Es wird vom Schriftführer eine Niederschrift über die Aufstellungsversammlung gemäß § 15 ThürKWG angefertigt. Es wird von der Versammlungsleitung und dem Schriftführer unterzeichnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Zweifelt ein Mitglied der Versammlung die Mitgliedschaft, die Vollmacht oder das Wahlrecht eines anderen, Akkreditierungsmaterial besitzenden Teilnehmers an, so ist hierüber und über die vom Versammlungsleiter getroffene Entscheidung eine Niederschrift anzufertigen. Diese ist von der Versammlungsleitung und allen Schriftführern zu unterzeichnen und der Niederschrift beizufügen.&lt;br /&gt;
(2) Über den Wahlgang ist eine Niederschrift anzufertigen, die&lt;br /&gt;
:* Ort und Zeit der Versammlung&lt;br /&gt;
:* Form der Einladung&lt;br /&gt;
:* Wahlverfahren&lt;br /&gt;
:* Anzahl der Akkreditierten&lt;br /&gt;
:* Kandidaten&lt;br /&gt;
:* Anzahl der abgegeben, gültigen, ungültigen und enthaltene Stimmen&lt;br /&gt;
:* Anzahl der Stimmen, die für und gegen jeden der Kandidaten abgegeben wurden&lt;br /&gt;
:* Ergebnis des Wahlgangs inklusive Reihenfolge der Bewerber&lt;br /&gt;
:* Annahme der Wahl durch die gewählten Kandidaten &lt;br /&gt;
beinhalten muss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Über Einwendungen gegen Wahlergebnisse sowie ihre Annahme oder Zurückweisung durch die Versammlung wird jeweils eine Niederschrift angefertigt. Diese wird jeweils von der Versammlungsleitung und den Schriftführern unterzeichnet und der Niederschrift der Aufstellungsversammlung als Anlage beigefügt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Der Versammlungsleiter und zwei Zeugen unterzeichnen am Ende der Aufstellungsversammlung eine Versicherung an Eides Statt gemäß § 15 ThürKWG. Diese ist der Niederschrift beizufügen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 3 Kandidatur ==&lt;br /&gt;
(1) Für die Wahlen kann sich jeder Kreispirat aufstellen oder aufstellen lassen, sofern dem nicht Gesetze oder die Satzung entgegenstehen.&lt;br /&gt;
(2) Der Wahlleiter ruft vor der Wahl zur Kandidatenaufstellung auf und gibt den Kandidaten Zeit, sich zu melden.&lt;br /&gt;
(3) Vor der Schließung der Kandidatenaufstellung ist diese vom Wahlleiter bekannt zu geben. Daraufhin ist ein letzter Aufruf zu starten. Meldet sich innerhalb angemessener Zeit kein neuer Kandidat, so wird die Liste geschlossen.&lt;br /&gt;
(4) Wurde die Kandidatenliste geschlossen, so kann sich keiner mehr aufstellen oder seine Kandidatur zurückziehen.&lt;br /&gt;
== § 4 Wahlordnung ==&lt;br /&gt;
===Allgemeines===&lt;br /&gt;
(1) Alle Abstimmungen und Wahlen finden mit einfacher Mehrheit und grundsätzlich öffentlich statt, sofern nicht die Satzung, diese GO oder ein Gesetz ein anderes bestimmt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Jeder Stimmberechtigte kann eine geheime Abstimmung beantragen. '''{GO-Antrag auf geheime Abstimmung}'''; abweichend hiervon wird über Geschäftsordnungsanträge immer öffentlich abgestimmt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Wird geheim gewählt, so wird der Versammlung nach Abschluß der Auszählung das vollständige Ergebnis der Wahl oder Abstimmung durch den Wahlleiter mitgeteilt. Dieses besteht aus der Anzahl der Stimmberechtigten für diese Wahl oder Abstimmung, die Anzahl der ungültigen Stimmen und Enthaltungen und die Anzahl der auf jede mögliche Option entfallenen Stimmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Alle Kreispiraten, insbesondere jedoch die Wahlhelfer, sind verpflichtet, Vorkommnisse, die die Rechtmäßigkeit der Wahl oder Abstimmung in Frage stellen, sofort dem Wahlleiter bekannt zu machen, der unverzüglich die Versammlung darüber in Kenntnis zu setzen hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Auf Verlangen der Versammlung findet eine Wiederholung der Wahl oder Abstimmung statt '''{GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl/Abstimmung}'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(6) Findet die Wiederholung der Wahl oder Abstimmung nicht unmittelbar nach der ursprünglichen Wahl statt, so muß die Beteiligung an der Wahl oder Abstimmung (gemessen an der Summe der Zustimmenden und Ablehnenden Stimmen) bei mindestens 90% der ursprünglichen Wahl oder Abstimmung liegen, damit das neue Ergebnis rechtskräftig wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(7) Als Wahlverfahren für Alternativanträge und Personenwahlen mit mehreren Kandidaten wird eine Akzeptanzwahl durchgeführt. Jeder Teilnehmer hat so viele Stimmen wie Anträge zur Auswahl stehen, keinem Antrag darf mehr als eine Stimme gegeben werden, es müssen nicht alle Stimmen verteilt werden. Danach wird für den Antrag mit den meisten Stimmen mit einfacher Mehrheit erneut abgestimmt, ob er angenommen wird oder nicht. Sollte in einer Akzeptanzwahl Stimmengleichheit zwischen mehreren Anträgen herrschen, wird über diese erneut abgestimmt, bis ein Antrag feststeht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge===&lt;br /&gt;
(1) Über Geschäftsordnungsanträge wird durch Zeigen einer Stimmkarte abgestimmt. Es entscheidet die einfache Mehrheit der sich nicht enthaltenden Abstimmenden. Enthaltungen werden nicht gezählt.&lt;br /&gt;
(2) Die Mehrheitsverhältnisse werden grundsätzlich nach Augenmaß des Versammlungsleiters festgestellt, bei unklaren Verhältnissen oder auf Antrag der Versammlung erfolgt eine genaue Auszählung. '''{GO-Antrag auf Auszählung}'''&lt;br /&gt;
===Wahlen===&lt;br /&gt;
(1) Ein Kandidat wird mit absoluter Mehrheit der sich nicht enthaltenden Abstimmenden gewählt.&lt;br /&gt;
(2) Es werden getrennte Wahlgänge durchgeführt. Die Abstimmungsreihenfolge bestimmt der Wahlleiter. Die Versammlung kann eine davon abweichende Reihenfolge bestimmen. '''{GO-Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge}'''&lt;br /&gt;
===Wahlen zu Versammlungsämtern===&lt;br /&gt;
(1) Es wird grundsätzlich entsprechend der Regelungen aus §4.1.2 [Abstimmungen über allgemeine Anträge] gewählt.&lt;br /&gt;
(2) Stehen mindestens zwei Kandidaten für die Wahl zu einem Amt zur Verfügung, und erhalten beide die erforderliche Mehrheit, so ist Wahlsieger derjenige, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt hat. Werden Ämter mehrfach besetzt, werden die einzelnen Posten gewählt als seien es einzelne Ämter.&lt;br /&gt;
===Wahlen zu Parteitagsämtern===&lt;br /&gt;
(1) Vor Beginn der öffentlichen Wahl hat der Wahlleiter die Versammlung zu befragen, ob eine geheime Abstimmung erwünscht ist.&lt;br /&gt;
(2) Im übrigen gelten die Regelungen aus §4.2.1 [Wahlen zu Versammlungsämtern].&lt;br /&gt;
== § 5 Wahl der Liste zum Kreistag bzw. Stadtrat bzw. Gemeinderat ==&lt;br /&gt;
(1) Das Vorschlagsrecht für eine Kandidatur hat jedes stimmberechtigte Mitglied. Es ist möglich, sich selbst vorzuschlagen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Wählbar als Kandidat für eine Liste zur Wahl des Kreitags, Stadtrats bzw. Gemeinderats ist, wer:&lt;br /&gt;
* am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat,&lt;br /&gt;
* seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde gemeldet ist (bei Meldung in mehreren Gemeinden muss Erfurt der Hauptwohnsitz sein),&lt;br /&gt;
* nicht gemäß § 2 ThürKWG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist,&lt;br /&gt;
* nur in diesem einen Wahlvorschlag aufgestellt wird und seine schriftliche Zustimmung dazu erteilt hat (Die Zustimmung kann gemäß § 14 ThürKWG nach Ablauf der Einreichungsfrist (§ 17 Abs. 1 Satz 2) nicht mehr zurückgenommen werden).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Alle Wahlgänge finden geheim statt.&lt;br /&gt;
=== Vorbereitung===&lt;br /&gt;
Der Wahlleiter erklärt der Versammlung, wer vorschlagsberechtigt und wer wählbar ist, und erläutert das Verfahren. &lt;br /&gt;
===  Wahlverfahren=== &lt;br /&gt;
(1) Jede Liste wird durch einen Wahlgang pro Listenplatz erstellt.&lt;br /&gt;
=== Kandidatenvorstellung===&lt;br /&gt;
(1) Der Wahlleiter öffnet die Kandidatenliste. Von jedem vorgeschlagenen Kandidaten wird daraufhin die Wählbarkeit durch den Wahlleiter und seine Helfer geprüft. Nach angemessener Zeit schließt der Wahlleiter die Kandidatenliste. Vor der Schließung der Kandidatenaufstellung ist diese vom Wahlleiter bekannt zu geben.  Daraufhin ist ein letzter Aufruf zu starten. Meldet sich innerhalb angemessener Zeit kein neuer Kandidat, so wird die Liste geschlossen. Wurde die Kandidatenliste geschlossen, so kann sich keiner mehr aufstellen oder seine Kandidatur zurückziehen Sie kann nicht wieder eröffnet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Alle Kandidaten erhalten die Möglichkeit, sich und ihr Wahlprogramm in angemessener Zeit vorzustellen. Die Vorstellung sollte nicht länger als 10 Minuten dauern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Die Vorstellung erfolgt in alphabetischer Reihenfolge des Vornamens.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Im Anschluss der Kandidatenvorstellung ist den Versammlungsteilnehmern die Möglichkeit einzuräumen, Fragen an den Kandidaten zu stellen und Wortmeldung (Meinungen) abzugeben. Dem Kandidaten ist nach jedem Redebeitrag eine kurze Erwiderung zu gewähren. Diese muss sich auf den vorangegangen Redebeitrag beziehen und ist möglichst kompakt zu gestalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Fragen müssen deutlich als solche gestellt werden und den Adressaten enthalten. Dem Fragesteller muss die Möglichkeit eingeräumt werden, bis zu zwei Rückfragen zu stellen. Diese müssen sich klar auf die Ausgangsfrage beziehen und sind möglichst kompakt zu gestalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(6) Die Fragen und Wortmeldungen sollen keine inhaltliche Wiederholung darstellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(7) Nach Ende der Rednerliste wird dem Kandidaten noch einmal Zeit eingeräumt, eine abschließende Stellungnahme abzugeben. Zeitlich darf diese die Dauer der Vorstellung nicht überschreiten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(8) Nach Abschluss der letzten Kandidatenvorstellung erfolgt die Wahl per Zustimmungswahl.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Wahlgang ===&lt;br /&gt;
(1) Pro Kandidat kann eine Ja-Stimme vergeben werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Ein leerer Stimmzettel bedeutet eine Ablehnung für alle Kandidaten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Ein gültiger Stimmzettel ist ein Stimmzettel, bei dem mindestens für einen Kandidaten eine gültige Stimmabgabe erkennbar ist. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Gewählt ist der Kandidat, der ein Quorum von mehr als 50% der Ja-Stimmen erreicht hat und die meisten Stimmen auf sich vereint hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Bei Stimmengleichheit entscheidet erfolgt eine Stichwahl.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 6 Anträge ==&lt;br /&gt;
===Allgemeine Anträge an die Versammlung===&lt;br /&gt;
(1) Vor Behandlung eines neuen Antrags ruft die Versammlungsleitung zu Redebeiträgen auf. Der Antragsteller hat das Recht, seinen Antrag in kompakter Rede vorzustellen. Redebeiträge können zeitlich begrenzt werden wobei dem Antragssteller relativ zu einzelnen weiteren Redebeiträgen mehr Zeit einzuräumen ist. Die Reihenfolge der Reden nach dem Antragssteller wird von der Versammlungsleitung fest gelegt. Nach Beginn der Redebeiträge gilt die Redeliste als geschlossen, nicht betroffen davon sind Fragen und Wortmeldungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Im Anschluss der Reden ist die Möglichkeit einzuräumen, Fragen an die Redner zu stellen. Fragen müssen deutlich als solche gestellt werden und den Adressaten enthalten. Auf Fragen kann der Adressat antworten, Widerreden von Fragenden können abgelehnt werden wenn dies zur Einhaltung der Tagesordnung geboten ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Neben Fragen an die Redner können sonstige Wortmeldung (Meinungen) abgegeben werden. Sie sollen keine inhaltliche Wiederholung darstellen. Antworten und Widerreden darauf sind nicht nötig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Zur Einhaltung der Tagesordnung kann die Versammlungsleitung die Liste für Fragen und sonstige Wortmeldungen schließen und Redezeiten begrenzen, nachdem darauf deutlich hingewiesen worden ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Anträge zur Geschäftsordnung===&lt;br /&gt;
(1) Jeder Kreispirat kann jederzeit einen GO-Antrag stellen. Dazu begibt er sich an das dafür vorgesehene Rednerstelle im Saal und hebt beide Hände. Solch einer Wortmeldung ist nach der aktuellen Wortmeldung Vorrang zu geben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Die Geschäftsordnungsanträge&lt;br /&gt;
:*Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung&lt;br /&gt;
:*Änderung der Tagesordnung&lt;br /&gt;
müssen schriftlich beim Versammlungsleiter oder dem von ihm damit beauftragten Kreispirat gestellt werden. Ist ein solcher Antrag gestellt, wird er vom Versammlungsleiter spätestens mit Beendigung des aktuellen Tagesordnungspunktes behandelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Wurde ein Antrag gestellt, so kann jeder Kreispirat entsprechend Abs 1 einen Alternativantrag stellen. '''{GO-Antrag auf Alternativantrag}''' Andere Anträge sind bis zum Beschluß über den Antrag oder dessen Rückziehung nicht zulässig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Jeder Kreispirat kann daraufhin eine Für- oder Gegenrede für einen Antrag halten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Unterbleibt eine Gegenrede und wurde kein Alternativantrag gestellt, so ist der Antrag angenommen. Gibt es mindestens eine Gegenrede oder gibt es mindestens einen Alternativantrag, so wird über den Antrag bzw. die Anträge abgestimmt. In letzteren Fall gilt §4.2.1 [Wahlen zu Versammlungsämtern] Abs 2 entsprechend.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(6) Es sind nur die folgenden Anträge als Geschäftsordnungsanträge zulässig:&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Zulassung des Gastredners XY&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Ablehnung des Wahlhelfers XY&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf geheime Abstimmung&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl/Abstimmung&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Auszählung&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf getrennte Wahlgänge&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Alternativantrag&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Ende der Rednerliste&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Unterbrechung der Sitzung&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung (nur schriftlich)&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung (nur schriftlich)&lt;br /&gt;
Versucht ein Teilnehmer, einen nicht zulässigen GO-Antrag oder einen GO-Antrag in einer nicht zulässigen Form zu stellen, entzieht ihm der Versammlungsleiter unverzüglich das Wort.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Antrag auf Ende der Rednerliste===&lt;br /&gt;
(1) Jeder Kreispirat kann einen Antrag auf Ende der Rednerliste stellen. '''{GO-Antrag auf Ende der Rednerliste}'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Der Antragsteller&lt;br /&gt;
:*darf sich selbst bisher nicht an der Diskussion zum aktuellen Thema beteiligt haben,&lt;br /&gt;
:*darf nicht auf der Rednerliste stehen und sich nicht auf die Rednerliste stellen lassen und&lt;br /&gt;
:*darf sich zum Thema auch dann nicht mehr äußern, wenn der GO-Antrag abgelehnt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Wurde ein Antrag auf Ende der Rednerliste angenommen, so müssen sich alle Redner unverzüglich melden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Antrag auf Änderung der Tagesordnung===&lt;br /&gt;
(1) Eine Änderung der Tagesordnung kann sein&lt;br /&gt;
:*das Hinzufügen eines Punktes,&lt;br /&gt;
:*das Entfernen eines Punktes,&lt;br /&gt;
:*das Heraustrennen eines Punktes aus einem anderen Punkt der Tagesordnung,&lt;br /&gt;
:*das Ändern der Reihenfolge von Punkten.&lt;br /&gt;
(2) Anträge auf Änderung der Tagesordnung müssen schriftlich beim Versammlungsleiter oder dem von ihm beauftragten Kreispirat gestellt werden. Sie müssen sämtliche zur Änderung vorgesehene Tagesordnungspunkte enthalten. Bei Hinzufügung, Verschiebung, Heraustrennung und der Änderung der Reihenfolge von Tagesordnungspunkten müssen eindeutige Angaben enthalten sein, wann die betreffenden Anträge behandelt werden sollen.&lt;br /&gt;
''{GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung} ''&lt;br /&gt;
===Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung===&lt;br /&gt;
(1) Ein Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung muss schriftlich beim Versammlungsleiter oder dem von ihm beauftragten Kreispirat gestellt werden. Der Antrag muß die Änderungen im Wortlaut enthalten.&lt;br /&gt;
'''{GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung}'''&lt;br /&gt;
===Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes===&lt;br /&gt;
(1) Jeder Kreispirat hat das Recht, ein Meinungsbild einzufordern.'' {GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes}'' §5.4 [Anträge zur Geschäftsordnung] Abs 2 bis 4 finden keine Anwendung, über den GO-Antrag wird nicht abgestimmt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Die Abstimmung wird auch bei knappen Ergebnis nicht ausgezählt. Im übrigen richtet sich die Abstimmung nach §4.1.1 [Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Antrag auf Begrenzung der Redezeit===&lt;br /&gt;
(1) Der Antrag muss die gewünschte maximale Dauer (in Sekunden) zukünftiger Redebeiträge enthalten und die Angabe machen, wie lange diese Beschränkung gelten soll (z.B. bis zur Beschlußfassung über oder Vertagung des aktuellen Antrages). '''{GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit}'''&lt;br /&gt;
===Antrag auf Unterbrechung der Sitzung===&lt;br /&gt;
(1) Der Antrag ''kann'' die Dauer der Unterbrechung beinhalten, muss aber nicht. Falls die Dauer nicht bestimmt ist, obliegt es dem Versammlungsleiter die Dauer zu bestimmen. &lt;br /&gt;
== § 7 Gültigkeit ==&lt;br /&gt;
# Diese Geschäftsordnung behält seine Gültigkeit für folgende Aufstellungsversammlungen, bis sie durch eine neue Geschäftsordnung ersetzt wird.&lt;br /&gt;
# Diese Geschäftsordnung tritt am 18.01.2014 in Kraft.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Bratwurst</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:AV-Gotha_2014/GO-AV&amp;diff=55117</id>
		<title>TH:AV-Gotha 2014/GO-AV</title>
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				<updated>2014-01-18T11:25:53Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Bratwurst: /* § 5 Wahl der Liste zum Kreistag bzw. Stadtrat bzw. Gemeinderat */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;__NOTOC__&lt;br /&gt;
{{Navigationsleiste_AV_Gotha}}&lt;br /&gt;
&amp;lt;big&amp;gt;'''Geschäfts- und Wahlordnung der PIRATEN KV Gotha'''&amp;lt;/big&amp;gt;&lt;br /&gt;
== § 1 Allgemeines ==&lt;br /&gt;
=== Allgemeines===&lt;br /&gt;
(1) Nimmt ein Pirat laut Satzung gar nicht oder nicht an der gesamten Versammlung teil, so entstehen hieraus keine rückwirkenden Rechte; insbesondere ergibt sich daraus keine Rechtfertigung für eine Anfechtung von Wahlergebnissen oder Beschlüssen.&lt;br /&gt;
(2) Ämter und Befugnisse der Versammlung enden mit dem Ende der Versammlung.&lt;br /&gt;
(3) Das Protokoll der Versammlung, das mindestens:&lt;br /&gt;
:* gestellte Anträge (nicht GO-Anträge) im Wortlaut,&lt;br /&gt;
:* Ergebnisse aller Abstimmungen über die Anträge (nicht GO-Anträge) und&lt;br /&gt;
:* das Wahlprotokoll (falls Wahlen stattfinden)&lt;br /&gt;
:* Wechsel des Versammlungsleiters&lt;br /&gt;
zu enthalten hat, wird durch Unterschrift eines Versammlungsleiters, des Wahlleiters und des am Ende der Versammlung amtierenden Vorsitzenden oder dessen Stellvertreters beurkundet. Es ist den Piraten (im Sinne der Satzung) durch Veröffentlichung auf üblichen Kommunikationswegen unverzüglich zugänglich zu machen.&lt;br /&gt;
===Akkreditierung===&lt;br /&gt;
(1) Die Teilnehmer werden vom Kreisvorstand oder einem Beauftragten akkreditiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Die Akkreditierungspiraten erstellen vor Beginn der Versammlung eine Anwesenheitsliste, kontrollieren die Wahlberechtigung und teilen Stimmkarten aus. Dabei erhält jeder stimmberechtigte Pirat nach Satzung, im folgenden Kreispirat genannt, eine Stimmkarte. Eine Akkreditierung ist während der gesamten Versammlung möglich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 2 Versammlungsämter ==&lt;br /&gt;
===Versammlungsleiter===&lt;br /&gt;
(1) Die Versammlung wird durch mindestens einen Versammlungsleiter geleitet, der zu Beginn von dieser gewählt wird. Bis zu dessen Wahl fungiert der Kreisvorstandsvorsitzende als vorläufiger Versammlungsleiter, sofern er nicht einen anderen Piraten mit dieser Aufgabe beauftragt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Dem Versammlungsleiter obliegt die Einhaltung der Tagesordnung inkl. Zeitplan. Dazu teilt er Rederecht inkl. Redezeit zu bzw. entzieht diese. Eine angemessene inhaltliche wie personale Diskussion und Beteiligung der einzelnen Kreispiraten muss sichergestellt werden. Jedem Kreispiraten ist auf Verlangen eine angemessene Redezeit einzuräumen. Sind Gäste zugelassen, so kann der Versammlungsleiter diesen ein Rederecht einräumen, sofern es keinen Widerspruch gibt. Jeder Kreispirat kann das Rederecht für einen Gast beantragen.&lt;br /&gt;
'''{GO-Antrag auf Zulassung des Gastredners XY}'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Der Versammlungsleiter kündigt Beginn und Ende von Sitzungsunterbrechungen sowie den Zeitpunkt der Neuaufnahme der Versammlung nach einer Vertagung an.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Der Versammlungsleiter kann freiwillige Kreispiraten dazu ernennen, ihn bei seiner Arbeit zu unterstützen. Diese sind der Versammlung durch den Versammlungsleiter sofort bekannt zu machen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Der Versammlungsleiter nimmt während der Versammlung Anträge entgegen, die er nach kurzer Prüfung auf Zulässigkeit und Dringlichkeit der Versammlung angemessen bekannt macht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(6) Grundsätzlich stellt der Versammlungsleiter die Ergebnisse von Abstimmungen fest, sofern dafür nicht der Wahlleiter ausdrücklich vorgesehen ist. Er kann den Wahlleiter grundsätzlich oder für konkrete Abstimmungen beauftragen, ihn bei der Feststellung von Abstimmungsergebnissen zu unterstützen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(7) Werden mehrere Versammlungsleiter gewählt, gelten die Regelungen entsprechend. Zu einer Zeit ist immer nur ein gewählter Versammlungsleiter tätig, ein Wechsel ist der Versammlung mit zu teilen. Ein Versammlungsleiter ist für seine Tätigkeit in der Zeit allein verantwortlich, in der er die Aufgaben als Versammlungsleiter tatsächlich wahrnimmt. Wechsel werden im Protokoll vermerkt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Wahlleiter===&lt;br /&gt;
(1) Die Versammlung wählt zur Durchführung von Wahlen zu Einzel- bzw. Listenkandidaten, mindestens einen Wahlleiter. Diese dürfen nicht Kandidat für ein Mandat bzw. eine Liste sein, deren Wahl sie durchzuführen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Die Durchführung umfasst&lt;br /&gt;
:* die Ankündigung einer Wahl,&lt;br /&gt;
:* Hinweise auf die Modalitäten der Wahl,&lt;br /&gt;
:* die Eröffnung und die Beendigung der Wahl,&lt;br /&gt;
:* das Sicherstellen der Einhaltung der Wahlordnung und Satzung, insbesondere der geheimen Wahl.&lt;br /&gt;
:* das Entgegennehmen der Stimmergebnisse aus den einzelnen Wahllokalen und deren Aufsummierung,&lt;br /&gt;
:* Feststellung der Anzahl abgegeben, der gültigen, der ungültigen und der jeweils auf die Kandidaten entfallenen Stimmen und der daraus resultierenden Wahl,&lt;br /&gt;
:* Frage an die gewählten Kandidaten, ob diese jeweils ihre Ämter antreten und&lt;br /&gt;
:* Erstellung eines Wahlprotokolls.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Zur Entgegennahme der Stimmzettel werden im Versammlungsraum Wahlurnen aufgestellt, denen je zwei Wahlhelfer zugeordnet sind. Die Wahlhelfer beaufsichtigen die Abgabe der Stimmzettel, zählen die Ergebnisse aus und melden sie dem Wahlleiter. Wahlhelfer dürfen nicht ein Kandidat für ein Amt sein, dessen Wahl sie durchzuführen haben. Wahlhelfer stehen unter der Aufsicht des Wahlleiters und können auch von der Versammlung mit Mehrheit abgelehnt werden.&lt;br /&gt;
'''{GO-Antrag auf Ablehnung des Wahlhelfers XY}'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Der Wahlleiter fertigt ein Wahlprotokoll über alle Wahlen der Versammlung an, das von ihm selbst und mindestens zwei Wahlhelfern zu unterschreiben und somit zu beurkunden ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Protokollant ===&lt;br /&gt;
(1) Der Protokollant ist verantwortlich für das Erstellen eines schriftlichen Protokolls der Versammlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Zweifelt ein Mitglied der Versammlung die Mitgliedschaft, die Vollmacht oder das Wahlrecht eines anderen, Akkreditierungsmaterial besitzenden Teilnehmers an, so ist hierüber und über die vom Versammlungsleiter getroffene Entscheidung eine Niederschrift anzufertigen. Diese ist von der Versammlungsleitung und allen Schriftführern zu unterzeichnen und der Niederschrift beizufügen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Über jeden Wahlgang ist eine Niederschrift anzufertigen, welche&lt;br /&gt;
:* Wahlverfahren&lt;br /&gt;
:* Kandidaten&lt;br /&gt;
:* Anzahl der Akkreditierten&lt;br /&gt;
:* Anzahl der abgegeben, gültigen, ungültigen und enthaltene Stimmen&lt;br /&gt;
:* Anzahl der Stimmen, die für und gegen jeden der Kandidaten abgegeben wurden&lt;br /&gt;
:* Ergebnis des Wahlgangs&lt;br /&gt;
:* Annahme der Wahl durch die gewählten Kandidaten &lt;br /&gt;
beinhalten muss. Diese ist von der Wahlleitung und den Wahlhelfern zu unterzeichnen und der Niederschrift der Versammlung beizufügen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Über Einwendungen gegen Wahlergebnisse sowie ihre Annahme oder Zurückweisung durch die Versammlung wird jeweils eine Niederschrift angefertigt. Diese wird jeweils von der Versammlungsleitung und den Schriftführern unterzeichnet und der Niederschrift der Aufstellungsversammlung als Anlage beigefügt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Der Versammlungsleiter und zwei Zeugen unterzeichnen am Ende der Aufstellungsversammlung das Protokoll.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Schriftführer ===&lt;br /&gt;
(1) Es wird vom Schriftführer eine Niederschrift über die Aufstellungsversammlung gemäß § 15 ThürKWG angefertigt. Es wird von der Versammlungsleitung und dem Schriftführer unterzeichnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Zweifelt ein Mitglied der Versammlung die Mitgliedschaft, die Vollmacht oder das Wahlrecht eines anderen, Akkreditierungsmaterial besitzenden Teilnehmers an, so ist hierüber und über die vom Versammlungsleiter getroffene Entscheidung eine Niederschrift anzufertigen. Diese ist von der Versammlungsleitung und allen Schriftführern zu unterzeichnen und der Niederschrift beizufügen.&lt;br /&gt;
(2) Über den Wahlgang ist eine Niederschrift anzufertigen, die&lt;br /&gt;
:* Ort und Zeit der Versammlung&lt;br /&gt;
:* Form der Einladung&lt;br /&gt;
:* Wahlverfahren&lt;br /&gt;
:* Anzahl der Akkreditierten&lt;br /&gt;
:* Kandidaten&lt;br /&gt;
:* Anzahl der abgegeben, gültigen, ungültigen und enthaltene Stimmen&lt;br /&gt;
:* Anzahl der Stimmen, die für und gegen jeden der Kandidaten abgegeben wurden&lt;br /&gt;
:* Ergebnis des Wahlgangs inklusive Reihenfolge der Bewerber&lt;br /&gt;
:* Annahme der Wahl durch die gewählten Kandidaten &lt;br /&gt;
beinhalten muss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Über Einwendungen gegen Wahlergebnisse sowie ihre Annahme oder Zurückweisung durch die Versammlung wird jeweils eine Niederschrift angefertigt. Diese wird jeweils von der Versammlungsleitung und den Schriftführern unterzeichnet und der Niederschrift der Aufstellungsversammlung als Anlage beigefügt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Der Versammlungsleiter und zwei Zeugen unterzeichnen am Ende der Aufstellungsversammlung eine Versicherung an Eides Statt gemäß § 15 ThürKWG. Diese ist der Niederschrift beizufügen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 3 Kandidatur ==&lt;br /&gt;
(1) Für die Wahlen kann sich jeder Kreispirat aufstellen oder aufstellen lassen, sofern dem nicht Gesetze oder die Satzung entgegenstehen.&lt;br /&gt;
(2) Der Wahlleiter ruft vor der Wahl zur Kandidatenaufstellung auf und gibt den Kandidaten Zeit, sich zu melden.&lt;br /&gt;
(3) Vor der Schließung der Kandidatenaufstellung ist diese vom Wahlleiter bekannt zu geben. Daraufhin ist ein letzter Aufruf zu starten. Meldet sich innerhalb angemessener Zeit kein neuer Kandidat, so wird die Liste geschlossen.&lt;br /&gt;
(4) Wurde die Kandidatenliste geschlossen, so kann sich keiner mehr aufstellen oder seine Kandidatur zurückziehen.&lt;br /&gt;
== § 4 Wahlordnung ==&lt;br /&gt;
===Allgemeines===&lt;br /&gt;
(1) Alle Abstimmungen und Wahlen finden mit einfacher Mehrheit und grundsätzlich öffentlich statt, sofern nicht die Satzung, diese GO oder ein Gesetz ein anderes bestimmt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Jeder Stimmberechtigte kann eine geheime Abstimmung beantragen. '''{GO-Antrag auf geheime Abstimmung}'''; abweichend hiervon wird über Geschäftsordnungsanträge immer öffentlich abgestimmt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Wird geheim gewählt, so wird der Versammlung nach Abschluß der Auszählung das vollständige Ergebnis der Wahl oder Abstimmung durch den Wahlleiter mitgeteilt. Dieses besteht aus der Anzahl der Stimmberechtigten für diese Wahl oder Abstimmung, die Anzahl der ungültigen Stimmen und Enthaltungen und die Anzahl der auf jede mögliche Option entfallenen Stimmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Alle Kreispiraten, insbesondere jedoch die Wahlhelfer, sind verpflichtet, Vorkommnisse, die die Rechtmäßigkeit der Wahl oder Abstimmung in Frage stellen, sofort dem Wahlleiter bekannt zu machen, der unverzüglich die Versammlung darüber in Kenntnis zu setzen hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Auf Verlangen der Versammlung findet eine Wiederholung der Wahl oder Abstimmung statt '''{GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl/Abstimmung}'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(6) Findet die Wiederholung der Wahl oder Abstimmung nicht unmittelbar nach der ursprünglichen Wahl statt, so muß die Beteiligung an der Wahl oder Abstimmung (gemessen an der Summe der Zustimmenden und Ablehnenden Stimmen) bei mindestens 90% der ursprünglichen Wahl oder Abstimmung liegen, damit das neue Ergebnis rechtskräftig wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(7) Als Wahlverfahren für Alternativanträge und Personenwahlen mit mehreren Kandidaten wird eine Akzeptanzwahl durchgeführt. Jeder Teilnehmer hat so viele Stimmen wie Anträge zur Auswahl stehen, keinem Antrag darf mehr als eine Stimme gegeben werden, es müssen nicht alle Stimmen verteilt werden. Danach wird für den Antrag mit den meisten Stimmen mit einfacher Mehrheit erneut abgestimmt, ob er angenommen wird oder nicht. Sollte in einer Akzeptanzwahl Stimmengleichheit zwischen mehreren Anträgen herrschen, wird über diese erneut abgestimmt, bis ein Antrag feststeht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge===&lt;br /&gt;
(1) Über Geschäftsordnungsanträge wird durch Zeigen einer Stimmkarte abgestimmt. Es entscheidet die einfache Mehrheit der sich nicht enthaltenden Abstimmenden. Enthaltungen werden nicht gezählt.&lt;br /&gt;
(2) Die Mehrheitsverhältnisse werden grundsätzlich nach Augenmaß des Versammlungsleiters festgestellt, bei unklaren Verhältnissen oder auf Antrag der Versammlung erfolgt eine genaue Auszählung. '''{GO-Antrag auf Auszählung}'''&lt;br /&gt;
===Wahlen===&lt;br /&gt;
(1) Ein Kandidat wird mit absoluter Mehrheit der sich nicht enthaltenden Abstimmenden gewählt.&lt;br /&gt;
(2) Es werden getrennte Wahlgänge durchgeführt. Die Abstimmungsreihenfolge bestimmt der Wahlleiter. Die Versammlung kann eine davon abweichende Reihenfolge bestimmen. '''{GO-Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge}'''&lt;br /&gt;
===Wahlen zu Versammlungsämtern===&lt;br /&gt;
(1) Es wird grundsätzlich entsprechend der Regelungen aus §4.1.2 [Abstimmungen über allgemeine Anträge] gewählt.&lt;br /&gt;
(2) Stehen mindestens zwei Kandidaten für die Wahl zu einem Amt zur Verfügung, und erhalten beide die erforderliche Mehrheit, so ist Wahlsieger derjenige, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt hat. Werden Ämter mehrfach besetzt, werden die einzelnen Posten gewählt als seien es einzelne Ämter.&lt;br /&gt;
===Wahlen zu Parteitagsämtern===&lt;br /&gt;
(1) Vor Beginn der öffentlichen Wahl hat der Wahlleiter die Versammlung zu befragen, ob eine geheime Abstimmung erwünscht ist.&lt;br /&gt;
(2) Im übrigen gelten die Regelungen aus §4.2.1 [Wahlen zu Versammlungsämtern].&lt;br /&gt;
== § 5 Wahl der Liste zum Kreistag bzw. Stadtrat bzw. Gemeinderat ==&lt;br /&gt;
(1) Das Vorschlagsrecht für eine Kandidatur hat jedes stimmberechtigte Mitglied. Es ist möglich, sich selbst vorzuschlagen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Wählbar als Kandidat für eine Liste zur Wahl des Kreitags, Stadtrats bzw. Gemeinderats ist, wer:&lt;br /&gt;
* am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat,&lt;br /&gt;
* seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde gemeldet ist (bei Meldung in mehreren Gemeinden muss Erfurt der Hauptwohnsitz sein),&lt;br /&gt;
* nicht gemäß § 2 ThürKWG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist,&lt;br /&gt;
* nur in diesem einen Wahlvorschlag aufgestellt wird und seine schriftliche Zustimmung dazu erteilt hat (Die Zustimmung kann gemäß § 14 ThürKWG nach Ablauf der Einreichungsfrist (§ 17 Abs. 1 Satz 2) nicht mehr zurückgenommen werden).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Alle Wahlgänge finden geheim statt.&lt;br /&gt;
=== Vorbereitung===&lt;br /&gt;
Der Wahlleiter erklärt der Versammlung, wer vorschlagsberechtigt und wer wählbar ist, und erläutert das Verfahren. &lt;br /&gt;
===  Wahlverfahren=== &lt;br /&gt;
(1) Jede Liste wird durch einen Wahlgang pro Listenplatz erstellt.&lt;br /&gt;
=== Kandidatenvorstellung===&lt;br /&gt;
(1) Der Wahlleiter öffnet die Kandidatenliste. Von jedem vorgeschlagenen Kandidaten wird daraufhin die Wählbarkeit durch den Wahlleiter und seine Helfer geprüft. Nach angemessener Zeit schließt der Wahlleiter die Kandidatenliste. Vor der Schließung der Kandidatenaufstellung ist diese vom Wahlleiter bekannt zu geben.  Daraufhin ist ein letzter Aufruf zu starten. Meldet sich innerhalb angemessener Zeit kein neuer Kandidat, so wird die Liste geschlossen. Wurde die Kandidatenliste geschlossen, so kann sich keiner mehr aufstellen oder seine Kandidatur zurückziehen Sie kann nicht wieder eröffnet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Alle Kandidaten erhalten die Möglichkeit, sich und ihr Wahlprogramm in angemessener Zeit vorzustellen. Die Vorstellung sollte nicht länger als 10 Minuten dauern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Die Vorstellung erfolgt in alphabetischer Reihenfolge des Vornamens.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Im Anschluss der Kandidatenvorstellung ist den Versammlungsteilnehmern die Möglichkeit einzuräumen, Fragen an den Kandidaten zu stellen und Wortmeldung (Meinungen) abzugeben. Dem Kandidaten ist nach jedem Redebeitrag eine kurze Erwiderung zu gewähren. Diese muss sich auf den vorangegangen Redebeitrag beziehen und ist möglichst kompakt zu gestalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Fragen müssen deutlich als solche gestellt werden und den Adressaten enthalten. Dem Fragesteller muss die Möglichkeit eingeräumt werden, bis zu zwei Rückfragen zu stellen. Diese müssen sich klar auf die Ausgangsfrage beziehen und sind möglichst kompakt zu gestalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(6) Die Fragen und Wortmeldungen sollen keine inhaltliche Wiederholung darstellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(7) Nach Ende der Rednerliste wird dem Kandidaten noch einmal Zeit eingeräumt, eine abschließende Stellungnahme abzugeben. Zeitlich darf diese die Dauer der Vorstellung nicht überschreiten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(8) Nach Abschluss der letzten Kandidatenvorstellung erfolgt die Wahl per Zustimmungswahl.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Wahlgang ===&lt;br /&gt;
(1) Pro Kandidat kann eine Ja-Stimme vergeben werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Ein leerer Stimmzettel bedeutet eine Ablehnung für alle Kandidaten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Ein gültiger Stimmzettel ist ein Stimmzettel, bei dem mindestens für einen Kandidaten eine gültige Stimmabgabe erkennbar ist. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Gewählt sind die Kandidaten, die ein Quorum von mehr als 50% bei den Ja-Stimmen erreicht haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Bei Stimmengleichheit entscheidet erfolgt eine Stichwahl.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 6 Anträge ==&lt;br /&gt;
===Allgemeine Anträge an die Versammlung===&lt;br /&gt;
(1) Vor Behandlung eines neuen Antrags ruft die Versammlungsleitung zu Redebeiträgen auf. Der Antragsteller hat das Recht, seinen Antrag in kompakter Rede vorzustellen. Redebeiträge können zeitlich begrenzt werden wobei dem Antragssteller relativ zu einzelnen weiteren Redebeiträgen mehr Zeit einzuräumen ist. Die Reihenfolge der Reden nach dem Antragssteller wird von der Versammlungsleitung fest gelegt. Nach Beginn der Redebeiträge gilt die Redeliste als geschlossen, nicht betroffen davon sind Fragen und Wortmeldungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Im Anschluss der Reden ist die Möglichkeit einzuräumen, Fragen an die Redner zu stellen. Fragen müssen deutlich als solche gestellt werden und den Adressaten enthalten. Auf Fragen kann der Adressat antworten, Widerreden von Fragenden können abgelehnt werden wenn dies zur Einhaltung der Tagesordnung geboten ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Neben Fragen an die Redner können sonstige Wortmeldung (Meinungen) abgegeben werden. Sie sollen keine inhaltliche Wiederholung darstellen. Antworten und Widerreden darauf sind nicht nötig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Zur Einhaltung der Tagesordnung kann die Versammlungsleitung die Liste für Fragen und sonstige Wortmeldungen schließen und Redezeiten begrenzen, nachdem darauf deutlich hingewiesen worden ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Anträge zur Geschäftsordnung===&lt;br /&gt;
(1) Jeder Kreispirat kann jederzeit einen GO-Antrag stellen. Dazu begibt er sich an das dafür vorgesehene Rednerstelle im Saal und hebt beide Hände. Solch einer Wortmeldung ist nach der aktuellen Wortmeldung Vorrang zu geben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Die Geschäftsordnungsanträge&lt;br /&gt;
:*Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung&lt;br /&gt;
:*Änderung der Tagesordnung&lt;br /&gt;
müssen schriftlich beim Versammlungsleiter oder dem von ihm damit beauftragten Kreispirat gestellt werden. Ist ein solcher Antrag gestellt, wird er vom Versammlungsleiter spätestens mit Beendigung des aktuellen Tagesordnungspunktes behandelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Wurde ein Antrag gestellt, so kann jeder Kreispirat entsprechend Abs 1 einen Alternativantrag stellen. '''{GO-Antrag auf Alternativantrag}''' Andere Anträge sind bis zum Beschluß über den Antrag oder dessen Rückziehung nicht zulässig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Jeder Kreispirat kann daraufhin eine Für- oder Gegenrede für einen Antrag halten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Unterbleibt eine Gegenrede und wurde kein Alternativantrag gestellt, so ist der Antrag angenommen. Gibt es mindestens eine Gegenrede oder gibt es mindestens einen Alternativantrag, so wird über den Antrag bzw. die Anträge abgestimmt. In letzteren Fall gilt §4.2.1 [Wahlen zu Versammlungsämtern] Abs 2 entsprechend.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(6) Es sind nur die folgenden Anträge als Geschäftsordnungsanträge zulässig:&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Zulassung des Gastredners XY&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Ablehnung des Wahlhelfers XY&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf geheime Abstimmung&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl/Abstimmung&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Auszählung&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf getrennte Wahlgänge&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Alternativantrag&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Ende der Rednerliste&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Unterbrechung der Sitzung&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung (nur schriftlich)&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung (nur schriftlich)&lt;br /&gt;
Versucht ein Teilnehmer, einen nicht zulässigen GO-Antrag oder einen GO-Antrag in einer nicht zulässigen Form zu stellen, entzieht ihm der Versammlungsleiter unverzüglich das Wort.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Antrag auf Ende der Rednerliste===&lt;br /&gt;
(1) Jeder Kreispirat kann einen Antrag auf Ende der Rednerliste stellen. '''{GO-Antrag auf Ende der Rednerliste}'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Der Antragsteller&lt;br /&gt;
:*darf sich selbst bisher nicht an der Diskussion zum aktuellen Thema beteiligt haben,&lt;br /&gt;
:*darf nicht auf der Rednerliste stehen und sich nicht auf die Rednerliste stellen lassen und&lt;br /&gt;
:*darf sich zum Thema auch dann nicht mehr äußern, wenn der GO-Antrag abgelehnt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Wurde ein Antrag auf Ende der Rednerliste angenommen, so müssen sich alle Redner unverzüglich melden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Antrag auf Änderung der Tagesordnung===&lt;br /&gt;
(1) Eine Änderung der Tagesordnung kann sein&lt;br /&gt;
:*das Hinzufügen eines Punktes,&lt;br /&gt;
:*das Entfernen eines Punktes,&lt;br /&gt;
:*das Heraustrennen eines Punktes aus einem anderen Punkt der Tagesordnung,&lt;br /&gt;
:*das Ändern der Reihenfolge von Punkten.&lt;br /&gt;
(2) Anträge auf Änderung der Tagesordnung müssen schriftlich beim Versammlungsleiter oder dem von ihm beauftragten Kreispirat gestellt werden. Sie müssen sämtliche zur Änderung vorgesehene Tagesordnungspunkte enthalten. Bei Hinzufügung, Verschiebung, Heraustrennung und der Änderung der Reihenfolge von Tagesordnungspunkten müssen eindeutige Angaben enthalten sein, wann die betreffenden Anträge behandelt werden sollen.&lt;br /&gt;
''{GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung} ''&lt;br /&gt;
===Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung===&lt;br /&gt;
(1) Ein Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung muss schriftlich beim Versammlungsleiter oder dem von ihm beauftragten Kreispirat gestellt werden. Der Antrag muß die Änderungen im Wortlaut enthalten.&lt;br /&gt;
'''{GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung}'''&lt;br /&gt;
===Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes===&lt;br /&gt;
(1) Jeder Kreispirat hat das Recht, ein Meinungsbild einzufordern.'' {GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes}'' §5.4 [Anträge zur Geschäftsordnung] Abs 2 bis 4 finden keine Anwendung, über den GO-Antrag wird nicht abgestimmt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Die Abstimmung wird auch bei knappen Ergebnis nicht ausgezählt. Im übrigen richtet sich die Abstimmung nach §4.1.1 [Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Antrag auf Begrenzung der Redezeit===&lt;br /&gt;
(1) Der Antrag muss die gewünschte maximale Dauer (in Sekunden) zukünftiger Redebeiträge enthalten und die Angabe machen, wie lange diese Beschränkung gelten soll (z.B. bis zur Beschlußfassung über oder Vertagung des aktuellen Antrages). '''{GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit}'''&lt;br /&gt;
===Antrag auf Unterbrechung der Sitzung===&lt;br /&gt;
(1) Der Antrag ''kann'' die Dauer der Unterbrechung beinhalten, muss aber nicht. Falls die Dauer nicht bestimmt ist, obliegt es dem Versammlungsleiter die Dauer zu bestimmen. &lt;br /&gt;
== § 7 Gültigkeit ==&lt;br /&gt;
# Diese Geschäftsordnung behält seine Gültigkeit für folgende Aufstellungsversammlungen, bis sie durch eine neue Geschäftsordnung ersetzt wird.&lt;br /&gt;
# Diese Geschäftsordnung tritt am 18.01.2014 in Kraft.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Bratwurst</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:AV-Gotha_2014/GO-AV&amp;diff=55116</id>
		<title>TH:AV-Gotha 2014/GO-AV</title>
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				<updated>2014-01-18T11:25:24Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Bratwurst: /* § 4 Wahl der Liste zum Kreistag bzw. Stadtrat bzw. Gemeinderat */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;__NOTOC__&lt;br /&gt;
{{Navigationsleiste_AV_Gotha}}&lt;br /&gt;
&amp;lt;big&amp;gt;'''Geschäfts- und Wahlordnung der PIRATEN KV Gotha'''&amp;lt;/big&amp;gt;&lt;br /&gt;
== § 1 Allgemeines ==&lt;br /&gt;
=== Allgemeines===&lt;br /&gt;
(1) Nimmt ein Pirat laut Satzung gar nicht oder nicht an der gesamten Versammlung teil, so entstehen hieraus keine rückwirkenden Rechte; insbesondere ergibt sich daraus keine Rechtfertigung für eine Anfechtung von Wahlergebnissen oder Beschlüssen.&lt;br /&gt;
(2) Ämter und Befugnisse der Versammlung enden mit dem Ende der Versammlung.&lt;br /&gt;
(3) Das Protokoll der Versammlung, das mindestens:&lt;br /&gt;
:* gestellte Anträge (nicht GO-Anträge) im Wortlaut,&lt;br /&gt;
:* Ergebnisse aller Abstimmungen über die Anträge (nicht GO-Anträge) und&lt;br /&gt;
:* das Wahlprotokoll (falls Wahlen stattfinden)&lt;br /&gt;
:* Wechsel des Versammlungsleiters&lt;br /&gt;
zu enthalten hat, wird durch Unterschrift eines Versammlungsleiters, des Wahlleiters und des am Ende der Versammlung amtierenden Vorsitzenden oder dessen Stellvertreters beurkundet. Es ist den Piraten (im Sinne der Satzung) durch Veröffentlichung auf üblichen Kommunikationswegen unverzüglich zugänglich zu machen.&lt;br /&gt;
===Akkreditierung===&lt;br /&gt;
(1) Die Teilnehmer werden vom Kreisvorstand oder einem Beauftragten akkreditiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Die Akkreditierungspiraten erstellen vor Beginn der Versammlung eine Anwesenheitsliste, kontrollieren die Wahlberechtigung und teilen Stimmkarten aus. Dabei erhält jeder stimmberechtigte Pirat nach Satzung, im folgenden Kreispirat genannt, eine Stimmkarte. Eine Akkreditierung ist während der gesamten Versammlung möglich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 2 Versammlungsämter ==&lt;br /&gt;
===Versammlungsleiter===&lt;br /&gt;
(1) Die Versammlung wird durch mindestens einen Versammlungsleiter geleitet, der zu Beginn von dieser gewählt wird. Bis zu dessen Wahl fungiert der Kreisvorstandsvorsitzende als vorläufiger Versammlungsleiter, sofern er nicht einen anderen Piraten mit dieser Aufgabe beauftragt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Dem Versammlungsleiter obliegt die Einhaltung der Tagesordnung inkl. Zeitplan. Dazu teilt er Rederecht inkl. Redezeit zu bzw. entzieht diese. Eine angemessene inhaltliche wie personale Diskussion und Beteiligung der einzelnen Kreispiraten muss sichergestellt werden. Jedem Kreispiraten ist auf Verlangen eine angemessene Redezeit einzuräumen. Sind Gäste zugelassen, so kann der Versammlungsleiter diesen ein Rederecht einräumen, sofern es keinen Widerspruch gibt. Jeder Kreispirat kann das Rederecht für einen Gast beantragen.&lt;br /&gt;
'''{GO-Antrag auf Zulassung des Gastredners XY}'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Der Versammlungsleiter kündigt Beginn und Ende von Sitzungsunterbrechungen sowie den Zeitpunkt der Neuaufnahme der Versammlung nach einer Vertagung an.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Der Versammlungsleiter kann freiwillige Kreispiraten dazu ernennen, ihn bei seiner Arbeit zu unterstützen. Diese sind der Versammlung durch den Versammlungsleiter sofort bekannt zu machen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Der Versammlungsleiter nimmt während der Versammlung Anträge entgegen, die er nach kurzer Prüfung auf Zulässigkeit und Dringlichkeit der Versammlung angemessen bekannt macht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(6) Grundsätzlich stellt der Versammlungsleiter die Ergebnisse von Abstimmungen fest, sofern dafür nicht der Wahlleiter ausdrücklich vorgesehen ist. Er kann den Wahlleiter grundsätzlich oder für konkrete Abstimmungen beauftragen, ihn bei der Feststellung von Abstimmungsergebnissen zu unterstützen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(7) Werden mehrere Versammlungsleiter gewählt, gelten die Regelungen entsprechend. Zu einer Zeit ist immer nur ein gewählter Versammlungsleiter tätig, ein Wechsel ist der Versammlung mit zu teilen. Ein Versammlungsleiter ist für seine Tätigkeit in der Zeit allein verantwortlich, in der er die Aufgaben als Versammlungsleiter tatsächlich wahrnimmt. Wechsel werden im Protokoll vermerkt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Wahlleiter===&lt;br /&gt;
(1) Die Versammlung wählt zur Durchführung von Wahlen zu Einzel- bzw. Listenkandidaten, mindestens einen Wahlleiter. Diese dürfen nicht Kandidat für ein Mandat bzw. eine Liste sein, deren Wahl sie durchzuführen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Die Durchführung umfasst&lt;br /&gt;
:* die Ankündigung einer Wahl,&lt;br /&gt;
:* Hinweise auf die Modalitäten der Wahl,&lt;br /&gt;
:* die Eröffnung und die Beendigung der Wahl,&lt;br /&gt;
:* das Sicherstellen der Einhaltung der Wahlordnung und Satzung, insbesondere der geheimen Wahl.&lt;br /&gt;
:* das Entgegennehmen der Stimmergebnisse aus den einzelnen Wahllokalen und deren Aufsummierung,&lt;br /&gt;
:* Feststellung der Anzahl abgegeben, der gültigen, der ungültigen und der jeweils auf die Kandidaten entfallenen Stimmen und der daraus resultierenden Wahl,&lt;br /&gt;
:* Frage an die gewählten Kandidaten, ob diese jeweils ihre Ämter antreten und&lt;br /&gt;
:* Erstellung eines Wahlprotokolls.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Zur Entgegennahme der Stimmzettel werden im Versammlungsraum Wahlurnen aufgestellt, denen je zwei Wahlhelfer zugeordnet sind. Die Wahlhelfer beaufsichtigen die Abgabe der Stimmzettel, zählen die Ergebnisse aus und melden sie dem Wahlleiter. Wahlhelfer dürfen nicht ein Kandidat für ein Amt sein, dessen Wahl sie durchzuführen haben. Wahlhelfer stehen unter der Aufsicht des Wahlleiters und können auch von der Versammlung mit Mehrheit abgelehnt werden.&lt;br /&gt;
'''{GO-Antrag auf Ablehnung des Wahlhelfers XY}'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Der Wahlleiter fertigt ein Wahlprotokoll über alle Wahlen der Versammlung an, das von ihm selbst und mindestens zwei Wahlhelfern zu unterschreiben und somit zu beurkunden ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Protokollant ===&lt;br /&gt;
(1) Der Protokollant ist verantwortlich für das Erstellen eines schriftlichen Protokolls der Versammlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Zweifelt ein Mitglied der Versammlung die Mitgliedschaft, die Vollmacht oder das Wahlrecht eines anderen, Akkreditierungsmaterial besitzenden Teilnehmers an, so ist hierüber und über die vom Versammlungsleiter getroffene Entscheidung eine Niederschrift anzufertigen. Diese ist von der Versammlungsleitung und allen Schriftführern zu unterzeichnen und der Niederschrift beizufügen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Über jeden Wahlgang ist eine Niederschrift anzufertigen, welche&lt;br /&gt;
:* Wahlverfahren&lt;br /&gt;
:* Kandidaten&lt;br /&gt;
:* Anzahl der Akkreditierten&lt;br /&gt;
:* Anzahl der abgegeben, gültigen, ungültigen und enthaltene Stimmen&lt;br /&gt;
:* Anzahl der Stimmen, die für und gegen jeden der Kandidaten abgegeben wurden&lt;br /&gt;
:* Ergebnis des Wahlgangs&lt;br /&gt;
:* Annahme der Wahl durch die gewählten Kandidaten &lt;br /&gt;
beinhalten muss. Diese ist von der Wahlleitung und den Wahlhelfern zu unterzeichnen und der Niederschrift der Versammlung beizufügen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Über Einwendungen gegen Wahlergebnisse sowie ihre Annahme oder Zurückweisung durch die Versammlung wird jeweils eine Niederschrift angefertigt. Diese wird jeweils von der Versammlungsleitung und den Schriftführern unterzeichnet und der Niederschrift der Aufstellungsversammlung als Anlage beigefügt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Der Versammlungsleiter und zwei Zeugen unterzeichnen am Ende der Aufstellungsversammlung das Protokoll.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Schriftführer ===&lt;br /&gt;
(1) Es wird vom Schriftführer eine Niederschrift über die Aufstellungsversammlung gemäß § 15 ThürKWG angefertigt. Es wird von der Versammlungsleitung und dem Schriftführer unterzeichnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Zweifelt ein Mitglied der Versammlung die Mitgliedschaft, die Vollmacht oder das Wahlrecht eines anderen, Akkreditierungsmaterial besitzenden Teilnehmers an, so ist hierüber und über die vom Versammlungsleiter getroffene Entscheidung eine Niederschrift anzufertigen. Diese ist von der Versammlungsleitung und allen Schriftführern zu unterzeichnen und der Niederschrift beizufügen.&lt;br /&gt;
(2) Über den Wahlgang ist eine Niederschrift anzufertigen, die&lt;br /&gt;
:* Ort und Zeit der Versammlung&lt;br /&gt;
:* Form der Einladung&lt;br /&gt;
:* Wahlverfahren&lt;br /&gt;
:* Anzahl der Akkreditierten&lt;br /&gt;
:* Kandidaten&lt;br /&gt;
:* Anzahl der abgegeben, gültigen, ungültigen und enthaltene Stimmen&lt;br /&gt;
:* Anzahl der Stimmen, die für und gegen jeden der Kandidaten abgegeben wurden&lt;br /&gt;
:* Ergebnis des Wahlgangs inklusive Reihenfolge der Bewerber&lt;br /&gt;
:* Annahme der Wahl durch die gewählten Kandidaten &lt;br /&gt;
beinhalten muss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Über Einwendungen gegen Wahlergebnisse sowie ihre Annahme oder Zurückweisung durch die Versammlung wird jeweils eine Niederschrift angefertigt. Diese wird jeweils von der Versammlungsleitung und den Schriftführern unterzeichnet und der Niederschrift der Aufstellungsversammlung als Anlage beigefügt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Der Versammlungsleiter und zwei Zeugen unterzeichnen am Ende der Aufstellungsversammlung eine Versicherung an Eides Statt gemäß § 15 ThürKWG. Diese ist der Niederschrift beizufügen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 3 Kandidatur ==&lt;br /&gt;
(1) Für die Wahlen kann sich jeder Kreispirat aufstellen oder aufstellen lassen, sofern dem nicht Gesetze oder die Satzung entgegenstehen.&lt;br /&gt;
(2) Der Wahlleiter ruft vor der Wahl zur Kandidatenaufstellung auf und gibt den Kandidaten Zeit, sich zu melden.&lt;br /&gt;
(3) Vor der Schließung der Kandidatenaufstellung ist diese vom Wahlleiter bekannt zu geben. Daraufhin ist ein letzter Aufruf zu starten. Meldet sich innerhalb angemessener Zeit kein neuer Kandidat, so wird die Liste geschlossen.&lt;br /&gt;
(4) Wurde die Kandidatenliste geschlossen, so kann sich keiner mehr aufstellen oder seine Kandidatur zurückziehen.&lt;br /&gt;
== § 4 Wahlordnung ==&lt;br /&gt;
===Allgemeines===&lt;br /&gt;
(1) Alle Abstimmungen und Wahlen finden mit einfacher Mehrheit und grundsätzlich öffentlich statt, sofern nicht die Satzung, diese GO oder ein Gesetz ein anderes bestimmt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Jeder Stimmberechtigte kann eine geheime Abstimmung beantragen. '''{GO-Antrag auf geheime Abstimmung}'''; abweichend hiervon wird über Geschäftsordnungsanträge immer öffentlich abgestimmt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Wird geheim gewählt, so wird der Versammlung nach Abschluß der Auszählung das vollständige Ergebnis der Wahl oder Abstimmung durch den Wahlleiter mitgeteilt. Dieses besteht aus der Anzahl der Stimmberechtigten für diese Wahl oder Abstimmung, die Anzahl der ungültigen Stimmen und Enthaltungen und die Anzahl der auf jede mögliche Option entfallenen Stimmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Alle Kreispiraten, insbesondere jedoch die Wahlhelfer, sind verpflichtet, Vorkommnisse, die die Rechtmäßigkeit der Wahl oder Abstimmung in Frage stellen, sofort dem Wahlleiter bekannt zu machen, der unverzüglich die Versammlung darüber in Kenntnis zu setzen hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Auf Verlangen der Versammlung findet eine Wiederholung der Wahl oder Abstimmung statt '''{GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl/Abstimmung}'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(6) Findet die Wiederholung der Wahl oder Abstimmung nicht unmittelbar nach der ursprünglichen Wahl statt, so muß die Beteiligung an der Wahl oder Abstimmung (gemessen an der Summe der Zustimmenden und Ablehnenden Stimmen) bei mindestens 90% der ursprünglichen Wahl oder Abstimmung liegen, damit das neue Ergebnis rechtskräftig wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(7) Als Wahlverfahren für Alternativanträge und Personenwahlen mit mehreren Kandidaten wird eine Akzeptanzwahl durchgeführt. Jeder Teilnehmer hat so viele Stimmen wie Anträge zur Auswahl stehen, keinem Antrag darf mehr als eine Stimme gegeben werden, es müssen nicht alle Stimmen verteilt werden. Danach wird für den Antrag mit den meisten Stimmen mit einfacher Mehrheit erneut abgestimmt, ob er angenommen wird oder nicht. Sollte in einer Akzeptanzwahl Stimmengleichheit zwischen mehreren Anträgen herrschen, wird über diese erneut abgestimmt, bis ein Antrag feststeht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge===&lt;br /&gt;
(1) Über Geschäftsordnungsanträge wird durch Zeigen einer Stimmkarte abgestimmt. Es entscheidet die einfache Mehrheit der sich nicht enthaltenden Abstimmenden. Enthaltungen werden nicht gezählt.&lt;br /&gt;
(2) Die Mehrheitsverhältnisse werden grundsätzlich nach Augenmaß des Versammlungsleiters festgestellt, bei unklaren Verhältnissen oder auf Antrag der Versammlung erfolgt eine genaue Auszählung. '''{GO-Antrag auf Auszählung}'''&lt;br /&gt;
===Wahlen===&lt;br /&gt;
(1) Ein Kandidat wird mit absoluter Mehrheit der sich nicht enthaltenden Abstimmenden gewählt.&lt;br /&gt;
(2) Es werden getrennte Wahlgänge durchgeführt. Die Abstimmungsreihenfolge bestimmt der Wahlleiter. Die Versammlung kann eine davon abweichende Reihenfolge bestimmen. '''{GO-Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge}'''&lt;br /&gt;
===Wahlen zu Versammlungsämtern===&lt;br /&gt;
(1) Es wird grundsätzlich entsprechend der Regelungen aus §4.1.2 [Abstimmungen über allgemeine Anträge] gewählt.&lt;br /&gt;
(2) Stehen mindestens zwei Kandidaten für die Wahl zu einem Amt zur Verfügung, und erhalten beide die erforderliche Mehrheit, so ist Wahlsieger derjenige, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt hat. Werden Ämter mehrfach besetzt, werden die einzelnen Posten gewählt als seien es einzelne Ämter.&lt;br /&gt;
===Wahlen zu Parteitagsämtern===&lt;br /&gt;
(1) Vor Beginn der öffentlichen Wahl hat der Wahlleiter die Versammlung zu befragen, ob eine geheime Abstimmung erwünscht ist.&lt;br /&gt;
(2) Im übrigen gelten die Regelungen aus §4.2.1 [Wahlen zu Versammlungsämtern].&lt;br /&gt;
== § 5 Wahl der Liste zum Kreistag bzw. Stadtrat bzw. Gemeinderat ==&lt;br /&gt;
(1) Das Vorschlagsrecht für eine Kandidatur hat jedes stimmberechtigte Mitglied. Es ist möglich, sich selbst vorzuschlagen. &lt;br /&gt;
(2) Wählbar als Kandidat für eine Liste zur Wahl des Kreitags, Stadtrats bzw. Gemeinderats ist, wer:&lt;br /&gt;
* am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat,&lt;br /&gt;
* seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde gemeldet ist (bei Meldung in mehreren Gemeinden muss Erfurt der Hauptwohnsitz sein),&lt;br /&gt;
* nicht gemäß § 2 ThürKWG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist,&lt;br /&gt;
* nur in diesem einen Wahlvorschlag aufgestellt wird und seine schriftliche Zustimmung dazu erteilt hat (Die Zustimmung kann gemäß § 14 ThürKWG nach Ablauf der Einreichungsfrist (§ 17 Abs. 1 Satz 2) nicht mehr zurückgenommen werden).&lt;br /&gt;
(3) Alle Wahlgänge finden geheim statt.&lt;br /&gt;
=== Vorbereitung===&lt;br /&gt;
Der Wahlleiter erklärt der Versammlung, wer vorschlagsberechtigt und wer wählbar ist, und erläutert das Verfahren. &lt;br /&gt;
===  Wahlverfahren=== &lt;br /&gt;
(1) Jede Liste wird durch einen Wahlgang pro Listenplatz erstellt.&lt;br /&gt;
=== Kandidatenvorstellung===&lt;br /&gt;
(1) Der Wahlleiter öffnet die Kandidatenliste. Von jedem vorgeschlagenen Kandidaten wird daraufhin die Wählbarkeit durch den Wahlleiter und seine Helfer geprüft. Nach angemessener Zeit schließt der Wahlleiter die Kandidatenliste. Vor der Schließung der Kandidatenaufstellung ist diese vom Wahlleiter bekannt zu geben.  Daraufhin ist ein letzter Aufruf zu starten. Meldet sich innerhalb angemessener Zeit kein neuer Kandidat, so wird die Liste geschlossen. Wurde die Kandidatenliste geschlossen, so kann sich keiner mehr aufstellen oder seine Kandidatur zurückziehen Sie kann nicht wieder eröffnet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Alle Kandidaten erhalten die Möglichkeit, sich und ihr Wahlprogramm in angemessener Zeit vorzustellen. Die Vorstellung sollte nicht länger als 10 Minuten dauern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Die Vorstellung erfolgt in alphabetischer Reihenfolge des Vornamens.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Im Anschluss der Kandidatenvorstellung ist den Versammlungsteilnehmern die Möglichkeit einzuräumen, Fragen an den Kandidaten zu stellen und Wortmeldung (Meinungen) abzugeben. Dem Kandidaten ist nach jedem Redebeitrag eine kurze Erwiderung zu gewähren. Diese muss sich auf den vorangegangen Redebeitrag beziehen und ist möglichst kompakt zu gestalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Fragen müssen deutlich als solche gestellt werden und den Adressaten enthalten. Dem Fragesteller muss die Möglichkeit eingeräumt werden, bis zu zwei Rückfragen zu stellen. Diese müssen sich klar auf die Ausgangsfrage beziehen und sind möglichst kompakt zu gestalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(6) Die Fragen und Wortmeldungen sollen keine inhaltliche Wiederholung darstellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(7) Nach Ende der Rednerliste wird dem Kandidaten noch einmal Zeit eingeräumt, eine abschließende Stellungnahme abzugeben. Zeitlich darf diese die Dauer der Vorstellung nicht überschreiten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(8) Nach Abschluss der letzten Kandidatenvorstellung erfolgt die Wahl per Zustimmungswahl.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Wahlgang ===&lt;br /&gt;
(1) Pro Kandidat kann eine Ja-Stimme vergeben werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Ein leerer Stimmzettel bedeutet eine Ablehnung für alle Kandidaten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Ein gültiger Stimmzettel ist ein Stimmzettel, bei dem mindestens für einen Kandidaten eine gültige Stimmabgabe erkennbar ist. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Gewählt sind die Kandidaten, die ein Quorum von mehr als 50% bei den Ja-Stimmen erreicht haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Bei Stimmengleichheit entscheidet erfolgt eine Stichwahl.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 6 Anträge ==&lt;br /&gt;
===Allgemeine Anträge an die Versammlung===&lt;br /&gt;
(1) Vor Behandlung eines neuen Antrags ruft die Versammlungsleitung zu Redebeiträgen auf. Der Antragsteller hat das Recht, seinen Antrag in kompakter Rede vorzustellen. Redebeiträge können zeitlich begrenzt werden wobei dem Antragssteller relativ zu einzelnen weiteren Redebeiträgen mehr Zeit einzuräumen ist. Die Reihenfolge der Reden nach dem Antragssteller wird von der Versammlungsleitung fest gelegt. Nach Beginn der Redebeiträge gilt die Redeliste als geschlossen, nicht betroffen davon sind Fragen und Wortmeldungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Im Anschluss der Reden ist die Möglichkeit einzuräumen, Fragen an die Redner zu stellen. Fragen müssen deutlich als solche gestellt werden und den Adressaten enthalten. Auf Fragen kann der Adressat antworten, Widerreden von Fragenden können abgelehnt werden wenn dies zur Einhaltung der Tagesordnung geboten ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Neben Fragen an die Redner können sonstige Wortmeldung (Meinungen) abgegeben werden. Sie sollen keine inhaltliche Wiederholung darstellen. Antworten und Widerreden darauf sind nicht nötig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Zur Einhaltung der Tagesordnung kann die Versammlungsleitung die Liste für Fragen und sonstige Wortmeldungen schließen und Redezeiten begrenzen, nachdem darauf deutlich hingewiesen worden ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Anträge zur Geschäftsordnung===&lt;br /&gt;
(1) Jeder Kreispirat kann jederzeit einen GO-Antrag stellen. Dazu begibt er sich an das dafür vorgesehene Rednerstelle im Saal und hebt beide Hände. Solch einer Wortmeldung ist nach der aktuellen Wortmeldung Vorrang zu geben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Die Geschäftsordnungsanträge&lt;br /&gt;
:*Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung&lt;br /&gt;
:*Änderung der Tagesordnung&lt;br /&gt;
müssen schriftlich beim Versammlungsleiter oder dem von ihm damit beauftragten Kreispirat gestellt werden. Ist ein solcher Antrag gestellt, wird er vom Versammlungsleiter spätestens mit Beendigung des aktuellen Tagesordnungspunktes behandelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Wurde ein Antrag gestellt, so kann jeder Kreispirat entsprechend Abs 1 einen Alternativantrag stellen. '''{GO-Antrag auf Alternativantrag}''' Andere Anträge sind bis zum Beschluß über den Antrag oder dessen Rückziehung nicht zulässig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Jeder Kreispirat kann daraufhin eine Für- oder Gegenrede für einen Antrag halten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Unterbleibt eine Gegenrede und wurde kein Alternativantrag gestellt, so ist der Antrag angenommen. Gibt es mindestens eine Gegenrede oder gibt es mindestens einen Alternativantrag, so wird über den Antrag bzw. die Anträge abgestimmt. In letzteren Fall gilt §4.2.1 [Wahlen zu Versammlungsämtern] Abs 2 entsprechend.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(6) Es sind nur die folgenden Anträge als Geschäftsordnungsanträge zulässig:&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Zulassung des Gastredners XY&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Ablehnung des Wahlhelfers XY&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf geheime Abstimmung&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl/Abstimmung&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Auszählung&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf getrennte Wahlgänge&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Alternativantrag&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Ende der Rednerliste&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Unterbrechung der Sitzung&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung (nur schriftlich)&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung (nur schriftlich)&lt;br /&gt;
Versucht ein Teilnehmer, einen nicht zulässigen GO-Antrag oder einen GO-Antrag in einer nicht zulässigen Form zu stellen, entzieht ihm der Versammlungsleiter unverzüglich das Wort.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Antrag auf Ende der Rednerliste===&lt;br /&gt;
(1) Jeder Kreispirat kann einen Antrag auf Ende der Rednerliste stellen. '''{GO-Antrag auf Ende der Rednerliste}'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Der Antragsteller&lt;br /&gt;
:*darf sich selbst bisher nicht an der Diskussion zum aktuellen Thema beteiligt haben,&lt;br /&gt;
:*darf nicht auf der Rednerliste stehen und sich nicht auf die Rednerliste stellen lassen und&lt;br /&gt;
:*darf sich zum Thema auch dann nicht mehr äußern, wenn der GO-Antrag abgelehnt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Wurde ein Antrag auf Ende der Rednerliste angenommen, so müssen sich alle Redner unverzüglich melden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Antrag auf Änderung der Tagesordnung===&lt;br /&gt;
(1) Eine Änderung der Tagesordnung kann sein&lt;br /&gt;
:*das Hinzufügen eines Punktes,&lt;br /&gt;
:*das Entfernen eines Punktes,&lt;br /&gt;
:*das Heraustrennen eines Punktes aus einem anderen Punkt der Tagesordnung,&lt;br /&gt;
:*das Ändern der Reihenfolge von Punkten.&lt;br /&gt;
(2) Anträge auf Änderung der Tagesordnung müssen schriftlich beim Versammlungsleiter oder dem von ihm beauftragten Kreispirat gestellt werden. Sie müssen sämtliche zur Änderung vorgesehene Tagesordnungspunkte enthalten. Bei Hinzufügung, Verschiebung, Heraustrennung und der Änderung der Reihenfolge von Tagesordnungspunkten müssen eindeutige Angaben enthalten sein, wann die betreffenden Anträge behandelt werden sollen.&lt;br /&gt;
''{GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung} ''&lt;br /&gt;
===Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung===&lt;br /&gt;
(1) Ein Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung muss schriftlich beim Versammlungsleiter oder dem von ihm beauftragten Kreispirat gestellt werden. Der Antrag muß die Änderungen im Wortlaut enthalten.&lt;br /&gt;
'''{GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung}'''&lt;br /&gt;
===Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes===&lt;br /&gt;
(1) Jeder Kreispirat hat das Recht, ein Meinungsbild einzufordern.'' {GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes}'' §5.4 [Anträge zur Geschäftsordnung] Abs 2 bis 4 finden keine Anwendung, über den GO-Antrag wird nicht abgestimmt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Die Abstimmung wird auch bei knappen Ergebnis nicht ausgezählt. Im übrigen richtet sich die Abstimmung nach §4.1.1 [Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Antrag auf Begrenzung der Redezeit===&lt;br /&gt;
(1) Der Antrag muss die gewünschte maximale Dauer (in Sekunden) zukünftiger Redebeiträge enthalten und die Angabe machen, wie lange diese Beschränkung gelten soll (z.B. bis zur Beschlußfassung über oder Vertagung des aktuellen Antrages). '''{GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit}'''&lt;br /&gt;
===Antrag auf Unterbrechung der Sitzung===&lt;br /&gt;
(1) Der Antrag ''kann'' die Dauer der Unterbrechung beinhalten, muss aber nicht. Falls die Dauer nicht bestimmt ist, obliegt es dem Versammlungsleiter die Dauer zu bestimmen. &lt;br /&gt;
== § 7 Gültigkeit ==&lt;br /&gt;
# Diese Geschäftsordnung behält seine Gültigkeit für folgende Aufstellungsversammlungen, bis sie durch eine neue Geschäftsordnung ersetzt wird.&lt;br /&gt;
# Diese Geschäftsordnung tritt am 18.01.2014 in Kraft.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Bratwurst</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:AV-Gotha_2014/GO-AV&amp;diff=55115</id>
		<title>TH:AV-Gotha 2014/GO-AV</title>
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				<updated>2014-01-18T11:24:49Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Bratwurst: /* Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;__NOTOC__&lt;br /&gt;
{{Navigationsleiste_AV_Gotha}}&lt;br /&gt;
&amp;lt;big&amp;gt;'''Geschäfts- und Wahlordnung der PIRATEN KV Gotha'''&amp;lt;/big&amp;gt;&lt;br /&gt;
== § 1 Allgemeines ==&lt;br /&gt;
=== Allgemeines===&lt;br /&gt;
(1) Nimmt ein Pirat laut Satzung gar nicht oder nicht an der gesamten Versammlung teil, so entstehen hieraus keine rückwirkenden Rechte; insbesondere ergibt sich daraus keine Rechtfertigung für eine Anfechtung von Wahlergebnissen oder Beschlüssen.&lt;br /&gt;
(2) Ämter und Befugnisse der Versammlung enden mit dem Ende der Versammlung.&lt;br /&gt;
(3) Das Protokoll der Versammlung, das mindestens:&lt;br /&gt;
:* gestellte Anträge (nicht GO-Anträge) im Wortlaut,&lt;br /&gt;
:* Ergebnisse aller Abstimmungen über die Anträge (nicht GO-Anträge) und&lt;br /&gt;
:* das Wahlprotokoll (falls Wahlen stattfinden)&lt;br /&gt;
:* Wechsel des Versammlungsleiters&lt;br /&gt;
zu enthalten hat, wird durch Unterschrift eines Versammlungsleiters, des Wahlleiters und des am Ende der Versammlung amtierenden Vorsitzenden oder dessen Stellvertreters beurkundet. Es ist den Piraten (im Sinne der Satzung) durch Veröffentlichung auf üblichen Kommunikationswegen unverzüglich zugänglich zu machen.&lt;br /&gt;
===Akkreditierung===&lt;br /&gt;
(1) Die Teilnehmer werden vom Kreisvorstand oder einem Beauftragten akkreditiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Die Akkreditierungspiraten erstellen vor Beginn der Versammlung eine Anwesenheitsliste, kontrollieren die Wahlberechtigung und teilen Stimmkarten aus. Dabei erhält jeder stimmberechtigte Pirat nach Satzung, im folgenden Kreispirat genannt, eine Stimmkarte. Eine Akkreditierung ist während der gesamten Versammlung möglich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 2 Versammlungsämter ==&lt;br /&gt;
===Versammlungsleiter===&lt;br /&gt;
(1) Die Versammlung wird durch mindestens einen Versammlungsleiter geleitet, der zu Beginn von dieser gewählt wird. Bis zu dessen Wahl fungiert der Kreisvorstandsvorsitzende als vorläufiger Versammlungsleiter, sofern er nicht einen anderen Piraten mit dieser Aufgabe beauftragt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Dem Versammlungsleiter obliegt die Einhaltung der Tagesordnung inkl. Zeitplan. Dazu teilt er Rederecht inkl. Redezeit zu bzw. entzieht diese. Eine angemessene inhaltliche wie personale Diskussion und Beteiligung der einzelnen Kreispiraten muss sichergestellt werden. Jedem Kreispiraten ist auf Verlangen eine angemessene Redezeit einzuräumen. Sind Gäste zugelassen, so kann der Versammlungsleiter diesen ein Rederecht einräumen, sofern es keinen Widerspruch gibt. Jeder Kreispirat kann das Rederecht für einen Gast beantragen.&lt;br /&gt;
'''{GO-Antrag auf Zulassung des Gastredners XY}'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Der Versammlungsleiter kündigt Beginn und Ende von Sitzungsunterbrechungen sowie den Zeitpunkt der Neuaufnahme der Versammlung nach einer Vertagung an.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Der Versammlungsleiter kann freiwillige Kreispiraten dazu ernennen, ihn bei seiner Arbeit zu unterstützen. Diese sind der Versammlung durch den Versammlungsleiter sofort bekannt zu machen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Der Versammlungsleiter nimmt während der Versammlung Anträge entgegen, die er nach kurzer Prüfung auf Zulässigkeit und Dringlichkeit der Versammlung angemessen bekannt macht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(6) Grundsätzlich stellt der Versammlungsleiter die Ergebnisse von Abstimmungen fest, sofern dafür nicht der Wahlleiter ausdrücklich vorgesehen ist. Er kann den Wahlleiter grundsätzlich oder für konkrete Abstimmungen beauftragen, ihn bei der Feststellung von Abstimmungsergebnissen zu unterstützen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(7) Werden mehrere Versammlungsleiter gewählt, gelten die Regelungen entsprechend. Zu einer Zeit ist immer nur ein gewählter Versammlungsleiter tätig, ein Wechsel ist der Versammlung mit zu teilen. Ein Versammlungsleiter ist für seine Tätigkeit in der Zeit allein verantwortlich, in der er die Aufgaben als Versammlungsleiter tatsächlich wahrnimmt. Wechsel werden im Protokoll vermerkt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Wahlleiter===&lt;br /&gt;
(1) Die Versammlung wählt zur Durchführung von Wahlen zu Einzel- bzw. Listenkandidaten, mindestens einen Wahlleiter. Diese dürfen nicht Kandidat für ein Mandat bzw. eine Liste sein, deren Wahl sie durchzuführen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Die Durchführung umfasst&lt;br /&gt;
:* die Ankündigung einer Wahl,&lt;br /&gt;
:* Hinweise auf die Modalitäten der Wahl,&lt;br /&gt;
:* die Eröffnung und die Beendigung der Wahl,&lt;br /&gt;
:* das Sicherstellen der Einhaltung der Wahlordnung und Satzung, insbesondere der geheimen Wahl.&lt;br /&gt;
:* das Entgegennehmen der Stimmergebnisse aus den einzelnen Wahllokalen und deren Aufsummierung,&lt;br /&gt;
:* Feststellung der Anzahl abgegeben, der gültigen, der ungültigen und der jeweils auf die Kandidaten entfallenen Stimmen und der daraus resultierenden Wahl,&lt;br /&gt;
:* Frage an die gewählten Kandidaten, ob diese jeweils ihre Ämter antreten und&lt;br /&gt;
:* Erstellung eines Wahlprotokolls.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Zur Entgegennahme der Stimmzettel werden im Versammlungsraum Wahlurnen aufgestellt, denen je zwei Wahlhelfer zugeordnet sind. Die Wahlhelfer beaufsichtigen die Abgabe der Stimmzettel, zählen die Ergebnisse aus und melden sie dem Wahlleiter. Wahlhelfer dürfen nicht ein Kandidat für ein Amt sein, dessen Wahl sie durchzuführen haben. Wahlhelfer stehen unter der Aufsicht des Wahlleiters und können auch von der Versammlung mit Mehrheit abgelehnt werden.&lt;br /&gt;
'''{GO-Antrag auf Ablehnung des Wahlhelfers XY}'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Der Wahlleiter fertigt ein Wahlprotokoll über alle Wahlen der Versammlung an, das von ihm selbst und mindestens zwei Wahlhelfern zu unterschreiben und somit zu beurkunden ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Protokollant ===&lt;br /&gt;
(1) Der Protokollant ist verantwortlich für das Erstellen eines schriftlichen Protokolls der Versammlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Zweifelt ein Mitglied der Versammlung die Mitgliedschaft, die Vollmacht oder das Wahlrecht eines anderen, Akkreditierungsmaterial besitzenden Teilnehmers an, so ist hierüber und über die vom Versammlungsleiter getroffene Entscheidung eine Niederschrift anzufertigen. Diese ist von der Versammlungsleitung und allen Schriftführern zu unterzeichnen und der Niederschrift beizufügen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Über jeden Wahlgang ist eine Niederschrift anzufertigen, welche&lt;br /&gt;
:* Wahlverfahren&lt;br /&gt;
:* Kandidaten&lt;br /&gt;
:* Anzahl der Akkreditierten&lt;br /&gt;
:* Anzahl der abgegeben, gültigen, ungültigen und enthaltene Stimmen&lt;br /&gt;
:* Anzahl der Stimmen, die für und gegen jeden der Kandidaten abgegeben wurden&lt;br /&gt;
:* Ergebnis des Wahlgangs&lt;br /&gt;
:* Annahme der Wahl durch die gewählten Kandidaten &lt;br /&gt;
beinhalten muss. Diese ist von der Wahlleitung und den Wahlhelfern zu unterzeichnen und der Niederschrift der Versammlung beizufügen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Über Einwendungen gegen Wahlergebnisse sowie ihre Annahme oder Zurückweisung durch die Versammlung wird jeweils eine Niederschrift angefertigt. Diese wird jeweils von der Versammlungsleitung und den Schriftführern unterzeichnet und der Niederschrift der Aufstellungsversammlung als Anlage beigefügt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Der Versammlungsleiter und zwei Zeugen unterzeichnen am Ende der Aufstellungsversammlung das Protokoll.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Schriftführer ===&lt;br /&gt;
(1) Es wird vom Schriftführer eine Niederschrift über die Aufstellungsversammlung gemäß § 15 ThürKWG angefertigt. Es wird von der Versammlungsleitung und dem Schriftführer unterzeichnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Zweifelt ein Mitglied der Versammlung die Mitgliedschaft, die Vollmacht oder das Wahlrecht eines anderen, Akkreditierungsmaterial besitzenden Teilnehmers an, so ist hierüber und über die vom Versammlungsleiter getroffene Entscheidung eine Niederschrift anzufertigen. Diese ist von der Versammlungsleitung und allen Schriftführern zu unterzeichnen und der Niederschrift beizufügen.&lt;br /&gt;
(2) Über den Wahlgang ist eine Niederschrift anzufertigen, die&lt;br /&gt;
:* Ort und Zeit der Versammlung&lt;br /&gt;
:* Form der Einladung&lt;br /&gt;
:* Wahlverfahren&lt;br /&gt;
:* Anzahl der Akkreditierten&lt;br /&gt;
:* Kandidaten&lt;br /&gt;
:* Anzahl der abgegeben, gültigen, ungültigen und enthaltene Stimmen&lt;br /&gt;
:* Anzahl der Stimmen, die für und gegen jeden der Kandidaten abgegeben wurden&lt;br /&gt;
:* Ergebnis des Wahlgangs inklusive Reihenfolge der Bewerber&lt;br /&gt;
:* Annahme der Wahl durch die gewählten Kandidaten &lt;br /&gt;
beinhalten muss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Über Einwendungen gegen Wahlergebnisse sowie ihre Annahme oder Zurückweisung durch die Versammlung wird jeweils eine Niederschrift angefertigt. Diese wird jeweils von der Versammlungsleitung und den Schriftführern unterzeichnet und der Niederschrift der Aufstellungsversammlung als Anlage beigefügt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Der Versammlungsleiter und zwei Zeugen unterzeichnen am Ende der Aufstellungsversammlung eine Versicherung an Eides Statt gemäß § 15 ThürKWG. Diese ist der Niederschrift beizufügen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 3 Kandidatur ==&lt;br /&gt;
(1) Für die Wahlen kann sich jeder Kreispirat aufstellen oder aufstellen lassen, sofern dem nicht Gesetze oder die Satzung entgegenstehen.&lt;br /&gt;
(2) Der Wahlleiter ruft vor der Wahl zur Kandidatenaufstellung auf und gibt den Kandidaten Zeit, sich zu melden.&lt;br /&gt;
(3) Vor der Schließung der Kandidatenaufstellung ist diese vom Wahlleiter bekannt zu geben. Daraufhin ist ein letzter Aufruf zu starten. Meldet sich innerhalb angemessener Zeit kein neuer Kandidat, so wird die Liste geschlossen.&lt;br /&gt;
(4) Wurde die Kandidatenliste geschlossen, so kann sich keiner mehr aufstellen oder seine Kandidatur zurückziehen.&lt;br /&gt;
== § 4 Wahlordnung ==&lt;br /&gt;
===Allgemeines===&lt;br /&gt;
(1) Alle Abstimmungen und Wahlen finden mit einfacher Mehrheit und grundsätzlich öffentlich statt, sofern nicht die Satzung, diese GO oder ein Gesetz ein anderes bestimmt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Jeder Stimmberechtigte kann eine geheime Abstimmung beantragen. '''{GO-Antrag auf geheime Abstimmung}'''; abweichend hiervon wird über Geschäftsordnungsanträge immer öffentlich abgestimmt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Wird geheim gewählt, so wird der Versammlung nach Abschluß der Auszählung das vollständige Ergebnis der Wahl oder Abstimmung durch den Wahlleiter mitgeteilt. Dieses besteht aus der Anzahl der Stimmberechtigten für diese Wahl oder Abstimmung, die Anzahl der ungültigen Stimmen und Enthaltungen und die Anzahl der auf jede mögliche Option entfallenen Stimmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Alle Kreispiraten, insbesondere jedoch die Wahlhelfer, sind verpflichtet, Vorkommnisse, die die Rechtmäßigkeit der Wahl oder Abstimmung in Frage stellen, sofort dem Wahlleiter bekannt zu machen, der unverzüglich die Versammlung darüber in Kenntnis zu setzen hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Auf Verlangen der Versammlung findet eine Wiederholung der Wahl oder Abstimmung statt '''{GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl/Abstimmung}'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(6) Findet die Wiederholung der Wahl oder Abstimmung nicht unmittelbar nach der ursprünglichen Wahl statt, so muß die Beteiligung an der Wahl oder Abstimmung (gemessen an der Summe der Zustimmenden und Ablehnenden Stimmen) bei mindestens 90% der ursprünglichen Wahl oder Abstimmung liegen, damit das neue Ergebnis rechtskräftig wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(7) Als Wahlverfahren für Alternativanträge und Personenwahlen mit mehreren Kandidaten wird eine Akzeptanzwahl durchgeführt. Jeder Teilnehmer hat so viele Stimmen wie Anträge zur Auswahl stehen, keinem Antrag darf mehr als eine Stimme gegeben werden, es müssen nicht alle Stimmen verteilt werden. Danach wird für den Antrag mit den meisten Stimmen mit einfacher Mehrheit erneut abgestimmt, ob er angenommen wird oder nicht. Sollte in einer Akzeptanzwahl Stimmengleichheit zwischen mehreren Anträgen herrschen, wird über diese erneut abgestimmt, bis ein Antrag feststeht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge===&lt;br /&gt;
(1) Über Geschäftsordnungsanträge wird durch Zeigen einer Stimmkarte abgestimmt. Es entscheidet die einfache Mehrheit der sich nicht enthaltenden Abstimmenden. Enthaltungen werden nicht gezählt.&lt;br /&gt;
(2) Die Mehrheitsverhältnisse werden grundsätzlich nach Augenmaß des Versammlungsleiters festgestellt, bei unklaren Verhältnissen oder auf Antrag der Versammlung erfolgt eine genaue Auszählung. '''{GO-Antrag auf Auszählung}'''&lt;br /&gt;
===Wahlen===&lt;br /&gt;
(1) Ein Kandidat wird mit absoluter Mehrheit der sich nicht enthaltenden Abstimmenden gewählt.&lt;br /&gt;
(2) Es werden getrennte Wahlgänge durchgeführt. Die Abstimmungsreihenfolge bestimmt der Wahlleiter. Die Versammlung kann eine davon abweichende Reihenfolge bestimmen. '''{GO-Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge}'''&lt;br /&gt;
===Wahlen zu Versammlungsämtern===&lt;br /&gt;
(1) Es wird grundsätzlich entsprechend der Regelungen aus §4.1.2 [Abstimmungen über allgemeine Anträge] gewählt.&lt;br /&gt;
(2) Stehen mindestens zwei Kandidaten für die Wahl zu einem Amt zur Verfügung, und erhalten beide die erforderliche Mehrheit, so ist Wahlsieger derjenige, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt hat. Werden Ämter mehrfach besetzt, werden die einzelnen Posten gewählt als seien es einzelne Ämter.&lt;br /&gt;
===Wahlen zu Parteitagsämtern===&lt;br /&gt;
(1) Vor Beginn der öffentlichen Wahl hat der Wahlleiter die Versammlung zu befragen, ob eine geheime Abstimmung erwünscht ist.&lt;br /&gt;
(2) Im übrigen gelten die Regelungen aus §4.2.1 [Wahlen zu Versammlungsämtern].&lt;br /&gt;
== § 4 Wahl der Liste zum Kreistag bzw. Stadtrat bzw. Gemeinderat ==&lt;br /&gt;
(1) Das Vorschlagsrecht für eine Kandidatur hat jedes stimmberechtigte Mitglied. Es ist möglich, sich selbst vorzuschlagen. &lt;br /&gt;
(2) Wählbar als Kandidat für eine Liste zur Wahl des Kreitags, Stadtrats bzw. Gemeinderats ist, wer:&lt;br /&gt;
* am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat,&lt;br /&gt;
* seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde gemeldet ist (bei Meldung in mehreren Gemeinden muss Erfurt der Hauptwohnsitz sein),&lt;br /&gt;
* nicht gemäß § 2 ThürKWG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist,&lt;br /&gt;
* nur in diesem einen Wahlvorschlag aufgestellt wird und seine schriftliche Zustimmung dazu erteilt hat (Die Zustimmung kann gemäß § 14 ThürKWG nach Ablauf der Einreichungsfrist (§ 17 Abs. 1 Satz 2) nicht mehr zurückgenommen werden).&lt;br /&gt;
(3) Alle Wahlgänge finden geheim statt.&lt;br /&gt;
=== Vorbereitung===&lt;br /&gt;
Der Wahlleiter erklärt der Versammlung, wer vorschlagsberechtigt und wer wählbar ist, und erläutert das Verfahren. &lt;br /&gt;
===  Wahlverfahren=== &lt;br /&gt;
(1) Jede Liste wird durch einen Wahlgang pro Listenplatz erstellt.&lt;br /&gt;
=== Kandidatenvorstellung===&lt;br /&gt;
(1) Der Wahlleiter öffnet die Kandidatenliste. Von jedem vorgeschlagenen Kandidaten wird daraufhin die Wählbarkeit durch den Wahlleiter und seine Helfer geprüft. Nach angemessener Zeit schließt der Wahlleiter die Kandidatenliste. Vor der Schließung der Kandidatenaufstellung ist diese vom Wahlleiter bekannt zu geben.  Daraufhin ist ein letzter Aufruf zu starten. Meldet sich innerhalb angemessener Zeit kein neuer Kandidat, so wird die Liste geschlossen. Wurde die Kandidatenliste geschlossen, so kann sich keiner mehr aufstellen oder seine Kandidatur zurückziehen Sie kann nicht wieder eröffnet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Alle Kandidaten erhalten die Möglichkeit, sich und ihr Wahlprogramm in angemessener Zeit vorzustellen. Die Vorstellung sollte nicht länger als 10 Minuten dauern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Die Vorstellung erfolgt in alphabetischer Reihenfolge des Vornamens.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Im Anschluss der Kandidatenvorstellung ist den Versammlungsteilnehmern die Möglichkeit einzuräumen, Fragen an den Kandidaten zu stellen und Wortmeldung (Meinungen) abzugeben. Dem Kandidaten ist nach jedem Redebeitrag eine kurze Erwiderung zu gewähren. Diese muss sich auf den vorangegangen Redebeitrag beziehen und ist möglichst kompakt zu gestalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Fragen müssen deutlich als solche gestellt werden und den Adressaten enthalten. Dem Fragesteller muss die Möglichkeit eingeräumt werden, bis zu zwei Rückfragen zu stellen. Diese müssen sich klar auf die Ausgangsfrage beziehen und sind möglichst kompakt zu gestalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(6) Die Fragen und Wortmeldungen sollen keine inhaltliche Wiederholung darstellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(7) Nach Ende der Rednerliste wird dem Kandidaten noch einmal Zeit eingeräumt, eine abschließende Stellungnahme abzugeben. Zeitlich darf diese die Dauer der Vorstellung nicht überschreiten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(8) Nach Abschluss der letzten Kandidatenvorstellung erfolgt die Wahl per Zustimmungswahl.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Wahlgang ===&lt;br /&gt;
(1) Pro Kandidat kann eine Ja-Stimme vergeben werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Ein leerer Stimmzettel bedeutet eine Ablehnung für alle Kandidaten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Ein gültiger Stimmzettel ist ein Stimmzettel, bei dem mindestens für einen Kandidaten eine gültige Stimmabgabe erkennbar ist. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Gewählt sind die Kandidaten, die ein Quorum von mehr als 50% bei den Ja-Stimmen erreicht haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Bei Stimmengleichheit entscheidet erfolgt eine Stichwahl.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 6 Anträge ==&lt;br /&gt;
===Allgemeine Anträge an die Versammlung===&lt;br /&gt;
(1) Vor Behandlung eines neuen Antrags ruft die Versammlungsleitung zu Redebeiträgen auf. Der Antragsteller hat das Recht, seinen Antrag in kompakter Rede vorzustellen. Redebeiträge können zeitlich begrenzt werden wobei dem Antragssteller relativ zu einzelnen weiteren Redebeiträgen mehr Zeit einzuräumen ist. Die Reihenfolge der Reden nach dem Antragssteller wird von der Versammlungsleitung fest gelegt. Nach Beginn der Redebeiträge gilt die Redeliste als geschlossen, nicht betroffen davon sind Fragen und Wortmeldungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Im Anschluss der Reden ist die Möglichkeit einzuräumen, Fragen an die Redner zu stellen. Fragen müssen deutlich als solche gestellt werden und den Adressaten enthalten. Auf Fragen kann der Adressat antworten, Widerreden von Fragenden können abgelehnt werden wenn dies zur Einhaltung der Tagesordnung geboten ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Neben Fragen an die Redner können sonstige Wortmeldung (Meinungen) abgegeben werden. Sie sollen keine inhaltliche Wiederholung darstellen. Antworten und Widerreden darauf sind nicht nötig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Zur Einhaltung der Tagesordnung kann die Versammlungsleitung die Liste für Fragen und sonstige Wortmeldungen schließen und Redezeiten begrenzen, nachdem darauf deutlich hingewiesen worden ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Anträge zur Geschäftsordnung===&lt;br /&gt;
(1) Jeder Kreispirat kann jederzeit einen GO-Antrag stellen. Dazu begibt er sich an das dafür vorgesehene Rednerstelle im Saal und hebt beide Hände. Solch einer Wortmeldung ist nach der aktuellen Wortmeldung Vorrang zu geben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Die Geschäftsordnungsanträge&lt;br /&gt;
:*Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung&lt;br /&gt;
:*Änderung der Tagesordnung&lt;br /&gt;
müssen schriftlich beim Versammlungsleiter oder dem von ihm damit beauftragten Kreispirat gestellt werden. Ist ein solcher Antrag gestellt, wird er vom Versammlungsleiter spätestens mit Beendigung des aktuellen Tagesordnungspunktes behandelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Wurde ein Antrag gestellt, so kann jeder Kreispirat entsprechend Abs 1 einen Alternativantrag stellen. '''{GO-Antrag auf Alternativantrag}''' Andere Anträge sind bis zum Beschluß über den Antrag oder dessen Rückziehung nicht zulässig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Jeder Kreispirat kann daraufhin eine Für- oder Gegenrede für einen Antrag halten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Unterbleibt eine Gegenrede und wurde kein Alternativantrag gestellt, so ist der Antrag angenommen. Gibt es mindestens eine Gegenrede oder gibt es mindestens einen Alternativantrag, so wird über den Antrag bzw. die Anträge abgestimmt. In letzteren Fall gilt §4.2.1 [Wahlen zu Versammlungsämtern] Abs 2 entsprechend.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(6) Es sind nur die folgenden Anträge als Geschäftsordnungsanträge zulässig:&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Zulassung des Gastredners XY&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Ablehnung des Wahlhelfers XY&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf geheime Abstimmung&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl/Abstimmung&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Auszählung&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf getrennte Wahlgänge&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Alternativantrag&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Ende der Rednerliste&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Unterbrechung der Sitzung&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung (nur schriftlich)&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung (nur schriftlich)&lt;br /&gt;
Versucht ein Teilnehmer, einen nicht zulässigen GO-Antrag oder einen GO-Antrag in einer nicht zulässigen Form zu stellen, entzieht ihm der Versammlungsleiter unverzüglich das Wort.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Antrag auf Ende der Rednerliste===&lt;br /&gt;
(1) Jeder Kreispirat kann einen Antrag auf Ende der Rednerliste stellen. '''{GO-Antrag auf Ende der Rednerliste}'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Der Antragsteller&lt;br /&gt;
:*darf sich selbst bisher nicht an der Diskussion zum aktuellen Thema beteiligt haben,&lt;br /&gt;
:*darf nicht auf der Rednerliste stehen und sich nicht auf die Rednerliste stellen lassen und&lt;br /&gt;
:*darf sich zum Thema auch dann nicht mehr äußern, wenn der GO-Antrag abgelehnt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Wurde ein Antrag auf Ende der Rednerliste angenommen, so müssen sich alle Redner unverzüglich melden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Antrag auf Änderung der Tagesordnung===&lt;br /&gt;
(1) Eine Änderung der Tagesordnung kann sein&lt;br /&gt;
:*das Hinzufügen eines Punktes,&lt;br /&gt;
:*das Entfernen eines Punktes,&lt;br /&gt;
:*das Heraustrennen eines Punktes aus einem anderen Punkt der Tagesordnung,&lt;br /&gt;
:*das Ändern der Reihenfolge von Punkten.&lt;br /&gt;
(2) Anträge auf Änderung der Tagesordnung müssen schriftlich beim Versammlungsleiter oder dem von ihm beauftragten Kreispirat gestellt werden. Sie müssen sämtliche zur Änderung vorgesehene Tagesordnungspunkte enthalten. Bei Hinzufügung, Verschiebung, Heraustrennung und der Änderung der Reihenfolge von Tagesordnungspunkten müssen eindeutige Angaben enthalten sein, wann die betreffenden Anträge behandelt werden sollen.&lt;br /&gt;
''{GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung} ''&lt;br /&gt;
===Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung===&lt;br /&gt;
(1) Ein Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung muss schriftlich beim Versammlungsleiter oder dem von ihm beauftragten Kreispirat gestellt werden. Der Antrag muß die Änderungen im Wortlaut enthalten.&lt;br /&gt;
'''{GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung}'''&lt;br /&gt;
===Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes===&lt;br /&gt;
(1) Jeder Kreispirat hat das Recht, ein Meinungsbild einzufordern.'' {GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes}'' §5.4 [Anträge zur Geschäftsordnung] Abs 2 bis 4 finden keine Anwendung, über den GO-Antrag wird nicht abgestimmt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Die Abstimmung wird auch bei knappen Ergebnis nicht ausgezählt. Im übrigen richtet sich die Abstimmung nach §4.1.1 [Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Antrag auf Begrenzung der Redezeit===&lt;br /&gt;
(1) Der Antrag muss die gewünschte maximale Dauer (in Sekunden) zukünftiger Redebeiträge enthalten und die Angabe machen, wie lange diese Beschränkung gelten soll (z.B. bis zur Beschlußfassung über oder Vertagung des aktuellen Antrages). '''{GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit}'''&lt;br /&gt;
===Antrag auf Unterbrechung der Sitzung===&lt;br /&gt;
(1) Der Antrag ''kann'' die Dauer der Unterbrechung beinhalten, muss aber nicht. Falls die Dauer nicht bestimmt ist, obliegt es dem Versammlungsleiter die Dauer zu bestimmen. &lt;br /&gt;
== § 7 Gültigkeit ==&lt;br /&gt;
# Diese Geschäftsordnung behält seine Gültigkeit für folgende Aufstellungsversammlungen, bis sie durch eine neue Geschäftsordnung ersetzt wird.&lt;br /&gt;
# Diese Geschäftsordnung tritt am 18.01.2014 in Kraft.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Bratwurst</name></author>	</entry>

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		<id>https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:AV-Gotha_2014/GO-AV&amp;diff=55114</id>
		<title>TH:AV-Gotha 2014/GO-AV</title>
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				<updated>2014-01-18T11:24:27Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Bratwurst: /* Antrag auf Ende der Rednerliste */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;__NOTOC__&lt;br /&gt;
{{Navigationsleiste_AV_Gotha}}&lt;br /&gt;
&amp;lt;big&amp;gt;'''Geschäfts- und Wahlordnung der PIRATEN KV Gotha'''&amp;lt;/big&amp;gt;&lt;br /&gt;
== § 1 Allgemeines ==&lt;br /&gt;
=== Allgemeines===&lt;br /&gt;
(1) Nimmt ein Pirat laut Satzung gar nicht oder nicht an der gesamten Versammlung teil, so entstehen hieraus keine rückwirkenden Rechte; insbesondere ergibt sich daraus keine Rechtfertigung für eine Anfechtung von Wahlergebnissen oder Beschlüssen.&lt;br /&gt;
(2) Ämter und Befugnisse der Versammlung enden mit dem Ende der Versammlung.&lt;br /&gt;
(3) Das Protokoll der Versammlung, das mindestens:&lt;br /&gt;
:* gestellte Anträge (nicht GO-Anträge) im Wortlaut,&lt;br /&gt;
:* Ergebnisse aller Abstimmungen über die Anträge (nicht GO-Anträge) und&lt;br /&gt;
:* das Wahlprotokoll (falls Wahlen stattfinden)&lt;br /&gt;
:* Wechsel des Versammlungsleiters&lt;br /&gt;
zu enthalten hat, wird durch Unterschrift eines Versammlungsleiters, des Wahlleiters und des am Ende der Versammlung amtierenden Vorsitzenden oder dessen Stellvertreters beurkundet. Es ist den Piraten (im Sinne der Satzung) durch Veröffentlichung auf üblichen Kommunikationswegen unverzüglich zugänglich zu machen.&lt;br /&gt;
===Akkreditierung===&lt;br /&gt;
(1) Die Teilnehmer werden vom Kreisvorstand oder einem Beauftragten akkreditiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Die Akkreditierungspiraten erstellen vor Beginn der Versammlung eine Anwesenheitsliste, kontrollieren die Wahlberechtigung und teilen Stimmkarten aus. Dabei erhält jeder stimmberechtigte Pirat nach Satzung, im folgenden Kreispirat genannt, eine Stimmkarte. Eine Akkreditierung ist während der gesamten Versammlung möglich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 2 Versammlungsämter ==&lt;br /&gt;
===Versammlungsleiter===&lt;br /&gt;
(1) Die Versammlung wird durch mindestens einen Versammlungsleiter geleitet, der zu Beginn von dieser gewählt wird. Bis zu dessen Wahl fungiert der Kreisvorstandsvorsitzende als vorläufiger Versammlungsleiter, sofern er nicht einen anderen Piraten mit dieser Aufgabe beauftragt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Dem Versammlungsleiter obliegt die Einhaltung der Tagesordnung inkl. Zeitplan. Dazu teilt er Rederecht inkl. Redezeit zu bzw. entzieht diese. Eine angemessene inhaltliche wie personale Diskussion und Beteiligung der einzelnen Kreispiraten muss sichergestellt werden. Jedem Kreispiraten ist auf Verlangen eine angemessene Redezeit einzuräumen. Sind Gäste zugelassen, so kann der Versammlungsleiter diesen ein Rederecht einräumen, sofern es keinen Widerspruch gibt. Jeder Kreispirat kann das Rederecht für einen Gast beantragen.&lt;br /&gt;
'''{GO-Antrag auf Zulassung des Gastredners XY}'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Der Versammlungsleiter kündigt Beginn und Ende von Sitzungsunterbrechungen sowie den Zeitpunkt der Neuaufnahme der Versammlung nach einer Vertagung an.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Der Versammlungsleiter kann freiwillige Kreispiraten dazu ernennen, ihn bei seiner Arbeit zu unterstützen. Diese sind der Versammlung durch den Versammlungsleiter sofort bekannt zu machen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Der Versammlungsleiter nimmt während der Versammlung Anträge entgegen, die er nach kurzer Prüfung auf Zulässigkeit und Dringlichkeit der Versammlung angemessen bekannt macht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(6) Grundsätzlich stellt der Versammlungsleiter die Ergebnisse von Abstimmungen fest, sofern dafür nicht der Wahlleiter ausdrücklich vorgesehen ist. Er kann den Wahlleiter grundsätzlich oder für konkrete Abstimmungen beauftragen, ihn bei der Feststellung von Abstimmungsergebnissen zu unterstützen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(7) Werden mehrere Versammlungsleiter gewählt, gelten die Regelungen entsprechend. Zu einer Zeit ist immer nur ein gewählter Versammlungsleiter tätig, ein Wechsel ist der Versammlung mit zu teilen. Ein Versammlungsleiter ist für seine Tätigkeit in der Zeit allein verantwortlich, in der er die Aufgaben als Versammlungsleiter tatsächlich wahrnimmt. Wechsel werden im Protokoll vermerkt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Wahlleiter===&lt;br /&gt;
(1) Die Versammlung wählt zur Durchführung von Wahlen zu Einzel- bzw. Listenkandidaten, mindestens einen Wahlleiter. Diese dürfen nicht Kandidat für ein Mandat bzw. eine Liste sein, deren Wahl sie durchzuführen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Die Durchführung umfasst&lt;br /&gt;
:* die Ankündigung einer Wahl,&lt;br /&gt;
:* Hinweise auf die Modalitäten der Wahl,&lt;br /&gt;
:* die Eröffnung und die Beendigung der Wahl,&lt;br /&gt;
:* das Sicherstellen der Einhaltung der Wahlordnung und Satzung, insbesondere der geheimen Wahl.&lt;br /&gt;
:* das Entgegennehmen der Stimmergebnisse aus den einzelnen Wahllokalen und deren Aufsummierung,&lt;br /&gt;
:* Feststellung der Anzahl abgegeben, der gültigen, der ungültigen und der jeweils auf die Kandidaten entfallenen Stimmen und der daraus resultierenden Wahl,&lt;br /&gt;
:* Frage an die gewählten Kandidaten, ob diese jeweils ihre Ämter antreten und&lt;br /&gt;
:* Erstellung eines Wahlprotokolls.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Zur Entgegennahme der Stimmzettel werden im Versammlungsraum Wahlurnen aufgestellt, denen je zwei Wahlhelfer zugeordnet sind. Die Wahlhelfer beaufsichtigen die Abgabe der Stimmzettel, zählen die Ergebnisse aus und melden sie dem Wahlleiter. Wahlhelfer dürfen nicht ein Kandidat für ein Amt sein, dessen Wahl sie durchzuführen haben. Wahlhelfer stehen unter der Aufsicht des Wahlleiters und können auch von der Versammlung mit Mehrheit abgelehnt werden.&lt;br /&gt;
'''{GO-Antrag auf Ablehnung des Wahlhelfers XY}'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Der Wahlleiter fertigt ein Wahlprotokoll über alle Wahlen der Versammlung an, das von ihm selbst und mindestens zwei Wahlhelfern zu unterschreiben und somit zu beurkunden ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Protokollant ===&lt;br /&gt;
(1) Der Protokollant ist verantwortlich für das Erstellen eines schriftlichen Protokolls der Versammlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Zweifelt ein Mitglied der Versammlung die Mitgliedschaft, die Vollmacht oder das Wahlrecht eines anderen, Akkreditierungsmaterial besitzenden Teilnehmers an, so ist hierüber und über die vom Versammlungsleiter getroffene Entscheidung eine Niederschrift anzufertigen. Diese ist von der Versammlungsleitung und allen Schriftführern zu unterzeichnen und der Niederschrift beizufügen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Über jeden Wahlgang ist eine Niederschrift anzufertigen, welche&lt;br /&gt;
:* Wahlverfahren&lt;br /&gt;
:* Kandidaten&lt;br /&gt;
:* Anzahl der Akkreditierten&lt;br /&gt;
:* Anzahl der abgegeben, gültigen, ungültigen und enthaltene Stimmen&lt;br /&gt;
:* Anzahl der Stimmen, die für und gegen jeden der Kandidaten abgegeben wurden&lt;br /&gt;
:* Ergebnis des Wahlgangs&lt;br /&gt;
:* Annahme der Wahl durch die gewählten Kandidaten &lt;br /&gt;
beinhalten muss. Diese ist von der Wahlleitung und den Wahlhelfern zu unterzeichnen und der Niederschrift der Versammlung beizufügen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Über Einwendungen gegen Wahlergebnisse sowie ihre Annahme oder Zurückweisung durch die Versammlung wird jeweils eine Niederschrift angefertigt. Diese wird jeweils von der Versammlungsleitung und den Schriftführern unterzeichnet und der Niederschrift der Aufstellungsversammlung als Anlage beigefügt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Der Versammlungsleiter und zwei Zeugen unterzeichnen am Ende der Aufstellungsversammlung das Protokoll.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Schriftführer ===&lt;br /&gt;
(1) Es wird vom Schriftführer eine Niederschrift über die Aufstellungsversammlung gemäß § 15 ThürKWG angefertigt. Es wird von der Versammlungsleitung und dem Schriftführer unterzeichnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Zweifelt ein Mitglied der Versammlung die Mitgliedschaft, die Vollmacht oder das Wahlrecht eines anderen, Akkreditierungsmaterial besitzenden Teilnehmers an, so ist hierüber und über die vom Versammlungsleiter getroffene Entscheidung eine Niederschrift anzufertigen. Diese ist von der Versammlungsleitung und allen Schriftführern zu unterzeichnen und der Niederschrift beizufügen.&lt;br /&gt;
(2) Über den Wahlgang ist eine Niederschrift anzufertigen, die&lt;br /&gt;
:* Ort und Zeit der Versammlung&lt;br /&gt;
:* Form der Einladung&lt;br /&gt;
:* Wahlverfahren&lt;br /&gt;
:* Anzahl der Akkreditierten&lt;br /&gt;
:* Kandidaten&lt;br /&gt;
:* Anzahl der abgegeben, gültigen, ungültigen und enthaltene Stimmen&lt;br /&gt;
:* Anzahl der Stimmen, die für und gegen jeden der Kandidaten abgegeben wurden&lt;br /&gt;
:* Ergebnis des Wahlgangs inklusive Reihenfolge der Bewerber&lt;br /&gt;
:* Annahme der Wahl durch die gewählten Kandidaten &lt;br /&gt;
beinhalten muss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Über Einwendungen gegen Wahlergebnisse sowie ihre Annahme oder Zurückweisung durch die Versammlung wird jeweils eine Niederschrift angefertigt. Diese wird jeweils von der Versammlungsleitung und den Schriftführern unterzeichnet und der Niederschrift der Aufstellungsversammlung als Anlage beigefügt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Der Versammlungsleiter und zwei Zeugen unterzeichnen am Ende der Aufstellungsversammlung eine Versicherung an Eides Statt gemäß § 15 ThürKWG. Diese ist der Niederschrift beizufügen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 3 Kandidatur ==&lt;br /&gt;
(1) Für die Wahlen kann sich jeder Kreispirat aufstellen oder aufstellen lassen, sofern dem nicht Gesetze oder die Satzung entgegenstehen.&lt;br /&gt;
(2) Der Wahlleiter ruft vor der Wahl zur Kandidatenaufstellung auf und gibt den Kandidaten Zeit, sich zu melden.&lt;br /&gt;
(3) Vor der Schließung der Kandidatenaufstellung ist diese vom Wahlleiter bekannt zu geben. Daraufhin ist ein letzter Aufruf zu starten. Meldet sich innerhalb angemessener Zeit kein neuer Kandidat, so wird die Liste geschlossen.&lt;br /&gt;
(4) Wurde die Kandidatenliste geschlossen, so kann sich keiner mehr aufstellen oder seine Kandidatur zurückziehen.&lt;br /&gt;
== § 4 Wahlordnung ==&lt;br /&gt;
===Allgemeines===&lt;br /&gt;
(1) Alle Abstimmungen und Wahlen finden mit einfacher Mehrheit und grundsätzlich öffentlich statt, sofern nicht die Satzung, diese GO oder ein Gesetz ein anderes bestimmt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Jeder Stimmberechtigte kann eine geheime Abstimmung beantragen. '''{GO-Antrag auf geheime Abstimmung}'''; abweichend hiervon wird über Geschäftsordnungsanträge immer öffentlich abgestimmt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Wird geheim gewählt, so wird der Versammlung nach Abschluß der Auszählung das vollständige Ergebnis der Wahl oder Abstimmung durch den Wahlleiter mitgeteilt. Dieses besteht aus der Anzahl der Stimmberechtigten für diese Wahl oder Abstimmung, die Anzahl der ungültigen Stimmen und Enthaltungen und die Anzahl der auf jede mögliche Option entfallenen Stimmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Alle Kreispiraten, insbesondere jedoch die Wahlhelfer, sind verpflichtet, Vorkommnisse, die die Rechtmäßigkeit der Wahl oder Abstimmung in Frage stellen, sofort dem Wahlleiter bekannt zu machen, der unverzüglich die Versammlung darüber in Kenntnis zu setzen hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Auf Verlangen der Versammlung findet eine Wiederholung der Wahl oder Abstimmung statt '''{GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl/Abstimmung}'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(6) Findet die Wiederholung der Wahl oder Abstimmung nicht unmittelbar nach der ursprünglichen Wahl statt, so muß die Beteiligung an der Wahl oder Abstimmung (gemessen an der Summe der Zustimmenden und Ablehnenden Stimmen) bei mindestens 90% der ursprünglichen Wahl oder Abstimmung liegen, damit das neue Ergebnis rechtskräftig wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(7) Als Wahlverfahren für Alternativanträge und Personenwahlen mit mehreren Kandidaten wird eine Akzeptanzwahl durchgeführt. Jeder Teilnehmer hat so viele Stimmen wie Anträge zur Auswahl stehen, keinem Antrag darf mehr als eine Stimme gegeben werden, es müssen nicht alle Stimmen verteilt werden. Danach wird für den Antrag mit den meisten Stimmen mit einfacher Mehrheit erneut abgestimmt, ob er angenommen wird oder nicht. Sollte in einer Akzeptanzwahl Stimmengleichheit zwischen mehreren Anträgen herrschen, wird über diese erneut abgestimmt, bis ein Antrag feststeht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge===&lt;br /&gt;
(1) Über Geschäftsordnungsanträge wird durch Zeigen einer Stimmkarte abgestimmt. Es entscheidet die einfache Mehrheit der sich nicht enthaltenden Abstimmenden. Enthaltungen werden nicht gezählt.&lt;br /&gt;
(2) Die Mehrheitsverhältnisse werden grundsätzlich nach Augenmaß des Versammlungsleiters festgestellt, bei unklaren Verhältnissen oder auf Antrag der Versammlung erfolgt eine genaue Auszählung. '''{GO-Antrag auf Auszählung}'''&lt;br /&gt;
===Wahlen===&lt;br /&gt;
(1) Ein Kandidat wird mit absoluter Mehrheit der sich nicht enthaltenden Abstimmenden gewählt.&lt;br /&gt;
(2) Es werden getrennte Wahlgänge durchgeführt. Die Abstimmungsreihenfolge bestimmt der Wahlleiter. Die Versammlung kann eine davon abweichende Reihenfolge bestimmen. '''{GO-Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge}'''&lt;br /&gt;
===Wahlen zu Versammlungsämtern===&lt;br /&gt;
(1) Es wird grundsätzlich entsprechend der Regelungen aus §4.1.2 [Abstimmungen über allgemeine Anträge] gewählt.&lt;br /&gt;
(2) Stehen mindestens zwei Kandidaten für die Wahl zu einem Amt zur Verfügung, und erhalten beide die erforderliche Mehrheit, so ist Wahlsieger derjenige, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt hat. Werden Ämter mehrfach besetzt, werden die einzelnen Posten gewählt als seien es einzelne Ämter.&lt;br /&gt;
===Wahlen zu Parteitagsämtern===&lt;br /&gt;
(1) Vor Beginn der öffentlichen Wahl hat der Wahlleiter die Versammlung zu befragen, ob eine geheime Abstimmung erwünscht ist.&lt;br /&gt;
(2) Im übrigen gelten die Regelungen aus §4.2.1 [Wahlen zu Versammlungsämtern].&lt;br /&gt;
== § 4 Wahl der Liste zum Kreistag bzw. Stadtrat bzw. Gemeinderat ==&lt;br /&gt;
(1) Das Vorschlagsrecht für eine Kandidatur hat jedes stimmberechtigte Mitglied. Es ist möglich, sich selbst vorzuschlagen. &lt;br /&gt;
(2) Wählbar als Kandidat für eine Liste zur Wahl des Kreitags, Stadtrats bzw. Gemeinderats ist, wer:&lt;br /&gt;
* am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat,&lt;br /&gt;
* seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde gemeldet ist (bei Meldung in mehreren Gemeinden muss Erfurt der Hauptwohnsitz sein),&lt;br /&gt;
* nicht gemäß § 2 ThürKWG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist,&lt;br /&gt;
* nur in diesem einen Wahlvorschlag aufgestellt wird und seine schriftliche Zustimmung dazu erteilt hat (Die Zustimmung kann gemäß § 14 ThürKWG nach Ablauf der Einreichungsfrist (§ 17 Abs. 1 Satz 2) nicht mehr zurückgenommen werden).&lt;br /&gt;
(3) Alle Wahlgänge finden geheim statt.&lt;br /&gt;
=== Vorbereitung===&lt;br /&gt;
Der Wahlleiter erklärt der Versammlung, wer vorschlagsberechtigt und wer wählbar ist, und erläutert das Verfahren. &lt;br /&gt;
===  Wahlverfahren=== &lt;br /&gt;
(1) Jede Liste wird durch einen Wahlgang pro Listenplatz erstellt.&lt;br /&gt;
=== Kandidatenvorstellung===&lt;br /&gt;
(1) Der Wahlleiter öffnet die Kandidatenliste. Von jedem vorgeschlagenen Kandidaten wird daraufhin die Wählbarkeit durch den Wahlleiter und seine Helfer geprüft. Nach angemessener Zeit schließt der Wahlleiter die Kandidatenliste. Vor der Schließung der Kandidatenaufstellung ist diese vom Wahlleiter bekannt zu geben.  Daraufhin ist ein letzter Aufruf zu starten. Meldet sich innerhalb angemessener Zeit kein neuer Kandidat, so wird die Liste geschlossen. Wurde die Kandidatenliste geschlossen, so kann sich keiner mehr aufstellen oder seine Kandidatur zurückziehen Sie kann nicht wieder eröffnet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Alle Kandidaten erhalten die Möglichkeit, sich und ihr Wahlprogramm in angemessener Zeit vorzustellen. Die Vorstellung sollte nicht länger als 10 Minuten dauern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Die Vorstellung erfolgt in alphabetischer Reihenfolge des Vornamens.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Im Anschluss der Kandidatenvorstellung ist den Versammlungsteilnehmern die Möglichkeit einzuräumen, Fragen an den Kandidaten zu stellen und Wortmeldung (Meinungen) abzugeben. Dem Kandidaten ist nach jedem Redebeitrag eine kurze Erwiderung zu gewähren. Diese muss sich auf den vorangegangen Redebeitrag beziehen und ist möglichst kompakt zu gestalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Fragen müssen deutlich als solche gestellt werden und den Adressaten enthalten. Dem Fragesteller muss die Möglichkeit eingeräumt werden, bis zu zwei Rückfragen zu stellen. Diese müssen sich klar auf die Ausgangsfrage beziehen und sind möglichst kompakt zu gestalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(6) Die Fragen und Wortmeldungen sollen keine inhaltliche Wiederholung darstellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(7) Nach Ende der Rednerliste wird dem Kandidaten noch einmal Zeit eingeräumt, eine abschließende Stellungnahme abzugeben. Zeitlich darf diese die Dauer der Vorstellung nicht überschreiten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(8) Nach Abschluss der letzten Kandidatenvorstellung erfolgt die Wahl per Zustimmungswahl.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Wahlgang ===&lt;br /&gt;
(1) Pro Kandidat kann eine Ja-Stimme vergeben werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Ein leerer Stimmzettel bedeutet eine Ablehnung für alle Kandidaten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Ein gültiger Stimmzettel ist ein Stimmzettel, bei dem mindestens für einen Kandidaten eine gültige Stimmabgabe erkennbar ist. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Gewählt sind die Kandidaten, die ein Quorum von mehr als 50% bei den Ja-Stimmen erreicht haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Bei Stimmengleichheit entscheidet erfolgt eine Stichwahl.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 6 Anträge ==&lt;br /&gt;
===Allgemeine Anträge an die Versammlung===&lt;br /&gt;
(1) Vor Behandlung eines neuen Antrags ruft die Versammlungsleitung zu Redebeiträgen auf. Der Antragsteller hat das Recht, seinen Antrag in kompakter Rede vorzustellen. Redebeiträge können zeitlich begrenzt werden wobei dem Antragssteller relativ zu einzelnen weiteren Redebeiträgen mehr Zeit einzuräumen ist. Die Reihenfolge der Reden nach dem Antragssteller wird von der Versammlungsleitung fest gelegt. Nach Beginn der Redebeiträge gilt die Redeliste als geschlossen, nicht betroffen davon sind Fragen und Wortmeldungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Im Anschluss der Reden ist die Möglichkeit einzuräumen, Fragen an die Redner zu stellen. Fragen müssen deutlich als solche gestellt werden und den Adressaten enthalten. Auf Fragen kann der Adressat antworten, Widerreden von Fragenden können abgelehnt werden wenn dies zur Einhaltung der Tagesordnung geboten ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Neben Fragen an die Redner können sonstige Wortmeldung (Meinungen) abgegeben werden. Sie sollen keine inhaltliche Wiederholung darstellen. Antworten und Widerreden darauf sind nicht nötig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Zur Einhaltung der Tagesordnung kann die Versammlungsleitung die Liste für Fragen und sonstige Wortmeldungen schließen und Redezeiten begrenzen, nachdem darauf deutlich hingewiesen worden ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Anträge zur Geschäftsordnung===&lt;br /&gt;
(1) Jeder Kreispirat kann jederzeit einen GO-Antrag stellen. Dazu begibt er sich an das dafür vorgesehene Rednerstelle im Saal und hebt beide Hände. Solch einer Wortmeldung ist nach der aktuellen Wortmeldung Vorrang zu geben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Die Geschäftsordnungsanträge&lt;br /&gt;
:*Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung&lt;br /&gt;
:*Änderung der Tagesordnung&lt;br /&gt;
müssen schriftlich beim Versammlungsleiter oder dem von ihm damit beauftragten Kreispirat gestellt werden. Ist ein solcher Antrag gestellt, wird er vom Versammlungsleiter spätestens mit Beendigung des aktuellen Tagesordnungspunktes behandelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Wurde ein Antrag gestellt, so kann jeder Kreispirat entsprechend Abs 1 einen Alternativantrag stellen. '''{GO-Antrag auf Alternativantrag}''' Andere Anträge sind bis zum Beschluß über den Antrag oder dessen Rückziehung nicht zulässig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Jeder Kreispirat kann daraufhin eine Für- oder Gegenrede für einen Antrag halten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Unterbleibt eine Gegenrede und wurde kein Alternativantrag gestellt, so ist der Antrag angenommen. Gibt es mindestens eine Gegenrede oder gibt es mindestens einen Alternativantrag, so wird über den Antrag bzw. die Anträge abgestimmt. In letzteren Fall gilt §4.2.1 [Wahlen zu Versammlungsämtern] Abs 2 entsprechend.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(6) Es sind nur die folgenden Anträge als Geschäftsordnungsanträge zulässig:&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Zulassung des Gastredners XY&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Ablehnung des Wahlhelfers XY&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf geheime Abstimmung&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl/Abstimmung&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Auszählung&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf getrennte Wahlgänge&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Alternativantrag&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Ende der Rednerliste&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Unterbrechung der Sitzung&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung (nur schriftlich)&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung (nur schriftlich)&lt;br /&gt;
Versucht ein Teilnehmer, einen nicht zulässigen GO-Antrag oder einen GO-Antrag in einer nicht zulässigen Form zu stellen, entzieht ihm der Versammlungsleiter unverzüglich das Wort.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Antrag auf Ende der Rednerliste===&lt;br /&gt;
(1) Jeder Kreispirat kann einen Antrag auf Ende der Rednerliste stellen. '''{GO-Antrag auf Ende der Rednerliste}'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Der Antragsteller&lt;br /&gt;
:*darf sich selbst bisher nicht an der Diskussion zum aktuellen Thema beteiligt haben,&lt;br /&gt;
:*darf nicht auf der Rednerliste stehen und sich nicht auf die Rednerliste stellen lassen und&lt;br /&gt;
:*darf sich zum Thema auch dann nicht mehr äußern, wenn der GO-Antrag abgelehnt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Wurde ein Antrag auf Ende der Rednerliste angenommen, so müssen sich alle Redner unverzüglich melden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Antrag auf Änderung der Tagesordnung===&lt;br /&gt;
(1) Eine Änderung der Tagesordnung kann sein&lt;br /&gt;
:*das Hinzufügen eines Punktes,&lt;br /&gt;
:*das Entfernen eines Punktes,&lt;br /&gt;
:*das Heraustrennen eines Punktes aus einem anderen Punkt der Tagesordnung,&lt;br /&gt;
:*das Ändern der Reihenfolge von Punkten.&lt;br /&gt;
(2) Anträge auf Änderung der Tagesordnung müssen schriftlich beim Versammlungsleiter oder dem von ihm beauftragten Kreispirat gestellt werden. Sie müssen sämtliche zur Änderung vorgesehene Tagesordnungspunkte enthalten. Bei Hinzufügung, Verschiebung, Heraustrennung und der Änderung der Reihenfolge von Tagesordnungspunkten müssen eindeutige Angaben enthalten sein, wann die betreffenden Anträge behandelt werden sollen.&lt;br /&gt;
''{GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung} ''&lt;br /&gt;
===Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung===&lt;br /&gt;
(1) Ein Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung muss schriftlich beim Versammlungsleiter oder dem von ihm beauftragten Kreispirat gestellt werden. Der Antrag muß die Änderungen im Wortlaut enthalten.&lt;br /&gt;
'''{GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung}'''&lt;br /&gt;
===Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes===&lt;br /&gt;
(1)&amp;amp;nbsp; Jeder Kreispirat hat das Recht, ein Meinungsbild einzufordern.'' {GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes}'' §5.4 [Anträge zur Geschäftsordnung] Abs 2 bis 4 finden keine Anwendung, über den GO-Antrag wird nicht abgestimmt.&lt;br /&gt;
(2) Die Abstimmung wird auch bei knappen Ergebnis nicht ausgezählt. Im übrigen richtet sich die Abstimmung nach §4.1.1 [Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge].&lt;br /&gt;
===Antrag auf Begrenzung der Redezeit===&lt;br /&gt;
(1) Der Antrag muss die gewünschte maximale Dauer (in Sekunden) zukünftiger Redebeiträge enthalten und die Angabe machen, wie lange diese Beschränkung gelten soll (z.B. bis zur Beschlußfassung über oder Vertagung des aktuellen Antrages). '''{GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit}'''&lt;br /&gt;
===Antrag auf Unterbrechung der Sitzung===&lt;br /&gt;
(1) Der Antrag ''kann'' die Dauer der Unterbrechung beinhalten, muss aber nicht. Falls die Dauer nicht bestimmt ist, obliegt es dem Versammlungsleiter die Dauer zu bestimmen. &lt;br /&gt;
== § 7 Gültigkeit ==&lt;br /&gt;
# Diese Geschäftsordnung behält seine Gültigkeit für folgende Aufstellungsversammlungen, bis sie durch eine neue Geschäftsordnung ersetzt wird.&lt;br /&gt;
# Diese Geschäftsordnung tritt am 18.01.2014 in Kraft.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Bratwurst</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:AV-Gotha_2014/GO-AV&amp;diff=55113</id>
		<title>TH:AV-Gotha 2014/GO-AV</title>
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				<updated>2014-01-18T11:24:09Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Bratwurst: /* Anträge zur Geschäftsordnung */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;__NOTOC__&lt;br /&gt;
{{Navigationsleiste_AV_Gotha}}&lt;br /&gt;
&amp;lt;big&amp;gt;'''Geschäfts- und Wahlordnung der PIRATEN KV Gotha'''&amp;lt;/big&amp;gt;&lt;br /&gt;
== § 1 Allgemeines ==&lt;br /&gt;
=== Allgemeines===&lt;br /&gt;
(1) Nimmt ein Pirat laut Satzung gar nicht oder nicht an der gesamten Versammlung teil, so entstehen hieraus keine rückwirkenden Rechte; insbesondere ergibt sich daraus keine Rechtfertigung für eine Anfechtung von Wahlergebnissen oder Beschlüssen.&lt;br /&gt;
(2) Ämter und Befugnisse der Versammlung enden mit dem Ende der Versammlung.&lt;br /&gt;
(3) Das Protokoll der Versammlung, das mindestens:&lt;br /&gt;
:* gestellte Anträge (nicht GO-Anträge) im Wortlaut,&lt;br /&gt;
:* Ergebnisse aller Abstimmungen über die Anträge (nicht GO-Anträge) und&lt;br /&gt;
:* das Wahlprotokoll (falls Wahlen stattfinden)&lt;br /&gt;
:* Wechsel des Versammlungsleiters&lt;br /&gt;
zu enthalten hat, wird durch Unterschrift eines Versammlungsleiters, des Wahlleiters und des am Ende der Versammlung amtierenden Vorsitzenden oder dessen Stellvertreters beurkundet. Es ist den Piraten (im Sinne der Satzung) durch Veröffentlichung auf üblichen Kommunikationswegen unverzüglich zugänglich zu machen.&lt;br /&gt;
===Akkreditierung===&lt;br /&gt;
(1) Die Teilnehmer werden vom Kreisvorstand oder einem Beauftragten akkreditiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Die Akkreditierungspiraten erstellen vor Beginn der Versammlung eine Anwesenheitsliste, kontrollieren die Wahlberechtigung und teilen Stimmkarten aus. Dabei erhält jeder stimmberechtigte Pirat nach Satzung, im folgenden Kreispirat genannt, eine Stimmkarte. Eine Akkreditierung ist während der gesamten Versammlung möglich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 2 Versammlungsämter ==&lt;br /&gt;
===Versammlungsleiter===&lt;br /&gt;
(1) Die Versammlung wird durch mindestens einen Versammlungsleiter geleitet, der zu Beginn von dieser gewählt wird. Bis zu dessen Wahl fungiert der Kreisvorstandsvorsitzende als vorläufiger Versammlungsleiter, sofern er nicht einen anderen Piraten mit dieser Aufgabe beauftragt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Dem Versammlungsleiter obliegt die Einhaltung der Tagesordnung inkl. Zeitplan. Dazu teilt er Rederecht inkl. Redezeit zu bzw. entzieht diese. Eine angemessene inhaltliche wie personale Diskussion und Beteiligung der einzelnen Kreispiraten muss sichergestellt werden. Jedem Kreispiraten ist auf Verlangen eine angemessene Redezeit einzuräumen. Sind Gäste zugelassen, so kann der Versammlungsleiter diesen ein Rederecht einräumen, sofern es keinen Widerspruch gibt. Jeder Kreispirat kann das Rederecht für einen Gast beantragen.&lt;br /&gt;
'''{GO-Antrag auf Zulassung des Gastredners XY}'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Der Versammlungsleiter kündigt Beginn und Ende von Sitzungsunterbrechungen sowie den Zeitpunkt der Neuaufnahme der Versammlung nach einer Vertagung an.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Der Versammlungsleiter kann freiwillige Kreispiraten dazu ernennen, ihn bei seiner Arbeit zu unterstützen. Diese sind der Versammlung durch den Versammlungsleiter sofort bekannt zu machen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Der Versammlungsleiter nimmt während der Versammlung Anträge entgegen, die er nach kurzer Prüfung auf Zulässigkeit und Dringlichkeit der Versammlung angemessen bekannt macht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(6) Grundsätzlich stellt der Versammlungsleiter die Ergebnisse von Abstimmungen fest, sofern dafür nicht der Wahlleiter ausdrücklich vorgesehen ist. Er kann den Wahlleiter grundsätzlich oder für konkrete Abstimmungen beauftragen, ihn bei der Feststellung von Abstimmungsergebnissen zu unterstützen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(7) Werden mehrere Versammlungsleiter gewählt, gelten die Regelungen entsprechend. Zu einer Zeit ist immer nur ein gewählter Versammlungsleiter tätig, ein Wechsel ist der Versammlung mit zu teilen. Ein Versammlungsleiter ist für seine Tätigkeit in der Zeit allein verantwortlich, in der er die Aufgaben als Versammlungsleiter tatsächlich wahrnimmt. Wechsel werden im Protokoll vermerkt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Wahlleiter===&lt;br /&gt;
(1) Die Versammlung wählt zur Durchführung von Wahlen zu Einzel- bzw. Listenkandidaten, mindestens einen Wahlleiter. Diese dürfen nicht Kandidat für ein Mandat bzw. eine Liste sein, deren Wahl sie durchzuführen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Die Durchführung umfasst&lt;br /&gt;
:* die Ankündigung einer Wahl,&lt;br /&gt;
:* Hinweise auf die Modalitäten der Wahl,&lt;br /&gt;
:* die Eröffnung und die Beendigung der Wahl,&lt;br /&gt;
:* das Sicherstellen der Einhaltung der Wahlordnung und Satzung, insbesondere der geheimen Wahl.&lt;br /&gt;
:* das Entgegennehmen der Stimmergebnisse aus den einzelnen Wahllokalen und deren Aufsummierung,&lt;br /&gt;
:* Feststellung der Anzahl abgegeben, der gültigen, der ungültigen und der jeweils auf die Kandidaten entfallenen Stimmen und der daraus resultierenden Wahl,&lt;br /&gt;
:* Frage an die gewählten Kandidaten, ob diese jeweils ihre Ämter antreten und&lt;br /&gt;
:* Erstellung eines Wahlprotokolls.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Zur Entgegennahme der Stimmzettel werden im Versammlungsraum Wahlurnen aufgestellt, denen je zwei Wahlhelfer zugeordnet sind. Die Wahlhelfer beaufsichtigen die Abgabe der Stimmzettel, zählen die Ergebnisse aus und melden sie dem Wahlleiter. Wahlhelfer dürfen nicht ein Kandidat für ein Amt sein, dessen Wahl sie durchzuführen haben. Wahlhelfer stehen unter der Aufsicht des Wahlleiters und können auch von der Versammlung mit Mehrheit abgelehnt werden.&lt;br /&gt;
'''{GO-Antrag auf Ablehnung des Wahlhelfers XY}'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Der Wahlleiter fertigt ein Wahlprotokoll über alle Wahlen der Versammlung an, das von ihm selbst und mindestens zwei Wahlhelfern zu unterschreiben und somit zu beurkunden ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Protokollant ===&lt;br /&gt;
(1) Der Protokollant ist verantwortlich für das Erstellen eines schriftlichen Protokolls der Versammlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Zweifelt ein Mitglied der Versammlung die Mitgliedschaft, die Vollmacht oder das Wahlrecht eines anderen, Akkreditierungsmaterial besitzenden Teilnehmers an, so ist hierüber und über die vom Versammlungsleiter getroffene Entscheidung eine Niederschrift anzufertigen. Diese ist von der Versammlungsleitung und allen Schriftführern zu unterzeichnen und der Niederschrift beizufügen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Über jeden Wahlgang ist eine Niederschrift anzufertigen, welche&lt;br /&gt;
:* Wahlverfahren&lt;br /&gt;
:* Kandidaten&lt;br /&gt;
:* Anzahl der Akkreditierten&lt;br /&gt;
:* Anzahl der abgegeben, gültigen, ungültigen und enthaltene Stimmen&lt;br /&gt;
:* Anzahl der Stimmen, die für und gegen jeden der Kandidaten abgegeben wurden&lt;br /&gt;
:* Ergebnis des Wahlgangs&lt;br /&gt;
:* Annahme der Wahl durch die gewählten Kandidaten &lt;br /&gt;
beinhalten muss. Diese ist von der Wahlleitung und den Wahlhelfern zu unterzeichnen und der Niederschrift der Versammlung beizufügen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Über Einwendungen gegen Wahlergebnisse sowie ihre Annahme oder Zurückweisung durch die Versammlung wird jeweils eine Niederschrift angefertigt. Diese wird jeweils von der Versammlungsleitung und den Schriftführern unterzeichnet und der Niederschrift der Aufstellungsversammlung als Anlage beigefügt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Der Versammlungsleiter und zwei Zeugen unterzeichnen am Ende der Aufstellungsversammlung das Protokoll.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Schriftführer ===&lt;br /&gt;
(1) Es wird vom Schriftführer eine Niederschrift über die Aufstellungsversammlung gemäß § 15 ThürKWG angefertigt. Es wird von der Versammlungsleitung und dem Schriftführer unterzeichnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Zweifelt ein Mitglied der Versammlung die Mitgliedschaft, die Vollmacht oder das Wahlrecht eines anderen, Akkreditierungsmaterial besitzenden Teilnehmers an, so ist hierüber und über die vom Versammlungsleiter getroffene Entscheidung eine Niederschrift anzufertigen. Diese ist von der Versammlungsleitung und allen Schriftführern zu unterzeichnen und der Niederschrift beizufügen.&lt;br /&gt;
(2) Über den Wahlgang ist eine Niederschrift anzufertigen, die&lt;br /&gt;
:* Ort und Zeit der Versammlung&lt;br /&gt;
:* Form der Einladung&lt;br /&gt;
:* Wahlverfahren&lt;br /&gt;
:* Anzahl der Akkreditierten&lt;br /&gt;
:* Kandidaten&lt;br /&gt;
:* Anzahl der abgegeben, gültigen, ungültigen und enthaltene Stimmen&lt;br /&gt;
:* Anzahl der Stimmen, die für und gegen jeden der Kandidaten abgegeben wurden&lt;br /&gt;
:* Ergebnis des Wahlgangs inklusive Reihenfolge der Bewerber&lt;br /&gt;
:* Annahme der Wahl durch die gewählten Kandidaten &lt;br /&gt;
beinhalten muss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Über Einwendungen gegen Wahlergebnisse sowie ihre Annahme oder Zurückweisung durch die Versammlung wird jeweils eine Niederschrift angefertigt. Diese wird jeweils von der Versammlungsleitung und den Schriftführern unterzeichnet und der Niederschrift der Aufstellungsversammlung als Anlage beigefügt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Der Versammlungsleiter und zwei Zeugen unterzeichnen am Ende der Aufstellungsversammlung eine Versicherung an Eides Statt gemäß § 15 ThürKWG. Diese ist der Niederschrift beizufügen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 3 Kandidatur ==&lt;br /&gt;
(1) Für die Wahlen kann sich jeder Kreispirat aufstellen oder aufstellen lassen, sofern dem nicht Gesetze oder die Satzung entgegenstehen.&lt;br /&gt;
(2) Der Wahlleiter ruft vor der Wahl zur Kandidatenaufstellung auf und gibt den Kandidaten Zeit, sich zu melden.&lt;br /&gt;
(3) Vor der Schließung der Kandidatenaufstellung ist diese vom Wahlleiter bekannt zu geben. Daraufhin ist ein letzter Aufruf zu starten. Meldet sich innerhalb angemessener Zeit kein neuer Kandidat, so wird die Liste geschlossen.&lt;br /&gt;
(4) Wurde die Kandidatenliste geschlossen, so kann sich keiner mehr aufstellen oder seine Kandidatur zurückziehen.&lt;br /&gt;
== § 4 Wahlordnung ==&lt;br /&gt;
===Allgemeines===&lt;br /&gt;
(1) Alle Abstimmungen und Wahlen finden mit einfacher Mehrheit und grundsätzlich öffentlich statt, sofern nicht die Satzung, diese GO oder ein Gesetz ein anderes bestimmt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Jeder Stimmberechtigte kann eine geheime Abstimmung beantragen. '''{GO-Antrag auf geheime Abstimmung}'''; abweichend hiervon wird über Geschäftsordnungsanträge immer öffentlich abgestimmt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Wird geheim gewählt, so wird der Versammlung nach Abschluß der Auszählung das vollständige Ergebnis der Wahl oder Abstimmung durch den Wahlleiter mitgeteilt. Dieses besteht aus der Anzahl der Stimmberechtigten für diese Wahl oder Abstimmung, die Anzahl der ungültigen Stimmen und Enthaltungen und die Anzahl der auf jede mögliche Option entfallenen Stimmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Alle Kreispiraten, insbesondere jedoch die Wahlhelfer, sind verpflichtet, Vorkommnisse, die die Rechtmäßigkeit der Wahl oder Abstimmung in Frage stellen, sofort dem Wahlleiter bekannt zu machen, der unverzüglich die Versammlung darüber in Kenntnis zu setzen hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Auf Verlangen der Versammlung findet eine Wiederholung der Wahl oder Abstimmung statt '''{GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl/Abstimmung}'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(6) Findet die Wiederholung der Wahl oder Abstimmung nicht unmittelbar nach der ursprünglichen Wahl statt, so muß die Beteiligung an der Wahl oder Abstimmung (gemessen an der Summe der Zustimmenden und Ablehnenden Stimmen) bei mindestens 90% der ursprünglichen Wahl oder Abstimmung liegen, damit das neue Ergebnis rechtskräftig wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(7) Als Wahlverfahren für Alternativanträge und Personenwahlen mit mehreren Kandidaten wird eine Akzeptanzwahl durchgeführt. Jeder Teilnehmer hat so viele Stimmen wie Anträge zur Auswahl stehen, keinem Antrag darf mehr als eine Stimme gegeben werden, es müssen nicht alle Stimmen verteilt werden. Danach wird für den Antrag mit den meisten Stimmen mit einfacher Mehrheit erneut abgestimmt, ob er angenommen wird oder nicht. Sollte in einer Akzeptanzwahl Stimmengleichheit zwischen mehreren Anträgen herrschen, wird über diese erneut abgestimmt, bis ein Antrag feststeht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge===&lt;br /&gt;
(1) Über Geschäftsordnungsanträge wird durch Zeigen einer Stimmkarte abgestimmt. Es entscheidet die einfache Mehrheit der sich nicht enthaltenden Abstimmenden. Enthaltungen werden nicht gezählt.&lt;br /&gt;
(2) Die Mehrheitsverhältnisse werden grundsätzlich nach Augenmaß des Versammlungsleiters festgestellt, bei unklaren Verhältnissen oder auf Antrag der Versammlung erfolgt eine genaue Auszählung. '''{GO-Antrag auf Auszählung}'''&lt;br /&gt;
===Wahlen===&lt;br /&gt;
(1) Ein Kandidat wird mit absoluter Mehrheit der sich nicht enthaltenden Abstimmenden gewählt.&lt;br /&gt;
(2) Es werden getrennte Wahlgänge durchgeführt. Die Abstimmungsreihenfolge bestimmt der Wahlleiter. Die Versammlung kann eine davon abweichende Reihenfolge bestimmen. '''{GO-Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge}'''&lt;br /&gt;
===Wahlen zu Versammlungsämtern===&lt;br /&gt;
(1) Es wird grundsätzlich entsprechend der Regelungen aus §4.1.2 [Abstimmungen über allgemeine Anträge] gewählt.&lt;br /&gt;
(2) Stehen mindestens zwei Kandidaten für die Wahl zu einem Amt zur Verfügung, und erhalten beide die erforderliche Mehrheit, so ist Wahlsieger derjenige, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt hat. Werden Ämter mehrfach besetzt, werden die einzelnen Posten gewählt als seien es einzelne Ämter.&lt;br /&gt;
===Wahlen zu Parteitagsämtern===&lt;br /&gt;
(1) Vor Beginn der öffentlichen Wahl hat der Wahlleiter die Versammlung zu befragen, ob eine geheime Abstimmung erwünscht ist.&lt;br /&gt;
(2) Im übrigen gelten die Regelungen aus §4.2.1 [Wahlen zu Versammlungsämtern].&lt;br /&gt;
== § 4 Wahl der Liste zum Kreistag bzw. Stadtrat bzw. Gemeinderat ==&lt;br /&gt;
(1) Das Vorschlagsrecht für eine Kandidatur hat jedes stimmberechtigte Mitglied. Es ist möglich, sich selbst vorzuschlagen. &lt;br /&gt;
(2) Wählbar als Kandidat für eine Liste zur Wahl des Kreitags, Stadtrats bzw. Gemeinderats ist, wer:&lt;br /&gt;
* am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat,&lt;br /&gt;
* seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde gemeldet ist (bei Meldung in mehreren Gemeinden muss Erfurt der Hauptwohnsitz sein),&lt;br /&gt;
* nicht gemäß § 2 ThürKWG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist,&lt;br /&gt;
* nur in diesem einen Wahlvorschlag aufgestellt wird und seine schriftliche Zustimmung dazu erteilt hat (Die Zustimmung kann gemäß § 14 ThürKWG nach Ablauf der Einreichungsfrist (§ 17 Abs. 1 Satz 2) nicht mehr zurückgenommen werden).&lt;br /&gt;
(3) Alle Wahlgänge finden geheim statt.&lt;br /&gt;
=== Vorbereitung===&lt;br /&gt;
Der Wahlleiter erklärt der Versammlung, wer vorschlagsberechtigt und wer wählbar ist, und erläutert das Verfahren. &lt;br /&gt;
===  Wahlverfahren=== &lt;br /&gt;
(1) Jede Liste wird durch einen Wahlgang pro Listenplatz erstellt.&lt;br /&gt;
=== Kandidatenvorstellung===&lt;br /&gt;
(1) Der Wahlleiter öffnet die Kandidatenliste. Von jedem vorgeschlagenen Kandidaten wird daraufhin die Wählbarkeit durch den Wahlleiter und seine Helfer geprüft. Nach angemessener Zeit schließt der Wahlleiter die Kandidatenliste. Vor der Schließung der Kandidatenaufstellung ist diese vom Wahlleiter bekannt zu geben.  Daraufhin ist ein letzter Aufruf zu starten. Meldet sich innerhalb angemessener Zeit kein neuer Kandidat, so wird die Liste geschlossen. Wurde die Kandidatenliste geschlossen, so kann sich keiner mehr aufstellen oder seine Kandidatur zurückziehen Sie kann nicht wieder eröffnet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Alle Kandidaten erhalten die Möglichkeit, sich und ihr Wahlprogramm in angemessener Zeit vorzustellen. Die Vorstellung sollte nicht länger als 10 Minuten dauern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Die Vorstellung erfolgt in alphabetischer Reihenfolge des Vornamens.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Im Anschluss der Kandidatenvorstellung ist den Versammlungsteilnehmern die Möglichkeit einzuräumen, Fragen an den Kandidaten zu stellen und Wortmeldung (Meinungen) abzugeben. Dem Kandidaten ist nach jedem Redebeitrag eine kurze Erwiderung zu gewähren. Diese muss sich auf den vorangegangen Redebeitrag beziehen und ist möglichst kompakt zu gestalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Fragen müssen deutlich als solche gestellt werden und den Adressaten enthalten. Dem Fragesteller muss die Möglichkeit eingeräumt werden, bis zu zwei Rückfragen zu stellen. Diese müssen sich klar auf die Ausgangsfrage beziehen und sind möglichst kompakt zu gestalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(6) Die Fragen und Wortmeldungen sollen keine inhaltliche Wiederholung darstellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(7) Nach Ende der Rednerliste wird dem Kandidaten noch einmal Zeit eingeräumt, eine abschließende Stellungnahme abzugeben. Zeitlich darf diese die Dauer der Vorstellung nicht überschreiten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(8) Nach Abschluss der letzten Kandidatenvorstellung erfolgt die Wahl per Zustimmungswahl.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Wahlgang ===&lt;br /&gt;
(1) Pro Kandidat kann eine Ja-Stimme vergeben werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Ein leerer Stimmzettel bedeutet eine Ablehnung für alle Kandidaten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Ein gültiger Stimmzettel ist ein Stimmzettel, bei dem mindestens für einen Kandidaten eine gültige Stimmabgabe erkennbar ist. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Gewählt sind die Kandidaten, die ein Quorum von mehr als 50% bei den Ja-Stimmen erreicht haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Bei Stimmengleichheit entscheidet erfolgt eine Stichwahl.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 6 Anträge ==&lt;br /&gt;
===Allgemeine Anträge an die Versammlung===&lt;br /&gt;
(1) Vor Behandlung eines neuen Antrags ruft die Versammlungsleitung zu Redebeiträgen auf. Der Antragsteller hat das Recht, seinen Antrag in kompakter Rede vorzustellen. Redebeiträge können zeitlich begrenzt werden wobei dem Antragssteller relativ zu einzelnen weiteren Redebeiträgen mehr Zeit einzuräumen ist. Die Reihenfolge der Reden nach dem Antragssteller wird von der Versammlungsleitung fest gelegt. Nach Beginn der Redebeiträge gilt die Redeliste als geschlossen, nicht betroffen davon sind Fragen und Wortmeldungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Im Anschluss der Reden ist die Möglichkeit einzuräumen, Fragen an die Redner zu stellen. Fragen müssen deutlich als solche gestellt werden und den Adressaten enthalten. Auf Fragen kann der Adressat antworten, Widerreden von Fragenden können abgelehnt werden wenn dies zur Einhaltung der Tagesordnung geboten ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Neben Fragen an die Redner können sonstige Wortmeldung (Meinungen) abgegeben werden. Sie sollen keine inhaltliche Wiederholung darstellen. Antworten und Widerreden darauf sind nicht nötig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Zur Einhaltung der Tagesordnung kann die Versammlungsleitung die Liste für Fragen und sonstige Wortmeldungen schließen und Redezeiten begrenzen, nachdem darauf deutlich hingewiesen worden ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Anträge zur Geschäftsordnung===&lt;br /&gt;
(1) Jeder Kreispirat kann jederzeit einen GO-Antrag stellen. Dazu begibt er sich an das dafür vorgesehene Rednerstelle im Saal und hebt beide Hände. Solch einer Wortmeldung ist nach der aktuellen Wortmeldung Vorrang zu geben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Die Geschäftsordnungsanträge&lt;br /&gt;
:*Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung&lt;br /&gt;
:*Änderung der Tagesordnung&lt;br /&gt;
müssen schriftlich beim Versammlungsleiter oder dem von ihm damit beauftragten Kreispirat gestellt werden. Ist ein solcher Antrag gestellt, wird er vom Versammlungsleiter spätestens mit Beendigung des aktuellen Tagesordnungspunktes behandelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Wurde ein Antrag gestellt, so kann jeder Kreispirat entsprechend Abs 1 einen Alternativantrag stellen. '''{GO-Antrag auf Alternativantrag}''' Andere Anträge sind bis zum Beschluß über den Antrag oder dessen Rückziehung nicht zulässig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Jeder Kreispirat kann daraufhin eine Für- oder Gegenrede für einen Antrag halten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Unterbleibt eine Gegenrede und wurde kein Alternativantrag gestellt, so ist der Antrag angenommen. Gibt es mindestens eine Gegenrede oder gibt es mindestens einen Alternativantrag, so wird über den Antrag bzw. die Anträge abgestimmt. In letzteren Fall gilt §4.2.1 [Wahlen zu Versammlungsämtern] Abs 2 entsprechend.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(6) Es sind nur die folgenden Anträge als Geschäftsordnungsanträge zulässig:&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Zulassung des Gastredners XY&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Ablehnung des Wahlhelfers XY&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf geheime Abstimmung&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl/Abstimmung&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Auszählung&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf getrennte Wahlgänge&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Alternativantrag&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Ende der Rednerliste&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Unterbrechung der Sitzung&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung (nur schriftlich)&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung (nur schriftlich)&lt;br /&gt;
Versucht ein Teilnehmer, einen nicht zulässigen GO-Antrag oder einen GO-Antrag in einer nicht zulässigen Form zu stellen, entzieht ihm der Versammlungsleiter unverzüglich das Wort.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Antrag auf Ende der Rednerliste===&lt;br /&gt;
(1) Jeder Kreispirat kann einen Antrag auf Ende der Rednerliste stellen. '''{GO-Antrag auf Ende der Rednerliste}'''&lt;br /&gt;
(2) Der Antragsteller&lt;br /&gt;
:*darf sich selbst bisher nicht an der Diskussion zum aktuellen Thema beteiligt haben,&lt;br /&gt;
:*darf nicht auf der Rednerliste stehen und sich nicht auf die Rednerliste stellen lassen und&lt;br /&gt;
:*darf sich zum Thema auch dann nicht mehr äußern, wenn der GO-Antrag abgelehnt wird.&lt;br /&gt;
(3) Wurde ein Antrag auf Ende der Rednerliste angenommen, so müssen sich alle Redner unverzüglich melden.&lt;br /&gt;
===Antrag auf Änderung der Tagesordnung===&lt;br /&gt;
(1) Eine Änderung der Tagesordnung kann sein&lt;br /&gt;
:*das Hinzufügen eines Punktes,&lt;br /&gt;
:*das Entfernen eines Punktes,&lt;br /&gt;
:*das Heraustrennen eines Punktes aus einem anderen Punkt der Tagesordnung,&lt;br /&gt;
:*das Ändern der Reihenfolge von Punkten.&lt;br /&gt;
(2) Anträge auf Änderung der Tagesordnung müssen schriftlich beim Versammlungsleiter oder dem von ihm beauftragten Kreispirat gestellt werden. Sie müssen sämtliche zur Änderung vorgesehene Tagesordnungspunkte enthalten. Bei Hinzufügung, Verschiebung, Heraustrennung und der Änderung der Reihenfolge von Tagesordnungspunkten müssen eindeutige Angaben enthalten sein, wann die betreffenden Anträge behandelt werden sollen.&lt;br /&gt;
''{GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung} ''&lt;br /&gt;
===Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung===&lt;br /&gt;
(1) Ein Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung muss schriftlich beim Versammlungsleiter oder dem von ihm beauftragten Kreispirat gestellt werden. Der Antrag muß die Änderungen im Wortlaut enthalten.&lt;br /&gt;
'''{GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung}'''&lt;br /&gt;
===Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes===&lt;br /&gt;
(1)&amp;amp;nbsp; Jeder Kreispirat hat das Recht, ein Meinungsbild einzufordern.'' {GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes}'' §5.4 [Anträge zur Geschäftsordnung] Abs 2 bis 4 finden keine Anwendung, über den GO-Antrag wird nicht abgestimmt.&lt;br /&gt;
(2) Die Abstimmung wird auch bei knappen Ergebnis nicht ausgezählt. Im übrigen richtet sich die Abstimmung nach §4.1.1 [Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge].&lt;br /&gt;
===Antrag auf Begrenzung der Redezeit===&lt;br /&gt;
(1) Der Antrag muss die gewünschte maximale Dauer (in Sekunden) zukünftiger Redebeiträge enthalten und die Angabe machen, wie lange diese Beschränkung gelten soll (z.B. bis zur Beschlußfassung über oder Vertagung des aktuellen Antrages). '''{GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit}'''&lt;br /&gt;
===Antrag auf Unterbrechung der Sitzung===&lt;br /&gt;
(1) Der Antrag ''kann'' die Dauer der Unterbrechung beinhalten, muss aber nicht. Falls die Dauer nicht bestimmt ist, obliegt es dem Versammlungsleiter die Dauer zu bestimmen. &lt;br /&gt;
== § 7 Gültigkeit ==&lt;br /&gt;
# Diese Geschäftsordnung behält seine Gültigkeit für folgende Aufstellungsversammlungen, bis sie durch eine neue Geschäftsordnung ersetzt wird.&lt;br /&gt;
# Diese Geschäftsordnung tritt am 18.01.2014 in Kraft.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Bratwurst</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:AV-Gotha_2014/GO-AV&amp;diff=55112</id>
		<title>TH:AV-Gotha 2014/GO-AV</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:AV-Gotha_2014/GO-AV&amp;diff=55112"/>
				<updated>2014-01-18T11:23:47Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Bratwurst: /* Allgemeine Anträge an die Versammlung */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;__NOTOC__&lt;br /&gt;
{{Navigationsleiste_AV_Gotha}}&lt;br /&gt;
&amp;lt;big&amp;gt;'''Geschäfts- und Wahlordnung der PIRATEN KV Gotha'''&amp;lt;/big&amp;gt;&lt;br /&gt;
== § 1 Allgemeines ==&lt;br /&gt;
=== Allgemeines===&lt;br /&gt;
(1) Nimmt ein Pirat laut Satzung gar nicht oder nicht an der gesamten Versammlung teil, so entstehen hieraus keine rückwirkenden Rechte; insbesondere ergibt sich daraus keine Rechtfertigung für eine Anfechtung von Wahlergebnissen oder Beschlüssen.&lt;br /&gt;
(2) Ämter und Befugnisse der Versammlung enden mit dem Ende der Versammlung.&lt;br /&gt;
(3) Das Protokoll der Versammlung, das mindestens:&lt;br /&gt;
:* gestellte Anträge (nicht GO-Anträge) im Wortlaut,&lt;br /&gt;
:* Ergebnisse aller Abstimmungen über die Anträge (nicht GO-Anträge) und&lt;br /&gt;
:* das Wahlprotokoll (falls Wahlen stattfinden)&lt;br /&gt;
:* Wechsel des Versammlungsleiters&lt;br /&gt;
zu enthalten hat, wird durch Unterschrift eines Versammlungsleiters, des Wahlleiters und des am Ende der Versammlung amtierenden Vorsitzenden oder dessen Stellvertreters beurkundet. Es ist den Piraten (im Sinne der Satzung) durch Veröffentlichung auf üblichen Kommunikationswegen unverzüglich zugänglich zu machen.&lt;br /&gt;
===Akkreditierung===&lt;br /&gt;
(1) Die Teilnehmer werden vom Kreisvorstand oder einem Beauftragten akkreditiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Die Akkreditierungspiraten erstellen vor Beginn der Versammlung eine Anwesenheitsliste, kontrollieren die Wahlberechtigung und teilen Stimmkarten aus. Dabei erhält jeder stimmberechtigte Pirat nach Satzung, im folgenden Kreispirat genannt, eine Stimmkarte. Eine Akkreditierung ist während der gesamten Versammlung möglich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 2 Versammlungsämter ==&lt;br /&gt;
===Versammlungsleiter===&lt;br /&gt;
(1) Die Versammlung wird durch mindestens einen Versammlungsleiter geleitet, der zu Beginn von dieser gewählt wird. Bis zu dessen Wahl fungiert der Kreisvorstandsvorsitzende als vorläufiger Versammlungsleiter, sofern er nicht einen anderen Piraten mit dieser Aufgabe beauftragt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Dem Versammlungsleiter obliegt die Einhaltung der Tagesordnung inkl. Zeitplan. Dazu teilt er Rederecht inkl. Redezeit zu bzw. entzieht diese. Eine angemessene inhaltliche wie personale Diskussion und Beteiligung der einzelnen Kreispiraten muss sichergestellt werden. Jedem Kreispiraten ist auf Verlangen eine angemessene Redezeit einzuräumen. Sind Gäste zugelassen, so kann der Versammlungsleiter diesen ein Rederecht einräumen, sofern es keinen Widerspruch gibt. Jeder Kreispirat kann das Rederecht für einen Gast beantragen.&lt;br /&gt;
'''{GO-Antrag auf Zulassung des Gastredners XY}'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Der Versammlungsleiter kündigt Beginn und Ende von Sitzungsunterbrechungen sowie den Zeitpunkt der Neuaufnahme der Versammlung nach einer Vertagung an.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Der Versammlungsleiter kann freiwillige Kreispiraten dazu ernennen, ihn bei seiner Arbeit zu unterstützen. Diese sind der Versammlung durch den Versammlungsleiter sofort bekannt zu machen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Der Versammlungsleiter nimmt während der Versammlung Anträge entgegen, die er nach kurzer Prüfung auf Zulässigkeit und Dringlichkeit der Versammlung angemessen bekannt macht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(6) Grundsätzlich stellt der Versammlungsleiter die Ergebnisse von Abstimmungen fest, sofern dafür nicht der Wahlleiter ausdrücklich vorgesehen ist. Er kann den Wahlleiter grundsätzlich oder für konkrete Abstimmungen beauftragen, ihn bei der Feststellung von Abstimmungsergebnissen zu unterstützen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(7) Werden mehrere Versammlungsleiter gewählt, gelten die Regelungen entsprechend. Zu einer Zeit ist immer nur ein gewählter Versammlungsleiter tätig, ein Wechsel ist der Versammlung mit zu teilen. Ein Versammlungsleiter ist für seine Tätigkeit in der Zeit allein verantwortlich, in der er die Aufgaben als Versammlungsleiter tatsächlich wahrnimmt. Wechsel werden im Protokoll vermerkt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Wahlleiter===&lt;br /&gt;
(1) Die Versammlung wählt zur Durchführung von Wahlen zu Einzel- bzw. Listenkandidaten, mindestens einen Wahlleiter. Diese dürfen nicht Kandidat für ein Mandat bzw. eine Liste sein, deren Wahl sie durchzuführen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Die Durchführung umfasst&lt;br /&gt;
:* die Ankündigung einer Wahl,&lt;br /&gt;
:* Hinweise auf die Modalitäten der Wahl,&lt;br /&gt;
:* die Eröffnung und die Beendigung der Wahl,&lt;br /&gt;
:* das Sicherstellen der Einhaltung der Wahlordnung und Satzung, insbesondere der geheimen Wahl.&lt;br /&gt;
:* das Entgegennehmen der Stimmergebnisse aus den einzelnen Wahllokalen und deren Aufsummierung,&lt;br /&gt;
:* Feststellung der Anzahl abgegeben, der gültigen, der ungültigen und der jeweils auf die Kandidaten entfallenen Stimmen und der daraus resultierenden Wahl,&lt;br /&gt;
:* Frage an die gewählten Kandidaten, ob diese jeweils ihre Ämter antreten und&lt;br /&gt;
:* Erstellung eines Wahlprotokolls.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Zur Entgegennahme der Stimmzettel werden im Versammlungsraum Wahlurnen aufgestellt, denen je zwei Wahlhelfer zugeordnet sind. Die Wahlhelfer beaufsichtigen die Abgabe der Stimmzettel, zählen die Ergebnisse aus und melden sie dem Wahlleiter. Wahlhelfer dürfen nicht ein Kandidat für ein Amt sein, dessen Wahl sie durchzuführen haben. Wahlhelfer stehen unter der Aufsicht des Wahlleiters und können auch von der Versammlung mit Mehrheit abgelehnt werden.&lt;br /&gt;
'''{GO-Antrag auf Ablehnung des Wahlhelfers XY}'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Der Wahlleiter fertigt ein Wahlprotokoll über alle Wahlen der Versammlung an, das von ihm selbst und mindestens zwei Wahlhelfern zu unterschreiben und somit zu beurkunden ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Protokollant ===&lt;br /&gt;
(1) Der Protokollant ist verantwortlich für das Erstellen eines schriftlichen Protokolls der Versammlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Zweifelt ein Mitglied der Versammlung die Mitgliedschaft, die Vollmacht oder das Wahlrecht eines anderen, Akkreditierungsmaterial besitzenden Teilnehmers an, so ist hierüber und über die vom Versammlungsleiter getroffene Entscheidung eine Niederschrift anzufertigen. Diese ist von der Versammlungsleitung und allen Schriftführern zu unterzeichnen und der Niederschrift beizufügen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Über jeden Wahlgang ist eine Niederschrift anzufertigen, welche&lt;br /&gt;
:* Wahlverfahren&lt;br /&gt;
:* Kandidaten&lt;br /&gt;
:* Anzahl der Akkreditierten&lt;br /&gt;
:* Anzahl der abgegeben, gültigen, ungültigen und enthaltene Stimmen&lt;br /&gt;
:* Anzahl der Stimmen, die für und gegen jeden der Kandidaten abgegeben wurden&lt;br /&gt;
:* Ergebnis des Wahlgangs&lt;br /&gt;
:* Annahme der Wahl durch die gewählten Kandidaten &lt;br /&gt;
beinhalten muss. Diese ist von der Wahlleitung und den Wahlhelfern zu unterzeichnen und der Niederschrift der Versammlung beizufügen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Über Einwendungen gegen Wahlergebnisse sowie ihre Annahme oder Zurückweisung durch die Versammlung wird jeweils eine Niederschrift angefertigt. Diese wird jeweils von der Versammlungsleitung und den Schriftführern unterzeichnet und der Niederschrift der Aufstellungsversammlung als Anlage beigefügt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Der Versammlungsleiter und zwei Zeugen unterzeichnen am Ende der Aufstellungsversammlung das Protokoll.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Schriftführer ===&lt;br /&gt;
(1) Es wird vom Schriftführer eine Niederschrift über die Aufstellungsversammlung gemäß § 15 ThürKWG angefertigt. Es wird von der Versammlungsleitung und dem Schriftführer unterzeichnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Zweifelt ein Mitglied der Versammlung die Mitgliedschaft, die Vollmacht oder das Wahlrecht eines anderen, Akkreditierungsmaterial besitzenden Teilnehmers an, so ist hierüber und über die vom Versammlungsleiter getroffene Entscheidung eine Niederschrift anzufertigen. Diese ist von der Versammlungsleitung und allen Schriftführern zu unterzeichnen und der Niederschrift beizufügen.&lt;br /&gt;
(2) Über den Wahlgang ist eine Niederschrift anzufertigen, die&lt;br /&gt;
:* Ort und Zeit der Versammlung&lt;br /&gt;
:* Form der Einladung&lt;br /&gt;
:* Wahlverfahren&lt;br /&gt;
:* Anzahl der Akkreditierten&lt;br /&gt;
:* Kandidaten&lt;br /&gt;
:* Anzahl der abgegeben, gültigen, ungültigen und enthaltene Stimmen&lt;br /&gt;
:* Anzahl der Stimmen, die für und gegen jeden der Kandidaten abgegeben wurden&lt;br /&gt;
:* Ergebnis des Wahlgangs inklusive Reihenfolge der Bewerber&lt;br /&gt;
:* Annahme der Wahl durch die gewählten Kandidaten &lt;br /&gt;
beinhalten muss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Über Einwendungen gegen Wahlergebnisse sowie ihre Annahme oder Zurückweisung durch die Versammlung wird jeweils eine Niederschrift angefertigt. Diese wird jeweils von der Versammlungsleitung und den Schriftführern unterzeichnet und der Niederschrift der Aufstellungsversammlung als Anlage beigefügt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Der Versammlungsleiter und zwei Zeugen unterzeichnen am Ende der Aufstellungsversammlung eine Versicherung an Eides Statt gemäß § 15 ThürKWG. Diese ist der Niederschrift beizufügen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 3 Kandidatur ==&lt;br /&gt;
(1) Für die Wahlen kann sich jeder Kreispirat aufstellen oder aufstellen lassen, sofern dem nicht Gesetze oder die Satzung entgegenstehen.&lt;br /&gt;
(2) Der Wahlleiter ruft vor der Wahl zur Kandidatenaufstellung auf und gibt den Kandidaten Zeit, sich zu melden.&lt;br /&gt;
(3) Vor der Schließung der Kandidatenaufstellung ist diese vom Wahlleiter bekannt zu geben. Daraufhin ist ein letzter Aufruf zu starten. Meldet sich innerhalb angemessener Zeit kein neuer Kandidat, so wird die Liste geschlossen.&lt;br /&gt;
(4) Wurde die Kandidatenliste geschlossen, so kann sich keiner mehr aufstellen oder seine Kandidatur zurückziehen.&lt;br /&gt;
== § 4 Wahlordnung ==&lt;br /&gt;
===Allgemeines===&lt;br /&gt;
(1) Alle Abstimmungen und Wahlen finden mit einfacher Mehrheit und grundsätzlich öffentlich statt, sofern nicht die Satzung, diese GO oder ein Gesetz ein anderes bestimmt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Jeder Stimmberechtigte kann eine geheime Abstimmung beantragen. '''{GO-Antrag auf geheime Abstimmung}'''; abweichend hiervon wird über Geschäftsordnungsanträge immer öffentlich abgestimmt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Wird geheim gewählt, so wird der Versammlung nach Abschluß der Auszählung das vollständige Ergebnis der Wahl oder Abstimmung durch den Wahlleiter mitgeteilt. Dieses besteht aus der Anzahl der Stimmberechtigten für diese Wahl oder Abstimmung, die Anzahl der ungültigen Stimmen und Enthaltungen und die Anzahl der auf jede mögliche Option entfallenen Stimmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Alle Kreispiraten, insbesondere jedoch die Wahlhelfer, sind verpflichtet, Vorkommnisse, die die Rechtmäßigkeit der Wahl oder Abstimmung in Frage stellen, sofort dem Wahlleiter bekannt zu machen, der unverzüglich die Versammlung darüber in Kenntnis zu setzen hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Auf Verlangen der Versammlung findet eine Wiederholung der Wahl oder Abstimmung statt '''{GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl/Abstimmung}'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(6) Findet die Wiederholung der Wahl oder Abstimmung nicht unmittelbar nach der ursprünglichen Wahl statt, so muß die Beteiligung an der Wahl oder Abstimmung (gemessen an der Summe der Zustimmenden und Ablehnenden Stimmen) bei mindestens 90% der ursprünglichen Wahl oder Abstimmung liegen, damit das neue Ergebnis rechtskräftig wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(7) Als Wahlverfahren für Alternativanträge und Personenwahlen mit mehreren Kandidaten wird eine Akzeptanzwahl durchgeführt. Jeder Teilnehmer hat so viele Stimmen wie Anträge zur Auswahl stehen, keinem Antrag darf mehr als eine Stimme gegeben werden, es müssen nicht alle Stimmen verteilt werden. Danach wird für den Antrag mit den meisten Stimmen mit einfacher Mehrheit erneut abgestimmt, ob er angenommen wird oder nicht. Sollte in einer Akzeptanzwahl Stimmengleichheit zwischen mehreren Anträgen herrschen, wird über diese erneut abgestimmt, bis ein Antrag feststeht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge===&lt;br /&gt;
(1) Über Geschäftsordnungsanträge wird durch Zeigen einer Stimmkarte abgestimmt. Es entscheidet die einfache Mehrheit der sich nicht enthaltenden Abstimmenden. Enthaltungen werden nicht gezählt.&lt;br /&gt;
(2) Die Mehrheitsverhältnisse werden grundsätzlich nach Augenmaß des Versammlungsleiters festgestellt, bei unklaren Verhältnissen oder auf Antrag der Versammlung erfolgt eine genaue Auszählung. '''{GO-Antrag auf Auszählung}'''&lt;br /&gt;
===Wahlen===&lt;br /&gt;
(1) Ein Kandidat wird mit absoluter Mehrheit der sich nicht enthaltenden Abstimmenden gewählt.&lt;br /&gt;
(2) Es werden getrennte Wahlgänge durchgeführt. Die Abstimmungsreihenfolge bestimmt der Wahlleiter. Die Versammlung kann eine davon abweichende Reihenfolge bestimmen. '''{GO-Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge}'''&lt;br /&gt;
===Wahlen zu Versammlungsämtern===&lt;br /&gt;
(1) Es wird grundsätzlich entsprechend der Regelungen aus §4.1.2 [Abstimmungen über allgemeine Anträge] gewählt.&lt;br /&gt;
(2) Stehen mindestens zwei Kandidaten für die Wahl zu einem Amt zur Verfügung, und erhalten beide die erforderliche Mehrheit, so ist Wahlsieger derjenige, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt hat. Werden Ämter mehrfach besetzt, werden die einzelnen Posten gewählt als seien es einzelne Ämter.&lt;br /&gt;
===Wahlen zu Parteitagsämtern===&lt;br /&gt;
(1) Vor Beginn der öffentlichen Wahl hat der Wahlleiter die Versammlung zu befragen, ob eine geheime Abstimmung erwünscht ist.&lt;br /&gt;
(2) Im übrigen gelten die Regelungen aus §4.2.1 [Wahlen zu Versammlungsämtern].&lt;br /&gt;
== § 4 Wahl der Liste zum Kreistag bzw. Stadtrat bzw. Gemeinderat ==&lt;br /&gt;
(1) Das Vorschlagsrecht für eine Kandidatur hat jedes stimmberechtigte Mitglied. Es ist möglich, sich selbst vorzuschlagen. &lt;br /&gt;
(2) Wählbar als Kandidat für eine Liste zur Wahl des Kreitags, Stadtrats bzw. Gemeinderats ist, wer:&lt;br /&gt;
* am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat,&lt;br /&gt;
* seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde gemeldet ist (bei Meldung in mehreren Gemeinden muss Erfurt der Hauptwohnsitz sein),&lt;br /&gt;
* nicht gemäß § 2 ThürKWG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist,&lt;br /&gt;
* nur in diesem einen Wahlvorschlag aufgestellt wird und seine schriftliche Zustimmung dazu erteilt hat (Die Zustimmung kann gemäß § 14 ThürKWG nach Ablauf der Einreichungsfrist (§ 17 Abs. 1 Satz 2) nicht mehr zurückgenommen werden).&lt;br /&gt;
(3) Alle Wahlgänge finden geheim statt.&lt;br /&gt;
=== Vorbereitung===&lt;br /&gt;
Der Wahlleiter erklärt der Versammlung, wer vorschlagsberechtigt und wer wählbar ist, und erläutert das Verfahren. &lt;br /&gt;
===  Wahlverfahren=== &lt;br /&gt;
(1) Jede Liste wird durch einen Wahlgang pro Listenplatz erstellt.&lt;br /&gt;
=== Kandidatenvorstellung===&lt;br /&gt;
(1) Der Wahlleiter öffnet die Kandidatenliste. Von jedem vorgeschlagenen Kandidaten wird daraufhin die Wählbarkeit durch den Wahlleiter und seine Helfer geprüft. Nach angemessener Zeit schließt der Wahlleiter die Kandidatenliste. Vor der Schließung der Kandidatenaufstellung ist diese vom Wahlleiter bekannt zu geben.  Daraufhin ist ein letzter Aufruf zu starten. Meldet sich innerhalb angemessener Zeit kein neuer Kandidat, so wird die Liste geschlossen. Wurde die Kandidatenliste geschlossen, so kann sich keiner mehr aufstellen oder seine Kandidatur zurückziehen Sie kann nicht wieder eröffnet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Alle Kandidaten erhalten die Möglichkeit, sich und ihr Wahlprogramm in angemessener Zeit vorzustellen. Die Vorstellung sollte nicht länger als 10 Minuten dauern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Die Vorstellung erfolgt in alphabetischer Reihenfolge des Vornamens.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Im Anschluss der Kandidatenvorstellung ist den Versammlungsteilnehmern die Möglichkeit einzuräumen, Fragen an den Kandidaten zu stellen und Wortmeldung (Meinungen) abzugeben. Dem Kandidaten ist nach jedem Redebeitrag eine kurze Erwiderung zu gewähren. Diese muss sich auf den vorangegangen Redebeitrag beziehen und ist möglichst kompakt zu gestalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Fragen müssen deutlich als solche gestellt werden und den Adressaten enthalten. Dem Fragesteller muss die Möglichkeit eingeräumt werden, bis zu zwei Rückfragen zu stellen. Diese müssen sich klar auf die Ausgangsfrage beziehen und sind möglichst kompakt zu gestalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(6) Die Fragen und Wortmeldungen sollen keine inhaltliche Wiederholung darstellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(7) Nach Ende der Rednerliste wird dem Kandidaten noch einmal Zeit eingeräumt, eine abschließende Stellungnahme abzugeben. Zeitlich darf diese die Dauer der Vorstellung nicht überschreiten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(8) Nach Abschluss der letzten Kandidatenvorstellung erfolgt die Wahl per Zustimmungswahl.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Wahlgang ===&lt;br /&gt;
(1) Pro Kandidat kann eine Ja-Stimme vergeben werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Ein leerer Stimmzettel bedeutet eine Ablehnung für alle Kandidaten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Ein gültiger Stimmzettel ist ein Stimmzettel, bei dem mindestens für einen Kandidaten eine gültige Stimmabgabe erkennbar ist. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Gewählt sind die Kandidaten, die ein Quorum von mehr als 50% bei den Ja-Stimmen erreicht haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Bei Stimmengleichheit entscheidet erfolgt eine Stichwahl.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 6 Anträge ==&lt;br /&gt;
===Allgemeine Anträge an die Versammlung===&lt;br /&gt;
(1) Vor Behandlung eines neuen Antrags ruft die Versammlungsleitung zu Redebeiträgen auf. Der Antragsteller hat das Recht, seinen Antrag in kompakter Rede vorzustellen. Redebeiträge können zeitlich begrenzt werden wobei dem Antragssteller relativ zu einzelnen weiteren Redebeiträgen mehr Zeit einzuräumen ist. Die Reihenfolge der Reden nach dem Antragssteller wird von der Versammlungsleitung fest gelegt. Nach Beginn der Redebeiträge gilt die Redeliste als geschlossen, nicht betroffen davon sind Fragen und Wortmeldungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Im Anschluss der Reden ist die Möglichkeit einzuräumen, Fragen an die Redner zu stellen. Fragen müssen deutlich als solche gestellt werden und den Adressaten enthalten. Auf Fragen kann der Adressat antworten, Widerreden von Fragenden können abgelehnt werden wenn dies zur Einhaltung der Tagesordnung geboten ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Neben Fragen an die Redner können sonstige Wortmeldung (Meinungen) abgegeben werden. Sie sollen keine inhaltliche Wiederholung darstellen. Antworten und Widerreden darauf sind nicht nötig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Zur Einhaltung der Tagesordnung kann die Versammlungsleitung die Liste für Fragen und sonstige Wortmeldungen schließen und Redezeiten begrenzen, nachdem darauf deutlich hingewiesen worden ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Anträge zur Geschäftsordnung===&lt;br /&gt;
(1) Jeder Kreispirat kann jederzeit einen GO-Antrag stellen. Dazu begibt er sich an das dafür vorgesehene Rednerstelle im Saal und hebt beide Hände. Solch einer Wortmeldung ist nach der aktuellen Wortmeldung Vorrang zu geben.&lt;br /&gt;
(2) Die Geschäftsordnungsanträge&lt;br /&gt;
:*Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung&lt;br /&gt;
:*Änderung der Tagesordnung&lt;br /&gt;
müssen schriftlich beim Versammlungsleiter oder dem von ihm damit beauftragten Kreispirat gestellt werden. Ist ein solcher Antrag gestellt, wird er vom Versammlungsleiter spätestens mit Beendigung des aktuellen Tagesordnungspunktes behandelt.&lt;br /&gt;
(3) Wurde ein Antrag gestellt, so kann jeder Kreispirat entsprechend Abs 1 einen Alternativantrag stellen. '''{GO-Antrag auf Alternativantrag}''' Andere Anträge sind bis zum Beschluß über den Antrag oder dessen Rückziehung nicht zulässig.&lt;br /&gt;
(4) Jeder Kreispirat kann daraufhin eine Für- oder Gegenrede für einen Antrag halten.&lt;br /&gt;
(5) Unterbleibt eine Gegenrede und wurde kein Alternativantrag gestellt, so ist der Antrag angenommen. Gibt es mindestens eine Gegenrede oder gibt es mindestens einen Alternativantrag, so wird über den Antrag bzw. die Anträge abgestimmt. In letzteren Fall gilt §4.2.1 [Wahlen zu Versammlungsämtern] Abs 2 entsprechend.&lt;br /&gt;
(6) Es sind nur die folgenden Anträge als Geschäftsordnungsanträge zulässig:&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Zulassung des Gastredners XY&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Ablehnung des Wahlhelfers XY&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf geheime Abstimmung&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl/Abstimmung&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Auszählung&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf getrennte Wahlgänge&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Alternativantrag&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Ende der Rednerliste&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Unterbrechung der Sitzung&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung (nur schriftlich)&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung (nur schriftlich)&lt;br /&gt;
Versucht ein Teilnehmer, einen nicht zulässigen GO-Antrag oder einen GO-Antrag in einer nicht zulässigen Form zu stellen, entzieht ihm der Versammlungsleiter unverzüglich das Wort.&lt;br /&gt;
===Antrag auf Ende der Rednerliste===&lt;br /&gt;
(1) Jeder Kreispirat kann einen Antrag auf Ende der Rednerliste stellen. '''{GO-Antrag auf Ende der Rednerliste}'''&lt;br /&gt;
(2) Der Antragsteller&lt;br /&gt;
:*darf sich selbst bisher nicht an der Diskussion zum aktuellen Thema beteiligt haben,&lt;br /&gt;
:*darf nicht auf der Rednerliste stehen und sich nicht auf die Rednerliste stellen lassen und&lt;br /&gt;
:*darf sich zum Thema auch dann nicht mehr äußern, wenn der GO-Antrag abgelehnt wird.&lt;br /&gt;
(3) Wurde ein Antrag auf Ende der Rednerliste angenommen, so müssen sich alle Redner unverzüglich melden.&lt;br /&gt;
===Antrag auf Änderung der Tagesordnung===&lt;br /&gt;
(1) Eine Änderung der Tagesordnung kann sein&lt;br /&gt;
:*das Hinzufügen eines Punktes,&lt;br /&gt;
:*das Entfernen eines Punktes,&lt;br /&gt;
:*das Heraustrennen eines Punktes aus einem anderen Punkt der Tagesordnung,&lt;br /&gt;
:*das Ändern der Reihenfolge von Punkten.&lt;br /&gt;
(2) Anträge auf Änderung der Tagesordnung müssen schriftlich beim Versammlungsleiter oder dem von ihm beauftragten Kreispirat gestellt werden. Sie müssen sämtliche zur Änderung vorgesehene Tagesordnungspunkte enthalten. Bei Hinzufügung, Verschiebung, Heraustrennung und der Änderung der Reihenfolge von Tagesordnungspunkten müssen eindeutige Angaben enthalten sein, wann die betreffenden Anträge behandelt werden sollen.&lt;br /&gt;
''{GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung} ''&lt;br /&gt;
===Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung===&lt;br /&gt;
(1) Ein Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung muss schriftlich beim Versammlungsleiter oder dem von ihm beauftragten Kreispirat gestellt werden. Der Antrag muß die Änderungen im Wortlaut enthalten.&lt;br /&gt;
'''{GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung}'''&lt;br /&gt;
===Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes===&lt;br /&gt;
(1)&amp;amp;nbsp; Jeder Kreispirat hat das Recht, ein Meinungsbild einzufordern.'' {GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes}'' §5.4 [Anträge zur Geschäftsordnung] Abs 2 bis 4 finden keine Anwendung, über den GO-Antrag wird nicht abgestimmt.&lt;br /&gt;
(2) Die Abstimmung wird auch bei knappen Ergebnis nicht ausgezählt. Im übrigen richtet sich die Abstimmung nach §4.1.1 [Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge].&lt;br /&gt;
===Antrag auf Begrenzung der Redezeit===&lt;br /&gt;
(1) Der Antrag muss die gewünschte maximale Dauer (in Sekunden) zukünftiger Redebeiträge enthalten und die Angabe machen, wie lange diese Beschränkung gelten soll (z.B. bis zur Beschlußfassung über oder Vertagung des aktuellen Antrages). '''{GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit}'''&lt;br /&gt;
===Antrag auf Unterbrechung der Sitzung===&lt;br /&gt;
(1) Der Antrag ''kann'' die Dauer der Unterbrechung beinhalten, muss aber nicht. Falls die Dauer nicht bestimmt ist, obliegt es dem Versammlungsleiter die Dauer zu bestimmen. &lt;br /&gt;
== § 7 Gültigkeit ==&lt;br /&gt;
# Diese Geschäftsordnung behält seine Gültigkeit für folgende Aufstellungsversammlungen, bis sie durch eine neue Geschäftsordnung ersetzt wird.&lt;br /&gt;
# Diese Geschäftsordnung tritt am 18.01.2014 in Kraft.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Bratwurst</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:AV-Gotha_2014/GO-AV&amp;diff=55111</id>
		<title>TH:AV-Gotha 2014/GO-AV</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:AV-Gotha_2014/GO-AV&amp;diff=55111"/>
				<updated>2014-01-18T11:23:33Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Bratwurst: /* Wahlgang */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;__NOTOC__&lt;br /&gt;
{{Navigationsleiste_AV_Gotha}}&lt;br /&gt;
&amp;lt;big&amp;gt;'''Geschäfts- und Wahlordnung der PIRATEN KV Gotha'''&amp;lt;/big&amp;gt;&lt;br /&gt;
== § 1 Allgemeines ==&lt;br /&gt;
=== Allgemeines===&lt;br /&gt;
(1) Nimmt ein Pirat laut Satzung gar nicht oder nicht an der gesamten Versammlung teil, so entstehen hieraus keine rückwirkenden Rechte; insbesondere ergibt sich daraus keine Rechtfertigung für eine Anfechtung von Wahlergebnissen oder Beschlüssen.&lt;br /&gt;
(2) Ämter und Befugnisse der Versammlung enden mit dem Ende der Versammlung.&lt;br /&gt;
(3) Das Protokoll der Versammlung, das mindestens:&lt;br /&gt;
:* gestellte Anträge (nicht GO-Anträge) im Wortlaut,&lt;br /&gt;
:* Ergebnisse aller Abstimmungen über die Anträge (nicht GO-Anträge) und&lt;br /&gt;
:* das Wahlprotokoll (falls Wahlen stattfinden)&lt;br /&gt;
:* Wechsel des Versammlungsleiters&lt;br /&gt;
zu enthalten hat, wird durch Unterschrift eines Versammlungsleiters, des Wahlleiters und des am Ende der Versammlung amtierenden Vorsitzenden oder dessen Stellvertreters beurkundet. Es ist den Piraten (im Sinne der Satzung) durch Veröffentlichung auf üblichen Kommunikationswegen unverzüglich zugänglich zu machen.&lt;br /&gt;
===Akkreditierung===&lt;br /&gt;
(1) Die Teilnehmer werden vom Kreisvorstand oder einem Beauftragten akkreditiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Die Akkreditierungspiraten erstellen vor Beginn der Versammlung eine Anwesenheitsliste, kontrollieren die Wahlberechtigung und teilen Stimmkarten aus. Dabei erhält jeder stimmberechtigte Pirat nach Satzung, im folgenden Kreispirat genannt, eine Stimmkarte. Eine Akkreditierung ist während der gesamten Versammlung möglich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 2 Versammlungsämter ==&lt;br /&gt;
===Versammlungsleiter===&lt;br /&gt;
(1) Die Versammlung wird durch mindestens einen Versammlungsleiter geleitet, der zu Beginn von dieser gewählt wird. Bis zu dessen Wahl fungiert der Kreisvorstandsvorsitzende als vorläufiger Versammlungsleiter, sofern er nicht einen anderen Piraten mit dieser Aufgabe beauftragt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Dem Versammlungsleiter obliegt die Einhaltung der Tagesordnung inkl. Zeitplan. Dazu teilt er Rederecht inkl. Redezeit zu bzw. entzieht diese. Eine angemessene inhaltliche wie personale Diskussion und Beteiligung der einzelnen Kreispiraten muss sichergestellt werden. Jedem Kreispiraten ist auf Verlangen eine angemessene Redezeit einzuräumen. Sind Gäste zugelassen, so kann der Versammlungsleiter diesen ein Rederecht einräumen, sofern es keinen Widerspruch gibt. Jeder Kreispirat kann das Rederecht für einen Gast beantragen.&lt;br /&gt;
'''{GO-Antrag auf Zulassung des Gastredners XY}'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Der Versammlungsleiter kündigt Beginn und Ende von Sitzungsunterbrechungen sowie den Zeitpunkt der Neuaufnahme der Versammlung nach einer Vertagung an.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Der Versammlungsleiter kann freiwillige Kreispiraten dazu ernennen, ihn bei seiner Arbeit zu unterstützen. Diese sind der Versammlung durch den Versammlungsleiter sofort bekannt zu machen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Der Versammlungsleiter nimmt während der Versammlung Anträge entgegen, die er nach kurzer Prüfung auf Zulässigkeit und Dringlichkeit der Versammlung angemessen bekannt macht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(6) Grundsätzlich stellt der Versammlungsleiter die Ergebnisse von Abstimmungen fest, sofern dafür nicht der Wahlleiter ausdrücklich vorgesehen ist. Er kann den Wahlleiter grundsätzlich oder für konkrete Abstimmungen beauftragen, ihn bei der Feststellung von Abstimmungsergebnissen zu unterstützen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(7) Werden mehrere Versammlungsleiter gewählt, gelten die Regelungen entsprechend. Zu einer Zeit ist immer nur ein gewählter Versammlungsleiter tätig, ein Wechsel ist der Versammlung mit zu teilen. Ein Versammlungsleiter ist für seine Tätigkeit in der Zeit allein verantwortlich, in der er die Aufgaben als Versammlungsleiter tatsächlich wahrnimmt. Wechsel werden im Protokoll vermerkt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Wahlleiter===&lt;br /&gt;
(1) Die Versammlung wählt zur Durchführung von Wahlen zu Einzel- bzw. Listenkandidaten, mindestens einen Wahlleiter. Diese dürfen nicht Kandidat für ein Mandat bzw. eine Liste sein, deren Wahl sie durchzuführen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Die Durchführung umfasst&lt;br /&gt;
:* die Ankündigung einer Wahl,&lt;br /&gt;
:* Hinweise auf die Modalitäten der Wahl,&lt;br /&gt;
:* die Eröffnung und die Beendigung der Wahl,&lt;br /&gt;
:* das Sicherstellen der Einhaltung der Wahlordnung und Satzung, insbesondere der geheimen Wahl.&lt;br /&gt;
:* das Entgegennehmen der Stimmergebnisse aus den einzelnen Wahllokalen und deren Aufsummierung,&lt;br /&gt;
:* Feststellung der Anzahl abgegeben, der gültigen, der ungültigen und der jeweils auf die Kandidaten entfallenen Stimmen und der daraus resultierenden Wahl,&lt;br /&gt;
:* Frage an die gewählten Kandidaten, ob diese jeweils ihre Ämter antreten und&lt;br /&gt;
:* Erstellung eines Wahlprotokolls.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Zur Entgegennahme der Stimmzettel werden im Versammlungsraum Wahlurnen aufgestellt, denen je zwei Wahlhelfer zugeordnet sind. Die Wahlhelfer beaufsichtigen die Abgabe der Stimmzettel, zählen die Ergebnisse aus und melden sie dem Wahlleiter. Wahlhelfer dürfen nicht ein Kandidat für ein Amt sein, dessen Wahl sie durchzuführen haben. Wahlhelfer stehen unter der Aufsicht des Wahlleiters und können auch von der Versammlung mit Mehrheit abgelehnt werden.&lt;br /&gt;
'''{GO-Antrag auf Ablehnung des Wahlhelfers XY}'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Der Wahlleiter fertigt ein Wahlprotokoll über alle Wahlen der Versammlung an, das von ihm selbst und mindestens zwei Wahlhelfern zu unterschreiben und somit zu beurkunden ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Protokollant ===&lt;br /&gt;
(1) Der Protokollant ist verantwortlich für das Erstellen eines schriftlichen Protokolls der Versammlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Zweifelt ein Mitglied der Versammlung die Mitgliedschaft, die Vollmacht oder das Wahlrecht eines anderen, Akkreditierungsmaterial besitzenden Teilnehmers an, so ist hierüber und über die vom Versammlungsleiter getroffene Entscheidung eine Niederschrift anzufertigen. Diese ist von der Versammlungsleitung und allen Schriftführern zu unterzeichnen und der Niederschrift beizufügen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Über jeden Wahlgang ist eine Niederschrift anzufertigen, welche&lt;br /&gt;
:* Wahlverfahren&lt;br /&gt;
:* Kandidaten&lt;br /&gt;
:* Anzahl der Akkreditierten&lt;br /&gt;
:* Anzahl der abgegeben, gültigen, ungültigen und enthaltene Stimmen&lt;br /&gt;
:* Anzahl der Stimmen, die für und gegen jeden der Kandidaten abgegeben wurden&lt;br /&gt;
:* Ergebnis des Wahlgangs&lt;br /&gt;
:* Annahme der Wahl durch die gewählten Kandidaten &lt;br /&gt;
beinhalten muss. Diese ist von der Wahlleitung und den Wahlhelfern zu unterzeichnen und der Niederschrift der Versammlung beizufügen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Über Einwendungen gegen Wahlergebnisse sowie ihre Annahme oder Zurückweisung durch die Versammlung wird jeweils eine Niederschrift angefertigt. Diese wird jeweils von der Versammlungsleitung und den Schriftführern unterzeichnet und der Niederschrift der Aufstellungsversammlung als Anlage beigefügt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Der Versammlungsleiter und zwei Zeugen unterzeichnen am Ende der Aufstellungsversammlung das Protokoll.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Schriftführer ===&lt;br /&gt;
(1) Es wird vom Schriftführer eine Niederschrift über die Aufstellungsversammlung gemäß § 15 ThürKWG angefertigt. Es wird von der Versammlungsleitung und dem Schriftführer unterzeichnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Zweifelt ein Mitglied der Versammlung die Mitgliedschaft, die Vollmacht oder das Wahlrecht eines anderen, Akkreditierungsmaterial besitzenden Teilnehmers an, so ist hierüber und über die vom Versammlungsleiter getroffene Entscheidung eine Niederschrift anzufertigen. Diese ist von der Versammlungsleitung und allen Schriftführern zu unterzeichnen und der Niederschrift beizufügen.&lt;br /&gt;
(2) Über den Wahlgang ist eine Niederschrift anzufertigen, die&lt;br /&gt;
:* Ort und Zeit der Versammlung&lt;br /&gt;
:* Form der Einladung&lt;br /&gt;
:* Wahlverfahren&lt;br /&gt;
:* Anzahl der Akkreditierten&lt;br /&gt;
:* Kandidaten&lt;br /&gt;
:* Anzahl der abgegeben, gültigen, ungültigen und enthaltene Stimmen&lt;br /&gt;
:* Anzahl der Stimmen, die für und gegen jeden der Kandidaten abgegeben wurden&lt;br /&gt;
:* Ergebnis des Wahlgangs inklusive Reihenfolge der Bewerber&lt;br /&gt;
:* Annahme der Wahl durch die gewählten Kandidaten &lt;br /&gt;
beinhalten muss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Über Einwendungen gegen Wahlergebnisse sowie ihre Annahme oder Zurückweisung durch die Versammlung wird jeweils eine Niederschrift angefertigt. Diese wird jeweils von der Versammlungsleitung und den Schriftführern unterzeichnet und der Niederschrift der Aufstellungsversammlung als Anlage beigefügt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Der Versammlungsleiter und zwei Zeugen unterzeichnen am Ende der Aufstellungsversammlung eine Versicherung an Eides Statt gemäß § 15 ThürKWG. Diese ist der Niederschrift beizufügen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 3 Kandidatur ==&lt;br /&gt;
(1) Für die Wahlen kann sich jeder Kreispirat aufstellen oder aufstellen lassen, sofern dem nicht Gesetze oder die Satzung entgegenstehen.&lt;br /&gt;
(2) Der Wahlleiter ruft vor der Wahl zur Kandidatenaufstellung auf und gibt den Kandidaten Zeit, sich zu melden.&lt;br /&gt;
(3) Vor der Schließung der Kandidatenaufstellung ist diese vom Wahlleiter bekannt zu geben. Daraufhin ist ein letzter Aufruf zu starten. Meldet sich innerhalb angemessener Zeit kein neuer Kandidat, so wird die Liste geschlossen.&lt;br /&gt;
(4) Wurde die Kandidatenliste geschlossen, so kann sich keiner mehr aufstellen oder seine Kandidatur zurückziehen.&lt;br /&gt;
== § 4 Wahlordnung ==&lt;br /&gt;
===Allgemeines===&lt;br /&gt;
(1) Alle Abstimmungen und Wahlen finden mit einfacher Mehrheit und grundsätzlich öffentlich statt, sofern nicht die Satzung, diese GO oder ein Gesetz ein anderes bestimmt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Jeder Stimmberechtigte kann eine geheime Abstimmung beantragen. '''{GO-Antrag auf geheime Abstimmung}'''; abweichend hiervon wird über Geschäftsordnungsanträge immer öffentlich abgestimmt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Wird geheim gewählt, so wird der Versammlung nach Abschluß der Auszählung das vollständige Ergebnis der Wahl oder Abstimmung durch den Wahlleiter mitgeteilt. Dieses besteht aus der Anzahl der Stimmberechtigten für diese Wahl oder Abstimmung, die Anzahl der ungültigen Stimmen und Enthaltungen und die Anzahl der auf jede mögliche Option entfallenen Stimmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Alle Kreispiraten, insbesondere jedoch die Wahlhelfer, sind verpflichtet, Vorkommnisse, die die Rechtmäßigkeit der Wahl oder Abstimmung in Frage stellen, sofort dem Wahlleiter bekannt zu machen, der unverzüglich die Versammlung darüber in Kenntnis zu setzen hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Auf Verlangen der Versammlung findet eine Wiederholung der Wahl oder Abstimmung statt '''{GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl/Abstimmung}'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(6) Findet die Wiederholung der Wahl oder Abstimmung nicht unmittelbar nach der ursprünglichen Wahl statt, so muß die Beteiligung an der Wahl oder Abstimmung (gemessen an der Summe der Zustimmenden und Ablehnenden Stimmen) bei mindestens 90% der ursprünglichen Wahl oder Abstimmung liegen, damit das neue Ergebnis rechtskräftig wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(7) Als Wahlverfahren für Alternativanträge und Personenwahlen mit mehreren Kandidaten wird eine Akzeptanzwahl durchgeführt. Jeder Teilnehmer hat so viele Stimmen wie Anträge zur Auswahl stehen, keinem Antrag darf mehr als eine Stimme gegeben werden, es müssen nicht alle Stimmen verteilt werden. Danach wird für den Antrag mit den meisten Stimmen mit einfacher Mehrheit erneut abgestimmt, ob er angenommen wird oder nicht. Sollte in einer Akzeptanzwahl Stimmengleichheit zwischen mehreren Anträgen herrschen, wird über diese erneut abgestimmt, bis ein Antrag feststeht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge===&lt;br /&gt;
(1) Über Geschäftsordnungsanträge wird durch Zeigen einer Stimmkarte abgestimmt. Es entscheidet die einfache Mehrheit der sich nicht enthaltenden Abstimmenden. Enthaltungen werden nicht gezählt.&lt;br /&gt;
(2) Die Mehrheitsverhältnisse werden grundsätzlich nach Augenmaß des Versammlungsleiters festgestellt, bei unklaren Verhältnissen oder auf Antrag der Versammlung erfolgt eine genaue Auszählung. '''{GO-Antrag auf Auszählung}'''&lt;br /&gt;
===Wahlen===&lt;br /&gt;
(1) Ein Kandidat wird mit absoluter Mehrheit der sich nicht enthaltenden Abstimmenden gewählt.&lt;br /&gt;
(2) Es werden getrennte Wahlgänge durchgeführt. Die Abstimmungsreihenfolge bestimmt der Wahlleiter. Die Versammlung kann eine davon abweichende Reihenfolge bestimmen. '''{GO-Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge}'''&lt;br /&gt;
===Wahlen zu Versammlungsämtern===&lt;br /&gt;
(1) Es wird grundsätzlich entsprechend der Regelungen aus §4.1.2 [Abstimmungen über allgemeine Anträge] gewählt.&lt;br /&gt;
(2) Stehen mindestens zwei Kandidaten für die Wahl zu einem Amt zur Verfügung, und erhalten beide die erforderliche Mehrheit, so ist Wahlsieger derjenige, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt hat. Werden Ämter mehrfach besetzt, werden die einzelnen Posten gewählt als seien es einzelne Ämter.&lt;br /&gt;
===Wahlen zu Parteitagsämtern===&lt;br /&gt;
(1) Vor Beginn der öffentlichen Wahl hat der Wahlleiter die Versammlung zu befragen, ob eine geheime Abstimmung erwünscht ist.&lt;br /&gt;
(2) Im übrigen gelten die Regelungen aus §4.2.1 [Wahlen zu Versammlungsämtern].&lt;br /&gt;
== § 4 Wahl der Liste zum Kreistag bzw. Stadtrat bzw. Gemeinderat ==&lt;br /&gt;
(1) Das Vorschlagsrecht für eine Kandidatur hat jedes stimmberechtigte Mitglied. Es ist möglich, sich selbst vorzuschlagen. &lt;br /&gt;
(2) Wählbar als Kandidat für eine Liste zur Wahl des Kreitags, Stadtrats bzw. Gemeinderats ist, wer:&lt;br /&gt;
* am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat,&lt;br /&gt;
* seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde gemeldet ist (bei Meldung in mehreren Gemeinden muss Erfurt der Hauptwohnsitz sein),&lt;br /&gt;
* nicht gemäß § 2 ThürKWG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist,&lt;br /&gt;
* nur in diesem einen Wahlvorschlag aufgestellt wird und seine schriftliche Zustimmung dazu erteilt hat (Die Zustimmung kann gemäß § 14 ThürKWG nach Ablauf der Einreichungsfrist (§ 17 Abs. 1 Satz 2) nicht mehr zurückgenommen werden).&lt;br /&gt;
(3) Alle Wahlgänge finden geheim statt.&lt;br /&gt;
=== Vorbereitung===&lt;br /&gt;
Der Wahlleiter erklärt der Versammlung, wer vorschlagsberechtigt und wer wählbar ist, und erläutert das Verfahren. &lt;br /&gt;
===  Wahlverfahren=== &lt;br /&gt;
(1) Jede Liste wird durch einen Wahlgang pro Listenplatz erstellt.&lt;br /&gt;
=== Kandidatenvorstellung===&lt;br /&gt;
(1) Der Wahlleiter öffnet die Kandidatenliste. Von jedem vorgeschlagenen Kandidaten wird daraufhin die Wählbarkeit durch den Wahlleiter und seine Helfer geprüft. Nach angemessener Zeit schließt der Wahlleiter die Kandidatenliste. Vor der Schließung der Kandidatenaufstellung ist diese vom Wahlleiter bekannt zu geben.  Daraufhin ist ein letzter Aufruf zu starten. Meldet sich innerhalb angemessener Zeit kein neuer Kandidat, so wird die Liste geschlossen. Wurde die Kandidatenliste geschlossen, so kann sich keiner mehr aufstellen oder seine Kandidatur zurückziehen Sie kann nicht wieder eröffnet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Alle Kandidaten erhalten die Möglichkeit, sich und ihr Wahlprogramm in angemessener Zeit vorzustellen. Die Vorstellung sollte nicht länger als 10 Minuten dauern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Die Vorstellung erfolgt in alphabetischer Reihenfolge des Vornamens.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Im Anschluss der Kandidatenvorstellung ist den Versammlungsteilnehmern die Möglichkeit einzuräumen, Fragen an den Kandidaten zu stellen und Wortmeldung (Meinungen) abzugeben. Dem Kandidaten ist nach jedem Redebeitrag eine kurze Erwiderung zu gewähren. Diese muss sich auf den vorangegangen Redebeitrag beziehen und ist möglichst kompakt zu gestalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Fragen müssen deutlich als solche gestellt werden und den Adressaten enthalten. Dem Fragesteller muss die Möglichkeit eingeräumt werden, bis zu zwei Rückfragen zu stellen. Diese müssen sich klar auf die Ausgangsfrage beziehen und sind möglichst kompakt zu gestalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(6) Die Fragen und Wortmeldungen sollen keine inhaltliche Wiederholung darstellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(7) Nach Ende der Rednerliste wird dem Kandidaten noch einmal Zeit eingeräumt, eine abschließende Stellungnahme abzugeben. Zeitlich darf diese die Dauer der Vorstellung nicht überschreiten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(8) Nach Abschluss der letzten Kandidatenvorstellung erfolgt die Wahl per Zustimmungswahl.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Wahlgang ===&lt;br /&gt;
(1) Pro Kandidat kann eine Ja-Stimme vergeben werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Ein leerer Stimmzettel bedeutet eine Ablehnung für alle Kandidaten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Ein gültiger Stimmzettel ist ein Stimmzettel, bei dem mindestens für einen Kandidaten eine gültige Stimmabgabe erkennbar ist. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Gewählt sind die Kandidaten, die ein Quorum von mehr als 50% bei den Ja-Stimmen erreicht haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Bei Stimmengleichheit entscheidet erfolgt eine Stichwahl.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 6 Anträge ==&lt;br /&gt;
===Allgemeine Anträge an die Versammlung===&lt;br /&gt;
(1) Vor Behandlung eines neuen Antrags ruft die Versammlungsleitung zu Redebeiträgen auf. Der Antragsteller hat das Recht, seinen Antrag in kompakter Rede vorzustellen. Redebeiträge können zeitlich begrenzt werden wobei dem Antragssteller relativ zu einzelnen weiteren Redebeiträgen mehr Zeit einzuräumen ist. Die Reihenfolge der Reden nach dem Antragssteller wird von der Versammlungsleitung fest gelegt. Nach Beginn der Redebeiträge gilt die Redeliste als geschlossen, nicht betroffen davon sind Fragen und Wortmeldungen.&lt;br /&gt;
(2) Im Anschluss der Reden ist die Möglichkeit einzuräumen, Fragen an die Redner zu stellen. Fragen müssen deutlich als solche gestellt werden und den Adressaten enthalten. Auf Fragen kann der Adressat antworten, Widerreden von Fragenden können abgelehnt werden wenn dies zur Einhaltung der Tagesordnung geboten ist.&lt;br /&gt;
(3) Neben Fragen an die Redner können sonstige Wortmeldung (Meinungen) abgegeben werden. Sie sollen keine inhaltliche Wiederholung darstellen. Antworten und Widerreden darauf sind nicht nötig.&lt;br /&gt;
(4) Zur Einhaltung der Tagesordnung kann die Versammlungsleitung die Liste für Fragen und sonstige Wortmeldungen schließen und Redezeiten begrenzen, nachdem darauf deutlich hingewiesen worden ist.&lt;br /&gt;
===Anträge zur Geschäftsordnung===&lt;br /&gt;
(1) Jeder Kreispirat kann jederzeit einen GO-Antrag stellen. Dazu begibt er sich an das dafür vorgesehene Rednerstelle im Saal und hebt beide Hände. Solch einer Wortmeldung ist nach der aktuellen Wortmeldung Vorrang zu geben.&lt;br /&gt;
(2) Die Geschäftsordnungsanträge&lt;br /&gt;
:*Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung&lt;br /&gt;
:*Änderung der Tagesordnung&lt;br /&gt;
müssen schriftlich beim Versammlungsleiter oder dem von ihm damit beauftragten Kreispirat gestellt werden. Ist ein solcher Antrag gestellt, wird er vom Versammlungsleiter spätestens mit Beendigung des aktuellen Tagesordnungspunktes behandelt.&lt;br /&gt;
(3) Wurde ein Antrag gestellt, so kann jeder Kreispirat entsprechend Abs 1 einen Alternativantrag stellen. '''{GO-Antrag auf Alternativantrag}''' Andere Anträge sind bis zum Beschluß über den Antrag oder dessen Rückziehung nicht zulässig.&lt;br /&gt;
(4) Jeder Kreispirat kann daraufhin eine Für- oder Gegenrede für einen Antrag halten.&lt;br /&gt;
(5) Unterbleibt eine Gegenrede und wurde kein Alternativantrag gestellt, so ist der Antrag angenommen. Gibt es mindestens eine Gegenrede oder gibt es mindestens einen Alternativantrag, so wird über den Antrag bzw. die Anträge abgestimmt. In letzteren Fall gilt §4.2.1 [Wahlen zu Versammlungsämtern] Abs 2 entsprechend.&lt;br /&gt;
(6) Es sind nur die folgenden Anträge als Geschäftsordnungsanträge zulässig:&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Zulassung des Gastredners XY&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Ablehnung des Wahlhelfers XY&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf geheime Abstimmung&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl/Abstimmung&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Auszählung&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf getrennte Wahlgänge&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Alternativantrag&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Ende der Rednerliste&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Unterbrechung der Sitzung&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung (nur schriftlich)&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung (nur schriftlich)&lt;br /&gt;
Versucht ein Teilnehmer, einen nicht zulässigen GO-Antrag oder einen GO-Antrag in einer nicht zulässigen Form zu stellen, entzieht ihm der Versammlungsleiter unverzüglich das Wort.&lt;br /&gt;
===Antrag auf Ende der Rednerliste===&lt;br /&gt;
(1) Jeder Kreispirat kann einen Antrag auf Ende der Rednerliste stellen. '''{GO-Antrag auf Ende der Rednerliste}'''&lt;br /&gt;
(2) Der Antragsteller&lt;br /&gt;
:*darf sich selbst bisher nicht an der Diskussion zum aktuellen Thema beteiligt haben,&lt;br /&gt;
:*darf nicht auf der Rednerliste stehen und sich nicht auf die Rednerliste stellen lassen und&lt;br /&gt;
:*darf sich zum Thema auch dann nicht mehr äußern, wenn der GO-Antrag abgelehnt wird.&lt;br /&gt;
(3) Wurde ein Antrag auf Ende der Rednerliste angenommen, so müssen sich alle Redner unverzüglich melden.&lt;br /&gt;
===Antrag auf Änderung der Tagesordnung===&lt;br /&gt;
(1) Eine Änderung der Tagesordnung kann sein&lt;br /&gt;
:*das Hinzufügen eines Punktes,&lt;br /&gt;
:*das Entfernen eines Punktes,&lt;br /&gt;
:*das Heraustrennen eines Punktes aus einem anderen Punkt der Tagesordnung,&lt;br /&gt;
:*das Ändern der Reihenfolge von Punkten.&lt;br /&gt;
(2) Anträge auf Änderung der Tagesordnung müssen schriftlich beim Versammlungsleiter oder dem von ihm beauftragten Kreispirat gestellt werden. Sie müssen sämtliche zur Änderung vorgesehene Tagesordnungspunkte enthalten. Bei Hinzufügung, Verschiebung, Heraustrennung und der Änderung der Reihenfolge von Tagesordnungspunkten müssen eindeutige Angaben enthalten sein, wann die betreffenden Anträge behandelt werden sollen.&lt;br /&gt;
''{GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung} ''&lt;br /&gt;
===Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung===&lt;br /&gt;
(1) Ein Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung muss schriftlich beim Versammlungsleiter oder dem von ihm beauftragten Kreispirat gestellt werden. Der Antrag muß die Änderungen im Wortlaut enthalten.&lt;br /&gt;
'''{GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung}'''&lt;br /&gt;
===Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes===&lt;br /&gt;
(1)&amp;amp;nbsp; Jeder Kreispirat hat das Recht, ein Meinungsbild einzufordern.'' {GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes}'' §5.4 [Anträge zur Geschäftsordnung] Abs 2 bis 4 finden keine Anwendung, über den GO-Antrag wird nicht abgestimmt.&lt;br /&gt;
(2) Die Abstimmung wird auch bei knappen Ergebnis nicht ausgezählt. Im übrigen richtet sich die Abstimmung nach §4.1.1 [Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge].&lt;br /&gt;
===Antrag auf Begrenzung der Redezeit===&lt;br /&gt;
(1) Der Antrag muss die gewünschte maximale Dauer (in Sekunden) zukünftiger Redebeiträge enthalten und die Angabe machen, wie lange diese Beschränkung gelten soll (z.B. bis zur Beschlußfassung über oder Vertagung des aktuellen Antrages). '''{GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit}'''&lt;br /&gt;
===Antrag auf Unterbrechung der Sitzung===&lt;br /&gt;
(1) Der Antrag ''kann'' die Dauer der Unterbrechung beinhalten, muss aber nicht. Falls die Dauer nicht bestimmt ist, obliegt es dem Versammlungsleiter die Dauer zu bestimmen. &lt;br /&gt;
== § 7 Gültigkeit ==&lt;br /&gt;
# Diese Geschäftsordnung behält seine Gültigkeit für folgende Aufstellungsversammlungen, bis sie durch eine neue Geschäftsordnung ersetzt wird.&lt;br /&gt;
# Diese Geschäftsordnung tritt am 18.01.2014 in Kraft.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Bratwurst</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:AV-Gotha_2014/GO-AV&amp;diff=55110</id>
		<title>TH:AV-Gotha 2014/GO-AV</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:AV-Gotha_2014/GO-AV&amp;diff=55110"/>
				<updated>2014-01-18T11:23:10Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Bratwurst: /* Kandidatenvorstellung */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;__NOTOC__&lt;br /&gt;
{{Navigationsleiste_AV_Gotha}}&lt;br /&gt;
&amp;lt;big&amp;gt;'''Geschäfts- und Wahlordnung der PIRATEN KV Gotha'''&amp;lt;/big&amp;gt;&lt;br /&gt;
== § 1 Allgemeines ==&lt;br /&gt;
=== Allgemeines===&lt;br /&gt;
(1) Nimmt ein Pirat laut Satzung gar nicht oder nicht an der gesamten Versammlung teil, so entstehen hieraus keine rückwirkenden Rechte; insbesondere ergibt sich daraus keine Rechtfertigung für eine Anfechtung von Wahlergebnissen oder Beschlüssen.&lt;br /&gt;
(2) Ämter und Befugnisse der Versammlung enden mit dem Ende der Versammlung.&lt;br /&gt;
(3) Das Protokoll der Versammlung, das mindestens:&lt;br /&gt;
:* gestellte Anträge (nicht GO-Anträge) im Wortlaut,&lt;br /&gt;
:* Ergebnisse aller Abstimmungen über die Anträge (nicht GO-Anträge) und&lt;br /&gt;
:* das Wahlprotokoll (falls Wahlen stattfinden)&lt;br /&gt;
:* Wechsel des Versammlungsleiters&lt;br /&gt;
zu enthalten hat, wird durch Unterschrift eines Versammlungsleiters, des Wahlleiters und des am Ende der Versammlung amtierenden Vorsitzenden oder dessen Stellvertreters beurkundet. Es ist den Piraten (im Sinne der Satzung) durch Veröffentlichung auf üblichen Kommunikationswegen unverzüglich zugänglich zu machen.&lt;br /&gt;
===Akkreditierung===&lt;br /&gt;
(1) Die Teilnehmer werden vom Kreisvorstand oder einem Beauftragten akkreditiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Die Akkreditierungspiraten erstellen vor Beginn der Versammlung eine Anwesenheitsliste, kontrollieren die Wahlberechtigung und teilen Stimmkarten aus. Dabei erhält jeder stimmberechtigte Pirat nach Satzung, im folgenden Kreispirat genannt, eine Stimmkarte. Eine Akkreditierung ist während der gesamten Versammlung möglich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 2 Versammlungsämter ==&lt;br /&gt;
===Versammlungsleiter===&lt;br /&gt;
(1) Die Versammlung wird durch mindestens einen Versammlungsleiter geleitet, der zu Beginn von dieser gewählt wird. Bis zu dessen Wahl fungiert der Kreisvorstandsvorsitzende als vorläufiger Versammlungsleiter, sofern er nicht einen anderen Piraten mit dieser Aufgabe beauftragt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Dem Versammlungsleiter obliegt die Einhaltung der Tagesordnung inkl. Zeitplan. Dazu teilt er Rederecht inkl. Redezeit zu bzw. entzieht diese. Eine angemessene inhaltliche wie personale Diskussion und Beteiligung der einzelnen Kreispiraten muss sichergestellt werden. Jedem Kreispiraten ist auf Verlangen eine angemessene Redezeit einzuräumen. Sind Gäste zugelassen, so kann der Versammlungsleiter diesen ein Rederecht einräumen, sofern es keinen Widerspruch gibt. Jeder Kreispirat kann das Rederecht für einen Gast beantragen.&lt;br /&gt;
'''{GO-Antrag auf Zulassung des Gastredners XY}'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Der Versammlungsleiter kündigt Beginn und Ende von Sitzungsunterbrechungen sowie den Zeitpunkt der Neuaufnahme der Versammlung nach einer Vertagung an.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Der Versammlungsleiter kann freiwillige Kreispiraten dazu ernennen, ihn bei seiner Arbeit zu unterstützen. Diese sind der Versammlung durch den Versammlungsleiter sofort bekannt zu machen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Der Versammlungsleiter nimmt während der Versammlung Anträge entgegen, die er nach kurzer Prüfung auf Zulässigkeit und Dringlichkeit der Versammlung angemessen bekannt macht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(6) Grundsätzlich stellt der Versammlungsleiter die Ergebnisse von Abstimmungen fest, sofern dafür nicht der Wahlleiter ausdrücklich vorgesehen ist. Er kann den Wahlleiter grundsätzlich oder für konkrete Abstimmungen beauftragen, ihn bei der Feststellung von Abstimmungsergebnissen zu unterstützen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(7) Werden mehrere Versammlungsleiter gewählt, gelten die Regelungen entsprechend. Zu einer Zeit ist immer nur ein gewählter Versammlungsleiter tätig, ein Wechsel ist der Versammlung mit zu teilen. Ein Versammlungsleiter ist für seine Tätigkeit in der Zeit allein verantwortlich, in der er die Aufgaben als Versammlungsleiter tatsächlich wahrnimmt. Wechsel werden im Protokoll vermerkt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Wahlleiter===&lt;br /&gt;
(1) Die Versammlung wählt zur Durchführung von Wahlen zu Einzel- bzw. Listenkandidaten, mindestens einen Wahlleiter. Diese dürfen nicht Kandidat für ein Mandat bzw. eine Liste sein, deren Wahl sie durchzuführen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Die Durchführung umfasst&lt;br /&gt;
:* die Ankündigung einer Wahl,&lt;br /&gt;
:* Hinweise auf die Modalitäten der Wahl,&lt;br /&gt;
:* die Eröffnung und die Beendigung der Wahl,&lt;br /&gt;
:* das Sicherstellen der Einhaltung der Wahlordnung und Satzung, insbesondere der geheimen Wahl.&lt;br /&gt;
:* das Entgegennehmen der Stimmergebnisse aus den einzelnen Wahllokalen und deren Aufsummierung,&lt;br /&gt;
:* Feststellung der Anzahl abgegeben, der gültigen, der ungültigen und der jeweils auf die Kandidaten entfallenen Stimmen und der daraus resultierenden Wahl,&lt;br /&gt;
:* Frage an die gewählten Kandidaten, ob diese jeweils ihre Ämter antreten und&lt;br /&gt;
:* Erstellung eines Wahlprotokolls.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Zur Entgegennahme der Stimmzettel werden im Versammlungsraum Wahlurnen aufgestellt, denen je zwei Wahlhelfer zugeordnet sind. Die Wahlhelfer beaufsichtigen die Abgabe der Stimmzettel, zählen die Ergebnisse aus und melden sie dem Wahlleiter. Wahlhelfer dürfen nicht ein Kandidat für ein Amt sein, dessen Wahl sie durchzuführen haben. Wahlhelfer stehen unter der Aufsicht des Wahlleiters und können auch von der Versammlung mit Mehrheit abgelehnt werden.&lt;br /&gt;
'''{GO-Antrag auf Ablehnung des Wahlhelfers XY}'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Der Wahlleiter fertigt ein Wahlprotokoll über alle Wahlen der Versammlung an, das von ihm selbst und mindestens zwei Wahlhelfern zu unterschreiben und somit zu beurkunden ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Protokollant ===&lt;br /&gt;
(1) Der Protokollant ist verantwortlich für das Erstellen eines schriftlichen Protokolls der Versammlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Zweifelt ein Mitglied der Versammlung die Mitgliedschaft, die Vollmacht oder das Wahlrecht eines anderen, Akkreditierungsmaterial besitzenden Teilnehmers an, so ist hierüber und über die vom Versammlungsleiter getroffene Entscheidung eine Niederschrift anzufertigen. Diese ist von der Versammlungsleitung und allen Schriftführern zu unterzeichnen und der Niederschrift beizufügen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Über jeden Wahlgang ist eine Niederschrift anzufertigen, welche&lt;br /&gt;
:* Wahlverfahren&lt;br /&gt;
:* Kandidaten&lt;br /&gt;
:* Anzahl der Akkreditierten&lt;br /&gt;
:* Anzahl der abgegeben, gültigen, ungültigen und enthaltene Stimmen&lt;br /&gt;
:* Anzahl der Stimmen, die für und gegen jeden der Kandidaten abgegeben wurden&lt;br /&gt;
:* Ergebnis des Wahlgangs&lt;br /&gt;
:* Annahme der Wahl durch die gewählten Kandidaten &lt;br /&gt;
beinhalten muss. Diese ist von der Wahlleitung und den Wahlhelfern zu unterzeichnen und der Niederschrift der Versammlung beizufügen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Über Einwendungen gegen Wahlergebnisse sowie ihre Annahme oder Zurückweisung durch die Versammlung wird jeweils eine Niederschrift angefertigt. Diese wird jeweils von der Versammlungsleitung und den Schriftführern unterzeichnet und der Niederschrift der Aufstellungsversammlung als Anlage beigefügt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Der Versammlungsleiter und zwei Zeugen unterzeichnen am Ende der Aufstellungsversammlung das Protokoll.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Schriftführer ===&lt;br /&gt;
(1) Es wird vom Schriftführer eine Niederschrift über die Aufstellungsversammlung gemäß § 15 ThürKWG angefertigt. Es wird von der Versammlungsleitung und dem Schriftführer unterzeichnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Zweifelt ein Mitglied der Versammlung die Mitgliedschaft, die Vollmacht oder das Wahlrecht eines anderen, Akkreditierungsmaterial besitzenden Teilnehmers an, so ist hierüber und über die vom Versammlungsleiter getroffene Entscheidung eine Niederschrift anzufertigen. Diese ist von der Versammlungsleitung und allen Schriftführern zu unterzeichnen und der Niederschrift beizufügen.&lt;br /&gt;
(2) Über den Wahlgang ist eine Niederschrift anzufertigen, die&lt;br /&gt;
:* Ort und Zeit der Versammlung&lt;br /&gt;
:* Form der Einladung&lt;br /&gt;
:* Wahlverfahren&lt;br /&gt;
:* Anzahl der Akkreditierten&lt;br /&gt;
:* Kandidaten&lt;br /&gt;
:* Anzahl der abgegeben, gültigen, ungültigen und enthaltene Stimmen&lt;br /&gt;
:* Anzahl der Stimmen, die für und gegen jeden der Kandidaten abgegeben wurden&lt;br /&gt;
:* Ergebnis des Wahlgangs inklusive Reihenfolge der Bewerber&lt;br /&gt;
:* Annahme der Wahl durch die gewählten Kandidaten &lt;br /&gt;
beinhalten muss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Über Einwendungen gegen Wahlergebnisse sowie ihre Annahme oder Zurückweisung durch die Versammlung wird jeweils eine Niederschrift angefertigt. Diese wird jeweils von der Versammlungsleitung und den Schriftführern unterzeichnet und der Niederschrift der Aufstellungsversammlung als Anlage beigefügt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Der Versammlungsleiter und zwei Zeugen unterzeichnen am Ende der Aufstellungsversammlung eine Versicherung an Eides Statt gemäß § 15 ThürKWG. Diese ist der Niederschrift beizufügen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 3 Kandidatur ==&lt;br /&gt;
(1) Für die Wahlen kann sich jeder Kreispirat aufstellen oder aufstellen lassen, sofern dem nicht Gesetze oder die Satzung entgegenstehen.&lt;br /&gt;
(2) Der Wahlleiter ruft vor der Wahl zur Kandidatenaufstellung auf und gibt den Kandidaten Zeit, sich zu melden.&lt;br /&gt;
(3) Vor der Schließung der Kandidatenaufstellung ist diese vom Wahlleiter bekannt zu geben. Daraufhin ist ein letzter Aufruf zu starten. Meldet sich innerhalb angemessener Zeit kein neuer Kandidat, so wird die Liste geschlossen.&lt;br /&gt;
(4) Wurde die Kandidatenliste geschlossen, so kann sich keiner mehr aufstellen oder seine Kandidatur zurückziehen.&lt;br /&gt;
== § 4 Wahlordnung ==&lt;br /&gt;
===Allgemeines===&lt;br /&gt;
(1) Alle Abstimmungen und Wahlen finden mit einfacher Mehrheit und grundsätzlich öffentlich statt, sofern nicht die Satzung, diese GO oder ein Gesetz ein anderes bestimmt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Jeder Stimmberechtigte kann eine geheime Abstimmung beantragen. '''{GO-Antrag auf geheime Abstimmung}'''; abweichend hiervon wird über Geschäftsordnungsanträge immer öffentlich abgestimmt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Wird geheim gewählt, so wird der Versammlung nach Abschluß der Auszählung das vollständige Ergebnis der Wahl oder Abstimmung durch den Wahlleiter mitgeteilt. Dieses besteht aus der Anzahl der Stimmberechtigten für diese Wahl oder Abstimmung, die Anzahl der ungültigen Stimmen und Enthaltungen und die Anzahl der auf jede mögliche Option entfallenen Stimmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Alle Kreispiraten, insbesondere jedoch die Wahlhelfer, sind verpflichtet, Vorkommnisse, die die Rechtmäßigkeit der Wahl oder Abstimmung in Frage stellen, sofort dem Wahlleiter bekannt zu machen, der unverzüglich die Versammlung darüber in Kenntnis zu setzen hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Auf Verlangen der Versammlung findet eine Wiederholung der Wahl oder Abstimmung statt '''{GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl/Abstimmung}'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(6) Findet die Wiederholung der Wahl oder Abstimmung nicht unmittelbar nach der ursprünglichen Wahl statt, so muß die Beteiligung an der Wahl oder Abstimmung (gemessen an der Summe der Zustimmenden und Ablehnenden Stimmen) bei mindestens 90% der ursprünglichen Wahl oder Abstimmung liegen, damit das neue Ergebnis rechtskräftig wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(7) Als Wahlverfahren für Alternativanträge und Personenwahlen mit mehreren Kandidaten wird eine Akzeptanzwahl durchgeführt. Jeder Teilnehmer hat so viele Stimmen wie Anträge zur Auswahl stehen, keinem Antrag darf mehr als eine Stimme gegeben werden, es müssen nicht alle Stimmen verteilt werden. Danach wird für den Antrag mit den meisten Stimmen mit einfacher Mehrheit erneut abgestimmt, ob er angenommen wird oder nicht. Sollte in einer Akzeptanzwahl Stimmengleichheit zwischen mehreren Anträgen herrschen, wird über diese erneut abgestimmt, bis ein Antrag feststeht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge===&lt;br /&gt;
(1) Über Geschäftsordnungsanträge wird durch Zeigen einer Stimmkarte abgestimmt. Es entscheidet die einfache Mehrheit der sich nicht enthaltenden Abstimmenden. Enthaltungen werden nicht gezählt.&lt;br /&gt;
(2) Die Mehrheitsverhältnisse werden grundsätzlich nach Augenmaß des Versammlungsleiters festgestellt, bei unklaren Verhältnissen oder auf Antrag der Versammlung erfolgt eine genaue Auszählung. '''{GO-Antrag auf Auszählung}'''&lt;br /&gt;
===Wahlen===&lt;br /&gt;
(1) Ein Kandidat wird mit absoluter Mehrheit der sich nicht enthaltenden Abstimmenden gewählt.&lt;br /&gt;
(2) Es werden getrennte Wahlgänge durchgeführt. Die Abstimmungsreihenfolge bestimmt der Wahlleiter. Die Versammlung kann eine davon abweichende Reihenfolge bestimmen. '''{GO-Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge}'''&lt;br /&gt;
===Wahlen zu Versammlungsämtern===&lt;br /&gt;
(1) Es wird grundsätzlich entsprechend der Regelungen aus §4.1.2 [Abstimmungen über allgemeine Anträge] gewählt.&lt;br /&gt;
(2) Stehen mindestens zwei Kandidaten für die Wahl zu einem Amt zur Verfügung, und erhalten beide die erforderliche Mehrheit, so ist Wahlsieger derjenige, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt hat. Werden Ämter mehrfach besetzt, werden die einzelnen Posten gewählt als seien es einzelne Ämter.&lt;br /&gt;
===Wahlen zu Parteitagsämtern===&lt;br /&gt;
(1) Vor Beginn der öffentlichen Wahl hat der Wahlleiter die Versammlung zu befragen, ob eine geheime Abstimmung erwünscht ist.&lt;br /&gt;
(2) Im übrigen gelten die Regelungen aus §4.2.1 [Wahlen zu Versammlungsämtern].&lt;br /&gt;
== § 4 Wahl der Liste zum Kreistag bzw. Stadtrat bzw. Gemeinderat ==&lt;br /&gt;
(1) Das Vorschlagsrecht für eine Kandidatur hat jedes stimmberechtigte Mitglied. Es ist möglich, sich selbst vorzuschlagen. &lt;br /&gt;
(2) Wählbar als Kandidat für eine Liste zur Wahl des Kreitags, Stadtrats bzw. Gemeinderats ist, wer:&lt;br /&gt;
* am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat,&lt;br /&gt;
* seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde gemeldet ist (bei Meldung in mehreren Gemeinden muss Erfurt der Hauptwohnsitz sein),&lt;br /&gt;
* nicht gemäß § 2 ThürKWG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist,&lt;br /&gt;
* nur in diesem einen Wahlvorschlag aufgestellt wird und seine schriftliche Zustimmung dazu erteilt hat (Die Zustimmung kann gemäß § 14 ThürKWG nach Ablauf der Einreichungsfrist (§ 17 Abs. 1 Satz 2) nicht mehr zurückgenommen werden).&lt;br /&gt;
(3) Alle Wahlgänge finden geheim statt.&lt;br /&gt;
=== Vorbereitung===&lt;br /&gt;
Der Wahlleiter erklärt der Versammlung, wer vorschlagsberechtigt und wer wählbar ist, und erläutert das Verfahren. &lt;br /&gt;
===  Wahlverfahren=== &lt;br /&gt;
(1) Jede Liste wird durch einen Wahlgang pro Listenplatz erstellt.&lt;br /&gt;
=== Kandidatenvorstellung===&lt;br /&gt;
(1) Der Wahlleiter öffnet die Kandidatenliste. Von jedem vorgeschlagenen Kandidaten wird daraufhin die Wählbarkeit durch den Wahlleiter und seine Helfer geprüft. Nach angemessener Zeit schließt der Wahlleiter die Kandidatenliste. Vor der Schließung der Kandidatenaufstellung ist diese vom Wahlleiter bekannt zu geben.  Daraufhin ist ein letzter Aufruf zu starten. Meldet sich innerhalb angemessener Zeit kein neuer Kandidat, so wird die Liste geschlossen. Wurde die Kandidatenliste geschlossen, so kann sich keiner mehr aufstellen oder seine Kandidatur zurückziehen Sie kann nicht wieder eröffnet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Alle Kandidaten erhalten die Möglichkeit, sich und ihr Wahlprogramm in angemessener Zeit vorzustellen. Die Vorstellung sollte nicht länger als 10 Minuten dauern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Die Vorstellung erfolgt in alphabetischer Reihenfolge des Vornamens.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Im Anschluss der Kandidatenvorstellung ist den Versammlungsteilnehmern die Möglichkeit einzuräumen, Fragen an den Kandidaten zu stellen und Wortmeldung (Meinungen) abzugeben. Dem Kandidaten ist nach jedem Redebeitrag eine kurze Erwiderung zu gewähren. Diese muss sich auf den vorangegangen Redebeitrag beziehen und ist möglichst kompakt zu gestalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Fragen müssen deutlich als solche gestellt werden und den Adressaten enthalten. Dem Fragesteller muss die Möglichkeit eingeräumt werden, bis zu zwei Rückfragen zu stellen. Diese müssen sich klar auf die Ausgangsfrage beziehen und sind möglichst kompakt zu gestalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(6) Die Fragen und Wortmeldungen sollen keine inhaltliche Wiederholung darstellen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(7) Nach Ende der Rednerliste wird dem Kandidaten noch einmal Zeit eingeräumt, eine abschließende Stellungnahme abzugeben. Zeitlich darf diese die Dauer der Vorstellung nicht überschreiten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(8) Nach Abschluss der letzten Kandidatenvorstellung erfolgt die Wahl per Zustimmungswahl.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Wahlgang ===&lt;br /&gt;
(1) Pro Kandidat kann eine Ja-Stimme vergeben werden. &lt;br /&gt;
(3) Ein leerer Stimmzettel bedeutet eine Ablehnung für alle Kandidaten.&lt;br /&gt;
(4) Ein gültiger Stimmzettel ist ein Stimmzettel, bei dem mindestens für einen Kandidaten eine gültige Stimmabgabe erkennbar ist. &lt;br /&gt;
(5) Gewählt sind die Kandidaten, die ein Quorum von mehr als 50% bei den Ja-Stimmen erreicht haben.&lt;br /&gt;
(6) Bei Stimmengleichheit entscheidet erfolgt eine Stichwahl.&lt;br /&gt;
== § 6 Anträge ==&lt;br /&gt;
===Allgemeine Anträge an die Versammlung===&lt;br /&gt;
(1) Vor Behandlung eines neuen Antrags ruft die Versammlungsleitung zu Redebeiträgen auf. Der Antragsteller hat das Recht, seinen Antrag in kompakter Rede vorzustellen. Redebeiträge können zeitlich begrenzt werden wobei dem Antragssteller relativ zu einzelnen weiteren Redebeiträgen mehr Zeit einzuräumen ist. Die Reihenfolge der Reden nach dem Antragssteller wird von der Versammlungsleitung fest gelegt. Nach Beginn der Redebeiträge gilt die Redeliste als geschlossen, nicht betroffen davon sind Fragen und Wortmeldungen.&lt;br /&gt;
(2) Im Anschluss der Reden ist die Möglichkeit einzuräumen, Fragen an die Redner zu stellen. Fragen müssen deutlich als solche gestellt werden und den Adressaten enthalten. Auf Fragen kann der Adressat antworten, Widerreden von Fragenden können abgelehnt werden wenn dies zur Einhaltung der Tagesordnung geboten ist.&lt;br /&gt;
(3) Neben Fragen an die Redner können sonstige Wortmeldung (Meinungen) abgegeben werden. Sie sollen keine inhaltliche Wiederholung darstellen. Antworten und Widerreden darauf sind nicht nötig.&lt;br /&gt;
(4) Zur Einhaltung der Tagesordnung kann die Versammlungsleitung die Liste für Fragen und sonstige Wortmeldungen schließen und Redezeiten begrenzen, nachdem darauf deutlich hingewiesen worden ist.&lt;br /&gt;
===Anträge zur Geschäftsordnung===&lt;br /&gt;
(1) Jeder Kreispirat kann jederzeit einen GO-Antrag stellen. Dazu begibt er sich an das dafür vorgesehene Rednerstelle im Saal und hebt beide Hände. Solch einer Wortmeldung ist nach der aktuellen Wortmeldung Vorrang zu geben.&lt;br /&gt;
(2) Die Geschäftsordnungsanträge&lt;br /&gt;
:*Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung&lt;br /&gt;
:*Änderung der Tagesordnung&lt;br /&gt;
müssen schriftlich beim Versammlungsleiter oder dem von ihm damit beauftragten Kreispirat gestellt werden. Ist ein solcher Antrag gestellt, wird er vom Versammlungsleiter spätestens mit Beendigung des aktuellen Tagesordnungspunktes behandelt.&lt;br /&gt;
(3) Wurde ein Antrag gestellt, so kann jeder Kreispirat entsprechend Abs 1 einen Alternativantrag stellen. '''{GO-Antrag auf Alternativantrag}''' Andere Anträge sind bis zum Beschluß über den Antrag oder dessen Rückziehung nicht zulässig.&lt;br /&gt;
(4) Jeder Kreispirat kann daraufhin eine Für- oder Gegenrede für einen Antrag halten.&lt;br /&gt;
(5) Unterbleibt eine Gegenrede und wurde kein Alternativantrag gestellt, so ist der Antrag angenommen. Gibt es mindestens eine Gegenrede oder gibt es mindestens einen Alternativantrag, so wird über den Antrag bzw. die Anträge abgestimmt. In letzteren Fall gilt §4.2.1 [Wahlen zu Versammlungsämtern] Abs 2 entsprechend.&lt;br /&gt;
(6) Es sind nur die folgenden Anträge als Geschäftsordnungsanträge zulässig:&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Zulassung des Gastredners XY&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Ablehnung des Wahlhelfers XY&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf geheime Abstimmung&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl/Abstimmung&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Auszählung&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf getrennte Wahlgänge&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Alternativantrag&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Ende der Rednerliste&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Unterbrechung der Sitzung&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung (nur schriftlich)&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung (nur schriftlich)&lt;br /&gt;
Versucht ein Teilnehmer, einen nicht zulässigen GO-Antrag oder einen GO-Antrag in einer nicht zulässigen Form zu stellen, entzieht ihm der Versammlungsleiter unverzüglich das Wort.&lt;br /&gt;
===Antrag auf Ende der Rednerliste===&lt;br /&gt;
(1) Jeder Kreispirat kann einen Antrag auf Ende der Rednerliste stellen. '''{GO-Antrag auf Ende der Rednerliste}'''&lt;br /&gt;
(2) Der Antragsteller&lt;br /&gt;
:*darf sich selbst bisher nicht an der Diskussion zum aktuellen Thema beteiligt haben,&lt;br /&gt;
:*darf nicht auf der Rednerliste stehen und sich nicht auf die Rednerliste stellen lassen und&lt;br /&gt;
:*darf sich zum Thema auch dann nicht mehr äußern, wenn der GO-Antrag abgelehnt wird.&lt;br /&gt;
(3) Wurde ein Antrag auf Ende der Rednerliste angenommen, so müssen sich alle Redner unverzüglich melden.&lt;br /&gt;
===Antrag auf Änderung der Tagesordnung===&lt;br /&gt;
(1) Eine Änderung der Tagesordnung kann sein&lt;br /&gt;
:*das Hinzufügen eines Punktes,&lt;br /&gt;
:*das Entfernen eines Punktes,&lt;br /&gt;
:*das Heraustrennen eines Punktes aus einem anderen Punkt der Tagesordnung,&lt;br /&gt;
:*das Ändern der Reihenfolge von Punkten.&lt;br /&gt;
(2) Anträge auf Änderung der Tagesordnung müssen schriftlich beim Versammlungsleiter oder dem von ihm beauftragten Kreispirat gestellt werden. Sie müssen sämtliche zur Änderung vorgesehene Tagesordnungspunkte enthalten. Bei Hinzufügung, Verschiebung, Heraustrennung und der Änderung der Reihenfolge von Tagesordnungspunkten müssen eindeutige Angaben enthalten sein, wann die betreffenden Anträge behandelt werden sollen.&lt;br /&gt;
''{GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung} ''&lt;br /&gt;
===Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung===&lt;br /&gt;
(1) Ein Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung muss schriftlich beim Versammlungsleiter oder dem von ihm beauftragten Kreispirat gestellt werden. Der Antrag muß die Änderungen im Wortlaut enthalten.&lt;br /&gt;
'''{GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung}'''&lt;br /&gt;
===Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes===&lt;br /&gt;
(1)&amp;amp;nbsp; Jeder Kreispirat hat das Recht, ein Meinungsbild einzufordern.'' {GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes}'' §5.4 [Anträge zur Geschäftsordnung] Abs 2 bis 4 finden keine Anwendung, über den GO-Antrag wird nicht abgestimmt.&lt;br /&gt;
(2) Die Abstimmung wird auch bei knappen Ergebnis nicht ausgezählt. Im übrigen richtet sich die Abstimmung nach §4.1.1 [Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge].&lt;br /&gt;
===Antrag auf Begrenzung der Redezeit===&lt;br /&gt;
(1) Der Antrag muss die gewünschte maximale Dauer (in Sekunden) zukünftiger Redebeiträge enthalten und die Angabe machen, wie lange diese Beschränkung gelten soll (z.B. bis zur Beschlußfassung über oder Vertagung des aktuellen Antrages). '''{GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit}'''&lt;br /&gt;
===Antrag auf Unterbrechung der Sitzung===&lt;br /&gt;
(1) Der Antrag ''kann'' die Dauer der Unterbrechung beinhalten, muss aber nicht. Falls die Dauer nicht bestimmt ist, obliegt es dem Versammlungsleiter die Dauer zu bestimmen. &lt;br /&gt;
== § 7 Gültigkeit ==&lt;br /&gt;
# Diese Geschäftsordnung behält seine Gültigkeit für folgende Aufstellungsversammlungen, bis sie durch eine neue Geschäftsordnung ersetzt wird.&lt;br /&gt;
# Diese Geschäftsordnung tritt am 18.01.2014 in Kraft.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Bratwurst</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:AV-Gotha_2014/GO-AV&amp;diff=55109</id>
		<title>TH:AV-Gotha 2014/GO-AV</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:AV-Gotha_2014/GO-AV&amp;diff=55109"/>
				<updated>2014-01-18T11:22:26Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Bratwurst: /* Allgemeines */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;__NOTOC__&lt;br /&gt;
{{Navigationsleiste_AV_Gotha}}&lt;br /&gt;
&amp;lt;big&amp;gt;'''Geschäfts- und Wahlordnung der PIRATEN KV Gotha'''&amp;lt;/big&amp;gt;&lt;br /&gt;
== § 1 Allgemeines ==&lt;br /&gt;
=== Allgemeines===&lt;br /&gt;
(1) Nimmt ein Pirat laut Satzung gar nicht oder nicht an der gesamten Versammlung teil, so entstehen hieraus keine rückwirkenden Rechte; insbesondere ergibt sich daraus keine Rechtfertigung für eine Anfechtung von Wahlergebnissen oder Beschlüssen.&lt;br /&gt;
(2) Ämter und Befugnisse der Versammlung enden mit dem Ende der Versammlung.&lt;br /&gt;
(3) Das Protokoll der Versammlung, das mindestens:&lt;br /&gt;
:* gestellte Anträge (nicht GO-Anträge) im Wortlaut,&lt;br /&gt;
:* Ergebnisse aller Abstimmungen über die Anträge (nicht GO-Anträge) und&lt;br /&gt;
:* das Wahlprotokoll (falls Wahlen stattfinden)&lt;br /&gt;
:* Wechsel des Versammlungsleiters&lt;br /&gt;
zu enthalten hat, wird durch Unterschrift eines Versammlungsleiters, des Wahlleiters und des am Ende der Versammlung amtierenden Vorsitzenden oder dessen Stellvertreters beurkundet. Es ist den Piraten (im Sinne der Satzung) durch Veröffentlichung auf üblichen Kommunikationswegen unverzüglich zugänglich zu machen.&lt;br /&gt;
===Akkreditierung===&lt;br /&gt;
(1) Die Teilnehmer werden vom Kreisvorstand oder einem Beauftragten akkreditiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Die Akkreditierungspiraten erstellen vor Beginn der Versammlung eine Anwesenheitsliste, kontrollieren die Wahlberechtigung und teilen Stimmkarten aus. Dabei erhält jeder stimmberechtigte Pirat nach Satzung, im folgenden Kreispirat genannt, eine Stimmkarte. Eine Akkreditierung ist während der gesamten Versammlung möglich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 2 Versammlungsämter ==&lt;br /&gt;
===Versammlungsleiter===&lt;br /&gt;
(1) Die Versammlung wird durch mindestens einen Versammlungsleiter geleitet, der zu Beginn von dieser gewählt wird. Bis zu dessen Wahl fungiert der Kreisvorstandsvorsitzende als vorläufiger Versammlungsleiter, sofern er nicht einen anderen Piraten mit dieser Aufgabe beauftragt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Dem Versammlungsleiter obliegt die Einhaltung der Tagesordnung inkl. Zeitplan. Dazu teilt er Rederecht inkl. Redezeit zu bzw. entzieht diese. Eine angemessene inhaltliche wie personale Diskussion und Beteiligung der einzelnen Kreispiraten muss sichergestellt werden. Jedem Kreispiraten ist auf Verlangen eine angemessene Redezeit einzuräumen. Sind Gäste zugelassen, so kann der Versammlungsleiter diesen ein Rederecht einräumen, sofern es keinen Widerspruch gibt. Jeder Kreispirat kann das Rederecht für einen Gast beantragen.&lt;br /&gt;
'''{GO-Antrag auf Zulassung des Gastredners XY}'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Der Versammlungsleiter kündigt Beginn und Ende von Sitzungsunterbrechungen sowie den Zeitpunkt der Neuaufnahme der Versammlung nach einer Vertagung an.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Der Versammlungsleiter kann freiwillige Kreispiraten dazu ernennen, ihn bei seiner Arbeit zu unterstützen. Diese sind der Versammlung durch den Versammlungsleiter sofort bekannt zu machen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Der Versammlungsleiter nimmt während der Versammlung Anträge entgegen, die er nach kurzer Prüfung auf Zulässigkeit und Dringlichkeit der Versammlung angemessen bekannt macht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(6) Grundsätzlich stellt der Versammlungsleiter die Ergebnisse von Abstimmungen fest, sofern dafür nicht der Wahlleiter ausdrücklich vorgesehen ist. Er kann den Wahlleiter grundsätzlich oder für konkrete Abstimmungen beauftragen, ihn bei der Feststellung von Abstimmungsergebnissen zu unterstützen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(7) Werden mehrere Versammlungsleiter gewählt, gelten die Regelungen entsprechend. Zu einer Zeit ist immer nur ein gewählter Versammlungsleiter tätig, ein Wechsel ist der Versammlung mit zu teilen. Ein Versammlungsleiter ist für seine Tätigkeit in der Zeit allein verantwortlich, in der er die Aufgaben als Versammlungsleiter tatsächlich wahrnimmt. Wechsel werden im Protokoll vermerkt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Wahlleiter===&lt;br /&gt;
(1) Die Versammlung wählt zur Durchführung von Wahlen zu Einzel- bzw. Listenkandidaten, mindestens einen Wahlleiter. Diese dürfen nicht Kandidat für ein Mandat bzw. eine Liste sein, deren Wahl sie durchzuführen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Die Durchführung umfasst&lt;br /&gt;
:* die Ankündigung einer Wahl,&lt;br /&gt;
:* Hinweise auf die Modalitäten der Wahl,&lt;br /&gt;
:* die Eröffnung und die Beendigung der Wahl,&lt;br /&gt;
:* das Sicherstellen der Einhaltung der Wahlordnung und Satzung, insbesondere der geheimen Wahl.&lt;br /&gt;
:* das Entgegennehmen der Stimmergebnisse aus den einzelnen Wahllokalen und deren Aufsummierung,&lt;br /&gt;
:* Feststellung der Anzahl abgegeben, der gültigen, der ungültigen und der jeweils auf die Kandidaten entfallenen Stimmen und der daraus resultierenden Wahl,&lt;br /&gt;
:* Frage an die gewählten Kandidaten, ob diese jeweils ihre Ämter antreten und&lt;br /&gt;
:* Erstellung eines Wahlprotokolls.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Zur Entgegennahme der Stimmzettel werden im Versammlungsraum Wahlurnen aufgestellt, denen je zwei Wahlhelfer zugeordnet sind. Die Wahlhelfer beaufsichtigen die Abgabe der Stimmzettel, zählen die Ergebnisse aus und melden sie dem Wahlleiter. Wahlhelfer dürfen nicht ein Kandidat für ein Amt sein, dessen Wahl sie durchzuführen haben. Wahlhelfer stehen unter der Aufsicht des Wahlleiters und können auch von der Versammlung mit Mehrheit abgelehnt werden.&lt;br /&gt;
'''{GO-Antrag auf Ablehnung des Wahlhelfers XY}'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Der Wahlleiter fertigt ein Wahlprotokoll über alle Wahlen der Versammlung an, das von ihm selbst und mindestens zwei Wahlhelfern zu unterschreiben und somit zu beurkunden ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Protokollant ===&lt;br /&gt;
(1) Der Protokollant ist verantwortlich für das Erstellen eines schriftlichen Protokolls der Versammlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Zweifelt ein Mitglied der Versammlung die Mitgliedschaft, die Vollmacht oder das Wahlrecht eines anderen, Akkreditierungsmaterial besitzenden Teilnehmers an, so ist hierüber und über die vom Versammlungsleiter getroffene Entscheidung eine Niederschrift anzufertigen. Diese ist von der Versammlungsleitung und allen Schriftführern zu unterzeichnen und der Niederschrift beizufügen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Über jeden Wahlgang ist eine Niederschrift anzufertigen, welche&lt;br /&gt;
:* Wahlverfahren&lt;br /&gt;
:* Kandidaten&lt;br /&gt;
:* Anzahl der Akkreditierten&lt;br /&gt;
:* Anzahl der abgegeben, gültigen, ungültigen und enthaltene Stimmen&lt;br /&gt;
:* Anzahl der Stimmen, die für und gegen jeden der Kandidaten abgegeben wurden&lt;br /&gt;
:* Ergebnis des Wahlgangs&lt;br /&gt;
:* Annahme der Wahl durch die gewählten Kandidaten &lt;br /&gt;
beinhalten muss. Diese ist von der Wahlleitung und den Wahlhelfern zu unterzeichnen und der Niederschrift der Versammlung beizufügen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Über Einwendungen gegen Wahlergebnisse sowie ihre Annahme oder Zurückweisung durch die Versammlung wird jeweils eine Niederschrift angefertigt. Diese wird jeweils von der Versammlungsleitung und den Schriftführern unterzeichnet und der Niederschrift der Aufstellungsversammlung als Anlage beigefügt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Der Versammlungsleiter und zwei Zeugen unterzeichnen am Ende der Aufstellungsversammlung das Protokoll.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Schriftführer ===&lt;br /&gt;
(1) Es wird vom Schriftführer eine Niederschrift über die Aufstellungsversammlung gemäß § 15 ThürKWG angefertigt. Es wird von der Versammlungsleitung und dem Schriftführer unterzeichnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Zweifelt ein Mitglied der Versammlung die Mitgliedschaft, die Vollmacht oder das Wahlrecht eines anderen, Akkreditierungsmaterial besitzenden Teilnehmers an, so ist hierüber und über die vom Versammlungsleiter getroffene Entscheidung eine Niederschrift anzufertigen. Diese ist von der Versammlungsleitung und allen Schriftführern zu unterzeichnen und der Niederschrift beizufügen.&lt;br /&gt;
(2) Über den Wahlgang ist eine Niederschrift anzufertigen, die&lt;br /&gt;
:* Ort und Zeit der Versammlung&lt;br /&gt;
:* Form der Einladung&lt;br /&gt;
:* Wahlverfahren&lt;br /&gt;
:* Anzahl der Akkreditierten&lt;br /&gt;
:* Kandidaten&lt;br /&gt;
:* Anzahl der abgegeben, gültigen, ungültigen und enthaltene Stimmen&lt;br /&gt;
:* Anzahl der Stimmen, die für und gegen jeden der Kandidaten abgegeben wurden&lt;br /&gt;
:* Ergebnis des Wahlgangs inklusive Reihenfolge der Bewerber&lt;br /&gt;
:* Annahme der Wahl durch die gewählten Kandidaten &lt;br /&gt;
beinhalten muss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Über Einwendungen gegen Wahlergebnisse sowie ihre Annahme oder Zurückweisung durch die Versammlung wird jeweils eine Niederschrift angefertigt. Diese wird jeweils von der Versammlungsleitung und den Schriftführern unterzeichnet und der Niederschrift der Aufstellungsversammlung als Anlage beigefügt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Der Versammlungsleiter und zwei Zeugen unterzeichnen am Ende der Aufstellungsversammlung eine Versicherung an Eides Statt gemäß § 15 ThürKWG. Diese ist der Niederschrift beizufügen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 3 Kandidatur ==&lt;br /&gt;
(1) Für die Wahlen kann sich jeder Kreispirat aufstellen oder aufstellen lassen, sofern dem nicht Gesetze oder die Satzung entgegenstehen.&lt;br /&gt;
(2) Der Wahlleiter ruft vor der Wahl zur Kandidatenaufstellung auf und gibt den Kandidaten Zeit, sich zu melden.&lt;br /&gt;
(3) Vor der Schließung der Kandidatenaufstellung ist diese vom Wahlleiter bekannt zu geben. Daraufhin ist ein letzter Aufruf zu starten. Meldet sich innerhalb angemessener Zeit kein neuer Kandidat, so wird die Liste geschlossen.&lt;br /&gt;
(4) Wurde die Kandidatenliste geschlossen, so kann sich keiner mehr aufstellen oder seine Kandidatur zurückziehen.&lt;br /&gt;
== § 4 Wahlordnung ==&lt;br /&gt;
===Allgemeines===&lt;br /&gt;
(1) Alle Abstimmungen und Wahlen finden mit einfacher Mehrheit und grundsätzlich öffentlich statt, sofern nicht die Satzung, diese GO oder ein Gesetz ein anderes bestimmt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Jeder Stimmberechtigte kann eine geheime Abstimmung beantragen. '''{GO-Antrag auf geheime Abstimmung}'''; abweichend hiervon wird über Geschäftsordnungsanträge immer öffentlich abgestimmt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Wird geheim gewählt, so wird der Versammlung nach Abschluß der Auszählung das vollständige Ergebnis der Wahl oder Abstimmung durch den Wahlleiter mitgeteilt. Dieses besteht aus der Anzahl der Stimmberechtigten für diese Wahl oder Abstimmung, die Anzahl der ungültigen Stimmen und Enthaltungen und die Anzahl der auf jede mögliche Option entfallenen Stimmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Alle Kreispiraten, insbesondere jedoch die Wahlhelfer, sind verpflichtet, Vorkommnisse, die die Rechtmäßigkeit der Wahl oder Abstimmung in Frage stellen, sofort dem Wahlleiter bekannt zu machen, der unverzüglich die Versammlung darüber in Kenntnis zu setzen hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Auf Verlangen der Versammlung findet eine Wiederholung der Wahl oder Abstimmung statt '''{GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl/Abstimmung}'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(6) Findet die Wiederholung der Wahl oder Abstimmung nicht unmittelbar nach der ursprünglichen Wahl statt, so muß die Beteiligung an der Wahl oder Abstimmung (gemessen an der Summe der Zustimmenden und Ablehnenden Stimmen) bei mindestens 90% der ursprünglichen Wahl oder Abstimmung liegen, damit das neue Ergebnis rechtskräftig wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(7) Als Wahlverfahren für Alternativanträge und Personenwahlen mit mehreren Kandidaten wird eine Akzeptanzwahl durchgeführt. Jeder Teilnehmer hat so viele Stimmen wie Anträge zur Auswahl stehen, keinem Antrag darf mehr als eine Stimme gegeben werden, es müssen nicht alle Stimmen verteilt werden. Danach wird für den Antrag mit den meisten Stimmen mit einfacher Mehrheit erneut abgestimmt, ob er angenommen wird oder nicht. Sollte in einer Akzeptanzwahl Stimmengleichheit zwischen mehreren Anträgen herrschen, wird über diese erneut abgestimmt, bis ein Antrag feststeht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge===&lt;br /&gt;
(1) Über Geschäftsordnungsanträge wird durch Zeigen einer Stimmkarte abgestimmt. Es entscheidet die einfache Mehrheit der sich nicht enthaltenden Abstimmenden. Enthaltungen werden nicht gezählt.&lt;br /&gt;
(2) Die Mehrheitsverhältnisse werden grundsätzlich nach Augenmaß des Versammlungsleiters festgestellt, bei unklaren Verhältnissen oder auf Antrag der Versammlung erfolgt eine genaue Auszählung. '''{GO-Antrag auf Auszählung}'''&lt;br /&gt;
===Wahlen===&lt;br /&gt;
(1) Ein Kandidat wird mit absoluter Mehrheit der sich nicht enthaltenden Abstimmenden gewählt.&lt;br /&gt;
(2) Es werden getrennte Wahlgänge durchgeführt. Die Abstimmungsreihenfolge bestimmt der Wahlleiter. Die Versammlung kann eine davon abweichende Reihenfolge bestimmen. '''{GO-Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge}'''&lt;br /&gt;
===Wahlen zu Versammlungsämtern===&lt;br /&gt;
(1) Es wird grundsätzlich entsprechend der Regelungen aus §4.1.2 [Abstimmungen über allgemeine Anträge] gewählt.&lt;br /&gt;
(2) Stehen mindestens zwei Kandidaten für die Wahl zu einem Amt zur Verfügung, und erhalten beide die erforderliche Mehrheit, so ist Wahlsieger derjenige, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt hat. Werden Ämter mehrfach besetzt, werden die einzelnen Posten gewählt als seien es einzelne Ämter.&lt;br /&gt;
===Wahlen zu Parteitagsämtern===&lt;br /&gt;
(1) Vor Beginn der öffentlichen Wahl hat der Wahlleiter die Versammlung zu befragen, ob eine geheime Abstimmung erwünscht ist.&lt;br /&gt;
(2) Im übrigen gelten die Regelungen aus §4.2.1 [Wahlen zu Versammlungsämtern].&lt;br /&gt;
== § 4 Wahl der Liste zum Kreistag bzw. Stadtrat bzw. Gemeinderat ==&lt;br /&gt;
(1) Das Vorschlagsrecht für eine Kandidatur hat jedes stimmberechtigte Mitglied. Es ist möglich, sich selbst vorzuschlagen. &lt;br /&gt;
(2) Wählbar als Kandidat für eine Liste zur Wahl des Kreitags, Stadtrats bzw. Gemeinderats ist, wer:&lt;br /&gt;
* am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat,&lt;br /&gt;
* seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde gemeldet ist (bei Meldung in mehreren Gemeinden muss Erfurt der Hauptwohnsitz sein),&lt;br /&gt;
* nicht gemäß § 2 ThürKWG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist,&lt;br /&gt;
* nur in diesem einen Wahlvorschlag aufgestellt wird und seine schriftliche Zustimmung dazu erteilt hat (Die Zustimmung kann gemäß § 14 ThürKWG nach Ablauf der Einreichungsfrist (§ 17 Abs. 1 Satz 2) nicht mehr zurückgenommen werden).&lt;br /&gt;
(3) Alle Wahlgänge finden geheim statt.&lt;br /&gt;
=== Vorbereitung===&lt;br /&gt;
Der Wahlleiter erklärt der Versammlung, wer vorschlagsberechtigt und wer wählbar ist, und erläutert das Verfahren. &lt;br /&gt;
===  Wahlverfahren=== &lt;br /&gt;
(1) Jede Liste wird durch einen Wahlgang pro Listenplatz erstellt.&lt;br /&gt;
=== Kandidatenvorstellung===&lt;br /&gt;
(1) Der Wahlleiter öffnet die Kandidatenliste. Von jedem vorgeschlagenen Kandidaten wird daraufhin die Wählbarkeit durch den Wahlleiter und seine Helfer geprüft. Nach angemessener Zeit schließt der Wahlleiter die Kandidatenliste. Vor der Schließung der Kandidatenaufstellung ist diese vom Wahlleiter bekannt zu geben.  Daraufhin ist ein letzter Aufruf zu starten. Meldet sich innerhalb angemessener Zeit kein neuer Kandidat, so wird die Liste geschlossen. Wurde die Kandidatenliste geschlossen, so kann sich keiner mehr aufstellen oder seine Kandidatur zurückziehen Sie kann nicht wieder eröffnet werden.&lt;br /&gt;
(2) Alle Kandidaten erhalten die Möglichkeit, sich und ihr Wahlprogramm in angemessener Zeit vorzustellen. Die Vorstellung sollte nicht länger als 10 Minuten dauern.&lt;br /&gt;
(3) Die Vorstellung erfolgt in alphabetischer Reihenfolge des Vornamens.&lt;br /&gt;
(4) Im Anschluss der Kandidatenvorstellung ist den Versammlungsteilnehmern die Möglichkeit einzuräumen, Fragen an den Kandidaten zu stellen und Wortmeldung (Meinungen) abzugeben. Dem Kandidaten ist nach jedem Redebeitrag eine kurze Erwiderung zu gewähren. Diese muss sich auf den vorangegangen Redebeitrag beziehen und ist möglichst kompakt zu gestalten.&lt;br /&gt;
(5) Fragen müssen deutlich als solche gestellt werden und den Adressaten enthalten. Dem Fragesteller muss die Möglichkeit eingeräumt werden, bis zu zwei Rückfragen zu stellen. Diese müssen sich klar auf die Ausgangsfrage beziehen und sind möglichst kompakt zu gestalten.&lt;br /&gt;
(6) Die Fragen und Wortmeldungen sollen keine inhaltliche Wiederholung darstellen.&lt;br /&gt;
(7) Nach Ende der Rednerliste wird dem Kandidaten noch einmal Zeit eingeräumt, eine abschließende Stellungnahme abzugeben. Zeitlich darf diese die Dauer der Vorstellung nicht überschreiten.&lt;br /&gt;
(8) Nach Abschluss der letzten Kandidatenvorstellung erfolgt die Wahl per Zustimmungswahl.&lt;br /&gt;
=== Wahlgang ===&lt;br /&gt;
(1) Pro Kandidat kann eine Ja-Stimme vergeben werden. &lt;br /&gt;
(3) Ein leerer Stimmzettel bedeutet eine Ablehnung für alle Kandidaten.&lt;br /&gt;
(4) Ein gültiger Stimmzettel ist ein Stimmzettel, bei dem mindestens für einen Kandidaten eine gültige Stimmabgabe erkennbar ist. &lt;br /&gt;
(5) Gewählt sind die Kandidaten, die ein Quorum von mehr als 50% bei den Ja-Stimmen erreicht haben.&lt;br /&gt;
(6) Bei Stimmengleichheit entscheidet erfolgt eine Stichwahl.&lt;br /&gt;
== § 6 Anträge ==&lt;br /&gt;
===Allgemeine Anträge an die Versammlung===&lt;br /&gt;
(1) Vor Behandlung eines neuen Antrags ruft die Versammlungsleitung zu Redebeiträgen auf. Der Antragsteller hat das Recht, seinen Antrag in kompakter Rede vorzustellen. Redebeiträge können zeitlich begrenzt werden wobei dem Antragssteller relativ zu einzelnen weiteren Redebeiträgen mehr Zeit einzuräumen ist. Die Reihenfolge der Reden nach dem Antragssteller wird von der Versammlungsleitung fest gelegt. Nach Beginn der Redebeiträge gilt die Redeliste als geschlossen, nicht betroffen davon sind Fragen und Wortmeldungen.&lt;br /&gt;
(2) Im Anschluss der Reden ist die Möglichkeit einzuräumen, Fragen an die Redner zu stellen. Fragen müssen deutlich als solche gestellt werden und den Adressaten enthalten. Auf Fragen kann der Adressat antworten, Widerreden von Fragenden können abgelehnt werden wenn dies zur Einhaltung der Tagesordnung geboten ist.&lt;br /&gt;
(3) Neben Fragen an die Redner können sonstige Wortmeldung (Meinungen) abgegeben werden. Sie sollen keine inhaltliche Wiederholung darstellen. Antworten und Widerreden darauf sind nicht nötig.&lt;br /&gt;
(4) Zur Einhaltung der Tagesordnung kann die Versammlungsleitung die Liste für Fragen und sonstige Wortmeldungen schließen und Redezeiten begrenzen, nachdem darauf deutlich hingewiesen worden ist.&lt;br /&gt;
===Anträge zur Geschäftsordnung===&lt;br /&gt;
(1) Jeder Kreispirat kann jederzeit einen GO-Antrag stellen. Dazu begibt er sich an das dafür vorgesehene Rednerstelle im Saal und hebt beide Hände. Solch einer Wortmeldung ist nach der aktuellen Wortmeldung Vorrang zu geben.&lt;br /&gt;
(2) Die Geschäftsordnungsanträge&lt;br /&gt;
:*Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung&lt;br /&gt;
:*Änderung der Tagesordnung&lt;br /&gt;
müssen schriftlich beim Versammlungsleiter oder dem von ihm damit beauftragten Kreispirat gestellt werden. Ist ein solcher Antrag gestellt, wird er vom Versammlungsleiter spätestens mit Beendigung des aktuellen Tagesordnungspunktes behandelt.&lt;br /&gt;
(3) Wurde ein Antrag gestellt, so kann jeder Kreispirat entsprechend Abs 1 einen Alternativantrag stellen. '''{GO-Antrag auf Alternativantrag}''' Andere Anträge sind bis zum Beschluß über den Antrag oder dessen Rückziehung nicht zulässig.&lt;br /&gt;
(4) Jeder Kreispirat kann daraufhin eine Für- oder Gegenrede für einen Antrag halten.&lt;br /&gt;
(5) Unterbleibt eine Gegenrede und wurde kein Alternativantrag gestellt, so ist der Antrag angenommen. Gibt es mindestens eine Gegenrede oder gibt es mindestens einen Alternativantrag, so wird über den Antrag bzw. die Anträge abgestimmt. In letzteren Fall gilt §4.2.1 [Wahlen zu Versammlungsämtern] Abs 2 entsprechend.&lt;br /&gt;
(6) Es sind nur die folgenden Anträge als Geschäftsordnungsanträge zulässig:&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Zulassung des Gastredners XY&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Ablehnung des Wahlhelfers XY&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf geheime Abstimmung&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl/Abstimmung&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Auszählung&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf getrennte Wahlgänge&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Alternativantrag&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Ende der Rednerliste&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Unterbrechung der Sitzung&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung (nur schriftlich)&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung (nur schriftlich)&lt;br /&gt;
Versucht ein Teilnehmer, einen nicht zulässigen GO-Antrag oder einen GO-Antrag in einer nicht zulässigen Form zu stellen, entzieht ihm der Versammlungsleiter unverzüglich das Wort.&lt;br /&gt;
===Antrag auf Ende der Rednerliste===&lt;br /&gt;
(1) Jeder Kreispirat kann einen Antrag auf Ende der Rednerliste stellen. '''{GO-Antrag auf Ende der Rednerliste}'''&lt;br /&gt;
(2) Der Antragsteller&lt;br /&gt;
:*darf sich selbst bisher nicht an der Diskussion zum aktuellen Thema beteiligt haben,&lt;br /&gt;
:*darf nicht auf der Rednerliste stehen und sich nicht auf die Rednerliste stellen lassen und&lt;br /&gt;
:*darf sich zum Thema auch dann nicht mehr äußern, wenn der GO-Antrag abgelehnt wird.&lt;br /&gt;
(3) Wurde ein Antrag auf Ende der Rednerliste angenommen, so müssen sich alle Redner unverzüglich melden.&lt;br /&gt;
===Antrag auf Änderung der Tagesordnung===&lt;br /&gt;
(1) Eine Änderung der Tagesordnung kann sein&lt;br /&gt;
:*das Hinzufügen eines Punktes,&lt;br /&gt;
:*das Entfernen eines Punktes,&lt;br /&gt;
:*das Heraustrennen eines Punktes aus einem anderen Punkt der Tagesordnung,&lt;br /&gt;
:*das Ändern der Reihenfolge von Punkten.&lt;br /&gt;
(2) Anträge auf Änderung der Tagesordnung müssen schriftlich beim Versammlungsleiter oder dem von ihm beauftragten Kreispirat gestellt werden. Sie müssen sämtliche zur Änderung vorgesehene Tagesordnungspunkte enthalten. Bei Hinzufügung, Verschiebung, Heraustrennung und der Änderung der Reihenfolge von Tagesordnungspunkten müssen eindeutige Angaben enthalten sein, wann die betreffenden Anträge behandelt werden sollen.&lt;br /&gt;
''{GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung} ''&lt;br /&gt;
===Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung===&lt;br /&gt;
(1) Ein Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung muss schriftlich beim Versammlungsleiter oder dem von ihm beauftragten Kreispirat gestellt werden. Der Antrag muß die Änderungen im Wortlaut enthalten.&lt;br /&gt;
'''{GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung}'''&lt;br /&gt;
===Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes===&lt;br /&gt;
(1)&amp;amp;nbsp; Jeder Kreispirat hat das Recht, ein Meinungsbild einzufordern.'' {GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes}'' §5.4 [Anträge zur Geschäftsordnung] Abs 2 bis 4 finden keine Anwendung, über den GO-Antrag wird nicht abgestimmt.&lt;br /&gt;
(2) Die Abstimmung wird auch bei knappen Ergebnis nicht ausgezählt. Im übrigen richtet sich die Abstimmung nach §4.1.1 [Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge].&lt;br /&gt;
===Antrag auf Begrenzung der Redezeit===&lt;br /&gt;
(1) Der Antrag muss die gewünschte maximale Dauer (in Sekunden) zukünftiger Redebeiträge enthalten und die Angabe machen, wie lange diese Beschränkung gelten soll (z.B. bis zur Beschlußfassung über oder Vertagung des aktuellen Antrages). '''{GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit}'''&lt;br /&gt;
===Antrag auf Unterbrechung der Sitzung===&lt;br /&gt;
(1) Der Antrag ''kann'' die Dauer der Unterbrechung beinhalten, muss aber nicht. Falls die Dauer nicht bestimmt ist, obliegt es dem Versammlungsleiter die Dauer zu bestimmen. &lt;br /&gt;
== § 7 Gültigkeit ==&lt;br /&gt;
# Diese Geschäftsordnung behält seine Gültigkeit für folgende Aufstellungsversammlungen, bis sie durch eine neue Geschäftsordnung ersetzt wird.&lt;br /&gt;
# Diese Geschäftsordnung tritt am 18.01.2014 in Kraft.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Bratwurst</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:AV-Gotha_2014/GO-AV&amp;diff=55108</id>
		<title>TH:AV-Gotha 2014/GO-AV</title>
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				<updated>2014-01-18T11:22:07Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Bratwurst: /* Schriftführer */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;__NOTOC__&lt;br /&gt;
{{Navigationsleiste_AV_Gotha}}&lt;br /&gt;
&amp;lt;big&amp;gt;'''Geschäfts- und Wahlordnung der PIRATEN KV Gotha'''&amp;lt;/big&amp;gt;&lt;br /&gt;
== § 1 Allgemeines ==&lt;br /&gt;
=== Allgemeines===&lt;br /&gt;
(1) Nimmt ein Pirat laut Satzung gar nicht oder nicht an der gesamten Versammlung teil, so entstehen hieraus keine rückwirkenden Rechte; insbesondere ergibt sich daraus keine Rechtfertigung für eine Anfechtung von Wahlergebnissen oder Beschlüssen.&lt;br /&gt;
(2) Ämter und Befugnisse der Versammlung enden mit dem Ende der Versammlung.&lt;br /&gt;
(3) Das Protokoll der Versammlung, das mindestens:&lt;br /&gt;
:* gestellte Anträge (nicht GO-Anträge) im Wortlaut,&lt;br /&gt;
:* Ergebnisse aller Abstimmungen über die Anträge (nicht GO-Anträge) und&lt;br /&gt;
:* das Wahlprotokoll (falls Wahlen stattfinden)&lt;br /&gt;
:* Wechsel des Versammlungsleiters&lt;br /&gt;
zu enthalten hat, wird durch Unterschrift eines Versammlungsleiters, des Wahlleiters und des am Ende der Versammlung amtierenden Vorsitzenden oder dessen Stellvertreters beurkundet. Es ist den Piraten (im Sinne der Satzung) durch Veröffentlichung auf üblichen Kommunikationswegen unverzüglich zugänglich zu machen.&lt;br /&gt;
===Akkreditierung===&lt;br /&gt;
(1) Die Teilnehmer werden vom Kreisvorstand oder einem Beauftragten akkreditiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Die Akkreditierungspiraten erstellen vor Beginn der Versammlung eine Anwesenheitsliste, kontrollieren die Wahlberechtigung und teilen Stimmkarten aus. Dabei erhält jeder stimmberechtigte Pirat nach Satzung, im folgenden Kreispirat genannt, eine Stimmkarte. Eine Akkreditierung ist während der gesamten Versammlung möglich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 2 Versammlungsämter ==&lt;br /&gt;
===Versammlungsleiter===&lt;br /&gt;
(1) Die Versammlung wird durch mindestens einen Versammlungsleiter geleitet, der zu Beginn von dieser gewählt wird. Bis zu dessen Wahl fungiert der Kreisvorstandsvorsitzende als vorläufiger Versammlungsleiter, sofern er nicht einen anderen Piraten mit dieser Aufgabe beauftragt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Dem Versammlungsleiter obliegt die Einhaltung der Tagesordnung inkl. Zeitplan. Dazu teilt er Rederecht inkl. Redezeit zu bzw. entzieht diese. Eine angemessene inhaltliche wie personale Diskussion und Beteiligung der einzelnen Kreispiraten muss sichergestellt werden. Jedem Kreispiraten ist auf Verlangen eine angemessene Redezeit einzuräumen. Sind Gäste zugelassen, so kann der Versammlungsleiter diesen ein Rederecht einräumen, sofern es keinen Widerspruch gibt. Jeder Kreispirat kann das Rederecht für einen Gast beantragen.&lt;br /&gt;
'''{GO-Antrag auf Zulassung des Gastredners XY}'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Der Versammlungsleiter kündigt Beginn und Ende von Sitzungsunterbrechungen sowie den Zeitpunkt der Neuaufnahme der Versammlung nach einer Vertagung an.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Der Versammlungsleiter kann freiwillige Kreispiraten dazu ernennen, ihn bei seiner Arbeit zu unterstützen. Diese sind der Versammlung durch den Versammlungsleiter sofort bekannt zu machen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Der Versammlungsleiter nimmt während der Versammlung Anträge entgegen, die er nach kurzer Prüfung auf Zulässigkeit und Dringlichkeit der Versammlung angemessen bekannt macht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(6) Grundsätzlich stellt der Versammlungsleiter die Ergebnisse von Abstimmungen fest, sofern dafür nicht der Wahlleiter ausdrücklich vorgesehen ist. Er kann den Wahlleiter grundsätzlich oder für konkrete Abstimmungen beauftragen, ihn bei der Feststellung von Abstimmungsergebnissen zu unterstützen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(7) Werden mehrere Versammlungsleiter gewählt, gelten die Regelungen entsprechend. Zu einer Zeit ist immer nur ein gewählter Versammlungsleiter tätig, ein Wechsel ist der Versammlung mit zu teilen. Ein Versammlungsleiter ist für seine Tätigkeit in der Zeit allein verantwortlich, in der er die Aufgaben als Versammlungsleiter tatsächlich wahrnimmt. Wechsel werden im Protokoll vermerkt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Wahlleiter===&lt;br /&gt;
(1) Die Versammlung wählt zur Durchführung von Wahlen zu Einzel- bzw. Listenkandidaten, mindestens einen Wahlleiter. Diese dürfen nicht Kandidat für ein Mandat bzw. eine Liste sein, deren Wahl sie durchzuführen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Die Durchführung umfasst&lt;br /&gt;
:* die Ankündigung einer Wahl,&lt;br /&gt;
:* Hinweise auf die Modalitäten der Wahl,&lt;br /&gt;
:* die Eröffnung und die Beendigung der Wahl,&lt;br /&gt;
:* das Sicherstellen der Einhaltung der Wahlordnung und Satzung, insbesondere der geheimen Wahl.&lt;br /&gt;
:* das Entgegennehmen der Stimmergebnisse aus den einzelnen Wahllokalen und deren Aufsummierung,&lt;br /&gt;
:* Feststellung der Anzahl abgegeben, der gültigen, der ungültigen und der jeweils auf die Kandidaten entfallenen Stimmen und der daraus resultierenden Wahl,&lt;br /&gt;
:* Frage an die gewählten Kandidaten, ob diese jeweils ihre Ämter antreten und&lt;br /&gt;
:* Erstellung eines Wahlprotokolls.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Zur Entgegennahme der Stimmzettel werden im Versammlungsraum Wahlurnen aufgestellt, denen je zwei Wahlhelfer zugeordnet sind. Die Wahlhelfer beaufsichtigen die Abgabe der Stimmzettel, zählen die Ergebnisse aus und melden sie dem Wahlleiter. Wahlhelfer dürfen nicht ein Kandidat für ein Amt sein, dessen Wahl sie durchzuführen haben. Wahlhelfer stehen unter der Aufsicht des Wahlleiters und können auch von der Versammlung mit Mehrheit abgelehnt werden.&lt;br /&gt;
'''{GO-Antrag auf Ablehnung des Wahlhelfers XY}'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Der Wahlleiter fertigt ein Wahlprotokoll über alle Wahlen der Versammlung an, das von ihm selbst und mindestens zwei Wahlhelfern zu unterschreiben und somit zu beurkunden ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Protokollant ===&lt;br /&gt;
(1) Der Protokollant ist verantwortlich für das Erstellen eines schriftlichen Protokolls der Versammlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Zweifelt ein Mitglied der Versammlung die Mitgliedschaft, die Vollmacht oder das Wahlrecht eines anderen, Akkreditierungsmaterial besitzenden Teilnehmers an, so ist hierüber und über die vom Versammlungsleiter getroffene Entscheidung eine Niederschrift anzufertigen. Diese ist von der Versammlungsleitung und allen Schriftführern zu unterzeichnen und der Niederschrift beizufügen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Über jeden Wahlgang ist eine Niederschrift anzufertigen, welche&lt;br /&gt;
:* Wahlverfahren&lt;br /&gt;
:* Kandidaten&lt;br /&gt;
:* Anzahl der Akkreditierten&lt;br /&gt;
:* Anzahl der abgegeben, gültigen, ungültigen und enthaltene Stimmen&lt;br /&gt;
:* Anzahl der Stimmen, die für und gegen jeden der Kandidaten abgegeben wurden&lt;br /&gt;
:* Ergebnis des Wahlgangs&lt;br /&gt;
:* Annahme der Wahl durch die gewählten Kandidaten &lt;br /&gt;
beinhalten muss. Diese ist von der Wahlleitung und den Wahlhelfern zu unterzeichnen und der Niederschrift der Versammlung beizufügen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Über Einwendungen gegen Wahlergebnisse sowie ihre Annahme oder Zurückweisung durch die Versammlung wird jeweils eine Niederschrift angefertigt. Diese wird jeweils von der Versammlungsleitung und den Schriftführern unterzeichnet und der Niederschrift der Aufstellungsversammlung als Anlage beigefügt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Der Versammlungsleiter und zwei Zeugen unterzeichnen am Ende der Aufstellungsversammlung das Protokoll.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Schriftführer ===&lt;br /&gt;
(1) Es wird vom Schriftführer eine Niederschrift über die Aufstellungsversammlung gemäß § 15 ThürKWG angefertigt. Es wird von der Versammlungsleitung und dem Schriftführer unterzeichnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Zweifelt ein Mitglied der Versammlung die Mitgliedschaft, die Vollmacht oder das Wahlrecht eines anderen, Akkreditierungsmaterial besitzenden Teilnehmers an, so ist hierüber und über die vom Versammlungsleiter getroffene Entscheidung eine Niederschrift anzufertigen. Diese ist von der Versammlungsleitung und allen Schriftführern zu unterzeichnen und der Niederschrift beizufügen.&lt;br /&gt;
(2) Über den Wahlgang ist eine Niederschrift anzufertigen, die&lt;br /&gt;
:* Ort und Zeit der Versammlung&lt;br /&gt;
:* Form der Einladung&lt;br /&gt;
:* Wahlverfahren&lt;br /&gt;
:* Anzahl der Akkreditierten&lt;br /&gt;
:* Kandidaten&lt;br /&gt;
:* Anzahl der abgegeben, gültigen, ungültigen und enthaltene Stimmen&lt;br /&gt;
:* Anzahl der Stimmen, die für und gegen jeden der Kandidaten abgegeben wurden&lt;br /&gt;
:* Ergebnis des Wahlgangs inklusive Reihenfolge der Bewerber&lt;br /&gt;
:* Annahme der Wahl durch die gewählten Kandidaten &lt;br /&gt;
beinhalten muss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Über Einwendungen gegen Wahlergebnisse sowie ihre Annahme oder Zurückweisung durch die Versammlung wird jeweils eine Niederschrift angefertigt. Diese wird jeweils von der Versammlungsleitung und den Schriftführern unterzeichnet und der Niederschrift der Aufstellungsversammlung als Anlage beigefügt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Der Versammlungsleiter und zwei Zeugen unterzeichnen am Ende der Aufstellungsversammlung eine Versicherung an Eides Statt gemäß § 15 ThürKWG. Diese ist der Niederschrift beizufügen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 3 Kandidatur ==&lt;br /&gt;
(1) Für die Wahlen kann sich jeder Kreispirat aufstellen oder aufstellen lassen, sofern dem nicht Gesetze oder die Satzung entgegenstehen.&lt;br /&gt;
(2) Der Wahlleiter ruft vor der Wahl zur Kandidatenaufstellung auf und gibt den Kandidaten Zeit, sich zu melden.&lt;br /&gt;
(3) Vor der Schließung der Kandidatenaufstellung ist diese vom Wahlleiter bekannt zu geben. Daraufhin ist ein letzter Aufruf zu starten. Meldet sich innerhalb angemessener Zeit kein neuer Kandidat, so wird die Liste geschlossen.&lt;br /&gt;
(4) Wurde die Kandidatenliste geschlossen, so kann sich keiner mehr aufstellen oder seine Kandidatur zurückziehen.&lt;br /&gt;
== § 4 Wahlordnung ==&lt;br /&gt;
===Allgemeines===&lt;br /&gt;
(1) Alle Abstimmungen und Wahlen finden mit einfacher Mehrheit und grundsätzlich öffentlich statt, sofern nicht die Satzung, diese GO oder ein Gesetz ein anderes bestimmt.&lt;br /&gt;
(2) Jeder Stimmberechtigte kann eine geheime Abstimmung beantragen. '''{GO-Antrag auf geheime Abstimmung}'''; abweichend hiervon wird über Geschäftsordnungsanträge immer öffentlich abgestimmt.&lt;br /&gt;
(3) Wird geheim gewählt, so wird der Versammlung nach Abschluß der Auszählung das vollständige Ergebnis der Wahl oder Abstimmung durch den Wahlleiter mitgeteilt. Dieses besteht aus der Anzahl der Stimmberechtigten für diese Wahl oder Abstimmung, die Anzahl der ungültigen Stimmen und Enthaltungen und die Anzahl der auf jede mögliche Option entfallenen Stimmen.&lt;br /&gt;
(4) Alle Kreispiraten, insbesondere jedoch die Wahlhelfer, sind verpflichtet, Vorkommnisse, die die Rechtmäßigkeit der Wahl oder Abstimmung in Frage stellen, sofort dem Wahlleiter bekannt zu machen, der unverzüglich die Versammlung darüber in Kenntnis zu setzen hat.&lt;br /&gt;
(5) Auf Verlangen der Versammlung findet eine Wiederholung der Wahl oder Abstimmung statt '''{GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl/Abstimmung}'''&lt;br /&gt;
(6) Findet die Wiederholung der Wahl oder Abstimmung nicht unmittelbar nach der ursprünglichen Wahl statt, so muß die Beteiligung an der Wahl oder Abstimmung (gemessen an der Summe der Zustimmenden und Ablehnenden Stimmen) bei mindestens 90% der ursprünglichen Wahl oder Abstimmung liegen, damit das neue Ergebnis rechtskräftig wird.&lt;br /&gt;
(7) Als Wahlverfahren für Alternativanträge und Personenwahlen mit mehreren Kandidaten wird eine Akzeptanzwahl durchgeführt. Jeder Teilnehmer hat so viele Stimmen wie Anträge zur Auswahl stehen, keinem Antrag darf mehr als eine Stimme gegeben werden, es müssen nicht alle Stimmen verteilt werden. Danach wird für den Antrag mit den meisten Stimmen mit einfacher Mehrheit erneut abgestimmt, ob er angenommen wird oder nicht. Sollte in einer Akzeptanzwahl Stimmengleichheit zwischen mehreren Anträgen herrschen, wird über diese erneut abgestimmt, bis ein Antrag feststeht.&lt;br /&gt;
===Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge===&lt;br /&gt;
(1) Über Geschäftsordnungsanträge wird durch Zeigen einer Stimmkarte abgestimmt. Es entscheidet die einfache Mehrheit der sich nicht enthaltenden Abstimmenden. Enthaltungen werden nicht gezählt.&lt;br /&gt;
(2) Die Mehrheitsverhältnisse werden grundsätzlich nach Augenmaß des Versammlungsleiters festgestellt, bei unklaren Verhältnissen oder auf Antrag der Versammlung erfolgt eine genaue Auszählung. '''{GO-Antrag auf Auszählung}'''&lt;br /&gt;
===Wahlen===&lt;br /&gt;
(1) Ein Kandidat wird mit absoluter Mehrheit der sich nicht enthaltenden Abstimmenden gewählt.&lt;br /&gt;
(2) Es werden getrennte Wahlgänge durchgeführt. Die Abstimmungsreihenfolge bestimmt der Wahlleiter. Die Versammlung kann eine davon abweichende Reihenfolge bestimmen. '''{GO-Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge}'''&lt;br /&gt;
===Wahlen zu Versammlungsämtern===&lt;br /&gt;
(1) Es wird grundsätzlich entsprechend der Regelungen aus §4.1.2 [Abstimmungen über allgemeine Anträge] gewählt.&lt;br /&gt;
(2) Stehen mindestens zwei Kandidaten für die Wahl zu einem Amt zur Verfügung, und erhalten beide die erforderliche Mehrheit, so ist Wahlsieger derjenige, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt hat. Werden Ämter mehrfach besetzt, werden die einzelnen Posten gewählt als seien es einzelne Ämter.&lt;br /&gt;
===Wahlen zu Parteitagsämtern===&lt;br /&gt;
(1) Vor Beginn der öffentlichen Wahl hat der Wahlleiter die Versammlung zu befragen, ob eine geheime Abstimmung erwünscht ist.&lt;br /&gt;
(2) Im übrigen gelten die Regelungen aus §4.2.1 [Wahlen zu Versammlungsämtern].&lt;br /&gt;
== § 4 Wahl der Liste zum Kreistag bzw. Stadtrat bzw. Gemeinderat ==&lt;br /&gt;
(1) Das Vorschlagsrecht für eine Kandidatur hat jedes stimmberechtigte Mitglied. Es ist möglich, sich selbst vorzuschlagen. &lt;br /&gt;
(2) Wählbar als Kandidat für eine Liste zur Wahl des Kreitags, Stadtrats bzw. Gemeinderats ist, wer:&lt;br /&gt;
* am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat,&lt;br /&gt;
* seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde gemeldet ist (bei Meldung in mehreren Gemeinden muss Erfurt der Hauptwohnsitz sein),&lt;br /&gt;
* nicht gemäß § 2 ThürKWG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist,&lt;br /&gt;
* nur in diesem einen Wahlvorschlag aufgestellt wird und seine schriftliche Zustimmung dazu erteilt hat (Die Zustimmung kann gemäß § 14 ThürKWG nach Ablauf der Einreichungsfrist (§ 17 Abs. 1 Satz 2) nicht mehr zurückgenommen werden).&lt;br /&gt;
(3) Alle Wahlgänge finden geheim statt.&lt;br /&gt;
=== Vorbereitung===&lt;br /&gt;
Der Wahlleiter erklärt der Versammlung, wer vorschlagsberechtigt und wer wählbar ist, und erläutert das Verfahren. &lt;br /&gt;
===  Wahlverfahren=== &lt;br /&gt;
(1) Jede Liste wird durch einen Wahlgang pro Listenplatz erstellt.&lt;br /&gt;
=== Kandidatenvorstellung===&lt;br /&gt;
(1) Der Wahlleiter öffnet die Kandidatenliste. Von jedem vorgeschlagenen Kandidaten wird daraufhin die Wählbarkeit durch den Wahlleiter und seine Helfer geprüft. Nach angemessener Zeit schließt der Wahlleiter die Kandidatenliste. Vor der Schließung der Kandidatenaufstellung ist diese vom Wahlleiter bekannt zu geben.  Daraufhin ist ein letzter Aufruf zu starten. Meldet sich innerhalb angemessener Zeit kein neuer Kandidat, so wird die Liste geschlossen. Wurde die Kandidatenliste geschlossen, so kann sich keiner mehr aufstellen oder seine Kandidatur zurückziehen Sie kann nicht wieder eröffnet werden.&lt;br /&gt;
(2) Alle Kandidaten erhalten die Möglichkeit, sich und ihr Wahlprogramm in angemessener Zeit vorzustellen. Die Vorstellung sollte nicht länger als 10 Minuten dauern.&lt;br /&gt;
(3) Die Vorstellung erfolgt in alphabetischer Reihenfolge des Vornamens.&lt;br /&gt;
(4) Im Anschluss der Kandidatenvorstellung ist den Versammlungsteilnehmern die Möglichkeit einzuräumen, Fragen an den Kandidaten zu stellen und Wortmeldung (Meinungen) abzugeben. Dem Kandidaten ist nach jedem Redebeitrag eine kurze Erwiderung zu gewähren. Diese muss sich auf den vorangegangen Redebeitrag beziehen und ist möglichst kompakt zu gestalten.&lt;br /&gt;
(5) Fragen müssen deutlich als solche gestellt werden und den Adressaten enthalten. Dem Fragesteller muss die Möglichkeit eingeräumt werden, bis zu zwei Rückfragen zu stellen. Diese müssen sich klar auf die Ausgangsfrage beziehen und sind möglichst kompakt zu gestalten.&lt;br /&gt;
(6) Die Fragen und Wortmeldungen sollen keine inhaltliche Wiederholung darstellen.&lt;br /&gt;
(7) Nach Ende der Rednerliste wird dem Kandidaten noch einmal Zeit eingeräumt, eine abschließende Stellungnahme abzugeben. Zeitlich darf diese die Dauer der Vorstellung nicht überschreiten.&lt;br /&gt;
(8) Nach Abschluss der letzten Kandidatenvorstellung erfolgt die Wahl per Zustimmungswahl.&lt;br /&gt;
=== Wahlgang ===&lt;br /&gt;
(1) Pro Kandidat kann eine Ja-Stimme vergeben werden. &lt;br /&gt;
(3) Ein leerer Stimmzettel bedeutet eine Ablehnung für alle Kandidaten.&lt;br /&gt;
(4) Ein gültiger Stimmzettel ist ein Stimmzettel, bei dem mindestens für einen Kandidaten eine gültige Stimmabgabe erkennbar ist. &lt;br /&gt;
(5) Gewählt sind die Kandidaten, die ein Quorum von mehr als 50% bei den Ja-Stimmen erreicht haben.&lt;br /&gt;
(6) Bei Stimmengleichheit entscheidet erfolgt eine Stichwahl.&lt;br /&gt;
== § 6 Anträge ==&lt;br /&gt;
===Allgemeine Anträge an die Versammlung===&lt;br /&gt;
(1) Vor Behandlung eines neuen Antrags ruft die Versammlungsleitung zu Redebeiträgen auf. Der Antragsteller hat das Recht, seinen Antrag in kompakter Rede vorzustellen. Redebeiträge können zeitlich begrenzt werden wobei dem Antragssteller relativ zu einzelnen weiteren Redebeiträgen mehr Zeit einzuräumen ist. Die Reihenfolge der Reden nach dem Antragssteller wird von der Versammlungsleitung fest gelegt. Nach Beginn der Redebeiträge gilt die Redeliste als geschlossen, nicht betroffen davon sind Fragen und Wortmeldungen.&lt;br /&gt;
(2) Im Anschluss der Reden ist die Möglichkeit einzuräumen, Fragen an die Redner zu stellen. Fragen müssen deutlich als solche gestellt werden und den Adressaten enthalten. Auf Fragen kann der Adressat antworten, Widerreden von Fragenden können abgelehnt werden wenn dies zur Einhaltung der Tagesordnung geboten ist.&lt;br /&gt;
(3) Neben Fragen an die Redner können sonstige Wortmeldung (Meinungen) abgegeben werden. Sie sollen keine inhaltliche Wiederholung darstellen. Antworten und Widerreden darauf sind nicht nötig.&lt;br /&gt;
(4) Zur Einhaltung der Tagesordnung kann die Versammlungsleitung die Liste für Fragen und sonstige Wortmeldungen schließen und Redezeiten begrenzen, nachdem darauf deutlich hingewiesen worden ist.&lt;br /&gt;
===Anträge zur Geschäftsordnung===&lt;br /&gt;
(1) Jeder Kreispirat kann jederzeit einen GO-Antrag stellen. Dazu begibt er sich an das dafür vorgesehene Rednerstelle im Saal und hebt beide Hände. Solch einer Wortmeldung ist nach der aktuellen Wortmeldung Vorrang zu geben.&lt;br /&gt;
(2) Die Geschäftsordnungsanträge&lt;br /&gt;
:*Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung&lt;br /&gt;
:*Änderung der Tagesordnung&lt;br /&gt;
müssen schriftlich beim Versammlungsleiter oder dem von ihm damit beauftragten Kreispirat gestellt werden. Ist ein solcher Antrag gestellt, wird er vom Versammlungsleiter spätestens mit Beendigung des aktuellen Tagesordnungspunktes behandelt.&lt;br /&gt;
(3) Wurde ein Antrag gestellt, so kann jeder Kreispirat entsprechend Abs 1 einen Alternativantrag stellen. '''{GO-Antrag auf Alternativantrag}''' Andere Anträge sind bis zum Beschluß über den Antrag oder dessen Rückziehung nicht zulässig.&lt;br /&gt;
(4) Jeder Kreispirat kann daraufhin eine Für- oder Gegenrede für einen Antrag halten.&lt;br /&gt;
(5) Unterbleibt eine Gegenrede und wurde kein Alternativantrag gestellt, so ist der Antrag angenommen. Gibt es mindestens eine Gegenrede oder gibt es mindestens einen Alternativantrag, so wird über den Antrag bzw. die Anträge abgestimmt. In letzteren Fall gilt §4.2.1 [Wahlen zu Versammlungsämtern] Abs 2 entsprechend.&lt;br /&gt;
(6) Es sind nur die folgenden Anträge als Geschäftsordnungsanträge zulässig:&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Zulassung des Gastredners XY&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Ablehnung des Wahlhelfers XY&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf geheime Abstimmung&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl/Abstimmung&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Auszählung&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf getrennte Wahlgänge&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Alternativantrag&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Ende der Rednerliste&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Unterbrechung der Sitzung&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung (nur schriftlich)&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung (nur schriftlich)&lt;br /&gt;
Versucht ein Teilnehmer, einen nicht zulässigen GO-Antrag oder einen GO-Antrag in einer nicht zulässigen Form zu stellen, entzieht ihm der Versammlungsleiter unverzüglich das Wort.&lt;br /&gt;
===Antrag auf Ende der Rednerliste===&lt;br /&gt;
(1) Jeder Kreispirat kann einen Antrag auf Ende der Rednerliste stellen. '''{GO-Antrag auf Ende der Rednerliste}'''&lt;br /&gt;
(2) Der Antragsteller&lt;br /&gt;
:*darf sich selbst bisher nicht an der Diskussion zum aktuellen Thema beteiligt haben,&lt;br /&gt;
:*darf nicht auf der Rednerliste stehen und sich nicht auf die Rednerliste stellen lassen und&lt;br /&gt;
:*darf sich zum Thema auch dann nicht mehr äußern, wenn der GO-Antrag abgelehnt wird.&lt;br /&gt;
(3) Wurde ein Antrag auf Ende der Rednerliste angenommen, so müssen sich alle Redner unverzüglich melden.&lt;br /&gt;
===Antrag auf Änderung der Tagesordnung===&lt;br /&gt;
(1) Eine Änderung der Tagesordnung kann sein&lt;br /&gt;
:*das Hinzufügen eines Punktes,&lt;br /&gt;
:*das Entfernen eines Punktes,&lt;br /&gt;
:*das Heraustrennen eines Punktes aus einem anderen Punkt der Tagesordnung,&lt;br /&gt;
:*das Ändern der Reihenfolge von Punkten.&lt;br /&gt;
(2) Anträge auf Änderung der Tagesordnung müssen schriftlich beim Versammlungsleiter oder dem von ihm beauftragten Kreispirat gestellt werden. Sie müssen sämtliche zur Änderung vorgesehene Tagesordnungspunkte enthalten. Bei Hinzufügung, Verschiebung, Heraustrennung und der Änderung der Reihenfolge von Tagesordnungspunkten müssen eindeutige Angaben enthalten sein, wann die betreffenden Anträge behandelt werden sollen.&lt;br /&gt;
''{GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung} ''&lt;br /&gt;
===Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung===&lt;br /&gt;
(1) Ein Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung muss schriftlich beim Versammlungsleiter oder dem von ihm beauftragten Kreispirat gestellt werden. Der Antrag muß die Änderungen im Wortlaut enthalten.&lt;br /&gt;
'''{GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung}'''&lt;br /&gt;
===Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes===&lt;br /&gt;
(1)&amp;amp;nbsp; Jeder Kreispirat hat das Recht, ein Meinungsbild einzufordern.'' {GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes}'' §5.4 [Anträge zur Geschäftsordnung] Abs 2 bis 4 finden keine Anwendung, über den GO-Antrag wird nicht abgestimmt.&lt;br /&gt;
(2) Die Abstimmung wird auch bei knappen Ergebnis nicht ausgezählt. Im übrigen richtet sich die Abstimmung nach §4.1.1 [Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge].&lt;br /&gt;
===Antrag auf Begrenzung der Redezeit===&lt;br /&gt;
(1) Der Antrag muss die gewünschte maximale Dauer (in Sekunden) zukünftiger Redebeiträge enthalten und die Angabe machen, wie lange diese Beschränkung gelten soll (z.B. bis zur Beschlußfassung über oder Vertagung des aktuellen Antrages). '''{GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit}'''&lt;br /&gt;
===Antrag auf Unterbrechung der Sitzung===&lt;br /&gt;
(1) Der Antrag ''kann'' die Dauer der Unterbrechung beinhalten, muss aber nicht. Falls die Dauer nicht bestimmt ist, obliegt es dem Versammlungsleiter die Dauer zu bestimmen. &lt;br /&gt;
== § 7 Gültigkeit ==&lt;br /&gt;
# Diese Geschäftsordnung behält seine Gültigkeit für folgende Aufstellungsversammlungen, bis sie durch eine neue Geschäftsordnung ersetzt wird.&lt;br /&gt;
# Diese Geschäftsordnung tritt am 18.01.2014 in Kraft.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Bratwurst</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:AV-Gotha_2014/GO-AV&amp;diff=55107</id>
		<title>TH:AV-Gotha 2014/GO-AV</title>
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				<updated>2014-01-18T11:20:30Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Bratwurst: /* Protokollant */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;__NOTOC__&lt;br /&gt;
{{Navigationsleiste_AV_Gotha}}&lt;br /&gt;
&amp;lt;big&amp;gt;'''Geschäfts- und Wahlordnung der PIRATEN KV Gotha'''&amp;lt;/big&amp;gt;&lt;br /&gt;
== § 1 Allgemeines ==&lt;br /&gt;
=== Allgemeines===&lt;br /&gt;
(1) Nimmt ein Pirat laut Satzung gar nicht oder nicht an der gesamten Versammlung teil, so entstehen hieraus keine rückwirkenden Rechte; insbesondere ergibt sich daraus keine Rechtfertigung für eine Anfechtung von Wahlergebnissen oder Beschlüssen.&lt;br /&gt;
(2) Ämter und Befugnisse der Versammlung enden mit dem Ende der Versammlung.&lt;br /&gt;
(3) Das Protokoll der Versammlung, das mindestens:&lt;br /&gt;
:* gestellte Anträge (nicht GO-Anträge) im Wortlaut,&lt;br /&gt;
:* Ergebnisse aller Abstimmungen über die Anträge (nicht GO-Anträge) und&lt;br /&gt;
:* das Wahlprotokoll (falls Wahlen stattfinden)&lt;br /&gt;
:* Wechsel des Versammlungsleiters&lt;br /&gt;
zu enthalten hat, wird durch Unterschrift eines Versammlungsleiters, des Wahlleiters und des am Ende der Versammlung amtierenden Vorsitzenden oder dessen Stellvertreters beurkundet. Es ist den Piraten (im Sinne der Satzung) durch Veröffentlichung auf üblichen Kommunikationswegen unverzüglich zugänglich zu machen.&lt;br /&gt;
===Akkreditierung===&lt;br /&gt;
(1) Die Teilnehmer werden vom Kreisvorstand oder einem Beauftragten akkreditiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Die Akkreditierungspiraten erstellen vor Beginn der Versammlung eine Anwesenheitsliste, kontrollieren die Wahlberechtigung und teilen Stimmkarten aus. Dabei erhält jeder stimmberechtigte Pirat nach Satzung, im folgenden Kreispirat genannt, eine Stimmkarte. Eine Akkreditierung ist während der gesamten Versammlung möglich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 2 Versammlungsämter ==&lt;br /&gt;
===Versammlungsleiter===&lt;br /&gt;
(1) Die Versammlung wird durch mindestens einen Versammlungsleiter geleitet, der zu Beginn von dieser gewählt wird. Bis zu dessen Wahl fungiert der Kreisvorstandsvorsitzende als vorläufiger Versammlungsleiter, sofern er nicht einen anderen Piraten mit dieser Aufgabe beauftragt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Dem Versammlungsleiter obliegt die Einhaltung der Tagesordnung inkl. Zeitplan. Dazu teilt er Rederecht inkl. Redezeit zu bzw. entzieht diese. Eine angemessene inhaltliche wie personale Diskussion und Beteiligung der einzelnen Kreispiraten muss sichergestellt werden. Jedem Kreispiraten ist auf Verlangen eine angemessene Redezeit einzuräumen. Sind Gäste zugelassen, so kann der Versammlungsleiter diesen ein Rederecht einräumen, sofern es keinen Widerspruch gibt. Jeder Kreispirat kann das Rederecht für einen Gast beantragen.&lt;br /&gt;
'''{GO-Antrag auf Zulassung des Gastredners XY}'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Der Versammlungsleiter kündigt Beginn und Ende von Sitzungsunterbrechungen sowie den Zeitpunkt der Neuaufnahme der Versammlung nach einer Vertagung an.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Der Versammlungsleiter kann freiwillige Kreispiraten dazu ernennen, ihn bei seiner Arbeit zu unterstützen. Diese sind der Versammlung durch den Versammlungsleiter sofort bekannt zu machen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Der Versammlungsleiter nimmt während der Versammlung Anträge entgegen, die er nach kurzer Prüfung auf Zulässigkeit und Dringlichkeit der Versammlung angemessen bekannt macht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(6) Grundsätzlich stellt der Versammlungsleiter die Ergebnisse von Abstimmungen fest, sofern dafür nicht der Wahlleiter ausdrücklich vorgesehen ist. Er kann den Wahlleiter grundsätzlich oder für konkrete Abstimmungen beauftragen, ihn bei der Feststellung von Abstimmungsergebnissen zu unterstützen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(7) Werden mehrere Versammlungsleiter gewählt, gelten die Regelungen entsprechend. Zu einer Zeit ist immer nur ein gewählter Versammlungsleiter tätig, ein Wechsel ist der Versammlung mit zu teilen. Ein Versammlungsleiter ist für seine Tätigkeit in der Zeit allein verantwortlich, in der er die Aufgaben als Versammlungsleiter tatsächlich wahrnimmt. Wechsel werden im Protokoll vermerkt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Wahlleiter===&lt;br /&gt;
(1) Die Versammlung wählt zur Durchführung von Wahlen zu Einzel- bzw. Listenkandidaten, mindestens einen Wahlleiter. Diese dürfen nicht Kandidat für ein Mandat bzw. eine Liste sein, deren Wahl sie durchzuführen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Die Durchführung umfasst&lt;br /&gt;
:* die Ankündigung einer Wahl,&lt;br /&gt;
:* Hinweise auf die Modalitäten der Wahl,&lt;br /&gt;
:* die Eröffnung und die Beendigung der Wahl,&lt;br /&gt;
:* das Sicherstellen der Einhaltung der Wahlordnung und Satzung, insbesondere der geheimen Wahl.&lt;br /&gt;
:* das Entgegennehmen der Stimmergebnisse aus den einzelnen Wahllokalen und deren Aufsummierung,&lt;br /&gt;
:* Feststellung der Anzahl abgegeben, der gültigen, der ungültigen und der jeweils auf die Kandidaten entfallenen Stimmen und der daraus resultierenden Wahl,&lt;br /&gt;
:* Frage an die gewählten Kandidaten, ob diese jeweils ihre Ämter antreten und&lt;br /&gt;
:* Erstellung eines Wahlprotokolls.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Zur Entgegennahme der Stimmzettel werden im Versammlungsraum Wahlurnen aufgestellt, denen je zwei Wahlhelfer zugeordnet sind. Die Wahlhelfer beaufsichtigen die Abgabe der Stimmzettel, zählen die Ergebnisse aus und melden sie dem Wahlleiter. Wahlhelfer dürfen nicht ein Kandidat für ein Amt sein, dessen Wahl sie durchzuführen haben. Wahlhelfer stehen unter der Aufsicht des Wahlleiters und können auch von der Versammlung mit Mehrheit abgelehnt werden.&lt;br /&gt;
'''{GO-Antrag auf Ablehnung des Wahlhelfers XY}'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Der Wahlleiter fertigt ein Wahlprotokoll über alle Wahlen der Versammlung an, das von ihm selbst und mindestens zwei Wahlhelfern zu unterschreiben und somit zu beurkunden ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Protokollant ===&lt;br /&gt;
(1) Der Protokollant ist verantwortlich für das Erstellen eines schriftlichen Protokolls der Versammlung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Zweifelt ein Mitglied der Versammlung die Mitgliedschaft, die Vollmacht oder das Wahlrecht eines anderen, Akkreditierungsmaterial besitzenden Teilnehmers an, so ist hierüber und über die vom Versammlungsleiter getroffene Entscheidung eine Niederschrift anzufertigen. Diese ist von der Versammlungsleitung und allen Schriftführern zu unterzeichnen und der Niederschrift beizufügen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Über jeden Wahlgang ist eine Niederschrift anzufertigen, welche&lt;br /&gt;
:* Wahlverfahren&lt;br /&gt;
:* Kandidaten&lt;br /&gt;
:* Anzahl der Akkreditierten&lt;br /&gt;
:* Anzahl der abgegeben, gültigen, ungültigen und enthaltene Stimmen&lt;br /&gt;
:* Anzahl der Stimmen, die für und gegen jeden der Kandidaten abgegeben wurden&lt;br /&gt;
:* Ergebnis des Wahlgangs&lt;br /&gt;
:* Annahme der Wahl durch die gewählten Kandidaten &lt;br /&gt;
beinhalten muss. Diese ist von der Wahlleitung und den Wahlhelfern zu unterzeichnen und der Niederschrift der Versammlung beizufügen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Über Einwendungen gegen Wahlergebnisse sowie ihre Annahme oder Zurückweisung durch die Versammlung wird jeweils eine Niederschrift angefertigt. Diese wird jeweils von der Versammlungsleitung und den Schriftführern unterzeichnet und der Niederschrift der Aufstellungsversammlung als Anlage beigefügt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Der Versammlungsleiter und zwei Zeugen unterzeichnen am Ende der Aufstellungsversammlung das Protokoll.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Schriftführer ===&lt;br /&gt;
(1) Es wird vom Schriftführer eine Niederschrift über die Aufstellungsversammlung gemäß § 15 ThürKWG angefertigt. Es wird von der Versammlungsleitung und dem Schriftführer unterzeichnet.&lt;br /&gt;
(2) Zweifelt ein Mitglied der Versammlung die Mitgliedschaft, die Vollmacht oder das Wahlrecht eines anderen, Akkreditierungsmaterial besitzenden Teilnehmers an, so ist hierüber und über die vom Versammlungsleiter getroffene Entscheidung eine Niederschrift anzufertigen. Diese ist von der Versammlungsleitung und allen Schriftführern zu unterzeichnen und der Niederschrift beizufügen.&lt;br /&gt;
(2) Über den Wahlgang ist eine Niederschrift anzufertigen, die&lt;br /&gt;
:* Ort und Zeit der Versammlung&lt;br /&gt;
:* Form der Einladung&lt;br /&gt;
:* Wahlverfahren&lt;br /&gt;
:* Anzahl der Akkreditierten&lt;br /&gt;
:* Kandidaten&lt;br /&gt;
:* Anzahl der abgegeben, gültigen, ungültigen und enthaltene Stimmen&lt;br /&gt;
:* Anzahl der Stimmen, die für und gegen jeden der Kandidaten abgegeben wurden&lt;br /&gt;
:* Ergebnis des Wahlgangs inklusive Reihenfolge der Bewerber&lt;br /&gt;
:* Annahme der Wahl durch die gewählten Kandidaten &lt;br /&gt;
beinhalten muss.&lt;br /&gt;
(3) Über Einwendungen gegen Wahlergebnisse sowie ihre Annahme oder Zurückweisung durch die Versammlung wird jeweils eine Niederschrift angefertigt. Diese wird jeweils von der Versammlungsleitung und den Schriftführern unterzeichnet und der Niederschrift der Aufstellungsversammlung als Anlage beigefügt.&lt;br /&gt;
(4) Der Versammlungsleiter und zwei Zeugen unterzeichnen am Ende der Aufstellungsversammlung eine Versicherung an Eides Statt gemäß § 15 ThürKWG. Diese ist der Niederschrift beizufügen.&lt;br /&gt;
== § 3 Kandidatur ==&lt;br /&gt;
(1) Für die Wahlen kann sich jeder Kreispirat aufstellen oder aufstellen lassen, sofern dem nicht Gesetze oder die Satzung entgegenstehen.&lt;br /&gt;
(2) Der Wahlleiter ruft vor der Wahl zur Kandidatenaufstellung auf und gibt den Kandidaten Zeit, sich zu melden.&lt;br /&gt;
(3) Vor der Schließung der Kandidatenaufstellung ist diese vom Wahlleiter bekannt zu geben. Daraufhin ist ein letzter Aufruf zu starten. Meldet sich innerhalb angemessener Zeit kein neuer Kandidat, so wird die Liste geschlossen.&lt;br /&gt;
(4) Wurde die Kandidatenliste geschlossen, so kann sich keiner mehr aufstellen oder seine Kandidatur zurückziehen.&lt;br /&gt;
== § 4 Wahlordnung ==&lt;br /&gt;
===Allgemeines===&lt;br /&gt;
(1) Alle Abstimmungen und Wahlen finden mit einfacher Mehrheit und grundsätzlich öffentlich statt, sofern nicht die Satzung, diese GO oder ein Gesetz ein anderes bestimmt.&lt;br /&gt;
(2) Jeder Stimmberechtigte kann eine geheime Abstimmung beantragen. '''{GO-Antrag auf geheime Abstimmung}'''; abweichend hiervon wird über Geschäftsordnungsanträge immer öffentlich abgestimmt.&lt;br /&gt;
(3) Wird geheim gewählt, so wird der Versammlung nach Abschluß der Auszählung das vollständige Ergebnis der Wahl oder Abstimmung durch den Wahlleiter mitgeteilt. Dieses besteht aus der Anzahl der Stimmberechtigten für diese Wahl oder Abstimmung, die Anzahl der ungültigen Stimmen und Enthaltungen und die Anzahl der auf jede mögliche Option entfallenen Stimmen.&lt;br /&gt;
(4) Alle Kreispiraten, insbesondere jedoch die Wahlhelfer, sind verpflichtet, Vorkommnisse, die die Rechtmäßigkeit der Wahl oder Abstimmung in Frage stellen, sofort dem Wahlleiter bekannt zu machen, der unverzüglich die Versammlung darüber in Kenntnis zu setzen hat.&lt;br /&gt;
(5) Auf Verlangen der Versammlung findet eine Wiederholung der Wahl oder Abstimmung statt '''{GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl/Abstimmung}'''&lt;br /&gt;
(6) Findet die Wiederholung der Wahl oder Abstimmung nicht unmittelbar nach der ursprünglichen Wahl statt, so muß die Beteiligung an der Wahl oder Abstimmung (gemessen an der Summe der Zustimmenden und Ablehnenden Stimmen) bei mindestens 90% der ursprünglichen Wahl oder Abstimmung liegen, damit das neue Ergebnis rechtskräftig wird.&lt;br /&gt;
(7) Als Wahlverfahren für Alternativanträge und Personenwahlen mit mehreren Kandidaten wird eine Akzeptanzwahl durchgeführt. Jeder Teilnehmer hat so viele Stimmen wie Anträge zur Auswahl stehen, keinem Antrag darf mehr als eine Stimme gegeben werden, es müssen nicht alle Stimmen verteilt werden. Danach wird für den Antrag mit den meisten Stimmen mit einfacher Mehrheit erneut abgestimmt, ob er angenommen wird oder nicht. Sollte in einer Akzeptanzwahl Stimmengleichheit zwischen mehreren Anträgen herrschen, wird über diese erneut abgestimmt, bis ein Antrag feststeht.&lt;br /&gt;
===Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge===&lt;br /&gt;
(1) Über Geschäftsordnungsanträge wird durch Zeigen einer Stimmkarte abgestimmt. Es entscheidet die einfache Mehrheit der sich nicht enthaltenden Abstimmenden. Enthaltungen werden nicht gezählt.&lt;br /&gt;
(2) Die Mehrheitsverhältnisse werden grundsätzlich nach Augenmaß des Versammlungsleiters festgestellt, bei unklaren Verhältnissen oder auf Antrag der Versammlung erfolgt eine genaue Auszählung. '''{GO-Antrag auf Auszählung}'''&lt;br /&gt;
===Wahlen===&lt;br /&gt;
(1) Ein Kandidat wird mit absoluter Mehrheit der sich nicht enthaltenden Abstimmenden gewählt.&lt;br /&gt;
(2) Es werden getrennte Wahlgänge durchgeführt. Die Abstimmungsreihenfolge bestimmt der Wahlleiter. Die Versammlung kann eine davon abweichende Reihenfolge bestimmen. '''{GO-Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge}'''&lt;br /&gt;
===Wahlen zu Versammlungsämtern===&lt;br /&gt;
(1) Es wird grundsätzlich entsprechend der Regelungen aus §4.1.2 [Abstimmungen über allgemeine Anträge] gewählt.&lt;br /&gt;
(2) Stehen mindestens zwei Kandidaten für die Wahl zu einem Amt zur Verfügung, und erhalten beide die erforderliche Mehrheit, so ist Wahlsieger derjenige, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt hat. Werden Ämter mehrfach besetzt, werden die einzelnen Posten gewählt als seien es einzelne Ämter.&lt;br /&gt;
===Wahlen zu Parteitagsämtern===&lt;br /&gt;
(1) Vor Beginn der öffentlichen Wahl hat der Wahlleiter die Versammlung zu befragen, ob eine geheime Abstimmung erwünscht ist.&lt;br /&gt;
(2) Im übrigen gelten die Regelungen aus §4.2.1 [Wahlen zu Versammlungsämtern].&lt;br /&gt;
== § 4 Wahl der Liste zum Kreistag bzw. Stadtrat bzw. Gemeinderat ==&lt;br /&gt;
(1) Das Vorschlagsrecht für eine Kandidatur hat jedes stimmberechtigte Mitglied. Es ist möglich, sich selbst vorzuschlagen. &lt;br /&gt;
(2) Wählbar als Kandidat für eine Liste zur Wahl des Kreitags, Stadtrats bzw. Gemeinderats ist, wer:&lt;br /&gt;
* am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat,&lt;br /&gt;
* seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde gemeldet ist (bei Meldung in mehreren Gemeinden muss Erfurt der Hauptwohnsitz sein),&lt;br /&gt;
* nicht gemäß § 2 ThürKWG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist,&lt;br /&gt;
* nur in diesem einen Wahlvorschlag aufgestellt wird und seine schriftliche Zustimmung dazu erteilt hat (Die Zustimmung kann gemäß § 14 ThürKWG nach Ablauf der Einreichungsfrist (§ 17 Abs. 1 Satz 2) nicht mehr zurückgenommen werden).&lt;br /&gt;
(3) Alle Wahlgänge finden geheim statt.&lt;br /&gt;
=== Vorbereitung===&lt;br /&gt;
Der Wahlleiter erklärt der Versammlung, wer vorschlagsberechtigt und wer wählbar ist, und erläutert das Verfahren. &lt;br /&gt;
===  Wahlverfahren=== &lt;br /&gt;
(1) Jede Liste wird durch einen Wahlgang pro Listenplatz erstellt.&lt;br /&gt;
=== Kandidatenvorstellung===&lt;br /&gt;
(1) Der Wahlleiter öffnet die Kandidatenliste. Von jedem vorgeschlagenen Kandidaten wird daraufhin die Wählbarkeit durch den Wahlleiter und seine Helfer geprüft. Nach angemessener Zeit schließt der Wahlleiter die Kandidatenliste. Vor der Schließung der Kandidatenaufstellung ist diese vom Wahlleiter bekannt zu geben.  Daraufhin ist ein letzter Aufruf zu starten. Meldet sich innerhalb angemessener Zeit kein neuer Kandidat, so wird die Liste geschlossen. Wurde die Kandidatenliste geschlossen, so kann sich keiner mehr aufstellen oder seine Kandidatur zurückziehen Sie kann nicht wieder eröffnet werden.&lt;br /&gt;
(2) Alle Kandidaten erhalten die Möglichkeit, sich und ihr Wahlprogramm in angemessener Zeit vorzustellen. Die Vorstellung sollte nicht länger als 10 Minuten dauern.&lt;br /&gt;
(3) Die Vorstellung erfolgt in alphabetischer Reihenfolge des Vornamens.&lt;br /&gt;
(4) Im Anschluss der Kandidatenvorstellung ist den Versammlungsteilnehmern die Möglichkeit einzuräumen, Fragen an den Kandidaten zu stellen und Wortmeldung (Meinungen) abzugeben. Dem Kandidaten ist nach jedem Redebeitrag eine kurze Erwiderung zu gewähren. Diese muss sich auf den vorangegangen Redebeitrag beziehen und ist möglichst kompakt zu gestalten.&lt;br /&gt;
(5) Fragen müssen deutlich als solche gestellt werden und den Adressaten enthalten. Dem Fragesteller muss die Möglichkeit eingeräumt werden, bis zu zwei Rückfragen zu stellen. Diese müssen sich klar auf die Ausgangsfrage beziehen und sind möglichst kompakt zu gestalten.&lt;br /&gt;
(6) Die Fragen und Wortmeldungen sollen keine inhaltliche Wiederholung darstellen.&lt;br /&gt;
(7) Nach Ende der Rednerliste wird dem Kandidaten noch einmal Zeit eingeräumt, eine abschließende Stellungnahme abzugeben. Zeitlich darf diese die Dauer der Vorstellung nicht überschreiten.&lt;br /&gt;
(8) Nach Abschluss der letzten Kandidatenvorstellung erfolgt die Wahl per Zustimmungswahl.&lt;br /&gt;
=== Wahlgang ===&lt;br /&gt;
(1) Pro Kandidat kann eine Ja-Stimme vergeben werden. &lt;br /&gt;
(3) Ein leerer Stimmzettel bedeutet eine Ablehnung für alle Kandidaten.&lt;br /&gt;
(4) Ein gültiger Stimmzettel ist ein Stimmzettel, bei dem mindestens für einen Kandidaten eine gültige Stimmabgabe erkennbar ist. &lt;br /&gt;
(5) Gewählt sind die Kandidaten, die ein Quorum von mehr als 50% bei den Ja-Stimmen erreicht haben.&lt;br /&gt;
(6) Bei Stimmengleichheit entscheidet erfolgt eine Stichwahl.&lt;br /&gt;
== § 6 Anträge ==&lt;br /&gt;
===Allgemeine Anträge an die Versammlung===&lt;br /&gt;
(1) Vor Behandlung eines neuen Antrags ruft die Versammlungsleitung zu Redebeiträgen auf. Der Antragsteller hat das Recht, seinen Antrag in kompakter Rede vorzustellen. Redebeiträge können zeitlich begrenzt werden wobei dem Antragssteller relativ zu einzelnen weiteren Redebeiträgen mehr Zeit einzuräumen ist. Die Reihenfolge der Reden nach dem Antragssteller wird von der Versammlungsleitung fest gelegt. Nach Beginn der Redebeiträge gilt die Redeliste als geschlossen, nicht betroffen davon sind Fragen und Wortmeldungen.&lt;br /&gt;
(2) Im Anschluss der Reden ist die Möglichkeit einzuräumen, Fragen an die Redner zu stellen. Fragen müssen deutlich als solche gestellt werden und den Adressaten enthalten. Auf Fragen kann der Adressat antworten, Widerreden von Fragenden können abgelehnt werden wenn dies zur Einhaltung der Tagesordnung geboten ist.&lt;br /&gt;
(3) Neben Fragen an die Redner können sonstige Wortmeldung (Meinungen) abgegeben werden. Sie sollen keine inhaltliche Wiederholung darstellen. Antworten und Widerreden darauf sind nicht nötig.&lt;br /&gt;
(4) Zur Einhaltung der Tagesordnung kann die Versammlungsleitung die Liste für Fragen und sonstige Wortmeldungen schließen und Redezeiten begrenzen, nachdem darauf deutlich hingewiesen worden ist.&lt;br /&gt;
===Anträge zur Geschäftsordnung===&lt;br /&gt;
(1) Jeder Kreispirat kann jederzeit einen GO-Antrag stellen. Dazu begibt er sich an das dafür vorgesehene Rednerstelle im Saal und hebt beide Hände. Solch einer Wortmeldung ist nach der aktuellen Wortmeldung Vorrang zu geben.&lt;br /&gt;
(2) Die Geschäftsordnungsanträge&lt;br /&gt;
:*Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung&lt;br /&gt;
:*Änderung der Tagesordnung&lt;br /&gt;
müssen schriftlich beim Versammlungsleiter oder dem von ihm damit beauftragten Kreispirat gestellt werden. Ist ein solcher Antrag gestellt, wird er vom Versammlungsleiter spätestens mit Beendigung des aktuellen Tagesordnungspunktes behandelt.&lt;br /&gt;
(3) Wurde ein Antrag gestellt, so kann jeder Kreispirat entsprechend Abs 1 einen Alternativantrag stellen. '''{GO-Antrag auf Alternativantrag}''' Andere Anträge sind bis zum Beschluß über den Antrag oder dessen Rückziehung nicht zulässig.&lt;br /&gt;
(4) Jeder Kreispirat kann daraufhin eine Für- oder Gegenrede für einen Antrag halten.&lt;br /&gt;
(5) Unterbleibt eine Gegenrede und wurde kein Alternativantrag gestellt, so ist der Antrag angenommen. Gibt es mindestens eine Gegenrede oder gibt es mindestens einen Alternativantrag, so wird über den Antrag bzw. die Anträge abgestimmt. In letzteren Fall gilt §4.2.1 [Wahlen zu Versammlungsämtern] Abs 2 entsprechend.&lt;br /&gt;
(6) Es sind nur die folgenden Anträge als Geschäftsordnungsanträge zulässig:&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Zulassung des Gastredners XY&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Ablehnung des Wahlhelfers XY&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf geheime Abstimmung&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl/Abstimmung&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Auszählung&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf getrennte Wahlgänge&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Alternativantrag&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Ende der Rednerliste&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Unterbrechung der Sitzung&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung (nur schriftlich)&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung (nur schriftlich)&lt;br /&gt;
Versucht ein Teilnehmer, einen nicht zulässigen GO-Antrag oder einen GO-Antrag in einer nicht zulässigen Form zu stellen, entzieht ihm der Versammlungsleiter unverzüglich das Wort.&lt;br /&gt;
===Antrag auf Ende der Rednerliste===&lt;br /&gt;
(1) Jeder Kreispirat kann einen Antrag auf Ende der Rednerliste stellen. '''{GO-Antrag auf Ende der Rednerliste}'''&lt;br /&gt;
(2) Der Antragsteller&lt;br /&gt;
:*darf sich selbst bisher nicht an der Diskussion zum aktuellen Thema beteiligt haben,&lt;br /&gt;
:*darf nicht auf der Rednerliste stehen und sich nicht auf die Rednerliste stellen lassen und&lt;br /&gt;
:*darf sich zum Thema auch dann nicht mehr äußern, wenn der GO-Antrag abgelehnt wird.&lt;br /&gt;
(3) Wurde ein Antrag auf Ende der Rednerliste angenommen, so müssen sich alle Redner unverzüglich melden.&lt;br /&gt;
===Antrag auf Änderung der Tagesordnung===&lt;br /&gt;
(1) Eine Änderung der Tagesordnung kann sein&lt;br /&gt;
:*das Hinzufügen eines Punktes,&lt;br /&gt;
:*das Entfernen eines Punktes,&lt;br /&gt;
:*das Heraustrennen eines Punktes aus einem anderen Punkt der Tagesordnung,&lt;br /&gt;
:*das Ändern der Reihenfolge von Punkten.&lt;br /&gt;
(2) Anträge auf Änderung der Tagesordnung müssen schriftlich beim Versammlungsleiter oder dem von ihm beauftragten Kreispirat gestellt werden. Sie müssen sämtliche zur Änderung vorgesehene Tagesordnungspunkte enthalten. Bei Hinzufügung, Verschiebung, Heraustrennung und der Änderung der Reihenfolge von Tagesordnungspunkten müssen eindeutige Angaben enthalten sein, wann die betreffenden Anträge behandelt werden sollen.&lt;br /&gt;
''{GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung} ''&lt;br /&gt;
===Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung===&lt;br /&gt;
(1) Ein Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung muss schriftlich beim Versammlungsleiter oder dem von ihm beauftragten Kreispirat gestellt werden. Der Antrag muß die Änderungen im Wortlaut enthalten.&lt;br /&gt;
'''{GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung}'''&lt;br /&gt;
===Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes===&lt;br /&gt;
(1)&amp;amp;nbsp; Jeder Kreispirat hat das Recht, ein Meinungsbild einzufordern.'' {GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes}'' §5.4 [Anträge zur Geschäftsordnung] Abs 2 bis 4 finden keine Anwendung, über den GO-Antrag wird nicht abgestimmt.&lt;br /&gt;
(2) Die Abstimmung wird auch bei knappen Ergebnis nicht ausgezählt. Im übrigen richtet sich die Abstimmung nach §4.1.1 [Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge].&lt;br /&gt;
===Antrag auf Begrenzung der Redezeit===&lt;br /&gt;
(1) Der Antrag muss die gewünschte maximale Dauer (in Sekunden) zukünftiger Redebeiträge enthalten und die Angabe machen, wie lange diese Beschränkung gelten soll (z.B. bis zur Beschlußfassung über oder Vertagung des aktuellen Antrages). '''{GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit}'''&lt;br /&gt;
===Antrag auf Unterbrechung der Sitzung===&lt;br /&gt;
(1) Der Antrag ''kann'' die Dauer der Unterbrechung beinhalten, muss aber nicht. Falls die Dauer nicht bestimmt ist, obliegt es dem Versammlungsleiter die Dauer zu bestimmen. &lt;br /&gt;
== § 7 Gültigkeit ==&lt;br /&gt;
# Diese Geschäftsordnung behält seine Gültigkeit für folgende Aufstellungsversammlungen, bis sie durch eine neue Geschäftsordnung ersetzt wird.&lt;br /&gt;
# Diese Geschäftsordnung tritt am 18.01.2014 in Kraft.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Bratwurst</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:AV-Gotha_2014/GO-AV&amp;diff=55106</id>
		<title>TH:AV-Gotha 2014/GO-AV</title>
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				<updated>2014-01-18T11:19:41Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Bratwurst: /* Wahlleiter */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;__NOTOC__&lt;br /&gt;
{{Navigationsleiste_AV_Gotha}}&lt;br /&gt;
&amp;lt;big&amp;gt;'''Geschäfts- und Wahlordnung der PIRATEN KV Gotha'''&amp;lt;/big&amp;gt;&lt;br /&gt;
== § 1 Allgemeines ==&lt;br /&gt;
=== Allgemeines===&lt;br /&gt;
(1) Nimmt ein Pirat laut Satzung gar nicht oder nicht an der gesamten Versammlung teil, so entstehen hieraus keine rückwirkenden Rechte; insbesondere ergibt sich daraus keine Rechtfertigung für eine Anfechtung von Wahlergebnissen oder Beschlüssen.&lt;br /&gt;
(2) Ämter und Befugnisse der Versammlung enden mit dem Ende der Versammlung.&lt;br /&gt;
(3) Das Protokoll der Versammlung, das mindestens:&lt;br /&gt;
:* gestellte Anträge (nicht GO-Anträge) im Wortlaut,&lt;br /&gt;
:* Ergebnisse aller Abstimmungen über die Anträge (nicht GO-Anträge) und&lt;br /&gt;
:* das Wahlprotokoll (falls Wahlen stattfinden)&lt;br /&gt;
:* Wechsel des Versammlungsleiters&lt;br /&gt;
zu enthalten hat, wird durch Unterschrift eines Versammlungsleiters, des Wahlleiters und des am Ende der Versammlung amtierenden Vorsitzenden oder dessen Stellvertreters beurkundet. Es ist den Piraten (im Sinne der Satzung) durch Veröffentlichung auf üblichen Kommunikationswegen unverzüglich zugänglich zu machen.&lt;br /&gt;
===Akkreditierung===&lt;br /&gt;
(1) Die Teilnehmer werden vom Kreisvorstand oder einem Beauftragten akkreditiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Die Akkreditierungspiraten erstellen vor Beginn der Versammlung eine Anwesenheitsliste, kontrollieren die Wahlberechtigung und teilen Stimmkarten aus. Dabei erhält jeder stimmberechtigte Pirat nach Satzung, im folgenden Kreispirat genannt, eine Stimmkarte. Eine Akkreditierung ist während der gesamten Versammlung möglich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 2 Versammlungsämter ==&lt;br /&gt;
===Versammlungsleiter===&lt;br /&gt;
(1) Die Versammlung wird durch mindestens einen Versammlungsleiter geleitet, der zu Beginn von dieser gewählt wird. Bis zu dessen Wahl fungiert der Kreisvorstandsvorsitzende als vorläufiger Versammlungsleiter, sofern er nicht einen anderen Piraten mit dieser Aufgabe beauftragt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Dem Versammlungsleiter obliegt die Einhaltung der Tagesordnung inkl. Zeitplan. Dazu teilt er Rederecht inkl. Redezeit zu bzw. entzieht diese. Eine angemessene inhaltliche wie personale Diskussion und Beteiligung der einzelnen Kreispiraten muss sichergestellt werden. Jedem Kreispiraten ist auf Verlangen eine angemessene Redezeit einzuräumen. Sind Gäste zugelassen, so kann der Versammlungsleiter diesen ein Rederecht einräumen, sofern es keinen Widerspruch gibt. Jeder Kreispirat kann das Rederecht für einen Gast beantragen.&lt;br /&gt;
'''{GO-Antrag auf Zulassung des Gastredners XY}'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Der Versammlungsleiter kündigt Beginn und Ende von Sitzungsunterbrechungen sowie den Zeitpunkt der Neuaufnahme der Versammlung nach einer Vertagung an.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Der Versammlungsleiter kann freiwillige Kreispiraten dazu ernennen, ihn bei seiner Arbeit zu unterstützen. Diese sind der Versammlung durch den Versammlungsleiter sofort bekannt zu machen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Der Versammlungsleiter nimmt während der Versammlung Anträge entgegen, die er nach kurzer Prüfung auf Zulässigkeit und Dringlichkeit der Versammlung angemessen bekannt macht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(6) Grundsätzlich stellt der Versammlungsleiter die Ergebnisse von Abstimmungen fest, sofern dafür nicht der Wahlleiter ausdrücklich vorgesehen ist. Er kann den Wahlleiter grundsätzlich oder für konkrete Abstimmungen beauftragen, ihn bei der Feststellung von Abstimmungsergebnissen zu unterstützen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(7) Werden mehrere Versammlungsleiter gewählt, gelten die Regelungen entsprechend. Zu einer Zeit ist immer nur ein gewählter Versammlungsleiter tätig, ein Wechsel ist der Versammlung mit zu teilen. Ein Versammlungsleiter ist für seine Tätigkeit in der Zeit allein verantwortlich, in der er die Aufgaben als Versammlungsleiter tatsächlich wahrnimmt. Wechsel werden im Protokoll vermerkt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Wahlleiter===&lt;br /&gt;
(1) Die Versammlung wählt zur Durchführung von Wahlen zu Einzel- bzw. Listenkandidaten, mindestens einen Wahlleiter. Diese dürfen nicht Kandidat für ein Mandat bzw. eine Liste sein, deren Wahl sie durchzuführen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Die Durchführung umfasst&lt;br /&gt;
:* die Ankündigung einer Wahl,&lt;br /&gt;
:* Hinweise auf die Modalitäten der Wahl,&lt;br /&gt;
:* die Eröffnung und die Beendigung der Wahl,&lt;br /&gt;
:* das Sicherstellen der Einhaltung der Wahlordnung und Satzung, insbesondere der geheimen Wahl.&lt;br /&gt;
:* das Entgegennehmen der Stimmergebnisse aus den einzelnen Wahllokalen und deren Aufsummierung,&lt;br /&gt;
:* Feststellung der Anzahl abgegeben, der gültigen, der ungültigen und der jeweils auf die Kandidaten entfallenen Stimmen und der daraus resultierenden Wahl,&lt;br /&gt;
:* Frage an die gewählten Kandidaten, ob diese jeweils ihre Ämter antreten und&lt;br /&gt;
:* Erstellung eines Wahlprotokolls.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Zur Entgegennahme der Stimmzettel werden im Versammlungsraum Wahlurnen aufgestellt, denen je zwei Wahlhelfer zugeordnet sind. Die Wahlhelfer beaufsichtigen die Abgabe der Stimmzettel, zählen die Ergebnisse aus und melden sie dem Wahlleiter. Wahlhelfer dürfen nicht ein Kandidat für ein Amt sein, dessen Wahl sie durchzuführen haben. Wahlhelfer stehen unter der Aufsicht des Wahlleiters und können auch von der Versammlung mit Mehrheit abgelehnt werden.&lt;br /&gt;
'''{GO-Antrag auf Ablehnung des Wahlhelfers XY}'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Der Wahlleiter fertigt ein Wahlprotokoll über alle Wahlen der Versammlung an, das von ihm selbst und mindestens zwei Wahlhelfern zu unterschreiben und somit zu beurkunden ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Protokollant ===&lt;br /&gt;
(1) Der Protokollant ist verantwortlich für das Erstellen eines schriftlichen Protokolls der Versammlung.&lt;br /&gt;
(2) Zweifelt ein Mitglied der Versammlung die Mitgliedschaft, die Vollmacht oder das Wahlrecht eines anderen, Akkreditierungsmaterial besitzenden Teilnehmers an, so ist hierüber und über die vom Versammlungsleiter getroffene Entscheidung eine Niederschrift anzufertigen. Diese ist von der Versammlungsleitung und allen Schriftführern zu unterzeichnen und der Niederschrift beizufügen.&lt;br /&gt;
(3) Über jeden Wahlgang ist eine Niederschrift anzufertigen, welche&lt;br /&gt;
:* Wahlverfahren&lt;br /&gt;
:* Kandidaten&lt;br /&gt;
:* Anzahl der Akkreditierten&lt;br /&gt;
:* Anzahl der abgegeben, gültigen, ungültigen und enthaltene Stimmen&lt;br /&gt;
:* Anzahl der Stimmen, die für und gegen jeden der Kandidaten abgegeben wurden&lt;br /&gt;
:* Ergebnis des Wahlgangs&lt;br /&gt;
:* Annahme der Wahl durch die gewählten Kandidaten &lt;br /&gt;
beinhalten muss. Diese ist von der Wahlleitung und den Wahlhelfern zu unterzeichnen und der Niederschrift der Versammlung beizufügen.&lt;br /&gt;
(4) Über Einwendungen gegen Wahlergebnisse sowie ihre Annahme oder Zurückweisung durch die Versammlung wird jeweils eine Niederschrift angefertigt. Diese wird jeweils von der Versammlungsleitung und den Schriftführern unterzeichnet und der Niederschrift der Aufstellungsversammlung als Anlage beigefügt.&lt;br /&gt;
(5) Der Versammlungsleiter und zwei Zeugen unterzeichnen am Ende der Aufstellungsversammlung das Protokoll.&lt;br /&gt;
=== Schriftführer ===&lt;br /&gt;
(1) Es wird vom Schriftführer eine Niederschrift über die Aufstellungsversammlung gemäß § 15 ThürKWG angefertigt. Es wird von der Versammlungsleitung und dem Schriftführer unterzeichnet.&lt;br /&gt;
(2) Zweifelt ein Mitglied der Versammlung die Mitgliedschaft, die Vollmacht oder das Wahlrecht eines anderen, Akkreditierungsmaterial besitzenden Teilnehmers an, so ist hierüber und über die vom Versammlungsleiter getroffene Entscheidung eine Niederschrift anzufertigen. Diese ist von der Versammlungsleitung und allen Schriftführern zu unterzeichnen und der Niederschrift beizufügen.&lt;br /&gt;
(2) Über den Wahlgang ist eine Niederschrift anzufertigen, die&lt;br /&gt;
:* Ort und Zeit der Versammlung&lt;br /&gt;
:* Form der Einladung&lt;br /&gt;
:* Wahlverfahren&lt;br /&gt;
:* Anzahl der Akkreditierten&lt;br /&gt;
:* Kandidaten&lt;br /&gt;
:* Anzahl der abgegeben, gültigen, ungültigen und enthaltene Stimmen&lt;br /&gt;
:* Anzahl der Stimmen, die für und gegen jeden der Kandidaten abgegeben wurden&lt;br /&gt;
:* Ergebnis des Wahlgangs inklusive Reihenfolge der Bewerber&lt;br /&gt;
:* Annahme der Wahl durch die gewählten Kandidaten &lt;br /&gt;
beinhalten muss.&lt;br /&gt;
(3) Über Einwendungen gegen Wahlergebnisse sowie ihre Annahme oder Zurückweisung durch die Versammlung wird jeweils eine Niederschrift angefertigt. Diese wird jeweils von der Versammlungsleitung und den Schriftführern unterzeichnet und der Niederschrift der Aufstellungsversammlung als Anlage beigefügt.&lt;br /&gt;
(4) Der Versammlungsleiter und zwei Zeugen unterzeichnen am Ende der Aufstellungsversammlung eine Versicherung an Eides Statt gemäß § 15 ThürKWG. Diese ist der Niederschrift beizufügen.&lt;br /&gt;
== § 3 Kandidatur ==&lt;br /&gt;
(1) Für die Wahlen kann sich jeder Kreispirat aufstellen oder aufstellen lassen, sofern dem nicht Gesetze oder die Satzung entgegenstehen.&lt;br /&gt;
(2) Der Wahlleiter ruft vor der Wahl zur Kandidatenaufstellung auf und gibt den Kandidaten Zeit, sich zu melden.&lt;br /&gt;
(3) Vor der Schließung der Kandidatenaufstellung ist diese vom Wahlleiter bekannt zu geben. Daraufhin ist ein letzter Aufruf zu starten. Meldet sich innerhalb angemessener Zeit kein neuer Kandidat, so wird die Liste geschlossen.&lt;br /&gt;
(4) Wurde die Kandidatenliste geschlossen, so kann sich keiner mehr aufstellen oder seine Kandidatur zurückziehen.&lt;br /&gt;
== § 4 Wahlordnung ==&lt;br /&gt;
===Allgemeines===&lt;br /&gt;
(1) Alle Abstimmungen und Wahlen finden mit einfacher Mehrheit und grundsätzlich öffentlich statt, sofern nicht die Satzung, diese GO oder ein Gesetz ein anderes bestimmt.&lt;br /&gt;
(2) Jeder Stimmberechtigte kann eine geheime Abstimmung beantragen. '''{GO-Antrag auf geheime Abstimmung}'''; abweichend hiervon wird über Geschäftsordnungsanträge immer öffentlich abgestimmt.&lt;br /&gt;
(3) Wird geheim gewählt, so wird der Versammlung nach Abschluß der Auszählung das vollständige Ergebnis der Wahl oder Abstimmung durch den Wahlleiter mitgeteilt. Dieses besteht aus der Anzahl der Stimmberechtigten für diese Wahl oder Abstimmung, die Anzahl der ungültigen Stimmen und Enthaltungen und die Anzahl der auf jede mögliche Option entfallenen Stimmen.&lt;br /&gt;
(4) Alle Kreispiraten, insbesondere jedoch die Wahlhelfer, sind verpflichtet, Vorkommnisse, die die Rechtmäßigkeit der Wahl oder Abstimmung in Frage stellen, sofort dem Wahlleiter bekannt zu machen, der unverzüglich die Versammlung darüber in Kenntnis zu setzen hat.&lt;br /&gt;
(5) Auf Verlangen der Versammlung findet eine Wiederholung der Wahl oder Abstimmung statt '''{GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl/Abstimmung}'''&lt;br /&gt;
(6) Findet die Wiederholung der Wahl oder Abstimmung nicht unmittelbar nach der ursprünglichen Wahl statt, so muß die Beteiligung an der Wahl oder Abstimmung (gemessen an der Summe der Zustimmenden und Ablehnenden Stimmen) bei mindestens 90% der ursprünglichen Wahl oder Abstimmung liegen, damit das neue Ergebnis rechtskräftig wird.&lt;br /&gt;
(7) Als Wahlverfahren für Alternativanträge und Personenwahlen mit mehreren Kandidaten wird eine Akzeptanzwahl durchgeführt. Jeder Teilnehmer hat so viele Stimmen wie Anträge zur Auswahl stehen, keinem Antrag darf mehr als eine Stimme gegeben werden, es müssen nicht alle Stimmen verteilt werden. Danach wird für den Antrag mit den meisten Stimmen mit einfacher Mehrheit erneut abgestimmt, ob er angenommen wird oder nicht. Sollte in einer Akzeptanzwahl Stimmengleichheit zwischen mehreren Anträgen herrschen, wird über diese erneut abgestimmt, bis ein Antrag feststeht.&lt;br /&gt;
===Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge===&lt;br /&gt;
(1) Über Geschäftsordnungsanträge wird durch Zeigen einer Stimmkarte abgestimmt. Es entscheidet die einfache Mehrheit der sich nicht enthaltenden Abstimmenden. Enthaltungen werden nicht gezählt.&lt;br /&gt;
(2) Die Mehrheitsverhältnisse werden grundsätzlich nach Augenmaß des Versammlungsleiters festgestellt, bei unklaren Verhältnissen oder auf Antrag der Versammlung erfolgt eine genaue Auszählung. '''{GO-Antrag auf Auszählung}'''&lt;br /&gt;
===Wahlen===&lt;br /&gt;
(1) Ein Kandidat wird mit absoluter Mehrheit der sich nicht enthaltenden Abstimmenden gewählt.&lt;br /&gt;
(2) Es werden getrennte Wahlgänge durchgeführt. Die Abstimmungsreihenfolge bestimmt der Wahlleiter. Die Versammlung kann eine davon abweichende Reihenfolge bestimmen. '''{GO-Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge}'''&lt;br /&gt;
===Wahlen zu Versammlungsämtern===&lt;br /&gt;
(1) Es wird grundsätzlich entsprechend der Regelungen aus §4.1.2 [Abstimmungen über allgemeine Anträge] gewählt.&lt;br /&gt;
(2) Stehen mindestens zwei Kandidaten für die Wahl zu einem Amt zur Verfügung, und erhalten beide die erforderliche Mehrheit, so ist Wahlsieger derjenige, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt hat. Werden Ämter mehrfach besetzt, werden die einzelnen Posten gewählt als seien es einzelne Ämter.&lt;br /&gt;
===Wahlen zu Parteitagsämtern===&lt;br /&gt;
(1) Vor Beginn der öffentlichen Wahl hat der Wahlleiter die Versammlung zu befragen, ob eine geheime Abstimmung erwünscht ist.&lt;br /&gt;
(2) Im übrigen gelten die Regelungen aus §4.2.1 [Wahlen zu Versammlungsämtern].&lt;br /&gt;
== § 4 Wahl der Liste zum Kreistag bzw. Stadtrat bzw. Gemeinderat ==&lt;br /&gt;
(1) Das Vorschlagsrecht für eine Kandidatur hat jedes stimmberechtigte Mitglied. Es ist möglich, sich selbst vorzuschlagen. &lt;br /&gt;
(2) Wählbar als Kandidat für eine Liste zur Wahl des Kreitags, Stadtrats bzw. Gemeinderats ist, wer:&lt;br /&gt;
* am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat,&lt;br /&gt;
* seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde gemeldet ist (bei Meldung in mehreren Gemeinden muss Erfurt der Hauptwohnsitz sein),&lt;br /&gt;
* nicht gemäß § 2 ThürKWG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist,&lt;br /&gt;
* nur in diesem einen Wahlvorschlag aufgestellt wird und seine schriftliche Zustimmung dazu erteilt hat (Die Zustimmung kann gemäß § 14 ThürKWG nach Ablauf der Einreichungsfrist (§ 17 Abs. 1 Satz 2) nicht mehr zurückgenommen werden).&lt;br /&gt;
(3) Alle Wahlgänge finden geheim statt.&lt;br /&gt;
=== Vorbereitung===&lt;br /&gt;
Der Wahlleiter erklärt der Versammlung, wer vorschlagsberechtigt und wer wählbar ist, und erläutert das Verfahren. &lt;br /&gt;
===  Wahlverfahren=== &lt;br /&gt;
(1) Jede Liste wird durch einen Wahlgang pro Listenplatz erstellt.&lt;br /&gt;
=== Kandidatenvorstellung===&lt;br /&gt;
(1) Der Wahlleiter öffnet die Kandidatenliste. Von jedem vorgeschlagenen Kandidaten wird daraufhin die Wählbarkeit durch den Wahlleiter und seine Helfer geprüft. Nach angemessener Zeit schließt der Wahlleiter die Kandidatenliste. Vor der Schließung der Kandidatenaufstellung ist diese vom Wahlleiter bekannt zu geben.  Daraufhin ist ein letzter Aufruf zu starten. Meldet sich innerhalb angemessener Zeit kein neuer Kandidat, so wird die Liste geschlossen. Wurde die Kandidatenliste geschlossen, so kann sich keiner mehr aufstellen oder seine Kandidatur zurückziehen Sie kann nicht wieder eröffnet werden.&lt;br /&gt;
(2) Alle Kandidaten erhalten die Möglichkeit, sich und ihr Wahlprogramm in angemessener Zeit vorzustellen. Die Vorstellung sollte nicht länger als 10 Minuten dauern.&lt;br /&gt;
(3) Die Vorstellung erfolgt in alphabetischer Reihenfolge des Vornamens.&lt;br /&gt;
(4) Im Anschluss der Kandidatenvorstellung ist den Versammlungsteilnehmern die Möglichkeit einzuräumen, Fragen an den Kandidaten zu stellen und Wortmeldung (Meinungen) abzugeben. Dem Kandidaten ist nach jedem Redebeitrag eine kurze Erwiderung zu gewähren. Diese muss sich auf den vorangegangen Redebeitrag beziehen und ist möglichst kompakt zu gestalten.&lt;br /&gt;
(5) Fragen müssen deutlich als solche gestellt werden und den Adressaten enthalten. Dem Fragesteller muss die Möglichkeit eingeräumt werden, bis zu zwei Rückfragen zu stellen. Diese müssen sich klar auf die Ausgangsfrage beziehen und sind möglichst kompakt zu gestalten.&lt;br /&gt;
(6) Die Fragen und Wortmeldungen sollen keine inhaltliche Wiederholung darstellen.&lt;br /&gt;
(7) Nach Ende der Rednerliste wird dem Kandidaten noch einmal Zeit eingeräumt, eine abschließende Stellungnahme abzugeben. Zeitlich darf diese die Dauer der Vorstellung nicht überschreiten.&lt;br /&gt;
(8) Nach Abschluss der letzten Kandidatenvorstellung erfolgt die Wahl per Zustimmungswahl.&lt;br /&gt;
=== Wahlgang ===&lt;br /&gt;
(1) Pro Kandidat kann eine Ja-Stimme vergeben werden. &lt;br /&gt;
(3) Ein leerer Stimmzettel bedeutet eine Ablehnung für alle Kandidaten.&lt;br /&gt;
(4) Ein gültiger Stimmzettel ist ein Stimmzettel, bei dem mindestens für einen Kandidaten eine gültige Stimmabgabe erkennbar ist. &lt;br /&gt;
(5) Gewählt sind die Kandidaten, die ein Quorum von mehr als 50% bei den Ja-Stimmen erreicht haben.&lt;br /&gt;
(6) Bei Stimmengleichheit entscheidet erfolgt eine Stichwahl.&lt;br /&gt;
== § 6 Anträge ==&lt;br /&gt;
===Allgemeine Anträge an die Versammlung===&lt;br /&gt;
(1) Vor Behandlung eines neuen Antrags ruft die Versammlungsleitung zu Redebeiträgen auf. Der Antragsteller hat das Recht, seinen Antrag in kompakter Rede vorzustellen. Redebeiträge können zeitlich begrenzt werden wobei dem Antragssteller relativ zu einzelnen weiteren Redebeiträgen mehr Zeit einzuräumen ist. Die Reihenfolge der Reden nach dem Antragssteller wird von der Versammlungsleitung fest gelegt. Nach Beginn der Redebeiträge gilt die Redeliste als geschlossen, nicht betroffen davon sind Fragen und Wortmeldungen.&lt;br /&gt;
(2) Im Anschluss der Reden ist die Möglichkeit einzuräumen, Fragen an die Redner zu stellen. Fragen müssen deutlich als solche gestellt werden und den Adressaten enthalten. Auf Fragen kann der Adressat antworten, Widerreden von Fragenden können abgelehnt werden wenn dies zur Einhaltung der Tagesordnung geboten ist.&lt;br /&gt;
(3) Neben Fragen an die Redner können sonstige Wortmeldung (Meinungen) abgegeben werden. Sie sollen keine inhaltliche Wiederholung darstellen. Antworten und Widerreden darauf sind nicht nötig.&lt;br /&gt;
(4) Zur Einhaltung der Tagesordnung kann die Versammlungsleitung die Liste für Fragen und sonstige Wortmeldungen schließen und Redezeiten begrenzen, nachdem darauf deutlich hingewiesen worden ist.&lt;br /&gt;
===Anträge zur Geschäftsordnung===&lt;br /&gt;
(1) Jeder Kreispirat kann jederzeit einen GO-Antrag stellen. Dazu begibt er sich an das dafür vorgesehene Rednerstelle im Saal und hebt beide Hände. Solch einer Wortmeldung ist nach der aktuellen Wortmeldung Vorrang zu geben.&lt;br /&gt;
(2) Die Geschäftsordnungsanträge&lt;br /&gt;
:*Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung&lt;br /&gt;
:*Änderung der Tagesordnung&lt;br /&gt;
müssen schriftlich beim Versammlungsleiter oder dem von ihm damit beauftragten Kreispirat gestellt werden. Ist ein solcher Antrag gestellt, wird er vom Versammlungsleiter spätestens mit Beendigung des aktuellen Tagesordnungspunktes behandelt.&lt;br /&gt;
(3) Wurde ein Antrag gestellt, so kann jeder Kreispirat entsprechend Abs 1 einen Alternativantrag stellen. '''{GO-Antrag auf Alternativantrag}''' Andere Anträge sind bis zum Beschluß über den Antrag oder dessen Rückziehung nicht zulässig.&lt;br /&gt;
(4) Jeder Kreispirat kann daraufhin eine Für- oder Gegenrede für einen Antrag halten.&lt;br /&gt;
(5) Unterbleibt eine Gegenrede und wurde kein Alternativantrag gestellt, so ist der Antrag angenommen. Gibt es mindestens eine Gegenrede oder gibt es mindestens einen Alternativantrag, so wird über den Antrag bzw. die Anträge abgestimmt. In letzteren Fall gilt §4.2.1 [Wahlen zu Versammlungsämtern] Abs 2 entsprechend.&lt;br /&gt;
(6) Es sind nur die folgenden Anträge als Geschäftsordnungsanträge zulässig:&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Zulassung des Gastredners XY&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Ablehnung des Wahlhelfers XY&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf geheime Abstimmung&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl/Abstimmung&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Auszählung&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf getrennte Wahlgänge&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Alternativantrag&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Ende der Rednerliste&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Unterbrechung der Sitzung&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung (nur schriftlich)&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung (nur schriftlich)&lt;br /&gt;
Versucht ein Teilnehmer, einen nicht zulässigen GO-Antrag oder einen GO-Antrag in einer nicht zulässigen Form zu stellen, entzieht ihm der Versammlungsleiter unverzüglich das Wort.&lt;br /&gt;
===Antrag auf Ende der Rednerliste===&lt;br /&gt;
(1) Jeder Kreispirat kann einen Antrag auf Ende der Rednerliste stellen. '''{GO-Antrag auf Ende der Rednerliste}'''&lt;br /&gt;
(2) Der Antragsteller&lt;br /&gt;
:*darf sich selbst bisher nicht an der Diskussion zum aktuellen Thema beteiligt haben,&lt;br /&gt;
:*darf nicht auf der Rednerliste stehen und sich nicht auf die Rednerliste stellen lassen und&lt;br /&gt;
:*darf sich zum Thema auch dann nicht mehr äußern, wenn der GO-Antrag abgelehnt wird.&lt;br /&gt;
(3) Wurde ein Antrag auf Ende der Rednerliste angenommen, so müssen sich alle Redner unverzüglich melden.&lt;br /&gt;
===Antrag auf Änderung der Tagesordnung===&lt;br /&gt;
(1) Eine Änderung der Tagesordnung kann sein&lt;br /&gt;
:*das Hinzufügen eines Punktes,&lt;br /&gt;
:*das Entfernen eines Punktes,&lt;br /&gt;
:*das Heraustrennen eines Punktes aus einem anderen Punkt der Tagesordnung,&lt;br /&gt;
:*das Ändern der Reihenfolge von Punkten.&lt;br /&gt;
(2) Anträge auf Änderung der Tagesordnung müssen schriftlich beim Versammlungsleiter oder dem von ihm beauftragten Kreispirat gestellt werden. Sie müssen sämtliche zur Änderung vorgesehene Tagesordnungspunkte enthalten. Bei Hinzufügung, Verschiebung, Heraustrennung und der Änderung der Reihenfolge von Tagesordnungspunkten müssen eindeutige Angaben enthalten sein, wann die betreffenden Anträge behandelt werden sollen.&lt;br /&gt;
''{GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung} ''&lt;br /&gt;
===Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung===&lt;br /&gt;
(1) Ein Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung muss schriftlich beim Versammlungsleiter oder dem von ihm beauftragten Kreispirat gestellt werden. Der Antrag muß die Änderungen im Wortlaut enthalten.&lt;br /&gt;
'''{GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung}'''&lt;br /&gt;
===Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes===&lt;br /&gt;
(1)&amp;amp;nbsp; Jeder Kreispirat hat das Recht, ein Meinungsbild einzufordern.'' {GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes}'' §5.4 [Anträge zur Geschäftsordnung] Abs 2 bis 4 finden keine Anwendung, über den GO-Antrag wird nicht abgestimmt.&lt;br /&gt;
(2) Die Abstimmung wird auch bei knappen Ergebnis nicht ausgezählt. Im übrigen richtet sich die Abstimmung nach §4.1.1 [Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge].&lt;br /&gt;
===Antrag auf Begrenzung der Redezeit===&lt;br /&gt;
(1) Der Antrag muss die gewünschte maximale Dauer (in Sekunden) zukünftiger Redebeiträge enthalten und die Angabe machen, wie lange diese Beschränkung gelten soll (z.B. bis zur Beschlußfassung über oder Vertagung des aktuellen Antrages). '''{GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit}'''&lt;br /&gt;
===Antrag auf Unterbrechung der Sitzung===&lt;br /&gt;
(1) Der Antrag ''kann'' die Dauer der Unterbrechung beinhalten, muss aber nicht. Falls die Dauer nicht bestimmt ist, obliegt es dem Versammlungsleiter die Dauer zu bestimmen. &lt;br /&gt;
== § 7 Gültigkeit ==&lt;br /&gt;
# Diese Geschäftsordnung behält seine Gültigkeit für folgende Aufstellungsversammlungen, bis sie durch eine neue Geschäftsordnung ersetzt wird.&lt;br /&gt;
# Diese Geschäftsordnung tritt am 18.01.2014 in Kraft.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Bratwurst</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:AV-Gotha_2014/GO-AV&amp;diff=55105</id>
		<title>TH:AV-Gotha 2014/GO-AV</title>
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				<updated>2014-01-18T11:19:03Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Bratwurst: /* Wahlleiter */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;__NOTOC__&lt;br /&gt;
{{Navigationsleiste_AV_Gotha}}&lt;br /&gt;
&amp;lt;big&amp;gt;'''Geschäfts- und Wahlordnung der PIRATEN KV Gotha'''&amp;lt;/big&amp;gt;&lt;br /&gt;
== § 1 Allgemeines ==&lt;br /&gt;
=== Allgemeines===&lt;br /&gt;
(1) Nimmt ein Pirat laut Satzung gar nicht oder nicht an der gesamten Versammlung teil, so entstehen hieraus keine rückwirkenden Rechte; insbesondere ergibt sich daraus keine Rechtfertigung für eine Anfechtung von Wahlergebnissen oder Beschlüssen.&lt;br /&gt;
(2) Ämter und Befugnisse der Versammlung enden mit dem Ende der Versammlung.&lt;br /&gt;
(3) Das Protokoll der Versammlung, das mindestens:&lt;br /&gt;
:* gestellte Anträge (nicht GO-Anträge) im Wortlaut,&lt;br /&gt;
:* Ergebnisse aller Abstimmungen über die Anträge (nicht GO-Anträge) und&lt;br /&gt;
:* das Wahlprotokoll (falls Wahlen stattfinden)&lt;br /&gt;
:* Wechsel des Versammlungsleiters&lt;br /&gt;
zu enthalten hat, wird durch Unterschrift eines Versammlungsleiters, des Wahlleiters und des am Ende der Versammlung amtierenden Vorsitzenden oder dessen Stellvertreters beurkundet. Es ist den Piraten (im Sinne der Satzung) durch Veröffentlichung auf üblichen Kommunikationswegen unverzüglich zugänglich zu machen.&lt;br /&gt;
===Akkreditierung===&lt;br /&gt;
(1) Die Teilnehmer werden vom Kreisvorstand oder einem Beauftragten akkreditiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Die Akkreditierungspiraten erstellen vor Beginn der Versammlung eine Anwesenheitsliste, kontrollieren die Wahlberechtigung und teilen Stimmkarten aus. Dabei erhält jeder stimmberechtigte Pirat nach Satzung, im folgenden Kreispirat genannt, eine Stimmkarte. Eine Akkreditierung ist während der gesamten Versammlung möglich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 2 Versammlungsämter ==&lt;br /&gt;
===Versammlungsleiter===&lt;br /&gt;
(1) Die Versammlung wird durch mindestens einen Versammlungsleiter geleitet, der zu Beginn von dieser gewählt wird. Bis zu dessen Wahl fungiert der Kreisvorstandsvorsitzende als vorläufiger Versammlungsleiter, sofern er nicht einen anderen Piraten mit dieser Aufgabe beauftragt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Dem Versammlungsleiter obliegt die Einhaltung der Tagesordnung inkl. Zeitplan. Dazu teilt er Rederecht inkl. Redezeit zu bzw. entzieht diese. Eine angemessene inhaltliche wie personale Diskussion und Beteiligung der einzelnen Kreispiraten muss sichergestellt werden. Jedem Kreispiraten ist auf Verlangen eine angemessene Redezeit einzuräumen. Sind Gäste zugelassen, so kann der Versammlungsleiter diesen ein Rederecht einräumen, sofern es keinen Widerspruch gibt. Jeder Kreispirat kann das Rederecht für einen Gast beantragen.&lt;br /&gt;
'''{GO-Antrag auf Zulassung des Gastredners XY}'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Der Versammlungsleiter kündigt Beginn und Ende von Sitzungsunterbrechungen sowie den Zeitpunkt der Neuaufnahme der Versammlung nach einer Vertagung an.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Der Versammlungsleiter kann freiwillige Kreispiraten dazu ernennen, ihn bei seiner Arbeit zu unterstützen. Diese sind der Versammlung durch den Versammlungsleiter sofort bekannt zu machen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Der Versammlungsleiter nimmt während der Versammlung Anträge entgegen, die er nach kurzer Prüfung auf Zulässigkeit und Dringlichkeit der Versammlung angemessen bekannt macht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(6) Grundsätzlich stellt der Versammlungsleiter die Ergebnisse von Abstimmungen fest, sofern dafür nicht der Wahlleiter ausdrücklich vorgesehen ist. Er kann den Wahlleiter grundsätzlich oder für konkrete Abstimmungen beauftragen, ihn bei der Feststellung von Abstimmungsergebnissen zu unterstützen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(7) Werden mehrere Versammlungsleiter gewählt, gelten die Regelungen entsprechend. Zu einer Zeit ist immer nur ein gewählter Versammlungsleiter tätig, ein Wechsel ist der Versammlung mit zu teilen. Ein Versammlungsleiter ist für seine Tätigkeit in der Zeit allein verantwortlich, in der er die Aufgaben als Versammlungsleiter tatsächlich wahrnimmt. Wechsel werden im Protokoll vermerkt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Wahlleiter===&lt;br /&gt;
(1) Die Versammlung wählt zur Durchführung von Wahlen zu Einzel- bzw. Listenkandidaten, mindestens einen Wahlleiter. Diese dürfen nicht Kandidat für ein Mandat bzw. eine Liste sein, deren Wahl sie durchzuführen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Die Durchführung umfasst&lt;br /&gt;
 :* die Ankündigung einer Wahl,&lt;br /&gt;
 :* Hinweise auf die Modalitäten der Wahl,&lt;br /&gt;
 :* die Eröffnung und die Beendigung der Wahl,&lt;br /&gt;
 :* das Sicherstellen der Einhaltung der Wahlordnung und Satzung, insbesondere der geheimen Wahl.&lt;br /&gt;
 :* das Entgegennehmen der Stimmergebnisse aus den einzelnen Wahllokalen und deren Aufsummierung,&lt;br /&gt;
 :* Feststellung der Anzahl abgegeben, der gültigen, der ungültigen und der jeweils auf die Kandidaten entfallenen Stimmen und der daraus resultierenden Wahl,&lt;br /&gt;
 :*Frage an die gewählten Kandidaten, ob diese jeweils ihre Ämter antreten und&lt;br /&gt;
 :*Erstellung eines Wahlprotokolls.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Zur Entgegennahme der Stimmzettel werden im Versammlungsraum Wahlurnen aufgestellt, denen je zwei Wahlhelfer zugeordnet sind. Die Wahlhelfer beaufsichtigen die Abgabe der Stimmzettel, zählen die Ergebnisse aus und melden sie dem Wahlleiter. Wahlhelfer dürfen nicht ein Kandidat für ein Amt sein, dessen Wahl sie durchzuführen haben. Wahlhelfer stehen unter der Aufsicht des Wahlleiters und können auch von der Versammlung mit Mehrheit abgelehnt werden.&lt;br /&gt;
'''{GO-Antrag auf Ablehnung des Wahlhelfers XY}'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Der Wahlleiter fertigt ein Wahlprotokoll über alle Wahlen der Versammlung an, das von ihm selbst und mindestens zwei Wahlhelfern zu unterschreiben und somit zu beurkunden ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Protokollant ===&lt;br /&gt;
(1) Der Protokollant ist verantwortlich für das Erstellen eines schriftlichen Protokolls der Versammlung.&lt;br /&gt;
(2) Zweifelt ein Mitglied der Versammlung die Mitgliedschaft, die Vollmacht oder das Wahlrecht eines anderen, Akkreditierungsmaterial besitzenden Teilnehmers an, so ist hierüber und über die vom Versammlungsleiter getroffene Entscheidung eine Niederschrift anzufertigen. Diese ist von der Versammlungsleitung und allen Schriftführern zu unterzeichnen und der Niederschrift beizufügen.&lt;br /&gt;
(3) Über jeden Wahlgang ist eine Niederschrift anzufertigen, welche&lt;br /&gt;
:* Wahlverfahren&lt;br /&gt;
:* Kandidaten&lt;br /&gt;
:* Anzahl der Akkreditierten&lt;br /&gt;
:* Anzahl der abgegeben, gültigen, ungültigen und enthaltene Stimmen&lt;br /&gt;
:* Anzahl der Stimmen, die für und gegen jeden der Kandidaten abgegeben wurden&lt;br /&gt;
:* Ergebnis des Wahlgangs&lt;br /&gt;
:* Annahme der Wahl durch die gewählten Kandidaten &lt;br /&gt;
beinhalten muss. Diese ist von der Wahlleitung und den Wahlhelfern zu unterzeichnen und der Niederschrift der Versammlung beizufügen.&lt;br /&gt;
(4) Über Einwendungen gegen Wahlergebnisse sowie ihre Annahme oder Zurückweisung durch die Versammlung wird jeweils eine Niederschrift angefertigt. Diese wird jeweils von der Versammlungsleitung und den Schriftführern unterzeichnet und der Niederschrift der Aufstellungsversammlung als Anlage beigefügt.&lt;br /&gt;
(5) Der Versammlungsleiter und zwei Zeugen unterzeichnen am Ende der Aufstellungsversammlung das Protokoll.&lt;br /&gt;
=== Schriftführer ===&lt;br /&gt;
(1) Es wird vom Schriftführer eine Niederschrift über die Aufstellungsversammlung gemäß § 15 ThürKWG angefertigt. Es wird von der Versammlungsleitung und dem Schriftführer unterzeichnet.&lt;br /&gt;
(2) Zweifelt ein Mitglied der Versammlung die Mitgliedschaft, die Vollmacht oder das Wahlrecht eines anderen, Akkreditierungsmaterial besitzenden Teilnehmers an, so ist hierüber und über die vom Versammlungsleiter getroffene Entscheidung eine Niederschrift anzufertigen. Diese ist von der Versammlungsleitung und allen Schriftführern zu unterzeichnen und der Niederschrift beizufügen.&lt;br /&gt;
(2) Über den Wahlgang ist eine Niederschrift anzufertigen, die&lt;br /&gt;
:* Ort und Zeit der Versammlung&lt;br /&gt;
:* Form der Einladung&lt;br /&gt;
:* Wahlverfahren&lt;br /&gt;
:* Anzahl der Akkreditierten&lt;br /&gt;
:* Kandidaten&lt;br /&gt;
:* Anzahl der abgegeben, gültigen, ungültigen und enthaltene Stimmen&lt;br /&gt;
:* Anzahl der Stimmen, die für und gegen jeden der Kandidaten abgegeben wurden&lt;br /&gt;
:* Ergebnis des Wahlgangs inklusive Reihenfolge der Bewerber&lt;br /&gt;
:* Annahme der Wahl durch die gewählten Kandidaten &lt;br /&gt;
beinhalten muss.&lt;br /&gt;
(3) Über Einwendungen gegen Wahlergebnisse sowie ihre Annahme oder Zurückweisung durch die Versammlung wird jeweils eine Niederschrift angefertigt. Diese wird jeweils von der Versammlungsleitung und den Schriftführern unterzeichnet und der Niederschrift der Aufstellungsversammlung als Anlage beigefügt.&lt;br /&gt;
(4) Der Versammlungsleiter und zwei Zeugen unterzeichnen am Ende der Aufstellungsversammlung eine Versicherung an Eides Statt gemäß § 15 ThürKWG. Diese ist der Niederschrift beizufügen.&lt;br /&gt;
== § 3 Kandidatur ==&lt;br /&gt;
(1) Für die Wahlen kann sich jeder Kreispirat aufstellen oder aufstellen lassen, sofern dem nicht Gesetze oder die Satzung entgegenstehen.&lt;br /&gt;
(2) Der Wahlleiter ruft vor der Wahl zur Kandidatenaufstellung auf und gibt den Kandidaten Zeit, sich zu melden.&lt;br /&gt;
(3) Vor der Schließung der Kandidatenaufstellung ist diese vom Wahlleiter bekannt zu geben. Daraufhin ist ein letzter Aufruf zu starten. Meldet sich innerhalb angemessener Zeit kein neuer Kandidat, so wird die Liste geschlossen.&lt;br /&gt;
(4) Wurde die Kandidatenliste geschlossen, so kann sich keiner mehr aufstellen oder seine Kandidatur zurückziehen.&lt;br /&gt;
== § 4 Wahlordnung ==&lt;br /&gt;
===Allgemeines===&lt;br /&gt;
(1) Alle Abstimmungen und Wahlen finden mit einfacher Mehrheit und grundsätzlich öffentlich statt, sofern nicht die Satzung, diese GO oder ein Gesetz ein anderes bestimmt.&lt;br /&gt;
(2) Jeder Stimmberechtigte kann eine geheime Abstimmung beantragen. '''{GO-Antrag auf geheime Abstimmung}'''; abweichend hiervon wird über Geschäftsordnungsanträge immer öffentlich abgestimmt.&lt;br /&gt;
(3) Wird geheim gewählt, so wird der Versammlung nach Abschluß der Auszählung das vollständige Ergebnis der Wahl oder Abstimmung durch den Wahlleiter mitgeteilt. Dieses besteht aus der Anzahl der Stimmberechtigten für diese Wahl oder Abstimmung, die Anzahl der ungültigen Stimmen und Enthaltungen und die Anzahl der auf jede mögliche Option entfallenen Stimmen.&lt;br /&gt;
(4) Alle Kreispiraten, insbesondere jedoch die Wahlhelfer, sind verpflichtet, Vorkommnisse, die die Rechtmäßigkeit der Wahl oder Abstimmung in Frage stellen, sofort dem Wahlleiter bekannt zu machen, der unverzüglich die Versammlung darüber in Kenntnis zu setzen hat.&lt;br /&gt;
(5) Auf Verlangen der Versammlung findet eine Wiederholung der Wahl oder Abstimmung statt '''{GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl/Abstimmung}'''&lt;br /&gt;
(6) Findet die Wiederholung der Wahl oder Abstimmung nicht unmittelbar nach der ursprünglichen Wahl statt, so muß die Beteiligung an der Wahl oder Abstimmung (gemessen an der Summe der Zustimmenden und Ablehnenden Stimmen) bei mindestens 90% der ursprünglichen Wahl oder Abstimmung liegen, damit das neue Ergebnis rechtskräftig wird.&lt;br /&gt;
(7) Als Wahlverfahren für Alternativanträge und Personenwahlen mit mehreren Kandidaten wird eine Akzeptanzwahl durchgeführt. Jeder Teilnehmer hat so viele Stimmen wie Anträge zur Auswahl stehen, keinem Antrag darf mehr als eine Stimme gegeben werden, es müssen nicht alle Stimmen verteilt werden. Danach wird für den Antrag mit den meisten Stimmen mit einfacher Mehrheit erneut abgestimmt, ob er angenommen wird oder nicht. Sollte in einer Akzeptanzwahl Stimmengleichheit zwischen mehreren Anträgen herrschen, wird über diese erneut abgestimmt, bis ein Antrag feststeht.&lt;br /&gt;
===Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge===&lt;br /&gt;
(1) Über Geschäftsordnungsanträge wird durch Zeigen einer Stimmkarte abgestimmt. Es entscheidet die einfache Mehrheit der sich nicht enthaltenden Abstimmenden. Enthaltungen werden nicht gezählt.&lt;br /&gt;
(2) Die Mehrheitsverhältnisse werden grundsätzlich nach Augenmaß des Versammlungsleiters festgestellt, bei unklaren Verhältnissen oder auf Antrag der Versammlung erfolgt eine genaue Auszählung. '''{GO-Antrag auf Auszählung}'''&lt;br /&gt;
===Wahlen===&lt;br /&gt;
(1) Ein Kandidat wird mit absoluter Mehrheit der sich nicht enthaltenden Abstimmenden gewählt.&lt;br /&gt;
(2) Es werden getrennte Wahlgänge durchgeführt. Die Abstimmungsreihenfolge bestimmt der Wahlleiter. Die Versammlung kann eine davon abweichende Reihenfolge bestimmen. '''{GO-Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge}'''&lt;br /&gt;
===Wahlen zu Versammlungsämtern===&lt;br /&gt;
(1) Es wird grundsätzlich entsprechend der Regelungen aus §4.1.2 [Abstimmungen über allgemeine Anträge] gewählt.&lt;br /&gt;
(2) Stehen mindestens zwei Kandidaten für die Wahl zu einem Amt zur Verfügung, und erhalten beide die erforderliche Mehrheit, so ist Wahlsieger derjenige, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt hat. Werden Ämter mehrfach besetzt, werden die einzelnen Posten gewählt als seien es einzelne Ämter.&lt;br /&gt;
===Wahlen zu Parteitagsämtern===&lt;br /&gt;
(1) Vor Beginn der öffentlichen Wahl hat der Wahlleiter die Versammlung zu befragen, ob eine geheime Abstimmung erwünscht ist.&lt;br /&gt;
(2) Im übrigen gelten die Regelungen aus §4.2.1 [Wahlen zu Versammlungsämtern].&lt;br /&gt;
== § 4 Wahl der Liste zum Kreistag bzw. Stadtrat bzw. Gemeinderat ==&lt;br /&gt;
(1) Das Vorschlagsrecht für eine Kandidatur hat jedes stimmberechtigte Mitglied. Es ist möglich, sich selbst vorzuschlagen. &lt;br /&gt;
(2) Wählbar als Kandidat für eine Liste zur Wahl des Kreitags, Stadtrats bzw. Gemeinderats ist, wer:&lt;br /&gt;
* am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat,&lt;br /&gt;
* seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde gemeldet ist (bei Meldung in mehreren Gemeinden muss Erfurt der Hauptwohnsitz sein),&lt;br /&gt;
* nicht gemäß § 2 ThürKWG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist,&lt;br /&gt;
* nur in diesem einen Wahlvorschlag aufgestellt wird und seine schriftliche Zustimmung dazu erteilt hat (Die Zustimmung kann gemäß § 14 ThürKWG nach Ablauf der Einreichungsfrist (§ 17 Abs. 1 Satz 2) nicht mehr zurückgenommen werden).&lt;br /&gt;
(3) Alle Wahlgänge finden geheim statt.&lt;br /&gt;
=== Vorbereitung===&lt;br /&gt;
Der Wahlleiter erklärt der Versammlung, wer vorschlagsberechtigt und wer wählbar ist, und erläutert das Verfahren. &lt;br /&gt;
===  Wahlverfahren=== &lt;br /&gt;
(1) Jede Liste wird durch einen Wahlgang pro Listenplatz erstellt.&lt;br /&gt;
=== Kandidatenvorstellung===&lt;br /&gt;
(1) Der Wahlleiter öffnet die Kandidatenliste. Von jedem vorgeschlagenen Kandidaten wird daraufhin die Wählbarkeit durch den Wahlleiter und seine Helfer geprüft. Nach angemessener Zeit schließt der Wahlleiter die Kandidatenliste. Vor der Schließung der Kandidatenaufstellung ist diese vom Wahlleiter bekannt zu geben.  Daraufhin ist ein letzter Aufruf zu starten. Meldet sich innerhalb angemessener Zeit kein neuer Kandidat, so wird die Liste geschlossen. Wurde die Kandidatenliste geschlossen, so kann sich keiner mehr aufstellen oder seine Kandidatur zurückziehen Sie kann nicht wieder eröffnet werden.&lt;br /&gt;
(2) Alle Kandidaten erhalten die Möglichkeit, sich und ihr Wahlprogramm in angemessener Zeit vorzustellen. Die Vorstellung sollte nicht länger als 10 Minuten dauern.&lt;br /&gt;
(3) Die Vorstellung erfolgt in alphabetischer Reihenfolge des Vornamens.&lt;br /&gt;
(4) Im Anschluss der Kandidatenvorstellung ist den Versammlungsteilnehmern die Möglichkeit einzuräumen, Fragen an den Kandidaten zu stellen und Wortmeldung (Meinungen) abzugeben. Dem Kandidaten ist nach jedem Redebeitrag eine kurze Erwiderung zu gewähren. Diese muss sich auf den vorangegangen Redebeitrag beziehen und ist möglichst kompakt zu gestalten.&lt;br /&gt;
(5) Fragen müssen deutlich als solche gestellt werden und den Adressaten enthalten. Dem Fragesteller muss die Möglichkeit eingeräumt werden, bis zu zwei Rückfragen zu stellen. Diese müssen sich klar auf die Ausgangsfrage beziehen und sind möglichst kompakt zu gestalten.&lt;br /&gt;
(6) Die Fragen und Wortmeldungen sollen keine inhaltliche Wiederholung darstellen.&lt;br /&gt;
(7) Nach Ende der Rednerliste wird dem Kandidaten noch einmal Zeit eingeräumt, eine abschließende Stellungnahme abzugeben. Zeitlich darf diese die Dauer der Vorstellung nicht überschreiten.&lt;br /&gt;
(8) Nach Abschluss der letzten Kandidatenvorstellung erfolgt die Wahl per Zustimmungswahl.&lt;br /&gt;
=== Wahlgang ===&lt;br /&gt;
(1) Pro Kandidat kann eine Ja-Stimme vergeben werden. &lt;br /&gt;
(3) Ein leerer Stimmzettel bedeutet eine Ablehnung für alle Kandidaten.&lt;br /&gt;
(4) Ein gültiger Stimmzettel ist ein Stimmzettel, bei dem mindestens für einen Kandidaten eine gültige Stimmabgabe erkennbar ist. &lt;br /&gt;
(5) Gewählt sind die Kandidaten, die ein Quorum von mehr als 50% bei den Ja-Stimmen erreicht haben.&lt;br /&gt;
(6) Bei Stimmengleichheit entscheidet erfolgt eine Stichwahl.&lt;br /&gt;
== § 6 Anträge ==&lt;br /&gt;
===Allgemeine Anträge an die Versammlung===&lt;br /&gt;
(1) Vor Behandlung eines neuen Antrags ruft die Versammlungsleitung zu Redebeiträgen auf. Der Antragsteller hat das Recht, seinen Antrag in kompakter Rede vorzustellen. Redebeiträge können zeitlich begrenzt werden wobei dem Antragssteller relativ zu einzelnen weiteren Redebeiträgen mehr Zeit einzuräumen ist. Die Reihenfolge der Reden nach dem Antragssteller wird von der Versammlungsleitung fest gelegt. Nach Beginn der Redebeiträge gilt die Redeliste als geschlossen, nicht betroffen davon sind Fragen und Wortmeldungen.&lt;br /&gt;
(2) Im Anschluss der Reden ist die Möglichkeit einzuräumen, Fragen an die Redner zu stellen. Fragen müssen deutlich als solche gestellt werden und den Adressaten enthalten. Auf Fragen kann der Adressat antworten, Widerreden von Fragenden können abgelehnt werden wenn dies zur Einhaltung der Tagesordnung geboten ist.&lt;br /&gt;
(3) Neben Fragen an die Redner können sonstige Wortmeldung (Meinungen) abgegeben werden. Sie sollen keine inhaltliche Wiederholung darstellen. Antworten und Widerreden darauf sind nicht nötig.&lt;br /&gt;
(4) Zur Einhaltung der Tagesordnung kann die Versammlungsleitung die Liste für Fragen und sonstige Wortmeldungen schließen und Redezeiten begrenzen, nachdem darauf deutlich hingewiesen worden ist.&lt;br /&gt;
===Anträge zur Geschäftsordnung===&lt;br /&gt;
(1) Jeder Kreispirat kann jederzeit einen GO-Antrag stellen. Dazu begibt er sich an das dafür vorgesehene Rednerstelle im Saal und hebt beide Hände. Solch einer Wortmeldung ist nach der aktuellen Wortmeldung Vorrang zu geben.&lt;br /&gt;
(2) Die Geschäftsordnungsanträge&lt;br /&gt;
:*Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung&lt;br /&gt;
:*Änderung der Tagesordnung&lt;br /&gt;
müssen schriftlich beim Versammlungsleiter oder dem von ihm damit beauftragten Kreispirat gestellt werden. Ist ein solcher Antrag gestellt, wird er vom Versammlungsleiter spätestens mit Beendigung des aktuellen Tagesordnungspunktes behandelt.&lt;br /&gt;
(3) Wurde ein Antrag gestellt, so kann jeder Kreispirat entsprechend Abs 1 einen Alternativantrag stellen. '''{GO-Antrag auf Alternativantrag}''' Andere Anträge sind bis zum Beschluß über den Antrag oder dessen Rückziehung nicht zulässig.&lt;br /&gt;
(4) Jeder Kreispirat kann daraufhin eine Für- oder Gegenrede für einen Antrag halten.&lt;br /&gt;
(5) Unterbleibt eine Gegenrede und wurde kein Alternativantrag gestellt, so ist der Antrag angenommen. Gibt es mindestens eine Gegenrede oder gibt es mindestens einen Alternativantrag, so wird über den Antrag bzw. die Anträge abgestimmt. In letzteren Fall gilt §4.2.1 [Wahlen zu Versammlungsämtern] Abs 2 entsprechend.&lt;br /&gt;
(6) Es sind nur die folgenden Anträge als Geschäftsordnungsanträge zulässig:&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Zulassung des Gastredners XY&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Ablehnung des Wahlhelfers XY&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf geheime Abstimmung&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl/Abstimmung&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Auszählung&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf getrennte Wahlgänge&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Alternativantrag&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Ende der Rednerliste&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Unterbrechung der Sitzung&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung (nur schriftlich)&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung (nur schriftlich)&lt;br /&gt;
Versucht ein Teilnehmer, einen nicht zulässigen GO-Antrag oder einen GO-Antrag in einer nicht zulässigen Form zu stellen, entzieht ihm der Versammlungsleiter unverzüglich das Wort.&lt;br /&gt;
===Antrag auf Ende der Rednerliste===&lt;br /&gt;
(1) Jeder Kreispirat kann einen Antrag auf Ende der Rednerliste stellen. '''{GO-Antrag auf Ende der Rednerliste}'''&lt;br /&gt;
(2) Der Antragsteller&lt;br /&gt;
:*darf sich selbst bisher nicht an der Diskussion zum aktuellen Thema beteiligt haben,&lt;br /&gt;
:*darf nicht auf der Rednerliste stehen und sich nicht auf die Rednerliste stellen lassen und&lt;br /&gt;
:*darf sich zum Thema auch dann nicht mehr äußern, wenn der GO-Antrag abgelehnt wird.&lt;br /&gt;
(3) Wurde ein Antrag auf Ende der Rednerliste angenommen, so müssen sich alle Redner unverzüglich melden.&lt;br /&gt;
===Antrag auf Änderung der Tagesordnung===&lt;br /&gt;
(1) Eine Änderung der Tagesordnung kann sein&lt;br /&gt;
:*das Hinzufügen eines Punktes,&lt;br /&gt;
:*das Entfernen eines Punktes,&lt;br /&gt;
:*das Heraustrennen eines Punktes aus einem anderen Punkt der Tagesordnung,&lt;br /&gt;
:*das Ändern der Reihenfolge von Punkten.&lt;br /&gt;
(2) Anträge auf Änderung der Tagesordnung müssen schriftlich beim Versammlungsleiter oder dem von ihm beauftragten Kreispirat gestellt werden. Sie müssen sämtliche zur Änderung vorgesehene Tagesordnungspunkte enthalten. Bei Hinzufügung, Verschiebung, Heraustrennung und der Änderung der Reihenfolge von Tagesordnungspunkten müssen eindeutige Angaben enthalten sein, wann die betreffenden Anträge behandelt werden sollen.&lt;br /&gt;
''{GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung} ''&lt;br /&gt;
===Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung===&lt;br /&gt;
(1) Ein Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung muss schriftlich beim Versammlungsleiter oder dem von ihm beauftragten Kreispirat gestellt werden. Der Antrag muß die Änderungen im Wortlaut enthalten.&lt;br /&gt;
'''{GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung}'''&lt;br /&gt;
===Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes===&lt;br /&gt;
(1)&amp;amp;nbsp; Jeder Kreispirat hat das Recht, ein Meinungsbild einzufordern.'' {GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes}'' §5.4 [Anträge zur Geschäftsordnung] Abs 2 bis 4 finden keine Anwendung, über den GO-Antrag wird nicht abgestimmt.&lt;br /&gt;
(2) Die Abstimmung wird auch bei knappen Ergebnis nicht ausgezählt. Im übrigen richtet sich die Abstimmung nach §4.1.1 [Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge].&lt;br /&gt;
===Antrag auf Begrenzung der Redezeit===&lt;br /&gt;
(1) Der Antrag muss die gewünschte maximale Dauer (in Sekunden) zukünftiger Redebeiträge enthalten und die Angabe machen, wie lange diese Beschränkung gelten soll (z.B. bis zur Beschlußfassung über oder Vertagung des aktuellen Antrages). '''{GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit}'''&lt;br /&gt;
===Antrag auf Unterbrechung der Sitzung===&lt;br /&gt;
(1) Der Antrag ''kann'' die Dauer der Unterbrechung beinhalten, muss aber nicht. Falls die Dauer nicht bestimmt ist, obliegt es dem Versammlungsleiter die Dauer zu bestimmen. &lt;br /&gt;
== § 7 Gültigkeit ==&lt;br /&gt;
# Diese Geschäftsordnung behält seine Gültigkeit für folgende Aufstellungsversammlungen, bis sie durch eine neue Geschäftsordnung ersetzt wird.&lt;br /&gt;
# Diese Geschäftsordnung tritt am 18.01.2014 in Kraft.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Bratwurst</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:AV-Gotha_2014/GO-AV&amp;diff=55104</id>
		<title>TH:AV-Gotha 2014/GO-AV</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:AV-Gotha_2014/GO-AV&amp;diff=55104"/>
				<updated>2014-01-18T11:18:30Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Bratwurst: /* Versammlungsleiter */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;__NOTOC__&lt;br /&gt;
{{Navigationsleiste_AV_Gotha}}&lt;br /&gt;
&amp;lt;big&amp;gt;'''Geschäfts- und Wahlordnung der PIRATEN KV Gotha'''&amp;lt;/big&amp;gt;&lt;br /&gt;
== § 1 Allgemeines ==&lt;br /&gt;
=== Allgemeines===&lt;br /&gt;
(1) Nimmt ein Pirat laut Satzung gar nicht oder nicht an der gesamten Versammlung teil, so entstehen hieraus keine rückwirkenden Rechte; insbesondere ergibt sich daraus keine Rechtfertigung für eine Anfechtung von Wahlergebnissen oder Beschlüssen.&lt;br /&gt;
(2) Ämter und Befugnisse der Versammlung enden mit dem Ende der Versammlung.&lt;br /&gt;
(3) Das Protokoll der Versammlung, das mindestens:&lt;br /&gt;
:* gestellte Anträge (nicht GO-Anträge) im Wortlaut,&lt;br /&gt;
:* Ergebnisse aller Abstimmungen über die Anträge (nicht GO-Anträge) und&lt;br /&gt;
:* das Wahlprotokoll (falls Wahlen stattfinden)&lt;br /&gt;
:* Wechsel des Versammlungsleiters&lt;br /&gt;
zu enthalten hat, wird durch Unterschrift eines Versammlungsleiters, des Wahlleiters und des am Ende der Versammlung amtierenden Vorsitzenden oder dessen Stellvertreters beurkundet. Es ist den Piraten (im Sinne der Satzung) durch Veröffentlichung auf üblichen Kommunikationswegen unverzüglich zugänglich zu machen.&lt;br /&gt;
===Akkreditierung===&lt;br /&gt;
(1) Die Teilnehmer werden vom Kreisvorstand oder einem Beauftragten akkreditiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Die Akkreditierungspiraten erstellen vor Beginn der Versammlung eine Anwesenheitsliste, kontrollieren die Wahlberechtigung und teilen Stimmkarten aus. Dabei erhält jeder stimmberechtigte Pirat nach Satzung, im folgenden Kreispirat genannt, eine Stimmkarte. Eine Akkreditierung ist während der gesamten Versammlung möglich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 2 Versammlungsämter ==&lt;br /&gt;
===Versammlungsleiter===&lt;br /&gt;
(1) Die Versammlung wird durch mindestens einen Versammlungsleiter geleitet, der zu Beginn von dieser gewählt wird. Bis zu dessen Wahl fungiert der Kreisvorstandsvorsitzende als vorläufiger Versammlungsleiter, sofern er nicht einen anderen Piraten mit dieser Aufgabe beauftragt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Dem Versammlungsleiter obliegt die Einhaltung der Tagesordnung inkl. Zeitplan. Dazu teilt er Rederecht inkl. Redezeit zu bzw. entzieht diese. Eine angemessene inhaltliche wie personale Diskussion und Beteiligung der einzelnen Kreispiraten muss sichergestellt werden. Jedem Kreispiraten ist auf Verlangen eine angemessene Redezeit einzuräumen. Sind Gäste zugelassen, so kann der Versammlungsleiter diesen ein Rederecht einräumen, sofern es keinen Widerspruch gibt. Jeder Kreispirat kann das Rederecht für einen Gast beantragen.&lt;br /&gt;
'''{GO-Antrag auf Zulassung des Gastredners XY}'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Der Versammlungsleiter kündigt Beginn und Ende von Sitzungsunterbrechungen sowie den Zeitpunkt der Neuaufnahme der Versammlung nach einer Vertagung an.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Der Versammlungsleiter kann freiwillige Kreispiraten dazu ernennen, ihn bei seiner Arbeit zu unterstützen. Diese sind der Versammlung durch den Versammlungsleiter sofort bekannt zu machen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Der Versammlungsleiter nimmt während der Versammlung Anträge entgegen, die er nach kurzer Prüfung auf Zulässigkeit und Dringlichkeit der Versammlung angemessen bekannt macht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(6) Grundsätzlich stellt der Versammlungsleiter die Ergebnisse von Abstimmungen fest, sofern dafür nicht der Wahlleiter ausdrücklich vorgesehen ist. Er kann den Wahlleiter grundsätzlich oder für konkrete Abstimmungen beauftragen, ihn bei der Feststellung von Abstimmungsergebnissen zu unterstützen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(7) Werden mehrere Versammlungsleiter gewählt, gelten die Regelungen entsprechend. Zu einer Zeit ist immer nur ein gewählter Versammlungsleiter tätig, ein Wechsel ist der Versammlung mit zu teilen. Ein Versammlungsleiter ist für seine Tätigkeit in der Zeit allein verantwortlich, in der er die Aufgaben als Versammlungsleiter tatsächlich wahrnimmt. Wechsel werden im Protokoll vermerkt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Wahlleiter===&lt;br /&gt;
(1) Die Versammlung wählt zur Durchführung von Wahlen zu Einzel- bzw. Listenkandidaten, mindestens einen Wahlleiter. Diese dürfen nicht Kandidat für ein Mandat bzw. eine Liste sein, deren Wahl sie durchzuführen haben.&lt;br /&gt;
(2) Die Durchführung umfasst&lt;br /&gt;
 :* die Ankündigung einer Wahl,&lt;br /&gt;
 :* Hinweise auf die Modalitäten der Wahl,&lt;br /&gt;
 :* die Eröffnung und die Beendigung der Wahl,&lt;br /&gt;
 :* das Sicherstellen der Einhaltung der Wahlordnung und Satzung, insbesondere der geheimen Wahl.&lt;br /&gt;
 :* das Entgegennehmen der Stimmergebnisse aus den einzelnen Wahllokalen und deren Aufsummierung,&lt;br /&gt;
 :* Feststellung der Anzahl abgegeben, der gültigen, der ungültigen und der jeweils auf die Kandidaten entfallenen Stimmen und der daraus resultierenden Wahl,&lt;br /&gt;
 :*Frage an die gewählten Kandidaten, ob diese jeweils ihre Ämter antreten und&lt;br /&gt;
 :*Erstellung eines Wahlprotokolls.&lt;br /&gt;
(3) Zur Entgegennahme der Stimmzettel werden im Versammlungsraum Wahlurnen aufgestellt, denen je zwei Wahlhelfer zugeordnet sind. Die Wahlhelfer beaufsichtigen die Abgabe der Stimmzettel, zählen die Ergebnisse aus und melden sie dem Wahlleiter. Wahlhelfer dürfen nicht ein Kandidat für ein Amt sein, dessen Wahl sie durchzuführen haben. Wahlhelfer stehen unter der Aufsicht des Wahlleiters und können auch von der Versammlung mit Mehrheit abgelehnt werden.&lt;br /&gt;
'''{GO-Antrag auf Ablehnung des Wahlhelfers XY}'''&lt;br /&gt;
(4) Der Wahlleiter fertigt ein Wahlprotokoll über alle Wahlen der Versammlung an, das von ihm selbst und mindestens zwei Wahlhelfern zu unterschreiben und somit zu beurkunden ist.&lt;br /&gt;
=== Protokollant ===&lt;br /&gt;
(1) Der Protokollant ist verantwortlich für das Erstellen eines schriftlichen Protokolls der Versammlung.&lt;br /&gt;
(2) Zweifelt ein Mitglied der Versammlung die Mitgliedschaft, die Vollmacht oder das Wahlrecht eines anderen, Akkreditierungsmaterial besitzenden Teilnehmers an, so ist hierüber und über die vom Versammlungsleiter getroffene Entscheidung eine Niederschrift anzufertigen. Diese ist von der Versammlungsleitung und allen Schriftführern zu unterzeichnen und der Niederschrift beizufügen.&lt;br /&gt;
(3) Über jeden Wahlgang ist eine Niederschrift anzufertigen, welche&lt;br /&gt;
:* Wahlverfahren&lt;br /&gt;
:* Kandidaten&lt;br /&gt;
:* Anzahl der Akkreditierten&lt;br /&gt;
:* Anzahl der abgegeben, gültigen, ungültigen und enthaltene Stimmen&lt;br /&gt;
:* Anzahl der Stimmen, die für und gegen jeden der Kandidaten abgegeben wurden&lt;br /&gt;
:* Ergebnis des Wahlgangs&lt;br /&gt;
:* Annahme der Wahl durch die gewählten Kandidaten &lt;br /&gt;
beinhalten muss. Diese ist von der Wahlleitung und den Wahlhelfern zu unterzeichnen und der Niederschrift der Versammlung beizufügen.&lt;br /&gt;
(4) Über Einwendungen gegen Wahlergebnisse sowie ihre Annahme oder Zurückweisung durch die Versammlung wird jeweils eine Niederschrift angefertigt. Diese wird jeweils von der Versammlungsleitung und den Schriftführern unterzeichnet und der Niederschrift der Aufstellungsversammlung als Anlage beigefügt.&lt;br /&gt;
(5) Der Versammlungsleiter und zwei Zeugen unterzeichnen am Ende der Aufstellungsversammlung das Protokoll.&lt;br /&gt;
=== Schriftführer ===&lt;br /&gt;
(1) Es wird vom Schriftführer eine Niederschrift über die Aufstellungsversammlung gemäß § 15 ThürKWG angefertigt. Es wird von der Versammlungsleitung und dem Schriftführer unterzeichnet.&lt;br /&gt;
(2) Zweifelt ein Mitglied der Versammlung die Mitgliedschaft, die Vollmacht oder das Wahlrecht eines anderen, Akkreditierungsmaterial besitzenden Teilnehmers an, so ist hierüber und über die vom Versammlungsleiter getroffene Entscheidung eine Niederschrift anzufertigen. Diese ist von der Versammlungsleitung und allen Schriftführern zu unterzeichnen und der Niederschrift beizufügen.&lt;br /&gt;
(2) Über den Wahlgang ist eine Niederschrift anzufertigen, die&lt;br /&gt;
:* Ort und Zeit der Versammlung&lt;br /&gt;
:* Form der Einladung&lt;br /&gt;
:* Wahlverfahren&lt;br /&gt;
:* Anzahl der Akkreditierten&lt;br /&gt;
:* Kandidaten&lt;br /&gt;
:* Anzahl der abgegeben, gültigen, ungültigen und enthaltene Stimmen&lt;br /&gt;
:* Anzahl der Stimmen, die für und gegen jeden der Kandidaten abgegeben wurden&lt;br /&gt;
:* Ergebnis des Wahlgangs inklusive Reihenfolge der Bewerber&lt;br /&gt;
:* Annahme der Wahl durch die gewählten Kandidaten &lt;br /&gt;
beinhalten muss.&lt;br /&gt;
(3) Über Einwendungen gegen Wahlergebnisse sowie ihre Annahme oder Zurückweisung durch die Versammlung wird jeweils eine Niederschrift angefertigt. Diese wird jeweils von der Versammlungsleitung und den Schriftführern unterzeichnet und der Niederschrift der Aufstellungsversammlung als Anlage beigefügt.&lt;br /&gt;
(4) Der Versammlungsleiter und zwei Zeugen unterzeichnen am Ende der Aufstellungsversammlung eine Versicherung an Eides Statt gemäß § 15 ThürKWG. Diese ist der Niederschrift beizufügen.&lt;br /&gt;
== § 3 Kandidatur ==&lt;br /&gt;
(1) Für die Wahlen kann sich jeder Kreispirat aufstellen oder aufstellen lassen, sofern dem nicht Gesetze oder die Satzung entgegenstehen.&lt;br /&gt;
(2) Der Wahlleiter ruft vor der Wahl zur Kandidatenaufstellung auf und gibt den Kandidaten Zeit, sich zu melden.&lt;br /&gt;
(3) Vor der Schließung der Kandidatenaufstellung ist diese vom Wahlleiter bekannt zu geben. Daraufhin ist ein letzter Aufruf zu starten. Meldet sich innerhalb angemessener Zeit kein neuer Kandidat, so wird die Liste geschlossen.&lt;br /&gt;
(4) Wurde die Kandidatenliste geschlossen, so kann sich keiner mehr aufstellen oder seine Kandidatur zurückziehen.&lt;br /&gt;
== § 4 Wahlordnung ==&lt;br /&gt;
===Allgemeines===&lt;br /&gt;
(1) Alle Abstimmungen und Wahlen finden mit einfacher Mehrheit und grundsätzlich öffentlich statt, sofern nicht die Satzung, diese GO oder ein Gesetz ein anderes bestimmt.&lt;br /&gt;
(2) Jeder Stimmberechtigte kann eine geheime Abstimmung beantragen. '''{GO-Antrag auf geheime Abstimmung}'''; abweichend hiervon wird über Geschäftsordnungsanträge immer öffentlich abgestimmt.&lt;br /&gt;
(3) Wird geheim gewählt, so wird der Versammlung nach Abschluß der Auszählung das vollständige Ergebnis der Wahl oder Abstimmung durch den Wahlleiter mitgeteilt. Dieses besteht aus der Anzahl der Stimmberechtigten für diese Wahl oder Abstimmung, die Anzahl der ungültigen Stimmen und Enthaltungen und die Anzahl der auf jede mögliche Option entfallenen Stimmen.&lt;br /&gt;
(4) Alle Kreispiraten, insbesondere jedoch die Wahlhelfer, sind verpflichtet, Vorkommnisse, die die Rechtmäßigkeit der Wahl oder Abstimmung in Frage stellen, sofort dem Wahlleiter bekannt zu machen, der unverzüglich die Versammlung darüber in Kenntnis zu setzen hat.&lt;br /&gt;
(5) Auf Verlangen der Versammlung findet eine Wiederholung der Wahl oder Abstimmung statt '''{GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl/Abstimmung}'''&lt;br /&gt;
(6) Findet die Wiederholung der Wahl oder Abstimmung nicht unmittelbar nach der ursprünglichen Wahl statt, so muß die Beteiligung an der Wahl oder Abstimmung (gemessen an der Summe der Zustimmenden und Ablehnenden Stimmen) bei mindestens 90% der ursprünglichen Wahl oder Abstimmung liegen, damit das neue Ergebnis rechtskräftig wird.&lt;br /&gt;
(7) Als Wahlverfahren für Alternativanträge und Personenwahlen mit mehreren Kandidaten wird eine Akzeptanzwahl durchgeführt. Jeder Teilnehmer hat so viele Stimmen wie Anträge zur Auswahl stehen, keinem Antrag darf mehr als eine Stimme gegeben werden, es müssen nicht alle Stimmen verteilt werden. Danach wird für den Antrag mit den meisten Stimmen mit einfacher Mehrheit erneut abgestimmt, ob er angenommen wird oder nicht. Sollte in einer Akzeptanzwahl Stimmengleichheit zwischen mehreren Anträgen herrschen, wird über diese erneut abgestimmt, bis ein Antrag feststeht.&lt;br /&gt;
===Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge===&lt;br /&gt;
(1) Über Geschäftsordnungsanträge wird durch Zeigen einer Stimmkarte abgestimmt. Es entscheidet die einfache Mehrheit der sich nicht enthaltenden Abstimmenden. Enthaltungen werden nicht gezählt.&lt;br /&gt;
(2) Die Mehrheitsverhältnisse werden grundsätzlich nach Augenmaß des Versammlungsleiters festgestellt, bei unklaren Verhältnissen oder auf Antrag der Versammlung erfolgt eine genaue Auszählung. '''{GO-Antrag auf Auszählung}'''&lt;br /&gt;
===Wahlen===&lt;br /&gt;
(1) Ein Kandidat wird mit absoluter Mehrheit der sich nicht enthaltenden Abstimmenden gewählt.&lt;br /&gt;
(2) Es werden getrennte Wahlgänge durchgeführt. Die Abstimmungsreihenfolge bestimmt der Wahlleiter. Die Versammlung kann eine davon abweichende Reihenfolge bestimmen. '''{GO-Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge}'''&lt;br /&gt;
===Wahlen zu Versammlungsämtern===&lt;br /&gt;
(1) Es wird grundsätzlich entsprechend der Regelungen aus §4.1.2 [Abstimmungen über allgemeine Anträge] gewählt.&lt;br /&gt;
(2) Stehen mindestens zwei Kandidaten für die Wahl zu einem Amt zur Verfügung, und erhalten beide die erforderliche Mehrheit, so ist Wahlsieger derjenige, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt hat. Werden Ämter mehrfach besetzt, werden die einzelnen Posten gewählt als seien es einzelne Ämter.&lt;br /&gt;
===Wahlen zu Parteitagsämtern===&lt;br /&gt;
(1) Vor Beginn der öffentlichen Wahl hat der Wahlleiter die Versammlung zu befragen, ob eine geheime Abstimmung erwünscht ist.&lt;br /&gt;
(2) Im übrigen gelten die Regelungen aus §4.2.1 [Wahlen zu Versammlungsämtern].&lt;br /&gt;
== § 4 Wahl der Liste zum Kreistag bzw. Stadtrat bzw. Gemeinderat ==&lt;br /&gt;
(1) Das Vorschlagsrecht für eine Kandidatur hat jedes stimmberechtigte Mitglied. Es ist möglich, sich selbst vorzuschlagen. &lt;br /&gt;
(2) Wählbar als Kandidat für eine Liste zur Wahl des Kreitags, Stadtrats bzw. Gemeinderats ist, wer:&lt;br /&gt;
* am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat,&lt;br /&gt;
* seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde gemeldet ist (bei Meldung in mehreren Gemeinden muss Erfurt der Hauptwohnsitz sein),&lt;br /&gt;
* nicht gemäß § 2 ThürKWG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist,&lt;br /&gt;
* nur in diesem einen Wahlvorschlag aufgestellt wird und seine schriftliche Zustimmung dazu erteilt hat (Die Zustimmung kann gemäß § 14 ThürKWG nach Ablauf der Einreichungsfrist (§ 17 Abs. 1 Satz 2) nicht mehr zurückgenommen werden).&lt;br /&gt;
(3) Alle Wahlgänge finden geheim statt.&lt;br /&gt;
=== Vorbereitung===&lt;br /&gt;
Der Wahlleiter erklärt der Versammlung, wer vorschlagsberechtigt und wer wählbar ist, und erläutert das Verfahren. &lt;br /&gt;
===  Wahlverfahren=== &lt;br /&gt;
(1) Jede Liste wird durch einen Wahlgang pro Listenplatz erstellt.&lt;br /&gt;
=== Kandidatenvorstellung===&lt;br /&gt;
(1) Der Wahlleiter öffnet die Kandidatenliste. Von jedem vorgeschlagenen Kandidaten wird daraufhin die Wählbarkeit durch den Wahlleiter und seine Helfer geprüft. Nach angemessener Zeit schließt der Wahlleiter die Kandidatenliste. Vor der Schließung der Kandidatenaufstellung ist diese vom Wahlleiter bekannt zu geben.  Daraufhin ist ein letzter Aufruf zu starten. Meldet sich innerhalb angemessener Zeit kein neuer Kandidat, so wird die Liste geschlossen. Wurde die Kandidatenliste geschlossen, so kann sich keiner mehr aufstellen oder seine Kandidatur zurückziehen Sie kann nicht wieder eröffnet werden.&lt;br /&gt;
(2) Alle Kandidaten erhalten die Möglichkeit, sich und ihr Wahlprogramm in angemessener Zeit vorzustellen. Die Vorstellung sollte nicht länger als 10 Minuten dauern.&lt;br /&gt;
(3) Die Vorstellung erfolgt in alphabetischer Reihenfolge des Vornamens.&lt;br /&gt;
(4) Im Anschluss der Kandidatenvorstellung ist den Versammlungsteilnehmern die Möglichkeit einzuräumen, Fragen an den Kandidaten zu stellen und Wortmeldung (Meinungen) abzugeben. Dem Kandidaten ist nach jedem Redebeitrag eine kurze Erwiderung zu gewähren. Diese muss sich auf den vorangegangen Redebeitrag beziehen und ist möglichst kompakt zu gestalten.&lt;br /&gt;
(5) Fragen müssen deutlich als solche gestellt werden und den Adressaten enthalten. Dem Fragesteller muss die Möglichkeit eingeräumt werden, bis zu zwei Rückfragen zu stellen. Diese müssen sich klar auf die Ausgangsfrage beziehen und sind möglichst kompakt zu gestalten.&lt;br /&gt;
(6) Die Fragen und Wortmeldungen sollen keine inhaltliche Wiederholung darstellen.&lt;br /&gt;
(7) Nach Ende der Rednerliste wird dem Kandidaten noch einmal Zeit eingeräumt, eine abschließende Stellungnahme abzugeben. Zeitlich darf diese die Dauer der Vorstellung nicht überschreiten.&lt;br /&gt;
(8) Nach Abschluss der letzten Kandidatenvorstellung erfolgt die Wahl per Zustimmungswahl.&lt;br /&gt;
=== Wahlgang ===&lt;br /&gt;
(1) Pro Kandidat kann eine Ja-Stimme vergeben werden. &lt;br /&gt;
(3) Ein leerer Stimmzettel bedeutet eine Ablehnung für alle Kandidaten.&lt;br /&gt;
(4) Ein gültiger Stimmzettel ist ein Stimmzettel, bei dem mindestens für einen Kandidaten eine gültige Stimmabgabe erkennbar ist. &lt;br /&gt;
(5) Gewählt sind die Kandidaten, die ein Quorum von mehr als 50% bei den Ja-Stimmen erreicht haben.&lt;br /&gt;
(6) Bei Stimmengleichheit entscheidet erfolgt eine Stichwahl.&lt;br /&gt;
== § 6 Anträge ==&lt;br /&gt;
===Allgemeine Anträge an die Versammlung===&lt;br /&gt;
(1) Vor Behandlung eines neuen Antrags ruft die Versammlungsleitung zu Redebeiträgen auf. Der Antragsteller hat das Recht, seinen Antrag in kompakter Rede vorzustellen. Redebeiträge können zeitlich begrenzt werden wobei dem Antragssteller relativ zu einzelnen weiteren Redebeiträgen mehr Zeit einzuräumen ist. Die Reihenfolge der Reden nach dem Antragssteller wird von der Versammlungsleitung fest gelegt. Nach Beginn der Redebeiträge gilt die Redeliste als geschlossen, nicht betroffen davon sind Fragen und Wortmeldungen.&lt;br /&gt;
(2) Im Anschluss der Reden ist die Möglichkeit einzuräumen, Fragen an die Redner zu stellen. Fragen müssen deutlich als solche gestellt werden und den Adressaten enthalten. Auf Fragen kann der Adressat antworten, Widerreden von Fragenden können abgelehnt werden wenn dies zur Einhaltung der Tagesordnung geboten ist.&lt;br /&gt;
(3) Neben Fragen an die Redner können sonstige Wortmeldung (Meinungen) abgegeben werden. Sie sollen keine inhaltliche Wiederholung darstellen. Antworten und Widerreden darauf sind nicht nötig.&lt;br /&gt;
(4) Zur Einhaltung der Tagesordnung kann die Versammlungsleitung die Liste für Fragen und sonstige Wortmeldungen schließen und Redezeiten begrenzen, nachdem darauf deutlich hingewiesen worden ist.&lt;br /&gt;
===Anträge zur Geschäftsordnung===&lt;br /&gt;
(1) Jeder Kreispirat kann jederzeit einen GO-Antrag stellen. Dazu begibt er sich an das dafür vorgesehene Rednerstelle im Saal und hebt beide Hände. Solch einer Wortmeldung ist nach der aktuellen Wortmeldung Vorrang zu geben.&lt;br /&gt;
(2) Die Geschäftsordnungsanträge&lt;br /&gt;
:*Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung&lt;br /&gt;
:*Änderung der Tagesordnung&lt;br /&gt;
müssen schriftlich beim Versammlungsleiter oder dem von ihm damit beauftragten Kreispirat gestellt werden. Ist ein solcher Antrag gestellt, wird er vom Versammlungsleiter spätestens mit Beendigung des aktuellen Tagesordnungspunktes behandelt.&lt;br /&gt;
(3) Wurde ein Antrag gestellt, so kann jeder Kreispirat entsprechend Abs 1 einen Alternativantrag stellen. '''{GO-Antrag auf Alternativantrag}''' Andere Anträge sind bis zum Beschluß über den Antrag oder dessen Rückziehung nicht zulässig.&lt;br /&gt;
(4) Jeder Kreispirat kann daraufhin eine Für- oder Gegenrede für einen Antrag halten.&lt;br /&gt;
(5) Unterbleibt eine Gegenrede und wurde kein Alternativantrag gestellt, so ist der Antrag angenommen. Gibt es mindestens eine Gegenrede oder gibt es mindestens einen Alternativantrag, so wird über den Antrag bzw. die Anträge abgestimmt. In letzteren Fall gilt §4.2.1 [Wahlen zu Versammlungsämtern] Abs 2 entsprechend.&lt;br /&gt;
(6) Es sind nur die folgenden Anträge als Geschäftsordnungsanträge zulässig:&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Zulassung des Gastredners XY&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Ablehnung des Wahlhelfers XY&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf geheime Abstimmung&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl/Abstimmung&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Auszählung&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf getrennte Wahlgänge&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Alternativantrag&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Ende der Rednerliste&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Unterbrechung der Sitzung&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung (nur schriftlich)&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung (nur schriftlich)&lt;br /&gt;
Versucht ein Teilnehmer, einen nicht zulässigen GO-Antrag oder einen GO-Antrag in einer nicht zulässigen Form zu stellen, entzieht ihm der Versammlungsleiter unverzüglich das Wort.&lt;br /&gt;
===Antrag auf Ende der Rednerliste===&lt;br /&gt;
(1) Jeder Kreispirat kann einen Antrag auf Ende der Rednerliste stellen. '''{GO-Antrag auf Ende der Rednerliste}'''&lt;br /&gt;
(2) Der Antragsteller&lt;br /&gt;
:*darf sich selbst bisher nicht an der Diskussion zum aktuellen Thema beteiligt haben,&lt;br /&gt;
:*darf nicht auf der Rednerliste stehen und sich nicht auf die Rednerliste stellen lassen und&lt;br /&gt;
:*darf sich zum Thema auch dann nicht mehr äußern, wenn der GO-Antrag abgelehnt wird.&lt;br /&gt;
(3) Wurde ein Antrag auf Ende der Rednerliste angenommen, so müssen sich alle Redner unverzüglich melden.&lt;br /&gt;
===Antrag auf Änderung der Tagesordnung===&lt;br /&gt;
(1) Eine Änderung der Tagesordnung kann sein&lt;br /&gt;
:*das Hinzufügen eines Punktes,&lt;br /&gt;
:*das Entfernen eines Punktes,&lt;br /&gt;
:*das Heraustrennen eines Punktes aus einem anderen Punkt der Tagesordnung,&lt;br /&gt;
:*das Ändern der Reihenfolge von Punkten.&lt;br /&gt;
(2) Anträge auf Änderung der Tagesordnung müssen schriftlich beim Versammlungsleiter oder dem von ihm beauftragten Kreispirat gestellt werden. Sie müssen sämtliche zur Änderung vorgesehene Tagesordnungspunkte enthalten. Bei Hinzufügung, Verschiebung, Heraustrennung und der Änderung der Reihenfolge von Tagesordnungspunkten müssen eindeutige Angaben enthalten sein, wann die betreffenden Anträge behandelt werden sollen.&lt;br /&gt;
''{GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung} ''&lt;br /&gt;
===Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung===&lt;br /&gt;
(1) Ein Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung muss schriftlich beim Versammlungsleiter oder dem von ihm beauftragten Kreispirat gestellt werden. Der Antrag muß die Änderungen im Wortlaut enthalten.&lt;br /&gt;
'''{GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung}'''&lt;br /&gt;
===Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes===&lt;br /&gt;
(1)&amp;amp;nbsp; Jeder Kreispirat hat das Recht, ein Meinungsbild einzufordern.'' {GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes}'' §5.4 [Anträge zur Geschäftsordnung] Abs 2 bis 4 finden keine Anwendung, über den GO-Antrag wird nicht abgestimmt.&lt;br /&gt;
(2) Die Abstimmung wird auch bei knappen Ergebnis nicht ausgezählt. Im übrigen richtet sich die Abstimmung nach §4.1.1 [Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge].&lt;br /&gt;
===Antrag auf Begrenzung der Redezeit===&lt;br /&gt;
(1) Der Antrag muss die gewünschte maximale Dauer (in Sekunden) zukünftiger Redebeiträge enthalten und die Angabe machen, wie lange diese Beschränkung gelten soll (z.B. bis zur Beschlußfassung über oder Vertagung des aktuellen Antrages). '''{GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit}'''&lt;br /&gt;
===Antrag auf Unterbrechung der Sitzung===&lt;br /&gt;
(1) Der Antrag ''kann'' die Dauer der Unterbrechung beinhalten, muss aber nicht. Falls die Dauer nicht bestimmt ist, obliegt es dem Versammlungsleiter die Dauer zu bestimmen. &lt;br /&gt;
== § 7 Gültigkeit ==&lt;br /&gt;
# Diese Geschäftsordnung behält seine Gültigkeit für folgende Aufstellungsversammlungen, bis sie durch eine neue Geschäftsordnung ersetzt wird.&lt;br /&gt;
# Diese Geschäftsordnung tritt am 18.01.2014 in Kraft.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Bratwurst</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:AV-Gotha_2014/GO-AV&amp;diff=55103</id>
		<title>TH:AV-Gotha 2014/GO-AV</title>
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				<updated>2014-01-18T11:18:12Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Bratwurst: /* Akkreditierung */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;__NOTOC__&lt;br /&gt;
{{Navigationsleiste_AV_Gotha}}&lt;br /&gt;
&amp;lt;big&amp;gt;'''Geschäfts- und Wahlordnung der PIRATEN KV Gotha'''&amp;lt;/big&amp;gt;&lt;br /&gt;
== § 1 Allgemeines ==&lt;br /&gt;
=== Allgemeines===&lt;br /&gt;
(1) Nimmt ein Pirat laut Satzung gar nicht oder nicht an der gesamten Versammlung teil, so entstehen hieraus keine rückwirkenden Rechte; insbesondere ergibt sich daraus keine Rechtfertigung für eine Anfechtung von Wahlergebnissen oder Beschlüssen.&lt;br /&gt;
(2) Ämter und Befugnisse der Versammlung enden mit dem Ende der Versammlung.&lt;br /&gt;
(3) Das Protokoll der Versammlung, das mindestens:&lt;br /&gt;
:* gestellte Anträge (nicht GO-Anträge) im Wortlaut,&lt;br /&gt;
:* Ergebnisse aller Abstimmungen über die Anträge (nicht GO-Anträge) und&lt;br /&gt;
:* das Wahlprotokoll (falls Wahlen stattfinden)&lt;br /&gt;
:* Wechsel des Versammlungsleiters&lt;br /&gt;
zu enthalten hat, wird durch Unterschrift eines Versammlungsleiters, des Wahlleiters und des am Ende der Versammlung amtierenden Vorsitzenden oder dessen Stellvertreters beurkundet. Es ist den Piraten (im Sinne der Satzung) durch Veröffentlichung auf üblichen Kommunikationswegen unverzüglich zugänglich zu machen.&lt;br /&gt;
===Akkreditierung===&lt;br /&gt;
(1) Die Teilnehmer werden vom Kreisvorstand oder einem Beauftragten akkreditiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Die Akkreditierungspiraten erstellen vor Beginn der Versammlung eine Anwesenheitsliste, kontrollieren die Wahlberechtigung und teilen Stimmkarten aus. Dabei erhält jeder stimmberechtigte Pirat nach Satzung, im folgenden Kreispirat genannt, eine Stimmkarte. Eine Akkreditierung ist während der gesamten Versammlung möglich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 2 Versammlungsämter ==&lt;br /&gt;
===Versammlungsleiter===&lt;br /&gt;
(1) Die Versammlung wird durch mindestens einen Versammlungsleiter geleitet, der zu Beginn von dieser gewählt wird. Bis zu dessen Wahl fungiert der Kreisvorstandsvorsitzende als vorläufiger Versammlungsleiter, sofern er nicht einen anderen Piraten mit dieser Aufgabe beauftragt.&lt;br /&gt;
(2) Dem Versammlungsleiter obliegt die Einhaltung der Tagesordnung inkl. Zeitplan. Dazu teilt er Rederecht inkl. Redezeit zu bzw. entzieht diese. Eine angemessene inhaltliche wie personale Diskussion und Beteiligung der einzelnen Kreispiraten muss sichergestellt werden. Jedem Kreispiraten ist auf Verlangen eine angemessene Redezeit einzuräumen. Sind Gäste zugelassen, so kann der Versammlungsleiter diesen ein Rederecht einräumen, sofern es keinen Widerspruch gibt. Jeder Kreispirat kann das Rederecht für einen Gast beantragen.&lt;br /&gt;
'''{GO-Antrag auf Zulassung des Gastredners XY}'''&lt;br /&gt;
(3) Der Versammlungsleiter kündigt Beginn und Ende von Sitzungsunterbrechungen sowie den Zeitpunkt der Neuaufnahme der Versammlung nach einer Vertagung an.&lt;br /&gt;
(4) Der Versammlungsleiter kann freiwillige Kreispiraten dazu ernennen, ihn bei seiner Arbeit zu unterstützen. Diese sind der Versammlung durch den Versammlungsleiter sofort bekannt zu machen.&lt;br /&gt;
(5) Der Versammlungsleiter nimmt während der Versammlung Anträge entgegen, die er nach kurzer Prüfung auf Zulässigkeit und Dringlichkeit der Versammlung angemessen bekannt macht.&lt;br /&gt;
(6) Grundsätzlich stellt der Versammlungsleiter die Ergebnisse von Abstimmungen fest, sofern dafür nicht der Wahlleiter ausdrücklich vorgesehen ist. Er kann den Wahlleiter grundsätzlich oder für konkrete Abstimmungen beauftragen, ihn bei der Feststellung von Abstimmungsergebnissen zu unterstützen.&lt;br /&gt;
(7) Werden mehrere Versammlungsleiter gewählt, gelten die Regelungen entsprechend. Zu einer Zeit ist immer nur ein gewählter Versammlungsleiter tätig, ein Wechsel ist der Versammlung mit zu teilen. Ein Versammlungsleiter ist für seine Tätigkeit in der Zeit allein verantwortlich, in der er die Aufgaben als Versammlungsleiter tatsächlich wahrnimmt. Wechsel werden im Protokoll vermerkt.&lt;br /&gt;
===Wahlleiter===&lt;br /&gt;
(1) Die Versammlung wählt zur Durchführung von Wahlen zu Einzel- bzw. Listenkandidaten, mindestens einen Wahlleiter. Diese dürfen nicht Kandidat für ein Mandat bzw. eine Liste sein, deren Wahl sie durchzuführen haben.&lt;br /&gt;
(2) Die Durchführung umfasst&lt;br /&gt;
 :* die Ankündigung einer Wahl,&lt;br /&gt;
 :* Hinweise auf die Modalitäten der Wahl,&lt;br /&gt;
 :* die Eröffnung und die Beendigung der Wahl,&lt;br /&gt;
 :* das Sicherstellen der Einhaltung der Wahlordnung und Satzung, insbesondere der geheimen Wahl.&lt;br /&gt;
 :* das Entgegennehmen der Stimmergebnisse aus den einzelnen Wahllokalen und deren Aufsummierung,&lt;br /&gt;
 :* Feststellung der Anzahl abgegeben, der gültigen, der ungültigen und der jeweils auf die Kandidaten entfallenen Stimmen und der daraus resultierenden Wahl,&lt;br /&gt;
 :*Frage an die gewählten Kandidaten, ob diese jeweils ihre Ämter antreten und&lt;br /&gt;
 :*Erstellung eines Wahlprotokolls.&lt;br /&gt;
(3) Zur Entgegennahme der Stimmzettel werden im Versammlungsraum Wahlurnen aufgestellt, denen je zwei Wahlhelfer zugeordnet sind. Die Wahlhelfer beaufsichtigen die Abgabe der Stimmzettel, zählen die Ergebnisse aus und melden sie dem Wahlleiter. Wahlhelfer dürfen nicht ein Kandidat für ein Amt sein, dessen Wahl sie durchzuführen haben. Wahlhelfer stehen unter der Aufsicht des Wahlleiters und können auch von der Versammlung mit Mehrheit abgelehnt werden.&lt;br /&gt;
'''{GO-Antrag auf Ablehnung des Wahlhelfers XY}'''&lt;br /&gt;
(4) Der Wahlleiter fertigt ein Wahlprotokoll über alle Wahlen der Versammlung an, das von ihm selbst und mindestens zwei Wahlhelfern zu unterschreiben und somit zu beurkunden ist.&lt;br /&gt;
=== Protokollant ===&lt;br /&gt;
(1) Der Protokollant ist verantwortlich für das Erstellen eines schriftlichen Protokolls der Versammlung.&lt;br /&gt;
(2) Zweifelt ein Mitglied der Versammlung die Mitgliedschaft, die Vollmacht oder das Wahlrecht eines anderen, Akkreditierungsmaterial besitzenden Teilnehmers an, so ist hierüber und über die vom Versammlungsleiter getroffene Entscheidung eine Niederschrift anzufertigen. Diese ist von der Versammlungsleitung und allen Schriftführern zu unterzeichnen und der Niederschrift beizufügen.&lt;br /&gt;
(3) Über jeden Wahlgang ist eine Niederschrift anzufertigen, welche&lt;br /&gt;
:* Wahlverfahren&lt;br /&gt;
:* Kandidaten&lt;br /&gt;
:* Anzahl der Akkreditierten&lt;br /&gt;
:* Anzahl der abgegeben, gültigen, ungültigen und enthaltene Stimmen&lt;br /&gt;
:* Anzahl der Stimmen, die für und gegen jeden der Kandidaten abgegeben wurden&lt;br /&gt;
:* Ergebnis des Wahlgangs&lt;br /&gt;
:* Annahme der Wahl durch die gewählten Kandidaten &lt;br /&gt;
beinhalten muss. Diese ist von der Wahlleitung und den Wahlhelfern zu unterzeichnen und der Niederschrift der Versammlung beizufügen.&lt;br /&gt;
(4) Über Einwendungen gegen Wahlergebnisse sowie ihre Annahme oder Zurückweisung durch die Versammlung wird jeweils eine Niederschrift angefertigt. Diese wird jeweils von der Versammlungsleitung und den Schriftführern unterzeichnet und der Niederschrift der Aufstellungsversammlung als Anlage beigefügt.&lt;br /&gt;
(5) Der Versammlungsleiter und zwei Zeugen unterzeichnen am Ende der Aufstellungsversammlung das Protokoll.&lt;br /&gt;
=== Schriftführer ===&lt;br /&gt;
(1) Es wird vom Schriftführer eine Niederschrift über die Aufstellungsversammlung gemäß § 15 ThürKWG angefertigt. Es wird von der Versammlungsleitung und dem Schriftführer unterzeichnet.&lt;br /&gt;
(2) Zweifelt ein Mitglied der Versammlung die Mitgliedschaft, die Vollmacht oder das Wahlrecht eines anderen, Akkreditierungsmaterial besitzenden Teilnehmers an, so ist hierüber und über die vom Versammlungsleiter getroffene Entscheidung eine Niederschrift anzufertigen. Diese ist von der Versammlungsleitung und allen Schriftführern zu unterzeichnen und der Niederschrift beizufügen.&lt;br /&gt;
(2) Über den Wahlgang ist eine Niederschrift anzufertigen, die&lt;br /&gt;
:* Ort und Zeit der Versammlung&lt;br /&gt;
:* Form der Einladung&lt;br /&gt;
:* Wahlverfahren&lt;br /&gt;
:* Anzahl der Akkreditierten&lt;br /&gt;
:* Kandidaten&lt;br /&gt;
:* Anzahl der abgegeben, gültigen, ungültigen und enthaltene Stimmen&lt;br /&gt;
:* Anzahl der Stimmen, die für und gegen jeden der Kandidaten abgegeben wurden&lt;br /&gt;
:* Ergebnis des Wahlgangs inklusive Reihenfolge der Bewerber&lt;br /&gt;
:* Annahme der Wahl durch die gewählten Kandidaten &lt;br /&gt;
beinhalten muss.&lt;br /&gt;
(3) Über Einwendungen gegen Wahlergebnisse sowie ihre Annahme oder Zurückweisung durch die Versammlung wird jeweils eine Niederschrift angefertigt. Diese wird jeweils von der Versammlungsleitung und den Schriftführern unterzeichnet und der Niederschrift der Aufstellungsversammlung als Anlage beigefügt.&lt;br /&gt;
(4) Der Versammlungsleiter und zwei Zeugen unterzeichnen am Ende der Aufstellungsversammlung eine Versicherung an Eides Statt gemäß § 15 ThürKWG. Diese ist der Niederschrift beizufügen.&lt;br /&gt;
== § 3 Kandidatur ==&lt;br /&gt;
(1) Für die Wahlen kann sich jeder Kreispirat aufstellen oder aufstellen lassen, sofern dem nicht Gesetze oder die Satzung entgegenstehen.&lt;br /&gt;
(2) Der Wahlleiter ruft vor der Wahl zur Kandidatenaufstellung auf und gibt den Kandidaten Zeit, sich zu melden.&lt;br /&gt;
(3) Vor der Schließung der Kandidatenaufstellung ist diese vom Wahlleiter bekannt zu geben. Daraufhin ist ein letzter Aufruf zu starten. Meldet sich innerhalb angemessener Zeit kein neuer Kandidat, so wird die Liste geschlossen.&lt;br /&gt;
(4) Wurde die Kandidatenliste geschlossen, so kann sich keiner mehr aufstellen oder seine Kandidatur zurückziehen.&lt;br /&gt;
== § 4 Wahlordnung ==&lt;br /&gt;
===Allgemeines===&lt;br /&gt;
(1) Alle Abstimmungen und Wahlen finden mit einfacher Mehrheit und grundsätzlich öffentlich statt, sofern nicht die Satzung, diese GO oder ein Gesetz ein anderes bestimmt.&lt;br /&gt;
(2) Jeder Stimmberechtigte kann eine geheime Abstimmung beantragen. '''{GO-Antrag auf geheime Abstimmung}'''; abweichend hiervon wird über Geschäftsordnungsanträge immer öffentlich abgestimmt.&lt;br /&gt;
(3) Wird geheim gewählt, so wird der Versammlung nach Abschluß der Auszählung das vollständige Ergebnis der Wahl oder Abstimmung durch den Wahlleiter mitgeteilt. Dieses besteht aus der Anzahl der Stimmberechtigten für diese Wahl oder Abstimmung, die Anzahl der ungültigen Stimmen und Enthaltungen und die Anzahl der auf jede mögliche Option entfallenen Stimmen.&lt;br /&gt;
(4) Alle Kreispiraten, insbesondere jedoch die Wahlhelfer, sind verpflichtet, Vorkommnisse, die die Rechtmäßigkeit der Wahl oder Abstimmung in Frage stellen, sofort dem Wahlleiter bekannt zu machen, der unverzüglich die Versammlung darüber in Kenntnis zu setzen hat.&lt;br /&gt;
(5) Auf Verlangen der Versammlung findet eine Wiederholung der Wahl oder Abstimmung statt '''{GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl/Abstimmung}'''&lt;br /&gt;
(6) Findet die Wiederholung der Wahl oder Abstimmung nicht unmittelbar nach der ursprünglichen Wahl statt, so muß die Beteiligung an der Wahl oder Abstimmung (gemessen an der Summe der Zustimmenden und Ablehnenden Stimmen) bei mindestens 90% der ursprünglichen Wahl oder Abstimmung liegen, damit das neue Ergebnis rechtskräftig wird.&lt;br /&gt;
(7) Als Wahlverfahren für Alternativanträge und Personenwahlen mit mehreren Kandidaten wird eine Akzeptanzwahl durchgeführt. Jeder Teilnehmer hat so viele Stimmen wie Anträge zur Auswahl stehen, keinem Antrag darf mehr als eine Stimme gegeben werden, es müssen nicht alle Stimmen verteilt werden. Danach wird für den Antrag mit den meisten Stimmen mit einfacher Mehrheit erneut abgestimmt, ob er angenommen wird oder nicht. Sollte in einer Akzeptanzwahl Stimmengleichheit zwischen mehreren Anträgen herrschen, wird über diese erneut abgestimmt, bis ein Antrag feststeht.&lt;br /&gt;
===Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge===&lt;br /&gt;
(1) Über Geschäftsordnungsanträge wird durch Zeigen einer Stimmkarte abgestimmt. Es entscheidet die einfache Mehrheit der sich nicht enthaltenden Abstimmenden. Enthaltungen werden nicht gezählt.&lt;br /&gt;
(2) Die Mehrheitsverhältnisse werden grundsätzlich nach Augenmaß des Versammlungsleiters festgestellt, bei unklaren Verhältnissen oder auf Antrag der Versammlung erfolgt eine genaue Auszählung. '''{GO-Antrag auf Auszählung}'''&lt;br /&gt;
===Wahlen===&lt;br /&gt;
(1) Ein Kandidat wird mit absoluter Mehrheit der sich nicht enthaltenden Abstimmenden gewählt.&lt;br /&gt;
(2) Es werden getrennte Wahlgänge durchgeführt. Die Abstimmungsreihenfolge bestimmt der Wahlleiter. Die Versammlung kann eine davon abweichende Reihenfolge bestimmen. '''{GO-Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge}'''&lt;br /&gt;
===Wahlen zu Versammlungsämtern===&lt;br /&gt;
(1) Es wird grundsätzlich entsprechend der Regelungen aus §4.1.2 [Abstimmungen über allgemeine Anträge] gewählt.&lt;br /&gt;
(2) Stehen mindestens zwei Kandidaten für die Wahl zu einem Amt zur Verfügung, und erhalten beide die erforderliche Mehrheit, so ist Wahlsieger derjenige, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt hat. Werden Ämter mehrfach besetzt, werden die einzelnen Posten gewählt als seien es einzelne Ämter.&lt;br /&gt;
===Wahlen zu Parteitagsämtern===&lt;br /&gt;
(1) Vor Beginn der öffentlichen Wahl hat der Wahlleiter die Versammlung zu befragen, ob eine geheime Abstimmung erwünscht ist.&lt;br /&gt;
(2) Im übrigen gelten die Regelungen aus §4.2.1 [Wahlen zu Versammlungsämtern].&lt;br /&gt;
== § 4 Wahl der Liste zum Kreistag bzw. Stadtrat bzw. Gemeinderat ==&lt;br /&gt;
(1) Das Vorschlagsrecht für eine Kandidatur hat jedes stimmberechtigte Mitglied. Es ist möglich, sich selbst vorzuschlagen. &lt;br /&gt;
(2) Wählbar als Kandidat für eine Liste zur Wahl des Kreitags, Stadtrats bzw. Gemeinderats ist, wer:&lt;br /&gt;
* am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat,&lt;br /&gt;
* seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde gemeldet ist (bei Meldung in mehreren Gemeinden muss Erfurt der Hauptwohnsitz sein),&lt;br /&gt;
* nicht gemäß § 2 ThürKWG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist,&lt;br /&gt;
* nur in diesem einen Wahlvorschlag aufgestellt wird und seine schriftliche Zustimmung dazu erteilt hat (Die Zustimmung kann gemäß § 14 ThürKWG nach Ablauf der Einreichungsfrist (§ 17 Abs. 1 Satz 2) nicht mehr zurückgenommen werden).&lt;br /&gt;
(3) Alle Wahlgänge finden geheim statt.&lt;br /&gt;
=== Vorbereitung===&lt;br /&gt;
Der Wahlleiter erklärt der Versammlung, wer vorschlagsberechtigt und wer wählbar ist, und erläutert das Verfahren. &lt;br /&gt;
===  Wahlverfahren=== &lt;br /&gt;
(1) Jede Liste wird durch einen Wahlgang pro Listenplatz erstellt.&lt;br /&gt;
=== Kandidatenvorstellung===&lt;br /&gt;
(1) Der Wahlleiter öffnet die Kandidatenliste. Von jedem vorgeschlagenen Kandidaten wird daraufhin die Wählbarkeit durch den Wahlleiter und seine Helfer geprüft. Nach angemessener Zeit schließt der Wahlleiter die Kandidatenliste. Vor der Schließung der Kandidatenaufstellung ist diese vom Wahlleiter bekannt zu geben.  Daraufhin ist ein letzter Aufruf zu starten. Meldet sich innerhalb angemessener Zeit kein neuer Kandidat, so wird die Liste geschlossen. Wurde die Kandidatenliste geschlossen, so kann sich keiner mehr aufstellen oder seine Kandidatur zurückziehen Sie kann nicht wieder eröffnet werden.&lt;br /&gt;
(2) Alle Kandidaten erhalten die Möglichkeit, sich und ihr Wahlprogramm in angemessener Zeit vorzustellen. Die Vorstellung sollte nicht länger als 10 Minuten dauern.&lt;br /&gt;
(3) Die Vorstellung erfolgt in alphabetischer Reihenfolge des Vornamens.&lt;br /&gt;
(4) Im Anschluss der Kandidatenvorstellung ist den Versammlungsteilnehmern die Möglichkeit einzuräumen, Fragen an den Kandidaten zu stellen und Wortmeldung (Meinungen) abzugeben. Dem Kandidaten ist nach jedem Redebeitrag eine kurze Erwiderung zu gewähren. Diese muss sich auf den vorangegangen Redebeitrag beziehen und ist möglichst kompakt zu gestalten.&lt;br /&gt;
(5) Fragen müssen deutlich als solche gestellt werden und den Adressaten enthalten. Dem Fragesteller muss die Möglichkeit eingeräumt werden, bis zu zwei Rückfragen zu stellen. Diese müssen sich klar auf die Ausgangsfrage beziehen und sind möglichst kompakt zu gestalten.&lt;br /&gt;
(6) Die Fragen und Wortmeldungen sollen keine inhaltliche Wiederholung darstellen.&lt;br /&gt;
(7) Nach Ende der Rednerliste wird dem Kandidaten noch einmal Zeit eingeräumt, eine abschließende Stellungnahme abzugeben. Zeitlich darf diese die Dauer der Vorstellung nicht überschreiten.&lt;br /&gt;
(8) Nach Abschluss der letzten Kandidatenvorstellung erfolgt die Wahl per Zustimmungswahl.&lt;br /&gt;
=== Wahlgang ===&lt;br /&gt;
(1) Pro Kandidat kann eine Ja-Stimme vergeben werden. &lt;br /&gt;
(3) Ein leerer Stimmzettel bedeutet eine Ablehnung für alle Kandidaten.&lt;br /&gt;
(4) Ein gültiger Stimmzettel ist ein Stimmzettel, bei dem mindestens für einen Kandidaten eine gültige Stimmabgabe erkennbar ist. &lt;br /&gt;
(5) Gewählt sind die Kandidaten, die ein Quorum von mehr als 50% bei den Ja-Stimmen erreicht haben.&lt;br /&gt;
(6) Bei Stimmengleichheit entscheidet erfolgt eine Stichwahl.&lt;br /&gt;
== § 6 Anträge ==&lt;br /&gt;
===Allgemeine Anträge an die Versammlung===&lt;br /&gt;
(1) Vor Behandlung eines neuen Antrags ruft die Versammlungsleitung zu Redebeiträgen auf. Der Antragsteller hat das Recht, seinen Antrag in kompakter Rede vorzustellen. Redebeiträge können zeitlich begrenzt werden wobei dem Antragssteller relativ zu einzelnen weiteren Redebeiträgen mehr Zeit einzuräumen ist. Die Reihenfolge der Reden nach dem Antragssteller wird von der Versammlungsleitung fest gelegt. Nach Beginn der Redebeiträge gilt die Redeliste als geschlossen, nicht betroffen davon sind Fragen und Wortmeldungen.&lt;br /&gt;
(2) Im Anschluss der Reden ist die Möglichkeit einzuräumen, Fragen an die Redner zu stellen. Fragen müssen deutlich als solche gestellt werden und den Adressaten enthalten. Auf Fragen kann der Adressat antworten, Widerreden von Fragenden können abgelehnt werden wenn dies zur Einhaltung der Tagesordnung geboten ist.&lt;br /&gt;
(3) Neben Fragen an die Redner können sonstige Wortmeldung (Meinungen) abgegeben werden. Sie sollen keine inhaltliche Wiederholung darstellen. Antworten und Widerreden darauf sind nicht nötig.&lt;br /&gt;
(4) Zur Einhaltung der Tagesordnung kann die Versammlungsleitung die Liste für Fragen und sonstige Wortmeldungen schließen und Redezeiten begrenzen, nachdem darauf deutlich hingewiesen worden ist.&lt;br /&gt;
===Anträge zur Geschäftsordnung===&lt;br /&gt;
(1) Jeder Kreispirat kann jederzeit einen GO-Antrag stellen. Dazu begibt er sich an das dafür vorgesehene Rednerstelle im Saal und hebt beide Hände. Solch einer Wortmeldung ist nach der aktuellen Wortmeldung Vorrang zu geben.&lt;br /&gt;
(2) Die Geschäftsordnungsanträge&lt;br /&gt;
:*Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung&lt;br /&gt;
:*Änderung der Tagesordnung&lt;br /&gt;
müssen schriftlich beim Versammlungsleiter oder dem von ihm damit beauftragten Kreispirat gestellt werden. Ist ein solcher Antrag gestellt, wird er vom Versammlungsleiter spätestens mit Beendigung des aktuellen Tagesordnungspunktes behandelt.&lt;br /&gt;
(3) Wurde ein Antrag gestellt, so kann jeder Kreispirat entsprechend Abs 1 einen Alternativantrag stellen. '''{GO-Antrag auf Alternativantrag}''' Andere Anträge sind bis zum Beschluß über den Antrag oder dessen Rückziehung nicht zulässig.&lt;br /&gt;
(4) Jeder Kreispirat kann daraufhin eine Für- oder Gegenrede für einen Antrag halten.&lt;br /&gt;
(5) Unterbleibt eine Gegenrede und wurde kein Alternativantrag gestellt, so ist der Antrag angenommen. Gibt es mindestens eine Gegenrede oder gibt es mindestens einen Alternativantrag, so wird über den Antrag bzw. die Anträge abgestimmt. In letzteren Fall gilt §4.2.1 [Wahlen zu Versammlungsämtern] Abs 2 entsprechend.&lt;br /&gt;
(6) Es sind nur die folgenden Anträge als Geschäftsordnungsanträge zulässig:&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Zulassung des Gastredners XY&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Ablehnung des Wahlhelfers XY&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf geheime Abstimmung&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl/Abstimmung&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Auszählung&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf getrennte Wahlgänge&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Alternativantrag&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Ende der Rednerliste&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Unterbrechung der Sitzung&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung (nur schriftlich)&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung (nur schriftlich)&lt;br /&gt;
Versucht ein Teilnehmer, einen nicht zulässigen GO-Antrag oder einen GO-Antrag in einer nicht zulässigen Form zu stellen, entzieht ihm der Versammlungsleiter unverzüglich das Wort.&lt;br /&gt;
===Antrag auf Ende der Rednerliste===&lt;br /&gt;
(1) Jeder Kreispirat kann einen Antrag auf Ende der Rednerliste stellen. '''{GO-Antrag auf Ende der Rednerliste}'''&lt;br /&gt;
(2) Der Antragsteller&lt;br /&gt;
:*darf sich selbst bisher nicht an der Diskussion zum aktuellen Thema beteiligt haben,&lt;br /&gt;
:*darf nicht auf der Rednerliste stehen und sich nicht auf die Rednerliste stellen lassen und&lt;br /&gt;
:*darf sich zum Thema auch dann nicht mehr äußern, wenn der GO-Antrag abgelehnt wird.&lt;br /&gt;
(3) Wurde ein Antrag auf Ende der Rednerliste angenommen, so müssen sich alle Redner unverzüglich melden.&lt;br /&gt;
===Antrag auf Änderung der Tagesordnung===&lt;br /&gt;
(1) Eine Änderung der Tagesordnung kann sein&lt;br /&gt;
:*das Hinzufügen eines Punktes,&lt;br /&gt;
:*das Entfernen eines Punktes,&lt;br /&gt;
:*das Heraustrennen eines Punktes aus einem anderen Punkt der Tagesordnung,&lt;br /&gt;
:*das Ändern der Reihenfolge von Punkten.&lt;br /&gt;
(2) Anträge auf Änderung der Tagesordnung müssen schriftlich beim Versammlungsleiter oder dem von ihm beauftragten Kreispirat gestellt werden. Sie müssen sämtliche zur Änderung vorgesehene Tagesordnungspunkte enthalten. Bei Hinzufügung, Verschiebung, Heraustrennung und der Änderung der Reihenfolge von Tagesordnungspunkten müssen eindeutige Angaben enthalten sein, wann die betreffenden Anträge behandelt werden sollen.&lt;br /&gt;
''{GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung} ''&lt;br /&gt;
===Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung===&lt;br /&gt;
(1) Ein Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung muss schriftlich beim Versammlungsleiter oder dem von ihm beauftragten Kreispirat gestellt werden. Der Antrag muß die Änderungen im Wortlaut enthalten.&lt;br /&gt;
'''{GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung}'''&lt;br /&gt;
===Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes===&lt;br /&gt;
(1)&amp;amp;nbsp; Jeder Kreispirat hat das Recht, ein Meinungsbild einzufordern.'' {GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes}'' §5.4 [Anträge zur Geschäftsordnung] Abs 2 bis 4 finden keine Anwendung, über den GO-Antrag wird nicht abgestimmt.&lt;br /&gt;
(2) Die Abstimmung wird auch bei knappen Ergebnis nicht ausgezählt. Im übrigen richtet sich die Abstimmung nach §4.1.1 [Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge].&lt;br /&gt;
===Antrag auf Begrenzung der Redezeit===&lt;br /&gt;
(1) Der Antrag muss die gewünschte maximale Dauer (in Sekunden) zukünftiger Redebeiträge enthalten und die Angabe machen, wie lange diese Beschränkung gelten soll (z.B. bis zur Beschlußfassung über oder Vertagung des aktuellen Antrages). '''{GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit}'''&lt;br /&gt;
===Antrag auf Unterbrechung der Sitzung===&lt;br /&gt;
(1) Der Antrag ''kann'' die Dauer der Unterbrechung beinhalten, muss aber nicht. Falls die Dauer nicht bestimmt ist, obliegt es dem Versammlungsleiter die Dauer zu bestimmen. &lt;br /&gt;
== § 7 Gültigkeit ==&lt;br /&gt;
# Diese Geschäftsordnung behält seine Gültigkeit für folgende Aufstellungsversammlungen, bis sie durch eine neue Geschäftsordnung ersetzt wird.&lt;br /&gt;
# Diese Geschäftsordnung tritt am 18.01.2014 in Kraft.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Bratwurst</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:AV-Gotha_2014/GO-AV&amp;diff=55102</id>
		<title>TH:AV-Gotha 2014/GO-AV</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:AV-Gotha_2014/GO-AV&amp;diff=55102"/>
				<updated>2014-01-18T11:17:30Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Bratwurst: Die Seite wurde neu angelegt: „__NOTOC__ {{Navigationsleiste_AV_Gotha}} &amp;lt;big&amp;gt;'''Geschäfts- und Wahlordnung der PIRATEN KV Gotha'''&amp;lt;/big&amp;gt; == § 1 Allgemeines == === Allgemeines=== (1) Nimmt …“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;__NOTOC__&lt;br /&gt;
{{Navigationsleiste_AV_Gotha}}&lt;br /&gt;
&amp;lt;big&amp;gt;'''Geschäfts- und Wahlordnung der PIRATEN KV Gotha'''&amp;lt;/big&amp;gt;&lt;br /&gt;
== § 1 Allgemeines ==&lt;br /&gt;
=== Allgemeines===&lt;br /&gt;
(1) Nimmt ein Pirat laut Satzung gar nicht oder nicht an der gesamten Versammlung teil, so entstehen hieraus keine rückwirkenden Rechte; insbesondere ergibt sich daraus keine Rechtfertigung für eine Anfechtung von Wahlergebnissen oder Beschlüssen.&lt;br /&gt;
(2) Ämter und Befugnisse der Versammlung enden mit dem Ende der Versammlung.&lt;br /&gt;
(3) Das Protokoll der Versammlung, das mindestens:&lt;br /&gt;
:* gestellte Anträge (nicht GO-Anträge) im Wortlaut,&lt;br /&gt;
:* Ergebnisse aller Abstimmungen über die Anträge (nicht GO-Anträge) und&lt;br /&gt;
:* das Wahlprotokoll (falls Wahlen stattfinden)&lt;br /&gt;
:* Wechsel des Versammlungsleiters&lt;br /&gt;
zu enthalten hat, wird durch Unterschrift eines Versammlungsleiters, des Wahlleiters und des am Ende der Versammlung amtierenden Vorsitzenden oder dessen Stellvertreters beurkundet. Es ist den Piraten (im Sinne der Satzung) durch Veröffentlichung auf üblichen Kommunikationswegen unverzüglich zugänglich zu machen.&lt;br /&gt;
===Akkreditierung===&lt;br /&gt;
(1) Die Teilnehmer werden vom Kreisvorstand oder einem Beauftragten akkreditiert.&lt;br /&gt;
(2) Die Akkreditierungspiraten erstellen vor Beginn der Versammlung eine Anwesenheitsliste, kontrollieren die Wahlberechtigung und teilen Stimmkarten aus. Dabei erhält jeder stimmberechtigte Pirat nach Satzung, im folgenden Kreispirat genannt, eine Stimmkarte. Eine Akkreditierung ist während der gesamten Versammlung möglich.&lt;br /&gt;
== § 2 Versammlungsämter ==&lt;br /&gt;
===Versammlungsleiter===&lt;br /&gt;
(1) Die Versammlung wird durch mindestens einen Versammlungsleiter geleitet, der zu Beginn von dieser gewählt wird. Bis zu dessen Wahl fungiert der Kreisvorstandsvorsitzende als vorläufiger Versammlungsleiter, sofern er nicht einen anderen Piraten mit dieser Aufgabe beauftragt.&lt;br /&gt;
(2) Dem Versammlungsleiter obliegt die Einhaltung der Tagesordnung inkl. Zeitplan. Dazu teilt er Rederecht inkl. Redezeit zu bzw. entzieht diese. Eine angemessene inhaltliche wie personale Diskussion und Beteiligung der einzelnen Kreispiraten muss sichergestellt werden. Jedem Kreispiraten ist auf Verlangen eine angemessene Redezeit einzuräumen. Sind Gäste zugelassen, so kann der Versammlungsleiter diesen ein Rederecht einräumen, sofern es keinen Widerspruch gibt. Jeder Kreispirat kann das Rederecht für einen Gast beantragen.&lt;br /&gt;
'''{GO-Antrag auf Zulassung des Gastredners XY}'''&lt;br /&gt;
(3) Der Versammlungsleiter kündigt Beginn und Ende von Sitzungsunterbrechungen sowie den Zeitpunkt der Neuaufnahme der Versammlung nach einer Vertagung an.&lt;br /&gt;
(4) Der Versammlungsleiter kann freiwillige Kreispiraten dazu ernennen, ihn bei seiner Arbeit zu unterstützen. Diese sind der Versammlung durch den Versammlungsleiter sofort bekannt zu machen.&lt;br /&gt;
(5) Der Versammlungsleiter nimmt während der Versammlung Anträge entgegen, die er nach kurzer Prüfung auf Zulässigkeit und Dringlichkeit der Versammlung angemessen bekannt macht.&lt;br /&gt;
(6) Grundsätzlich stellt der Versammlungsleiter die Ergebnisse von Abstimmungen fest, sofern dafür nicht der Wahlleiter ausdrücklich vorgesehen ist. Er kann den Wahlleiter grundsätzlich oder für konkrete Abstimmungen beauftragen, ihn bei der Feststellung von Abstimmungsergebnissen zu unterstützen.&lt;br /&gt;
(7) Werden mehrere Versammlungsleiter gewählt, gelten die Regelungen entsprechend. Zu einer Zeit ist immer nur ein gewählter Versammlungsleiter tätig, ein Wechsel ist der Versammlung mit zu teilen. Ein Versammlungsleiter ist für seine Tätigkeit in der Zeit allein verantwortlich, in der er die Aufgaben als Versammlungsleiter tatsächlich wahrnimmt. Wechsel werden im Protokoll vermerkt.&lt;br /&gt;
===Wahlleiter===&lt;br /&gt;
(1) Die Versammlung wählt zur Durchführung von Wahlen zu Einzel- bzw. Listenkandidaten, mindestens einen Wahlleiter. Diese dürfen nicht Kandidat für ein Mandat bzw. eine Liste sein, deren Wahl sie durchzuführen haben.&lt;br /&gt;
(2) Die Durchführung umfasst&lt;br /&gt;
 :* die Ankündigung einer Wahl,&lt;br /&gt;
 :* Hinweise auf die Modalitäten der Wahl,&lt;br /&gt;
 :* die Eröffnung und die Beendigung der Wahl,&lt;br /&gt;
 :* das Sicherstellen der Einhaltung der Wahlordnung und Satzung, insbesondere der geheimen Wahl.&lt;br /&gt;
 :* das Entgegennehmen der Stimmergebnisse aus den einzelnen Wahllokalen und deren Aufsummierung,&lt;br /&gt;
 :* Feststellung der Anzahl abgegeben, der gültigen, der ungültigen und der jeweils auf die Kandidaten entfallenen Stimmen und der daraus resultierenden Wahl,&lt;br /&gt;
 :*Frage an die gewählten Kandidaten, ob diese jeweils ihre Ämter antreten und&lt;br /&gt;
 :*Erstellung eines Wahlprotokolls.&lt;br /&gt;
(3) Zur Entgegennahme der Stimmzettel werden im Versammlungsraum Wahlurnen aufgestellt, denen je zwei Wahlhelfer zugeordnet sind. Die Wahlhelfer beaufsichtigen die Abgabe der Stimmzettel, zählen die Ergebnisse aus und melden sie dem Wahlleiter. Wahlhelfer dürfen nicht ein Kandidat für ein Amt sein, dessen Wahl sie durchzuführen haben. Wahlhelfer stehen unter der Aufsicht des Wahlleiters und können auch von der Versammlung mit Mehrheit abgelehnt werden.&lt;br /&gt;
'''{GO-Antrag auf Ablehnung des Wahlhelfers XY}'''&lt;br /&gt;
(4) Der Wahlleiter fertigt ein Wahlprotokoll über alle Wahlen der Versammlung an, das von ihm selbst und mindestens zwei Wahlhelfern zu unterschreiben und somit zu beurkunden ist.&lt;br /&gt;
=== Protokollant ===&lt;br /&gt;
(1) Der Protokollant ist verantwortlich für das Erstellen eines schriftlichen Protokolls der Versammlung.&lt;br /&gt;
(2) Zweifelt ein Mitglied der Versammlung die Mitgliedschaft, die Vollmacht oder das Wahlrecht eines anderen, Akkreditierungsmaterial besitzenden Teilnehmers an, so ist hierüber und über die vom Versammlungsleiter getroffene Entscheidung eine Niederschrift anzufertigen. Diese ist von der Versammlungsleitung und allen Schriftführern zu unterzeichnen und der Niederschrift beizufügen.&lt;br /&gt;
(3) Über jeden Wahlgang ist eine Niederschrift anzufertigen, welche&lt;br /&gt;
:* Wahlverfahren&lt;br /&gt;
:* Kandidaten&lt;br /&gt;
:* Anzahl der Akkreditierten&lt;br /&gt;
:* Anzahl der abgegeben, gültigen, ungültigen und enthaltene Stimmen&lt;br /&gt;
:* Anzahl der Stimmen, die für und gegen jeden der Kandidaten abgegeben wurden&lt;br /&gt;
:* Ergebnis des Wahlgangs&lt;br /&gt;
:* Annahme der Wahl durch die gewählten Kandidaten &lt;br /&gt;
beinhalten muss. Diese ist von der Wahlleitung und den Wahlhelfern zu unterzeichnen und der Niederschrift der Versammlung beizufügen.&lt;br /&gt;
(4) Über Einwendungen gegen Wahlergebnisse sowie ihre Annahme oder Zurückweisung durch die Versammlung wird jeweils eine Niederschrift angefertigt. Diese wird jeweils von der Versammlungsleitung und den Schriftführern unterzeichnet und der Niederschrift der Aufstellungsversammlung als Anlage beigefügt.&lt;br /&gt;
(5) Der Versammlungsleiter und zwei Zeugen unterzeichnen am Ende der Aufstellungsversammlung das Protokoll.&lt;br /&gt;
=== Schriftführer ===&lt;br /&gt;
(1) Es wird vom Schriftführer eine Niederschrift über die Aufstellungsversammlung gemäß § 15 ThürKWG angefertigt. Es wird von der Versammlungsleitung und dem Schriftführer unterzeichnet.&lt;br /&gt;
(2) Zweifelt ein Mitglied der Versammlung die Mitgliedschaft, die Vollmacht oder das Wahlrecht eines anderen, Akkreditierungsmaterial besitzenden Teilnehmers an, so ist hierüber und über die vom Versammlungsleiter getroffene Entscheidung eine Niederschrift anzufertigen. Diese ist von der Versammlungsleitung und allen Schriftführern zu unterzeichnen und der Niederschrift beizufügen.&lt;br /&gt;
(2) Über den Wahlgang ist eine Niederschrift anzufertigen, die&lt;br /&gt;
:* Ort und Zeit der Versammlung&lt;br /&gt;
:* Form der Einladung&lt;br /&gt;
:* Wahlverfahren&lt;br /&gt;
:* Anzahl der Akkreditierten&lt;br /&gt;
:* Kandidaten&lt;br /&gt;
:* Anzahl der abgegeben, gültigen, ungültigen und enthaltene Stimmen&lt;br /&gt;
:* Anzahl der Stimmen, die für und gegen jeden der Kandidaten abgegeben wurden&lt;br /&gt;
:* Ergebnis des Wahlgangs inklusive Reihenfolge der Bewerber&lt;br /&gt;
:* Annahme der Wahl durch die gewählten Kandidaten &lt;br /&gt;
beinhalten muss.&lt;br /&gt;
(3) Über Einwendungen gegen Wahlergebnisse sowie ihre Annahme oder Zurückweisung durch die Versammlung wird jeweils eine Niederschrift angefertigt. Diese wird jeweils von der Versammlungsleitung und den Schriftführern unterzeichnet und der Niederschrift der Aufstellungsversammlung als Anlage beigefügt.&lt;br /&gt;
(4) Der Versammlungsleiter und zwei Zeugen unterzeichnen am Ende der Aufstellungsversammlung eine Versicherung an Eides Statt gemäß § 15 ThürKWG. Diese ist der Niederschrift beizufügen.&lt;br /&gt;
== § 3 Kandidatur ==&lt;br /&gt;
(1) Für die Wahlen kann sich jeder Kreispirat aufstellen oder aufstellen lassen, sofern dem nicht Gesetze oder die Satzung entgegenstehen.&lt;br /&gt;
(2) Der Wahlleiter ruft vor der Wahl zur Kandidatenaufstellung auf und gibt den Kandidaten Zeit, sich zu melden.&lt;br /&gt;
(3) Vor der Schließung der Kandidatenaufstellung ist diese vom Wahlleiter bekannt zu geben. Daraufhin ist ein letzter Aufruf zu starten. Meldet sich innerhalb angemessener Zeit kein neuer Kandidat, so wird die Liste geschlossen.&lt;br /&gt;
(4) Wurde die Kandidatenliste geschlossen, so kann sich keiner mehr aufstellen oder seine Kandidatur zurückziehen.&lt;br /&gt;
== § 4 Wahlordnung ==&lt;br /&gt;
===Allgemeines===&lt;br /&gt;
(1) Alle Abstimmungen und Wahlen finden mit einfacher Mehrheit und grundsätzlich öffentlich statt, sofern nicht die Satzung, diese GO oder ein Gesetz ein anderes bestimmt.&lt;br /&gt;
(2) Jeder Stimmberechtigte kann eine geheime Abstimmung beantragen. '''{GO-Antrag auf geheime Abstimmung}'''; abweichend hiervon wird über Geschäftsordnungsanträge immer öffentlich abgestimmt.&lt;br /&gt;
(3) Wird geheim gewählt, so wird der Versammlung nach Abschluß der Auszählung das vollständige Ergebnis der Wahl oder Abstimmung durch den Wahlleiter mitgeteilt. Dieses besteht aus der Anzahl der Stimmberechtigten für diese Wahl oder Abstimmung, die Anzahl der ungültigen Stimmen und Enthaltungen und die Anzahl der auf jede mögliche Option entfallenen Stimmen.&lt;br /&gt;
(4) Alle Kreispiraten, insbesondere jedoch die Wahlhelfer, sind verpflichtet, Vorkommnisse, die die Rechtmäßigkeit der Wahl oder Abstimmung in Frage stellen, sofort dem Wahlleiter bekannt zu machen, der unverzüglich die Versammlung darüber in Kenntnis zu setzen hat.&lt;br /&gt;
(5) Auf Verlangen der Versammlung findet eine Wiederholung der Wahl oder Abstimmung statt '''{GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl/Abstimmung}'''&lt;br /&gt;
(6) Findet die Wiederholung der Wahl oder Abstimmung nicht unmittelbar nach der ursprünglichen Wahl statt, so muß die Beteiligung an der Wahl oder Abstimmung (gemessen an der Summe der Zustimmenden und Ablehnenden Stimmen) bei mindestens 90% der ursprünglichen Wahl oder Abstimmung liegen, damit das neue Ergebnis rechtskräftig wird.&lt;br /&gt;
(7) Als Wahlverfahren für Alternativanträge und Personenwahlen mit mehreren Kandidaten wird eine Akzeptanzwahl durchgeführt. Jeder Teilnehmer hat so viele Stimmen wie Anträge zur Auswahl stehen, keinem Antrag darf mehr als eine Stimme gegeben werden, es müssen nicht alle Stimmen verteilt werden. Danach wird für den Antrag mit den meisten Stimmen mit einfacher Mehrheit erneut abgestimmt, ob er angenommen wird oder nicht. Sollte in einer Akzeptanzwahl Stimmengleichheit zwischen mehreren Anträgen herrschen, wird über diese erneut abgestimmt, bis ein Antrag feststeht.&lt;br /&gt;
===Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge===&lt;br /&gt;
(1) Über Geschäftsordnungsanträge wird durch Zeigen einer Stimmkarte abgestimmt. Es entscheidet die einfache Mehrheit der sich nicht enthaltenden Abstimmenden. Enthaltungen werden nicht gezählt.&lt;br /&gt;
(2) Die Mehrheitsverhältnisse werden grundsätzlich nach Augenmaß des Versammlungsleiters festgestellt, bei unklaren Verhältnissen oder auf Antrag der Versammlung erfolgt eine genaue Auszählung. '''{GO-Antrag auf Auszählung}'''&lt;br /&gt;
===Wahlen===&lt;br /&gt;
(1) Ein Kandidat wird mit absoluter Mehrheit der sich nicht enthaltenden Abstimmenden gewählt.&lt;br /&gt;
(2) Es werden getrennte Wahlgänge durchgeführt. Die Abstimmungsreihenfolge bestimmt der Wahlleiter. Die Versammlung kann eine davon abweichende Reihenfolge bestimmen. '''{GO-Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge}'''&lt;br /&gt;
===Wahlen zu Versammlungsämtern===&lt;br /&gt;
(1) Es wird grundsätzlich entsprechend der Regelungen aus §4.1.2 [Abstimmungen über allgemeine Anträge] gewählt.&lt;br /&gt;
(2) Stehen mindestens zwei Kandidaten für die Wahl zu einem Amt zur Verfügung, und erhalten beide die erforderliche Mehrheit, so ist Wahlsieger derjenige, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt hat. Werden Ämter mehrfach besetzt, werden die einzelnen Posten gewählt als seien es einzelne Ämter.&lt;br /&gt;
===Wahlen zu Parteitagsämtern===&lt;br /&gt;
(1) Vor Beginn der öffentlichen Wahl hat der Wahlleiter die Versammlung zu befragen, ob eine geheime Abstimmung erwünscht ist.&lt;br /&gt;
(2) Im übrigen gelten die Regelungen aus §4.2.1 [Wahlen zu Versammlungsämtern].&lt;br /&gt;
== § 4 Wahl der Liste zum Kreistag bzw. Stadtrat bzw. Gemeinderat ==&lt;br /&gt;
(1) Das Vorschlagsrecht für eine Kandidatur hat jedes stimmberechtigte Mitglied. Es ist möglich, sich selbst vorzuschlagen. &lt;br /&gt;
(2) Wählbar als Kandidat für eine Liste zur Wahl des Kreitags, Stadtrats bzw. Gemeinderats ist, wer:&lt;br /&gt;
* am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat,&lt;br /&gt;
* seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde gemeldet ist (bei Meldung in mehreren Gemeinden muss Erfurt der Hauptwohnsitz sein),&lt;br /&gt;
* nicht gemäß § 2 ThürKWG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist,&lt;br /&gt;
* nur in diesem einen Wahlvorschlag aufgestellt wird und seine schriftliche Zustimmung dazu erteilt hat (Die Zustimmung kann gemäß § 14 ThürKWG nach Ablauf der Einreichungsfrist (§ 17 Abs. 1 Satz 2) nicht mehr zurückgenommen werden).&lt;br /&gt;
(3) Alle Wahlgänge finden geheim statt.&lt;br /&gt;
=== Vorbereitung===&lt;br /&gt;
Der Wahlleiter erklärt der Versammlung, wer vorschlagsberechtigt und wer wählbar ist, und erläutert das Verfahren. &lt;br /&gt;
===  Wahlverfahren=== &lt;br /&gt;
(1) Jede Liste wird durch einen Wahlgang pro Listenplatz erstellt.&lt;br /&gt;
=== Kandidatenvorstellung===&lt;br /&gt;
(1) Der Wahlleiter öffnet die Kandidatenliste. Von jedem vorgeschlagenen Kandidaten wird daraufhin die Wählbarkeit durch den Wahlleiter und seine Helfer geprüft. Nach angemessener Zeit schließt der Wahlleiter die Kandidatenliste. Vor der Schließung der Kandidatenaufstellung ist diese vom Wahlleiter bekannt zu geben.  Daraufhin ist ein letzter Aufruf zu starten. Meldet sich innerhalb angemessener Zeit kein neuer Kandidat, so wird die Liste geschlossen. Wurde die Kandidatenliste geschlossen, so kann sich keiner mehr aufstellen oder seine Kandidatur zurückziehen Sie kann nicht wieder eröffnet werden.&lt;br /&gt;
(2) Alle Kandidaten erhalten die Möglichkeit, sich und ihr Wahlprogramm in angemessener Zeit vorzustellen. Die Vorstellung sollte nicht länger als 10 Minuten dauern.&lt;br /&gt;
(3) Die Vorstellung erfolgt in alphabetischer Reihenfolge des Vornamens.&lt;br /&gt;
(4) Im Anschluss der Kandidatenvorstellung ist den Versammlungsteilnehmern die Möglichkeit einzuräumen, Fragen an den Kandidaten zu stellen und Wortmeldung (Meinungen) abzugeben. Dem Kandidaten ist nach jedem Redebeitrag eine kurze Erwiderung zu gewähren. Diese muss sich auf den vorangegangen Redebeitrag beziehen und ist möglichst kompakt zu gestalten.&lt;br /&gt;
(5) Fragen müssen deutlich als solche gestellt werden und den Adressaten enthalten. Dem Fragesteller muss die Möglichkeit eingeräumt werden, bis zu zwei Rückfragen zu stellen. Diese müssen sich klar auf die Ausgangsfrage beziehen und sind möglichst kompakt zu gestalten.&lt;br /&gt;
(6) Die Fragen und Wortmeldungen sollen keine inhaltliche Wiederholung darstellen.&lt;br /&gt;
(7) Nach Ende der Rednerliste wird dem Kandidaten noch einmal Zeit eingeräumt, eine abschließende Stellungnahme abzugeben. Zeitlich darf diese die Dauer der Vorstellung nicht überschreiten.&lt;br /&gt;
(8) Nach Abschluss der letzten Kandidatenvorstellung erfolgt die Wahl per Zustimmungswahl.&lt;br /&gt;
=== Wahlgang ===&lt;br /&gt;
(1) Pro Kandidat kann eine Ja-Stimme vergeben werden. &lt;br /&gt;
(3) Ein leerer Stimmzettel bedeutet eine Ablehnung für alle Kandidaten.&lt;br /&gt;
(4) Ein gültiger Stimmzettel ist ein Stimmzettel, bei dem mindestens für einen Kandidaten eine gültige Stimmabgabe erkennbar ist. &lt;br /&gt;
(5) Gewählt sind die Kandidaten, die ein Quorum von mehr als 50% bei den Ja-Stimmen erreicht haben.&lt;br /&gt;
(6) Bei Stimmengleichheit entscheidet erfolgt eine Stichwahl.&lt;br /&gt;
== § 6 Anträge ==&lt;br /&gt;
===Allgemeine Anträge an die Versammlung===&lt;br /&gt;
(1) Vor Behandlung eines neuen Antrags ruft die Versammlungsleitung zu Redebeiträgen auf. Der Antragsteller hat das Recht, seinen Antrag in kompakter Rede vorzustellen. Redebeiträge können zeitlich begrenzt werden wobei dem Antragssteller relativ zu einzelnen weiteren Redebeiträgen mehr Zeit einzuräumen ist. Die Reihenfolge der Reden nach dem Antragssteller wird von der Versammlungsleitung fest gelegt. Nach Beginn der Redebeiträge gilt die Redeliste als geschlossen, nicht betroffen davon sind Fragen und Wortmeldungen.&lt;br /&gt;
(2) Im Anschluss der Reden ist die Möglichkeit einzuräumen, Fragen an die Redner zu stellen. Fragen müssen deutlich als solche gestellt werden und den Adressaten enthalten. Auf Fragen kann der Adressat antworten, Widerreden von Fragenden können abgelehnt werden wenn dies zur Einhaltung der Tagesordnung geboten ist.&lt;br /&gt;
(3) Neben Fragen an die Redner können sonstige Wortmeldung (Meinungen) abgegeben werden. Sie sollen keine inhaltliche Wiederholung darstellen. Antworten und Widerreden darauf sind nicht nötig.&lt;br /&gt;
(4) Zur Einhaltung der Tagesordnung kann die Versammlungsleitung die Liste für Fragen und sonstige Wortmeldungen schließen und Redezeiten begrenzen, nachdem darauf deutlich hingewiesen worden ist.&lt;br /&gt;
===Anträge zur Geschäftsordnung===&lt;br /&gt;
(1) Jeder Kreispirat kann jederzeit einen GO-Antrag stellen. Dazu begibt er sich an das dafür vorgesehene Rednerstelle im Saal und hebt beide Hände. Solch einer Wortmeldung ist nach der aktuellen Wortmeldung Vorrang zu geben.&lt;br /&gt;
(2) Die Geschäftsordnungsanträge&lt;br /&gt;
:*Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung&lt;br /&gt;
:*Änderung der Tagesordnung&lt;br /&gt;
müssen schriftlich beim Versammlungsleiter oder dem von ihm damit beauftragten Kreispirat gestellt werden. Ist ein solcher Antrag gestellt, wird er vom Versammlungsleiter spätestens mit Beendigung des aktuellen Tagesordnungspunktes behandelt.&lt;br /&gt;
(3) Wurde ein Antrag gestellt, so kann jeder Kreispirat entsprechend Abs 1 einen Alternativantrag stellen. '''{GO-Antrag auf Alternativantrag}''' Andere Anträge sind bis zum Beschluß über den Antrag oder dessen Rückziehung nicht zulässig.&lt;br /&gt;
(4) Jeder Kreispirat kann daraufhin eine Für- oder Gegenrede für einen Antrag halten.&lt;br /&gt;
(5) Unterbleibt eine Gegenrede und wurde kein Alternativantrag gestellt, so ist der Antrag angenommen. Gibt es mindestens eine Gegenrede oder gibt es mindestens einen Alternativantrag, so wird über den Antrag bzw. die Anträge abgestimmt. In letzteren Fall gilt §4.2.1 [Wahlen zu Versammlungsämtern] Abs 2 entsprechend.&lt;br /&gt;
(6) Es sind nur die folgenden Anträge als Geschäftsordnungsanträge zulässig:&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Zulassung des Gastredners XY&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Ablehnung des Wahlhelfers XY&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf geheime Abstimmung&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl/Abstimmung&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Auszählung&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf getrennte Wahlgänge&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Alternativantrag&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Ende der Rednerliste&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Unterbrechung der Sitzung&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung (nur schriftlich)&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung (nur schriftlich)&lt;br /&gt;
Versucht ein Teilnehmer, einen nicht zulässigen GO-Antrag oder einen GO-Antrag in einer nicht zulässigen Form zu stellen, entzieht ihm der Versammlungsleiter unverzüglich das Wort.&lt;br /&gt;
===Antrag auf Ende der Rednerliste===&lt;br /&gt;
(1) Jeder Kreispirat kann einen Antrag auf Ende der Rednerliste stellen. '''{GO-Antrag auf Ende der Rednerliste}'''&lt;br /&gt;
(2) Der Antragsteller&lt;br /&gt;
:*darf sich selbst bisher nicht an der Diskussion zum aktuellen Thema beteiligt haben,&lt;br /&gt;
:*darf nicht auf der Rednerliste stehen und sich nicht auf die Rednerliste stellen lassen und&lt;br /&gt;
:*darf sich zum Thema auch dann nicht mehr äußern, wenn der GO-Antrag abgelehnt wird.&lt;br /&gt;
(3) Wurde ein Antrag auf Ende der Rednerliste angenommen, so müssen sich alle Redner unverzüglich melden.&lt;br /&gt;
===Antrag auf Änderung der Tagesordnung===&lt;br /&gt;
(1) Eine Änderung der Tagesordnung kann sein&lt;br /&gt;
:*das Hinzufügen eines Punktes,&lt;br /&gt;
:*das Entfernen eines Punktes,&lt;br /&gt;
:*das Heraustrennen eines Punktes aus einem anderen Punkt der Tagesordnung,&lt;br /&gt;
:*das Ändern der Reihenfolge von Punkten.&lt;br /&gt;
(2) Anträge auf Änderung der Tagesordnung müssen schriftlich beim Versammlungsleiter oder dem von ihm beauftragten Kreispirat gestellt werden. Sie müssen sämtliche zur Änderung vorgesehene Tagesordnungspunkte enthalten. Bei Hinzufügung, Verschiebung, Heraustrennung und der Änderung der Reihenfolge von Tagesordnungspunkten müssen eindeutige Angaben enthalten sein, wann die betreffenden Anträge behandelt werden sollen.&lt;br /&gt;
''{GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung} ''&lt;br /&gt;
===Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung===&lt;br /&gt;
(1) Ein Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung muss schriftlich beim Versammlungsleiter oder dem von ihm beauftragten Kreispirat gestellt werden. Der Antrag muß die Änderungen im Wortlaut enthalten.&lt;br /&gt;
'''{GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung}'''&lt;br /&gt;
===Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes===&lt;br /&gt;
(1)&amp;amp;nbsp; Jeder Kreispirat hat das Recht, ein Meinungsbild einzufordern.'' {GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes}'' §5.4 [Anträge zur Geschäftsordnung] Abs 2 bis 4 finden keine Anwendung, über den GO-Antrag wird nicht abgestimmt.&lt;br /&gt;
(2) Die Abstimmung wird auch bei knappen Ergebnis nicht ausgezählt. Im übrigen richtet sich die Abstimmung nach §4.1.1 [Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge].&lt;br /&gt;
===Antrag auf Begrenzung der Redezeit===&lt;br /&gt;
(1) Der Antrag muss die gewünschte maximale Dauer (in Sekunden) zukünftiger Redebeiträge enthalten und die Angabe machen, wie lange diese Beschränkung gelten soll (z.B. bis zur Beschlußfassung über oder Vertagung des aktuellen Antrages). '''{GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit}'''&lt;br /&gt;
===Antrag auf Unterbrechung der Sitzung===&lt;br /&gt;
(1) Der Antrag ''kann'' die Dauer der Unterbrechung beinhalten, muss aber nicht. Falls die Dauer nicht bestimmt ist, obliegt es dem Versammlungsleiter die Dauer zu bestimmen. &lt;br /&gt;
== § 7 Gültigkeit ==&lt;br /&gt;
# Diese Geschäftsordnung behält seine Gültigkeit für folgende Aufstellungsversammlungen, bis sie durch eine neue Geschäftsordnung ersetzt wird.&lt;br /&gt;
# Diese Geschäftsordnung tritt am 18.01.2014 in Kraft.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Bratwurst</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:AV-Gotha_2014/GO-KPT&amp;diff=55101</id>
		<title>TH:AV-Gotha 2014/GO-KPT</title>
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				<updated>2014-01-18T11:16:57Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Bratwurst: Die Seite wurde neu angelegt: „__NOTOC__ {{Navigationsleiste_AV_Gotha}}    &amp;lt;big&amp;gt;'''Geschäfts- und Wahlordnung der PIRATEN KV Gotha'''&amp;lt;/big&amp;gt;   == § 1 Allgemeines ==  === Allgemeines===  (1)…“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;__NOTOC__&lt;br /&gt;
{{Navigationsleiste_AV_Gotha}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;lt;big&amp;gt;'''Geschäfts- und Wahlordnung der PIRATEN KV Gotha'''&amp;lt;/big&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 1 Allgemeines ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Allgemeines===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1)&amp;amp;nbsp; Nimmt ein Pirat laut Satzung gar nicht oder nicht an der gesamten Versammlung teil, so entstehen hieraus keine rückwirkenden Rechte; insbesondere ergibt sich daraus keine Rechtfertigung für eine Anfechtung von Wahlergebnissen oder Beschlüssen.&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2)&amp;amp;nbsp; Ämter und Befugnisse der Versammlung enden mit dem Ende der Versammlung.&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3)&amp;amp;nbsp; Das Protokoll der Versammlung, das mindestens&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
:*gestellte Anträge (nicht GO-Anträge) im Wortlaut,&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
:*Ergebnisse aller Abstimmungen über die Anträge (nicht GO-Anträge) und&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
:*das Wahlprotokoll (falls Wahlen stattfinden)&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
:*Wechsel des Versammlungsleiters&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
zu enthalten hat, wird durch Unterschrift eines Versammlungsleiters, des Wahlleiters und des am Ende der Versammlung amtierenden Vorsitzenden oder dessen Stellvertreters beurkundet. Es ist den Piraten (im Sinne der Satzung) durch Veröffentlichung auf üblichen Kommunikationswegen unverzüglich zugänglich zu machen.&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Akkreditierung&amp;amp;nbsp;===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1)&amp;amp;nbsp; Die Teilnehmer werden vom Kreisvorstand oder einem Beauftragten akkreditiert.&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2)&amp;amp;nbsp; Die Akkreditierungspiraten erstellen vor Beginn der Versammlung eine Anwesenheitsliste, kontrollieren die Wahlberechtigung und teilen Stimmkarten aus. Dabei erhält jeder stimmberechtigte Pirat nach Satzung, im folgenden Kreispirat genannt, eine Stimmkarte und einen Stimmzettelblock. Ein Mitglied der Partei, welches erst nach Beginn der Versammlung hinzustößt, hat ebenfalls das Recht akkreditiert zu werden.&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 2 Versammlungsämter ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Versammlungsleiter&amp;amp;nbsp;===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1)&amp;amp;nbsp; Die Versammlung wird durch mindestens einen Versammlungsleiter geleitet, der zu Beginn von dieser gewählt wird. Bis zu dessen Wahl fungiert der Kreisvorstandsvorsitzende als vorläufiger Versammlungsleiter, sofern er nicht einen anderen Piraten mit dieser Aufgabe beauftragt.&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2)&amp;amp;nbsp; Dem Versammlungsleiter obliegt die Einhaltung der Tagesordnung inkl. Zeitplan. Dazu teilt er Rederecht inkl. Redezeit zu bzw. entzieht diese, wobei eine angemessene inhaltliche wie personale Diskussion und Beteiligung der einzelnen Kreispiraten sichergestellt werden muss. Jedem Kreispiraten ist auf Verlangen eine angemessene Redezeit einzuräumen. Sind Gäste zugelassen, so kann der Versammlungsleiter diesen ein Rederecht einräumen, sofern es keinen Widerspruch gibt. Jeder Kreispirat kann das Rederecht für einen Gast beantragen.&lt;br /&gt;
&amp;amp;nbsp;{GO-Antrag auf Zulassung des Gastredners XY}&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
(3)&amp;amp;nbsp; Der Versammlungsleiter kündigt Beginn und Ende von Sitzungsunterbrechungen sowie den Zeitpunkt der Neuaufnahme der Versammlung nach einer Vertagung an.&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4)&amp;amp;nbsp; Der Versammlungsleiter kann freiwillige Kreispiraten dazu ernennen, ihn bei seiner Arbeit zu unterstützen. Diese sind der Versammlung durch den Versammlungsleiter sofort bekannt zu machen.&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5)&amp;amp;nbsp; Der Versammlungsleiter nimmt während der Versammlung Anträge entgegen, die er nach kurzer Prüfung auf Zulässigkeit und Dringlichkeit der Versammlung angemessen bekannt macht.&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(6)&amp;amp;nbsp; Grundsätzlich stellt der Versammlungsleiter die Ergebnisse von Abstimmungen fest, sofern dafür nicht der Wahlleiter ausdrücklich vorgesehen ist. Er kann den Wahlleiter grundsätzlich oder für konkrete Abstimmungen beauftragen, ihn bei der Feststellung von Abstimmungsergebnissen zu unterstützen.&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(7)&amp;amp;nbsp; Werden mehrere Versammlungsleiter gewählt, gelten die Regelungen entsprechend. Zu einer Zeit ist immer nur ein gewählter Versammlungsleiter tätig, ein Wechsel ist der Versammlung mit zu teilen. Ein Versammlungsleiter ist für seine Tätigkeit in der Zeit allein verantwortlich, in der er die Aufgaben als Versammlungsleiter tatsächlich wahrnimmt. Wechsel werden im Protokoll vermerkt.&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Wahlleiter&amp;amp;nbsp;===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1)&amp;amp;nbsp; Die Versammlung wählt zur Durchführung von Wahlen zu Ämtern, die über das Ende der Versammlung hinaus bestehen, mindestens einen Wahlleiter. Diese dürfen nicht Kandidat für ein Amt sein, dessen Wahl sie durchzuführen haben.&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2)&amp;amp;nbsp; Die Durchführung umfasst&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
:*die Ankündigung einer Wahl,&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
:*Hinweise auf die Modalitäten der Wahl,&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
:*die Eröffnung und die Beendigung der Wahl,&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
:*das Sicherstellen der Einhaltung der Wahlordnung und Satzung, insbesondere der geheimen Wahl.&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
:*das Entgegennehmen der Stimmergebnisse aus den einzelnen Wahllokalen und deren Aufsummierung,&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
:*Feststellung der Anzahl abgegeben, der gültigen, der ungültigen und der jeweils auf die Kandidaten entfallenen Stimmen und der daraus resultierenden Wahl,&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
:*Frage an die gewählten Kandidaten, ob diese jeweils ihre Ämter antreten und&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
:*Erstellung eines Wahlprotokolls.&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3)&amp;amp;nbsp; Zur Entgegennahme der Stimmzettel werden im Versammlungsraum Wahlurnen aufgestellt, denen je zwei Wahlhelfer zugeordnet sind. Die Wahlhelfer beaufsichtigen die Abgabe der Stimmzettel, zählen die Ergebnisse aus und melden sie dem Wahlleiter. Wahlhelfer dürfen nicht ein Kandidat für ein Amt sein, dessen Wahl sie durchzuführen haben. Wahlhelfer stehen unter der Aufsicht des Wahlleiters und können auch von der Versammlung mit Mehrheit abgelehnt werden.&lt;br /&gt;
''{GO-Antrag auf Ablehnung des Wahlhelfers XY}''' '''''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4)&amp;amp;nbsp; Der Wahlleiter fertigt ein Wahlprotokoll über alle Wahlen der Versammlung an, das von ihm selbst und mindestens zwei Wahlhelfern zu unterschreiben und somit zu beurkunden ist.&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 3 Kandidatur ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1)&amp;amp;nbsp; Für die Wahlen kann sich jeder Kreispirat aufstellen oder aufstellen lassen, sofern dem nicht Gesetze oder die Satzung entgegenstehen.&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2)&amp;amp;nbsp; Der Wahlleiter ruft vor der Wahl zur Kandidatenaufstellung auf und gibt den Kandidaten Zeit, sich zu melden.&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3)&amp;amp;nbsp; Vor der Schließung der Kandidatenaufstellung ist diese vom Wahlleiter bekannt zu geben. Daraufhin ist ein letzter Aufruf zu starten. Meldet sich innerhalb angemessener Zeit kein neuer Kandidat, so wird die Liste geschlossen.&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4)&amp;amp;nbsp; Wurde die Kandidatenliste geschlossen, so kann sich keiner mehr aufstellen oder seine Kandidatur zurückziehen.&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 4 Wahlordnung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===&amp;lt;u&amp;gt;Allgemeines&amp;lt;/u&amp;gt;===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1)&amp;amp;nbsp; Alle Abstimmungen und Wahlen finden mit einfacher Mehrheit und grundsätzlich öffentlich statt, sofern nicht die Satzung, diese GO oder ein Gesetz ein anderes bestimmt.&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2)&amp;amp;nbsp; Jeder Stimmberechtigte kann eine geheime Abstimmung beantragen. {''GO-Antrag auf geheime Abstimmung}'';''' '''abweichend hiervon wird über Geschäftsordnungsanträge immer öffentlich abgestimmt.&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3)&amp;amp;nbsp; Wird geheim gewählt, so wird der Versammlung nach Abschluß der Auszählung das vollständige Ergebnis der Wahl oder Abstimmung durch den Wahlleiter mitgeteilt. Dieses besteht aus der Anzahl der Stimmberechtigten für diese Wahl oder Abstimmung, die Anzahl der ungültigen Stimmen und Enthaltungen und die Anzahl der auf jede mögliche Option entfallenen Stimmen.&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4)&amp;amp;nbsp; Alle Kreispiraten, insbesondere jedoch die Wahlhelfer, sind verpflichtet, Vorkommnisse, die die Rechtmäßigkeit der Wahl oder Abstimmung in Frage stellen, sofort dem Wahlleiter bekannt zu machen, der unverzüglich die Versammlung darüber in Kenntnis zu setzen hat.&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5)&amp;amp;nbsp; Auf Verlangen der Versammlung findet eine Wiederholung der Wahl oder Abstimmung statt'''.'' '''''''{GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl/Abstimmung} ''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(6)&amp;amp;nbsp; Findet die Wiederholung der Wahl oder Abstimmung nicht unmittelbar nach der ursprünglichen Wahl statt, so muß die Beteiligung an der Wahl oder Abstimmung (gemessen an der Summe der Zustimmenden und Ablehnenden Stimmen) bei mindestens 90% der ursprünglichen Wahl oder Abstimmung liegen, damit das neue Ergebnis rechtskräftig wird.&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(7)&amp;amp;nbsp; Als Wahlverfahren für Alternativanträge und Personenwahlen mit mehreren Kandidaten wird eine Akzeptanzwahl durchgeführt. Jeder Teilnehmer hat so viele Stimmen wie Anträge zur Auswahl stehen, keinem Antrag darf mehr als eine Stimme gegeben werden, es müssen nicht alle Stimmen verteilt werden. Danach wird für den Antrag mit den meisten Stimmen mit einfacher Mehrheit erneut abgestimmt, ob er angenommen wird oder nicht. Sollte in einer Akzeptanzwahl Stimmengleichheit zwischen mehreren Anträgen herrschen, wird über diese erneut abgestimmt, bis ein Antrag feststeht.&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===&amp;lt;u&amp;gt;Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge&amp;amp;nbsp;&amp;lt;/u&amp;gt;===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1)&amp;amp;nbsp; Über Geschäftsordnungsanträge wird durch Zeigen einer Stimmkarte abgestimmt. Es entscheidet die einfache Mehrheit der sich nicht enthaltenden Abstimmenden. Enthaltungen werden nicht gezählt.&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2)&amp;amp;nbsp; Die Mehrheitsverhältnisse werden grundsätzlich nach Augenmaß des Versammlungsleiters festgestellt, bei unklaren Verhältnissen oder auf Antrag der Versammlung erfolgt eine genaue Auszählung.''''' '''''''{GO-Antrag auf Auszählung} ''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===&amp;lt;u&amp;gt;Abstimmungen über allgemeine Anträge&amp;amp;nbsp;&amp;lt;/u&amp;gt;===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1)&amp;amp;nbsp; Bei einer geheimen Abstimmung wird mit einem nummerierten Stimmzettel gewählt. Die Nummer wird durch den Wahlleiter bekannt gegeben. Der Stimmzettel wird folgendermaßen ausgefüllt:&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
:*''1'' für JA&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
:*''2'' für NEIN&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
:*keine Option gewählt für ENTHALTUNG&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
Anders ausgefüllte Stimmzettel sind ungültig.&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2)&amp;amp;nbsp; Bei einer offenen Abstimmung gelten die Regeln aus §4.1.1 [Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge] entsprechend.&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===&amp;lt;u&amp;gt;Abstimmungen über eine Änderung der Satzung oder des Parteiprogrammes&amp;amp;nbsp;&amp;lt;/u&amp;gt;===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1)&amp;amp;nbsp; Über Änderungen der Satzung oder des Parteiprogrammes wird durch Zeigen einer Stimmkarte abgestimmt. Es entscheidet die Zwei-Drittel-Mehrheit der abgegebenen Stimmen.&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2)&amp;amp;nbsp; Die Mehrheitsverhältnisse werden grundsätzlich nach Augenmaß des Versammlungsleiters festgestellt, bei unklaren Verhältnissen oder auf Antrag der Versammlung erfolgt eine genaue Auszählung. ''{GO-Antrag auf Auszählung} ''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===&amp;lt;u&amp;gt;Wahlen&amp;lt;/u&amp;gt;&amp;amp;nbsp;===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1)&amp;amp;nbsp; Ein Kandidat wird mit absoluter Mehrheit der sich nicht enthaltenden Abstimmenden gewählt.&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2)&amp;amp;nbsp; Formal gleiche Ämter (Beisitzer, Schiedrichter, Kassenprüfer...) können getrennt oder gemeinsam gewählt werden.''''' '''''''{GO-Antrag auf getrennte Wahl}''&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3)&amp;amp;nbsp; Werden getrennte Wahlgänge durchgeführt, bestimmt der Wahlleiter die Abstimmungsreihenfolge. Die Versammlung kann eine davon abweichende Reihenfolge bestimmen.''' '''''{GO-Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge} ''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===&amp;lt;u&amp;gt;Wahlen zu Versammlungsämtern&amp;amp;nbsp;&amp;lt;/u&amp;gt;===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1)&amp;amp;nbsp; Es wird grundsätzlich entsprechend der Regelungen aus §4.1.2 [Abstimmungen über allgemeine Anträge] gewählt.&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2)&amp;amp;nbsp; Stehen mindestens zwei Kandidaten für die Wahl zu einem Amt zur Verfügung, und erhalten beide die erforderliche Mehrheit, so ist Wahlsieger derjenige, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt hat. Werden Ämter mehrfach besetzt, werden die einzelnen Posten gewählt als seien es einzelne Ämter.&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===&amp;lt;u&amp;gt;Wahlen zu Parteitagsämtern&amp;amp;nbsp;&amp;lt;/u&amp;gt;===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1)&amp;amp;nbsp; Vor Beginn der öffentlichen Wahl hat der Wahlleiter die Versammlung zu befragen, ob eine geheime Abstimmung erwünscht ist.&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2)&amp;amp;nbsp; Im übrigen gelten die Regelungen aus §4.2.1 [Wahlen zu Versammlungsämtern].&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===&amp;lt;u&amp;gt;Wahlen zu Vorstand und Schiedsgericht&amp;amp;nbsp;&amp;lt;/u&amp;gt;===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1)&amp;amp;nbsp; Die Wahl der Vorstandsmitglieder und des Schiedsgerichts ist geheim.&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2)&amp;amp;nbsp; Als Wahlverfahren wird das Akzeptanzwahlverfahren angewendet: Jedes stimmberechtigte Mitglied darf beliebig viele Stimmen abgeben, jedoch maximal eine Stimme für einen Kandidaten. Sagt kein Kandidat zu, so kann der Stimmzettel mit &amp;quot;Keiner&amp;quot; abgegeben werden um gegen alle Kandidaten zu stimmen.&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3)&amp;amp;nbsp; Für den Kreisvorstand werden zunächst Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender und Schatzmeister in dieser Reihenfolge gewählt.&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4)&amp;amp;nbsp; Die Versammlung entscheidet über weitere Wahlen von Vorstandsmitgliedern.&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5)&amp;amp;nbsp; Gewählt sind die Kandidaten, die Hälfte der für sie mögliche Stimmen erhalten haben.&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(6)&amp;amp;nbsp; Haben mehr Kandidaten die benötigte einfache Mehrheit der Stimmen erreicht als Posten zu vergeben sind, so sind die Personen gewählt, welche am meisten Stimmen auf sich vereinigt haben. Wenn eine Stimmgleichheit zwischen mehreren Kandidaten herrscht so gibt es eine Stichwahl wenn diese nötig ist.&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(7)&amp;amp;nbsp; Gibt es bei §4.3.3 Posten mit nur einem Kandidaten, so wird dieser mit &amp;quot;ja&amp;quot; oder &amp;quot;nein&amp;quot; abgestimmt. Der Kandidat ist gewählt, falls mehr &amp;quot;ja&amp;quot; als &amp;quot;nein&amp;quot;-Stimmen abgegeben wurden.&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(8)&amp;amp;nbsp; Wird der Kandidat bei §4.3.7 abgelehnt oder stehen für einen Posten gar keine Kandidaten zur Verfügung, muss ein Kandidat gefunden werden, der als alleiniger Kandidat mehr &amp;quot;ja&amp;quot; als &amp;quot;nein&amp;quot;- Stimmen bekommt bzw. sich gegen einen alternativen Kandidaten im Verfahren gemäß §4.3.2 bis §4.3.7 durchsetzt.&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(9)&amp;amp;nbsp; Vor Personenwahlen dürfen die Kandidaten durch das wählende Gremium befragt werden.&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 5 Anträge ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===&amp;lt;u&amp;gt;allgemeine Anträge an die Versammlung&amp;amp;nbsp;&amp;lt;/u&amp;gt;===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1)&amp;amp;nbsp; Vor Behandlung eines neuen Antrags ruft die Versammlungsleitung zu Redebeiträgen auf. Der Antragsteller hat das Recht, seinen Antrag in kompakter Rede vorzustellen. Redebeiträge können zeitlich begrenzt werden wobei dem Antragssteller relativ zu einzelnen weiteren Redebeiträgen mehr Zeit einzuräumen ist. Die Reihenfolge der Reden nach dem Antragssteller wird von der Versammlungsleitung fest gelegt. Nach Beginn der Redebeiträge gilt die Redeliste als geschlossen, nicht betroffen davon sind Fragen und Wortmeldungen.&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2)&amp;amp;nbsp; Im Anschluss der Reden ist die Möglichkeit einzuräumen, Fragen an die Redner zu stellen. Fragen müssen deutlich als solche gestellt werden und den Adressaten enthalten. Auf Fragen kann der Adressat antworten, Widerreden von Fragenden können abgelehnt werden wenn dies zur Einhaltung der Tagesordnung geboten ist.&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3)&amp;amp;nbsp; Neben Fragen an die Redner können sonstige Wortmeldung (Meinungen) abgegeben werden. Sie sollen keine inhaltliche Wiederholung darstellen. Antworten und Widerreden darauf sind nicht nötig.&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4)&amp;amp;nbsp; Zur Einhaltung der Tagesordnung kann die Versammlungsleitung die Liste für Fragen und sonstige Wortmeldungen schließen und Redezeiten begrenzen, nachdem darauf deutlich hingewiesen worden ist.&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===&amp;lt;u&amp;gt;Anträge auf Änderung der Satzung&amp;amp;nbsp;&amp;lt;/u&amp;gt;===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1)&amp;amp;nbsp; Es gelten die Regelungen aus §5.1 [allgemeine Anträge an die Versammlung] entsprechend.&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===&amp;lt;u&amp;gt;Anträge auf Änderung des Programms&amp;amp;nbsp;&amp;lt;/u&amp;gt;===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1)&amp;amp;nbsp; Es gelten die Regelungen aus §5.1 [allgemeine Anträge an die Versammlung] entsprechend.&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===&amp;lt;u&amp;gt;Anträge zur Geschäftsordnung&amp;amp;nbsp;&amp;lt;/u&amp;gt;===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1)&amp;amp;nbsp; Jeder Kreispirat kann jederzeit einen GO-Antrag stellen. Dazu begibt er sich an das dafür vorgesehene Rednerstelle im Saal und hebt beide Hände. Solch einer Wortmeldung ist nach der aktuellen Wortmeldung Vorrang zu geben.&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2)&amp;amp;nbsp; Die Geschäftsordnungsanträge&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
:*Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
:*Änderung der Tagesordnung&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
müssen schriftlich beim Versammlungsleiter oder dem von ihm damit beauftragten Kreispirat gestellt werden. Ist ein solcher Antrag gestellt, wird er vom Versammlungsleiter spätestens mit Beendigung des aktuellen Tagesordnungspunktes behandelt.&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3)&amp;amp;nbsp; Wurde ein Antrag gestellt, so kann jeder Kreispirat entsprechend Abs 1 einen Alternativantrag stellen.'' {GO-Antrag auf Alternativantrag}'' Andere Anträge sind bis zum Beschluß über den Antrag oder dessen Rückziehung nicht zulässig.&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4)&amp;amp;nbsp; Jeder Kreispirat kann daraufhin eine Für- oder Gegenrede für einen Antrag halten.&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5)&amp;amp;nbsp; Unterbleibt eine Gegenrede und wurde kein Alternativantrag gestellt, so ist der Antrag angenommen. Gibt es mindestens eine Gegenrede oder gibt es mindestens einen Alternativantrag, so wird über den Antrag bzw. die Anträge abgestimmt. In letzteren Fall gilt §4.2.1 [Wahlen zu Versammlungsämtern] Abs 2 entsprechend.&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(6)&amp;amp;nbsp; Es sind nur die folgenden Anträge als Geschäftsordnungsanträge zulässig:&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Zulassung des Gastredners XY&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Ablehnung des Wahlhelfers XY&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf geheime Abstimmung&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Wiederholung der Wahl/Abstimmung&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Auszählung&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf getrennte Wahlgänge&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Wahlgänge&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Alternativantrag&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Ende der Rednerliste&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Unterbrechung der Sitzung&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung (nur schriftlich)&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
:*GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung (nur schriftlich)&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
Versucht ein Teilnehmer, einen nicht zulässigen GO-Antrag oder einen GO-Antrag in einer nicht zulässigen Form zu stellen, entzieht ihm der Versammlungsleiter unverzüglich das Wort.&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===&amp;lt;u&amp;gt;Antrag auf Ende der Rednerliste&amp;amp;nbsp;&amp;lt;/u&amp;gt;===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1)&amp;amp;nbsp; Jeder Kreispirat kann einen Antrag auf Ende der Rednerliste stellen.''''' '''''''{GO-Antrag auf Ende der Rednerliste} ''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2)&amp;amp;nbsp; Der Antragsteller&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
:*darf sich selbst bisher nicht an der Diskussion zum aktuellen Thema beteiligt haben,&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
:*darf nicht auf der Rednerliste stehen und sich nicht auf die Rednerliste stellen lassen und&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
:*darf sich zum Thema auch dann nicht mehr äußern, wenn der GO-Antrag abgelehnt wird.&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3)&amp;amp;nbsp; Wurde ein Antrag auf Ende der Rednerliste angenommen, so müssen sich alle Redner unverzüglich melden.&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===&amp;lt;u&amp;gt;Antrag auf Änderung der Tagesordnung&amp;amp;nbsp;&amp;lt;/u&amp;gt;===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1)&amp;amp;nbsp; Eine Änderung der Tagesordnung kann sein&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
:*das Hinzufügen eines Punktes,&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
:*das Entfernen eines Punktes,&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
:*das Heraustrennen eines Punktes aus einem anderen Punkt der Tagesordnung,&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
:*das Ändern der Reihenfolge von Punkten.&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2)&amp;amp;nbsp; Anträge auf Änderung der Tagesordnung müssen schriftlich beim Versammlungsleiter oder dem von ihm beauftragten Kreispirat gestellt werden. Sie müssen sämtliche zur Änderung vorgesehene Tagesordnungspunkte enthalten. Bei Hinzufügung, Verschiebung, Heraustrennung und der Änderung der Reihenfolge von Tagesordnungspunkten müssen eindeutige Angaben enthalten sein, wann die betreffenden Anträge behandelt werden sollen.&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
''{GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung} ''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===&amp;lt;u&amp;gt;Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung&amp;amp;nbsp;&amp;lt;/u&amp;gt;===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1)&amp;amp;nbsp; Ein Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung muss schriftlich beim Versammlungsleiter oder dem von ihm beauftragten Kreispirat gestellt werden. Der Antrag muß die Änderungen im Wortlaut enthalten.&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
''{GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung}''' '''''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===&amp;lt;u&amp;gt;Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes&amp;amp;nbsp;&amp;lt;/u&amp;gt;===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1)&amp;amp;nbsp; Jeder Kreispirat hat das Recht, ein Meinungsbild einzufordern.'' {GO-Antrag auf Einholung eines Meinungsbildes}'' §5.4 [Anträge zur Geschäftsordnung] Abs 2 bis 4 finden keine Anwendung, über den GO-Antrag wird nicht abgestimmt.&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2)&amp;amp;nbsp; Die Abstimmung wird auch bei knappen Ergebnis nicht ausgezählt. Im übrigen richtet sich die Abstimmung nach §4.1.1 [Abstimmungen über Geschäftsordnungsanträge].&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===&amp;lt;u&amp;gt;Antrag auf Begrenzung der Redezeit&amp;amp;nbsp;&amp;lt;/u&amp;gt;===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1)&amp;amp;nbsp; Der Antrag muss die gewünschte maximale Dauer (in Sekunden) zukünftiger Redebeiträge enthalten und die Angabe machen, wie lange diese Beschränkung gelten soll (z.B. bis zur Beschlußfassung über oder Vertagung des aktuellen Antrages).'' {GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit}''' '''''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===&amp;lt;u&amp;gt;Antrag auf Unterbrechung der Sitzung&amp;amp;nbsp;&amp;lt;/u&amp;gt;===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1)&amp;amp;nbsp; Der Antrag ''kann'' die Dauer der Unterbrechung beinhalten, muss aber nicht. Falls die Dauer nicht bestimmt ist, obliegt es dem Versammlungsleiter die Dauer zu bestimmen. Gültigkeitsdauer&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== § 6 Gültigkeit ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1)&amp;amp;nbsp; Diese Geschäftsordnung behält seine Gültigkeit für folgende Kreisparteitage, bis sie durch eine neue Geschäftsordnung ersetzt wird.&amp;amp;nbsp;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2)&amp;amp;nbsp; Diese Geschäftsordnung tritt am 25.05.2013 in Kraft.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Bratwurst</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=Vorlage:Navigationsleiste_aoKreisparteitag_2013&amp;diff=50922</id>
		<title>Vorlage:Navigationsleiste aoKreisparteitag 2013</title>
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				<updated>2013-10-11T19:59:44Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Bratwurst: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Navigationsleiste&lt;br /&gt;
|BILD=&lt;br /&gt;
|TITEL=&amp;lt;b style=&amp;quot;font-size: 100%&amp;quot;&amp;gt;Wikiseiten des außerordentlichen Kreisparteitag GTH 2013&amp;lt;/b&amp;gt;&lt;br /&gt;
|INHALT=&lt;br /&gt;
[[TH:Kreisverband Gotha/aoKreisparteitag 2013|Hauptseite]] &amp;amp;nbsp;&amp;amp;#124;  [[TH:Kreisverband Gotha/aoKreisparteitag 2013/Kandidaten | Kandidaten (Vorstand und Versammlungsämter) ]] &amp;lt;br&amp;gt; [[TH:Kreisverband Gotha/aoKreisparteitag 2013/TO  | Tagesordnung]]    &amp;amp;nbsp;&amp;amp;#124; [[TH:Kreisverband_Gotha/GO | Geschäftsordnung]]&lt;br /&gt;
}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Bratwurst</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:Kreisverband_Gotha/aoKreisparteitag_2013&amp;diff=50918</id>
		<title>TH:Kreisverband Gotha/aoKreisparteitag 2013</title>
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				<updated>2013-10-11T19:57:59Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Bratwurst: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;'''Sie sind hier:''' [[Landesverband_Thüringen]]-&amp;gt;[[TH:Kreisverband Gotha]]-&amp;gt;[[TH:Kreisverband Gotha/aoKreisparteitag 2013]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:aoKreisparteitag 2013]]&lt;br /&gt;
{{Navigationsleiste aoKreisparteitag 2013}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Tätigkeitsberichte des amtierenden Vorstandes ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Vorsitzender: [https://wiki.piraten-thueringen.de/Benutzer:Wave/Taetigkeitsbericht Tätigkeitsbericht Michael Gerlach]&lt;br /&gt;
* stellvertretender Vorsitzender: [https://wiki.piraten-thueringen.de/Benutzer:Oranje/taetigkeitsbericht_oranje Tätigkeitsbericht Wim Negelen]&lt;br /&gt;
* stellvertretender Vorsitzender: [https://wiki.piraten-thueringen.de/Benutzer:Blackbeard/taetigkeitsbericht_Blackbeard Tätigkeitsbericht Timo Skorzik]&lt;br /&gt;
* stellvertretender Vorsitzender: [https://wiki.piraten-thueringen.de/Benutzer:Hoever/Taetigkeitsbericht/ Tätigkeitsbericht Christoph Höfferl]&lt;br /&gt;
* Schatzmeister: [https://wiki.piraten-thueringen.de/Benutzer:Edelweisspirat/Taetigkeitsbericht Tätigkeitsbericht Gerrit Jeron]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Termin &amp;amp; Location ==&lt;br /&gt;
Bürgerhaus Mechterstädt&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Eisenacher Straße 13&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
99880 Hörsel OT Mechterstädt&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* [ Wo kann ich euch finden?]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* 01.11.2013 | 20.30 Uhr Einlass &amp;amp; Akkreditierung&lt;br /&gt;
** '''Beginn ab ca. 21.00 Uhr.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Tagesordnung ==&lt;br /&gt;
* siehe [[TH:Kreisverband_Gotha/aoKreisparteitag_2013/TO]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Wer kommt alles ==&lt;br /&gt;
 Um die Organisation zu vereinfachen bitten wir um Eintragung.&lt;br /&gt;
* Du?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= Bürokratie =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Aktuelle Satzung ==&lt;br /&gt;
* [https://wiki.piraten-thueringen.de/index.php?title=TH:Kreisverband_Gotha/Satzung&amp;amp;oldid=21871 Aktuelle Satzung]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Geschäfts- und Wahlordnung ==&lt;br /&gt;
* es gilt formal am Anfang die [[TH:Kreisverband_Gotha/GO | Geschäftsordnung]] des letzten KPT&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= Kandidaten =&lt;br /&gt;
[[TH:Kreisverband Gotha/aoKreisparteitag 2013/Kandidaten | Übersicht ]] der bisherigen Kandidaten und Kandidatenvorschläge&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= Presse =&lt;br /&gt;
* Pressemappe&lt;br /&gt;
* Presseakkreditierung&lt;br /&gt;
* Pressebetreuung&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Bratwurst</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:Kreisverband_Gotha/aoKreisparteitag_2013&amp;diff=50914</id>
		<title>TH:Kreisverband Gotha/aoKreisparteitag 2013</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:Kreisverband_Gotha/aoKreisparteitag_2013&amp;diff=50914"/>
				<updated>2013-10-11T19:56:01Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Bratwurst: /* Aktuelle Satzung */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;'''Sie sind hier:''' [[Landesverband_Thüringen]]-&amp;gt;[[TH:Kreisverband Gotha]]-&amp;gt;[[TH:Kreisverband Gotha/aoKreisparteitag 2013]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:aoKreisparteitag 2013]]&lt;br /&gt;
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&lt;br /&gt;
== Tätigkeitsberichte des amtierenden Vorstandes ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Vorsitzender: [https://wiki.piraten-thueringen.de/Benutzer:Wave/Taetigkeitsbericht Tätigkeitsbericht Michael Gerlach]&lt;br /&gt;
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* stellvertretender Vorsitzender: [https://wiki.piraten-thueringen.de/Benutzer:Blackbeard/taetigkeitsbericht_Blackbeard Tätigkeitsbericht Timo Skorzik]&lt;br /&gt;
* stellvertretender Vorsitzender: [https://wiki.piraten-thueringen.de/Benutzer:Hoever/Taetigkeitsbericht/ Tätigkeitsbericht Christoph Höfferl]&lt;br /&gt;
* Schatzmeister: [https://wiki.piraten-thueringen.de/Benutzer:Edelweisspirat/Taetigkeitsbericht Tätigkeitsbericht Gerrit Jeron]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Termin &amp;amp; Location ==&lt;br /&gt;
Bürgerhaus Mechterstädt&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Eisenacher Straße 13&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
99880 Hörsel OT Mechterstädt&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* [ Wo kann ich euch finden?]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* 01.11.2013 | 20.30 Uhr Einlass &amp;amp; Akkreditierung&lt;br /&gt;
** '''Beginn ab ca. 21.00 Uhr.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Tagesordnung ==&lt;br /&gt;
* siehe [[TH:Kreisverband_Gotha/aoKreisparteitag_2013/TO]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Wer kommt alles ==&lt;br /&gt;
 Um die Organisation zu vereinfachen bitten wir um Eintragung.&lt;br /&gt;
* Du?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= Orga =&lt;br /&gt;
siehe  [[TH:Kreisverband Gotha/aoKreisparteitag 2013/Orga | Orgakram ]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= Bürokratie =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Aktuelle Satzung ==&lt;br /&gt;
* [https://wiki.piraten-thueringen.de/index.php?title=TH:Kreisverband_Gotha/Satzung&amp;amp;oldid=21871 Aktuelle Satzung]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Geschäfts- und Wahlordnung ==&lt;br /&gt;
* es gilt formal am Anfang die [[TH:Kreisverband_Gotha/GO | Geschäftsordnung]] des letzten KPT&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= Kandidaten =&lt;br /&gt;
[[TH:Kreisverband Gotha/aoKreisparteitag 2013/Kandidaten | Übersicht ]] der bisherigen Kandidaten und Kandidatenvorschläge&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= Presse =&lt;br /&gt;
* Pressemappe&lt;br /&gt;
* Presseakkreditierung&lt;br /&gt;
* Pressebetreuung&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Bratwurst</name></author>	</entry>

	<entry>
		<id>https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:Kreisverband_Gotha/aoKreisparteitag_2013&amp;diff=50912</id>
		<title>TH:Kreisverband Gotha/aoKreisparteitag 2013</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:Kreisverband_Gotha/aoKreisparteitag_2013&amp;diff=50912"/>
				<updated>2013-10-11T19:55:41Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Bratwurst: /* Aktuelle Satzung */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;'''Sie sind hier:''' [[Landesverband_Thüringen]]-&amp;gt;[[TH:Kreisverband Gotha]]-&amp;gt;[[TH:Kreisverband Gotha/aoKreisparteitag 2013]]&lt;br /&gt;
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== Tätigkeitsberichte des amtierenden Vorstandes ==&lt;br /&gt;
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* stellvertretender Vorsitzender: [https://wiki.piraten-thueringen.de/Benutzer:Oranje/taetigkeitsbericht_oranje Tätigkeitsbericht Wim Negelen]&lt;br /&gt;
* stellvertretender Vorsitzender: [https://wiki.piraten-thueringen.de/Benutzer:Blackbeard/taetigkeitsbericht_Blackbeard Tätigkeitsbericht Timo Skorzik]&lt;br /&gt;
* stellvertretender Vorsitzender: [https://wiki.piraten-thueringen.de/Benutzer:Hoever/Taetigkeitsbericht/ Tätigkeitsbericht Christoph Höfferl]&lt;br /&gt;
* Schatzmeister: [https://wiki.piraten-thueringen.de/Benutzer:Edelweisspirat/Taetigkeitsbericht Tätigkeitsbericht Gerrit Jeron]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Termin &amp;amp; Location ==&lt;br /&gt;
Bürgerhaus Mechterstädt&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Eisenacher Straße 13&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
99880 Hörsel OT Mechterstädt&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* [ Wo kann ich euch finden?]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* 01.11.2013 | 20.30 Uhr Einlass &amp;amp; Akkreditierung&lt;br /&gt;
** '''Beginn ab ca. 21.00 Uhr.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Tagesordnung ==&lt;br /&gt;
* siehe [[TH:Kreisverband_Gotha/aoKreisparteitag_2013/TO]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Wer kommt alles ==&lt;br /&gt;
 Um die Organisation zu vereinfachen bitten wir um Eintragung.&lt;br /&gt;
* Du?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= Orga =&lt;br /&gt;
siehe  [[TH:Kreisverband Gotha/aoKreisparteitag 2013/Orga | Orgakram ]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= Bürokratie =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Aktuelle Satzung ==&lt;br /&gt;
* [https://wiki.piraten-thueringen.de/index.php?title=TH:Kreisverband_Gotha/Satzung&amp;amp;oldid=21871 | Aktuelle Satzung]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Geschäfts- und Wahlordnung ==&lt;br /&gt;
* es gilt formal am Anfang die [[TH:Kreisverband_Gotha/GO | Geschäftsordnung]] des letzten KPT&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= Kandidaten =&lt;br /&gt;
[[TH:Kreisverband Gotha/aoKreisparteitag 2013/Kandidaten | Übersicht ]] der bisherigen Kandidaten und Kandidatenvorschläge&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= Presse =&lt;br /&gt;
* Pressemappe&lt;br /&gt;
* Presseakkreditierung&lt;br /&gt;
* Pressebetreuung&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Bratwurst</name></author>	</entry>

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		<id>https://www.wiki.pp-th.de/index.php?title=TH:Kreisverband_Gotha/aoKreisparteitag_2013&amp;diff=50911</id>
		<title>TH:Kreisverband Gotha/aoKreisparteitag 2013</title>
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				<updated>2013-10-11T19:55:17Z</updated>
		
		<summary type="html">&lt;p&gt;Bratwurst: /* Aktuelle Satzung */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;'''Sie sind hier:''' [[Landesverband_Thüringen]]-&amp;gt;[[TH:Kreisverband Gotha]]-&amp;gt;[[TH:Kreisverband Gotha/aoKreisparteitag 2013]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:aoKreisparteitag 2013]]&lt;br /&gt;
{{Navigationsleiste aoKreisparteitag 2013}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Tätigkeitsberichte des amtierenden Vorstandes ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Vorsitzender: [https://wiki.piraten-thueringen.de/Benutzer:Wave/Taetigkeitsbericht Tätigkeitsbericht Michael Gerlach]&lt;br /&gt;
* stellvertretender Vorsitzender: [https://wiki.piraten-thueringen.de/Benutzer:Oranje/taetigkeitsbericht_oranje Tätigkeitsbericht Wim Negelen]&lt;br /&gt;
* stellvertretender Vorsitzender: [https://wiki.piraten-thueringen.de/Benutzer:Blackbeard/taetigkeitsbericht_Blackbeard Tätigkeitsbericht Timo Skorzik]&lt;br /&gt;
* stellvertretender Vorsitzender: [https://wiki.piraten-thueringen.de/Benutzer:Hoever/Taetigkeitsbericht/ Tätigkeitsbericht Christoph Höfferl]&lt;br /&gt;
* Schatzmeister: [https://wiki.piraten-thueringen.de/Benutzer:Edelweisspirat/Taetigkeitsbericht Tätigkeitsbericht Gerrit Jeron]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Termin &amp;amp; Location ==&lt;br /&gt;
Bürgerhaus Mechterstädt&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Eisenacher Straße 13&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
99880 Hörsel OT Mechterstädt&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* [ Wo kann ich euch finden?]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* 01.11.2013 | 20.30 Uhr Einlass &amp;amp; Akkreditierung&lt;br /&gt;
** '''Beginn ab ca. 21.00 Uhr.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Tagesordnung ==&lt;br /&gt;
* siehe [[TH:Kreisverband_Gotha/aoKreisparteitag_2013/TO]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Wer kommt alles ==&lt;br /&gt;
 Um die Organisation zu vereinfachen bitten wir um Eintragung.&lt;br /&gt;
* Du?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= Orga =&lt;br /&gt;
siehe  [[TH:Kreisverband Gotha/aoKreisparteitag 2013/Orga | Orgakram ]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= Bürokratie =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Aktuelle Satzung ==&lt;br /&gt;
* [[https://wiki.piraten-thueringen.de/index.php?title=TH:Kreisverband_Gotha/Satzung&amp;amp;oldid=21871 | Aktuelle Satzung]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Geschäfts- und Wahlordnung ==&lt;br /&gt;
* es gilt formal am Anfang die [[TH:Kreisverband_Gotha/GO | Geschäftsordnung]] des letzten KPT&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= Kandidaten =&lt;br /&gt;
[[TH:Kreisverband Gotha/aoKreisparteitag 2013/Kandidaten | Übersicht ]] der bisherigen Kandidaten und Kandidatenvorschläge&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= Presse =&lt;br /&gt;
* Pressemappe&lt;br /&gt;
* Presseakkreditierung&lt;br /&gt;
* Pressebetreuung&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Bratwurst</name></author>	</entry>

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		<summary type="html">&lt;p&gt;Bratwurst: /* Aktuelle Satzung */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;'''Sie sind hier:''' [[Landesverband_Thüringen]]-&amp;gt;[[TH:Kreisverband Gotha]]-&amp;gt;[[TH:Kreisverband Gotha/aoKreisparteitag 2013]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:aoKreisparteitag 2013]]&lt;br /&gt;
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== Tätigkeitsberichte des amtierenden Vorstandes ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Vorsitzender: [https://wiki.piraten-thueringen.de/Benutzer:Wave/Taetigkeitsbericht Tätigkeitsbericht Michael Gerlach]&lt;br /&gt;
* stellvertretender Vorsitzender: [https://wiki.piraten-thueringen.de/Benutzer:Oranje/taetigkeitsbericht_oranje Tätigkeitsbericht Wim Negelen]&lt;br /&gt;
* stellvertretender Vorsitzender: [https://wiki.piraten-thueringen.de/Benutzer:Blackbeard/taetigkeitsbericht_Blackbeard Tätigkeitsbericht Timo Skorzik]&lt;br /&gt;
* stellvertretender Vorsitzender: [https://wiki.piraten-thueringen.de/Benutzer:Hoever/Taetigkeitsbericht/ Tätigkeitsbericht Christoph Höfferl]&lt;br /&gt;
* Schatzmeister: [https://wiki.piraten-thueringen.de/Benutzer:Edelweisspirat/Taetigkeitsbericht Tätigkeitsbericht Gerrit Jeron]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Termin &amp;amp; Location ==&lt;br /&gt;
Bürgerhaus Mechterstädt&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Eisenacher Straße 13&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
99880 Hörsel OT Mechterstädt&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
* [ Wo kann ich euch finden?]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* 01.11.2013 | 20.30 Uhr Einlass &amp;amp; Akkreditierung&lt;br /&gt;
** '''Beginn ab ca. 21.00 Uhr.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Tagesordnung ==&lt;br /&gt;
* siehe [[TH:Kreisverband_Gotha/aoKreisparteitag_2013/TO]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Wer kommt alles ==&lt;br /&gt;
 Um die Organisation zu vereinfachen bitten wir um Eintragung.&lt;br /&gt;
* Du?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= Orga =&lt;br /&gt;
siehe  [[TH:Kreisverband Gotha/aoKreisparteitag 2013/Orga | Orgakram ]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= Bürokratie =&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Aktuelle Satzung ==&lt;br /&gt;
* [[TH:Kreisverband_Gotha/Satzung&amp;amp;oldid=21871 | Aktuelle Satzung]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Geschäfts- und Wahlordnung ==&lt;br /&gt;
* es gilt formal am Anfang die [[TH:Kreisverband_Gotha/GO | Geschäftsordnung]] des letzten KPT&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= Kandidaten =&lt;br /&gt;
[[TH:Kreisverband Gotha/aoKreisparteitag 2013/Kandidaten | Übersicht ]] der bisherigen Kandidaten und Kandidatenvorschläge&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= Presse =&lt;br /&gt;
* Pressemappe&lt;br /&gt;
* Presseakkreditierung&lt;br /&gt;
* Pressebetreuung&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Bratwurst</name></author>	</entry>

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